Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 15
Bundesminister der Finanzen
Leiter des für die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesministeriums, das die Funktion einer Haushaltsbehörde hat. Der ~ hat Vetorecht gegenüber planmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Bundes (GG Art. 112).
Bundesminister des Inneren
Leiter der obersten Verwaltungsbehörde des Bundes, die für die innerpolitische Ordnungsfunktion der Staatstätigkeit verantwortlich ist. Die Zuständigkeit des ~ gilt u. a. für den sicherheitspolitisch relevanten Bereich des Katastrophenschutzes.
Bundesminister der Justiz
Leiter der obersten Justizverwaltungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten des Bundes. In seinen Geschäftsbereich fallen u. a. die Wehrstrafgerichte. Grundsatzartikel »Wehrverfassung«
Bundesminister der Verteidigung
Leiter des für die Verteidigung und die Streitkräfte des Bundes zuständigen Bundesministeriums der Verteidigung. Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte im Frieden.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Leiter des für die zentralstaatlichen Aufgaben der Wirtschaftspolitik zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zu den sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen des ~ gehören auch die Außenwirtschaftspolitik, einschließlich der Rüstungsexportpolitik.
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Leiter des für die Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuständigen Bundesministeriums.
Andere Bundesminister sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr als militärischer Berater der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle können bei Bedarf an den Sitzungen des ~ teilnehmen.
Bundessprachenamt
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit Dienstsitz in Hürth bei Köln. Das ~ führt die Sprachenausbildung für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr und auch für Angehörige anderer Ressorts und der Länderverwaltungen durch. Hinzu kommt die Führung und Betreuung militärischer Lehrgangsteilnehmer aus aller Welt. Es ist im gesamten Bundesgebiet mit Referaten und Referatsteilen in rund 100 Dienststellen der Bundeswehr disloziert.
Bundessprachenamt
Horbeller Straße 52, 50354 Hürth
Tel.: (02233) 593-5309
E-Mail: info@bundessprachenamt.de
Bundesstaat
Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (»Bund«), in dem jedoch die Staatlichkeit der Gliedstaaten (»Länder«) erhalten bleibt. Die staatlichen Befugnisse sind zwischen Bund und Gliedstaaten aufgeteilt, wobei übergreifende Bereiche wie Verteidigungs- und Außenpolitik meist Bundessache, Kulturpolitik häufig Ländersache sein können.
In der Regel hat der Bund einen politischen und rechtlichen Vorrang. Mit der Erhaltung der Staatlichkeit der Länder – eigene Regierungen und Parlamente – unterscheidet sich der ~ vom Einheitsstaat.
Bundestag Deutscher Bundestag
Bundesverfassungsgericht (BVG)
Verfassungsorgan der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Karlsruhe. Das ~ entscheidet über die Vereinbarkeit von Länderrecht und Bundesrecht mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle) sowie über Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen Bund und Ländern (Organstreit) und über Verfassungsbeschwerden von Bundesbürgern, die sich durch die staatliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
Bundesversammlung
Organ aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen – proportional zur Bevölkerungszahl der Länder – gewählt werden, deren einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist. Die von den Ländern gewählten Mitglieder brauchen keine Mandatsträger zu sein.
Bundeswehr (Bw)
Grundsatzartikel »Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr«
Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr
Als Bundeswehr wird die Gesamtheit des der militärischen Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland (DEU) dienenden Personals und Materials einschließlich aller Einrichtungen, Anlagen und Organisationselemente bezeichnet.
Der verfassungsrechtliche Auftrag der Streitkräfte ergibt sich aus Grundgesetz (GG):
Art. 87a Abs. 1, 3 Landes- und Bündnisverteidigung;
Art. 24 Abs. 2 Einsatz im Rahmen und nach den Regeln kollektiver Sicherheitssysteme;
Art. 87a Abs. 4 Einsatz im Rahmen eines Inneren Notstandes;
Art. 35 Abs. 1 Amtshilfe;
Art. 35 Abs. 2, 3 Katastrophennotstand.
Das GG verbietet zudem mit Art. 26 Abs. 1 explizit alle »Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzunehmen«.
Die Streitkräfte dürfen zu anderen als diesen im GG ausdrücklich zugelassenen Aufgaben nicht eingesetzt werden. Damit wird die Verfügungsgewalt der Bundesregierung über die ~ deutlich eingeschränkt und diese zugleich vor Missbrauch geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Juli 1994 den Einsatz deutscher Soldaten aufgrund eines Mandats der Vereinten Nationen ausdrücklich anerkannt, jeden Einsatz aber von der Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig gemacht.
Die Bundeswehr erfüllt unverändert ihren Zweck als wirksames Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ihr Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz und den daraus abgeleiteten Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Am 18. Mai 2011 hat Minister de Maizière die verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) und die Eckpunkte für die Neuausrichtung entschieden. Die VPR machen deutlich, dass es heute und in Zukunft neben der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung darauf ankommt, Auswirkungen von Krisen und Konflikten auf Distanz zu halten, indem ihnen aktiv vorgebeugt wird oder sie zumindest eingegrenzt werden. Die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union sind der internationale Rahmen, in dem sich unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzieht.
Angesichts der Bandbreite potenzieller Konflikte muss die Bundeswehr daher auch künftig ein breites Fähigkeitsspektrum vorhalten. Die Eckpunkte machen Vorgaben für die Neuausrichtung der Bundeswehr u. a. zum Umfang, zum Personalmanagement, zur Organisation des Ministeriums, zur Beschaffung von Ausrüstung sowie zur Finanzierung der Bundeswehr.
Das Ziel, die Bundeswehr so aufzustellen, zu finanzieren und auszustatten, dass Deutschland nachhaltig befähigt wird, gemeinsam mit seinen Partnern einen gewichtigen militärischen Beitrag zur Sicherheit des Landes und des Bündnisses sowie zur Sicherung von Frieden und Stabilität in der Welt zu leisten, ist weiterhin valide. Mit dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016, welches strategische Vorgaben zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesregierung enthält, wurden diese verteidigungspolitischen Richtlinien weiter geschärft. Aus dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016 folgte im Frühjahr 2018 die Konzeption der Bundeswehr, welches als Dachdokument die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands bestimmt. Daraus abgeleitet wurde im September 2018 das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vom GenInspBw unterzeichnet. Darin sind der Bedarf der Bundeswehr sowie die wesentlichen Modernisierungsschritte bis zum Jahr 2031 beschrieben.
Sicherheitspolitische Ziele
Diese sind:
•Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands;
•territoriale Integrität und Souveränität Deutschlands und seiner Verbündeten;
•Wahrnehmung internationaler Verantwortung.
Sicherheitsinteressen
Dazu gehören:
•Krisen und Konflikte zu verhindern, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen, die die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten beeinträchtigen;
•außen- und sicherheitspolitische Positionen nachhaltig und glaubwürdig zu vertreten und einzulösen;
•die transatlantische und europäische Sicherheit und Partnerschaft zu stärken;
•für die internationale Geltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze einzutreten, das weltweite Respektieren des Völkerrechts zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu reduzieren;
•einen freien und ungehinderten Welthandel sowie den freien Zugang zur hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Auftrag
Die Bundeswehr
•schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger,
•sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,
•trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,
•leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen und
•fördert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.
Aufgaben
Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:
•Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;
•internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
•Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
•Beiträge zum Heimatschutz, d. h. Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
•Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
•Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
•humanitäre Hilfe im Ausland.
Nationale Zielvorgabe
Die ~ ist ein wesentlicher fähigkeits- und strukturbestimmender Leitfaktor für die Bundeswehr.
Sie verlangt:
•die Möglichkeit der Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und
•die Bereitstellung benötigter Fähigkeiten für das gesamte Aufgabenspektrum, in die Beiträge anderer Nationen flexibel und synergetisch integriert werden können.
Nicht durch einen Einsatz gebundene Kräfte der Bundeswehr stellen die Einsatzbereitschaft im gesamten Intensitätsspektrum sicher. Die Befähigung zum Kampf als höchster Anspruch an Personal, Material und Ausbildung ist der Maßstab für die Einsatzbereitschaft.
Unter Gewichtung ihrer Aufgaben soll die Bundeswehr folgende Ziele erreichen:
•Zur Bündnisverteidigung ist ein streitkräftegemeinsames Kräftedispositiv bereitzustellen, das multinational zur schnellen, wirksamen und zeitlich begrenzten Reaktion befähigt ist. Eine derartige Operation kann die Entscheidung zum Abbruch parallel laufender Stabilisierungseinsätze notwendig machen.
•Die in diesem Kräftedispositiv enthaltenen deutschen Anteile der NATO Response Force und der EU Battlegroup bilden auch weiterhin den Nukleus des deutschen Beitrags für die schnelle Reaktion im Nordatlantischen Bündnis und in der Europäischen Union.
•Zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung müssen streitkräftegemeinsam, eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstützung auf externe Unterstützung, gestellt werden können. Dafür sind zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten durchhaltefähig vorzuhalten.
•Zur VN-Friedenssicherung im Rahmen des »UN Standby Arrangements System« sind streitkräftegemeinsam Kräfte auf der Basis verfügbarer Kapazitäten bereitzustellen. Für Beobachtermissionen ist Personal in angemessenem Umfang vorzuhalten.
•Zur Rettung, Evakuierung und Geiselbefreiung im Ausland sind im Rahmen nationaler Krisenvorsorge dauerhaft streitkräftegemeinsame Fähigkeiten vorzuhalten.
•Zur Überwachung und Sicherheit im deutschen Luft- und Seeraum sowie für den Such- und Rettungsdienst sind dauerhaft entsprechende Fähigkeiten bereitzustellen.
•Zur Wahrnehmung von Aufgaben im Heimatschutz werden im Bedarfsfall alle verfügbaren Kräfte, einschließlich der Reservisten, herangezogen.
Fähigkeiten
Die Fähigkeiten der Bundeswehr leiten sich aus ihrem Auftrag und ihren Aufgaben ab. Richtschnur ist dabei die nationale Zielvorgabe. Eine Priorisierung innerhalb des Fähigkeitsspektrums ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit, mit der Risiken und Bedrohungen einen militärischen Beitrag erforderlich machen, aus dem Zeitbedarf zur Bereitstellung der Fähigkeiten, der Beurteilung nationaler Interessen und der Finanzierbarkeit.
Struktur
Die ~ besteht entsprechend den Vorgaben der Verfassung (GG Art. 87a/b) aus den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung mit einer gemeinsamen Spitze im Bundesministerium der Verteidigung. Sie unterstehen im Frieden und in der Krise der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung (GG Art. 65a), die im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler (GG Art. 115b) übergeht. Damit ist sichergestellt, dass die deutschen Streitkräfte im Frieden, in der Krise und im Krieg stets politischer Führung und parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Die Streitkräfte gliedern sich in die klassischen Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie in die beiden militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr. In der Zielstruktur wird der Umfang der Streitkräfte einschließlich bis zu 2.500 Reservisten bei bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten liegen. Diese bestehen aus bis zu 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 5.000 freiwillig Wehrdienstleistenden. Dazu kommen bis zu 10.000 weitere freiwillig Wehrdienstleistende. Das Heer wird künftig 57.570, die Luftwaffe 22.550, die Marine 13.050, die Streitkräftebasis 36.750 und der Sanitätsdienst 14.620 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Weitere 30.460 Soldatinnen und Soldaten befinden sich turnusmäßig in Ausbildung oder werden in den anderen Organisationsbereichen (Personal, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie Rüstung, Nutzung, Informationstechnologie) verwendet. Die Zuordnung verschiedener Fähigkeiten auf die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche wird im Zuge der Reform verändert:
•Verlagerung des taktisch-operativen Lufttransports mit CH-53 zur Luftwaffe,
•Konzentration des taktischen Lufttransports mit NH 90 beim Heer,
•Zuordnung von Counter IED und Kampfmittelbeseitigung zum Heer,
•Bündelung der bodengebundenen Luftverteidigung und Flugabwehr bei der Luftwaffe,
•Übernahme der Weitverkehrsanteile der Führungsunterstützung durch die Streitkräftebasis,
•Zuordnung der ABC-Abwehr zur Streitkräftebasis und
•Zusammenfassung der Militärmusik in der Streitkräftebasis.
Eckpunktepapier
Mit dem Papier »Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft« der Bundesministerin der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 18. Mai 2021 wurde die Grundlage gelegt für eine neuerliche Anpassung der Bw-Strukturen und -Fähigkeiten. Sie sollen die »Konzeption der Bundeswehr« und das »Fähigkeitsprofil der Bundeswehr« aus dem Jahr 2018 ergänzen und insbesondere die Einsatzbereitschaft durch veränderte Führungsstrukturen erhöhen. Damit soll insbesondere den veränderten Anforderungen hinsichtlich der Landes- und Bündnisverteidigung, der Nationalen Territorialen Verteidigung und des Heimatschutzes sowie des Internationalen Krisenmanagements Rechnung getragen werden.
Bundeswehrgemeinsam
Aufgabenerfüllung durch Zusammenarbeit militärischer und ziviler Organisationsbereiche der Bundeswehr unter gemeinsamer Nutzung von Kräften, Mitteln und Verfahren. Streitkräftegemeinsam; Streitkräfteübergreifend
Bundeswehrplanung
Teil des Führungsprozesses in der Bundeswehr (Bw) mit dem Ziel, das Leistungsvermögen der Bundeswehr, insbesondere Umfang, Struktur, Fähigkeiten und Ausrüstung zur Erfüllung ihres Auftrages, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu gestalten. Die ~ ist wesentlicher Teil der Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Darüber hinaus berücksichtigt sie Entscheidungen der NATO Streitkräfteplanung. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für deutsche Positionen und Beiträge zu Planungsangelegenheiten im Bündnis und in anderen nationalen wie internationalen Gremien sowie für den Voranschlag zum Haushalt und den Beitrag des BMVg zur Finanzplanung des Bundes.
Die ~ wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung im Rahmen der politischen Zielsetzung der Bundesregierung verantwortet.
Die Bundesregierung und der Bundesminister der Verteidigung erlassen die notwendigen politischen und planerischen Vorgaben in Form des Weißbuchs der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und der Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR). Weitere politische und planerische Vorgaben können als Konzeptionelle Leitlinie (KLL) oder in Ressortkonzepten erfolgen. Diese Dokumente stellen keine zwangsläufige Abfolge oder hierarchische Reihenfolge dar, sondern werden bei Bedarf erstellt bzw. aktualisiert. Die ~ verbindet folgende Phasen zu einem System:
•Zielsetzung
mit der Festlegung der langfristig zu erreichenden Ziele, der konzeptionellen Gestaltung der mittel- und langfristigen Weiterentwicklung der Bw sowie der Grundsätze und Richtlinien zur Auftragserfüllung.
•Realisierungsplanung
mit einer aktuellen Bewertung der langfristigen Lageentwicklung, ggf. der Aktualisierung der Zielsetzung, der Festlegung von Teilzielen in Jahresschritten und der Aufteilung der Ressourcen für Betrieb und Investition auf die Organisationsbereiche.
•Durchführung
mit der Umsetzung der Planungsergebnisse in jährliche Weisungen und Programme der jeweiligen Organisationsbereiche.
•Kontrolle
mit der Planungskontrolle für die Verwirklichung der Gesamtkonzeption und der Durchführungskontrolle für das Erreichen der jährlich vorgegebenen Ziele als Einflussfaktor zur Anpassung der Planung.
Bundeswehrverband
Deutscher Bundeswehrverband
Bundeswehrverwaltung (BwV)
Zivile Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zur Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.
Die ~ dient nach Grundgesetz Art. 87b den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. In ihren Bereich gehören u. a. das Sozialwesen, die Materialbedarfsdeckung, Finanzverwaltung und Wehrgerichtsbarkeit.
Bundeszentrale für Politische Bildung
Dem Bundesminister des Inneren unterstellte Behörde zur Förderung des demokratischen Grundkonsenses und einer am rationalen Dialog orientierten Streitkultur. In allen Ländern der Bundesrepublik bestehen vergleichbare, organisatorisch unabhängige Landeszentralen. Die ~ ist u. a. Herausgeber der Zeitschriften »Aus Politik und Zeitgeschichte« und der »Informationen zur politischen Bildung«.
Bundeszentrale für Politische Bildung
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