Kitabı oku: «Handbuch des Deutschen in West- und Mitteleuropa», sayfa 2

Yazı tipi:

4 Wirtschaft, Politik, Kultur und rechtliche Stellung
4.1 Wirtschaftliche Situation

Die deutsche Minderheit hat keine eigene wirtschaftliche Infrastruktur; nur in der Landwirtschaft ist sie durch ihren eigenen Landwirtschaftlichen Hauptverein für Nordschleswig genügend vertreten. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft in Nordschleswig jedoch gering; im Jahr 2014 waren nur 5,7 Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich tätig (Sørensen 2016). Angesichts einer starken Strukturentwicklung mit Spezialisierung und Konzentration der Produktion, die einen großen und fachlich hoch qualifizierten Beratungsbedarf mit sich bringt, wurde 2016 von dänischer Seite vorgeschlagen, den Verein der deutschen Minderheit mit dem dänischen Landwirtschaftsverein zusammenzulegen. Der Vorschlag wurde von deutscher Seite jedoch als Bedrohung für die Minderheit angesehen und dementsprechend abgelehnt.

4.2 Politische Situation

Die Schleswigsche Partei (SP) ist der politische Arm des Bunds Deutscher Nordschleswiger (BDN). Sie war von 1920 bis 1943, von 1953 bis 1964 und (zusammen mit einer dänischen Partei) von 1973 bis 1979 mit einem Sitz im dänischen Folketing (Parlament) vertreten. Im Zuge einer Kommunalreform entstand im Jahr 1970 Sønderjyllands Amt (das Amt Südjütland). Die deutsche Minderheit erhielt mit 7.501 Stimmen (ein Anteil von 6,6 Prozent) ein Mandat im Amtsrat. 1997 ging der Stimmenanteil auf 3,3 Prozent zurück; die Minderheit blieb aber im Amtsrat vertreten, bis das Amt Südjütland 2007 aufgelöst wurde. Der Landesteil Nordschleswig wurde in vier Großkommunen aufgeteilt, die ein Teil der Region Syddanmark wurden. Die dänische Regierung hat aber der Minderheit ihre Loyalität auf ihrem traditionellen Siedlungsgebiet zugesichert. Die ersten zehn Jahre nach der Aufteilung hatte die SP keinen Kandidaten für den Regionalrat. Nach Erfolgen bei den Kommunalwahlen versuchte die SP 2017, auch in den Regionalrat zu kommen. Ihr Kandidat bekam aber nur 5.202 Stimmen, ein Drittel der für ein Mandat notwendigen Stimmen.

Auf kommunaler Ebene war die SP in der Vergangenheit von 1920 bis 1943 sowie 1953 in Stadträten vertreten. Auch aktuell sitzen Vertreter der Partei in den Stadträten aller vier Großkommunen. Seit 2009 betont die SP bei Kommunalwahlen ihre Regionalität. Auf ihrer Webseite heißt es:

Als unabhängige und pragmatische Partei der Mitte – frei von übergeordneten Bindungen und Ideologien – setzen wir uns für das Wohl und die Entwicklung in Nordschleswig ein.1

Ihre politischen Ziele sind grenzüberschreitende Zusammenarbeit, offene Grenzen, Unterstützung der lokalen Industrie, sprachliche und kulturelle Vielfalt und eine ganze Reihe weiterer regionaler Anliegen. Diese wurden seit 2009 in einer Werbekampagne auch auf Sønderjysk (dem dänischen Dialekt der Region) präsentiert. Diese regionale Profil- und Sprachkampagne führte bei den folgenden Wahlen zu einer Verdoppelung der Stimmen von 4.368 (2001) auf 8.620 (2013) bzw. 9.708 (2017). Mehr als die Hälfte der Stimmen entfiel auf einen Kandidat in Sonderburg/Sønderborg. Seine 4.944 Stimmen gaben zusammen mit 849 Stimmen für andere Kandidaten fünf Mandate im Stadtrat. In Tondern/Tønder und in Hadersleben/Haderslev erhielt die SP jeweils ein Mandat, in Apenrade/Aabenraa zwei. Auf diese Weise ist die SP in den vier Stadtverwaltungen in Nordschleswig vertreten.

Das Sekretariat der Volksgruppe in Kopenhagen

Nachdem die deutsche Minderheit seit 1979 nicht mehr im dänischen Folketing (Parlament) vertreten ist, wurde ein Kontaktausschuss zum Folketing und zur Regierung gebildet, in dem innerdänische Fragen, die die Minderheit mitbetreffen, behandelt werden. Der Leiter des Sekretariats wird vom Hauptvorstand des BDN gewählt. Mitglieder des Ausschusses sind Repräsentanten des BDN und der Parteien im Folketing; den Vorsitz hat der Minister bzw. die Ministerin des für Minderheitenfragen zuständigen Ministeriums.1

Der Kontakt zur Bundesrepublik ist durch das 1975 eingerichtete Gremium für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig beim Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel gesichert, das sich aus Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtags und des Bundestags sowie Vertretern des BDN zusammensetzt; den Vorsitz hat der Landtagspräsident bzw. die Landtagspräsidentin. Das Gremium ist für alle Fragen zuständig, die die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig betreffen, insbesondere für Informationen über die Minderheit und ihre Haushaltsangelegenheiten, aber zum Beispiel auch für Fragen der deutsch-dänischen Grenzregion.2

4.3 Rechtliche Stellung des Deutschen
Die Kopenhagener Erklärung von 1955

Die Kopenhagener Erklärung für die deutsche Minderheit von 1955 ist eine parallele Erklärung zur Bonner Erklärung für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein. Mit den fast gleichlautenden unilateralen Bonn-Kopenhagener-Erklärungen wurden die zwei Minderheiten gleichberechtigt anerkannt. Die Erklärungen garantieren den beiden Minderheiten ihre allgemeinen Rechte und die formelle Gleichberechtigung, und eine subjektive Definition des Nationalitätsprinzips wurde festgestellt. Wörtlich heißt es: „Das Bekenntnis zum deutschen/dänischen Volkstum und zur deutschen/dänischen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten und nachgeprüft werden“ (Art. II.1). Auch der Gebrauch der deutschen Sprache von den Angehörigen der deutschen Minderheit ist in der Kopenhagener Erklärung wie folgt garantiert: „Angehörige der deutschen Minderheit und ihre Organisationen dürfen am Gebrauch der gewünschten Sprache in Wort und Schrift nicht behindert werden“ (Art. II.2).

Die Erklärung macht keine Aussage über die Minderheitensprache als Verbindung zum Verwandtschaftsstaat oder als Muttersprache der Mitglieder. Darin heißt es lediglich, dass die Mitglieder der deutschen Minderheit und ihre Organisationen nicht daran gehindert werden dürfen, die Sprache ihrer Wahl zu sprechen und zu schreiben. Es wird jedoch hinzugefügt, dass die Verwendung der Minderheitensprache „in Gerichten und Verwaltungsbehörden den einschlägigen Rechtsvorschriften unterliegt“ (Art. II.3).

Die Verwendung der Formulierung „die gewünschte Sprache“ anstelle von „die Minderheitensprache“ macht den Absatz interpretierbar. Aus heutiger Sicht bestand jedoch 1955 kein Zweifel daran, dass die Absicht der Erklärung zur Sprachverwendung darin bestand, den Mitgliedern der Minderheit die Wahl der Minderheitensprache zu gewähren. Zu dieser Zeit waren Sprachpolitik und Sprachplanung in den meisten europäischen Nationalstaaten von der Idee des Sprachnationalismus dominiert. Ihr zufolge sind nationale Identität und eine nationale Sprache naturgemäß und untrennbar miteinander verbunden. Die Nationalsprache gilt in diesem Konzept als Ausdruck der Solidarität des Volkes sowie der Einheit der Nation und ist das Bindeglied zwischen dem Verwandtschaftsstaat und den nationalen Minderheiten. Andererseits beinhaltet die Idee des Sprachpluralismus ein Konzept von Mehrsprachigkeit und sprachlicher Vielfalt und akzeptiert, dass jede Sprache oder jeder Dialekt eine Reihe von Bereichen hat, in denen ihr bzw. ihm ein hoher Stellenwert zukommt. Wenn der Wortlaut der Kopenhagener Erklärung „die gewünschte Sprache“ sprachpluralistisch interpretiert wird, könnten die deutschen Minderheitsmitglieder bis auf wenige Ausnahmen Deutsch oder eine deutsche Variante, Dänisch oder den dänischen Dialekt Sønderjysk verwenden. Im täglichen Leben zeigt sich ein Sprachverhalten, das diesen Sprachpluralismus widerspiegelt. Einige ältere Mitglieder der Minderheit interpretieren den Wortlaut jedoch eher sprachnationalistisch und plädieren für die alleinige Verwendung der Minderheitensprache. Das Nebeneinander dieser beiden Konzepte führt zu einer anhaltenden Sprachdebatte.

Der Minderheitenschutz des Europarates

Die Kopenhagener Erklärung ist kein völkerrechtlich bindendes Dokument. Erst einige Jahrzehnte später hat Dänemark zwei Abkommen ratifiziert, die völkerrechtliche Bindung haben und die deutsche Minderheit erfassen: das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Rahmenkonvention) im Jahre 1997 und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) von 2001. Die Rahmenkonvention bestätigt die Rechte, die die deutsche Minderheit in der Kopenhagener Erklärung schon bekommen hatte: die Zugehörigkeit zur Minderheit ist frei, und Angehörige einer nationalen Minderheit haben das Recht, sich zu versammeln, sich frei zusammenzuschließen; sie haben Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Zugang zu den Medien.1

Diese generellen Rechte werden in der deutschen Minderheit nicht so oft diskutiert wie die Sprachencharta, die Regionalsprachen oder Minderheitensprachen schützt und fördert. In Dänemark umfasst sie Deutsch als Minderheitensprache in Nordschleswig und nicht Deutsch als Fremdsprache.2 Die Charta bestätigt die bereits in der Kopenhagener Erklärung verankerten Rechte. Die Minderheit hat jedoch erklärt, dass die Charta die Minderheit in psychologischer und spezifischer Weise in ihren Bemühungen unterstützt, Deutsch in der Minderheit am Leben zu erhalten (Hansen 2003: 71). Die Minderheit ist auch der Ansicht, dass die Charta einen zusätzlichen Schutz der bestehenden Rechte bietet und sogar eine verstärkte Nutzung der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit begünstigt (Hansen 2002: 82). Sie enthält Pflichten für die Staaten, aber keine Rechte für Einzelpersonen oder Personengruppen. Daher können die Mitglieder der Minderheit nicht das Recht geltend machen, innerhalb der Mehrheitsbehörden und vor Gericht in deutscher Sprache verstanden und angesprochen zu werden. Der Staat hat jedoch die Pflicht, sich darum zu bemühen, Wünschen zur Verwendung der deutschen Sprache nachzukommen. Auch wenn Artikel 1 der Charta erklärt, dass Regional- oder Minderheitensprachen Sprachen sind, die von Staatsangehörigen des Staates verwendet werden, d.h. nicht Sprachen von Migranten, wurde in der parlamentarischen Debatte in Dänemark festgestellt, dass niemand anders behandelt wird, zum Beispiel wegen einer deutschen Staatsbürgerschaft, solange er sich selbst als Angehöriger der deutschen Minderheit betrachtet.

Vor diesem Hintergrund will die Minderheit den Gebrauch der deutschen Sprache in den dänischen Medien, wo sie derzeit keine Rolle spielt, sowie in Behörden und in den Institutionen der Mehrheit, insbesondere in der Altenpflege, verbessern. Hier könnten Mitglieder, die Deutsch als Muttersprache haben, zurzeit auf eine Sprachbarriere stoßen. Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Dänemark dafür kritisiert, in diesen Bereichen nicht genug getan zu haben.

4.4 Schulsystem

Der deutsche Zweig der dänischen Gemeindeschule wurde 1945 genauso wie die deutschen Privatschulen geschlossen. In der Folge fand die schulische Bildung der deutschen Minderheit in deutschen Privatschulen statt, gesetzlich verankert in dem dänischen Friskolelov (Gesetz für freie und private Schulen)1 und errichtet unter dem Dach des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig (DSSV). Die ersten wiedererrichteten deutschen Privatschulen entstanden 1946 in den vier größten Städten mit damals 174 Schülern. Andere Schulen in den Dörfern folgten; bis 1955 hatte die Minderheit 29 Schulen mit 962 Schülern, darunter die Deutsche Nachschule Tingleff, die 1951 eröffnet wurde. Sie ist nach dänischer Tradition eine private Schule mit Internat und Unterricht in den Klassen 9 und 10.2

Durch die Kopenhagener Erklärung hat die deutsche Minderheit 1955 ihr Recht auf die Anerkennung der Abschlussprüfungen (Mittlere Reife, Realschulabschluss, Abitur) wiedererlangt; 1959 wurde das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig in Apenrade/Aabenraa eröffnet. Nun stieg die Zahl der Schüler in den drei Schultypen allmählich auf insgesamt 1.376 im Jahr 1960, auf 1.530 im Jahr 1965 und 1.589 im Jahr 1975. Im Schuljahr 2016/17 hatte die Minderheit 14 Schulen und 1.294 Schüler. Fünf dieser Schulen unterrichten die Klasse 0 bis 9/10, neun Schulen in den ländlichen Gebieten die Klasse 0 bis 7. Danach wechseln die Schüler die Schule. Das Deutsche Gymnasium hatte 180, die Nachschule 99 Schüler. Insgesamt ergibt sich eine Summe von 1.573 Schülern – eine Zahl, die zeigt, dass sich die Schülerzahl nicht mehr wesentlich verändert.

Die öffentliche Schule der deutschen Minderheit

Die Schulen der deutschen Minderheit sind seit 2010 faktisch öffentliche Schulen. Im Sinne des dänischen Gesetzes handelt es sich bei den Schulen um Privatschulen; sie werden jedoch – im Gegensatz zu anderen Privatschulen – zu 100 Prozent vom Staat finanziert, während andere Privatschulen nur zu 85 Prozent finanziert werden (und die Eltern selbst die restlichen 15 % bezahlen müssen). Vom Staat bekommen die deutschen Schulen wie andere Freie Schulen auch Zuschüsse für den Betrieb der Schulgebäude; der Deutsche Schul- und Sprachverein bekam 2015 außerdem Zuschüsse aus Deutschland (vom Bund und vom Land Schleswig-Holstein). Diese deutschen Zuschüsse zu den Betriebsmitteln machen zirka 14 Prozent der gesamten Einnahmen aus. Mit den Zuschüssen von Dänemark und Deutschland erreichte der Verein 2015 einen ausgeglichenen Haushalt (während 2014 noch ein Defizit bestand) (Deutscher Schul- und Sprachverein für Nordschleswig 2016b: 90f.). Der DSSV hat 2013 eine neue Zielsetzung formuliert. Sie lautet:

Der Verein hat zum Ziel, deutsche Sprache und Kultur sowie das deutsche Erziehungs- und Bildungswesen in Nordschleswig zu erhalten und zu pflegen. Das Ziel wird erreicht durch die Förderung

 von örtlichen Trägervereinen für deutsche Kindergärten und andere selbstständige deutsche sozialpädagogische Einrichtungen

 von örtlichen Schulvereinen und ihren deutschen Einrichtungen

 des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig

 von anderen deutschen kulturellen Einrichtungen und Arbeiten.

Auf dieser Grundlage will der Verein aktiv an der kultur- und gesellschaftspolitischen Entwicklung des Grenzlandes mitwirken. (Deutscher Schul- und Sprachverein für Nordschleswig 2013: 1)

Diese Zielsetzung zeigt, dass die deutsche Sprache und Kultur im Fokus stehen.

Struktur, Lehrpläne und Sprache in den Schulen

Die deutsche Schule ist wie die dänische Volksschule eine Gesamtschule mit 10 Klassenstufen (0. bis 9. Klasse) und einer freiwilligen 10. Klasse. Die Abschlusszeugnisse nach der 9. bzw. 10. Klasse sind sowohl in Dänemark als auch in Deutschland anerkannt. In den Vorbemerkungen zu den Lehrplänen der Grundschule wird ausdrücklich betont, dass die Schüler Fähigkeiten und Kenntnisse in deutscher und dänischer Sprache und Kultur entwickeln sollen (Deutscher Schul- und Sprachverein für Nordschleswig o.J.a). Die Lehrkräfte sollen in Dänemark und Schleswig-Holstein pädagogische, fachliche und akademische didaktische Trends rezipieren.

Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, wird in allen Fächern außer Dänisch Unterrichtsmaterial aus Schleswig-Holstein verwendet. Deutsche Lehr- und Lernmittel können Lehrkräfte über die Deutsche Medienbank an der Deutschen Zentralbücherei Apenrade/Aabenraa beziehen; dort gibt es auch ein Beratungsangebot sowie einen Online-Katalog. Dänisches Unterrichtsmaterial ist über das Zentrum für Bildungsressourcen in Hadersleben/Haderslev erhältlich.

Die Fortbildung von Lehrkräften findet an mehreren Orten statt, unter anderem am Institut für Minderheitenpädagogik. Dieses Institut hat der DSSV zusammen mit dem Dänischen Schulverein für Südschleswig in Schleswig-Holstein und dem UC Syd (University College South Denmark) in Hadersleben/Haderslev eröffnet.1 Ziel des Instituts ist die Entwicklung und Vermittlung fachlicher Kompetenzen für die pädagogische Arbeit mit Kindern, die in der deutschen und dänischen Minderheit in der deutsch-dänischen Grenzregion aufwachsen.

Die Lehrer an den deutschen Schulen haben entweder einen deutschen Lehramts-Abschluss (nach vier Jahren Studium) oder einen dänischen Lehramts-Abschluss (der ein dreijähriger Bachelor-Abschluss ist). Von den rund 125 Lehrern sind zirka zwei Drittel deutsche und ein Drittel dänische Absolventen; heute können beide Gruppen deutsche Beamte werden. Zuvor waren die in Deutschland ausgebildeten Lehrer Einwanderer, aber da es inzwischen keine Residenzpflicht mehr gibt, wohnen heute viele als Grenzpendler in Schleswig-Holstein. Das bedeutet, dass die Minderheit Lehrer in ehrenamtlichen Tätigkeiten verliert, aber auf der anderen Seite gewinnt man Lehrer, die täglich mit deutscher Sprache und Kultur leben.

2017 gab es sechs Wochenstunden Deutschunterricht und fünf Wochenstunden Dänischunterricht in den Klassen 1 bis 4, danach für beide Fächer fünf Wochenstunden. Englisch wird ab der 3. oder 4. Klasse gelehrt.2 Es gibt also in der deutschen Schule einen starken Fokus auf Mehrsprachigkeit, aber da alle Fächer außer Dänisch und Englisch auf Deutsch unterrichtet werden, gibt es Fachbegriffe, die die Schüler nur auf Deutsch lernen. Im Anfangsunterricht wird dieser Tatsache Rechnung getragen, indem im Lehrplan sowohl für Dänisch als auch für Deutsch ein gemeinsamer Unterrichtsplan für den Sprachunterricht sowie für Lesen und Schreiben empfohlen wird, der grundsätzlich auf Deutsch durchgeführt werden soll, was für die meisten die Zweitsprache ist. Der Lese- und Schreibunterricht, der hauptsächlich in den Deutschstunden stattfindet, wird durch dänische Lese- und Schreibübungen ergänzt. Die Dänisch- und die Deutschlehrer behandeln ein gemeinsames Thema, so dass die Schüler früher oder später die Begriffe in beiden Sprachen lernen; die Erfahrungswelt der Kinder wird damit in den beiden Sprachen einbezogen und erweitert. Dieser sogenannte integrierte oder koordinierte Anfangsunterricht findet seit 25 Jahren mit schuleigenen Lehrmaterial statt (Pedersen 2010). Für 2018 ist ein Projekt des Zentrums für Minderheitenbildung zur Erarbeitung gemeinsamen Unterrichtsmaterials geplant.

Unterrichtsgespräche zwischen Lehrern und Schülern und die schriftliche Kommunikation finden auf Deutsch statt; die Schüler untereinander kommunizieren jedoch in den Pausen und oft auch während des Unterrichts auf Sønderjysk. In den Klassen mit Dänisch als Unterrichtsfach sprechen Lehrer und Schüler Standarddänisch. Sønderjysk wird dagegen als die private Sprache der Schüler angesehen und selten zum Unterrichtsgegenstand gemacht, obwohl Unterrichtsmaterial für das Sprachbewusstsein und den Dialekt zur Verfügung steht (Pedersen et al. 1993).

Deutsches Gymnasium und die Nachschule

Der DSSV betreibt seit 1959 auch das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig (DGN) in Apenrade/Aabenraa. Es umfasst drei Klassen. Die Abschlussprüfung, das Abitur, ist sowohl in Dänemark als auch in Deutschland anerkannt. Es handelt sich um ein privates Gymnasium, gefördert durch den dänischen Staat und die Bundesrepublik Deutschland, wodurch es für die Eltern kostenlos ist. Heute besucht etwa die Hälfte der Schüler der deutschen Minderheitenschulen das Gymnasium. Zweisprachigkeit ist ein zentrales Element des Gymnasiums: Sowohl Deutsch als auch Dänisch werden auf muttersprachlichem Niveau vermittelt mit Deutsch als verbindlicher Unterrichtssprache. Die Schule hat den Anspruch, ihre Schüler

in die deutsche und dänische Kultur ein[zu]führen. Dabei ist unsere Schule offen auch für Schüler, die nicht aus Nordschleswig kommen. Unsere Lage im Grenzland unterstützt ein vorurteilsfreies Miteinanderumgehen.1

Die meisten Schüler studieren danach in Dänemark, wo sie keine Studiengebühren bezahlen müssen und unabhängig vom Einkommen der Eltern eine dänische Studienunterstützung vom Staat (Statens Uddannelsesstøtte, SU) bekommen.

Die Nachschule Tingleff wurde 1951 gegründet. Heute sollen die Schüler die dänische und deutsche Kultur und Sprache kennen und schätzen lernen. Es ist eine private Schule für die 9. und 10. Klasse mit Internat nach dem Gesetz der freien Internatsschulen (Lov om efterskoler og frie fagskoler). Sie wird teilweise vom Staat unterstützt, und die Eltern bezahlen den Rest. An der Nachschule können die Schüler sowohl das dänische Abschlussexamen mit 9.- oder 10. Klasse-Prüfungen ablegen als auch einen deutschen Hauptschul- und Realschulabschluss erwerben. 2016 schlossen 49 Prozent der Schüler eine gymnasiale Ausbildung an.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
561 s. 36 illüstrasyon
ISBN:
9783823301745
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi: