Kitabı oku: «Wer macht was im Gottesdienst?», sayfa 4

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Liturgie: eine Sache für Eingeweihte

Es führt kein Weg an diesem Dilemma vorbei: Katholische Liturgie im Sinne des Konzils verlangt kompetente Individuen. Sie ist für „Eingeweihte“ konzipiert, wird aber in großem Umfang von „Nichteingeweihten“ gefeiert.

Hier ist wieder ein Hinweis auf das frühe Christentum hilfreich. Auch wenn es intolerant oder jedenfalls nicht besonders integrativ erscheinen mag: Das Christentum der ersten Jahrhunderte hatte gute Gründe, zu bestimmten liturgischen Vollzügen nur getaufte Vollmitglieder der Kirche zuzulassen. Zu anderen Teilen der Liturgie waren auch erwachsene Taufbewerber zugelassen, zu wieder anderen Teilen auch Gäste. (Diese Praxis wird mit dem Fachbegriff Arkandisziplin bezeichnet.) Die Versammlung der Kirche handelte nicht anders als es die Jahreshauptversammlung eines Vereins tut, wenn sie Nicht-Mitglieder und die Presse von einer vertraulichen Aussprache über interne Dinge ausschließt. Die Liturgie ist gewissermaßen die interne vertrauliche Angelegenheit der Kirche, denn dort tritt sie in Dialog mit Gott und konstituiert sich selbst als Versammlung vor Gott.

Liturgie mit „Nichteingeweihten“ – ganz gleich ob sie formal Mitglieder der Kirche sind oder nicht – ist eine gewaltige Herausforderung für die heutige kirchliche Arbeit und für die theologische Reflexion über die Liturgie. Ein allgemein akzeptierter praktischer Lösungsweg für die Liturgiegestaltung in solchen Fällen ist nicht in Sicht.

Eine kleine Randbemerkung: Die Eucharistiefeier der byzantinischen Tradition – die vor allem für das orthodoxe Christentum prägend ist – hat ein Detail aus der Zeit der oben beschriebenen Arkandisziplin bewahrt. An der Stelle der Eucharistiefeier, an der in der Mitte des 1. Jahrtausends die Ungetauften den Kirchenraum verlassen mussten, steht bis heute der Ruf die Türen, die Türen. Es galt aufzupassen, dass niemand Unbefugtes mehr in der Versammlung anwesend war oder sie betrat. Es kann auch heute nicht-orthodoxen Besuchern einer orthodoxen Liturgie passieren, dass sie ab diesem Zeitpunkt auf spezielle Besucherplätze verwiesen werden. Oft wird man aber auch als Gast weiter willkommen geheißen, der Ruf die Türen, die Türen ist dann ein reines Zeremoniell ohne praktische Bedeutung.

Ich-Gebete

Gelegentlich erlebt man Liturgievorsteher, die ein liturgisches Gebet in der Ich-Form vortragen. Das ist der sicherste Hinweis darauf, dass der Vorsteher vom liturgischen Buch abgewichen ist und den dort vorgesehenen Gebetstext nicht verbessert, sondern verschlechtert hat. Solche Ich-Gebete setzen die Versammlung von der Trägerin der Liturgie zur Zuschauerin eines Bühnenauftritts herab.

Actuosa participatio

Das Zweite Vatikanische Konzil verwendet bei der Beschreibung der Liturgie immer wieder den Ausdruck tätige Teilnahme, lateinisch actuosa participatio, manchmal auch erweitert zu voller, tätiger und einer Gemeinschaft angemessener Teilnahme (plena, actuosa et communitatis propria participatio). Damit ist nicht gemeint, dass jeder Mitfeiernde etwas Individuelles zu tun bekommt, sondern dass alle die ihnen in der Liturgie zukommende Rolle sachgerecht und bewusst ausfüllen. Die wichtigste dieser Rollen ist die Versammlung selbst!

Damit actuosa participatio (oft auch in vertauschter Wortreihenfolge participatio actuosa) gelingen kann, braucht es laut dem Konzil vor allem zwei Dinge: erstens liturgische Bildung und zweitens eine Liturgiegestaltung, die schon aus sich selbst heraus einen passenden Rahmen für actuosa participatio schafft – das war der entscheidende Grund für die vom Konzil beschlossene Liturgiereform. Alle Überlegungen in diesem Buch sollen zeigen, wie die katholische Liturgie, so wie sie heute ist, sachgerecht, das heißt im Sinne einer Versammlung und im Sinne der participatio actuosa konkretisiert werden kann.

Ein für die katholische Kirche prägendes Phänomen bedarf einer näheren Betrachtung, nämlich die Weihe einzelner Personen zu bestimmten Ämtern, während andere Ämter keine Weihe verlangen. Was hat es mit diesem Unterschied auf sich, ist er überhaupt sinnvoll, und welche Rolle spielt die Weihe für die Liturgie?

3 Zwölf Apostel, Ordinationen und Beauftragungen –
Weiheämter und Laienämter in der katholischen Kirche

In der katholischen Kirche – genau wie in den orthodoxen, orientalischen, anglikanischen und altkatholischen Kirchen – spielen drei Ämter eine zentrale Rolle. Sie waren ungefähr ab dem späten 2. Jahrhundert flächendeckend im Christentum verbreitet: Bischof, Presbyter und Diakon. Aufgrund dieser speziellen Ämterstruktur werden alle diese Kirchen unter dem Oberbegriff episkopale (= bischöflich verfasste) Kirchen zusammengefasst. Um die Sache besonders kompliziert zu machen, gibt es auch Kirchen – zum Beispiel viele evangelische Kirchen oder die neuapostolische Kirche –, die ebenfalls ein Amt namens Bischof haben, aber trotzdem nicht zu den episkopalen Kirchen gezählt werden, und dann gibt es auch noch die Bezeichnung episkopale Kirche als Eigenname, etwa für die Anglikaner in Nordamerika (Episcopal Church).

Das dreigliedrige Amt wird in Bekenntnistexten dieser Kirchen als fester, unverzichtbarer Bestandteil ihres Kircheseins dargestellt. Diese Ämter gehören also zur DNA der Kirche – wobei es intern auch Stimmen gibt, die diese Vorstellung ablehnen. Leider wird das dreigliedrige Amt oft unsachgemäß interpretiert: sowohl von Angehörigen der betreffenden Kirchen als auch von Außenstehenden sowie von Medien, die über kirchliche Vorgänge berichten. Diese Missverständnisse haben sich die episkopalen Kirchen allerdings auch selbst zuzuschreiben, und deswegen braucht es hier eine etwas genauere Betrachtung.

Ordinierter Bischof und ordinierte Mitarbeiter

Das Modell, das sich in der frühen Kirche durchgesetzt hat, sieht folgendermaßen aus: Jede städtische Gemeinde (mit dazugehörigem Umland) wird durch einen einzelnen Bischof geleitet. Leitung kann an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten durchaus Unterschiedliches bedeuten. Auch das Verfahren, nach dem ein Bischof ausgewählt wird, kann völlig verschieden sein. Die Einsetzung in das Bischofsamt erfolgt jedenfalls durch eine eigene liturgische Handlung, die Weihe, oder mit dem Fachbegriff gesagt: die Ordination des Bischofs. Die Ordination wird durch andere Bischöfe vorgenommen, in der Regel Nachbarbischöfe im Rahmen einer größeren, regionalen Kirchenstruktur.

Der Bischof kann ebenfalls durch Ordination Mitarbeiter einsetzen, insbesondere Presbyter und Diakone. Der genaue Aufgabenbereich der Presbyter und Diakone kann wiederum unterschiedlich sein. Einige Aufgaben wurden allerdings im Laufe der Zeit für unveränderlich erklärt (was spätere Diskussionen über die Verbindlichkeit solcher Zuordnungen natürlich nicht ausschließt).

Die drei ordinierten Ämter und ihre Rolle in der Liturgie werden in Kapitel 8–10 behandelt. Daher soll es hier zunächst nur darum gehen, den Sinn der Ordination insgesamt zu erschließen und verbreitete Missverständnisse auszuräumen.

Ordination auf Dauer

Ordinationen sind zeitlich unbefristet. Die katholische Kirche kennt viele Ämter, die zeitlich befristet sind, etwa das Amt des Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, das Amt einer kirchlichen Richterin oder das Amt der Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz. Eine Ordination kann dagegen dem Ordinierten nicht weggenommen und daher auch nicht wiederholt werden.

Die Kirchengeschichte ist voll von Episoden, in denen Bischöfe aus ihrem Amt abgesetzt wurden, sei es durch die Entscheidung einer übergeordneten Instanz, sei es, weil die Gemeinde ihren Bischof davonjagte. Die Frage, ob ein solcher abgesetzter Bischof dann immer noch ein „echter“ Bischof war, stellte sich allenfalls theoretisch. Es gab ja keinen Ort mehr, an dem der Bischof sein Amt hätte ausüben können, und ein Messgerät, dass eine Person scannt und dann anzeigt, ob sie Bischof ist oder nicht, gab es nicht und wird es nie geben. Wenn aber – und das war gar nicht selten – ein abgesetzter Bischof später wieder eingesetzt wurde, wurde er nicht erneut ordiniert.

Das auf Präzision und juristische Genauigkeit bedachte lateinische Denken des westeuropäischen Hochmittelalters hat das in eine prägnante, aber missverständliche Formel gebracht: Die Ordination verleiht einen character indelebilis, ein unauslöschliches Prägemal. Diese Formel wird übrigens von anderen christlichen Denkformen abgelehnt, wie sie etwa in den Ostkirchen und in den evangelischen Kirchen vorherrschend sind, aber auch diese Kirchen wiederholen keine Ordination; ebenso ist es mit der Ordination zum Rabbiner oder zur Rabbinerin im Judentum.

Zeitlich befristete Ordinationen sind ein gelegentliches Gedankenspiel, für das manche Menschen Sympathien haben, aber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung scheint es mir eher unwahrscheinlich, dass sich dieses Modell durchsetzen wird. Es geht bei der Ordination ja nicht nur um eine mittelalterliche lateinische Denkweise, die man mögen kann oder nicht, sondern um eine durchgängige Praxis in der Christentumsgeschichte mit einer wichtigen Aussage: Ordinierte werden von ihrer Kirche so umfassend in Anspruch genommen, dass ihre Ordination zu einem festen Bestandteil ihrer Biographie wird, der sich nicht mehr wegnehmen oder willentlich abschütteln lässt. Es ist in der katholischen Kirche möglich, auf eigenen Wunsch oder als Strafmaßnahme von allen Rechten und Pflichten des ordinierten Amtes entbunden zu werden, aber es bleibt dabei: Die Ordination wird niemals wiederholt. Ob man das mit dem Begriff des character indelebilis beschreibt oder auf andere Weise, ist zweitrangig.

Ordination und Eucharistie

Die wichtigste liturgische Aufgabe des Bischofs bestand und besteht in der Leitung der Eucharistiefeier, der zentralen Versammlung der Kirche, durch die sie das wird, was sie ist (Kapitel 2).

Schon immer konnte es in größeren Städten mehrere Versammlungsräume geben, in denen Eucharistie gefeiert wurde. Möglicherweise gab es eine sehr frühe Phase, in der jeder Gastgeber einer solchen Versammlung mit dem Titel episkopos bezeichnet wurde, aber als sich das Bischofsamt als ordiniertes Amt in einer gewissen städtischen Öffentlichkeit durchsetzte, war es immer ein einzelner Bischof pro Stadt. Dieser Bischof konnte aber nicht bei allen Versammlungen zugleich sein, zudem konnte er auch erkranken oder gelegentlich verreisen. In allen diesen Fällen musste jemand anderes die Leitung der Eucharistiefeier übernehmen, und nach einigen Kompetenzstreitigkeiten setzte sich ab dem 4. Jahrhundert flächendeckend folgende Regelung durch: Wenn eine Eucharistiefeier nicht von einem Bischof geleitet wird, muss sie von einem Presbyter geleitet werden. Damit war die Grundlage für die spätere Entwicklung geschaffen, wonach der Presbyter zum eigentlichen Gemeindeleiter vor Ort wurde – nämlich dem Pfarrer als Leiter einer Pfarrgemeinde –, während sich der Bischof zu einer regionalen Oberaufsicht über ein größeres kirchliches Gebiet wandelte. Mit dieser Entwicklung gerieten die Diakone (Kapitel 10) ins Hintertreffen und wurden für lange Zeit bedeutungslos.

Ordinierte als Priester

Man nehme also a) die Theorie des character indelebilis und b) die Regelung, wonach nur Bischöfe und Presbyter Eucharistiefeiern leiten. Einen Aspekt der liturgischen Leitung haben wir bereits in Kapitel 2 gesehen: Wer leitet, spricht im Namen der Versammlung („Wir“) öffentlich zu Gott, wobei die Versammlung das Gesprochene durch ihr Amen bestätigt.

Das wichtigste dieser Wir-Gebete ist das Eucharistische Hochgebet, in dessen Rahmen der Heilige Geist über Brot und Wein angerufen wird, da doch Jesus selbst seinen zwölf Gefährten diese Feier anvertraut hat („tut dies zu meinem Gedächtnis“, Lk 22,19) und Brot und Wein auf sich selbst hin gedeutet hat („mein Leib“, „mein Blut“, Lk 22,19–20).

Für die Formulierung „das ist mein Leib“ gibt es im biblischen Text keine eindeutige Interpretation. Ist das Brot als Materie gemeint? Oder geht es um den größeren Zusammenhang des gemeinschaftlichen Mahles? Und was das Wort ist bedeutet, hängt davon ab, welches philosophische Modell von Sein man voraussetzt. Folgender Gedankengang hat jedenfalls Nachwirkungen bis heute: Wenn Bischof und Presbyter etwas haben, was andere nicht haben (den character indelebilis), und wenn in der Eucharistiefeier die Formel das ist mein Leib immer von einem Bischof oder Presbyter vorgetragen wird, dann müssen Bischöfe und Presbyter über eine besondere Fähigkeit (lateinisch potestas) verfügen, von der alle anderen abhängig sind, um überhaupt Kirche sein zu können. Damit stellte sich die Eucharistie – ja letztlich sogar die Kirche – dann tatsächlich als ein Gegenüber von machtvoll Handelnden und machtlos Empfangenden dar.

Die Unterscheidung zwischen Bischöfen und Presbytern war dafür nicht mehr so wichtig. Für beide wurde ein zusammenfassender Begriff verwendet. Dieser Begriff stammte aus der antiken Kultsprache und bezog sich auf Menschen, die etwas können, das andere nicht können, nämlich verbindliche und verlässliche Kommunikation mit einer Gottheit durchführen. Es handelt sich um den Begriff des Priesters. In der lateinischen Sprache des katholischen Kirchenrechts ist das auch heute noch so: Bischof (episcopus) und Presbyter (presbyter) werden unter dem Oberbegriff Priester (sacerdos) zusammengefasst. Im Deutschen wanderte die Bezeichnung Priester exklusiv zum Presbyter. Daher kennen die meisten Katholiken im deutschsprachigen Raum den Begriff Presbyter nur aus der evangelischen Kirche, wo er ein ehrenamtliches Wahlamt bezeichnet, vergleichbar dem katholischen Pfarrgemeinderat. Auch wenn es ungewohnt ist, werde ich in diesem Buch konsequent vom Presbyter sprechen.

Die Bedeutung der Priester (also Bischöfe und Presbyter) spiegelte sich auch im westeuropäischen Bildungssystem früherer Jahrhunderte. Nur wer die Ordination anstrebte, konnte Zugang zu höherer Bildung erhalten, abgesehen vielleicht von reichen Adligen und manchen weiblichen Mitgliedern von Ordensgemeinschaften. Theologische Ausbildung und höhere Studien waren auf Ordinierte bzw. Ordinationskandidaten beschränkt. So wurden in der katholischen Kirche alle möglichen Ämter in der Verwaltung, Lehre, Forschung, Erziehung von Presbytern ausgeübt. Auch das heutige katholische Kirchenrecht verlangt für manche Aufgabenbereiche zwingend die Ordination, bei denen man fragen kann, ob das denn überhaupt von der Sache her geboten ist.

Zusammengenommen ergab sich folgendes Bild, das auch heute noch in der katholischen Kirche wirkmächtig ist und in den Medien herumgeistert: Irgendwelche Männer können auf mysteriöse Weise normales Brot und normalen Wein in Leib und Blut Christi verwandeln, und deswegen sind alle anderen von diesen Männern abhängig.

Apostolizität und Eucharistievorsitz

Diese lange Erläuterung soll vor allem zeigen, wie grundlegend sich das Verständnis der Kirche als Versammlung von einem klerikalistischen (also auf den Klerus = die Ordinierten bezogenen) Kirchenbild unterscheidet. Wie kann nun aber die Bedeutung der Ordination positiv verstanden werden und was bedeutet das für die Kirche und ihre Liturgie?

Zentrales Stichwort ist die Apostolizität – darauf beriefen sich Bischöfe des 2. Jahrhunderts genauso wie das Zweite Vatikanische Konzil. Wenn von der Kirche gesagt wird, sie sei apostolisch, bedeutet das, dass sie in authentischer Weise jene Botschaft durch die Zeit trägt, die Jesus seinen Zeitgenossen anvertraut hat. Unter ihnen spielte ein namentlich überlieferter Kreis von zwölf Männern eine besondere Rolle (siehe z.B. Mk 3,13–19), die die spätere Tradition Apostel nannte, wörtlich Boten (ein Begriff, der im Neuen Testament eigentlich in einem viel weiteren Sinn verwendet wird).

Nun nimmt selbstverständlich jede christliche Kirche für sich in Anspruch, apostolisch zu sein. In den Kirchen des episkopalen Typs kommt aber eine entscheidende Pointe hinzu: Apostolizität besteht nicht nur im Inhalt des Glaubens, sondern sie wird auch personal sichtbar gemacht: durch das ordinierte Amt, konkret die Bischöfe. Die Bischöfe von heute sind nicht nur funktional zur Sicherstellung der Apostolizität der Kirche gedacht, sondern sie sind die personalen Abbilder der biblischen zwölf Apostel. So wie die Apostel ihren Mitarbeitern Aufgaben anvertrauten, so tun dies auch die heutigen Bischöfe, indem sie Presbyter und Diakone ordinieren.

Da jede Ordination durch einen Bischof vorgenommen wird, verweist sie auf einen größeren Zusammenhang: auf die vom Bischof geleitete regionale Kirche, auf die von anderen Bischöfen geleiteten Kirchen an anderen Orten, auf die früheren Bischöfe, die ihre Nachfolger ordiniert haben und so weiter.

Nun kann man dieses Prinzip der durchgängigen Ordination durch Bischöfe historisch nicht bis zu Jesus zurückverfolgen, dafür fehlen schlichtweg die Belege. Wir wissen sogar, dass zu manchen Zeiten andere Regeln für die Ordination galten als heute, und für die ersten zwei bis drei Jahrhunderte kann man ohnehin nur ganz wenig belegen, das der heutigen Praxis entspricht. Es kann also bei der Ordination nicht um den historischen Nachweis eines einwandfreien „Ämterstammbaums“ gehen, der bis zu einem der zwölf Apostel zurückreichen würde. Es geht aber durchaus um eine symbolische Bedeutung, um Bildhaftigkeit: Durch die Ordination verweist die Kirche auf ihren Ursprung und verpflichtet sich auf ihn. Sie tut das personal, also menschlich, leiblich, im wahrsten Sinne des Wortes „sinnlich“, weil der christliche Glaube nun einmal den ganzen Menschen betrifft und alles Irdische und Leibliche darin einbezogen ist.

Wenn die Leitung der Eucharistiefeier nur Bischöfen und Presbytern anvertraut ist, folgt daraus nicht, dass diese Personen über irgendwelche mysteriösen Fähigkeiten verfügen, sondern: Wo die Kirche durch ihre eucharistische Versammlung zur Kirche wird, darf der personale Ausdruck der Apostolizität nicht fehlen. Die einzelne Versammlung besteht nicht aus sich selbst, sondern steht in Beziehung zu ihrem Ursprung. Die Eucharistiefeier ist keine von der Versammlung erbrachte Leistung, sondern etwas, das ihr geschenkt ist, genau wie der Glaube und die Berufung zur Mitgliedschaft in der Kirche. Die Leitung durch einen Ordinierten symbolisiert, dass die Kirche nicht aus sich selbst existiert, sondern dass sie einen Ursprung hat, der außerhalb ihrer selbst liegt. Die in der Diskussion darüber immer wieder auftauchende lateinische Kurzformel lautet extra nos, also außerhalb unserer selbst.

Gelegentlich berichten die Medien über Gruppen von Katholiken, die ohne ordinierten Vorsteher Eucharistie feiern. Das geschieht dann oft mit Hinweisen wie „Gott liebt uns doch alle“, „In der Kirche sollen alle gleichberechtigt sein“, „Der Heilige Geist beschränkt sich nicht auf die Priester“ oder Ähnliches. Solche Polemik mag vor der Geschichte des katholischen Klerikalismus nachvollziehbar sein, greift aber trotzdem theologisch zu kurz. Die Liturgie der Kirche ist Ausdruck ihrer Identität, gerade deswegen steht sie nicht zur freien Verfügung einzelner Personen nach ihrem jeweiligen Wunsch oder nach ihrer theologischen Überzeugung. Liturgie ist weder der passende Ort für Klerikalismus noch für Selbstermächtigung der Versammelten über das, was sie tun.

Die Kirche schützt das, was ihr an ihrem Kirche-Sein wichtig ist: Eucharistie ist die Versammlung schlechthin, und diese Versammlung soll immer über sich selbst hinausweisen. Dem dient das extra nos des ordinierten Vorstehers: Bischof oder Presbyter. Eucharistiefeiern ohne einen solchen ordinierten Vorsteher erkennt die katholische Kirche nicht an, und die Beteiligten unterliegen hohen Kirchenstrafen.

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