Kitabı oku: «Pflegekinder», sayfa 6
Schweizer stellte fest, dass es nur 14 Kantone gebe, die aufgrund einer besonders guten staatlichen oder kommunalen Armenpflege oder «wegen günstiger socialer Verhältnisse» auf solche Vereine verzichten könnten: «Im Kanton Bern [sind] solche Vereine zur Erziehung verwahrloster Kinder nicht halb so dringender Natur wie in Baselland, Solothurn oder im Aargau […], weil durch die staatliche Gesetzgebung die Gemeinden verpflichtet sind, ein wachsames Auge auf die in ihr heranwachsende Jugend zu haben, und auch die Mittel besitzen, um der Verwahrlosung entgegentreten zu können.»66 Ob mit diesem Mittel die besonders im Kanton Bern stark praktizierte Form der «Mindersteigerung» oder das «Verdingkinderwesen» gemeint war, sei dahingestellt.
Niedermanns Buch über die gesamtschweizerische Fürsorgelandschaft blieb bis zum Jahr 1910 und zur Publikation Albert Wilds über die «Veranstaltungen und Vereine für soziale Fürsorge in der Schweiz» das Standardwerk: «es soll nicht ein statistisches Werk oder eine lückenlose Übersicht über die gesamte soziale Fürsorge in der Schweiz darstellen, sondern ein Nachschlagebuch sein zum praktischen Gebrauch für Behörden, Vereine und Private, wie der ‹Niedermann›.»67 Wilds Werk, das somit als Niedermann’sche Neuausgabe aufgefasst wurde, gruppierte die 3697 Institutionen und Vereine (wobei einige doppelt gezählt wurden) nicht mehr nach Kantonen und dann in verschiedene Gebiete, sondern in verschiedene Lebensstufen «entsprechend der menschlichen Entwicklung von der Wiege bis zum Grabe».68 In seinen vier Jahre später folgenden Bänden über «Das organisierte freiwillige Armenwesen in der Schweiz»69 beschrieb er ausführlich die Stellung der freiwilligen Armenpflege und verliess somit die reine Aufzählung vorangehender Veröffentlichungen. In der Schweiz existierten 1912 nach seinen Erhebungen insgesamt 1836 Institutionen der organisierten freiwilligen Armenpflege.70 Wild unterschied die Sparten kantonale und städtische allgemeine freiwillige Armenpflege, die Armenpflege der Freimaurer-Logen, 71 die konfessionelle Armenpflege, die organisierte freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen, 72 die freiwillige Unterstützung zu bestimmten Zeiten, freiwillige Armenpflege von Schweizern ausserhalb ihres Heimatkantons sowie die Armenpflege für Auslandschweizer.73
Wild führte den grossen Fächer an «allgemeinen freiwilligen Armenpflegen» auf die Einwandererströme des 18. Jahrhunderts zurück.74 Es handelte sich seiner Ansicht nach bei den meisten Armen um Ausländer und Kantonsfremde. Besonders Erstere immigrierten bereits als unterstützungsbedürftig in die Schweiz und hätten von den Ortsarmenpflegen gar nicht unterstützt werden können, sodass in der Konsequenz die freiwillige Armenpflege in Erscheinung treten musste. Als weitere Verschärfung der Zustände nannte Wild die zunehmende Mobilität der Kantonsbürger, sodass die zugewanderten Nichtbürger in den Gemeinden den grösseren Teil der Einwohner ausmache und die Einwohner mit Bürgerrecht in die Minderheit gerate. Er konstatierte, dass die kantonalen Armengesetze mit der Divergenz zwischen Wohnorts- und Heimatprinzip den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung trügen. Da die Bürgergemeinden kaum für ihre eigenen Armen aufkommen konnten, war es logisch, dass für die zugezogenen Nichtbürger ebenfalls die freiwillige Armenpflege in die Bresche springen musste.75 Als dritte Ursache der spriessenden privaten Armenpflege des ausgehenden 19. Jahrhunderts nannte Wild den Umstand, dass die gesetzliche Armenpflege nie über eine Deckung der Grundbedürfnisse «Nahrung und Kleidung» hinausging und somit die freiwillige Armenpflege ein «schönes und reiches Feld der Betätigung» erhielt, 76 indem sie die rein existenzsichernde Fürsorge mit individuellen Hilfestellungen für verschiedene Alters- und Armutsgruppen ergänzte. Hier kritisierte er aber, dass dabei die öffentliche Armenpflege aus der Pflicht genommen und sogar öffentlich-rechtliche Aufgaben an die privaten Sozietäten noch so gerne überantwortet würden. Er resümierte, dass «die organisierte freiwillige Armenpflege in der Schweiz eine ganz hervorragende Stellung einnimmt, dass sie durchaus keine quantité négligeable, dass sie geradezu unentbehrlich ist».77
Die organisierte «freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen» unterteilte Wild einerseits in Altersstufen und deren individuelle Bedürfnisse (Kinder, Lehrlinge, Alte), in physische oder psychische Beeinträchtigungen und andererseits in Bedürftigkeit in besonderen Lebenssituationen.78 In dieses Schema fiel auch die Fürsorge der «Erziehungsvereine» für arme und «verwahrloste» Kinder in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf: «Die Erziehungsvereine oder, wie sie auch noch etwa genannt werden: Armenerziehungsvereine, bezwecken die Versorgung armer verwaister, sittlich gefährdeter und verwahrloster Kinder, um dadurch der fortschreitenden Armut und der Verwahrlosung unter der Jugend zu wehren.» Die Armenerziehungsvereine «suchen die Kinder einer passenden Berufslehre zuzuführen». Die «Platzierung» geschehe üblicherweise in Familien oder Anstalten, nur ein Verein «unterstützt die Kinder auch in den eigenen Familien (bei Halbwaisen), wo günstige häusliche Verhältnisse und gute Aufführung der Kinder sich zeigen».79 Diese 58 Vereine unterstützten selbständig Kinder, wogegen die sogenannten Kinderschutzvereine ihre Aufgabe darin fanden, Misshandlungsfälle an Behörden und Fürsorgevereine weiterzuleiten, in Vertretung der Behörde Pflegeplätze zu inspizieren, Kostorte zu vermitteln sowie Kleidung an die Kinder zu verabfolgen.80 Der unterschiedliche Vereinszweck der Kinderschutz- und Armenerziehungsvereine manifestiere sich am auffälligsten bei der Höhe der Ausgaben: Kinderschutzvereine beteiligten sich nicht an den Kosten für Kost und Logis der fremdplatzierten Kinder, diese wurden von den Gemeindebehörden komplett übernommen.
Albert Wild postulierte in seinem Schlusswort, dass die freiwillige Armenfürsorge wohl für jede Erscheinung von Hilfsbedürftigkeit eine passende Organisation besitze. Er bemängelte einzig, dass es nur wenige Vereine gebe, die sich mit der Vorbeugung der Armut beschäftigten. Die Vielgestaltigkeit der schweizerischen freiwilligen Fürsorge verlange aber regelrecht nach einem Zusammenschluss und einer Zentralisation der privaten und öffentlichen Armeninstitutionen und -behörden.81
Entwicklung der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge in der Schweiz
Die bisher besprochenen Überblickswerke mit ihren detaillierten Angaben zu Anstalten und Vereinen und deren Gründung, örtlicher Verankerung, Zweck, konfessioneller Ausrichtung und so weiter stellen die Frage nach einer quantitativen Auswertung förmlich in den Raum. Besonders für die vorliegende Arbeit, die sich mit der vereinsgetragenen Fremdplatzierung befasst, sind Aufschlüsse über regionale, konfessionelle und diachrone Entwicklungen in der gesamtschweizerischen Fürsorgepraxis im Bereich der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge von Bedeutung. Im Sinne einer Kontextualisierung wurden den besprochenen (und weiteren) Überblickswerken 1314 Institutionen entnommmen, die eine dauerhafte «Kindswegnahme und Platzierung» bezweckten.82 Die Institutionen wurden unter verschiedenen Parametern in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930 eingehend betrachtet.83
Quantitative Auswertung
Das Total der schweizerischen Anstalten und Vereine ist für das Stichjahr 1850 mit einer Anzahl von 125 noch relativ überschaubar. Eine Vervierfachung fand bis 1890 mit insgesamt 515 Anstalten und Vereinen statt; eine Zunahme, wie sie anschliessend mit einer Vermehrung um den Faktor 2½ zwischen 1890 und 1930 mit insgesamt 1314 Organisationen nicht mehr erreicht wurde. Wenn die Entwicklung der Anstalten gesondert betrachtet wird, so fällt auf, dass im Jahr 1850 bereits deren 113 bestehen. Neben städtischen Waisenhäusern für Bürger wurden vor allem auch die ländlichen Armenerziehungs- oder Rettungsanstalten in Anspruch genommen, deren Verbreitung Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Ihr Konzept lag insbesondere in der Erziehung durch die landwirtschaftliche Arbeit, wohingegen die schulische Ausbildung lediglich auf einem «Gelegenheitsunterricht» beruhte.84

Tabelle 5: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach geschlechtsspezifischen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. m = männlich, w = weiblich, A = Anstalten, V = Vereine

Tabelle 6: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach konfessionellen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell, A = Anstalten, V = Vereine
Die Anzahl der Anstalten vervierfacht sich bis ins Jahr 1890 (448), wobei insbesondere der neue Heimtyp «industrielle Anstalt» in Erscheinung tritt, 85 und nimmt um den Faktor 2½ bis ins Jahr 1930 (1181) zu. Diese rasante Zunahme zwischen den ersten beiden Stichjahren widerspiegelt auch die Entwicklung der Vereine von zwölf im Jahr 1850 bis zur 5½-mal grösseren Anzahl im Jahr 1890 (67). Diese Vervielfachung unterstreicht auch die Aussage von Degen, der die rasante Zunahme der Gesellschaften nach 1880 beschreibt.86 Zwischen 1890 und 1930 verdoppelt sich die Anzahl der Vereine mit Fremdplatzierungscharakter auf 133 für die gesamte Schweiz.
Die «Nutzung» dieses stets wachsenden Spektrums durch «Versorger» war im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig: dem Geschlecht der Kinder sowie deren Konfession (siehe Tabelle 5). Die Anzahl Institutionen und Vereine für Mädchen war in allen drei Stichjahren grösser als diejenige für Knaben (1850: 16 Anstalten und Vereine, 1890: 53, 1930: 67). Dieser Befund deckt sich nicht mit der Untersuchung von Schoch, in der erwähnt wurde, dass «die Zahl der reinen Knabenanstalten überwog».87 Insbesondere zwischen 1850 und 1890 verdreifachten sich die spezifisch auf Mädchen ausgerichteten Institutionen, während diejenigen für Jungen sich nur verdoppelten.
Diese dezidiert geschlechterhomogenen Institutionen waren aber in allen drei Stichjahren nur eine Ergänzung des hauptsächlich geschlechterheterogenen Spektrums: Die Schweiz verfügte 1850 über 94 Anstalten und Vereine für die dauerhafte Platzierung von Kindern und Jugendlichen (entsprachen 75,2 Prozent aller Institutionen), 1890 standen bereits 429 Organisationen für beiderlei Geschlecht offen (entsprachen 83,3 Prozent), und 1930 machten dieselben bereits 1201 oder umgerechnet 91,4 Prozent der gesamten Fürsorgelandschaft aus. Eine Tendenz lässt sich somit klar feststellen, gefragt war ein «Fürsorgeangebot» für beide Geschlechter. Die Beobachtung von Seglias, wonach insbesondere Reformierte «gemischte» Anstalten errichteten, konnte mit dem vorliegenden Datenmaterial bestätigt werden.88
Bezüglich Geschlechterfrage unterschieden sich Anstalten und Vereine wesentlich: Im Jahr 1850 gab es nur einen, in den beiden Stichjahren 1890 und 1930 je zwei Vereine, die eine diesbezügliche Aufnahmebeschränkung («für Jungen») hatten. Spezifische Vereine für die «Platzierung» ausschliesslich weiblicher Pflegekinder existierten nicht, die Stossrichtung der Vereine lag in allen drei Stichjahren bei der Aufnahme beider Geschlechter. Die Anstalten hatten diesbezüglich deutlichere Beschränkungen: Rund 12 Prozent waren im Jahr 1850 nur für männliche, 14 Prozent für weibliche und 74 Prozent für Zöglinge beiderlei Geschlechts reserviert. Auch bei den Vertretern der «geschlossenen Fürsorge» lief die Tendenz Richtung geschlechterheterogener Institutionen. So existierten im Jahr 1930 rund 1070 derselben, was über 90 Prozent aller Anstalten ausmachte.
Das zweite massgebende Aufnahmekriterium war die Konfession (siehe Tabelle 6). Der interkonfessionelle Anteil betrug in allen drei Stichjahren bei den Vereinen über 80 Prozent, wobei er zwischen 1850 und 1890 zunahm und zwischen 1890 und 1930 von 88 Prozent auf 84 Prozent abnahm – aufgrund der vermehrt auftretenden rein katholischen Vereine im Jahr 1930 (14). Dies steht ganz im Gegensatz zu den interkonfessionellen Anstalten, deren Zahl ungebrochen von 42 Prozent im Jahr 1850 auf 59 Prozent im Jahr 1930 stieg. Bei den konfessionell getrennten Anstalten ist auffällig, dass 1850 56 protestantische nur 9 katholischen gegenüberstanden. Während sich im folgenden Stichjahr die protestantischen Anstalten nur verdoppelten, verzehnfachten sich die katholischen beinahe.89 Auch zum folgenden Stichjahr 1930 zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, sodass schliesslich Gleichstand zwischen rein katholisch und rein protestantisch ausgerichteten Anstalten eintrat.
Die reformierten Anstalten waren «von einem pietistischen oder evangelikalen Protestantismus» geprägt, deren Trägerschaft sich aus Geistlichen und Philanthropen zusammensetzte.90 Auch in der Westschweiz, die «dem Beispiel der reformierten Kantone der Deutschschweiz» folgte, wurden insbesondere von Pastorentöchtern zwischen 1820 und 1845 sogenannte «asiles» geschaffen.91 Die reformierten Anstaltsgründungen strahlten auch in die katholische Schweiz aus, wo die erste Gründungswelle in den 1850er-Jahren einsetzte und ihren Höhepunkt in den 1890er-Jahren erreichte. Eine zweite Welle folgte zwischen 1910 und 1920.92 Die katholischen Anstalten wurden wesentlich vom Kapuzinerpater Theodosius Florentini geprägt, der als Mitglied der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft mit gleichgesinnten Reformierten in Kontakt stand. Mit der Gründung der Schweizerischen Rettungsanstalt Sonnenberg bei Luzern wurde 1855 auf Betreiben der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft eine «Pionierinstitution für die katholische Welt» geschaffen. Die meisten katholischen Heime wurden von Ordensleuten geführt, beispielsweise von den auf Florentini zurückgehenden Menzinger, Ingenbohler oder Baldegger Schwestern.93
Auf organisatorischer Ebene bestand zwischen den reformierten und den katholischen Anstalten somit ein wesentlicher Unterschied: In vielen reformierten Anstalten übernahm die Leitung ein «Hauselternpaar», sodass sich die Anstalt als «Familie» verstand. Bei den katholischen Ordensleuten war dieses «Familienprinzip» nicht vorhanden:94 «Das reformierte Heim zielt mit seiner Familienstruktur […] auf das Diesseits. Dieses Heim orientiert sich an der idealen weltlichen Familie. Das katholische Heim hingegen zielt mit seiner eher kollektiven gleichgeschlechtlichen Leitung tendenziell aufs Jenseits.»95 Wie für den Kanton Luzern aufgezeigt wurde, konnten die katholischen Heime durch den Einsatz von Ordensleuten die Personalkosten niedrig halten.96
Die Kombination der beiden Aufnahmefaktoren Geschlecht und Konfession zeigt auch hier ähnliche Tendenzen wie soeben beobachtet (siehe Tabelle 7). Das Total ohne konfessionelle Schranken war in allen drei Stichjahren prozentual am stärksten (37 Prozent im Jahr 1850, 51 Prozent im Jahr 1890 und 57 Prozent im Jahr 1930), wobei hier das protestantische «Angebot» für beide Geschlechter mit 29 Prozent viermal grösser war als das katholische mit 8 Prozent. Auch hier holten die Katholiken im Jahr 1890 auf, indem sich bereits 89 protestantische und 76 katholische Anstalten und Vereine gegenüberstanden, bis im Jahr 1930 sogar mehr rein katholische (232) als protestantische (212) in der Schweiz vertreten waren. Die Anzahl Institutionen für protestantische Jungen überstieg in den Stichjahren 1850 und 1890 die für katholische oder sogar die interkonfessionell ausgerichteten. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den protestantischen Mädchen, für die im Jahr 1850 im Gegensatz zu den katholischen überhaupt Institutionen der «geschlossenen Fürsorge» bestanden. Bei den Katholiken nahmen die Platzierungsmöglichkeiten für Mädchen allerdings signifikanter als bei den Jungen zu, sodass 1930 Gleichstand für katholische und für protestantische Mädchen herrschte.

Tabelle 7: Übersicht über geschlechter- und konfessionell ausgerichtete Institutionen der Schweiz. Als Referenz für die prozentualen Berechnungen gelten 1850: 125 Anstalten und Vereine = 100%; 1890: 515 Anstalten und Vereine = 100%; 1930: 1314 Anstalten und Vereine = 100 %. Legende: m = männlich, w = weiblich, prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell
Wenn die Betrachtungen auf eine Grundmaxime heruntergebrochen werden sollen, so lässt sich grob umschreiben, dass sich die Vereine in erster Linie als geschlechts- und konfessionsneutral in Bezug auf die Aufnahme von Pflegekindern verhielten und die Anstalten diesbezüglich stärker unterschieden. Die politisch und konfessionell neutralen Vereine oder Kantone stellten keine konfessionellen Barrieren auf. Hingegen schien es aus moralischen und gesellschaftlichen Gründen naheliegend, Anstaltszöglinge ab einem bestimmten Alter nach Geschlechtern zu trennen. Ein Konzept, wie es beispielsweise bei Vereinen nicht griffig gewesen wäre, da deren Pflegekinder in Familien mit Kindern beiderlei Geschlechts kamen, was der protestantischen «Familienkonzeption» entsprach.

Geografische Auswertung
Neben dem konfessionellen und geschlechtsabhängigen Institutionsspektrum ist auch die geografische Disposition der offenen und geschlossenen Fürsorge von Interesse. Auch hier wurden auf Grundlage der vorgestellten Überblickswerke die drei Stichjahre 1850, 1890 und 1930 einander gegenübergestellt (siehe Grafik 1–3 im Anhang).
Im Jahr 1850 dominierten die Anstalten in der Deutschschweiz, während in der Westschweiz die Fürsorgelandschaft nur sehr dünn besiedelt war. Waisenhäuser waren im 18. Jahrhundert ausgesprochen städtische Erscheinungen, erst im 19. Jahrhundert wurden ländliche Anstalten errichtet, die jedoch in Distanz einer Tagesreise von der nächstgrösseren Ortschaft oder Stadt lagen. Somit konnten die Mitglieder der (städtischen) Trägerschaft die Institutionen noch gut erreichen.97 Nicht nur der Standort, sondern auch die Lokale an sich unterschieden sich markant zwischen Stadt und Land. Erstere Gebäude waren repräsentativ und in den Städten an prominenter Stelle errichtet. Die Anstalten in ländlichen Gebieten waren in funktionalen Gebäuden untergebracht, oftmals mit einer eigenen Schule. Zudem wurde in den ländlichen Anstalten strikter zwischen den Altersgruppen getrennt als beispielsweise in urbanen Waisenhäusern, in denen auch Erwachsene unterkamen.98 Die meisten Anstalten und Vereine befanden sich im Kanton Zürich, gefolgt von den Ostschweizer Kantonen sowie dem Kanton Bern (inklusive dem heutigen Kanton Jura).
Dass von den Jahresversammlungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, die zwischen 1823 und 1850 wiederholt in Zürich und der Ostschweiz stattfanden, Impulse zu Anstaltsgründungen ausgingen, scheint naheliegend.99 Vereine mit Fremdplatzierungscharakter existierten ebenfalls hauptsächlich in der Deutschschweiz, besonders hervorzuheben sind hier die Bezirks-Armenerziehungsvereine im Kanton Basel-Landschaft. In der Westschweiz gab es städtische Waisenhäuser im Kanton Neuenburg oder sogenannte «asiles rurales» im Kanton Waadt.
Um 1890 vergrösserte sich die institutionelle Infrastruktur insgesamt und besonders markant in der östlichen Schweiz (Kantone St.Gallen, Thurgau, beide Appenzell), wo die «Rettungsanstalten» die grösste Verbreitung fanden.100 Im Kanton Schaffhausen wurden zwischen 1850 und 1890 insgesamt 21 Kleinkinderschulen gegründet, hingegen keine neue Anstalt für die geschlossene Fürsorge. Zwischen 1850 und 1890 entstanden die meisten Aargauer und einige der Solothurner Armenerziehungsvereine, sodass die ehemals spärlich besiedelte Fürsorgelandschaft dieser Kantone sich verdichtete. Aber auch in der Westschweiz nahm das Spektrum zu, insbesondere fielen Vereinsgründungen im Kanton Waadt sowie Anstaltsgründungen in den Kantonen Neuenburg und Freiburg (grösstenteils Waisenhäuser) ins Gewicht. Die katholische Zentralschweiz baute eine Fürsorgelandschaft überhaupt erst mit zwei Vereinen im Kanton Luzern (darunter das Seraphische Liebeswerk) und mehreren Anstalten in den angrenzenden Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz auf. In der italienischsprachigen Schweiz wurden zwischen 1844 und 1850 sowie zwischen 1870 und 1890 diverse «Asili infantili» gegründet.101
Im Jahr 1930 verdichtete sich die Fürsorgelandschaft in den Kantonen Zürich, dem heutigen Jura und Bern, insbesondere aber in der Zentralschweiz. Im Tessin lag der Trend nach wie vor bei der Gründung von Kindertagesstätten (siehe Grafik 6 im Anhang).