Kitabı oku: «Sicherheit für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst », sayfa 4
b) Außendienst
• Auf Termine vorbereiten, Informationen über Personen nach Möglichkeit im Vorfeld in Erfahrung bringen.
• Kollegen/Zentrale über Termine in Kenntnis setzen.
• Wenn Bedenken vorliegen und die Möglichkeit besteht, Termine zu zweit wahrnehmen.
• Eintritt in die Wohnung nach Überlegung des Beschäftigten, wo der sicherste Platz für ein Gespräch ist.
• Wenn die aufzusuchende Person gewalttätig ist und Konflikte absehbar sind, kann die Begleitung durch die Polizei im Rahmen von Amtshilfe gewährleistet werden.
Die Gewerkschaft komba Nordrhein Westfalen empfiehlt sogar eine Schutzausrüstung, auf die Mitarbeiter im Außendienst zugreifen können (z. B. Stich- und schusssichere Westen, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Handlampe).44
III. Betrug und Erschleichen von (Sozial-)Leistungen
Soziale Leistungen des Staates sind Hilfen für Menschen, die in einer finanziell und sozial schwachen Lage und somit bedürftig sind. Wer Sozialleistungen wie ALG II, Wohngeld oder BAföG beantragt, muss daher alle Angaben zu Einkommen, Vermögenswerten oder zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß angeben. Aufgrund all dieser Angaben, die man von sich preisgeben muss, ist es für viele Menschen unangenehm, soziale Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) in Anspruch zu nehmen. Dennoch gibt es auch Antragssteller, die andere Einnahmen besitzen, beispielsweise aber das Prinzip der Grundsicherung für sich anders auslegen. Zum Teil ist die Leistungserschleichung, bzw. der Sozialbetrug mit weiteren Straftaten verbunden, wie beispielsweise Schwarzarbeit.
Das Erschleichen (unbefugte Inanspruchnahme) von öffentlichen Leistungen z. B. durch falsche Angaben über die Erwerbsfähigkeit oder die tatsächlichen Vermögensverhältnisse bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) fällt grundsätzlich in den Bereich des Betrugstatbestandes gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
Betrug gem. § 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Betrug nach § 263 StGB ist also die durch Täuschung verursachte Vermögensschädigung eines anderen in Bereicherungsabsicht. Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen, und zwar sowohl das private als auch das Vermögen der öffentlichen Hand. Ist die Vergabe von öffentlichen Mitteln an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, so liegt nach allgemeiner Auffassung ein Vermögensschaden der öffentlichen Hand im Sinne des § 263 StGB vor, wenn die Leistung erbracht wird, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialleistung (z. B. ALG II) erfüllt sind. Für das Vorliegen des Betrugstatbestandes ist darüber hinaus erforderlich, dass der Leistungsempfänger die Behörde über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen getäuscht und damit einen Irrtum über anspruchserhebliche Tatsachen erregt hat.
Erscheinungsformen:
• Offene oder verdeckte Arbeitsverweigerung
• Verschweigen von Vermögen
• Verschweigen von Erwerbs- und sonstigen Einkommen
• Manipulation von Unterkunftskosten
• Mehrfachbezug von Sozialleistungen
• Missbrauch von Krankenscheinen
• Verweigerung von Auskünften
Mittlerweile ist Sozialleistungsmissbrauch zu einem bedeutsamen Problem für den Staat geworden.
Am 18. Juli 2019 ist das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Kraft getreten.45 Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser vor illegalen Lohnpraktiken und Arbeitsausbeutung zu schützen und Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung insgesamt noch konsequenter entgegenzuwirken.46
Da Scheinselbstständigkeit zu fehlender sozialer Absicherung bei den vermeintlich Selbstständigen führt und die Sozialsysteme belastet, werden die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) mit diesem Gesetz erweitert. Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ist eine Prüfung beim Scheinselbstständigen an der gemeldeten Betriebsstätte oder an Amtsstelle möglich. Das betrügerische Erschleichen von Sozialleistungen geht oft mit fingierten Arbeitsverträgen, die den zuständigen Behörden als Nachweis für die vermeintliche Anspruchsberechtigung vorgelegt werden, einher. Daher wird der FKS die Prüfung vorgetäuschter Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. Diese Befugniserweiterung wird als bedeutsamer Schritt zur wirkungsvollen Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs gesehen.47
1. Zur Psychologie des Betrugs
Studien und Statistiken der Justizvollzugsanstalten lassen den Schluss zu, dass ein Großteil der Betrüger meist zwischen 18 und 40 Jahren alt und männlich ist.48 Tatsächlich ist Betrug als vielschichtiges Phänomen (von leichten bis schweren Formen, von einmaligem bis mehrmaligem Betrug, von dem persönlichen bis hin zum systematischen Betrug gegen Fremde usw.), in dem sich alle sozialen sowie Alters- und Personengruppen wieder finden.
Allwinn, Hoffmann, Tultschinetski und Streich haben einige weitere Merkmale und Faktoren herausgearbeitet: Demnach nutzen Betrüger sog. Neutralisierungstechniken, um die persönliche Verantwortung zu minimieren oder zu leugnen. Beispielsweise leugnen sie Verantwortung, weil ihnen eine Information fehlte, sie es nicht genau wussten oder sogar, weil sie gar nicht die Möglichkeiten hatten, sich anders zu verhalten.49 Auch die Fremdschädigung wird geleugnet, bzw. bagatellisiert (beispielsweise, der Staat habe genug Geld, niemand würde direkt geschädigt,50 etc.).51 Eine andere Neutralisierungstechnik ist es, den Fokus auf die Kontrollinstanz (z. B. den Staat) zu richten und ihm Korruption vorzuwerfen.52 Auch die Bezugnahme auf Dritte zählt zu entsprechenden Strategien (man habe den Betrug nicht für sich, sondern für jemand anderen begangen, etc.).53 Zu unterscheiden ist auch, ob es sich bei einem Betrüger um einen Gelegenheitstäter (durch situative Umwelteinflüsse, die eine Tat begünstigt haben) oder um einen professionellen Verbrecher handelt (eine Person, die aktiv nach Möglichkeiten zum Betrug sucht).54
2. Bedrohungsmanagement
An sich handelt es sich beim Betrugsverdacht zunächst immer um einen Prüffall, der unter Umständen zu einer Strafanzeige führt. Regelmäßig sehen die Strukturen es hier vor, den nächsten Vorgesetzten einzuschalten und den Sachverhalt entsprechend aufzubereiten. Dies ist zunächst keine bedrohliche Lage. Wenn in solchen Fällen eine Strafanzeige erfolgt, führt dies unter Umständen dazu, dass Personen aggressiv reagieren.
Sie haben einen Sachverhalt korrekt geprüft und bei der Feststellung von Unstimmigkeiten ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Doch genau davor haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst manchmal Angst, vor allem dann, wenn sie die Person bereits negativ erlebt haben oder wissen, dass er schon im strafrechtlichen Kontext in Erscheinung getreten ist. Entsprechend wichtig ist hier, dass Beschäftigte nicht als die Verantwortlichen alleine dastehen.
3. Zusammenfassung
• Betrügerisches Verhalten ist gesellschaftlich weit verbreitet.
• Bezogen auf das Erschleichen von Leistungen empfinden viele Täter ihre Tat als weniger schlimm oder auch als gerechtfertigt.
• Mittlerweile stellt die Dimension des Sozialleistungsmissbrauches in Deutschland ein Problem dar, dem nun stärker entgegengewirkt werden soll.
• Aggressives Verhalten durch das Entlarven eines Täters ist nicht zwangsläufig; es empfiehlt sich jedoch, sich niedrigschwellig und individuell um Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu kümmern, die die Sachverhalte ermitteln und aufbereiten.
IV. Umgang mit aggressiven und gewalttätigen Menschen
Beruflich einem aggressiven Menschen zu begegnen, kann in ganz unterschiedlichen Situationen geschehen. Beispielsweise in der Bibliothek, während des Unterrichts/einer Vorlesung oder während einer Beratungssituation. Dies ist bigott, denn eigentlich bieten Sie Hilfe bzw. geben Unterricht oder stellen eine sonstige Serviceleistung zur Verfügung. Wie dem auch sei: Nicht jedem Anliegen, das durch einen Bürger oder Antragssteller vorgebracht wird, kann entsprochen werden. Zu den vielfältigen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst gehört es, Wünsche zu verwehren, negativ zu bescheiden oder auch Sanktionen gegen einen Menschen zu vollstrecken. Häufig äußert sich Aggressivität verbal und in Drohgebärden, teilweise in Sachbeschädigung und glücklicherweise eher selten in physischer Gewalt.
1. Aggressive Personen
Der Begriff Aggression (vom lat. aggredi = angreifen) wird uneinheitlich definiert.55 Generell muss die Bedeutung keine negative sein, wenn es um die konstruktive Aggression geht, die Menschen benötigen, um sich durchzusetzen und Ziele zu erreichen. Aggressives Verhalten kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen. Generell unterscheidet man zwei Arten von Wut. Heiße Wut ist ein impulsives, unüberlegtes Aufbrausen, meist reflexartig und kann sich steigern. Die Person bekommt häufig einen roten Kopf, wird laut, denkt nicht nach. Der Körper wirkt angespannt, die Lippen sind schmal, der Blick ist fokussiert. Solche Wutanfälle sind regelmäßig nicht von langer Dauer, dafür wären sie auch zu anstrengend. Kalte Wut funktioniert im Gegensatz dazu überlegt bei einem ruhigen Puls. Sie ist zielgerichtet und geplant. Daneben gibt es noch die passive Wut, also eine innere Wut, die nicht offen ausgetragen, sondern über Verhaltensweisen nur indirekt zum Ausdruck gebracht wird. Dies kann für die Menschen im Umfeld sehr anstrengend sein, da sie häufig den Eindruck haben, sie hätten etwas Falsches getan, wissen jedoch nicht, was.
Sie registrieren ihr Gegenüber, Mimik und Körperhaltung wirken bedrohlich, die Stimme wird laut, ggf. spricht er Drohungen aus. Dabei treten die Augen hervor, die Person versucht mit körperlicher Präsenz Raum einzunehmen und den Abstand zu Ihnen zu verringern (durch Vorbeugen oder in dem er auf sie zugeht). Eine solche Situation geschieht deutlich schneller, als Sie diesen Absatz in Ruhe durchlesen können. Wie schnell die Aggression in eine körperliche Reaktion umschlägt, hängt vom jeweiligen Menschen und seiner Impulskontrolle ab.
Nach eben dieser Impulskontrolle werden Aggressionstypen unterschieden:
a) Der Erregungstyp
Bei ihm gehört es, je nach persönlicher Ausprägung, zum Alltag, auszuflippen. Das können Kleinigkeiten sein, beispielsweise beim Autofahren. Umgangssprachlich bezeichnet man solche Menschen auch als Hitzköpfe.
Hitzköpfe gibt es viele. Vermutlich kennen Sie selbst den ein oder anderen Hitzkopf in Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis. Somit haben Sie bei diesen Zeilen bereits eine Person im Kopf, mit der Sie diesen Begriff verbinden. Die Erinnerung an diese Person bringt auch Empfindungen mit sich. Wie sehen Sie diesen Hitzkopf vor sich und was löst die Vorstellung von ihm bei Ihnen aus? Wie reagieren Sie gewöhnlich, wenn Sie erleben, dass er über etwas Rage gerät? Hitzköpfe sind Menschen mit viel Energie. Sie sind aufbrausend, aber meist recht schnell wieder einzufangen.
Typisches Verhalten:
• rastet regelrecht aus;
• ist im Moment der Eskalation nicht mehr Herr seiner Sinne (ist „rasend“ bzw. „blind“ vor Wut).
• Physische erste Anzeichen der beginnenden Anspannung können sein: plötzlich ganz ruhig werden, wenn er vorher gesprächig war, Muskelkontraktionen, das Ballen der Fäuste, Stressflecken im Gesicht, versteinerter Gesichtsausdruck, pochende Halsschlagader, malende Kiefermuskulatur, etc.
Umgang:
Hier sollte man versuchen, frühzeitig die Anzeichen für eine drohende Eskalation wahrzunehmen und zu reagieren. Diese Personen können häufig noch zu Beginn der sich aufbauenden Eskalationsdynamik beruhigt werden.
b) Der emotionale Typ
Ein Mensch, der diesem Aggressionstyp zugeordnet wird, steht permanent unter Strom und hat bisweilen keine andere Möglichkeit gefunden, mit dem Druck umzugehen. Entsprechend lässt er ihn unvorhergesehen ab. Während er selbst überall Provokationen empfindet, provoziert er selbst (typisches Beispiel ist das bewusste Anrempeln einer Person, um diese dann zu beschimpfen oder zu provozieren und nach Möglichkeit tätlich anzugehen). Eine solche Person ist verbal und damit meist emotional nicht mehr erreichbar, wenn er einmal „hochgefahren“ ist
Typisches Verhalten:
• steht unter permanenter Anspannung
• provoziert/sucht nach Streit
• kann kommunikativ nicht erreicht werden
Umgang:
Möglichst bei einer Aggressionsentladung aus dem Weg gehen. Wenn man mit der Person in seinem eigenen Büro ist, rausgehen (beispielsweise unter dem Vorwand: „Ich gehe das kopieren“, während man eine Mappe mitnimmt). Nicht dagegen anreden, das wird die Aggression in diesem Augenblick nur weiter steigern. Wenn die Person wieder ruhiger ist, kann man nochmal mit ihr den problematischen Punkt besprechen.
c) Der instrumentelle Typ
Es gibt Menschen, die suchen und benötigen die Aufmerksamkeit ihres Umfeldes. Um diese zu bekommen, neigen sie zuweilen zu einem unangepassten, aggressiven Verhalten in der Öffentlichkeit, die sie so zum Publikum machen. Diese Personen wollen auffallen und greifen dazu auch zu aggressiven Verhaltensweisen, um die Menschen dazu zu zwingen, sie wahrzunehmen.
Typisches Verhalten:
• Schimpft laut auf andere Personen, beispielsweise im Wartebereich, wo mehrere Menschen zuhören.
• Rempelt gerne andere Personen an, bzw. beschimpft sie grundlos, um deren Aufmerksamkeit und die umstehender Personen zu bekommen.
• Wünscht sich Beifall (z. B., dass jemand über seine Aktionen lacht oder vielleicht sogar applaudiert).
Umgang:
Nicht durch die Person beeindrucken lassen und sie mit klaren Worten in ihre Schranken verweisen, wenn sie ihre persönliche Grenze überschreitet. Zum Beispiel: „Solche Äußerungen wollen wir hier nicht haben!“ Eigentlich wollen diese Personen Zustimmung bzw. den Mitmenschen gefallen. Entsprechend steigt die Chance auf eine Wiederholung oder Steigerung, wenn das Verhalten umstehender Personen für sie bestätigend wirkt.
Gewalt kann sowohl physisch als auch psychisch erfolgen. Unter physischer Gewalteinwirkung fallen Schläge, Tritte, Einwirkungen mit Waffen, Werkzeugen und Gegenständen.
Menschen mit einem Aggressionsproblem können schlecht mit negativen Ereignissen umgehen und werden häufig aufgrund selbst nichtiger Anlässe wütend. Entsprechend reagieren sie bei für sie nachteiligen Auskünften entsprechend aufgebracht. Zudem beziehen sie regelmäßig alles auf ihre Person und werten jegliches Verhalten und Handeln als Angriff. Je nachdem, wie schwach ausgeprägt die Impulskontrolle ist, werden sie im Tonfall, gegen Gegenstände oder eben Lebewesen aggressiv.
Zur Einschätzung der Intensität und Richtung auftretender Aggressionen kann nachfolgende Ebenen-Skala verwendet werden:
• Nullniveau: Das völlige Fehlen aggressiver Aktionen, auch wenn dies notwendig ist, wie beispielsweise zur Selbstverteidigung, bezeichnet man als subnormale Aggression.
• Erste Ebene – Normale Aggression: - die Abwesenheit von Aggression in vertrauten und sicheren Situationen und der angemessene Einsatz von Aggressionen in bedrohlichen Situationen, in denen die Selbstverteidigung gefordert ist. Aggression findet sich in einer gesunden Aktivität und im Streben nach Erfolg. Diese Ebene der Aggressivität ist durch mangelnde Destruktivität gekennzeichnet und ist daher nicht als negativ, sondern normal zu betrachten.
• Zweite Ebene – Moderate defensive Aggression: Ein moderates Auftreten von aggressivem Verhalten in vertrauten Situationen (beispielsweise aufgrund einer empfundenen, aber imaginären Bedrohung durch Menschen in der Nähe). Gleichzeitig ist der Einsatz von Aggression in kritischen Situationen ungenügend. Insgesamt besteht ein geringes Maß an Destruktivität, dies allerdings auch in einer selbstzerstörerischen Form.
• Dritte Ebene – Hypertrophierte Aggression: Aggressives Verhalten findet häufig und in ausgeprägter Form statt. Aggressive Reaktionen erfolgen bereits aus einem nichtigen Anlass. Der Zerstörungsgrad ist entsprechend ausgeprägt und geht mit einer Gefährdung für andere Personen einher.
• Vierte Ebene – brutale Aggression: Diese Ebene kennzeichnet übermäßig häufige und/oder übermäßig starke aggressive Reaktionen, begleitet von der Zerstörung von Gegenständen oder Gewalt gegen andere Personen. Das Verhalten ist der Situation dabei nicht angemessen und stellt eine große Gefahr für das Leben anderer oder für die Person selbst dar.
Problematisch ist eine aggressive Entwicklung von Menschen, die in zielgerichtete Gewalt mit hohem Schaden münden kann. Häufig wird ihre Motivation auf empfundenen Hass zurückgeführt.
Hass:
Hass ist einer der intensivsten und komplexesten aggressiven Affekte, die lebhafteste und sozial gefährlichste Manifestation der Intoleranz des Individuums. Das wichtigste Ziel einer vom Hass ergriffenen Person ist es, das Objekt der Aggression zu zerstören. (Natürlich kann Hass auch eine normale Reaktion der Wut sein, die darauf abzielt, eine ernsthafte Gefahr auszuschalten.) Unter bestimmten Umständen können Hass und Rachsucht unzureichend zunehmen. Wenn sie zu einer stabilen charakterologischen Haltung werden, können wir über das Erreichen eines Niveaus der Psychopathologie des Charakters sprechen. Hass kann sich auch in einem leidenschaftlichen Wunsch äußern, Macht zu besitzen, zu dominieren oder sich zu unterwerfen oder zu demütigen. Bei strengeren Formen manifestieren sich sadistische Tendenzen – der Wunsch, Ihr Objekt mit Vergnügen leiden zu lassen. Der extreme Grad drückt sich im Verlangen nach Zerstörung (Mord) oder in der radikalen Abwertung alles und aller aus. Hass kann auch zum Selbstmord führen, wenn sich das Ich mit dem verhassten Gegenstand identifiziert und Selbstzerstörung der einzige Weg ist, ihn zu beseitigen.
Erich Fromm unterscheidet zwischen reaktivem Hass (als Reaktion auf eine empfundene Kränkung durch eine Person, die an sich zur positiven Einstellung fähig ist) und charakterbedingtem Hass, welcher zwar auch als Reaktion entsteht, jedoch auf die feindselige Persönlichkeitsstruktur einer Person zurückzuführen ist.56 Solche Menschen finden im Ausleben ihres Hasses noch Befriedigung.
Vor einigen Jahren wurde die Forderung laut, Hasskriminalität (Hatecrime) gesondert in den Verfassungsschutzberichten auszuweisen. Das stellte zunächst den Gesetzgeber vor ein Problem, da Hasskriminalität und auch Hass an sich keine Legaldefinition besitzen.57 Kriminologisch werden Hassverbrechen nach Würdigung der Tatumstände und der Einstellung des Täters dann als solche beurteilt, wenn die Tathandlung mit einem oder mehreren dieser Merkmale in einem kausalen Zusammenhang steht. Auch Delikte, die der Allgemeinkriminalität zugeordnet werden (Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte und Sachbeschädigungen), können Hasstaten sein, wenn die Würdigung der gesamten Umstände von Tat und Einstellung des Täters/der Täter Anhaltspunkte für eine politische Motivation geben. Unter diesem Aspekt werden vor allem Gewalttaten analysiert und beim Vorliegen entsprechender Zusammenhänge als politisch motivierte Tat eingeordnet.58
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