Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 14

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Bundesleistungsgesetz (BLG)

Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der  Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze

Bundesminister/-in

1. Minister der Regierung des Bundes eines  Bundesstaates.

2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem  Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die  Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom  Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem  Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich.  Bundessicherheitsrat

Bundesministerium

1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem  Bundesminister geleitet.

2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem  Bundeskanzler die  Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der  Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der  Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der  Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die  Führung der drei Teilstreitkräfte  Heer,  Marine und  Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr,  Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der  Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der  Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im  Bendler-Block.

Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Befehls- und Kommandogewalt

Die Organisation des Ministeriums wird in der Spitze aus dem Bundesminister der Verteidigung und den beiden beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. In seiner Regierungsarbeit wird die Verteidigungsministerin oder der Verteidigungsminister außerdem von den beiden Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Er ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche mit dem hinzugekommenen Organisationsbereich  Cyber- und Informationsraum außerhalb des Ministeriums. Das Ministerium umfasst zehn Abteilungen und rund 170 Referate.

Bundesminister/-in der Verteidigung: Theodor Blank (1955/56), Dr. Franz Josef Strauß (1956–1963), Kai Uwe von Hassel (1963–1966), Dr. Gerhard Schröder (1966–1969), Helmut Schmidt (1969–1972), Georg Leber (1972–1978), Dr. Hans Apel (1978–1982), Dr. Manfred Wörner (1982–1988), Prof. Dr. Rupert Scholz (1988/89), Dr. Gerhard Stoltenberg (1989–1992), Volker Rühe (1992–1998), Rudolf Scharping (1998–2002), Dr. Peter Struck (2002–2005), Dr. Franz Josef Jung ( 2005–2009), Karl-Theodor zu Guttenberg (2009–2011), Dr. Thomas de Maizière (2011–2013), Dr. Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (seit 2019).

Bundesnachrichtendienst (BND)

Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, der dem  Bundeskanzleramt unterstellt ist und zu dessen Aufgaben die Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Informationen aus dem Ausland gehören. Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über den ~ geregelt. Sitz: Pullach bei München und Berlin. Er wird mit dem Großteil des Personals in das derzeit im Bau befindliche Dienstgebäude in Berlin-Mitte umziehen. Die Parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein Vertrauensgremium des  Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium. Spionage

Bundesnachrichtendienst

Dienstsitz Pullach, Heilmannstraße 30, 82049 Pullach im Isartal, Tel.: (0 89) 7931567

Dienstsitz Berlin

Chausseestraße 96, 10115 Berlin

Tel.: (0 30) 4146457

E-Mail: zentrale@bundesnachrichtendienst.de

Bundespolizei (BPOL; ehemals Bundesgrenzschutz)

Die aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei untersteht mit ihren rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Sie nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die ~, auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, geregelt sind. Die Tätigkeit der ~ wird weiterhin durch supranationale Regelungen bestimmt. Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die ~ eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet. Die internationale Zusammenarbeit hat für die ~ zunehmende Bedeutung. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, wie z. B. den internationalen Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, dem Zivilen Krisenmanagement der  Europäischen Union (EU), der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX), der Zusammenarbeit der Bahnpolizeien und Sicherheitsdiensten (COLPOFER) und der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC).

Aufgaben:

•Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): Dies umfasst die grenzpolizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft, die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, der Grenzfahndung und der Abwehr von Gefahren im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern. Die Grenzlänge der Bundesrepublik Deutschland beträgt insgesamt rund 4.517 Kilometer (3.757 Kilometer Landgrenzen zu den Anrainerstaaten und 760 Kilometer Seegrenzen). Die Aufgabe »Grenzschutz« wird durch die ~ nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum, sondern auch im Inland auf Flug- und Seehäfen (jeweils mit grenzüberschreitendem Verkehr) und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie in Zügen wahrgenommen. Dabei erfüllt die ~ mit Schwerpunkt an den Außengrenzen besondere Grenzsicherungsaufgaben vor allem zur Verhinderung unerlaubter Einreisen von Ausländern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität und weiterer im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität stehender Deliktfelder wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte. Auch nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens bleibt somit eine Präsenz der ~ an den Schengen-Binnengrenzen erforderlich, um flexibel den wechselnden Erscheinungsformen der grenzüberschreitenden und zum großen Teil organisierten Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird dabei durch lagebildabhängige Personenkontrollen kompensiert.

•Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs: Die Bundespolizei hat gemäß § 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Dazu gehören gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Hieraus ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte: Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, z. B. gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr; gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit; Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballreiseverkehr). Sowohl die Sicherheitskooperation mit den Polizeien der Länder als auch die seit dem Jahr 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vereinbarte Ordnungspartnerschaft sowie ein Mitwirken im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben zusätzlich zu einer Steigerung der objektiven Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beigetragen. Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 34.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten.

•Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs: Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern. Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 14 deutschen Flughäfen wahr. Zur Abwehr von Gefahren für die Flugsicherheit setzt die Bundespolizei besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge ein.

•Kriminalitätsbekämpfung durch die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt zur Erledigung ihrer Strafverfolgungsaufgaben über eine eigene kriminalpolizeiliche Komponente. Oft geht es dabei um die Verfolgung und Bekämpfung von organisierten Menschenschmugglerbanden, die Menschen ohne erforderliche Aufenthaltstitel aus dem Ausland illegal nach Deutschland bringen und damit Straftaten begehen. Im Jahr 2010 verfolgten die Ermittler der Bundespolizei 236.716 Straftaten und überführten mehr als 125.000 Tatverdächtige. Davon wurden 233 Verfahren der schweren Kriminalität (wesentliche Ermittlungsverfahren) zugeordnet. Mehr als zwei Drittel aller Straftaten wurden aufgeklärt. Insgesamt 61 regionale Ermittlungsdienststellen befassen sich mit der Verfolgung leichter und mittlerer Kriminalität. In neun Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung ermitteln Spezialisten in Fällen schwerer und organisierter Kriminalität.

•Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA): Für die Bundespolizei sind derzeit jährlich ca. 180 Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) eingesetzt. Diese beteiligen sich an Einsätzen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX an den Schengen-Außengrenzen und an Einsätzen im Rahmen bilateraler Maßnahmen an den Binnengrenzen.

•Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD): Die Bundespolizei unterstützt das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben an deutschen Auslandsvertretungen: Derzeit beraten 15 Sicherheitsbeamte die Botschaften in personellen und materiellen Sicherheitsfragen.

Gliederung:

Die ~ in Deutschland wurde mit Wirkung zum 1. März 2008 neu strukturiert. Sie gliedert sich, neben einer Abteilung im Bundesministerium des Innern, in ein Bundespolizeipräsidium mit Sitz in Potsdam und neun Direktionen, welche regional für die operative Arbeit zuständig sind.

•Bundespolizeipräsidium: Das Bundespolizeipräsidium ist als Oberbehörde für die Dienst- und Fachaufsicht sowie die polizeilich-strategische Steuerung der Bundespolizei zuständig. Es wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundespolizei am 1. März 2008 geschaffen und hat seinen Sitz in Potsdam. Beim Bundespolizeipräsidium sind rund 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt – davon circa 800 am Standort Potsdam. Für eine serviceorientierte und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung gliedert sich das Bundespolizeipräsidium in einen Leitungsstab und insgesamt acht Abteilungen: Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro; Abteilung 1 – Lage und Auswertung; Abteilung 2 – Gefahrenabwehr; Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung; Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit; Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationszentrum; Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement; Abteilung 7 – Recht, Personal; Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst. Hinzu kommen verschiedene Spezialkräfte (u. a. GSG 9 der Bundespolizei und der Bundespolizei-Flugdienst), die organisatorisch an das Bundespolizeipräsidium angegliedert sind. Zur Erfüllung der operativen Aufgaben sind dem Bundespolizeipräsidium zehn Direktionen nachgeordnet. Die ebenfalls nachgeordnete Bundespolizeiakademie ist für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten zuständig.

Bundespolizeipräsidium

Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

Tel.: (0331) 97997-0, Fax: (0331) 97997-1010

E-Mail: bpolp@polizei.bund.de

•Bundespolizeidirektionen: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bundespolizeidirektion Hannover, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundespolizeidirektion Koblenz, Bundespolizeidirektion Stuttgart, Bundespolizeidirektion München, Bundespolizeidirektion Pirna, Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. Eine Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist darüber hinaus für die zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig. Den Bundespolizeidirektionen sind die Bundespolizeiinspektionen und die BPOL-Reviere nachgeordnet.

•Bundespolizeiakademie: Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist mit ihren fünf Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren, der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, dem Bundespolizeileistungssportprojekt in Kienbaum sowie dem Trainingszentrum der Bundespolizei Kührointhaus die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie ist zuständig für alle Personalgewinnungsmaßnahmen und ist Einstellungsbehörde der Bundespolizei. Zu den ständigen Aufgaben der Bundespolizeiakademie gehören die Ausbildung des mittleren, des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie die fachspezifische Fortbildung für die Aufgabenbereiche Grenzpolizei, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Polizeitechnik, Polizeisport, Auslandsverwendung, Sanitätswesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundespolizeiakademie im Standort Lübeck der Organisationseinheiten Lehrbereich Aus- und Fortbildung, Zentral- und Grundsatzabteilung, Polizeiärztlicher Dienst/Aus- und Fortbildung. Der an der Bundespolizeiakademie angegliederte Fachbereich Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei durch und wirkt mit an der fachbezogenen Fortbildung des gehobenen und des höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes. Die Bundespolizeiakademie arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen polizeilichen Bildungseinrichtungen zusammen. Eine zunehmende Bedeutung erlangt die Bundespolizeiakademie in der grenzpolizeilichen Unterrichtung und Unterstützung im Rahmen des Europarechts für Beitrittsstaaten zur Europäischen Union. Die Bundespolizeiakademie verfügt über eine Zentralbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 40.000 Medien. Sie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie jedem auf dem Gebiet der Polizeiwissenschaften wissenschaftlich Arbeitenden zur Verfügung.

Bundespolizeiakademie

Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck

Tel.: (0451) 490550, Fax: (0451) 49055-5121

E-Mail: bpolak@polizei.bund.de

Bundespräsident

1. Staatsoberhaupt eines  Bundesstaates.

2. In der Bundesrepublik Deutschland (DEU) wird der ~ von der  Bundesversammlung nach  Grundgesetz (GG) Art. 54 mit der Mehrheit der Stimmen, bei zweimaligem Nichtzustandekommen des Quorums mit relativer Mehrheit für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der Wahlrecht besitzt, ab Vollendung des 40. Lebensjahres. Der ~ schlägt dem  Deutschen Bundestag (BT) den  Bundeskanzler (Bk) zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn auf Ersuchen des BT, ernennt und entlässt die  Bundesminister auf Vorschlag des Bk. Der ~ vertritt D völkerrechtlich und schließt die Verträge des Bundes mit auswärtigen Staaten ab. Der ~ hat das Recht, die Einberufung des BT zu verlangen. Ihm obliegt die Verkündung der Bundesgesetze, und unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Gesetzgebungsnotstand erklären.

Bundesrat

Föderatives Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Die 68 Mitglieder des ~ werden von den Landesregierungen berufen und nehmen dort die Funktion von Ministern/Senatoren wahr. Wichtigste Funktion des ~ ist die Zustimmung zu Bundesgesetzen, die Länderkompetenz berühren. Gegen alle anderen Bundesgesetze kann der ~, der auch das Recht zur Gesetzesinitiative hat, Einspruch erheben, jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Sein Sitz ist Berlin.  Gemeinsamer Ausschuss

Bundesregierung

1. Die Regierung eines  Bundesstaates.

2. Die ~ der Bundesrepublik Deutschland ist selbstständiges oberstes Verfassungsorgan und bildet die Spitze der vollziehenden  Gewalt (Exekutive). Gem.  Grundgesetz (GG) Art. 62 besteht die ~ aus dem  Bundeskanzler und den  Bundesministern. Die Regelung des GG Art. 65 definiert die Organstruktur der ~ als ein Mischsystem aus Kanzler-, Kabinetts-/(Kollegial-) und Ressortprinzip. Politische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden von der ~ in Kabinettssitzungen beschlossen.  Bundessicherheitsrat

Bundessicherheitsrat (BSR)

Der ~ ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die vom Bundeskanzler geleitet werden, sind geheim. Der ~ koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Rüstungsexporte der Bundesrepublik zuständig.

Er kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem  Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der  Bundesregierung erforderlich ist.

Ständige Mitglieder des ~ sind neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts folgende Bundesminister:

Bundesminister des Auswärtigen

Leiter des für die  Außenpolitik Deutschlands zuständigen  Auswärtigen Amtes. Federführend für die Sicherheitspolitik.

Türler ve etiketler

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1519 s. 49 illüstrasyon
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9783813210347
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