Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 16

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Bündnis

Völkerrechtlich auf einem Vertrag beruhender Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung eines gemeinsamen außenpolitischen Ziels. Im Rahmen des allgemeinen Gewaltverzichtsgebots der  Charta der Vereinten Nationen sind militärische ~ nur als Mittel der kollektiven Selbstverteidigung legitimiert.  Allianz;  Beistandspakt

Bündnisfall

Ereignis, bei dem eine von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem  Bündnis eingegangene  Beistandsverpflichtung wirksam wird.  Allianz;  Beistandspakt

Bündnisgebiet

Raum, für den die Anwendung der Vertragsbestimmungen eines Bündnisvertrages gelten.

•Nordatlantische Allianz gem. Art. 6 Washingtoner Vertrag vom 25. April 1949

•Westeuropäische Union gem. Art. V des Vertrages von Brüssel vom 24. Oktober 1954

Bündnispolitik

Abgestimmte politische Absichten und politisches Handeln zwischen  Bündnispartnern und/oder gemeinsame Politik von  Bündnispartnern gegenüber anderen Staaten, Staatengemeinschaften oder  Bündnissen.  Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität

Bündnissolidarität

Bereitschaft des Mitgliedstaates eines Bündnisses, sich nicht nur aus offenkundigen nationalen Interessen, sondern auch aus bündnispolitischen Erwägungen (Bündnisräson) an den Lasten und Risiken gemeinsamen Handelns gewichtsgemäß zu beteiligen.

 Grundsatzartikel »NATO«

Bündnisverteidigung

Bei Eintritt des  Bündnisfalles die Wahrnehmung der eingegangenen  Beistandsverpflichtung durch die Vertragspartner. Verteidigung

Burden-Sharing

~ meint im sicherheitspolitischen Kontext die faire Lastenteilung zwischen beteiligten Akteuren. Dies gilt sowohl für finanzielle Investitionen als auch für das Bereitstellen von Truppen sowie die Übernahme von Verantwortung und Führungsrollen bei gemeinsamem außenpolitischem und insbesondere militärischem Engagement. Vor allem im Rahmen der NATO wird die ~-Debatte seit vielen Jahren aufgrund veränderter Bedrohungsperzeptionen und des gestiegenen internationalen Engagements der Allianz zunehmend intensiv geführt.

Hauptauslöser ist, dass insbesondere die USA mit Blick auf das internationale Engagement der NATO sowohl hinsichtlich ihrer militärischen Fähigkeiten und bereitgestellten Truppen als auch finanziell die Hauptlast tragen. In diesem Zusammenhang wurde 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales das sog. »Zwei-Prozent-Ziel« festgeschrieben. Konkret wurde beschlossen, dass sich alle NATO-Staaten innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben zubewegen und mindestens 20 Prozent davon in neues Großgerät einschließlich Forschung und Entwicklung investieren sollen. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jedoch nicht bindend, und die Auslegung erfolgt besonders auf den nationalen Ebenen sehr unterschiedlich, was u. a. auf die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen, aber auch die Zählweise von Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist.

Mit intensiveren ~-Debatten wuchsen auch innerhalb der  Europäischen Union die Forderungen nach einem sicherheitspolitisch eigenständigerem, stärkerem und aktiverem Europa, welches jedoch keine Konkurrenz zur NATO, sondern deren Stärkung bilden soll.

Bürgerkrieg

 Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«

Bush-Doktrin

In Anlehnung an Grundsatzerklärungen ( Doktrin) ehemaliger US-Präsidenten (z. B.  Monroe-Doktrin, Nixon-Doktrin, Truman-Doktrin) benutzter Begriff für die Kernelemente der am 20. September 2002 von der neuen US-Administration unter Präsident George W. Bush veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie (engl.: National Security Strategy – NSS) der USA.

B-Waffen-Übereinkommen

 Biologische-Waffen-Übereinkommen

C4  Command, Control, Communications and Computing

C
Corona-Pandemie

Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat sich als einer der gewaltigsten strategischen Schocks der vergangenen Jahrzehnte und als weiterhin maßgeblicher Faktor in der internationalen Politik erwiesen. Anders als die Anschläge des 11. September 2001, mit denen die ~ gerne verglichen wird, sind deren internationalen Auswirkungen nicht primär sicherheitspolitisch, sondern viel stärker wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich und berühren darüber hinaus Fragen der internationalen Ordnung. Dabei ist die Debatte darüber, ob die ~ die internationale Politik grundlegend verändert oder lediglich bestehende Trends, Gefahren und Instabilitäten verstärkt, eher akademischer Natur, da viele der künftigen Implikationen der Pandemie derzeit noch nicht absehbar sind.

Überraschend war in Deutschland zunächst die mangelnde Vorbereitung der politischen und medizinischen Institutionen auf den Ausbruch der Seuche, gelten doch Pandemien seit Langem als eine der möglichen Gefahren, auf die man sich im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge vorzubereiten habe. Zahllose Übungen und Planungen etwa des Bundesamtes für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatten den Ausbruch einer Pandemie zum Hintergrund. Die entwickelten Handlungsoptionen wurden aber offenbar von den Bundesländern, bei denen die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt, nur unzureichend wahrgenommen. Dieses Versäumnis verstärkte sich auf internationaler Ebene dadurch, dass die Regierungen wichtiger Länder, allen voran der USA, die Gefahr der Pandemie lange Zeit schlicht bestritten und sich gemeinsamen Schritten zur Bekämpfung widersetzten.

Nachdem zumindest die Mehrheit der europäischen Regierungen die Dramatik der Lage erkannt hatte und den Rat der Wissenschaft konsequent in ihr Handeln einbezogen, überraschte wiederum, wie schnell es gelang, wirksame Impfstoffe und Medikamente zur Linderung der ~ zu entwickeln. Auch die EU-weite Zulassung, Beschaffung und Verteilung funktionierte nach den angesichts des Ausmaßes der Krise nur schwer vermeidbaren Anlaufschwierigkeiten relativ gut. Damit besteht vor allem in den entwickelten Industrienationen die realistische Aussicht, zumindest die medizinischen Gefahren der ~ in absehbarer Zeit überwunden zu haben. Dennoch zeichnen sich auch im engeren sicherheitspolitischen Bereich bereits jetzt erhebliche Langzeitfolgen ab.

Auf nationaler Ebene sind es vor allem die gewaltigen wirtschaftlichen Kosten der Pandemie, welche die deutsche Sicherheitspolitik langfristig beeinflussen könnten. Zwar konnte für 2021 an der geplanten Erhöhung des Verteidigungshaushaltes festgehalten werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass in den Folgejahren alle staatlichen Bereiche Kürzungen hinnehmen müssen, um die schuldenfinanzierte Bewältigung der ~ zu refinanzieren. Das kann auch die Verteidigungsausgaben betreffen und die für Deutschland ohnehin schwierige Annäherung an das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO weiter verzögern.

Dies würde neben der NATO auch die immer noch im Aufbau befindliche Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen, da auch die meisten anderen Mitglieder von EU und NATO entsprechenden Sparzwängen unterworfen wären. Neben den möglichen finanziellen Einschränkungen beeinflusst die ~ auch das Einsatzspektrum deutscher und europäischer Streitkräfte. Es ist zu befürchten, dass sich die Pandemie in den weniger entwickelten Regionen außerhalb Europas aufgrund schwacher oder völlig fehlender Gesundheitssysteme weiter und länger ausbreiten wird. Befördert wird dieser besorgniserregende Trend auch dadurch, dass sich die reichen Industrienationen aufgrund ihrer Finanzkraft die Mehrheit der Impfdosen gesichert haben. Die schon seit 2000 bestehende internationale Impfallianz GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunisation) versucht eine gerechtere Verteilung zu erreichen, hat hierzu aber nur begrenzte Möglichkeiten. All dies dürfte nicht nur Krisen und Konflikte etwa im Mittleren Osten oder in Subsahara-Afrika weiter verschärfen, sondern auch das militärische Krisenmanagement weiter erschweren. Die Bereitschaft europäischer Staaten, Streitkräfte in die betroffenen Regionen zu Stabilisierungsmissionen zu entsenden, dürfte erheblich sinken, wenn mit hohen Ansteckungsgefahren zu rechnen ist.

Ähnlich dramatische Auswirkungen sind auch im Bereich der Migration zu erwarten. Während die ~ den Migrationsdruck aus den südlichen Krisenregionen in Richtung Europa weiter verschärfen wird, dürfte gleichzeitig die Aufnahmebereitschaft in den betroffenen Staaten erheblich sinken, wenn Migranten auch stets als mögliche Träger des Coronavirus gesehen werden.

Aufgrund der Polarisierung unter Präsident Donald Trump und den geradezu aggressiven Ambitionen Chinas ist die ~ auch zu einem Zeichen des internationalen Systemgegensatzes geworden. China beeilte sich von Anfang an zu betonen, dass es durch seinen autokratischen Regierungsstil eher in der Lage sei, die ~ durch rigide Maßnahmen zu bekämpfen. Trump war dieser Propaganda-Herausforderung weder intellektuell noch konzeptionell gewachsen und führte die USA in eine dramatische Infektionslage, die wiederum von Autokratien wie China, Russland, Brasilien oder der Türkei als Beleg für die Unterlegenheit offener Gesellschaften herangezogen wurde. Damit hat der Wettbewerb zwischen einem aufstrebenden China und den um ihre Führungsrolle in der Welt besorgten USA durch die ~ eine weitere Drehung auf der Eskalationsspirale bekommen.

Gleichzeitig haben die hohen Todeszahlen in den USA das Versagen der Trump-Administration belegt und dadurch auch zu einem Präsidentenwechsel hin zu Joe Biden beigetragen. Dieser bemüht sich nicht nur, die ~ im eigenen Land in den Griff zu bekommen, sondern durch die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen und die Bildung internationaler demokratischer Allianzen im weltweiten Systemwettbewerb wieder Boden gutzumachen.

Caveat

Nationaler Einsatzvorbehalt, der den politischen und militärischen Einsatz von Streitkräften einschränkt. So beschränkt ein Bundestagsmandat den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan durch ein nationales Caveat, nach dem deutsche Soldaten in der Regel nicht außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in Nordafghanistan eingesetzt werden dürfen.

Camp-David-Abkommen

Ergebnis der Verhandlungen im September 1978 in Camp David, dem Landsitz des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Jimmy Carter, zwischen Ägypten und Israel infolge des Jom-Kippur-Krieges (6.–26. Oktober 1973).

Das ~ gilt heute in der Sicherheitspolitik als Beispiel für Kriegsbeendigung durch Übernahme von Sicherheitsgarantien durch die USA und konsequente Umsetzung bis zu einem Friedensvertrag. Nahostkonflikt

Charta

(engl.: charter)

In den internationalen Beziehungen eine Erklärung von besonderer politischer Bedeutung, die nicht zwingend Völkerrechtsbindung, aber in der Regel politische Verpflichtungen beinhaltet (political binding). Aus einer ~ kann sich völkerrechtliches Gewohnheitsrecht entwickeln.

Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch)

(engl.: Charter of the United Nations)

Völkerrechtliche Grundlage der Vereinten Nationen (VN). In ihr sind die Ziele der VN beschrieben, insbesondere:

•Wahrung von Weltfrieden und Internationaler Sicherheit, Etablierung wirksamer Kollektivmaßnahmen zur Abwehr von Friedensbedrohungen und Streben nach friedlicher Streitbeilegung;

•Gleichberechtigung und Souveränität aller Mitgliedstaaten;

•Wahrung und Weiterentwicklung von Menschen- und Grundrechten;

•Weiterentwicklung und Ausbau von Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Lösung internationaler Probleme.

Die ~ beschreibt neben den Zielen und Grundsätzen den Aufbau und die Struktur der VN, deren Verfahrensweisen und Handlungsmöglichkeiten. Normenhierarchie, völkerrechtliche

Charta für europäische Sicherheit

Anlässlich des Gipfeltreffens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am 19. November 1999 in Istanbul (Türkei) unterzeichnete Charta, die bereits beschlossene Verpflichtungen, wie sie in der Charta von Paris niedergelegt sind, aufs Neue bekräftigt und die Schaffung zusätzlicher Instrumente vorsieht, um der OSZE künftig ein schnelleres und wirkungsvolleres Eingreifen in Krisensituationen zu ermöglichen. Wiener Dokument

Charta von Paris

(auch genannt: »Charta für ein Neues Europa«)

Anlässlich des Gipfeltreffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Paris am 21. November 1990 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnete Erklärung für ein freies Europa, in der sich alle KSZE-Mitgliedstaaten auf Demokratie als einzige Regierungsform verpflichten und auf Androhung und Anwendung von Gewalt verzichten. Die in Paris unterzeichneten Dokumente sehen den Abbau von Konventionellen Streitkräften in Europa (KSE) vor. Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«

Charta von San Francisco

Atlantik-Charta

Chauvinismus

Übersteigerter, meist blinder Patriotismus, der den Nationalismus bis zur Missachtung der Rechte anderer steigert. Daraus entstehende Spannungen können zur Unterdrückung von Minderheiten bis hin zum Krieg oder Bürgerkrieg führen. Flüchtlinge

Chemische Kriegführung

Einsatz chemischer Kampfstoffe, um Menschen oder Tiere zu töten, zu verletzen oder für eine bestimmte Zeit einsatzunfähig zu machen oder um die Nutzung von bestimmten geografischen Räumen, Einrichtungen bzw. den Einsatz von Waffen und Ausrüstung zu verhindern oder einzuschränken. Die Vereinten Nationen (VN) haben 1996 ein umfassendes, weltweites Verbot chemischer Waffen durchgesetzt. Chemische-Waffen-Übereinkommen

Chemische Waffen (CW)

In Rahmen des Chemische-Waffen-Übereinkommens werden als ~ bezeichnet:

•toxische Chemikalien und ihre Ausgangsstoffe,

•Munition und Vorrichtungen, die eigens entworfen wurden, um die toxischen Eigenschaften von chemischen Kampfstoffen, die infolge der Verwendung solcher Munition oder Vorrichtungen freigesetzt würden, den Tod oder sonstige Schäden herbeizuführen oder

•jede Ausrüstung, die eigens für den unmittelbaren Einsatz im Zusammenhang mit der Verwendung solcher Munition und Vorrichtungen entworfen wurde.

Gemäß Art. II Nr. 2 Chemische-Waffen-Übereinkommen versteht man unter einer toxischen Chemikalie jede Chemikalie, die durch ihre chemische Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen kann.

Chemische Waffenfreie Zone (CWFZ)

Durch Verträge und sonstige Vereinbarungen definierter Raum, in dem die Entwicklung, Herstellung, die Lagerung und der Einsatz von ~ verboten oder geächtet ist. Als rüstungskontrollpolitische Vorstellung sollte durch die Entwicklung solcher Zonen die Stabilität gefördert und langfristig der Weg zu einem weltweiten Verbot von ~ geebnet werden. Chemische-Waffen-Übereinkommen; Mendoza-Deklaration

Chemischer Kampfstoff

Bezeichnung für toxische und nichttoxische Wirkstoffe, die zu kriegerischen Zwecken Verwendung finden können.

Toxische Chemikalien

Ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Herstellung können ~ Menschen und Tiere durch ihre chemische Wirkung auf deren Lebensvorgänge töten, vorübergehend handlungsunfähig machen oder dauernden Schaden zufügen. Zu den ~ werden auch die entsprechenden Ausgangsstoffe gezählt. Im Wesentlichen werden folgende ~ unterschieden:

•Nervenkampfstoffe: Sarin, Soman, VX;

•Hautkampfstoffe: Lewisit, Lost-Lewisit-Gemisch, N-Lost, S-Lost;

•Cyanid-Kampfstoffe: Blausäure, Chlorcyan;

•Lungenkampfstoffe: Diphosgen, Phosgen;

•Psychokampfstoffe: BZ (Benzinsäureester), LSD (Lysergsäurediäthylamid), Haschisch, Meskalin.

Nichttoxische Chemikalien

Als nichttoxische Chemikalien gelten solche,

•die für industrielle, landwirtschaftliche, medizinische, pharmazeutische, für Forschungs- oder sonstige friedliche Zwecke bestimmt sind sowie für Polizeimaßnahmen und für militärische Zwecke, bei denen die Mittel der Kriegführung nicht von den toxischen Eigenschaften der Chemikalien abhängen,

•die für den Schutz, insbesondere gegen chemische Waffen bestimmt sind, soweit sie nach Art und Menge mit dem angestrebten Zweck vereinbar sind.

Die Bundesrepublik Deutschland (DEU) hat am 23. Oktober 1954 auf die Herstellung, den Besitz und die Lagerung von ~ im eigenen Land verzichtet. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag hat D grundsätzlich seinen Verzicht in umfassender Form einschließlich des Verzichts auf biologische und nukleare Waffen bestätigt. Chemische-Waffen-Übereinkommen

Chemische-Waffen-Übereinkommen (CWÜ)

Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen

Das am 13.–15. Januar 1993 in Paris von 130 Staaten gezeichnete und am 29. April 1997 in Kraft getretene »Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen« verbietet den Vertragsstaaten die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Besitz, Weitergabe sowie den Einsatz chemischer Waffen und verlangt, dass innerhalb von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten, also bis zum 29. April 2007, alle im Besitz der Vertragsstaaten befindlichen chemischen Waffen zu vernichten und deren Produktionsanlagen zu zerstören sind. Mittlerweile hat das ~ 193 Vertragsstaaten, darunter alle europäischen und NATO-Staaten. Vier Staaten – Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan – sind noch nicht beigetreten. Nur die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen noch nicht zerstörte, deklarierte Chemiewaffenbestände.

Mit dem ~ wurde die in Den Haag ansässige Organisation für das Verbot der chemischen Waffen (OVCW) geschaffen. Ihre wesentlichen Organe sind die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, der Exekutivrat (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Mit ihrem Technischen Sekretariat überwacht die OVCW die Verifikation des ~, also seine Umsetzung und Einhaltung. Sie sammelt die Meldungen der Vertragsstaaten, inspiziert die gemeldeten Lagerbestände, frühere Produktionsstätten und Vernichtungseinrichtungen und überprüft durch Routineinspektionen die vertragsgemäße Nutzung von Chemikalien in Industrie und Handel. Der Verifikation des ~ unterliegen damit sowohl militärische als auch zivil-industrielle Anlagen. Deutschland stellt mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz – und dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr zwei designierte OVCW-Referenzlabore, auf die sich die OVCW bei der Untersuchung von Proben nach einem mutmaßlichen CW-Einsatz stützen kann. Durch die umfassenden Verifikationsbestimmungen wird das ~ zu einem der effizientesten Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge.

Gegen das ~ ist in den vergangenen Jahren allerdings mehrfach durch Russland und Syrien verstoßen worden. Auch nach dem Beitritt von Syrien zum ~ am 14. September 2013 wurde nachweislich Chlorgas als Waffe sowie der Nervenkampfstoff Sarin und der Hautkampfstoff Senfgas durch syrische Streitkräfte eingesetzt. Dies konnte durch die von der OVCW eingesetzte »Fact Finding Mission« (FFM) und einen »Joint Investigative Mechanism« (JIM) nachgewiesen werden. Mit Beschluss einer Sonderkonferenz der Vertragsstaaten am 27. Juni 2018 hat sich die OVCW zudem mit Mehrheit und gegen massiven russischen Widerstand den »Investigation and Identification Team« (ITT) einen Attributionsmechanismus für Syrien geschaffen, der erstmalig die Frage der Verantwortlichen für die Chemiewaffeneinsätze klären soll. Er ist seit Juni 2019 einsatzbereit.

Russland hat nicht nur die Verantwortlichkeit der syrischen Regierung für die zahlreichen Chemiewaffeneinsätze geleugnet und kontinuierlich die unparteiliche Arbeit des Technischen Sekretariats der OVCW diskreditiert, es hat auch selbst in den letzten Jahren mehrfach chemische Kampfstoffe eingesetzt. Bei einem Angriff auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Skripal am 4. März 2018 in Salisbury (Großbritannien) wurde ein Nervengift aus der Gruppe der sogenannten Nowitschok-Kampfstoffe eingesetzt. Am 20. August 2020 wurde der russische Oppositionelle Nawalny in Russland ebenfalls durch einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet. Beide Anschläge stellten einen schwerwiegenden Verstoß gegen das ~ dar.

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt keine chemischen Waffen. Sie hat das ~ am 12. August 1994 ratifiziert und vernichtet Chemiewaffenaltlasten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Deren kontinuierliche Vernichtung erfolgt in den Vernichtungsanlagen der »Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH« (GEKA) in Munster. Chemische Kampfstoffe

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9783813210347
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