Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 13
Bei der sicherheitspolitischen Positionierung mit Blick auf die Machtentfaltung Chinas und die damit verbundenen verteidigungspolitischen Implikationen steht die NATO am Beginn eines weiteren Anpassungsprozesses, der zuletzt mit dem »Reviewprozess« aufgezeigt worden ist und beim kommenden NATO-Gipfel im Juni zu richtungsweisenden Entscheidungen führen wird. Wie schon beim Anpassungsprozess der Allianz gegenüber Russland steht die heimische Diskussion in Deutschland über den sicherheitspolitischen Umgang mit China gegenwärtig noch ganz am Anfang.
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)
Am 1. April 1992 gegründete höchstrangige Einrichtung des Bundes für die gemeinsame und ressortübergreifende sicherheitspolitische Fortbildung gegenwärtiger und künftiger Führungskräfte aus Bund und Ländern sowie anderer Bereiche (Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, internationale Partner). Auftrag der ~ ist die Vermittlung und Förderung eines umfassenden interdisziplinären Verständnisses von Sicherheitspolitik auf strategischer Ebene. Kernelemente der Arbeit der ~ sind das drei Monate dauernde »Kernseminar« und das dreiwöchige »Führungskräfteseminar«. Darüber hinaus finden jährlich rund 70 ein- und mehrtägige Tagungen und Seminare statt, von denen sich einige explizit mit Fragen der strategischen Vorausschau befassen. Die ~ ist selbstständige Dienststelle unter Aufsicht eines Kuratoriums unter Leitung der Bundeskanzlerin, dem die im Bundessicherheitsrat vertretenen Minister des Auswärtigen, der Finanzen, des Innern, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören. Das Kuratorium lässt sich von einem Beirat beraten. Die ~ führt ihren Auftrag für die Bundesregierung durch. Organisatorisch ist sie dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zugeordnet, welches den überwiegenden Teil der Ressourcen (Unterstützungspersonal, Haushaltsmittel) bereitstellt. Sie hat seit März 2004 ihren Dienstsitz in der Schlossanlage Schönhausen in Berlin-Niederschönhausen/Pankow. Die Absolventen der ~ haben sich in einem Freundeskreis der BAKS zusammengeschlossen, der ihre Aktivitäten zusätzlich fördert. Des Weiteren verfügt die ~ über einen »Arbeitskreis junger Sicherheitspolitiker«.
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)
Ossietzkystraße 44/45, 13187 Berlin
Tel.: (030) 40046-415, Fax: (030) 40046-421
E-Mail: presse@baks.bund.de
Internet: www.baks.org
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Das BAAINBw und seine Dienststellen sind der Abteilung Ausrüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Hauptaufgabe des BAAINBw ist die Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial. Diese Aufgaben werden teilweise in Eigenleistung erbracht, teilweise aber auch durch Vergabe an die Industrie und die gewerbliche Wirtschaft erfüllt.
Das Spektrum reicht von hochkomplexen Waffen- und IT-Systemen über Panzer, Flugzeuge und Schiffe bis zu persönlichen Ausrüstungsartikeln der Soldatinnen und Soldaten. Das Amt trägt dabei die durchgängige Verantwortung von der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge über Realisierung und Nutzungssteuerung bis hin zur Aussonderung und Verwertung von Wehrmaterial. Das BAAINBw ist der zentrale technische Dienstleister der Bundeswehr und ein wichtiger öffentlicher Auftraggeber.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Grundsatzartikel »Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe«
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Das BAIUDBw mit Sitz in Bonn ist der Abteilung IUD im BMVg unterstellt. Das Amt ist zuständig für Fragen der Infrastruktur, gesetzliche Schutzaufgaben, Finanzen, Controlling, Dienstleistungen und Recht im Bereich der Bundeswehr. Das Amt nimmt nichtministerielle Aufgaben wahr. Zudem wurden im Rahmen der Bundeswehrreform Aufgaben aus dem aufgelösten Bundesamt für Wehrverwaltung, dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, den Wehrbereichsverwaltungen, dem Streitkräfteunterstützungskommando sowie dem Streitkräfteamt übertragen. Die Aufgaben werden im Amt in zivil-militärisch gemischten Strukturen wahrgenommen. Das Amt hat rund 2.300 Mitarbeiter.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das BAMF hat durch das Zuwanderungsgesetz neben dem Asylverfahren umfangreiche Aufgaben im Bereich der Integration und der Migration. Daneben sind auch einige Aufgaben, wie die der Führung des Ausländerzentralregisters und der Bereich der Rückkehrförderung, beim BAMF gebündelt. Somit hat sich das Bundesamt in der letzten Dekade von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration entwickelt.
Über seine dezentrale Struktur mit Außenstellen, Ankunftszentren und Entscheidungszentren in allen Bundesländern ist das Bundesamt in ganz Deutschland präsent. 2016 wächst das Personal des Bundesamtes auf 7.300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an. Der Personalumfang umfasst dabei sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Anstellungsverhältnis im BAMF wie auch Zuweisungen und Abordnungen. Unterschiedliche Bundesressorts sowie Vivento, Post, Bundeswehr und BA unterstützen 2016 temporär mit fast 1.600 VZÄ u. a. beim Rückstandsabbau, in Warteräumen und in mobilen Einheiten.
Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat deutlich zugenommen. 2015 sind rund 442.000 Flüchtlinge eingereist.
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
Das BAPersBw mit Sitz in Köln ist der Abteilung Personal im BMVg unterstellt. Dem BAPersBw wurden durch das Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz vom 21.07.2012 (BGBl. I 1583, 1590) die Aufgaben im Personalbereich des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen. Das Bundesamt ist zuständig für die Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalausgliederung der militärischen und zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Dem Amt unterstellt sind 16 Karrierecenter und 110 Karriereberatungsbüros der Bundeswehr.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das ~ wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das ~ ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft und ist zudem für den Schutz der Regierungsnetze und die Sicherheit zentraler Netzübergänge verantwortlich. Es ist darüber hinaus der verbindliche Sicherheitsstandardgeber für die Beschaffung und den Einsatz der Informationstechnik in den Bundesbehörden. Das ~ ist damit in erster Linie der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes und hat zum Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland voranzubringen. Zudem agiert das ~ als deutsche National Crypto Security Authority (NCSA) sowie National Cyber Defense Authority (NCDA) und vertritt damit Deutschland zusammen mit dem Kommando Cyber- und Informationsraum bzw. BMVg in entsprechenden Gremien der NATO. Grundlage der Arbeit des ~ ist das »Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« (BSI-Gesetz) von 2009, das jedoch seitdem mehrfach novelliert wurde. Derzeit sind dort ca. 1.100 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere Mitarbeiter beschäftigt, ein weiterer Ausbau um ca. zusätzliche 800 Stellen ist jedoch u. a. aufgrund des Aufgabenzuwachses im Rahmen der Umsetzung des Zweiten IT-Sicherheitsgesetzes vorgesehen (Verabschiedung durch den Bundestag am 23.04.2021). Damit geht auch eine deutliche Kompetenzerweiterung für das ~ einher, u. a. hinsichtlich einer verbindlichen Zertifizierung von in Kritischen Infrastrukturen eingesetzten IT-Komponenten, der ausgeweiteten Meldepflichten für Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse wie z. B. Unternehmen der Rüstungsindustrie und Verschlusssachen-IT sowie hinsichtlich der Stärkung des Verbraucherschutzes auf Grundlage eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für IT-Produkte in diesem Segment. Mit der Befugnis zur Durchsuchung öffentlich erreichbarer IT-Systeme mittels sogenannter »Portscans« zum Auffinden von Schadprogrammen, Sicherheitslücken und sonstigen Sicherheitsrisiken sowie einer Anordnungsbefugnis gegenüber Internetanbietern (Provider), wenn ein Sicherheitsproblem bei einer Vielzahl von Betroffenen detektiert wurde, bekommt das ~ neue Eingriffsrechte. Seinen Hauptsitz hat das ~ in Bonn, es werden jedoch zunehmend weitere Standorte (derzeit in Freital, Sachsen, sowie in Saarbrücken, Saarland) aufgebaut. Zudem existiert für die Kooperation mit den Ländern eine Reihe von Verbindungsbüros. Cyber-Sicherheitsstrategie
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Verfassungsschutzes ist im Grundgesetz geregelt. Hierfür unterhält der Bund das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln. Daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Damit folgt auch der Verfassungsschutz der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Ländern ist diese Behörde als Abteilung in die Innenministerien bzw. -behörden integriert, in anderen existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden. Das BfV ist gegenüber den Verfassungsschutzbehörden der Länder nicht weisungsbefugt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.
Neben dem »Bundesverfassungsschutzgesetz« (BVerfSchG) zählen hierzu insbesondere das »Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes« (PKGr-Gesetz), das »Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses« (G10-Gesetz) sowie das »Sicherheitsüberprüfungsgesetz« (SÜG).
Der Verfassungsschutz ist eine Schutzeinrichtung gegen alle Feinde der Demokratie, damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Verfassungsschutzämter sammeln unter anderem Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Als derartige Bestrebungen sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Der Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, links- und rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnten. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Spionageabwehr. Die Spionageabwehr ist darauf gerichtet, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht aufzuspüren und zu analysieren.
Darüber hinaus haben Landesämter für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. Beispielsweise wirkt der Verfassungsschutz bei der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit, überprüft Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen.
Zu dem umfassenden Schutzsystem der wehrhaften Demokratie gehört nicht allein der Verfassungsschutz. So verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaften Straftaten, die sich gegen die Verfassung richten.
Verfassungsschutz und Polizei sind in der Bundesrepublik Deutschland streng voneinander getrennt. Anders als etwa das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, kurz »Stasi«) der ehemaligen DDR hat der Verfassungsschutz daher keine polizeilichen Befugnisse. Seine Mitarbeiter dürfen Personen weder kontrollieren noch festnehmen und zum Beispiel auch keine Wohnungsdurchsuchungen vornehmen. Er darf jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen seine Erkenntnisse mit dem »Staatsschutz« der Polizei austauschen.
Neben den Verfassungsschutzbehörden gibt es noch zwei weitere deutsche Nachrichtendienste. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der Streitkräfte und allein für die Sicherheit der Bundeswehr bzw. den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums zuständig. Die Aufklärungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist auf das Ausland beschränkt. Im Gegensatz dazu ist der Verfassungsschutz ein reiner Inlandsnachrichtendienst.
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)
Das BWB, eine Behörde des Rüstungsbereichs, gehörte zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Dem ~ oblagen im Wesentlichen das Management für Rüstungsprojekte, die Qualitätsüberwachung mit Gütesicherung und -prüfung sowie die Abnahme des Materials. Das ~ wurde im Rahmen der Bundeswehrtransformation zielgerichtet auf eine effektive Anwendung des Verfahrens Customer, Product, Management umstrukturiert. Das ~ ging im Zuge der darauffolgenden Reform der Bundeswehr im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) auf.
Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV)
Das BAWV wurde im Zuge der Bundeswehrreform zum 01.12.2012 aufgelöst; die Aufgaben des BAWV wurden auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr übertragen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Studierender Reservisten (BSR)
Zusammenschluss im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. von Arbeitskreisen und der an den Universitäten, Fachhochschulen und diesen gleichgestellten Bildungseinrichtungen bestehenden Hochschulgruppen, die sich überwiegend mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen. Ziel der ~ ist, in allen Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik an den Hochschulen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die sicherheitspolitische Diskussion im akademischen Umfeld zu fördern. Im Jahr 2005 wurde der ~ in den »Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen« (BSH) umbenannt.
Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA)
Militärabteilung der Bundesarchivverwaltung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Die Grundlage seiner Arbeit sind das Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 und die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern vom Jahre 1968, die die Zuständigkeiten regeln. Die Zuständigkeit des ~ reicht bis zum Jahre 1867 zurück. Die Überlieferung umfasst alle Informationsträger und erstreckt sich über alle Führungsebenen. Im ~ ist auch das Archivmaterial der Nationalen Volksarmee und ihrer Vorgängerorganisationen verwahrt.
Bundesarchiv-Militärarchiv
Wiesentalstr. 10, 79115 Freiburg im Breisgau
Tel.: (0761) 47817-0, Fax: (0761) 47817-900
E-Mail: militaerarchiv@bundesarchiv.de
Internet: www.bundesarchiv.de
Bundesbehörde
1. In einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaates im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten.
2. In der Bundesrepublik Deutschland werden unterschieden:
•Oberste ~ wie Bundespräsidial-, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und gleichrangige ~ wie der Bundesrechnungshof.
•Bundesoberbehörden, einem Bundesministerium nachgeordnete selbstständige ~, die auf einem bestimmten Sachgebiet für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind (Bundesämter) oder der Weisung eines Bundesministers unterstehen. Den ~ gleichrangig sind die Bundesanstalten.
•bundeseigene Mittel- und Unterbehörden, die den Bundesbehörden nachgeordnet sind. Sie sind selbstständig mit räumlich begrenzter Zuständigkeit (z. B. Regierungspräsidien). Territoriale Wehrverwaltung.
Bundeshaushalt
In der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Transaktionen, die in den periodischen Haushaltsplänen und -rechnungen des Bundes erfasst werden. Die Darstellung des ~ erfolgt in zwei unterschiedlichen zeitlichen Richtungen: Während im Haushaltsplan und im mittelfristigen Finanzplan in der Zukunft geplante finanzwirtschaftliche Transaktionen ausgewiesen werden, sind die tatsächlich vorgenommenen Transaktionen nachträglich in der Haushaltsrechnung zu erfassen. Das Haushaltsrecht des Bundes ist im Grundgesetz (GG) Art. 109 bis 115 und in der Bundeshaushaltsordnung geregelt.
Bundeskanzler
In der Bundesrepublik Deutschland der Leiter der Regierung (Regierungschef), der gem. Grundgesetz (GG) Art. 63 auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode mit der Mehrheit der Stimmen des Parlaments ( Kanzlermehrheit) gewählt wird. Der ~ bestimmt gem. GG Art. 65 die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er führt den Vorsitz im Bundessicherheitsrat (BSR). Im Verteidigungsfall übernimmt der ~ die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr. Der ~ ist für seine Politik dem Parlament gegenüber alleinverantwortlich.
Bundeskriminalamt (BKA)
Zentrale, dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland (DEU) nachgeordnete Bundesbehörde für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen für D. Das ~ nimmt in unterschiedlichen Bereichen polizeiliche Aufgaben wahr wie organisierte Kriminalität, Staatsschutzdelikte. Das ~ nimmt in bestimmten, gesetzlich festgelegten Bereichen die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr (z. B. beim international organisierten Waffen- oder Rauschgifthandel sowie bei der Herstellung und Verbreitung von Falschgeld). Es hat seinen Sitz in Wiesbaden sowie Dienstorte in Meckenheim und Berlin. Durch die Bereitstellung von zentralen Einrichtungen, Sammlungen und Dienstleistungen unterstützt das ~ darüber hinaus die Polizeien der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere dann, wenn Straftäter über Länder- oder Staatsgrenzen hinweg agieren oder wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung geht.
In der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit nimmt das ~ eine Schlüsselfunktion insbesondere als nationales Zentralbüro sowohl für die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol als auch für das Schengener Informationssystem und für Europol ein.
Das ~ beschäftigt derzeit ca. 4.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auftrag: Im März 1951, mit dem Inkrafttreten des »Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes«, nahm der Gesetzgeber die Ermächtigung des Grundgesetzes auf, in bundeseigener Verwaltung Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei einzurichten. Wenig später ging aus dem »Kriminalpolizeiamt für die britische Zone« in Hamburg das BKA als eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde hervor. Noch im selben Jahr wurde Wiesbaden zum Sitz des neuen Amtes bestimmt. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) beschrieben. Das ~ ist ein herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung. Grundsätzlich liegt nach der Verfassung die Polizeihoheit in Deutschland bei den Bundesländern. Um aber die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene koordinieren zu können, unterstützt das BKA als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung. Als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei hilft das BKA den Länderpolizeien, Erkenntnisse auszutauschen und sich Doppelarbeit zu ersparen. Zu diesem Zweck unterhält das BKA eine Reihe zentraler Einrichtungen für die deutsche Polizei, wie z. B. das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) oder die Fahndungsdatei. Im BKA laufen die wichtigsten Nachrichten der Polizeien aus dem In- und Ausland zusammen, hier liegen an zentraler Stelle Informationen über Straftaten und Straftäter. Daneben werden ständig neue Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung erforscht und entwickelt, damit sich die Polizei immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik befindet. Auch für die polizeiliche Kooperation in Europa und für die weltumspannende Zusammenarbeit hat das BKA einen gesetzlichen Auftrag, denn Staatsgrenzen dürfen den Kampf gegen Verbrecher nicht entscheidend behindern. Über das BKA läuft der Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt, und eine einheitliche rechtliche Handhabung wird gewährleistet. Für Interpol, Europol und das Schengener Informationssystem ist das BKA die nationale Zentralstelle. In gesetzlich festgelegten Fällen bestimmter international organisierter Straftaten oder bei Angriffen gegen das Leben oder die Freiheit von Mitgliedern der Verfassungsorgane ist das BKA unmittelbar für die Ermittlungen zuständig. Es wird außerdem immer dann tätig, wenn wegen der Bedeutung der zu verfolgenden Straftat ein entsprechender Auftrag einer Staatsanwaltschaft vorliegt oder der Bundesminister des Innern aus schwerwiegenden Gründen die Übernahme der Ermittlungen anordnet. Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Aufgabe des BKA. In bestimmten Fällen gilt dieser gesetzliche Auftrag auch beim Besuch von ausländischen Staatsgästen. Seit dem 1.1.2009 ist das BKA darüber hinaus erstmals zuständig für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das BKA offene bzw. verdeckte Maßnahmen durchführen. Die entsprechenden Befugnisnormen im BKAG orientieren sich dabei weitgehend an den Länderpolizeigesetzen im Bereich der Gefahrenabwehr und berücksichtigen die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals zeitnahes Handeln erfordern, wird mit dieser neuen Regelung sichergestellt, dass Zuständigkeitslücken vermieden werden.
Ermittlungen: Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität auch selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig.
Internationale Funktion: Das BKA koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie anderen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird im Bundeskriminalamt großgeschrieben. Mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen.
Schutzaufgaben: Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist Aufgabe des BKA. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.
Verwaltungsfunktionen: Über die typischen administrativen Aufgaben einer jeden Behörde hinaus nimmt das BKA einige besondere Verwaltungsfunktionen wahr: So erteilt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung. Außerdem führt es Einstufungen von Gegenständen durch, bei denen Zweifel darüber bestehen, ob sie den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, und es erteilt Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.
Zentralstelle: Das BKA ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass es sich zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann. Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.
