Kitabı oku: «Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik», sayfa 10

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7. Übung Verbraucher und Unternehmer

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a) Sehen Sie sich nun § 13 BGB genauer an und vervollständigen Sie folgende Sätze. Jede Linie entspricht einem Wort.

(1) Ein Verbraucher ist . . . . . . . . . . . . . . ..

(2) Diese . . . . . . . . . . schließt . . . . . . . . . . ab.

(3) Der . . . . . des Rechtsgeschäfts kann nicht . . . . . . . . . . Tätigkeit zugerechnet . . . . ..

(4) Dieser . . . . . kann auch nicht . . . . . . . . . . . . . . . Tätigkeit zugerechnet . . . . ..

b) Beantworten Sie folgende Fragen mithilfe der §§ 13 f. BGB. Begründen Sie Ihre Antwort.


Frage ja nein Begründung
(1) Kann eine juristische Person ein Verbraucher sein?
(2) Kann jemand, der ein Gewerbe betreibt, ein Verbraucher sein?
(3) Kann ein Verbraucher selbständig beruflich tätig sein?
(4) Ist eine natürliche Person immer (in jeder Situation) ein Verbraucher?
(5) Kann nur eine natürliche Person Unternehmer sein?
(6) Kann jede Personengesellschaft ein Unternehmer sein?
(7) Ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann, ein Unternehmer?
(8) Die Leo-GmbH kauft einen neuen Teppichboden für ihre Büroräume. Handelt sie als Verbraucher?
(9) Tina ist Köchin und hat ein Restaurant. Sie kauft sich ein neues Topfset für zu Hause. Ist sie Verbraucher?
(10) Herr Schmidt ist Rechtsanwalt. Er geht spazieren. Ist er Verbraucher?
(11) Die Reich-AG kauft ein neues Bürohaus. Ist sie Unternehmer?
(12) Herr Schulz ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Arm-GmbH. Er kauft seiner Frau zum Geburtstag einen Rosenstrauß. Ist er Verbraucher?

8. Übung Sachen und Tiere

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a) Lesen Sie §§ 90 f. BGB. Welche Aussage trifft zu?


(1) Auch ohne § 90a S. 1 BGB wären Tiere keine Sachen im Sinne des § 90 BGB. (2) Wenn es § 90a S. 1 BGB nicht geben würde, wären Tiere Sachen. (3) Alle Vorschriften, die für Sachen gelten, sind auf Tiere auch anwendbar.

b) Stellen Sie passende Fragen zu den vorgegebenen Antworten in Bezug auf § 90a BGB.

Beispiel

Was sind Tiere nicht? Sie sind keine Sachen.


Frage Antwort
(1) Durch besondere Gesetze.
(2) Für Sachen.
(3) Auf Tiere.
(4) Ein Synonym ist wenn nicht.
(5) Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist.

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III. Übungen zur Falllösungstechnik

9. Übung Sachbegriff

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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.

Sachverhalt

Christine glaubt, dass elektrischer Strom eine Sache ist. Hat sie recht?

b) Bringen Sie die Sätze des Gutachtens in die richtige Reihenfolge und ordnen Sie die Überschriften aus dem Kasten zu. Unterstreichen Sie dann typische sprachliche Merkmale in dem Gutachten.


Obersatz Voraussetzung Subsumtion Ergebnis

Gutachten

(1) Elektrischer Strom ist nicht wahrnehmbar und nicht tastbar.

(2) Demzufolge ist elektrischer Strom keine Sache.

(3) Fraglich ist, ob elektrischer Strom eine Sache ist.

(4) Gemäß § 90 BGB sind Sachen nur körperliche Gegenstände. Körperlichkeit bedeutet, dass der Gegenstand sinnlich wahrnehmbar und tastbar sein muss.

10. Übung Tiere

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a) Lesen Sie folgenden Text.

Sachverhalt

Antonia (A) studiert im ersten Semester Jura und in ihrer Freizeit reitet sie gern. Deshalb möchte sie das schwarze Pferd Blacky von dem Rennstallbesitzer Rudi Renner (R) kaufen. R ist einverstanden. Plötzlich ist sich A aber nicht mehr sicher. Sie hat in ihrem letzten Juraseminar nämlich gelernt, dass man Kaufverträge nur über Sachen schließen kann. Sie fragt sich, ob ein Pferd tatsächlich eine Sache ist und falls nicht, ob man trotzdem ein Pferd kaufen kann.

b) Setzen Sie die Wörter aus dem Kasten an der richtigen Stelle im Gutachten ein.


aus diesem Grund (2x) – daher – demzufolge (2x) – fraglich ist (2x) – körperlich(e) (2x) – deshalb – gemäß – danach

Gutachten

. . . . .(1) zunächst, ob ein Pferd eine Sache ist.

In § 90 BGB sind Sachen definiert als . . . . .(2) Gegenstände. Ein Pferd ist . . . . .(3). . . . . .(4) liegt der Schluss nahe, dass ein Pferd eine Sache ist.

Zu berücksichtigen ist aber § 90a S. 1 BGB. . . . . .(5) sind Tiere keine Sachen.

Ein Pferd ist ein Tier.

. . . . .(6) ist ein Pferd keine Sache.

. . . . .(7) weiterhin, ob man trotzdem ein Pferd kaufen kann.

Aus § 433 BGB folgt, dass Gegenstand eines Kaufvertrages eine Sache ist.

Ein Pferd ist ein Tier und . . . . .(8) . . . . .(9) § 90a S. 1 BGB keine Sache. . . . . .(10) liegt der Schluss nahe, dass man keinen Kaufvertrag über ein Pferd abschließen kann.

Zu berücksichtigen ist aber § 90a S. 3 BGB. Nach dieser Vorschrift sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 433 BGB kann . . . . .(11) nicht nur auf Sachen, sondern auch auf Tiere angewendet werden. Etwas anderes ist nicht bestimmt.

. . . . .(12) kann man ein Pferd kaufen.

11. Übung Verbraucherbegriff I

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a) Lesen Sie folgenden Text.

Sachverhalt

Der selbständige Arzt Dr. Herzlich (H) will für seine Mutter zu Weihnachten eine goldene Kette mit der Aufschrift „Mama, ich hab dich lieb!“ kaufen. Er bestellt eine Kette im Internet. Der Postbote bringt die Kette in einem Paket zu H nach Hause. H findet die Kette schön, aber er denkt jetzt, dass er seine Mutter nicht nur lieb, sondern sehr lieb hat. Am liebsten möchte er jetzt die Kette zurücksenden und eine neue Kette mit der Aufschrift „Mama, ich hab dich sehr lieb!“ kaufen. Er hat irgendwann einmal von dem Grundsatz pacta sunt servanda gelesen, aber er weiß auch, dass es hiervon Ausnahmen für Verbraucher gibt. H fragt, ob er ein Verbraucher ist.

b) Wie lauten die richtigen Adjektive zu den folgenden Nomen?


Nomen Adjektiv
(1) die Selbständigkeit
(2) der Beruf
(3) die Natürlichkeit
(4) das Gewerbe
(5) die Privatheit

c) Setzen Sie die Adjektive nun an der richtigen Stelle im Gutachten Variante 1 ein. Deklinieren Sie die Adjektive. Sie können einige mehrmals benutzen.

Gutachten Variante 1

Fraglich ist, ob H ein Verbraucher ist.

Gemäß § 13 BGB ist ein Verbraucher jede . . . . .(1) Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer . . . . .(2) noch ihrer . . . . .(3) . . . . .(4) Tätigkeit zugerechnet werden kann.

H ist eine . . . . .(5) Person.

Er hat eine Kette gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Weihnachtsgeschenk für seine Mutter zu bekommen. Das ist ein rein . . . . .(6) Zweck, der nicht seiner Tätigkeit als . . . . .(7) Arzt zuzuordnen ist.

Das Rechtsgeschäft ist daher weder seiner . . . . .(8) noch seiner . . . . .(9) . . . . .(10) Tätigkeit zuzuordnen.

H ist demzufolge ein Verbraucher.

JURIQ-Klausurtipp

Sie sehen, dass nach dem Obersatz die Voraussetzungen genannt und subsumiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 13 BGB drei Voraussetzungen hat. Diese drei Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen, damit als Rechtsfolge festgestellt werden kann, dass H ein Verbraucher ist.

Wenn es mehrere Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale gibt, kann man das Gutachten unterschiedlich aufbauen. In Variante 1 werden zunächst alle Voraussetzungen genannt (das Gesetz abgeschrieben) und dann erfolgt eine Subsumtion für jedes der drei Tatbestandsmerkmale.

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d) Setzen Sie die Wörter aus dem Kasten im Gutachten Variante 2 ein.


schließlich zunächst zweitens

Gutachten Variante 2

Fraglich ist, ob H ein Verbraucher ist.

Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür . . . . .(1), dass H eine natürliche Person ist.

H ist eine natürliche Person.

. . . . .(2) müsste H ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben.

Er hat eine Kette gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

. . . . .(3) bestimmt § 13 BGB, dass der Zweck des Rechtsgeschäfts weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Weihnachtsgeschenk für seine Mutter zu bekommen. Das ist ein rein privater Zweck, der nicht seiner Tätigkeit als selbständiger Arzt zuzuordnen ist.

Das Rechtsgeschäft ist daher weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen.

H ist demzufolge ein Verbraucher.

Hinweis

In Variante 2 wird zunächst nur die erste Voraussetzung genannt. Dann erfolgt die Subsumtion für die erste Voraussetzung. Im Anschluss daran wird die zweite Voraussetzung genannt. Schließlich subsumiert man unter die zweite Voraussetzung usw.

12. Übung Verbraucherbegriff II

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a) Lesen Sie folgenden Text.

Sachverhalt

Antje, Hanni und Annika sind Gesellschafter der AHA-GmbH, die Handtücher für Hotels in Indonesien herstellen lässt und dann in Deutschland verkauft. Da die AHA-GmbH in diesem Jahr hohe Gewinne gemacht hat, beschließen die drei, im Namen der GmbH drei Porsches zu kaufen, die sie nur privat fahren wollen. Für die Arbeit haben sie drei BMW. Sie fragen sich, ob der Kaufvertrag über die drei Porsches ein Verbrauchergeschäft ist. Dann wären die privilegierenden Regelungen des Verbraucherrechts im BGB anwendbar.

b) Ordnen Sie die Buchstaben in dem Gutachten so, dass sich das passende Wort ergibt. Achten Sie auf die Groß- und Kleinschreibung.

Gutachten

Fraglich ist, ob der Kaufvertrag, den die AHA-GmbH über drei Porsches geschlossen hat, ein . . . . . (ätbrevracuhregsehcf) (1) ist.

Der . . . . . (gevfakurrta) (2) ist ein Verbrauchergeschäft, wenn die AHA-GmbH ein . . . . . (eracuhrervb) (3) ist.

Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür zunächst, dass die AHA-GmbH eine . . . . . (eciürlhtna) (4) Person ist.

Eine GmbH ist keine . . . . . (lrüatneihc) (5) Person.

Daher sind die . . . . . (gnnutssrezaoeuv) (6) des § 13 BGB nicht erfüllt.

Aus diesem Grund ist die GmbH kein . . . . . (rehcuarbrev) (7).

Somit ist der Kaufvertrag kein . . . . . (fhcsetvrehcguraräbe) (8).

JURIQ-Klausurtipp

In diesem Fall war wieder § 13 BGB anzuwenden, der drei Voraussetzungen / Tatbestandsmerkmale hat. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man das Gutachten im Hinblick auf Voraussetzungen und Subsumtion aufbauen kann (siehe oben). Hier wurde die Variante gewählt, in der nacheinander ggf. jedes Tatbestandsmerkmal für sich allein genannt und subsumiert wird. Da das erste Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt war, wurde die Prüfung beendet. Daher ist dieser Aufbau hier vorzuziehen, denn dadurch müssen nicht alle Voraussetzungen genannt werden.

13. Übungsfall Nr. 1

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a) Lesen Sie folgenden Text.

Sachverhalt Übungsfall Nr. 1

Hannes Hoffnungslos (H) hat am 1.7.2013 das Zweite Staatsexamen in Jura bestanden, aber leider sehr schlecht. Er erreichte nur vier Punkte. Jetzt kann er kein Richter mehr werden. Deshalb hat er 120 Bewerbungen an große Kanzleien geschickt, aber niemand hat sich für ihn interessiert. H hat alle Hoffnung verloren und weiß nicht, was er machen soll. Im Oktober hat er eine geniale Idee. Er macht sich ab dem 1.11.2013 selbständig und eröffnet eine eigene Kanzlei. Er hat noch ein bisschen Geld auf dem Sparkonto. Er bestellt am 15.10.2013 im Internet ein Kanzleischild für 120 €. Bis zum 15.11.2013 kommt aber kein Mandant in seine neue Kanzlei und H langweilt sich. Da schenkt ihm seine Großmutter ganz spontan einen alten Mercedes. H freut sich sehr über das Geschenk und beschließt nun, die Kanzlei wieder zu schließen und mit dem alten Mercedes Taxi zu fahren. Aber leider hat er kein Geld mehr für das erste Benzin. Er hat eine Idee: Warum schickt er nicht das Kanzleischild zurück und bekommt das Geld dafür wieder? Er könnte ja den Kaufvertrag nach den Verbrauchervorschriften widerrufen. Aber ist es wirklich ein Verbrauchergeschäft? Es war ja ein Schild für seine Kanzlei.

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b) In diesem Fall geht es nicht nur darum, ein Gutachten zu schreiben, sondern auch darum, ein „richtiges“ Rechtsproblem zu lösen. Beantworten Sie folgende Fragen zur Vorbereitung auf die Falllösung.

(1) Wann hat H den Kaufvertrag abgeschlossen?

(2) Ab wann war H selbständig?

(3) Was fällt Ihnen auf, wenn Sie diese beiden Daten anschauen? Hat H den Kaufvertrag während seiner Selbständigkeit abgeschlossen oder noch davor?

Wiederholen Sie, was Sie in Rn. 17 zur Auslegung gelernt haben.

(4) Ist jemand ein Verbraucher, der für seine zukünftige selbständige Tätigkeit handelt, also noch gar nicht selbständig ist? Das ist umstritten. Folgende Fragen können Ihnen bei der Meinungsfindung helfen: Wie kann das Wort zurechnen in § 13 BGB interpretiert werden? Genügt irgendein Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit? Der Sinn und Zweck des § 13 BGB und des Verbraucherrechts muss bei der Auslegung berücksichtigt werden.

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c) Setzen Sie folgende Sätze in den beiden Varianten des Gutachtens ein.


H hat den Kaufvertrag vor seiner Selbständigkeit abgeschlossen. Ihm fehlte die Erfahrung eines Selbständigen. – H hat das Schild für seine selbständige berufliche Tätigkeit gekauft. – H ist kein Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher kein Verbrauchergeschäft. – H ist Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher ein Verbrauchergeschäft.

Gutachten Übungsfall Nr. 1

Fraglich ist, ob der Kaufvertrag über das Kanzleischild ein Verbrauchergeschäft war. Der Kaufvertrag ist ein Verbrauchergeschäft, wenn H ein Verbraucher war.

Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür zunächst, dass H eine natürliche Person ist. H ist eine natürliche Person.

Zweitens müsste H ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Er hat ein Kanzleischild gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

Schließlich bestimmt § 13 BGB, dass der Zweck des Rechtsgeschäfts weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zugerechnet werden kann.

Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Schild für seine Kanzlei zu kaufen. Das Schild war daher für seine selbständige berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt gedacht. Problematisch ist jedoch, dass das Rechtsgeschäft am 15.10.2013, also vor Beginn seiner Selbständigkeit am 1.11.2013, abgeschlossen wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, ob das Rechtsgeschäft auch dann der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wenn die Person bei Abschluss des Rechtsgeschäfts noch gar nicht selbständig war.

Entscheidend ist, wie das Wort zurechnen auszulegen ist.

Variante 1

Das Wort zurechnen ist nach seinem Wortsinn so auszulegen, dass jeder Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der selbständigen beruflichen Tätigkeit genügt.

. . . . . . . . . . . . . . .(1).

Aus diesem Grund ist der Kaufvertrag der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zuzuordnen.

Das dritte Tatbestandsmerkmal des § 13 BGB ist daher zu verneinen.

. . . . . . . . . . . . . . .(2).

Variante 2

Das Wort zurechnen ist so auszulegen, dass Sinn und Zweck des § 13 BGB erreicht werden. Sinn und Zweck des § 13 BGB ist es, die Personen zu bestimmen, die Verbraucher sind. Diese Personen werden privilegiert. Das Wort zurechnen ist so auszulegen, dass der Sinn und Zweck des § 13 BGB erreicht werden. Sinn und Zweck des § 13 BGB ist es, die Personen zu bestimmen, die Verbraucher sind. Diese Personen werden privilegiert. Für sie wird der Grundsatz pacta sunt servanda unter bestimmten Voraussetzungen nicht angewendet. Ein umfassender Verbraucherschutz kann nur erreicht werden, wenn Personen in allen Situationen geschützt werden, in denen ihnen die Erfahrung und die Macht eines Selbständigen fehlt. Das ist vor einer Selbständigkeit der Fall.

. . . . . . . . . . . . . . .(3).

Aus diesem Grund kann der Kaufvertrag nicht seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden.

Das dritte Tatbestandsmerkmal des § 13 BGB ist daher zu bejahen.

. . . . . . . . . . . . . . .(4).

JURIQ-Klausurtipp

Die Frage, ob das Rechtsgeschäft auch dann der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wenn die Person bei Abschluss des Rechtsgeschäfts noch gar nicht selbständig war, musste diskutiert und beantwortet werden. Wichtig war dabei die Diskussion, nicht das Ergebnis.