Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 18

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Außerhalb der NATO Kommandostruktur dient das durch die NATO akkreditierte Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCD COE) in Tallinn, Estland, u. a. der Analyse von Bedrohungen und Anwendung relevanten internationalen Rechts im Cyber-Raum, Durchführung von Übungen und internationalen Konferenzen sowie Ausbildung im Bereich Schutz eigener IT-Netzwerke. Es wird getragen von der estnischen Regierung sowie einer steigenden Anzahl (derzeit 29) von Unterstützerstaaten, überwiegend NATO-, aber auch Nicht-NATO-Staaten.

Mit der Herausgabe ihrer ersten Cyber-Sicherheitsstrategie hat die Europäische Union im Jahr 2013 ein umfassendes Verständnis dieses Themenkomplexes gewählt, das von Sicherheit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Netze über Cyber-Verteidigung, internationale Zusammenarbeit und Förderung von Technologieentwicklung reicht. Sicherheitspolitisch relevant waren in der Folge aus der Strategie abgeleitete Ratschlussfolgerungen (Dezember 2013) und der EU-Politikrahmen (November 2014), u. a. hinsichtlich des Schutzes der bei GSVP-Operationen und -Missionen genutzten Kommunikationsinfrastruktur, Fähigkeitsentwicklung, Ausbildung und Übungen sowie Zusammenarbeit mit Partnern und hier insbesondere der NATO. Die »Cyber Diplomacy Toolbox« (2017) soll gemeinsame politische Reaktionen u. a. auf Basis einer Abstimmung nationaler, souveräner Attribuierung ermöglichen. Die neue EU-Cyber-Sicherheitsstrategie vom 16.12.2020 zielt insbesondere darauf, die kollektive Abwehrfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen zu stärken. Hierzu schlägt die EU-Kommission vor, die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) von 2016 zu aktualisieren (NIS 2.0), um die Abwehrfähigkeit kritischer öffentlicher und privater Sektoren zu verbessern. Mit einem Netz von Sicherheitseinsatzzentren in der gesamten EU soll mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) ein »Cybersicherheitsschutzschild« aufgebaut werden, um so frühzeitig Signale für drohende Cyber-Angriffe zu erkennen und damit Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, bevor Schäden verursacht werden. Die Strategie bietet der EU auch die Möglichkeit, ihre Führungsrolle bei internationalen Normen und Standards im Cyber-Raum zu festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt zu stärken.

Entwicklungen in Deutschland

Die Cyber-Sicherheitsstrategie (CSS) für Deutschland von 2011 und auch die Neufassung von 2016 zählen die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit, und damit auch den Schutz der Bürger, Institutionen und Unternehmen vor Bedrohungen aus dem Cyber-Raum, zu den Kernaufgaben des Staates. Durch den Einsatz sicherer Systeme, die Anwendung bewährter Basismaßnahmen und vertrauenswürdige und wirksame Sicherheitsprodukte und Standards kann eine Vielzahl von Cyber-Angriffen abgewehrt werden. Für das Jahr 2021 ist eine weitere, durch das Bundeskabinett zu verabschiedende Cyber-Sicherheitsstrategie geplant, die erheblich detaillierter die Vielzahl der Akteure der deutschen Cyber-Sicherheitsarchitektur beschreibt und messbare Weiterentwicklungsziele für deren jeweilige Rolle bzw. die Koordinierung und Zusammenarbeit beschreiben soll.

Ein Schwerpunkt deutscher Cyber-Sicherheitspolitik ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), der aufgrund des Risikos, möglicher Konsequenzen und damit der sicherheitspolitischen Relevanz als ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird. Als wichtiges Instrument zum Schutz von KRITIS wurde im Jahr 2015 das (erste) IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das u. a. Mindeststandards für die IT-Sicherheit für die Betreiber sowie eine Meldepflicht erheblicher Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse an das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Bundesoberbehörde für Informationssicherheit auf nationaler Ebene vorsieht. Das Nachfolgegesetz (»IT-Sicherheitsgesetz 2.0«) wurde am 23. April 2021 durch den Bundestag verabschiedet. Danach müssen u. a. neben den KRITIS-Betreibern künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (z. B. Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in die Meldepflicht an das BSI einbezogen.

Wesentliche Institutionen der hochkomplexen und aus einer Vielzahl staatlicher, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen auf Bundes- wie Landesebene bestehenden Cyber-Sicherheitsarchitektur sind der bereits seit 2011 existierende Cyber-Sicherheitsrat auf Ebene Staatssekretär, aufgrund des Ressortprinzips jedoch ohne dezidierte Entscheidungsbefugnis, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum als ressortgemeinsame Koordinierungs- und Kooperationsplattform, das Computer Emergency Response Team des Bundes (CERT-Bund), angesiedelt im BSI, sowie die Schaffung sog. Mobile Incident Response Teams (MIRT) im BSI zur Analyse und Bereinigung von Cyber-Vorfällen in für das Gemeinwesen besonders bedeutenden Einrichtungen. Diese werden in den jeweiligen Aufgabenbereichen ergänzt durch entsprechende Teams des Bundeskriminalamts, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Bundeswehr.

Das Weißbuch 2016 reflektiert einerseits umfassend die Herausforderungen für die Bundeswehr als Hochwertziel zunehmend komplexer Cyber-Angriffe im Inland und auch in den Einsätzen sowie die notwendigen Fähigkeitsentwicklungen im defensiven wie offensiven Bereich. Andererseits hebt es diesbezüglich aber auch eine schwindende Unterscheidbarkeit zwischen innerer und äußerer Sicherheit und die daraus resultierende Notwendigkeit eines ressortgemeinsamen Ansatzes hervor. Entsprechende Fähigkeiten sind auszubauen und in die gesamtstaatliche Sicherheit kooperativ einzubringen.

Ausgehend von diesen Herausforderungen wurden auch für den Geschäftsbereich des BMVg umfangreiche organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört die Einrichtung einer weiteren Abteilung im Bundesministerium für Verteidigung Cyber/IT (CIT) im Oktober 2016.

Mit der Aufstellung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (OrgBer CIR) im Jahr 2017 sind in einem ersten Schritt alle relevanten Akteure mit ihren jeweils bestehenden Strukturen unter einem Dach – dem Kommando Cyber- und Informationsraum – zusammengeführt worden. Dieses geschah unter gleichzeitiger Sicherstellung der bruchfreien Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs. Kernelement dieses Prozesses war die Zusammenführung der meisten bislang stark im BMVg bzw. im nachgeordneten Bereich verteilten Zuständigkeiten und Ressourcen für die Cyber-Verteidigung.

Mit der Refokussierung auf Landesverteidigung/Bündnisverteidigung (LV/BV) sowie der fortschreitenden Entwicklung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr wurde 2019 in einem zweiten Schritt eine geplante Strukturanalyse des Organisationsbereichs durchgeführt. Diese entwickelte eine Zielstruktur, die durch Steigerung der Flexibilität und Agilität in Strukturen und Abläufen den zukünftigen Aufgaben und Anforderungen bei gleichbleibenden personellen Ressourcen zielgerichteter entspricht. Das Projekt »CIR 2.0« stellt die Einnahme der neuen Zielstruktur sicher.

Die Abteilung CIT steuert die nationalen und internationalen Aktivitäten für den Bereich Cyber- und Informationstechnik im Geschäftsbereich BMVg. Hierzu gehören die Planung und Umsetzung aller Verteidigungsaspekte gesamtstaatlicher Cyber-Sicherheit im Rahmen der nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie sowie deren Gewährleistung in bundeswehreigenen Netzen und Rechenzentren.

Cyber-Sicherheitsstrategie

Die erste ~ für Deutschland wurde von der Bundesregierung am 23. Februar 2011 beschlossen. Ziel war es, Cyber-Sicherheit auf einem der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit der vernetzen Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyber-Raums zu beeinträchtigen. Kernpunkte der Strategie waren der verstärkte Schutz Kritischer Infrastrukturen vor IT-Angriffen, der Schutz der IT-Systeme in Deutschland, der Aufbau eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums sowie die Einrichtung eines nationalen Cyber-Sicherheitsrates und diente im Kern dem Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Die signifikant erweiterte ~ von 2016 baut auf den seit 2011 etablierten Strukturen und Maßnahmen auf, stellt jedoch den KRITIS-Schutz noch deutlich stärker als gesamtstaatliche Aufgabe in den Mittelpunkt, die nur ressortgemeinsam und gemeinsam mit der Wirtschaft gelingen kann. Sie geht von einer Cyber-Bedrohungslage in Deutschland aus, die einerseits von steigender Komplexität und Interdependenz der eingesetzten Technik und andererseits einer steigenden Zahl und Qualität der Cyber-Angriffe geprägt ist, die auf oftmals unzureichend gesicherte IT-Systeme treffen. Sicherheitspolitisch stellt sie Cyber-Angriffe erstmals auch in den Kontext hybrider Bedrohung.

Für 2021 ist eine stark überarbeitete und detailliertere ~ geplant, die die vorigen Strategien zwar ersetzen, jedoch bewährte Strukturen weiterführen soll. Sie beschreibt den strategischen Rahmen, in dem die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren Aktivitäten für mehr Cyber-Sicherheit entfaltet, schafft durch die Einführung von Zielvorstellungen und messbaren Kriterien Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Akteure in Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und berücksichtigt neue Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Cyber-Sicherheit und im Datenschutz, wie u. a. eine neue Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS 2.0) sowie die Datenschutz-Grundverordnung. Die Strategie setzt die Cyber- und Informationssicherheit auch ins Verhältnis zu hybriden Bedrohungen, da hierzu auch illegales Vorgehen im Cyber-Raum gehören kann, aber auch der missbräuchliche Einsatz legaler Mittel in schädigender Absicht (z. B. Desinformation).

Inhaltlich zielt sie voraussichtlich in vier Handlungsfeldern auf ein sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung, Cyber-Sicherheit als gemeinsamen Auftrag von Staat und Wirtschaft, eine leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur sowie eine aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik.

Unter anderem mit den Regelungen für mehr Verbraucherschutz und sicherer Gestaltung der Digitalisierung soll sie eng an das neue IT-Sicherheitsgesetz von 2021 (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) anknüpfen. Es ist zudem geplant, erstmalig politisch kontrovers diskutierte Themen anzusprechen wie Regelungen zum Umgang mit bislang unbekannten Schwachstellen in IT-Systemen, die ggf. auch für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden von Nutzen sein können (sog. Schwachstellenmanagementprozess – Vulnerability Equities Process – VEP) sowie die Schaffung neuer Aufgaben und Befugnisse für Behörden zur Gefahrenabwehr besonders schwerer und bedeutender Cyber-Angriffe (Aktive Cyber-Abwehr).

Cyber-Verteidigung

(auch: Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit)

~ umfasst gem. der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages und dem völkerrechtlichen Rahmen vorhandenen defensiven und offensiven Fähigkeiten zum Wirken im Cyber-Raum, die zur Einsatz- und Operationsführung geeignet und erforderlich sind oder zur Abwehr von (militärischen) Cyber-Angriffen und damit dem Schutz eigener Informationen, IT sowie Waffen- und Wirksysteme dienen. Dazu gehört auch die Nutzung und Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyber-Abwehr unter verteidigungsrelevanten Aspekten und Situationen.

Die ~politik ist die Wahrung der äußeren Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten auch im Cyber-Raum.

Cyber-War

(dt.: Krieg im Cyber-Raum)

Der nicht einheitlich definierte, umgangssprachliche Begriff ~ umschreibt die Vorstellung von einer Kriegführung, bei der allein mittels gezielter Cyber-Angriffe vergleichbare Zerstörungen und politische Wirkungen eintreten wie bei konventioneller militärischer Kriegführung. Wenngleich eine ausschließliche Konfliktaustragung im Cyber-Raum ein wenig wahrscheinliches Szenario darstellt, können Cyber-Angriffe in Kombination mit konventionellen Mitteln zur Konfliktaustragung eine sehr hohe Bedrohung darstellen, auf die sich Staaten und deren Streitkräfte einstellen müssen. Damit verbunden ist u. a. die seitens der NATO aus Gründen der Abschreckung offengelassene Frage, ab welcher Wirkungsschwelle in einem als ~ geführten Angriff die Beistandsverpflichtung nach Art. 5 Nordatlantikvertrag greift.

D
Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Unmittelbar nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Nordatlantischen Allianz (NATO) und zur Westeuropäischen Union 1955 begann vor allem zwischen den in Deutschland stationierten französischen Truppen und ersten Einheiten der Bundeswehr die militärische Kooperation. Erster Höhepunkt war die Ausbildung deutscher Soldaten im Herbst 1960 auf den Truppenübungsplätzen Sissonne und Mourmelon in der Champagne.

1963 erfolgte die Aussöhnung mit Frankreich auf der Basis des Elysée-Vertrags. Darin wurde das anspruchsvolle Ziel formuliert, künftig Fragen von Strategie und Taktik, des Personalaustauschs zwischen den Streitkräften und solche der Rüstung miteinander zu erörtern und gemeinsame Konzeptionen zu erarbeiten. Mit dem Austritt Frankreichs aus der militärischen Integration der NATO 1966 ging eine gewisse Stagnation auch der bilateralen sicherheitspolitischen Beziehungen einher, die erst Anfang der 80er-Jahre überwunden werden konnte. Bundeskanzler Helmut Schmidt und Staatspräsident Valéry Giscard-d’Estaing sowie dessen Nachfolger François Mitterrand begannen die bilaterale Zusammenarbeit mit neuen Inhalten zu füllen. Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Mitterrand gründeten am 24. Oktober 1982 den Deutsch-Französischen Ausschuss hoher ziviler und militärischer Verantwortlicher aus den Außen- und Verteidigungsministerien.

Konkretisierung

Zum 25. Jahrestag des Elysée-Vertrages wurde am 22. Januar 1988 der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR) eingerichtet. Damit erhielt die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung eine breite institutionalisierte Grundlage, wie sie mit keinem anderen Land existiert (Zusatzprotokoll zum Elysée-Vertrag).

Laut Zusatzprotokoll wird der Rat von den Staatschefs gebildet und tagt zweimal jährlich. Das aus den Außen- und Verteidigungsministern sowie den Chefs der Streitkräfte bestehende Ratskomitee berät den Rat. Unterhalb dieses Daches sind weitere Arbeitsgruppen zur Vorbereitung tätig, z. B. die Arbeitsgruppe Militärische Zusammenarbeit unter Co-Präsidentschaft der Stellvertretenden Generalstabschefs DEU und FRA sowie eine Reihe von Unterarbeitsgruppen. Ohne Auswirkung auf den Rat wurde in den letzten Jahren die institutionelle Struktur durch Anpassungen in den Arbeitsabläufen weiterentwickelt.

Hauptsächliche Handlungsfelder sind:

•Ausarbeitung gemeinsamer Konzeptionen

•Abstimmung in europäischen Sicherheitsfragen, Rüstungskontrolle und Abrüstung

•Beschlussfassung hinsichtlich gemeinsam aufgestellter Truppenteile, gemeinsamer Übungen, Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen

•Verbesserung der Interoperabilität

•Vertiefung der Rüstungszusammenarbeit.

1996 wurde ein gemeinsames Deutsch-Französisches Sicherheits- und Verteidigungskonzept verabschiedet. Auf der Grundlage gemeinsamer Zielsetzungen und einer gemeinsamen Analyse der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen wurden Ansätze für Strategie und Aufgaben von Streitkräften sowie Leitlinien für die militärische Zusammenarbeit entwickelt. Auch dieses Konzept ist im internationalen Bereich einzigartig. Es wurde allerdings seither nur begrenzt weiterentwickelt. Seine Erkenntnisse flossen ein in die 2003 verabschiedete und mittlerweile durch die EUGS ersetzte Europäische Sicherheitsstrategie.

Ein Höhepunkt in den deutsch-französischen Beziehungen war zweifellos das politisch sichtbare Begehen der Jubiläen 40 Jahre Elysée-Vertrag und 15 Jahre DFVSR in Paris, Versailles und Berlin im Januar 2003. Hier wurden entscheidende Anstöße zur Weiterentwicklung der bilateralen Zusammenarbeit, aber insbesondere der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gegeben.

Mit dem im Januar 2019 abgeschlossenen Vertrag von Aachen wurde eine weitere Blütezeit der deutsch-französischen Beziehungen eingeleitet, die erneut die Einzigartigkeit der deutsch-französischen Beziehungen herausstellt. Mit diesem Vertrag werden die bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe gehoben und an die aktuellen Entwicklungen angepasst, u. a. mit Blick auf die gemeinsamen Bestrebungen zur Intensivierung der Weiterentwicklungen der EU. In Artikel 4 erklären Deutschland und Frankreich, dass ihre Sicherheitsinteressen untrennbar miteinander verbunden sind sowie dass sie einander im Fall eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten, dies schließt militärische Mittel ein. Zudem verpflichten sie sich, ihre Zusammenarbeit der Streitkräfte zu intensivieren sowie den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für die beiderseitigen Verpflichtungen auszurichten.

Die europäische Perspektive

Eine Reihe der GSVP-Entwicklungen beruht auf deutsch-französischen Initiativen bzw. auf Initiativen, an denen Frankreich und Deutschland maßgeblich beteiligt waren. Die Europäische Verteidigungsagentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung basiert auf einer solchen bilateralen Initiative. Der gemeinsame Gedanke wurde erstmals im November 2002 geäußert und fand sich dann wieder in der Erklärung zum Jubiläumsgipfel im Februar 2003. Das Konzept der EU Battlegroups basiert auf einer französisch-britisch-deutschen Initiative aus 2003. Auch die Kernaussagen der gemeinsamen deutsch-französischen Erklärung der Verteidigungsminister vom 10. Dezember 2010 verweisen auf die europapolitische Zielsetzung der bilateralen Zusammenarbeit und die angestrebte Rolle als Impulsgeber der europäischen Integration. Um die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Europas zu stärken, lancierten die Minister eine Reihe von Initiativen, welche die Kooperation und Interoperabilität der deutschen und französischen Streitkräfte ausbauen sollen und sich auch auf den Bereich der Bündelung von militärischen Fähigkeiten und die Aufgabenteilung erstrecken:

•Untersuchung gemeinsamer Ausbildungseinrichtungen;

•Standardisierung von Einsatzgrundsätzen und Einsatzverfahren;

•engere industrielle Zusammenarbeit und gemeinsame Beschaffung;

•Prüfung der Möglichkeit gemeinsamer Ausrüstung in den Bereichen Schutz der Truppe, Sanitätsdienst, Großraumtransport und gepanzerte Fahrzeuge;

•Austausch der Einsatzerfahrungen mit unbemannten Flugsystemen für mittlere Flughöhen in Afghanistan;

•Prüfung der Bündelung und gemeinsamen Nutzung, einschließlich wechselseitiger Abhängigkeiten, von Fähigkeiten wie Such- und Rettungsdienst im Rahmen von Kampfeinsätzen (CSAR) und Hubschraubern;

•Koordination der Erarbeitung der deutschen und französischen sicherheitspolitischen Weißbücher der kommenden Jahre.

Trotz der engen institutionellen Verknüpfung, der hohen Dichte an Kooperationszusammenhängen und der erfolgreichen Wiedereingliederung Frankreichs in die integrierten militärischen Strukturen der NATO im Jahr 2009 fällt es der ~ allerdings augenscheinlich schwerer, gemeinsame Prioritäten zu generieren. Der britisch-französische verteidigungspolitische Kooperationsvertrag vom November 2010 als auch die deutsch-französischen Differenzen bezüglich des NATO-geführten Libyen-Einsatzes 2011 können als Abkehr von traditionellen Mustern gewertet werden. Teilweise liegt diese in Richtungsänderungen der französischen Sicherheitspolitik unter Präsident Sarkozy begründet, der eine pragmatisch-flexible Vorgehensweise auf Ad-hoc-Basis stärkte und den zuvor starken Fokus auf die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU relativierte. Die Interessenkonvergenz in den sicherheitspolitischen Grundlinien scheint zwischen Frankreich und Deutschland abgenommen zu haben. Um diesen Tendenzen entgegenzutreten und eine Belebung der ~ zu erreichen, initiierte der Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière, im Juli 2011 einen deutsch-französischen strategischen Dialog.

In Bezug auf die PESCO bestehen trotz des generellen Erfolgskurses dieser Initiative noch einige bemerkenswerte Diskrepanzen in den jeweiligen deutschen und französischen Erwartungshaltungen. Deutschland versteht PESCO als ein außenpolitisches Mittel zur Vertiefung der europäischen Integration. Da in vielen anderen Politikfeldern Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten dominiert, sollte PESCO als Zeichen des Zusammenhalts und der Handlungsfähigkeit möglichst viele EU-Staaten einschließen. Für Frankreich stand dagegen die eher militärisch-verteidigungspolitisch begründete Idee der Kooperation einer kleinen Anzahl einsatzfähiger und -williger Staaten im Vordergrund, die im Falle einer Krise in Europas Umgebung schnell gemeinsam eingreifen können.

In seiner Sorbonne-Rede im September 2017 lobte der französische Präsident Macron zwar den Fortschritt der europäischen Verteidigungsunion durch PESCO und den Europäischen Verteidigungsfonds. Gleichzeitig betonte er aber die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen, um als Europäer eine eigenständige operative Handlungsfähigkeit zu entwickeln, komplementär zur NATO. Als größtes Hindernis für eine ambitionierte europäische Verteidigungsunion identifizierte er das Fehlen einer gemeinsamen strategischen Kultur, was die Europäer daran hindert, gemeinsam zu handeln und schnell auf Krisen reagieren zu können.

Mit der Gründung einer Europäischen Interventionsinitiative (EI2) sollte diese Lücke gefüllt werden. EI2 sollte daher ein weiteres Instrument im europäischen Werkzeugkasten erschaffen werden. Ein Instrument, das den Mitgliedstaaten erlauben sollte, schneller, entschiedener und unbürokratischer eingreifen zu können.

Die Gründung von EI2 wurde in Deutschland allerdings zunächst skeptisch betrachtet. Ein wesentlicher Grund dafür war die Tatsache, dass EI2 außerhalb der EU-Strukturen erschaffen worden ist und somit komplementär zu PESCO und der GSVP ist. Letzten Endes stimmte Deutschland der Schaffung von EI2 zu und unterschrieb im Juni 2018 gemeinsam mit neun weiteren Staaten (Frankreich, Großbritannien, Belgien, Spanien, Portugal, Dänemark, Niederlande, Estland und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung von EI2. Die Zustimmung Deutschlands kann vor allem als Zeichen der deutsch-französischen Partnerschaft gesehen werden.

Für DEU und FRA zählen natürlich auch die bilateral gestarteten Rüstungskooperationen (v. a. FCAS, MGCS) zu denjenigen Projekten, die neben der nationalen Verteidigungsstärkung auch maßgeblich zur Intensivierung der europäischen Handlungsfähigkeit dienen. Das Ziel wird geteilt, die Aufgaben- und Lastenteilung sind jedoch auch Gegenstand laufender Verhandlungen.

Militärische Zusammenarbeit

Die gemeinsamen Großmanöver Kecker Spatz (1987) und Champagne (1988), die Gründung des DFVSR und die Schaffung einer vertieften Struktur der bilateralen Zusammenarbeit, die Aufstellung von Deutsch-Französischer Brigade (1988) und Eurokorps (1991/92) waren Ausdruck der damaligen Dynamik in der ~.

Anlässlich des 50. deutsch-französischen Gipfels am 12./13. November 1987 wurde der Beschluss zur Aufstellung der Deutsch-Französischen Brigade gefasst. Zum 12. Januar 1989 folgte bereits die Indienststellung. Die Brigade besteht aus deutschen, aus französischen und aus gemischten Truppenteilen, die alle in Baden-Württemberg disloziert sind. Der gemischte Stab liegt in Müllheim am Rhein. Die Brigade hat sich vom politischen Vorzeigeobjekt mit begrenztem militärischen Wert zu einem einsatzbereiten Großverband vorzugsweise im Rahmen des Eurokorps entwickelt. Auf dem Weg dorthin war eine Vielzahl kleinerer und größerer Probleme zu lösen. Es galt, in mühevoller Kleinarbeit die Vielzahl an Unterschieden entweder zu überbrücken oder zumindest miteinander in Einklang zu bringen. Bis heute ist die Deutsch-französische Brigade einzigartig in der Tiefe ihrer Integration. Seit Dezember 2010 ist ein deutscher Truppenteil der Brigade, das Jägerbataillon 291, dauerhaft in Frankreich (Illkirch-Graffenstaden) stationiert. Dieser Schritt wird als wichtiges Symbol der deutsch-französischen Freundschaft gewertet. Die Brigade soll zum Einsatz als schneller Eingreifverband vorrangig für das Eurokorps befähigt und auf ihre Beteiligung am NATO Response Force Konzept der NATO (NRF) und am EU Battlegroups-Konzept vorbereitet werden.

Das Eurokorps wurde im November 1993 in Dienst gestellt. Es basiert auf einer deutsch-französischen Initiative aus dem Jahre 1991, der sich im Laufe der Jahre weitere Partnernationen anschlossen. Heute sind neben Frankreich und Deutschland noch Belgien, Spanien und Luxemburg als Truppensteller beteiligt. Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Türkei und die USA stellen einzelne Offiziere im Stab des Eurokorps. Damit sind heute insgesamt zwölf Nationen am Eurokorps beteiligt. Das Hauptquartier wurde gemäß NATO-Standards als High Readiness Forces Headquarters zertifiziert und ist für Einsätze sowohl im Rahmen der EU als auch der NATO vorgesehen.

1992 wurde ein gemeinsamer Deutsch-französischer Marineverband (DEFRAM) aufgestellt, der ursprünglich nur zu Übungs- und Ausbildungszwecken einmal im Jahr für drei bis vier Wochen aktiviert werden sollte. Beim Jubiläumsgipfel 2003 wurde beschlossen, DEFRAM zu einem bei Bedarf schnell aufstellbaren und einsetzbaren Marineverband weiterzuentwickeln, der den europäischen Partnern zur Beteiligung offensteht. Seit 2003 kam DEFRAM bereits mehrfach im Rahmen der Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika zum Einsatz und wird nach wie vor jährlich zu Übungszwecken formiert.

Auf dem Gebiet der gemeinsamen Ausbildung des Personals ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Streitkräften besonders eng. Auf allen Ebenen der Führerausbildung sowie in einer großen Vielzahl fachlicher Ausbildungsgänge erfolgt ein reger Austausch von Lehrgangsteilnehmern. Eine große Anzahl von Verbindungs- und Austauschoffizieren auf allen Ebenen stellt einen äußerst regen Erfahrungsaustausch sicher.

Die deutsch-französische Rüstungskooperation erfuhr, im Vergleich zu ihren binationalen Anfängen, zunächst eine zunehmende Europäisierung. In jüngster Zeit erscheint auch diese fraglich, da Frankreich auch in diesem Feld stärker auf Großbritannien zugeht. Die Entscheidung Frankreichs, aus einer geplanten deutsch-französisch-spanischen Kooperation (Talarion-Projekt) im Bereich der unbemannten Flugsysteme zugunsten einer britisch-französischen Allianz auszusteigen, unterstreicht diesen Trend.

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