Kitabı oku: «"Nicht ohne den Mut zum Wagnis ..."», sayfa 8

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4.1.1 Vom schulischen zum außerschulischen Religionsunterricht

Das zeitweilige Ringen um die Wiederherstellung der Weimarer Verhältnisse im Bereich der SBZ wie auch im Kommissariat Magdeburg wurde vor allem auf der kirchenpolitischen Ebene ausgetragen. Dabei stand zunächst das eingeforderte Recht, katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen durchführen zu können und katholische Schulen wieder zuzulassen im Zentrum des Bemühens der Ordinarien.124 Wie schon in der Zeit der Weimarer Republik wurde der schulische Religionsunterricht neben der Sakramentenkatechese als wesentlicher Ort der religiösen Sozialisation angesehen. Beide Elemente stellten die Grundlage der Jugenderziehung/Jugendseelsorge dar. Unter den Bedingungen der SBZ aber blieb das Bemühen um die Wiederzulassung der Bekenntnisschulen erfolglos bzw. wurde angesichts der politischen Verhältnisse schon bald zu einem Rückzugsgefecht, in dem es nur noch darum ging, den zugestandenen Religionsunterricht an den Schulen durchführen zu können. Nachdem keine gesetzliche Verankerung der Konfessionsschule ausgehandelt werden konnte, versuchte man nun, wenigstens die Durchführung des Religionsunterrichtes zu sichern.

Zunächst war die katholische Kirche vielerorts auf die Räumlichkeiten der evangelischen Kirche oder die der staatlichen Einrichtungen angewiesen.125 Anders wäre der Religionsunterricht rein technisch nicht durchführbar gewesen. Erst in den späten fünfziger Jahren war die Infrastruktur der katholischen Kirche derart ausgebaut, dass ausreichend kircheneigene Räume zur Verfügung standen, um den Religionsunterricht auch außerhalb der Schule durchführen zu können.126 Prinzipiell wurde die Möglichkeit zugesichert, den Religionsunterricht in der Schule durchzuführen, entsprechend der Verordnung über den Religionsunterricht vom 1. Oktober 1945 durch den Präsidenten der Provinz Sachsen127 und den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die religiöse Unterweisung der schulpflichtigen Jugend128 sowie den zugehörigen späteren Ausführungsbestimmungen. Dennoch war die Durchführung des Religionsunterrichtes im öffentlichen Bereich schon bald gefährdet, da die Katecheten und Seelsorger bei der Ausübung des Religionsunterrichtes an den Schulen mit Behinderungen verschiedenster Art konfrontiert wurden.129 Um sich dagegen zur Wehr zu setzen, bediente sich die Kirche verschiedener Strategien. Sie versuchte, sich so lange wie möglich Schulräume als Orte kirchlicher Unterweisung zu sichern,130 weiterhin, wann immer möglich, evangelische Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen. Daneben begann sie, so zügig es die Nachkriegsverhältnisse zuließen, kircheneigene Räumlichkeiten für die Durchführung des Religionsunterrichtes in den Gemeinden zu errichten.131 Die Frage des Religionsunterrichtes in der Schule betraf die Frage des kirchlichen Selbstverständnisses und dessen Unabdingbarkeit für die religiöse Sozialisation.132

Es gibt genügend Zeugnisse dafür, die zeigen, dass sich die Kirchenleitungen, nicht nur per Lippenbekenntnis, um die Zulassung der Bekenntnisschule bemühten.133 Auch Erzbischof Jaeger in Paderborn schaltete sich mit offiziellen Anfragen an die SMAD in das Ringen um die Wiederherstellung der Weimarer Verhältnisse in der Schulfrage ein.134 Dennoch wurde schon bald klar, dass sich alle Hoffnungen nicht erfüllen würden.135 Dass man sich wie bereits in der Zeit des Nationalsozialismus auf die Pfarrseelsorge zurückziehen und nun erneut die Hoffnung auf die Bekenntnisschule aufgeben musste, löste bei nicht wenigen Seelsorgern Resignation aus.136 Die Kirchenleitungen versuchten dennoch die auch die Bevölkerung für eine Zulassung des Religionsunterrichtes zu mobilisieren.137 Von der nur langsam verblassenden Hoffnung auf eine reibungslose Durchführung des katholischen Religionsunterricht an den staatlichen Schulen genährt, absorbierte das politische Ringen um den Religionsunterricht in der Nachkriegszeit derart viele Kräfte, dass scheinbar für eine umfassende pastorale Standortbestimmung in der Kinder- und Jugendseelsorge nicht genug Energie zur Verfügung stand.

Das Ringen um den Religionsunterricht an der achtklassigen Volksschule war im engen Sinn kein Thema der Jugendseelsorge. Die Schulentlassung und die Aufnahme in die katholische Jugend verliefen meist parallel. Der weitaus größte Teil der Jugendlichen hatte die Schule mit 14 Jahren bereits verlassen. Erst mit der Einführung der zehnklassigen Polytechnischen Oberschule hätte es zu Berührungspunkten zwischen Jugendseelsorge und Religionsunterricht an der Schule kommen können, doch zu diesem späteren Zeitpunkt hatten die politischen Entwicklungen grundlegend andere Verhältnisse geschaffen. Der Religionsunterricht war zu diesem Zeitpunkt weitestgehend auf den Raum der Kirchengemeinde ausgewichen. Mit der Verbannung der Kirche aus der Schule ergab sich notgedrungen ein besonderes Schwergewicht für die Kinder- und Jugendseelsorge in der Pfarrei, woraus unter anderem die religiösen Kinderwochen und die Jugendfreizeiten entstanden sind.138

4.1.2 Selbständig organisierte Pfarrjugendseelsorge

Dem staatlichen Anspruch, mit der neugegründeten FDJ das einzig mögliche Angebot organisierter Jugendarbeit in der SBZ bereitgestellt zu haben, stand das Interesse der katholischen Kirche nach „eigenorganisierter“ Jugendseelsorge entgegen.139 Bereits früh entschieden sich die Verantwortlichen im Kommissariat in Absprache mit der kirchlichen Leitung in Paderborn, keine organisierte katholische Jugendarbeit aufzubauen und an der bewährten Pfarrjugendseelsorge festzuhalten.140 W. Weskamm und H. Aufderbeck prägten im Wesentlichen diese kirchenpolitische Linie in der Frage der Jugendseelsorge des Kommissariates Magdeburg und ließen sich davon weder durch den staatlichen Druck aus Berlin abbringen, noch ihre Linie durch die Dezentralisierungsbemühungen der SED aufweichen. Mit der strikten Ausrichtung auf die innerkirchliche Arbeit zog sich die katholische Kirche im Kommissariat frühzeitig aus dem politischen Bereich zurück und ersparte sich damit eine aufreibende Auseinandersetzung mit den sich neu etablierenden Verhältnissen. Damit richtete sich die Jugendseelsorge von Anfang an im Raum der Pfarrei ein, um nicht den Kampf mit der staatlich organisierten Jugendarbeit führen zu müssen. Darüber hinaus wollte sich die Kirchenleitung aber alle anderen Möglichkeiten, solange dies ohne Aufgabe der eigenen Positionen möglich war, offen halten. Vereinzelt blieben Verantwortliche der katholischen Kirche in verschiedenen Gremien und waren in zurückhaltender Art in den ersten beiden Nachkriegsjahren auch in der sich bildenden FDJ präsent.141 Bereits im ersten Werbungsgespräch um eine katholische Mitarbeit in der FDJ zwischen W. Weskamm und dem Leiter des Organisationsausschusses H. Gerats bezog W. Weskamm die klare Position, dass die Pfarrjugend keine Organisation sei, sondern dass sie im Rahmen der Pfarrseelsorge geschehe. Zudem sei sie streng religiös ausgerichtet. Er machte deutlich, dass die religiöse Jugend in der katholischen Kirche nicht im Sinne einer Organisation zu verstehen sei und somit nicht in der FDJ aufgehen könne.142

Jugendseelsorge musste zwar nach dem Krieg neu organisiert werden, dabei aber nicht grundsätzlich neuartige Strukturen aufbauen. Bereits 1938 war im Erzbistum Paderborn mit der Einrichtung des Jugendseelsorgeamtes ein organisatorischer Rahmen geschaffen worden, auf den auch unter den Bedingungen der SBZ zurückgegriffen werden konnte.143 Für das Kommissariat Magdeburg bedurfte es nunmehr einer Ablösung von den Paderborner Strukturen und der Errichtung eines eigenen Jugendseelsorgeamtes. So wurde aus der Not der Beschränkung ein geschickter, überlebensnotwendiger Schachzug, den die FDJ nicht verhindern konnte.

Was unter „organisiert“ und unter rein „kirchlich“ zu verstehen sei, wurde in den offiziellen Kontaktaufnahmen von katholischer Kirche und FDJ schon bald zur Streitfrage. Denn bei allen Versuchen, die Kirchen für sich zu gewinnen, wurde von staatlicher Seite aus unmissverständlich klargestellt, dass organisierte Jugendarbeit nur im Rahmen der FDJ erlaubt sei. Während die katholische Seite immer wieder betonte, dass sich die katholische Jugend nicht organisiere und sich ausschließlich zu rein religiösen Zusammenkünften träfe, versuchte die staatliche Seite der katholischen Kirche Grenzüberschreitungen nachzuweisen.144 In den offiziellen Besprechungen zwischen kirchlicher und staatlicher Seite wurde wiederholt auf die enge Interpretation von „rein kirchlichem Raum“ hingewiesen.145 Mitunter gab es in den ersten Jahren auch großzügige landeshoheitliche Interpretationen der religiösen Betätigung. Denn trotz des Organisationsverbotes erlaubte der Präsident der Provinz Sachsen, E. Hübener, ausdrücklich kirchliche Erbauungs- und Unterweisungsarbeit an Jugendlichen auch jenseits des schulpflichtigen Alters sogar in nichtkirchlichen Räumen, was aber den Behörden zu melden sei. Außerdem engte er diese Arbeit auch nicht auf den rein gottesdienstlichen Bereich ein.146

In dem Maße, in dem katholische Kirche eigene jugendseelsorgliche Aktivitäten entfaltete, entzündeten sich an diesen Aktivitäten die Reibungspunkte zwischen sozialistischen und kirchlichen Stellen. Caritative Arbeit unter den Vertriebenen, Wanderungen, Wallfahrten, Laienspiele,147 sportliche Betätigungen oder Jugendfreizeiten im Rahmen der Pfarrseelsorge gaben genügend Anlass zur Diskussion darüber, was organisiert sei und was nicht. Ein jugendpastoraler Schwerpunkt von W. Weskamm zum Beispiel lag darin, die Jugendseelsorge in Richtung einer caritativen Jugendarbeit auszubauen. Es reiche nicht, wenn sich Jugendseelsorge auf erbauliche Heimabende beschränke.148 Die Früchte der Jugendseelsorge müssten auch in anderen Bereichen zu spüren sein.149 Damit war aber keineswegs eine organisierte Jugendarbeit gemeint, sondern die individuelle Befähigung, das gelebte Apostolat im Alltag auszudrücken. Damit entstanden direkte Reibungspunkte mit den staatlichen Interessen, wenn es z.B. um die Betreuung von Vertriebenen ging, bei der die katholische Jugend besser organisiert und damit viel tatkräftiger zu Werke ging als es die FDJ in der Lage war. Auch durch diesen organisatorischen Vorsprung150 wurde die katholische Jugend mehr und mehr ein Dorn in den Augen der FDJ.

Im Zusammenhang mit den ersten öffentlichen Gottesdiensten, gemeinsamen Jugendfahrten oder den aufkommenden Wallfahrten nach Kriegsende traten die katholischen Jugendlichen auch wieder außerhalb der Pfarrei in Erscheinung. Diese Präsenz konnte für Außenstehende den Eindruck „organisierter Jugendarbeit“ erwecken. Wenn eine Gruppe von Jugendlichen in uniformer Kleidung, mit ausgerolltem Wimpel151 oder mit anderen kirchlichen Symbolen auftrat, und dadurch die wachsamen Augen der SMAD oder FDJ auf sich zog, erhärtete sich der Verdacht, die katholische Jugend sei doch „organisiert”.152 Eine Reihe von Beispielen belegen, wie in den ersten Monaten nach dem Krieg an alte bündische Traditionen angeknüpft wurde, die diesen Verdacht bestätigten. Selbst wenn solche Traditionen unter den neuen Gegebenheiten auf kurz oder lang nicht aufrechterhalten werden konnten. Schon unmittelbar nach dem Krieg wurden aus den Kellern die versteckten Symbole der bündischen Zeit geholt153 bzw. neue angefertigt.154 Uniforme Kleidung wie weißes Hemd und kurze schwarze Hosen und noch mehr das Austeilen von Silberkreuzen und Gruppenausweisen mit Unterschrift in Städten wie Halle155 oder Dessau,156 das Führen von Gruppenbüchern,157 das Tragen einer einheitlichen Kleidung, der Gebrauch von Wimpeln und Bannern,158 die örtlich erfolgte Konstituierung von „Vereinen“ wie Jungkolping, die Christus-Jugend in Heiligenstadt159 oder die erfolgte Antragstellung dazu, gaben dem Auftreten katholischer Jugendlicher einen Anstrich von Vereinsnähe, der das Monopol der FDJ infrage stellte und von daher nicht geduldet werden konnte. Weil die Integration der katholischen Jugend in die staatliche Jugendorganisation in Sachsen-Anhalt wie auch anderenorts in der SBZ nicht erfolgte, ergaben sich für die kirchliche Jugendseelsorge vermehrt Schwierigkeiten durch die FDJ, die alles versuchte, um das religiöse Leben der katholischen Jugend als organisiert und damit als Konkurrenz zu dem eigenen allversorgenden Anspruch zu verhindern.160 Alles was in irgendeiner Form kirchlich organisiert anmutete, wurde als verdächtig eingestuft, weitergemeldet und, wenn möglich, zu unterbinden versucht.161

4.2 Der Versuch staatlicher Vereinnahmung der kirchlichen Kräfte

In verschiedenen Bereichen wurde auch in der Provinz Sachsen versucht, die katholische Kirche offiziell in die Strukturen der staatlichen Jugendorganisationen einzubinden. Dies geschah zunächst dadurch, dass sie beim Vorläufer der FDJ, den Jugendausschüssen, aktiv mitarbeiten sollte. Später erfolgte dies in der Art, dass sich katholische Vertreter in den zentralen FDJ-Gremien und später in der so genannten Verbindungsstelle zwischen Kirchen und FDJ engagieren sollten. Alle Versuche der staatlichen Einbindung scheiterten an der Zurückhaltung der katholischen Kirche bzw. an der Strategie der Vereinnahmung durch die staatlichen Stellen.

4.2.1 – in den Jugendausschüssen

Die Notwendigkeit erkennend, auch die von der nationalsozialistischen Ideologie „verdorbene“ Jugend am Aufbau der neuen Gesellschaft zu beteiligen, gestattete die SMAD in Berlin die Bildung eines Hauptjugendausschusses bei der Abteilung Volksbildung, der sich mit der „Umerziehungsarbeit“ an der Jugend befasste. Die Jugend Deutschlands sollte sich kritisch mit ihrer eigenen Geschichte auseinandersetzen und im Geist der „Völkerfreundschaft“ erzogen werden.162 Diese Jugendausschüsse waren eine Art Vorläufer der FDJ. Im September 1945 wurde auch in der Provinz Sachsen mit dem Aufbau von Jugendausschüssen begonnen, deren Aufgabe es war, die Voraussetzungen für eine neue Einheitsorganisation der deutschen Jugend zu schaffen. Dabei versuchte man, die Kirchen wie alle anderen politisch bedeutsamen Kräfte zur direkten Mitarbeit zu bewegen. Bereits in seiner ersten Reaktion vom 24. Oktober 1945 stellte W. Weskamm klar, dass die katholische Kirche nur eine indirekte Mitarbeit der katholischen Jugendlichen über die entsprechenden Parteien befürworte.163 W. Weskamm erhoffte sich dadurch, die offenstehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und versuchte einen Mittelweg zwischen politischer Abstinenz und der befürchteten Vereinnahmung der Jugendlichen als gewählte Mitglieder in den Ausschüssen. Da aber die Mitglieder der Jugendausschüsse „auf keinen Fall unter dem Gesichtspunkt der Parität der Blockparteien zu bilden“ waren,164 sondern hauptsächlich aus den Aktivsten unter den antifaschistischen Jungen und Mädchen rekrutiert wurden, war dieser Gedanke von Anfang an nicht umsetzbar.

Als entsandter Vertreter der katholischen Kirche im Jugendausschuss für die Provinz Sachsen mit Sitz und Stimme fungierte H. Aufderbeck. Er verhielt sich sehr reserviert und lehnte eine engere Zusammenarbeit mit den staatlichen Vertretern ab, wohl wissend, dass die Jugendausschüsse und die von ihnen vorbereitete Einheitsjugendorganisation keine Alternative zur kirchlichen Jugendseelsorge sein konnten. Von seinem alten Misstrauen gegenüber kommunistischen Jugendorganisationen geprägt,165 verhinderte H. Aufderbeck mit seiner reservierten Einstellung den Versuch einer kommunistischen Vereinnahmung der Verantwortlichen für die katholische Jugend im Kommissariat. Die Realität ignorierend gab der damalige Landtagsabgeordnete W. Ulbricht auf der Zentralen Arbeitstagung der Jugendausschüsse noch euphorisch und realitätsverzerrend zu Protokoll, die katholische Kirche in Sachsen Anhalt zur Mitarbeit in den Jugendausschüssen gewonnen zu haben.166 Als sie ihr Arbeitsziel, die Gründung der FDJ, erreicht hatten, verloren die Jugendausschüsse in der SBZ ihre Bedeutung.

4.2.2 - in der FDJ

Im November 1945 wurde zwischen L. Jaeger und W. Weskamm vereinbart, dass katholische Vertreter nur in geringer Zahl in der zu gründenden organisierten antifaschistischen Jugend mitwirken sollten.167 Mit H. Aufderbeck wurde ein Vertreter der katholischen Kirche für den Gründungsausschuss der FDJ in der Provinz Sachsen mit Sitz und Stimme nominiert. Die staatlichen Jugendvertreter waren bemüht, zusätzlich möglichst viele katholische Jugendliche zur Mitarbeit in der entstehenden FDJ zu gewinnen. Der Leiter des Organisationsausschusses der FDJ in Sachsen-Anhalt, H. Gerats, traf sich bereits einen Monat nach Gründung der FDJ zur ersten offiziellen Kontaktaufnahme mit W. Weskamm. Der Propst legte in diesem Gespräch dar: „es sei auch im Interesse des Christentums, für die Einheit der Jugend und den Aufbau Deutschlands nötig, daß die gesamte deutsche Jugend sich die Hand reiche“. Da H. Gerats in diesem Gespräch einen „offenen“ und „ehrlichen“ Eindruck hinterließ, notierte der Protokollant dieser Sitzung für die katholischen Kirche die vage Hoffnung, durch die Mitarbeit in der FDJ die eigene Arbeit auch im Rahmen der FDJ fortsetzen zu können. Als Gefahren wurden die Interkonfessionalisierung und die mögliche Konkurrenz zur Gemeindearbeit benannt.168 Diese allzu optimistische Einschätzung musste aber schon bald korrigiert werden. Bereits kurze Zeit später, im April 1946, gab es in der Abteilung Kirchenwesen eine Besprechung, in der seitens der FDJ eine deutliche Abgrenzung zwischen kirchlicher und öffentlicher Jugendbetätigung getroffen wurde. Die katholische Kirche dürfe zwar die Jugend durch Erbauungs- und Unterweisungsarbeit betreuen, jede weitere Form der Jugendarbeit aber, sei sie sportlicher, gesellschaftlicher, kultureller oder unterhaltender Art, sei der FDJ vorbehalten. Wenn Jugendliche sich in dieser Weise als Gruppe betätigen wollten, müssten sie dies im Rahmen der FDJ tun. Zu diesem Zweck wurde immer wieder versucht, katholische Jugendliche für den Eintritt in die FDJ zu gewinnen.169 In den Besprechungen zwischen FDJ und kirchlichen Vertretern des Kommissariates Magdeburg wurde ebenfalls dieser ausdrückliche Wunsch geäußert, dass auch kirchlich engagierte Jugendliche in die FDJ eintreten sollten.170 Von der Kirchenleitung wurde den katholischen Jugendlichen die Mitarbeit in der FDJ zu keiner Zeit ausdrücklich verboten. Die Verantwortlichen wollten nur verhindern, dass die Jugend allzu blauäugig deren Versprechungen verfiel und sich dadurch der Kirche entfremdete. Noch im April 1947 ersuchte die FDJ die katholische Kirche, dass die katholische Jugend einen Vertreter für die Landesleitung der FDJ wählen solle.171 Doch auf Veranlassung H. Aufderbecks, der sich auf die geschaffene Verbindungsstelle berufend, durch solch eine Wahl „keinerlei Verstärkung der bisher so reibungslosen Zusammenarbeit zwischen kirchlicher Jugendarbeit und FDJ” versprach, teilte Weskamm der FDJ-Leitung mit, dass man weder einen kirchlichen Vertreter in die Verbindungsstelle entsenden noch wählen lassen wolle.172 Nicht nur in den Provinzen, auch in der Zentrale der FDJ gab es derlei Bemühungen. So soll E. Honecker bis 1947 versucht haben, mit K. Schollmeier aus Erfurt über eine Integration der katholischen Jugend in die FDJ zu verhandeln.173 Doch die realen politischen Verhältnisse hatten selbst den Optimisten in der katholischen Kirche gezeigt, dass im Rahmen der FDJ keine kirchliche Arbeit an der Jugend außerhalb der Pfarrei möglich sei.174 Die deshalb ausbleibende Integration der „katholischen Jugend“ in die FDJ führte dazu, dass in der Folgezeit immer stärkere Kämpfe zwischen katholischer Kirche und FDJ ausgetragen wurden.

Seitens der FDJ wurde ab 1947 der Umgangston schärfer. Das betraf die an Mitgliedern stärkere evangelische noch mehr als die katholische Kirche. Angesichts der erfolgreichen Außenwirkung der Jugendseelsorge der Kirchen hatte der Zentralrat der FDJ allen Grund zur Unzufriedenheit, da „die Kirche ihre Arbeit nicht in dem Rahmen vollzieht, der ihr gesteckt ist”.175 Als das geduldige Werben der FDJ ein Ende hatte, versuchte man mit anderen Methoden, die kirchliche Jugendarbeit in die FDJ zu „integrieren”. Spätestens mit den Verhaftungen führender Jugendvertreter wandelte sich die Beziehung zur FDJ grundsätzlich. Nicht nur der Jugendreferent des CDU-Landesverbandes Sachsens, E. Ernst,176 auch der Diözesanjugendhelfer aus Halle, C. Herold, wurde im Frühjahr 1947 verhaftet. Letzterer konnte sich nur durch Flucht der Arretierung entziehen.177 Auch der Jugendführer M. Ulrich aus Halle war 1949, nachdem er von einem anderen Jugendlichen denunziert worden war, wegen angeblicher Kontakte mit dem amerikanischen Geheimdienst verhaftet worden.178 So hieß meist die offizielle Sprachreglung zu den Verhaftungen katholischer Jugendlicher nach deren Besuchen in den Westsektoren.179 Dass Erzbischof Jaeger noch im Oktober 1947, nachdem die ersten Verhaftungen erfolgt waren, eine Mitarbeit katholischer Jugendlicher in der FDJ unter bestimmten Bedingungen tolerieren konnte,180 weist schon auf Wahrnehmungsdifferenzen zwischen Ost und West hin. Die konkreten Bedingungen in Sachsen-Anhalt wurden zu diesem Zeitpunkt in Magdeburg bereits anders eingeschätzt als im fernen Paderborn. Spätestens mit dem III. Parlament der FDJ und dem Ausscheiden ihres Vertreters R. Lange endete dort die offizielle Mitarbeit der katholischen Kirche in der staatlichen Jugendorganisation.181

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