Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 4

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Afghanistan Compact

Grundsatzartikel »Afghanistan«

Afghanistankonflikt

Grundsatzartikel »Afghanistan«

Afghanistankonzept der Bundesregierung

Grundsatzartikel »Afghanistan«

African Union Mission Sudan (AMIS)

Bezeichnung für eine Friedensmission der Afrikanischen Union (AU) in der westsudanesischen Region Darfur zur Überwachung des am 25. April 2004 in N’Djamena (Tschad) von der sudanesischen Regierung, der Sudanesischen Befreiungsbewegung (Sudan Liberation Movement – SLM/Sudan Liberation Army – SLA) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement – JEM) vereinbarten Waffenstillstands. Darüber hinaus sollte ~ im Einsatzgebiet der Zivilbevölkerung in unmittelbarer Notlage helfen und humanitäre Hilfeleistungen ermöglichen.

Der Einsatz von ~, die auch eine bewaffnete Schutztruppe umfasste, war vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Juli 2004 mit Resolution 1556 (2004) gemäß Kap. VII der Charta der Vereinten Nationen gebilligt worden. Zuvor hatten am 28. Mai 2004 die Konfliktparteien und die Afrikanische Union in Addis Abeba eine Vereinbarung getroffen, mit der die Erstgenannten dem Einsatz einer AU-geführten Friedensmission zustimmten.

Die AU hatte im August 2004 zunächst 300 Soldaten und 80 Militärbeobachter in den Sudan entsandt (AMIS I). Da mit diesem Einsatz die Lage in der Region nicht beruhigt werden konnte, beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der AU am 20. Oktober 2004 eine weitere Aufstockung des ~-Kontingents (AMIS II).

Das Gesamtkontingent der ~ wuchs bis auf etwa 7.000 Soldaten. Darüber hinaus stellen zahlreiche afrikanische Länder Polizisten bei. Großbritannien, die Niederlande und – seit Dezember 2004 – auch Deutschland unterstützten mit Transportleistungen.

Der Deutsche Bundestag stimmte am 3. Dezember 2004 mit großer Mehrheit einer Beteiligung der Bundeswehr an der Lufttransportunterstützung für ~ mit bis zu 200 Soldaten zu. ~ konnte nie die erhoffte Wirkung entfalten. Grund dafür waren neben fehlendem Friedenswillen der Konfliktparteien vor allem Defizite in der Führung, Struktur, Ausrüstung und Versorgung dieser afrikanischen Friedenstruppe, die dem herausfordernden Szenario in dieser Region, die groß wie Frankreich ist, aber kaum über Transportwege und Infrastruktur verfügt, nicht gewachsen war. ~ wurde am 1. Januar 2008 von der United Nations and African Union Mission Darfur (UNAMID) als Nachfolgemission abgelöst.

Afrikanische Union (AU)

Am 9. Juli 2002 im südafrikanischen Durban auf Initiative des libyschen Staatschefs Muammar el-Gaddafi gegründete Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Hauptsitz der ~ ist die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba.

Die in der »Konstituierenden Akte der ~« im Juli 2000 definierten Ziele der ~ sind vor allem Stärkung der Solidarität der afrikanischen Völker, Verteidigung der Souveränität der Mitgliedstaaten, verbesserte Kooperation in der politischen Konsensbildung, Förderung von Friede und Stabilität, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, Förderung demokratischer Strukturen und Einhaltung der Menschenrechte, während sich die OAU primär in den Bereichen Postkolonialismus und Abschaffung der Apartheid engagiert hatte.

Die ~ zählt 53 Mitgliedstaaten und umfasst alle afrikanischen Länder mit Ausnahme Marokkos; die Mitgliedschaft von Mauretanien ist seit August 2005 aufgrund des dortigen Militärputsches vorübergehend suspendiert.

Bei der Schaffung ihrer Institutionen hat sich die ~ stark an der Organstruktur der Europäischen Union orientiert.

Die wichtigsten Institutionen der ~ sind:

•Versammlung der Staats- und Regierungschefs (vorher: Gipfeltreffen der OAU)

•Exekutivrat (vorher: Ministerrat)

•Kommission (vorher: Generalsekretariat)

•Panafrikanisches Parlament (neu, Sitz in Midrand-Südafrika, 1. Sitzung im März 2004)

•Gerichtshof (neu)

•Komitee der ständigen Vertreter (neu)

•Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)

Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.

Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.

Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.

Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.

Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.

Afrikanischer Nationalkongress

(engl.: African National Congress – ANC)

Afrikanische Partei in Südafrika, die 1912 von den Bantu mit dem Ziel sozialer, ökonomischer und politischer Gleichberechtigung für die schwarze Bevölkerung gegründet wurde. Vor dem Hintergrund der Politik der Apartheid der weißen Minderheitsregierung leistete der ~ in der Zeit von 1960 bis 1990 politische Arbeit im Untergrund. Ihr politischer Führer, Nelson Mandela, wurde nach dem Ende der Apartheid im Juli 1991 zum Präsidenten Südafrikas mit einer weißen Regierung gewählt. Im Dezember 1993 führten die Verhandlungen des ~ mit der Regierung zur neuen Verfassung. Mandela wurde 1994 mit der absoluten Mehrheit vom Volk zum Präsidenten gewählt. Inkatha

Agenda für den Frieden

Dokument des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) Boutros Boutros-Ghali vom 17. Juni 1992, in dem dieser in Umsetzung der Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-SR) vom 31. Januar 1992 der ersten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs abgehaltenen Sitzung des VN-SR eine »Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage auszuarbeiten [hatte], wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann«.

Die aus zehn Kapiteln bestehende ~ ermöglichte erstmals einen ganzheitlichen Blick auf das Krisenmanagement-Instrumentarium der Vereinten Nationen nach dem Ende des Kalten Krieges, geht von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus und entwickelt einen modellhaften Konfliktlösungskreislauf.

Kernpunkte der ~ sind u. a.:

•die Ausweitung des klassischen Konzepts friedenserhaltender Maßnahmen durch den präventiven Einsatz von Friedenstruppen;

•die Schaffung von »standby-arrangements« der VN;

•die Stärkung der Rolle der Regionalorganisationen (Regionale Abmachungen) im Bereich friedenserhaltender Maßnahmen;

•die Schaffung von »standby-forces« der VN;

•die Stärkung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs;

•die dauerhafte Überwindung der Finanzkrise der VN und

•die Institutionalisierung von Treffen des VN-SR auf hoher Ebene.

Die ~ wurde im VN-SR und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen intensiv erörtert und in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert. In der am 3. Januar 1995 vorgelegten »Ergänzung zur Agenda für den Frieden« griff Boutros-Ghali einzelne Aspekte erneut auf, berücksichtigte Erfahrungen und Erkenntnisse der zurückliegenden Jahre (z. B. zur Rolle der VN in innerstaatlichen Konflikten) und identifizierte weiteren Entscheidungsbedarf (im Bereich Peacekeeping z. B. Abgrenzung von Führungsebenen, Notwendigkeit schneller Eingreifkräfte, angemessene Ausrüstung/Ausbildung, Informationspolitik). Auch wenn die Agenda für den Frieden durch spätere Reformansätze weiterentwickelt und überlagert wurde, bleibt sie von Bedeutung als ein Dokument der Weichenstellung für die Vereinten Nationen und die sukzessive Weiterentwicklung der VN-Friedenssicherung in einer zeithistorischen Phase des weltpolitischen Umbruchs.

Agenda für Entwicklung

Als Ergänzung zur Agenda für den Frieden und nach Aufforderung durch die VN-Generalversammlung (1992) durch den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-GS), Boutros Boutros-Ghali, unter Berücksichtigung von Anregungen der Mitgliedsländer im Mai 1994 vorgelegter Bericht für ein umfassendes Entwicklungskonzept, das auf den fünf Säulen Frieden, Wirtschaft, Umwelt, soziale Gerechtigkeit und Demokratie ruht. Zusammen mit den durch Boutros-Ghali im November 1994 ergänzend vorgelegten Empfehlungen (insbesondere zur Revitalisierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, für ein wirksames multilaterales Entwicklungssystem und für verbesserte Entwicklungsaktivitäten der VN) ist die Agenda für Entwicklung ein entschiedenes Plädoyer für eine neue nachhaltige Entwicklung und kann insofern als früher Vorläufer der im Rahmen der VN beschlossenen Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) sowie der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs, Agenda 2030) gelten.

Nach mehrjähriger Beratung im Rahmen einer im Dezember 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe hat die VN-Generalversammlung im Juni 1997 unter dem Titel »Agenda for Development« den Bericht einer 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe angenommen, der sich auf wesentliche Impulse Boutros-Ghalis stützt. Die ~ wurde zu einem wichtigen Referenzdokument für Verhandlungen und Resolutionen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 beschlossener Aktionsplan für die Transformation der Welt bis 2030 unter der Maßgabe von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs). Die ~ führt die Anstrengungen zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDGs) fort. Sie umfasst Aspekte der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung und hat universelle Gültigkeit. Die SDGs beinhalten u. a. die Überwindung der Armut (SDG 1), die Beseitigung des Hungers (SDG 2), Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13), Schutz des Lebens unter Wasser (SDG 14) sowie Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16). In regelmäßigen Zwischenberichten wird der jeweilige Stand der Umsetzung festgestellt.

Aggression

Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates oder eine andere mit der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) nicht zu vereinbarende Art und Weise politischen Handelns.

1. Vor dem Hintergrund der traumatischen Erfahrungen des Ersten Weltkrieges versuchte bereits der Völkerbund 1923 und 1924, den Begriff ~ verbindlich zu definieren und völkerrechtlich zu implementieren. Dieser Versuch scheiterte. Obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN-GV) diese Initiative 1950 wieder aufgriff, gelang es erst 24 Jahre später, eine Definition zu erarbeiten, die am 14. Dezember 1974 von der VN-GV angenommen wurde:

»Ein Aggressionskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden.«

(Entschließung 3314 der VN vom 14. Dezember 1974)

2. Als ~ wird von den VN beschrieben:

Besetzung oder gewaltsame Annexion von Gebieten; Beschießung oder Bombardierung fremder Hoheitsgebiete; Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates; militärischer Angriff auf die Streitkräfte eines anderen Staates; Einsatz von Streitkräften auf Gastterritorien über das Einverständnis der Gastgebernation hinaus; Bereitstellung eigenen Hoheitsgebietes für Angriffshandlungen einer fremden Nation gegen einen dritten Staat, Entsendung bewaffneter Banden, Freischärler, Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die die bisher genannten Aggressionshandlungen ausführen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann weitere Handlungen als ~ definieren. Eine ~ kann weder politisch, wirtschaftlich noch militärisch gerechtfertigt werden. Von dieser Definition bleiben jedoch unberührt:

•das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit, wenn diese gewaltsam vorenthalten werden;

•das Recht der Völker unter Kolonial- und Rassenherrschaft oder anderen Formen der Fremdherrschaft, für ihre Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit zu kämpfen, Unterstützung zu suchen und diese in Übereinstimmung mit der VN-Ch anzunehmen.

Nach VN-Ch, Art. 51 sind Maßnahmen überfallener Staaten zur individuellen und/oder kollektiven Selbstverteidigung bzw. Anwendung von Waffengewalt gegen einen Aggressor »naturgegebenes Recht« und damit keine ~. Grundsatzartikel »Internationaler Strafgerichtshof«

Aggressor

Person, Gruppe oder Staat, der eine Aggression führt.

Agreement

Zustimmung, Vereinbarung. In der englischen Rechtssprache Bezeichnung für politisch, aber nicht rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen Staaten. Es bedarf im Unterschied zum völkerrechtlich verbindlichen Vertrag keiner parlamentarischen Zustimmung und Ratifizierung.

Aide Memoire

Niederschrift einer mündlich vorgetragenen Erklärung im diplomatischen Verkehr. Außenpolitik

Air Command & Control System

Einsatzführungssystem Luftstreitkräfte

Air Policing

Aufgabe im Rahmen der Wahrnehmung der Lufthoheit. Sie beinhaltet den Einsatz von Jagdflugzeugen zur Luftraumüberwachung im Frieden, um die Unversehrtheit des nationalen Luftraums zu wahren.

Airborne Early Warning and Control System (AWACS)

NATO Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem

Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation

Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr (ZInfoABw)

Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

Grundsatzartikel »Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe«

Aktive Cyber-Abwehr

Maßnahmen der ~ können eine große Bandbreite von Eingriffen im zivilen Kontext umfassen, die über eine (passive) Prävention und Detektion von Cyber-Angriffen zum Schutz der eigenen Systeme (z. B. mittels Firewalls oder Antivirenprogrammen) hinausgehen. Dies sind u. a. Maßnahmen wie Umlenken oder Blockieren von Schadsoftware-Kommunikation oder Überlastungsangriffen (sog. Distributed Denial of Service oder DDoS-Angriffe) oder das Löschen von Dateien. Ein »Cyber-Gegenangriff« (umgangssprachlich oftmals auch »Hackback«) als höchste nichtmilitärische Stufe der ~ hat zum Ziel, durch Störung oder Manipulation der vom Angreifer genutzten IT-Systeme mit informationstechnischen Mitteln den Cyber-Angriff abzubrechen oder dessen Wirkung abzuschwächen. Eine einheitliche Definition für ~ existiert nicht. Da für den Einsatz von ~ in Deutschland bislang keine rechtliche Grundlage existiert, besondere Fachkenntnisse erforderlich sind und die politische Diskussion hierzu nicht abgeschlossen ist, werden bislang keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Cyber-Abwehr

Aktivität in der Ägäis

Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«

AKP-Staaten Lomé-Abkommen
Akzeptanz

Einverständnis, Bejahung. Der Begriff gewann in der gesellschaftspolitischen Diskussion vor dem Hintergrund der Nachrüstungsdebatte eine beherrschende semantische Bedeutung. In der allgemeinen sicherheitspolitischen Diskussion ist ~ ein Schlüsselbegriff für die Zustimmung oder Ablehnung der Bürger gegenüber politischen Entscheidungen geworden.

Al Kaida Al-Qaida
Alarmsystem

Systematische Zusammenfassung aller Verfahren der Zustimmung, Auslösung und Aufhebung von Maßnahmen, die der Herstellung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften in einer Krise bzw. im Verteidigungsfall dienen. Das ~ der Bundeswehr beruht auf Vereinbarungen innerhalb der NATO.

d’Albion, Plateau

Ehemaliges Stationierungsgebiet französischer landgestützter strategischer Nuklearwaffen im Südosten Frankreichs (Haute-Provence).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die ~ ist das erste Dokument in der Geschichte der Menschheit, das die Grundrechte des Einzelnen mit dem Anspruch weltweiter Geltung zusammenführt. Die ~ wurde am 10. Dezember 1948 in Form einer feierlichen Deklaration von der VN-Generalversammlung verabschiedet. Die ~ enthält in 29 Artikeln eine umfassende Aufzählung von Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten sowie staatsbürgerlichen und sozialen Rechten.

Türler ve etiketler
Yaş sınırı:
0+
Hacim:
1519 s. 49 illüstrasyon
ISBN:
9783813210347
Telif hakkı:
Bookwire
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