Kitabı oku: «Zwischen Gartenbau und Gartenkunst: Gärtner und Gartengestalter in Wien und Umgebung 1918–1945», sayfa 12
3.2.4.1 Die Wiener Gärtner- und Blumenbinderzunft
Aufgrund des Gewerbebundgesetzes von 1935 wurde die Genossenschaft der Gärtner von Wien und Umgebung in die Wiener Gärtner- und Blumenbinderzunft übergeführt.
Noch vor der konstituierenden Sitzung der Innung fand am 30. Jänner 1936 in Anwesenheit der Vertreter des Wiener Stadtgewerberates – Bundeswirtschaftsrat Dr. Spitz, Magistratsrat Dr. Eberl, Dr. Haempel – sowie des Innungsmeisters Heinrich Schwarz und des Innungssekretärs Ing. Spicka, die konstituierende Sitzung der Wiener Gärtner- und Blumenbinderzunft statt.414 Der Sitz der Zunft war anfänglich der ehemalige Genossenschaftssitz Gießaufgasse 8, am 17. Jänner 1937 übersiedelte sie jedoch in ihr neues Domizil in Wien 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5.415
Die Wiener Gärtner- und Blumenbinderzunft hatte 1937 einen Mitgliederstand von 1.392 Personen, das entspricht rund 60 % aller Innungsmitglieder. Sie war somit die größte Zunft innerhalb der Gärtnerinnung.416
Der Vorstand der neu gegründeten Zunft bestand aus zwölf Personen, und zwar aus sechs Vertretern der Blumenbinder und sechs Vertretern der Gärtner. Die Gärtner beschickten den Vorstand mit drei Friedhofsgärtnern, zwei Handelsgärtnern und nur einem Gartengestalter/Gartenarchitekten.417 Die Interessensvertretung der Berufsgruppe „Gartengestalter“ war demgemäß schwierig.
Der Zunftvorstand setzte sich wie folgt zusammen:
Zunftvorstand:
Zunftmeister: Anton Steinkellner, Friedhofsgärtner
Zunftmeister-Stellvertreter: | Otto Lange, Blumenbinder |
Ludwig Jackel, Blumenbinder | |
Vorstandsmitglieder: | Hans Berger, Friedhofsgärtner Josef Ernst, Friedhofsgärtner Karl Ganger, Handelsgärtner Josefine Hofbauer, Blumenbinderin Karl Kautz, Blumenbinder Josef Kloder, Handelsgärtner Stephanie Matern, Blumenbinderin Theresia Riedel, Blumenbinderin Otto Trenkler, Gartenarchitekt |
Sekretariat: | Ignaz Petrzik, Graf Dominik Revertera.418 |
Abb. 8: Anton Steinkellner, Zunftmeister von Wien.419
Die Vermögen aller Genossenschaften und Verbände gingen ausschließlich auf jene Zünfte und Innungen über, die auf Grundlage ihres fachlichen und örtlichen Wirkungsbereiches als Nachfolger der bisherigen Genossenschaften und Verbände betrachtet wurden. Das Vermögen der Wiener Gärtnergenossenschaft und der Genossenschaft der Naturblumenbinder in Wien, die zu einer Zunft zusammengeschlossen wurden, blieb der neuen Wiener Gärtner- und Blumenbindezunft erhalten.420
Die Zunft beschäftigte sich unter anderem mit Fragen der Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft, des Lehrlingswesens und der „Pfuscherbekämpfung“. In der Vorstandssitzung vom 16. April 1936 wurde ein engeres Komitee gebildet, das sich mit den Fragen der „Lehrlingshaltung“ beschäftigen sollte. Diesem Komitee gehörte auch Otto Trenkler an. Weiters wurde ein Beschluss „über die Aufstellung von Aufsichtsorganen zur Bekämpfung des Pfuschertums“ gefasst. Es wurden, neben anderen Gärtnern, folgende Gartengestalter zu „Aufsichtspersonen zur Bekämpfung des Pfuschertums“ ernannt und behördlich bestätigt: Theodor Jahn, Albert Esch, Hermann Kujal, Otto Trenkler, Hans Wlczko und Josef Stowasser.421
Innerhalb der Zunft wurden für die Fachgruppe der Gärtner eigene Fachausschüsse für Friedhofsgärtner, Handelsgärtner und Landschaftsgärtner eingerichtet. In die Fachgruppe der „Landschaftsgärtner, Gartengestalter und Schädlingsbekämpfer im Gartenbau“ wurden folgende Personen berufen:
Wilhelm Debor, Obmannstellvertreter: 18., Gersthofer Straße 141;
Albert Esch: 12., Längenfeldgasse 29;
Josef Fabian: 18., Scheibenberggasse 49;
Erwin Klaus: 21., Schloßhofer Straße 48;
Hans Kotiza: 21., Erzherzog-Karl-Straße 75;
Hermann Reinold: 21., Schloßhofer Straße 48;
Josef Stowasser: 18., Raffelspergergasse 1;
Otto Trenkler, Obmann: 13., Veitingergasse 73;
Hans Wlczko: 17., Dornbacher Straße 68.422
Dieser Fachausschuss tagte regelmäßig jeden ersten Dienstag im Monat um 6 Uhr abends im Zunftlokal in der Gießaufgasse.423
Auch der Zunft war kein langes Leben beschieden, denn mit dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich wurde zuerst eine kommissarische Leitung eingesetzt – in Wien übernahm diese Aufgabe der Gartengestalter und NSDAP-Parteigenosse Otto Trenkler424 – und kurze Zeit später wurden die Zünfte aufgelöst und in den „Reichsnährstand“ eingegliedert.
3.2.5 Exkurs: Jüdische Gärtnereien
Die bekannteste und berühmteste „jüdische Gärtnerei“ Wiens war zweifelsohne die „Rothschild-Gärtnerei“ auf der Hohen Warte. Sie wurde von dem Bankier und Gartenliebhaber Nathaniel Mayer Anselm Freiherr von Rothschild auf seinem Anwesen auf der Hohen Warte ins Leben gerufen, als er um sein Haus eine Parkanlage errichten ließ. Die Gartenanlage umfasste einen weitläufigen Park und rund neunzig Glashäuser.425 Diese Gärtnerei war eine wichtige Ausbildungsstätte, allein von 1929 bis 1938 bildete der Betrieb mehr als 50 Lehrlinge und Volontäre aus, darunter 12 Frauen.426
Die Zunft der Gärtner und Blumenbinder in Wien hatte 1937 1.392 Mitglieder, davon waren 13 Juden, also nur 0,93 %.427 Im Vergleich zu anderen Gewerben waren im Gartenbau nur wenige jüdische Gewerbetreibende tätig. Im Wiener Durchschnitt betrug der Anteil 11,47 %. Die drei Zünfte mit dem höchsten Anteil an jüdischen Gewerbetreibenden waren die Müller (Mehlerzeuger) mit 57,14 %, die Nahrungs- und Genussmittelerzeuger mit 30,80 % und die Mode-Branche mit 29,79 %.428
Obwohl die Zunft der Gärtner nur 13 (0,93 %) jüdische Mitglieder hatte, ist unklar, wie viele Gärtnereien sich in jüdischem Besitz befanden, da die obigen Zahlen sich auf um gewerbliche Gärtner und Blumenbinder beziehen nicht jedoch auf den landwirtschaftlichen Gartenbau.
Es ist davon auszugehen, dass es mehr jüdische Gartenbauunternehmen gab, diese allerdings der Landwirtschaft zugeordnet waren. Sicher zu den gewerblichen Betrieben gehörten die Gärtnereien von Hanny Strauss, Grete Salzer und Paula Fürth; bei den Betrieben von Helene Wolf, Yella Hertzka und Edith Lukan429 sowie der „Jüdischen Gartenbauunternehmung Bela Fischer“ ist unklar, ob es sich um gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe handelte. Die Rothschild-Gärtnerei zählte definitiv zu den landwirtschaftlichen Betrieben.
3.2.6 Bundesverband der Erwerbsgärtner Österreichs
Der Vollständigkeit halber muss hier auch auf die Interessensvertretungen der landwirtschaftlichen Gärtner eingegangen werden.
Durch die geplante Neuorganisation des Gartenbaus kam es bereits im Vorfeld, nämlich 1933, zu intensiven Diskussionen über die „Überführung des Gartenbaus in die Landwirtschaft“. Die Diskutanten waren sich bald einig, dass neue Verbandsstrukturen von Nöten wären und so kam es zur Gründung einer neuen bundesweiten Organisation für landwirtschaftliche Gärtner – des „Bundesverbandes der Erwerbsgärtner Österreichs“.
Am 28. November 1933 fand die Gründungsversammlung des Bundesverbandes der Erwerbsgärtner Österreichs und am 10. Dezember 1933 die gründende Festversammlung statt.430
Abb. 9: Michael Walla, Präsident des Bundesverbandes der Erwerbsgärtner und Obmann der Landesgartenbauvereinigung Wien.431
Der landwirtschaftliche Gartenbau unterstand ab 1934 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (heute: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus). Den rechtlichen Rahmen regelte ab 1935 das „Bundesgesetz über die Errichtung des Berufsstandes der Land- und Forstwirtschaft“ (BGBl. Nr. 304/1935). Leiter des Gartenbaureferates im Ministerium wurde Ministerialrat Dr. Ing. Rudolf Leopold, ab 1936 fungierte er auch als dessen Vertreter in der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft.432
Leiter des Gartenbaureferates in der Präsidentenkonferenz der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer wurde Hofrat Josef Löschnig, er übernahm 1936 auch die Funktion eines Vizepräsidenten der ÖGG. Die zentrale berufsständische Zusammenfassung aller Landwirte, also auch der landwirtschaftlichen Gärtner, erfolgte im „Reichsbauernbund“.433
Dem 1933 gegründeten Bundesverband stand ab 1936 Michael Walla als Präsident vor.434 Laut Statuten hatte der Verband seinen Sitz am Sitz der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften Österreichs in Wien und war von dieser anerkannt. Mitglieder waren jene Landesgartenbauvereine, die vom Bundesverband anerkannt wurden.435 In jedem Bundesland bildeten sich Landesgartenbauvereine, z. B. die Landesgartenbauvereinigung der Erwerbsgärtner von Oberösterreich und Salzburg, die 1935 gegründet wurde, und es wurden auch bestehende Vereine eingegliedert, zum Beispiel die bereits 1889 gegründete Landesvereinigung der Erwerbsgärtner der Steiermark oder die 1930 gegründete niederösterreichische Landesgartenbauvereinigung.436
Der Bundesverband der Erwerbsgärtner wurde 1938 aufgelöst und in den Reichsnährstand eingegliedert.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es am 3. August 1947 in Salzburg zur Neugründung des Verbandes. Ihr erster Nachkriegspräsident war, wie bereits zuvor, Michael Walla.437
Landesgartenbauvereinigung Wien
Die geplante Neuordnung des Gartenbaus benötigte auch neue Strukturen innerhalb der Landwirtschaft. Bereits am 17. Juli 1933 fand in Salzburg eine Tagung statt,438 bei der die Bundesländervertreter über die Notwendigkeit der Schaffung von Landesgartenbauvereinigungen bzw. eines Bundesverbandes der Erwerbsgärtner Österreichs informiert wurden. Die Tagungsteilnehmer stimmten der Gründung dieser Spitzenorganisation nach Schaffung der erforderlichen Landesorganisationen zu.439
Am 14. September 1933 wurde die konstituierende Versammlung der Sektion „Gartenbau“ der Österreichischen Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft440 in Wien (Landesgartenbauvereinigung Wien) abgehalten.441 Die Sektion untergliederte sich in fünf Bezirksgruppen (I. Simmering mit Obmann Josef Hopf, II. Kaiser-Ebersdorf mit Obmann Ludwig Lechner, III. Hietzing mit Obmann Josef Kuchar, IV. Währing mit Obmann Franz Pospischil, V. Kagran mit Obmann Fritz Dücke). Obmann der Landesgartenbauvereinigung Wien war Michael Walla.442
Bei der Sitzung vom 14. September 1933 wurde jeder Bezirksgruppe ein Exemplar der Statuten der Sektion Gartenbau, welche in wiederholten Beratungen des Gartenbauausschusses bzw. des Proponentenkomitees zustande gekommen waren, ausgehändigt.443 Weiters wurde in dieser Sitzung beschlossen, den Übertritt für Gärtner zur Landwirtschaft zu erleichtern indem Formulare aufgelegt werden sollten, die die Gärtner nur auszufüllen hätten.
Folgende Formalitäten für einen Übertritt vom Gewerbe zur Landwirtschaft waren nötig:
1. Austritt aus der Genossenschaft der Gärtner
2. Rücklegung des Gewerbescheines
3. Umleitung der Versicherungszuständigkeit (Abmeldung bei der Arbeiterkrankenversicherung und der Arbeiterunfallversicherung und Anmeldung bei der Landwirtschaftskrankenkasse)
4. Schriftliche Anmeldung als landwirtschaftlicher Betrieb beim zuständigen Bezirks-Fürsorgeamt
5. Nach Durchführung obiger Schritte war binnen vier Wochen bei der Steuerbehörde mit dem Verlangen vorzusprechen, von der Bemessung der Erwerbssteuer in Hinkunft abzusehen, da der Betrieb einer Landwirtschaft, soweit sie auf eigenem Grund und Boden erfolgte (Pachtung ausgenommen), erwerbsteuerfrei war.444
In einer weiteren Sitzung im Oktober 1933 wurde die Gründung einer eigenen Zeitschrift mit dem Titel „Landwirtschaftlicher Erwerbsgärtner; offizielles Organ der Sektion Gartenbau der Österreichischen Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft“ beschlossen.445
In der am 30. November 1933 abgehaltenen Vollversammlung446 aller fünf Bezirksgruppen der landwirtschaftlichen Erwerbsgärtner Wiens im Restaurant Lembacher447 begrüßte der Vorsitzende Michael Walla die Gäste und wies darauf hin, dass die Erwerbsgärtner nach jahrelangen Kämpfen nunmehr der Landwirtschaft angehörten und dies einen Meilenstein in der Geschichte des landwirtschaftlichen Gartenbaus darstelle. Er forderte alle Gärtner auf, geschlossen der neuen Organisation beizutreten, da nur so die Gärtnerschaft in letzter Sekunde vor dem drohenden Untergang bewahrt werden könne.448
Ein weiterer Redner der Vollversammlung, Sektionsrat Dr. Ing. Rudolf Leopold, übermittelte die Grüße des Bundeskanzlers Dr. Dollfuß und gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass diese Versammlung den geschlossenen Willen der Gärtnerschaft kundtue, der Landwirtschaft anzugehören. Weiters führte er aus, dass durch „die Zugehörigkeit des Gartenbaues zur Landwirtschaft die agrarische Front um ein schönes Glied erweitert“ wurde und stellte gleichzeitig für das nächste Jahr die Gründung einer Lehranstalt für Garten- und Gemüsebau in Schönbrunn in Aussicht.449
Die Landesgartenbauvereinigungen wurde 1938 aufgelöst und in den Reichsnährstand eingegliedert.
3.2.7 Reichsnährstand / Reichskammer der bildenden Künste
Mit dem „Anschluss“ an Hitler-Deutschland 1938 wurde der gesamte Gartenbau der reichsdeutschen Gesetzgebung untergeordnet und die Zweiteilung aufgehoben. Der Gartenbau wurde zur Gänze in den sogenannten Reichsnährstand eingegliedert. In Deutschland war die Eingliederung bzw. Reorganisation des Gartenbaues bereits nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 erfolgt.450
Der Berliner Historiker Mario Wenzel beschrieb den Charakter des Reichsnährstandes wie folgt:
„Der Reichsnährstand als Zwangsorganisation der in der Landwirtschaft Tätigen war formaljuristisch gesehen selbständig, der Sache nach und faktisch aber Organ des Staates. Er war Verwaltungsunterbau des REM[!] (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den Funktionen Ernährungssicherung und Erzeugungssteigerung. Der behördliche Charakter des Reichsnährstandes zeigte sich auch dadurch, dass die Beiträge durch die Finanzämter erhoben wurden, er eine eigene Gerichtsbarkeit über seine Mitglieder besaß, und darüber hinaus gesetzliche Anordnungen im Bereich Markt- und Preisregelung treffen konnte, die auch für Personen und Institutionen außerhalb des Reichsnährstandes bindende Wirkung hatten.“451
Der Reichsabteilungsleiter II E (Gartenbau) des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers in Berlin, Prof. Wilhelm Ebert, beschrieb im Februar 1939 die neue Ordnung innerhalb des Reichsnährstandes in einem Referat vor der „Ersten Donauländischen Landesgartenbautagung“:
„Die natürliche Grundlage für die Ordnung war dadurch gegeben, daß dem Reichsnährstandsgesetz und dem Aufbau des Reichsnährstandes zunächst erst mal der Erwerbsgartenbau in jeglicher Form über den Reichsnährstand hinweg in Ordnung gebracht wurde. […] Der Begriff Gartenbau gliedert sich einerseits weiter im eigentlichen berufsständischen Gartenbau und in dem Nebenerwerbsgartenbau, bei dem also die Pflege des Obstbaues und Gemüsebaues ein Teil der Aufgabe des landwirtschaftlichen Hofes sind. […] Der berufsständische Gartenbau gliedert sich weiters in die eigentlichen Gärtnereien und in jene kleinen landwirtschaftlichen Gartenbaue – den Gemüsebau – bei denen der Besitzer zwar kein gelernter Gärtner ist, sich aber doch ausschließlich oder fast ausschließlich, mit der Erzeugung von Gemüsen beschäftigt. […] Man kann also sagen, daß wir den Begriff Gartenbau für die einzelnen Fachzweige nebeneinanderstehend arbeiten lassen.
Also wurde der Gartenbau aufgegliedert in seine sechs Fachgebiete: Baumschulen, Blumen und Zierpflanzen, Gemüsebau, Obstbau, gartenbaulicher Samenbau und das Gebiet der Gartenausführung und Friedhofsgärtnerei, früher Landschaftsgärtnerei genannt. Damit wird jeder Fachgruppe die Arbeitsmöglichkeit in klarer Ordnung gegeben. Denn alle Mitglieder dieser Fachgruppen sind durch das Reichsnährstandsgesetz auch zwangsläufig Mitglieder des Reichsnährstandes geworden. Es ist auch unmöglich, jemanden in eine Fachgruppe aufzunehmen, wie es auch unmöglich ist, ihn auszuschließen. Das geht nicht. Daran mußten sich unsere Gärtner im Altreich gewöhnen und daran müssen sich auch die Gärtner in der Ostmark gewöhnen, weil jetzt jeder laut Gesetz zu einer dieser Fachgruppen gehört.“452
Da der Gartenbau nun zur Gänze zur Landwirtschaft gezählt wurde, wurden alle Vereine und Institutionen entweder in den Reichsnährstand als nunmehrige gesetzliche Vertretung eingegliedert oder aufgelöst. Einzig die freischaffenden Gartenarchitekten galten als „Künstler“ und konnten die Aufnahme in die Reichskammer der bildenden Künste beantragen. Was einige, unter ihnen Albert Esch, auch taten.453
Mit dem Ende des Dritten Reiches 1945 endete auch die Zuordnung des Gartenbaus zum Reichsnährstand.
Mit Beginn der Zweiten Republik wurde der Gartenbau restrukturiert und erneut in landwirtschaftlichen und gewerblichen Gartenbau getrennt. Diese Aufteilung existiert bis heute. Die Interessensvertretung der landwirtschaftlichen Gärtner obliegt der Landwirtschaftskammer und die der gewerblichen Gärtner der Innung.
3.3 Unternehmerverbände – freiwillige Interessensvertretungen
Darunter sind jene Verbände und Vereine zu verstehen, in denen sich selbstständige Gärtner, Gartengestalter, Landschaftsgärtner etc. freiwillig zusammenschlossen, um ihre Interessen zu wahren und den Berufsstand in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Neben den oben beschriebenen gesetzlichen Pflichtverbänden gab es eine Reihe freiwilliger Interessensvertretungen der einzelnen Gärtnergruppen. Die Gartenarchitekten, die sich weder durch die ÖGG noch durch die Genossenschaft richtig vertreten fühlten, gründeten bereits 1912 einen eigenen Berufsverband, und die Inhaber landschaftsgärtnerischer Betriebe gründeten einen Wirtschaftsverband zur Wahrung ihrer Interessen. So hatte jede Gärtnergruppe eine eigene Vertretung nach außen, sie waren jedoch weiterhin uneins im Inneren. Weitere österreichweit tätige gärtnerische Unternehmerverbände zu Beginn der Ersten Republik waren unter anderem: der Bund der Baumschulbesitzer, der Verband der Blumengeschäftsinhaber und der Verein der Samengroßhändler.
3.3.1 Der Wirtschaftsverband der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs
Der Wirtschaftsverband der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs war laut Eigendefinition ein unpolitischer Zusammenschluss von landschaftsgärtnerischen Betrieben zum Zwecke der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im Berufsstand.454
Am 18. Jänner 1925 fand die Gründungsversammlung des Wirtschaftsverbandes im Restaurant Troyan Wien 4, Argentinierstraße 46, statt.455
Die Anregung dazu kam von Wilhelm Debor. In der Gründungsversammlung legte er die Gründe dar, die ihn bewogen hatten, die Bildung der Vereinigung anzustreben, die – wie er meinte – aus wirtschaftlicher Not geboren, zu einer freien wirtschaftlichen Entwicklung der stark notleidenden landschaftsgärtnerischen Betriebe beitragen sollte.456 Im neu gewählten Vorstand erhielt Wilhelm Debor die Funktion des Vorsitzenden; als Stellvertreter wurde Franz Nothhacksberger eingesetzt. Als weitere Vorstandsmitglieder fungierten Adalbert Camillo (A.C) Baumgartner als Schriftführer, Albert Esch als sein Stellvertreter, Theodor Jahn als Kassier und Franz Doll als sein Stellvertreter.457
Wilhelm Debor brachte die Vereinsgründung mit Schreiben vom 23. Februar 1925 dem Bundeskanzleramt zur Kenntnis. Die nachfolgenden Firmen zählten zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes: Wilhelm Debor, Hermann Rothe A.G. (Geschäftsführer Franz Nothhacksberger), Rudolf Jessl, Josef Bischof, Albert Esch, Franz Doll, Theofil Rabenseifner, Eduard Pisinger, Josef Krieger, Josef Hodyc, Ferdinand Müller, Theodor Jahn und „Gartenkunst“ (Geschäftsführer A.C. Baumgartner).458
Vereinszweck war, wie schon durch Wilhelm Debor dargestellt und unter § 2 der Vereinsstatuten nachzulesen, die Förderung und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Verbandsangehörigen. Dieses Ziel sollte durch regelmäßige Zusammenkünfte, Besprechung der Lohn- und Tariffragen und der Verhältnisse des Warenmarktes, wirtschaftliche Organisation und Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Tarif- und Lohnverträge erreicht werden.459
Die dem Bundeskanzleramt vorgelegten Vereinsstatuten fanden nicht die Zustimmung der bearbeitenden Beamten. Sie verlangten Änderungen und ersuchten die Vereinsleitung, namentlich Wilhelm Debor, die betreffenden Passagen innerhalb einer 17-tägigen Frist, längstens jedoch bis 14. April 1925 zu überarbeiten und neuerlich einzureichen. Die Frist wurde auf 1. Mai 1925 verlängert, die verlangten Ergänzungen aber bis 1. Juli 1925 nicht vorgelegt, worauf im Akt notiert wurde:
„Die den Proponenten über Verlangen mit Ergänzung […] ausgefolgten Satzungen wurden bis zum 1. Juli 1925 nicht mehr wieder eingereicht, woraus auf den endgültigen Verzicht auf die Bildung des Vereines nach Maßgabe der seinerzeit vorgelegten Statuten zu schließen ist.“460
Interessanterweise trat der Verband, obwohl behördlich nicht existent, bereits 1925 als Verhandlungspartner in den Kollektivvertragsverhandlungen für die landschaftsgärtnerischen Betriebe im Bereich der Genossenschaft der Zier- und Gemüsegärtner und der Gewerkschaft (also der Sektion der Gärtner des Österreichischen Land- und Forstarbeiterverbandes) auf.461
Am 18. Jänner 1926 wurde die Vereinsgründung neuerlich zur Anzeige gebracht und diesmal wurde die Gründung vom Wiener Magistrat genehmigt.462 Danach trat der Verband für einige Zeit nicht mehr in Erscheinung. Erst 1929 kam es wieder zu einer Intensivierung der Verbandstätigkeit, die in der Hauptversammlung von 1930 zu einer Reorganisation des Verbandes führte.463
Wilhelm Debor wurde zum Obmann gewählt, als sein Stellvertreter wurde Josef Stowasser bestimmt, Wilhelm Hartwich wurde Schriftführer und Theodor Jahn Kassier.464 Die Herren Debor, Stowasser, Hartwich und Otto Gälzer bildeten daraufhin einen Arbeitsausschuss, der folgende Leitsätze für die künftige Tätigkeit aufstellte: 1. Regelung des Lohn- und Arbeitsverhältnisses, 2. Gründung einer von der Genossenschaft unabhängigen Körperschaft, 3. Ausarbeitung einer Zeitleistungstabelle und 4. Schaffung eines Gehilfenkurses für Gartengestalter.465
Der Verband engagierte sich weiters bei der Gewerbebehörde für die Bildung einer eigenen Körperschaft und damit für die Trennung von der Wiener Gärtnergenossenschaft.466
Es gelang 1930 auch einen neuen Kollektivvertrag für Landschaftsgärtner abzuschließen, und im Wintersemester 1930/31 veranstaltete der Wirtschaftsverband einen Weiterbildungskurs für Gärtnergehilfen, die zumindest eine einjährige Tätigkeit als Landschaftsgärtner nachzuweisen hatten. Der Kurs fand jeweils mittwochs von 18 bis 21 Uhr und sonntags von 8 bis 12 Uhr an der fachlichen Fortbildungsschule für Gärtner in Kagran statt. Es unterrichteten namhafte Fachleute wie Josef Afritsch, Alois Berger, Albert Esch, Anton Eipeldauer, Robert Benesch, Otto Gälzer und Josef Stowasser.467
In der ordentlichen Generalversammlung vom 5. Jänner 1931 wurde Theodor Jahn zum Obmann und Dr. Paula Fürth zur Schriftführerin des Verbandes gewählt und damit der langjährige Obmann und Gründer des Verbandes, Wilhelm Debor, abgelöst. Ein Protokoll betreffend Obmannwechsel wurde der zuständigen Behörde jedoch nicht vorgelegt.468
Bei den nachfolgenden Kollektivvertragsverhandlungen kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Verbandsmitgliedern über die Frage der Entlohnung der Arbeitnehmer. Ein Teil der Unternehmer wollte die Niedrigstlohngruppe (Hilfsarbeiter) mit 1 Schilling Stundenlohn beibehalten, der andere Teil stellte sich auf die Seite der Arbeitnehmer und kämpfte für die Einführung von 1,20 Schilling Stundenlohn in der niedrigsten Lohngruppe und die Aufwertung dieser Arbeiter durch die Bezeichnung „Gartenarbeiter“. In der diesbezüglich stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung vom 27. Juli 1931 kam es zum endgültigen Zerwürfnis der beiden Fraktionen und zu einem nicht einstimmig gefassten Auflösungsbeschluss.469
Aufgrund dieses Beschlusses teilte der „Wirtschaftsverband der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs“ in Person von Obmann Theodor Jahn und Schriftführerin Dr. Paula Fürth mit Schreiben vom 3. August 1931 der Polizeidirektion Wien I. mit, dass laut Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung vom 27. Juli der Verband aufgelöst werde.470
Die damit nicht einverstandene Fraktion, namentlich Josef Stowasser, Robert Stagl und Wilhelm Debor, beeinspruchten mit Schreiben vom 30. Juli an die Wiener Magistratsabteilung 49 die Verbandsauflösung mit folgender Begründung: Erstens sei der Versammlungsort für einen Teil der Mitglieder nicht ausfindig zu machen gewesen und zweitens wären in der Versammlung 20 Mitglieder anwesend gewesen, wovon 14 für und 5 gegen die Auflösung gestimmt hätten, während eine Stimme des Vorsitzenden für ungültig erklärt worden sei. Gemäß Statut müssten aber zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein, um einen Beschluss über die Vereinsauflösung fassen zu können. Laut beigelegter Mitgliederliste hatte der Verein zu dem Zeitpunkt 39 Mitglieder, von denen kein einziges vom Verband ausgeschlossen sei, auch wenn manche die Beiträge schon länger nicht bezahlt hätten. Eine Auflösung des Verbandes sei deshalb satzungswidrig und daher ungültig.471
Tabelle 7: Mitglieder des Wirtschaftsverbandes der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs laut Mitgliederliste 1931.472
Nr. | Name | Adresse |
1 | Willi Vietsch | Wien 13, Braunschweiggasse 28 |
2 | Wilhelm Hartwich | Wien 13, Braunschweiggasse 28 |
3 | Otto Trenkler | Wien 13, Hackingerhof 3/4 |
4 | Wilhelm Wolf | Weidlingau, Wiengasse 2 |
5 | Wenzel Stingl | Wien 14, Linzer Straße 70 |
6 | August Fernau | Wien 14, Missindorfstraße 14 |
7 | Albert Esch | Wien 12, Längenfeldgasse 29 |
8 | Eduard Böhm | Wien 19, Döblinger Hauptstraße 77A |
9 | Alois Berger | Rodaun, Liesinger Straße 1 |
10 | Wilhelm Debor | Wien 18, Gersthofer Straße 141 |
11 | Josef Stowasser | Wien 18, Raffelspergergasse 1 |
12 | Robert Stagl | Wien 18, Raffelspergergasse 1 |
13 | Franz Sauer | Wien 19, Medlergasse 5 |
14 | Dr. Paula Fürth | Wien 19, Döblinger Hauptstraße 60 |
15 | Gretl Salzer | Wien 19, Hofzeile 29 |
16 | Otto Gälzer | Wien 13, Lainzer Straße 173 |
17 | Fritz Hoffmann | Liesing, Breitenfurter Straße 54 |
18 | Hedwig Kulka | Wöllersdorf Nr. 1 am Steinbruch |
19 | Karl Pfaunitz | Mauer bei Wien, Lindgrabengasse |
20 | Josef Fabian | Wien 18, Schulgasse 1 |
21 | Rudolf Jessl | Wien 20, Treustraße 4 |
22 | Theodor Jahn | Wien 4, Mittersteig 2 |
23 | Viktor Stieber | Wien 13, Fuchsholdgasse 4 |
24 | Leopold Bonholzer | Wien 17, Hameaustraße 16 |
25 | Ferdinand Breitner | Wien 19, Armbrustergasse 3 |
26 | Robert Vacans | Wien 13, Penzinger Straße 150 |
27 | Hermann Reinold | Wien 21, Schlosshofer Straße 41 |
28 | Erwin Klaus | Wien 21, Schlosshofer Straße 41 |
29 | Viktor Mödlhammer | Wien 5, Pilgramgasse 18/13 |
30 | E.H. Pluher | Wien 15, Neubaugürtel 39/19 |
31 | Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft | Wien 13, Flötzersteig Genossenschaft |
32 | Hans Wilcko (Wlczko) | Wien 19, Wallmodengasse 11 |
33 | Fredl Berger | Wien 15, Moeringgasse |
34 | Josef Hodyc | Wien 18, Ladenburggasse 4 |
35 | Franz Doll | Mauer bei Wien, Hauptstraße |
36 | J. Kindl | Wien 19, |
37 | Theofil Rabenseifner | Wien 13, Wattmanngasse 6, |
38 | Josef Bischof | Wien 19, Krottenbachstraße 40 |
39 | Josef Krieger | Wien 13, Hetzendorfer Straße 106 |
Ein Teil der Mitglieder, die sich für die Auflösung eingesetzt hatten, konstituierte sich neu in der „Vereinigung der Gartengestalter Österreichs“. Wilhelm Hartwich, Wilhelm Wolf und Hermann Reinold (alle drei Mitglieder des Wirtschaftsverbandes) wurden mit 29. Juli 1931 beim Magistrat 49 in Wien zwecks Vereinsgründung vorstellig. Die zu gründende „Vereinigung der Gartengestalter Österreichs“ wurde als unpolitischer Zusammenschluss der Fachmitglieder zum Zwecke der gemeinsamen Regelung und Bereinigung der die Branche betreffenden Themen wie Lohn- und Tariffragen, Verhältnisse des Warenmarktes etc. beschrieben. Über die tatsächliche Vereinstätigkeit ist bis auf den Kollektivvertragsabschluss von 1932 nichts bekannt.473 Dieser Verein wurde mit Anzeige vom 12. Oktober 1936 an die Bundespolizeidirektion Wien wegen Interesselosigkeit der Mitglieder aufgelöst.474