Kitabı oku: «Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46», sayfa 9
Wenn ich diese Greueltaten mit eigenen Worten wiedergäbe, würden sie mich für maßlos und unzuverlässig halten. Glücklicherweise brauchen wir niemandes anderen Zeugnis als das der Deutschen selbst. Werfen Sie mit mir einen Blick auf einige aus der riesigen Zahl erbeuteter deutscher Befehle und Berichte, die wir als Beweismaterial anbieten, um zu zeigen, was ein Einmarsch der Nazis bedeutete.
Wir werden einen Bericht der „Einsatzgruppe A“ vom 15. Oktober 1941 vorlegen, der sich rühmt, daß bei dem Überrennen der baltischen Staaten „schon in den ersten Stunden nach dem Einmarsch einheimische judenfeindliche Kräfte zu Pogromen gegen die Juden veranlaßt“ worden seien.
In diesem Bericht heißt es weiter:
„Es war von vornherein zu erwarten, daß allein durch Pogrome das Judenproblem im Ostlande nicht gelöst werden würde. Andererseits hatte die sicherheitspolizeiliche Säuberungsarbeit gemäß den grundsätzlichen Befehlen eine möglichst umfassende Beseitigung der Juden zum Ziel. Es wurden daher durch Sonderkommandos, denen ausgesuchte Kräfte – in Litauen Partisanentrupps, in Lettland Trupps der lettischen Hilfspolizei – beigegeben wurden, umfangreiche Exekutionen in den Städten und auf dem flachen Lande durchgeführt. Der Einsatz der Exekutionskommandos war reibungslos...
Die Gesamtzahl der in Litauen liquidierten Juden beläuft sich auf 71105. Bei den Pogromen wurden in Kauen 3800, in den kleineren Städten rund 1200 Juden beseitigt... In Lettland sind bisher insgesamt 30000 Juden exekutiert worden. 500 wurden durch die Pogrome in Riga unschädlich gemacht“ (L-180).
Ein erbeuteter Bericht des Gebietskommissars von Sluzk vom 30. Oktober 1941 beschreibt die Dinge mehr im einzelnen. Es heißt darin:
„.... Der Oberleutnant erklärte, daß das Polizeibataillon den Auftrag erhalten hätte, hier in der Stadt Sluzk in zwei Tagen die. Liquidierung sämtlicher Juden vorzunehmen... Ich bat dann darum, die Aktion um einen Tag zu verschieben. Er lehnte dieses jedoch ab, mit dem Bemerken, daß er überall in allen Städten die Aktion durchzuführen habe, und für Sluzk nur zwei Tage zur Verfügung stünden. In diesen beiden Tagen müßte die Stadt Sluzk unbedingt frei von Juden sein.... Sämtliche Juden ohne Ausnahme wurden trotz der Vereinbarung aus den Betrieben und Werkstätten herausgeholt und abtransportiert. Ein Teil der Juden wurde allerdings über das Ghetto geleitet, wo noch viele von mir erfaßt und aussortiert worden sind, während aber ein großer Teil direkt auf Lastwagen verladen und außerhalb der Stadt ohne weiteres liquidiert worden ist... Was im übrigen die Durchführung der Aktion anbelangt, muß ich zu meinem tiefsten Bedauern hervorheben, daß letztere bereits an Sadismus grenzte. Die Stadt selbst bot während der Aktion ein schreckenerregendes Bild. Mit einer unbeschreiblichen Brutalität sowohl von seiten der deutschen Polizeibeamten, wie insbesondere von den litauischen Partisanen, wurde das jüdische Volk, darunter aber auch Weißruthenen aus den Wohnungen herausgeholt und zusammengetrieben. Ueberall in der Stadt knallte es und in den einzelnen Straßen häuften sich Leichen erschossener Juden. Die Weißruthenen hatten größte Not, um sich aus der Umklammerung zu befreien. Abgesehen davon, daß das jüdische Volk, darunter auch die Handwerker, furchtbar roh vor den Augen des weißruthenischen Volkes brutal mißhandelt worden ist, hat man das weißruthenische Volk ebenfalls mit Gummiknüppeln und Gewehrkolben bearbeitet. Von einer Judenaktion konnte schon keine Rede mehr Sein, vielmehr sah es nach einer Revolution aus“ (1104-PS).
Es liegen Berichte vor, die einfach nur die Zahlen der Ermordeten aufführen. Ein anderes Beispiel bringt, daß „... der beim Einrücken der Wehrmacht gebildete estnische Selbstschutz sofort mit einer umfassenden Festnahmeaktion sämtlicher Juden begann“.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß dies ein Bericht der Wehrmacht ist, die gemeinsam mit der SS in diese Taten verwickelt war.
„... Festnahme aller männlichen Juden über sechzehn Jahre und Festnahme aller arbeitsfähigen in Reval und Umgebung wohnhaften Jüdinnen im Alter von sechzehn bis sechzig Jahren, die zum Torfstechen eingesetzt wurden.“ Juden wurden allen möglichen Einschränkungen unterworfen, sämtlicher jüdischer Besitz beschlagnahmt.
„Die männlichen über sechzehn Jahre alten Juden wurden mit Ausnahme der Ärzte und der Judenältesten exekutiert.“ Nach Abschluß der Aktion blieben im Ostland von ursprünglich 4500 Juden nur noch 500 Jüdinnen und Kinder übrig.
37180 Personen wurden in Weißruthenien während des Oktobers von der Sicherheitspolizei und dem SD beseitigt.
In einer Stadt wurden 337 Jüdinnen erschossen, weil sie „ein besonders aufsässiges Verhalten an den Tag legten“. In einer anderen Stadt wurden 380 Juden erschossen, weil sie „Hetz- und Greuelpropaganda gegen die deutschen Besatzungstruppen betrieben hatten“.
Und so geht es in dem Bericht weiter. Er führt Stadt um Stadt auf, in denen Hunderte und aber Hunderte von Juden ermordet worden sind.
In Witebsk wurden 3000 Juden wegen Epidemiegefahr liquidiert.
In Kiew wurden 33771 Juden exekutiert, und zwar am 29. und 30. September als Vergeltung für Brände, die angelegt wurden.
In Schitomir „mußten 3145 Juden erschossen werden“, weil sie als Träger bolschewistischer Propaganda betrachtet worden sind.
In Cherson wurden 410 Juden als Repressalie für Sabotageakte exekutiert.
In dem Gebiet östlich des Dnjepr wurde das Judenproblem „gelöst“ durch die Exekution von 4891 und dadurch, daß man die Übrigbleibenden in Arbeitsbataillone von bis zu 1000 Personen steckte (R-102).
Andere Darstellungen schildern nicht so sehr das Gemetzel als die Tiefen der Erniedrigung, zu der die Peiniger herabsanken. Als Beispiel werden wir den Bericht vorlegen, der dem Angeklagten Rosenberg erstattet worden ist über das Verhalten der Wehrmacht und der SS in den Gebieten, die zu dem Machtbereich Rosenbergs gehörten. Darin wird im einzelnen folgendes angeführt (Dokument R-135) und ich zitiere:
In Gegenwart eines SS-Mannes mußte ein jüdischer Zahnarzt alle Goldzähne, Brücken oder Plomben aus dem Mund deutscher und russischer Juden „ausziehen beziehungsweise ausbrechen“, bevor sie umgebracht wurden.
Männer, Frauen und Kinder wurden in Scheunen gesperrt und bei lebendigem Leibe verbrannt.
Bauern, Frauen und Kinder wurden unter dem Vorwand erschossen, daß sie „bandenverdächtig“ seien (R-135).
Wir in der westlichen Welt hatten von Gaswagen gehört, in denen Juden und politische Gegner erstickt würden. Wir konnten das nicht glauben. Aber wir haben hier einen Bericht vom 16. Mai 1942, den ein deutscher SS-Offizier, Becker, an seinen Vorgesetzten in Berlin gerichtet hat. Darin beschreibt er folgendes:
Gaswagen der Gruppe C können zu dem Ort der Exekution, der sich meistens zehn bis fünfzehn Kilometer abseits der Verkehrswege befindet, nur bei guter Wetterlage gebracht werden. Da diejenigen, die exekutiert werden sollen, außer sich geraten, wenn sie zu diesem Platz gebracht werden, sind solche Wagen bei feuchtem oder nassem Wetter nicht benutzbar.
Gaswagen der Gruppe D werden als Wohnwagen getarnt, aber die Wagen sind den Behörden und der Zivilbevölkerung wohlbekannt, die sie als „Todeswagen“ bezeichnet.
Der Schreiber des Briefes (Becker) ordnete an, daß sich alle Männer bei den Vergasungen vom Wagen möglichst fernhalten sollten. Da das Ausladen der Wagen „ungeheuren seelischen und gesundheitlichen Schaden“ auf die Männer habe, sollten sie Befehl erhalten, sich an solcher Arbeit nicht zu beteiligen (501-PS).
Ich will mich bei diesem Thema nicht länger aufhalten, muß aber noch ein weiteres widerwärtiges Dokument anführen, das beweist, wie vorsätzlich und planmäßig diese Verfolgungen der Juden waren. Ich habe hier einen Bericht, der mit teutonischer Hingabe an die Einzelheiten geschrieben ist. Er enthält Aufnahmen, die seinen fast unglaublichen Wortlaut bestätigen sollen, und ist schon in Leder eingebunden mit der liebenden Sorgfalt, die an ein stolzes Werk gewandt wird. Es ist der Originalbericht des SS-Brigadeführers und Generals der Polizei Stroop, der mit der Zerstörung des Warschauer Ghettos beauftragt war. Das Titelblatt trägt die Aufschrift: „Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr.“ Es ist charakteristisch, daß eine Photographie, die ausgetriebene Juden darstellt, mit dem Wort „Banditen“ überschrieben ist; meist stellen diese Photographien nur Frauen und kleine Kinder dar. Es enthält eine tägliche Aufzeichnung über die Tötungen, die hauptsächlich von der SS-Organisation ausgeführt worden sind, zu lang, um sie anzuführen; aber lassen Sie mich General Stroops Zusammenfassung vorlesen:
„Der von den Juden und Banditen geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag- und Nachteinsatz der Stoßtrupps gebrochen werden. Am 23. April 1943 erging vom Reichsführer SS über den höheren SS- und Polizeiführer Ost in Krakau der Befehl, die Durchkämmung des Ghettos in Warschau mit größter Härte und unnachsichtiger Zähigkeit zu vollziehen.
Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks durch Abbrennen sämtlicher Wohnblocks, auch der Wohnblocks bei den Rüstungsbetrieben, vorzunehmen. Es wurde systematisch ein Betrieb nach dem anderen geräumt und anschließend durch Feuer vernichtet. Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken und Bunkern heraus. Es war nicht selten, daß die Juden in den brennenden Häusern sich so lange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze vorzogen, aus den Stockwerken herauszuspringen. Mit gebrochenem Knochen versuchten sie dann noch über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht oder nur teilweise in Flammen standen. Oft wechselten die Juden auch ihre Verstecke während der Nacht, indem sie sich in bereits abgebrannte Ruinen verzogen und dort solange Unterschlupf fanden, bis sie von den einzelnen Stoßtrupps aufgefunden wurden. Auch der Aufenthalt in den Kanälen war schon nach den ersten acht Tagen kein angenehmer mehr. Häufig konnten auf der Straße durch die Schächte laute Stimmen aus den Kanälen herausgehört werden. Mutig kletterten dann die Männer der Waffen-SS oder der Polizei oder Pioniere der Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen, und nicht selten stolperten sie dann über bereits verendete Juden oder wurden beschossen. Immer mußten Nebelkerzen in Anwendung gebracht werden, um die Juden herauszutreiben. So wurden an einem Tage 183 Kanaleinsteiglöcher geöffnet und in diese zu einer festgelegten X-Zeit Nebelkerzen herabgelassen mit dem Erfolg, daß die Banditen, vor dem angeblichen Gas flüchtend, im Zentrum des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes zusammenliefen und aus den dort befindlichen Kanalöffnungen herausgeholt werden konnten. Zahlreiche Juden, die nicht gezählt werden konnten, wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt. Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen- SS, der Polizei und der Wehrmacht, die auch hier in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer Aufgaben herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren Mann standen... Nicht selten wurden Juden, welche die Nacht benutzten, um aus verlassenen Bunkern ihre Lebensmittelvorräte zu ergänzen oder mit Nachbargruppen Verbindung aufzunehmen, beziehungsweise Nachrichten auszutauschen, gestellt und erledigt.“
Dieses Unternehmen vernichtete, wie der SS-Brigadeführer mitteilt, „nachgewiesenermaßen 56065 Personen. Dieser Zahl hinzuzusetzen sind noch die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekommen, aber zahlenmäßig nicht erfaßt werden konnten.“ (1061-PS.)
Wir erheben die Beschuldigung, daß sämtliche Greueltaten gegen die Juden Ausdruck und höchstes Ziel des Planes der Nazis waren, an dem jeder der hier Angeklagten mitbeteiligt war. Ich weiß sehr wohl, daß manche dieser Männer manches getan haben, um irgendeinen Juden aus irgendeinem persönlichen Grunde vor den Schrecknissen zu bewahren, wie sie den erwarteten, der nicht in solcher Art geschützt war. Einige wandten ein, bestimmte Greueltaten seien Ausschreitungen und belasteten die allgemeine Politik. Ein paar der Angeklagten mögen sich um bestimmte Ausnahmen bemüht haben gegenüber der Politik, die Juden auszurotten, aber ich habe kein Anzeichen dafür gefunden, daß irgendeiner der Angeklagten der Politik selbst widersprochen oder versucht hätte, sie aufzuheben oder auch nur zu mildern.
Die Entschlossenheit, die Juden zu vernichten, war eine bindende Kraft, die jederzeit die einzelnen Teilkräfte dieser Verschwörung zusammenhielt. Über viele Fragen der inneren Politik bestanden Meinungsverschiedenheiten unter den Angeklagten, aber es ist nicht einer unter ihnen, der nicht den Schlachtruf des Nazismus willig wiederholt hätte: „Deutschland erwache, Juda verrecke!“
Schreckensherrschaft und Kriegsvorbereitung.
Wie eine Regierung ihr eigenes Volk behandelt, wird gewöhnlich nicht als Angelegenheit anderer Regierungen oder der internationalen Gemeinschaft der Staaten angesehen. Sicherlich würden Unterdrückung oder Grausamkeit nur in seltenen Fällen fremde Mächte zur Einmischung berechtigen. Die Mißhandlung Deutscher durch Deutsche aber überschreitet, wie man jetzt weiß, nach Zahl und Art der Fälle und an Roheit alles, was für die moderne Zivilisation tragbar ist. Die anderen Völker würden, wenn sie schwiegen, teilhaben an diesen Verbrechen, denn ihr Schweigen wäre Zustimmung. Die Verfolgungen durch die Nazis kommen jedoch außerdem – wenn man das Ziel bedenkt, dem sie galten – internationalen Verbrechen gleich.
Die freie Arbeiterschaft, die Kirchen und die Juden auszuschalten, sollte, wie wir gesehen haben, ihren störenden Einfluß beseitigen gegenüber dem Bestreben, einen Angriffskrieg heraufzubeschwören. Wenn die Verletzung von Vertragsverpflichtungen eine Angelegenheit des internationalen Rechtsgefühls und der internationalen Rechtsprechung ist, dann müssen auch die Vorbereitungen dazu eine Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft sein. Der Schrecken war das Hauptmittel, den Zusammenhalt des deutschen Volkes im Dienste des Krieges zu sichern. Außerdem sollten die Grausamkeiten in Deutschland den Mitgliedern der verbrecherischen Organisationen die Möglichkeit geben, Greueltaten zu verüben und zu erproben, um später in den besetzten Gebieten in gleicher Weise zu verfahren.
Durch die Polizeigliederungen, die vor Ihnen, meine Herren Richter, als verbrecherische Organisationen angeklagt sind, haben die Führer der Nazi-Partei eine Schreckensherrschaft errichtet, und jeder einzelne der Angeklagten hier hat zu seinem Teile geholfen, dieses grundlegende und ihnen allen bekannte Ziel zu erreichen. Diese polizeilichen Organisationen mit ihrer Beihilfe an Spitzelarbeit wurden dazu benutzt, jegliche Regung des Widerstandes aufzuspüren und niederzuhalten und jeglichen Vorbehalt oder irgendein Abweichen von dem allgemeinen Wege zu bestrafen. Frühzeitig wurden von diesen Organisationen Konzentrationslager eingerichtet und unterhalten, – Buchenwald im Jahre 1933, Dachau 1934. Aber diese schimpflichen Namen blieben nicht allein; die Landkarte Deutschlands wurde allmählich mit Konzentrationslagern übersprenkelt.
Anfangs regte sich bei einigen Deutschen Widerspruch. In unseren Händen ist ein aufschlußreicher Brief, den der Reichsjustizminister Gürtner an Hitler gerichtet hat. Ein Beamter der Gestapo war angeklagt worden, weil in dem Konzentrationslager Hohnstein Verbrechen begangen worden waren. Der Gauleiter von Sachsen hatte sofort verlangt, daß das Verfahren eingestellt werde. Der Reichsjustizminister lehnte dies im Juni 1935 mit der folgenden Begründung ab:
„In dem Lager ist es mindestens seit Sommer 1933 zu ungewöhnlich schweren Mißhandlungen der Häftlinge gekommen. Die Häftlinge – wurden nicht nur ähnlich wie in dem Schutzhaftlager Bredow bei Stettin grundlos mit Peitschen und anderen Werkzeugen bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen, sondern man quälte sie auch auf andere Weise, so unter anderem mit Hilfe eines ausschließlich zu diesem Zweck konstruierten Tropfapparates, unter dem die Häftlinge so lange stehen mußten, daß sie schwere eitrige Verletzungen der Kopfhaut davontrugen...“ (787-PS).
Ich will mich nicht damit aufhalten, die schauerlichen Vorgänge in den Konzentrationslagern im einzelnen zu beschreiben. Daß man Menschen schlug, ihnen die Nahrung entzog, sie quälte oder sie umbrachte, wurde zu einer alltäglichen Gewohnheit, – so sehr, daß die Peiniger abgestumpft und unbekümmert wurden. Wir werden Ihnen einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, daß in Plötzensee in einer Nacht 186 Personen hingerichtet wurden, während der Befehl nur für 180 Personen galt. Ein anderer Bericht beschreibt, wie die Familie eines Opfers versehentlich zwei Urnen mit Asche erhielt. Lagerinsassen wurden gezwungen, sich gegenseitig hinzurichten. Im Jahre 1942 erhielten sie fünf Mark je Hinrichtung, aber am 27. Juni 1942 wies SS-Brigadeführer und General der Waffen-SS Glücks die Lagerkommandanten an, dieses Honorar auf drei Zigaretten herabzusetzen. Im Jahre 1943 befahl der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, daß die Prügelstrafe an russischen Frauen von Polinnen zu vollziehen sei und umgekehrt. Der Preis war jedoch nicht genau festgelegt: „einige Zigaretten“ wurden als „Belohnung“ zugestanden. Das Menschenleben war unter den Nazis immer mehr entwertet worden, bis es schließlich weniger galt als eine Handvoll Tabak, – Ersatztabak. Aber es gab auch einige Spuren menschlicher Milde; am 11. August 1942 erließ Himmler einen Befehl an die Kommandanten von vierzehn Konzentrationslagern, daß nur deutsche Gefangene das Recht haben, andere deutsche Gefangene zu schlagen (2189-PS).
Geheimnis und Ungewißheit sollten außerdem die Qual von dem Lagerinsassen auf seine Familie und seine Freunde übertragen. Männer und Frauen verschwanden aus ihrer Wohnung, aus ihrem Geschäft oder von der Straße, – und man hörte nichts mehr von ihnen. Daß eine Benachrichtigung ausblieb, ging nicht auf eine Überlastung der Behörde zurück; es lag vielmehr Plan und Absicht darin. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD berichtete, daß nach einem Führerbefehl sorgenvolle Unruhe in der Familie eines Festgenommenen hervorgerufen werden solle (Dokument 668-PS). Verschleppungen und geheime Festnahmen wurden in einer fast gespenstischen Findigkeit mit dem Stichwort „Nacht und Nebel“ umgeben (Dokument L-90, 833-PS).
Eine der vielen Anordnungen für diese Angelegenheit gibt auch die Aufklärung:
„Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht befiehlt, daß die von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten begangenen Straftaten der bezeichneten Art von den zuständigen Kriegsgerichten in den besetzten Gebieten nur abzuurteilen sind, wenn
a) das Urteil auf Todesstrafe lautet
und b) das Urteil innerhalb von 8 Tagen nach der Festnahme verkündet wird.
Nur wenn beide Voraussetzungen gewährleistet werden, verspricht sich der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht von der Behandlung der Strafverfahren in den besetzten Gebieten die erforderliche abschreckende Wirkung. Andernfalls sollen künftig die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht und die weitere Behandlung der Strafsachen hier betrieben werden. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme liegt
a) in dem spurlosen Verschwindenlassen der Beschuldigten,
b) darin, daß über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Auskunft gegeben werden darf“ (833-PS).
Zu plumper Grausamkeit kam wissenschaftliches Geschick. „Unerwünschte“ wurden ausgelöscht, indem man ihnen irgendwelche Lösungen in den Blutkreislauf einspritzte, oder sie erlitten in Gaskammern den Erstickungstod; man erprobte die Wirkung vergifteter Kugeln an ihnen (L-103).
Neben allem Grausamen in diesen Versuchen stand das schmutzig Widerwärtige, nicht aus der Verkommenheit Untergeordneter entstanden, sondern ersonnen von führenden Köpfen der Nazi-Verschwörung. Am 20. Mai 1942 ermächtigte Generalfeldmarschall Milch den SS-Obergruppenführer Wolff, im Lager Dachau mit sogenannten „Kälteversuchen“ zu beginnen; vier Zigeunerinnen wurden dafür zur Verfügung gestellt. Himmler erlaubte dann, diese „Versuche“ in anderen Lagern fortzusetzen (1617-PS). Aus den Berichten des leitenden „Arztes“ von Dachau geht hervor, daß die Opfer in kaltes Wasser getaucht wurden, bis ihre Körpertemperatur auf achtundzwanzig Grad Celsius sank, worauf sie alle augenblicklich starben (1618-PS). Das war im August 1942. Aber der „Arzt“ verbesserte sein Verfahren. Im Februar 1943 konnte er berichten, daß dreißig Personen auf siebenundzwanzig bis neunundzwanzig Grad „abgekühlt“ worden waren, wobei ihre Hände und Füße weiß froren, und daß ihre Körper dann durch ein heißes Bad bald wieder völlig „aufgewärmt“ worden waren. Der Triumph der Nazi-Wissenschaft waren jedoch „Erwärmungsversuche durch animalische Wärme“. Um das Opfer, das beinahe erfroren war, wurden Körper Lebender Frauen gelegt, bis es wieder zu sich kam und auf seine Umgebung mit Geschlechtsverkehr reagierte (1616-PS). Damit erreichte die Verkommenheit der Nazis ihren tiefsten Stand.
Ich belaste nicht gern das Protokoll mit solchen krankhaften Geschichten, aber wir haben die traurige Aufgabe, über Männer zu Gericht zu sitzen, die Verbrecher sind, und dieses sind die Dinge, die sich nach Aussage ihrer eigenen Helfershelfer zugetragen haben. Wir werden Ihnen die Konzentrationslager im Film genau in dem Zustand zeigen, in dem die Armeen der Alliierten sie bei ihrer Ankunft vorgefunden haben, und die Maßnahmen, die General Eisenhower treffen mußte, sie zu säubern. Unser Beweismaterial wird widerwärtig sein, und Sie werden sagen, ich hätte Ihnen den Schlaf geraubt. Aber das sind die Dinge, die den Ekel und Abscheu der Welt erregt und dazu geführt haben, daß in den zivilisierten Ländern jede Hand sich erhob gegen Nazi-Deutschland.
Deutschland wurde eine riesige Folterkammer. Die Schreie der Opfer wurden in der ganzen Welt gehört und ließen die Gesitteten erschauern ringsum. Ich gehöre zu denen, die während des Krieges die meisten Greuelgeschichten mißtrauisch und mit Zweifel aufgenommen haben. Aber die Beweisstücke, die wir vorlegen, werden überwältigend sein, und ich wage vorauszusagen, daß nicht eines meiner Worte widerlegt werden wird. Die Angeklagten werden nur ihre persönliche Verantwortung abstreiten oder behaupten, ihnen seien diese Dinge nicht bekannt gewesen.
In jener Wirrnis geheimer Überwachung und ränkevoller List, wie sie von einem modernen Staate noch niemals ertragen worden ist, in einer Verfolgung und Folterung, wie sie die Welt seit vielen Jahrhunderten nicht mehr heimgesucht haben, wurde alles, was anständig und mutig zugleich war im deutschen Volke, vernichtet. Was anständig, aber schwach war, wurde eingeschüchtert. Offener Widerstand, der nie mehr als matt und unentschlossen gewesen war, verschwand. Aber Widerstand, wie ich gern feststelle, blieb immer vorhanden, wenn er auch nur in Ereignissen wie dem mißlungenen Anschlag auf Hitler am 20. Juli 1944 offenbar wurde. Als der Widerstand sich nur noch unterirdisch halten konnte, hatten die Nazis den Staat in ihre Gewalt gebracht.
Sie ließen sich aber nicht daran genug sein, die Stimmen des Widerspruchs stumm zu machen. Sie schufen sich ein System der Aufsicht und Lenkung, das im Werben um Zustimmung und Bereitwilligkeit nicht minder wirksam war als ihre Einrichtungen zum Niederhalten des Gegners. Eine Propaganda, wie sie bis dahin nicht bekannt war, erweckte in der Partei und ihren Gliederungen immer von neuem Begeisterung und Hingabe, wie wir Demokraten sie nur für einige Tage vor einer großen Wahl aufbringen können. Sie stützten sich auf das von ihnen geprägte und ausgebildete „Führerprinzip“, das die Herrschaft der Partei und des von der Partei beaufsichtigten Staates über das Leben und Denken des deutschen Volkes in sich zusammenfaßte, eines Volkes, das gewohnt ist, zu dem Staat – gleichgültig wer ihn regiert – mit einem geheimnisvollen Schauer der Ehrfurcht aufzublicken, wie er meinem Volke unbegreiflich ist.
Alle diese Führungsmittel wurden von Anfang an mit einem Eifer ohnegleichen zu dem einen Zweck benutzt, Deutschland kriegstüchtig zu machen. Wir werden aus den eigenen Unterlagen der Nazis nachweisen, wie die militärische Ausbildung und die Aufstellung einer Luftwaffe im geheimen betrieben wurde, bis dann schließlich die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde. Die Männer aus Wirtschaft, Industrie und Finanz beteiligten sich an dem gemeinsamen Plan und forderten eine weitgehende Anpassung der Industrie und der Geldwirtschaft, um mit einer beispiellosen Zusammenfassung aller Hilfsquellen und Kräfte die Kriegsvorbereitungen zu unterstützen.
Deutschland überholte seine Nachbarn in der Aufrüstung so sehr, daß es in etwa einem Jahre die gesamte Militärmacht des europäischen Festlandes, mit Ausnahme Sowjetrußlands, zu zerschlagen und dann die russischen Armeen bis zur Wolga zurückzudrängen vermochte. Diese Vorbereitungen waren so gewaltig, daß sie weit über das für die Verteidigung Notwendige hinausgingen. Jeder der Angeklagten – und jeder Deutsche, der sich Gedanken machte – wußte denn auch sehr wohl, daß sie Angriffszwecken dienen sollten.