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Anhang 1 zur Prüfungsordnung

KINDERPRÜFUNGSORDNUNG

1 Allgemein

Die Kinderprüfungsordnung und das darin enthaltene Kinderprüfungsprogramm gelten für alle Ju-Jutsuka bis einschließlich 14 Jahre. Grundsätzlich gilt die normale Prüfungsordnung mit nachstehenden Abweichungen. Die Zwischenprüfungen sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.

2 Gurtstufen, Altersstufen und Prüfungsanforderungen

In den Zwischenprüfungen werden prinzipiell die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den Vollprüfungen. Jedoch werden die folgenden Prüfungsfächer zu einem Gesamt-Prüfungsfach „Techniken“ zusammengelegt:


4Bodentechniken
5Abwehrtechniken
6Atemitechniken
7Würge- / Nervendrucktechniken
8Sicherungstechniken
9Hebeltechniken
10Wurftechniken
11Stockabwehr / -anwendung

Für dieses Prüfungsfach „Techniken“ wird in der Prüfungsliste nur eine Gesamtnote eingetragen. Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der Vollprüfung vorgesehenen Aufgaben abverlangt.

Der Vereinstrainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen Aufgaben vor. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt geforderten Prüfungsfächer abgedeckt werden.

Folgende Prüfungsfächer sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist. Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind, auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft:


1Bewegungsformen
2Falltechniken
3Komplexaufgaben
13Weiterführungstechniken
14Gegentechniken
15Freie Selbstverteidigung
16Freie Anwendungsformen
18Kombinationen / Vielfältigkeit
19Angriffs- / Partnerverhalten


Kyu-GradGürtelMindestalterPrüfungsinhalt
6.1Weißgurt mit gelbem Aufnäher7 Jahre5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1
6.2Weiß-Gelb-Gurt8 Jahre11 Aufgaben (entspricht 2/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1
5Gelbgurt9 JahreVollprüfung2
5.1Gelbgurt mit orangefarbenem Aufnäher10 Jahre5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1
5.2Gelb-Orange-Gurt11 Jahre10 Aufgaben (entspricht 2/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1
4Orangegurt11 JahreVollprüfung2
4.1Orange-Grün-Gurt12 Jahre12 Aufgaben (entspricht 1/2 von 25) im Prüfungsfach „Techniken“ des 3. Kyu1
3Grüngurt13 JahreVollprüfung2
3.1Grün-Blau-Gurt13 JahreStockabwehr in Verbindung mit Störtechniken gegen Stockangriffe 1 bis 8, Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Angriffe mit Kontakt sowie 6 weitere Aufgaben (19 Aufgaben entsprechend 1/2 von 37) im Prüfungsfach „Techniken“ des 2. Kyu1
2Blaugurt14 Jahre3Vollprüfung2

1) zusätzlich werden die nicht im Prüfungsfach „Techniken“ zusammengefassten Prüfungsfächer des nächsten Vollgurtes in vollem Umfang verlangt; das Prüfungsfach „Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen“ wird in der Prüfung zum 3.1 Kyu abweichend hiervon nicht geprüft.

2) Vollprüfung nach dem allgemeinen Prüfungsprogramm.

3) Das Alter zum 2. Kyu ist bindend, bei den Kyu-Graden 6.1. bis 3.1 Kyu sind die Altersangaben Empfehlungen.

3 Prüfungsreihenfolge

Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.

Die Vorbereitungszeit beträgt 6 Monate, jedoch sollte das Mindestalter der betreffenden Gurtstufe erreicht sein. Ist das Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.

4 Durchführung

Die Kinderprüfungen sind in kindgerechter Form zu gestalten und durchzuführen. Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung (mit oder ohne Fremdverschulden), so entscheidet der Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Die Fürsorgepflicht ist hierbei zu beachten.

Prüfungen bis einschließlich 3.1 Kyu können von einem Prüfer alleine abgenommen werden. Die Prüfung zum 2. Kyu wird gemäß Punkt 3.4 der Prüfungsordnung von zwei Prüfern abgenommen.

Für die Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.

5 Inkrafttreten

Diese Kinderprüfungsordnung wurde von der Jugendvollversammlung des DJJV beschlossen und tritt am 01.01.2000 in Kraft.

Die Ergänzungen wurden von der JVV am 16.03.2002 beschlossen.

Eine redaktionelle Überarbeitung wurde von der JVV am 05.04.2008 verabschiedet.

Die Einführung des 3.1 Kyu wurde von der JVV am 25.02.2012 beschlossen.

Anhang 2 zur Prüfungsordnung

PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR POLIZEI, ZOLL, JUSTIZ, BUNDESWEHR ergänzende Bestimmungen zur Prüfungs-ordnung des DJJV gültig ab 09.11.2013

1 Für Ju-Jutsu-Kyu- bzw. -Dan-Prüfungen bei der POLIZEI und den anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), im Weiteren nur POLIZEI benannt, gelten grundsätzlich die Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung des DJJV mit nachstehenden ergänzenden Regelungen.

2 Die Inhalte und die Nummerierung der verschiedenen Prüfungsstufen orientieren sich am Prüfungsprogramm Ju-Jutsu des DJJV. Prüfungsfächer, die dort benannt sind, aber im vorliegenden Prüfungsprogramm keine Anwendung finden, werden nicht aufgeführt. Die Nummerierung weist dann eine Lücke auf.

3 Das vorliegende Prüfungsprogramm POLIZEI regelt Prüfungen vom 5. bis 1. Kyu, die in den Behörden durchgeführt werden können. Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm wurde in Umfang und Reihenfolge beachtet, so dass Prüfungen zum 1. Dan, die in den Landesverbänden des DJJV stattfinden, auch auf Grundlage des vorliegenden Prüfungsprogramms durchgeführt werden können. Anstelle der Bezeichnung 5. bis 1. Kyu kann eine behördeninterne Bezeichnung gewählt werden.

4 Prüfungsanwärter im Sinne dieses Prüfungs-programms sind Angehörige der POLIZEI.

5 Die Vorbereitungszeiten für Ju-Jutsu-Kyu-Prüfungen betragen - 1/2 Jahr oder - ein Ju-Jutsu-Kursus von mindestens 50 Lehreinheiten (LE); diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden. Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

6 Als Prüfer sind nur Trainer Breitensport JJ Polizei zugelassen, die eine gültige Prüferlizenz des DJJV besitzen. Bei Prüfungen bis einschließlich 3. Kyu mit bis zu 25 Prüfungsanwärtern ist nur 1 Prüfer erforderlich. Für Prüfungen zum 2. bzw. 1. Kyu ist ein weiterer Prüfer erforderlich.

7 Prüfungsanwärter benötigen für Prüfungen bis einschließlich 2. Kyu keinen DJJV-Pass. Es werden Ju-Jutsu-Kyu-Urkunden ausgestellt, auf welche die Prüfungsmarken aufgeklebt werden, sofern kein DJJV-Pass vorhanden ist

8 Die Prüfung richtet sich nach behördentypischen Vorgaben sowie dienstlichen Gegebenheiten und Erfordernissen (gesetzliche Vorgaben für den unmittelbaren Zwang, insbesondere die Erkennbarkeit und die Zwangsmittelandrohung).

9 Die Prüfung wird in dienstlicher Kleidung und Ausstattung durchgeführt.


Prüfungsfächer 5. Kyu (Gelbgurt) Polizei
1Bewegungsformen1.1 Verteidigungsstellung
1.2 Auslagenwechsel nach vorn1.3 Auslagenwechsel nach hinten
1.9 Gleiten vorwärts1.10 Gleiten rückwärts1.11 Gleiten seitwärts mit dem vorderen Bein1.12 Gleiten seitwärts mit dem hinteren Bein
1.14 Schrittdrehung 90° vorwärts1.15 Schrittdrehung 90° rückwärts1.16 Schrittdrehung 180° vorwärts1.17 Schrittdrehung 180° rückwärts
2Falltechniken2.1 Sturz seitwärts
4Bodentechniken4.1 Haltetechnik in seitlicher Position4.2 Haltetechnik in Kreuzposition4.3 Haltetechnik in Reitposition
5Abwehrtechniken5.1 Passivblock am Kopf5.2 Passivblock außen5.3 Passivblock innen5.4 Abwehrtechnik mit der Hand (2 Ausführungen)5.5 Grifflösen5.6 GriffsprengenJu-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik
6Atemitechniken6.1 Handballentechnik6.2 Knietechnik6.3 Stoppfußstoß
8Sicherungstechniken8.1 Festlegetechnik am Boden mit Anlegen der Handfessel (2 Ausführungen)8.2 Aufhebe- und Transporttechnik
9Hebeltechniken9.1 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners9.2 Körperabbiegen
10Wurftechniken10.1 Beinstellen
16Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung)16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einem Kontaktangriff angreifenden Person
18Kombinationen / VielfältigkeitSinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19Angriffs- / PartnerverhaltenVerhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung



Prüfungsfächer 4. Kyu (Orangegurt) Polizei
1Bewegungsformen1.1 Verlängern der Verteidigungsstellung in die offensive Aktionsstellung1.2 Verlängern der Verteidigungsstellung in die defensive Aktionsstellung
1.3 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein nach vorn1.4 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein nach hinten1.5 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein zur Seite1.6 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein zur Seite1.7 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein diagonal nach vorn1.8 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein diagonal nach hinten
2Falltechniken2.1 Rolle vorwärts in den Stand2.2 Sturz seitwärts
3Komplexaufgaben3.1 Fausttechniken
4Bodentechniken4.1 Befreiung aus Haltetechnik in seitlicher Position4.2 Befreiung aus Haltetechnik in Kreuzposition4.3 Befreiung aus Haltetechnik in Reitposition
5Abwehrtechniken5.1 Unterarmblock nach innen5.2 Unterarmblock nach außenJu-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik
6Atemitechniken6.1 Fußtechnik vorwärts6.2 Fauststoß oder Handballenstoß oder Kettenfauststöße (2 Ausführungen)6.3 Faustschlag oder Handballenschlag (2 Ausführungen)
8SicherungstechnikenZur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt werden.
9Hebeltechniken9.1 Armstreckhebel im Stand9.2 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners9.3 Armbeugehebel im Stand9.4 Armbeugehebel als Festlegetechnik am Boden
15Freie Selbstverteidigung15.1 Freie Selbstverteidigung gegen 5 verschiedene Kontaktangriffe (wie Duo-Serie A oder B)
16Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung)16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einer Schlagtechnik (Faust oder Hand) angreifenden Person
18Kombinationen / VielfältigkeitSinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19Angriffs- / PartnerverhaltenVerhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung


Prüfungsfächer 3. Kyu (Grüngurt) Polizei
1.6 Verteidigungslage am Boden1.7 Auslagenwechsel in der Bodenlage1.15 Aufstehen aus der Bodenlage
2Falltechniken2.1 Sturz vorwärts
3Komplexaufgaben3.1 Verbringen einer Widerstand leistenden Person zur Dienststelle (gefesselt, Transport im Dienstfahrzeug) - Person greift mit Kontaktangriffen an - Person greift mit Schlägen oder Tritten an
4Bodentechniken4.1 Haltetechnik bei gegnerischer Bauchlage4.2 Haltetechnik in Verteidigungsposition bei eigener Rückenlage (Guardposition)4.3 Aus eigener Rückenlage in die Oberlage gelangen
5Abwehrtechniken5.1 Abwehrtechnik mit der Hand (4 Ausführungen)5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder UnterschenkelJu-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik
6Atemitechniken6.1 Ellbogentechnik (2 Ausführungen)6.2 Lowkick
7Würge- / Nervendrucktechniken7.1 Nervendrucktechnik (2 Ausführungen)
8Sicherungstechniken8.1 Kopfkontrollgriff Zur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden weiterhin alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt werden.
9Hebeltechniken9.1 Handgelenkhebel
11Stockabwehr /-anwendung11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1, 2, 5 und 6) mit Kontrolle des waffenführenden Armes11.2 Verteidigung mit dienstlicher Hiebwaffe gegen 5 verschiedene Angriffe
13Weiterführungstechniken13.1 Wechsel von Armstreckhebel zu Armbeugehebel
15Freie Selbstverteidigung15.1 Erzwingung einer Blutprobenentnahme (Behördenregelungen beachten)
16Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung)16.1 Herausholen und Kontrolle einer Person aus einem PKW mit Zwang
18Kombinationen / VielfältigkeitSinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19Angriffs- / PartnerverhaltenVerhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung



Prüfungsfächer 2. Kyu (Blaugurt) Polizei
1Bewegungsformen1.1 Freie Bewegungsformen im Stand und Boden gegen Atemiund Griffangriffe (je nach Behördenregelung können hier FEM eingesetzt werden)
2Falltechniken2.1 Falltechnik rückwärts mit Ausstattung2.2 Rolle vorwärts
3Komplexaufgaben3.1 Abwehr und Kontrolle einer Widerstand leistenden Person im Team (gegen passiven Widerstand / Kontaktangriffe / kontaktlose Angriffe)
4Bodentechniken4.1 Haltetechnik in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik
5Abwehrtechniken5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel (2 Ausführungen)Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik
6Atemitechniken6.1 Handballen- oder sonstige Schlagtechniken mit offenen Händen (2 Ausführungen)6.2 Fußstoß abwärts6.3 Fußstoß seitwärts
7Würge- / Nervendrucktechniken7.1 Nervendrucktechnik (3 Ausführungen)7.2 Würgetechnik (2 Ausführungen)
8Sicherungstechniken8.1 Person wird nach erfolgter Fesselung gesichert im Fahrzeug transportiert (Behördenregelungen beachten)
9Hebeltechniken9.1 Handgelenkhebel (2 Ausführungen)9.2 Armstreckhebel im Stand (2 Ausführungen)9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (2 Ausführungen)9.4 Beinhebel
10Wurftechniken10.1 Ausheber (2 Ausführungen)10.3 Rückriss
11Stockabwehr /-anwendung11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6) mit Sicherung des Stocks11.2 Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Stock- und 4 kontaktgeführte Angriffe
12Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen12.1 Messerabwehr mit Kontrolle des waffenführenden Arms gegen Mehrfachangriffe Stich
13Weiterführungstechniken13.1 Weiterführung von Wurftechniken (2 Ausführungen)
14Gegentechniken14.1 Gegentechniken gegen Wurftechniken (2 Ausführungen)
15Freie Selbstverteidigung15.1 Durchsuchung der Person im Team (Behördenregelungen beachten) - Person im Stand - Person am Boden
16Freie Anwendungsformen (Selbstverteidigung)16.1 Festnahme einer Widerstand leistenden Person unter Einsatz von FEM unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - 3 Angriffe mit Kontakt - 3 Angriffe ohne Kontakt
18Kombinationen / VielfältigkeitSinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19Angriffs- / PartnerverhaltenVerhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung


Prüfungsfächer 1. Kyu (Braungurt) Polizei
1Bewegungsformen1.1 Freie Bewegungsformen mit Partner und Pratzen
2Falltechniken2.1 Zuvor erlernte Falltechniken unter Einwirkung des Partners
3Komplexaufgaben3.1 Abwehr und Kontrolle einer angreifenden Person unter schlechten Lichtverhältnissen3.2 Waffensicherungstechniken gegen 3 Angriffe auf die Schusswaffe (Behördenregelungen beachten)
4Bodentechniken4.1 Verteidigung gegen 3 verschiedene Angriffe auf einen am Boden liegenden Beamten, Einsatz von FEM
5Abwehrtechniken5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt
6Atemitechniken6.1 Pressluftschlag6.2 Kopfstoß oder Kopfschlag6.3 Halbkreisfußtritt vorwärtsJu-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik
7Würge- / Nervendrucktechniken7.1 Würgetechniken eines am Boden liegenden Beamten, der angegriffen wird
8Sicherungstechniken8.1 Rückentransportgriff8.2 Kopfkontrollgriff
9Hebeltechniken9.1 Fingerhebel9.2 Handgelenkhebel (3 Ausführungen, mindestens 1 als Transporttechnik)9.3 Armbeugehebel im Stand (2 Ausführungen)9.4 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners9.5 Beinhebel als Festlegetechnik am Boden (2 Ausführungen)
10Wurftechniken10.1 Beingreifertechnik (2 Ausführungen)
11Stockabwehr /-anwendung11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6)11.2 Stockabwehr waffenlos mit Sicherung / Kontrolle der Person (5 Angriffe)11.3 Stockabwehr unter Einsatz FEM (5 Angriffe)11.4 Stockabwehr im Team (5 Angriffe)
12Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen12.1 Messerabwehr gegen Mehrfachangriffe Stich (2 von oben, 2 von unten)12.2 Messerabwehr unter Einsatz FEM
13Weiterführungstechniken13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (3 Ausführungen)13.2 Weiterführung von Atemitechniken (3 Ausführungen)
14Gegentechniken14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (3 Ausführungen)
15Freie Selbstverteidigung15.1 Heruntersprechen einer aggressiven bewaffneten Person bis zur Sicherung/Kontrolle der Person und Sicherstellung der Waffe15.2 Entwaffnungstechnik gegen Bedrohung mit einer Faustfeuerwaffe (Zurückholen der eigenen Waffe)
16Freie Anwendungsformen16.1 Freie Auseinandersetzung mit Atemitechniken
18Kombinationen / VielfältigkeitSinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung
19Angriffs- / PartnerverhaltenVerhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung

Anhang 3 zur Prüfungsordnung

GRADUIERUNG IM RAHMEN VON SV-/ GEWALTPRÄVENTIONSPROGRAMMEN

Teilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelber Gurt) graduiert werden.

Voraussetzungen:

- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.

- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.

- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.

Prüfungsberechtigt sind:

- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.

- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).

- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ

- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ

Organisation

- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).

- Meldung/Teilnehmerlisten an Landesprüfungsreferenten.

- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.

Beispiel für Umsetzung der Inhalte:

1 Notwehr

2 Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen

3 Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen

4 Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr

5 Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen

6 Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle

7 Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts

8 Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen

Ju-Jutsu Prüfungsprogramm

Wie auch in vielen anderen Budodisziplinen wird im Ju-Jutsu ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentieren soll. Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Dangrade werden vom 1. Dan beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben.

Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm des DJJV).

Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm legt fest, welche Anforderungen ein Prüfling mindestens erfüllen muss. Diese Anforderungen werden in Form praktischer Darstellungen abgefragt. Die Ausbildungsinhalte im Training und auf Lehrgängen sollen jedoch über das reine Prüfungsprogramm hinausgehen.

Alle Technikbezeichnungen im Prüfungsprogramm und während der Prüfungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Techniken weichen in ihrer Ausführung zum Teil von den traditionellen Ausführungsformen ab. Dennoch sind deren meist japanische Namen im Prüfungsprogramm zusätzlich aufgeführt. Diese Begriffe dienen lediglich der Information und sollen die Teilnahme der Ju-Jutsuka am internationalen Sportverkehr erleichtern. Sie sind nicht Bestandteil der Technikdefinition und sollen die möglichen Ausführungsformen auch nicht auf die dem japanischen Begriff entsprechenden Techniken einschränken.

Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt. Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.

Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Prüfungsordnung).

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