Kitabı oku: «Handbuch des Deutschen in West- und Mitteleuropa», sayfa 7
3.2 Vom Versailler Vertrag bis zum Zweiten Weltkrieg
Die Bevölkerung der heutigen DG erlebte den Ersten Weltkrieg also auf deutscher Seite. Die Denkmäler in den Dörfern, die an die Gefallenen erinnern, zeigen heute auf belgischem Boden die Namen der Soldaten, die für Deutschland gekämpft haben und gefallen sind.
Das Datum 1919 ist dennoch entscheidend, denn durch den Versailler Vertrag wurden die Gebiete Eupen-Malmedy-St.Vith Teil des belgischen Staatsgebiets. Durch die Volksbefragung von 1922 wurde dies bestätigt. Heute sind sich fast alle einig, dass es damals eine Scheinbefragung war. Wer nämlich nicht mit der Zugehörigkeit zum belgischen Staat einverstanden war, musste sich namentlich in eine Liste eintragen, was natürlich äußerst riskant war, da jeder mit Vergeltungsmaßnahmen rechnete. Kaum jemand hat also gegen die belgische Integration protestiert (Lejeune 2005: 27). Somit hatte Belgien eine neue deutschsprachige Minderheit von damals zirka 50.000 Personen.
Der von Belgien eingesetzte Generalkommissar Baltia verfügte 1920, dass alle deutschen Bestimmungen, die den alleinigen Gebrauch der deutschen Sprache vorschreiben, aufgehoben werden. Seitdem waren Deutsch und Französisch Amtssprachen in Neubelgien (Henkes 2012: 8). Die auf Französisch formulierten Gesetze wurden durch einen Übersetzungsdienst ins Deutsche übersetzt.
So wie bis 1919 eine „Germanisierung“ der Bevölkerung von Malmedy stattgefunden hatte, erleben die Neubelgier jetzt eine Romanisierung. Deutsch wurde zweitrangig, da die maßgebende Gesetzgebung auf Französisch abgefasst war. Wer also in dieser Zeit gesellschaftlich weiterkommen wollte, musste die französische Sprache erlernen. Es gab einen Druck, seine Denkweise zu ändern; gleichzeitig wurde der deutschen Sprache Rechnung getragen.
Im Areler Land war indessen der Gebrauch der deutschen Sprache auf dem Rückzug. In den 1930er Jahren drückte die Bevölkerung sich dort lieber auf Französisch aus, obwohl das Moselfränkische nebenbei noch lebendig blieb (Mitteilung meines Vaters, der dort aufgewachsen ist). Die Hauptursachen scheinen in den Kriegsgeschehen des Ersten Weltkriegs zu liegen, denn die Zivilbevölkerung hatte in diesen Dörfern stark gelitten (Hinrichtung von 125 Zivilisten in dem nahe gelegenen Rossignol am 22. August 1914).
Nach 1933 entstanden dagegen im sogenannten Neubelgien wie in anderen Ländern Bewegungen, wo der Ruf „Heim ins Reich“ zu hören war. Ein Teil der Bevölkerung verfolgte mit großem Interesse den Aufstieg der Nationalsozialisten und übernahm, in der „Heimattreuen Front“, die nationalistischen und ideologischen Vorstellungen der NSDAP. Heute wird dieses Thema immer mehr aufgearbeitet, dennoch ist zahlenmäßig nicht klar, inwieweit die ostbelgische Bevölkerung sich eine Integration ins Hitler-Deutschland wünschte.
3.3 Der Zweite Weltkrieg
Als Hitler Belgien nach wenigen Tagen erobert hatte, erließ er am 18. Mai 1940: „Die Kreise Eupen-Malmedy werden annektiert“. Dies bedeutete für die jungen Männer der Region, als auch die Staatszugehörigkeiten entsprechend angepasst wurden, dass sie in die Wehrmacht eingezogen wurden und für Deutschland zu kämpfen hatten. So änderten manche in kurzem Zeitraum gezwungenermaßen die Uniform, nachdem sie vorher in die belgische Armee eingezogen worden waren. Sie kamen in neuer Uniform mit den deutschen Truppen an allen Fronten zum Einsatz. Später im Verlaufe des Krieges sind die meisten „Zwangseingezogenen“ an die Ost-Front versetzt worden, wo eine große Anzahl der ostbelgischen Männer fiel. Andere meldeten sich freiwillig bei der Schutzstaffel (SS) oder der Sturmabteilung (SA), was natürlich nach Kriegsende ganz anders als die Rolle der Zwangseingezogenen eingestuft wurde, da in gewissen Fällen die Todesstrafe gegen ehemalige SS-Mitglieder ausgesprochen wurde.
Wie die Zivilbevölkerung 1944 die Ardennenoffensive erlebte, möchte ich hier an einem Bericht aus dem Dorf Büllingen illustrieren:
Ende Januar 1945 wusste man, dass der Amerikaner bald wieder ins Dorf einziehen würde. Die Deutschen schienen aber nicht so leicht das Feld zu räumen. Frau Johann Mertens-Schmitz berichtet: ‚Die Deutschen wollten uns mit zurücknehmen. Wir wehrten uns sehr dagegen. Einem Deutschen, der mich hierzu aufforderte, sagte ich: ‚Dann können sie mich auch gleich hier an der Kirchhofsmauer erschießen. Es ist doch überall Krieg.‘ Ein SS-Soldat war oben im Haus in einem Schlafzimmer mit seinem MG in Stellung gegangen. Es war der 29. Januar. Während einer kurzen Feuerpause hörten wir ihn rufen ‚Los Amis, nun kommt doch!‘ Nach einiger Zeit hatten sich die Amerikaner an das Haus herangearbeitet und es vollends umzingelt. Sie forderten alle Insassen auf herauszukommen. Der MG-Schütze war inzwischen zu uns in den Keller geflüchtet. Nach längerem Bitten und Flehen ergab er sich und stellte sich den Amerikanern. Auch wir Zivilisten wurden aufgefordert, das Haus zu verlassen und mussten mit den Gefangenen draußen im Schnee stehen. Da in der Nacht das Dorf mit Phosphorgranaten beschossen worden war, sahen wir, als wir draußen im morgendlichen Halbdunkel standen, überall Brände schwelen. Sogar der Schnee schien zu brennen. Es war ein furchtbarer Anblick. Anschließend wurden wir zum Verhör in das Haus Legros gebracht. (Geschichtsverein „Zwischen Venn und Schneifel“ 1969: 107)
Die deutsche Annexion und die anschließende Niederlage haben nachhaltige Spuren in der ostbelgischen Bevölkerung hinterlassen. Zum zweiten Male gehörte die ostbelgische Bevölkerung zu den Verlierern.
3.4 Vom Zweiten Weltkrieg bis 1963
Nach Kriegsende kamen die Bezirke Eupen-Malmedy nach Belgien zurück. Die örtlichen „deutschgesinnten“ Machthaber wurden ersetzt. So kamen Lehrer und Gendarmen aus dem Areler Land nach Eupen-Malmedy: Sie waren der Sprache mächtig und konnten nicht verdächtigt werden, Nationalsozialisten gewesen zu sein. Es gab eine Periode der Säuberung, wobei allerdings die Zwangssoldaten der Wehrmacht, die vorerst verhaftet wurden, sehr bald entlassen wurden. (Lejeune 2005: 187)
Die ostbelgische Bevölkerung passte sich wieder einmal an. Der belgische Staat war damals noch ein Zentralstaat mit neun Provinzen. Das Gebiet Eupen-Malmedy-St.Vith war Teil der Provinz Lüttich.
Langsam lebten sich jedoch Flamen und Wallonen auseinander, was 1962/1963 durch ein Sprachengesetz besiegelt wurde. Der Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten wurde gesetzlich geregelt, und so entstand de facto nebenbei auch ein deutsches Sprachgebiet. Es entstanden zum ersten Mal administrative Sprachgrenzen zwischen Flamen, Wallonen und Deutschsprachigen, wobei Brüssel als zweisprachig galt.
3.5 Die verschiedenen Staatsreformen in Belgien
Belgien geriet in eine Transformationsphase mit mehreren Gesetzesänderungen, um die Befugnisse, die vom Zentralstaat ausgeübt wurden, an andere Einheiten zu übertragen. Diese Entwicklung hat Belgien nach und nach in einen Föderalstaat umgewandelt. Gegenwärtig scheint diese Transformation keineswegs zu Ende zu sein.
Wir wollen kurz auf die Staatsreformen eingehen, die zu einer Veränderung des Status der Deutschsprachigen Gemeinschaft geführt haben.
Die Staatsreform von 1968–1973
Das Jahr 1968 ist ein Krisenjahr: Die alte Universität Löwen (1425 gegründet) wird geteilt, und der frankophone Teil muss die Stadt, die auf flämischem Territorium liegt, verlassen. So entstand Louvain-la-Neuve, eine auf dem Reißbrett geplante Stadt, in der sich der französischsprachige Teil der Universität seitdem niedergelassen hat. Gleichzeitig bekommen Flamen, Wallonen aber auch die Deutschsprachigen eine kulturelle Autonomie, und so wird die deutsche Kulturgemeinschaft geschaffen. Die erste Sitzung des neu geschaffenen Rats (Rat der deutschen Kulturgemeinschaft) findet am 23. Oktober 1973 statt.
Die Zweite Staatsreform von 1980–1983
Die Gemeinschaften bekommen autonome Dekretbefugnisse in kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten sowie in den zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen; der Staat gibt diese Befugnisse unwiderruflich ab. Für die Deutschsprachigen bedeutet dies den effektiven Anfang einer nicht mehr vom belgischen Staat bestimmten Politik. Die politischen Parteien können jetzt vor Ort einen politischen Kurs ansteuern, der von „nationalen“ Interessen abgekoppelt ist.
Das Gesetz vom 31. Dezember 1983 ist in dieser Hinsicht entscheidend: Am 30. Januar 1984 wird der Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen. Außerdem entsteht die erste Exekutive, nämlich eine Regierung mit insgesamt drei Ministern.
Die Dritte Staatsreform von 1988–1990
Für Ostbelgien stellt diese Staatsreform, bei der die Befugnisse in Sachen Unterrichtswesen übertragen werden, einen weiteren entscheidenden Schritt dar. Seit dieser Reform ist die Deutschsprachige Gemeinschaft autonom in der Regelung ihres Unterrichtswesens. Die Finanzierung verläuft allerdings so, dass der Zentralstaat der Gemeinschaft jedes Jahr eine Summe zur Verfügung stellt, die diese dann ausgeben kann, wie sie es autonom bestimmt. Dies führte zum Ausbau einer Verwaltung. Durch Dekrete regelt die Gemeinschaft die jeweiligen Aspekte wie die Rahmenpläne, die Lehrerausbildung usw., wie sie es demokratisch wünscht.
Es folgten weitere Staatsreformen, von denen die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls – aber in geringerem Maße – betroffen war. Diese Punkte werden, wenn nötig, in den folgenden Abschnitten erörtert.
4 Die Politik und die rechtliche Stellung der DG heute
4.1 Überblick
Der belgische Staat hat sich, wie gesagt, in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich neu organisiert; und zwar in Richtung Föderalstaat. Der Zentralstaat behält gewisse Befugnisse (Armee, Währung, belgische Außenpolitik usw.), doch kommen den neu geschaffenen Einheiten exklusive vom Zentralstaat abgegebene Befugnisse zu. Die Steuergelder werden jedoch größtenteils weiter vom Zentralstaat erhoben, was den neuen Einheiten bisher nur eine begrenzte finanzielle Autonomie überlässt. So dürfen die Regionen zum Beispiel die Erbschaftssteuer kassieren; doch werden die sogenannten „Dotationen“ des Staates nach einer festen Regel (Einwohnerzahl plus Territorium) verteilt.
Die aktuellen politisch-administrativen Einheiten in Belgien umfassen:
drei Regionen: die flämische Region, die wallonische Region und Brüssel
drei Gemeinschaften: die flämische Gemeinschaft, die französische Gemeinschaft und die Deutschsprachige Gemeinschaft
Die Befugnisse werden, grob formuliert, nach territorialen Aspekten (auf Ebene der Regionen) und personengebundenen Aspekten (auf Ebene der Gemeinschaften) verteilt.
Die Umverteilung der Befugnisse geht nur schleppend voran, da Brüssel ja ein Territorium ist, das sich in der flämischen Region befindet, die Bevölkerung jedoch in einer großen Mehrheit aus Frankophonen besteht. Deshalb wurde Brüssel zu einer eigenständigen Region im Sinne der Verfassung. Das Gleiche gilt für gewisse Randgemeinden von Brüssel, die ganz auf flämischem Territorium liegen, aber von einer Mehrheit von Frankophonen bewohnt werden, so dass das territoriale und das personengebundene Prinzip in Konflikt miteinander geraten. Diese Auseinandersetzungen haben mehr als eine belgische Regierung zum Sturz gebracht.
Wie wurde in diesem Kontext die Deutschsprachige Gemeinschaft behandelt? Sie besteht heute aus neun Gemeinden. Malmedy ist aus dieser Problematik herausgenommen worden, die Stadt gehört ganz der wallonischen Region und der französischen Gemeinschaft an, es gibt allerdings noch sogenannte „Fazilitäten“ (facilités), die einem Deutschsprachigen dort erlauben, sich auf Deutsch an die Verwaltung zu wenden. Ferner liegt in Malmedy das Hauptübersetzungszentrum der wallonischen Region, das verpflichtet ist, für die Region eine gewisse Anzahl Dekrete ins Deutsche zu übersetzen. Das liegt an der besonderen Situation der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Hier sei auch vermerkt, dass eine Kommission von Spezialisten aus Sprach- und Rechtswissenschaftlern eine französisch-deutsche Rechtsterminologie festgelegt hat, die für jedermann zugänglich ist in der Terminologiedatenbank SEMAMDY.1
Wie die Bezeichnung verrät, verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft heute über alle Befugnisse, die in Belgien einer Gemeinschaft zustehen. Doch die Deutschsprachige Gemeinschaft ist im belgischen Sinne keine Region. Sie liegt sprachlich am Rande der französischsprachigen Wallonie, doch ihr Territorium liegt im Territorium der Wallonie. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist also keine Region im Sinne des Grundgesetzes und ist deshalb nur teilweise autonom. Dies hat einmal den damaligen Ministerpräsidenten der Wallonie Jean-Claude Van Cauwenberghe zu der Aussage veranlasst „Die DG, das sind deutschsprachige Wallonen“ (Le Soir, 16.8.2002). Juristisch war es – und ist es noch – zutreffend, doch die Deutschsprachigen fühlten sich durch diesen Ausdruck verletzt, da sie gefühlsmäßig keine Wallonen sind.
Auf Landesebene verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über einen Gemeinschaftssenator, zur Zeit Karl-Heinz Lambertz, der übrigens darüber hinaus seit 2017 den Vorsitz des europäischen Ausschusses der Regionen innehat. Die Vertretung im Senat ist also garantiert, was nicht der Fall ist für das belgische Parlament. Die verschiedenen Parteien versuchen allerdings im Wahlbezirk Verviers, dem einen oder anderen Deutschsprachigen zu einem Sitz im Parlament zu verhelfen, wie zum Beispiel für die deutschsprachige Abgeordnete Kattrin Jadin.
Abb. 2:
Das Gebiet der Deutschen Gemeinschaft2
Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über ein Parlament (PDG), das in Eupen tagt. Es besteht aus 25 Mitgliedern und verabschiedet Dekrete, die Gesetzeskraft haben.
Die Instrumente der Autonomie der DG selber beruhen auf den drei Säulen: Legislative, Exekutive, Judikative. Die Exekutive, die Regierung, wird geführt von einem Ministerpräsidenten, gegenwärtig Oliver Paasch. In der Regierung sind insgesamt vier Minister (am Anfang waren es nur drei). Wir werden im Folgenden noch kurz auf ihre Befugnisse eingehen.
Auch im Gerichtswesen gibt es eine gewisse Autonomie. Es gibt einen für Belgien 27. Gerichtsbezirk mit zwei Kantonen Eupen und Sankt Vith. Die Gerichtssachen bis zur ersten Instanz werden also örtlich in deutscher Sprache behandelt. Die Einstellung der Richter wird in Belgien vom Hohen Justizrat vorgenommen. Das Bewerbungsverfahren im Hohen Justizrat kann ganz in deutscher Sprache durchlaufen werden. Sowohl im Hohen Justizrat als auch in den höchsten juridischen Instanzen (die höchste ist der Kassationshof) kann die deutsche Sprache verwendet werden (Henkes 2012: 13). Zwei Hohe Magistrate des Kassationshofes sind gebürtige Ostbelgier: André Henkes und Tamara Konsek.
4.2 Befugnisse
Die Befugnisse der verschiedenen Minister zeigen, inwiefern Ostbelgien über seine eigene Entwicklung bestimmen kann:
Der Ministerpräsident (Oliver Paasch) führt seine Regierung und kümmert sich ebenfalls um die lokalen Behörden.
Harald Mollers ist Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung.
Isabelle Weyckmans ist Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus.
Antonios Antoniadis ist Minister für Familie, Gesundheit und Soziales.1
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist bisher im Wesentlichen für kulturelle Angelegenheiten, personenbezogene Angelegenheiten und Bildung zuständig, außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in den eigenen Kompetenzen. Dies heißt, dass die DG befugt ist, im Rahmen ihrer Autonomie internationale Abkommen und Verträge abzuschließen.
Zu den personenbezogenen Angelegenheiten gehören u.a. Familie, Gesundheit, Sozialhilfe, Empfang und Integration von Einwanderern, Behindertenfürsorge, Seniorenpolitik, Jugendhilfe, Wiedereingliederung von Gefangenen. Auf die heutige Politik im Unterrichtswesen und auf die kulturellen Kompetenzen werden wir später noch näher eingehen.
Schließlich soll noch kurz vermerkt werden, dass es laut Artikel 139 der belgischen Verfassung jederzeit möglich ist, ein Abkommen mit einer anderen Region bzw. Gemeinschaft abzuschließen, um einen Teil derer Befugnisse zu übernehmen. Auf diesem Weg hat die DG gewisse Befugnisse von der Wallonischen Region übernommen, und zwar:
Denkmal- und Landschaftsschutz (1994) sowie Ausgrabungen (2000),
Beschäftigung (2000),
Aufsicht und Finanzierung der neun deutschsprachigen Gemeinden (2005).
4.3 Offene Frage: Separatismus
Belgien fällt, wie gesagt, international dadurch auf, dass sich seine Institutionen in stetigem Wandel befinden. Damit gibt diese Politik dem Ausland den Eindruck, die Existenz des Landes wäre in regelmäßigen Abständen bedroht. Bisher wurde jedes Mal eine Lösung gefunden, auch wenn das Land den Weltrekord der längsten Regierungsbildung (541 Tage) hält. Das liegt daran, dass jede Neuordnung des Staates, die ja friedlich stattfindet, eine ganze Reihe von Mutationen in Verwaltung und Ämtern nach sich zieht, deren Konsequenzen nicht immer bei Abschluss der Regierungsverträge sichtbar waren. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gab es im Rahmen dieser Mutationen meistens nur Nebenprodukte, da sie, wenn sich die beiden großen Gemeinschaften einigen konnten, von den Prinzipien der Neuverteilung profitieren konnte. Politisch ist das Gewicht der DG bisher jedoch zu gering, um eigene radikale Forderungen durchzusetzen.
Als Belgien vor Kurzem zu explodieren drohte, machten die eigenartigsten Szenarien die Runde. Sollte Flandern sich als unabhängig erklären, wurden in informellen Gesprächen u.a. folgende Lösungen erörtert:
1 Die DG bleibt im Reststaat Belgien (Wallonien mit Brüssel)
2 Die DG wird ein autonomer Staat (wie Luxemburg oder Liechtenstein)
3 Die DG beantragt eine Einverleibung in Deutschland
4 Die DG beantragt eine Einverleibung in Luxemburg
Doch im Grunde hatte bis dato niemand ernsthaft daran geglaubt, dass es so weit wie in Katalonien kommen könnte. Die belgischen Bürger haben sich mittlerweile an eine extreme Dramatisierung der Sprachenkonflikte im Land gewöhnt, die von den einen oder anderen herbeigeführt wird, um diese oder jene Änderung in der Struktur des Staates durchzusetzen. Indessen haben fast alle begriffen, dass zwei Dinge wahrscheinlich nicht friedlich teilbar sind: Brüssel und die belgische Staatsschuld. Und so wurde auch nach der längsten Regierungskrise, die Belgien mitgemacht hat, ein demokratisch verabschiedeter Kompromiss gefunden, der sich in einer sechsten Staatsreform konkretisieren ließ.
4.4 Eine siebte Staatsreform?
In den letzten Staatsreformen (4. bis 6.) sind also weitere Befugnisse an die Regionen oder Gemeinschaften übertragen worden. Dabei wurde auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft jeweils das zugewiesen, was auch auf die anderen Einheiten übertragen worden ist. Ein Beispiel ist hier u.a. das Kindergeld, das fortan von den Gemeinschaften ausbezahlt wird. Wenn die letzte Staatsreform, die sechste, vollständig ausgeführt sein wird, werden Gemeinschaften und Regionen mehr Gelder zur Verfügung haben als der Zentralstaat. Mit den neuen Aufgaben wächst dann gleichermaßen die Verwaltung. Die Verlegung vieler Arbeitsplätze in diesen Bereichen nach Eupen stellt die Regierung vor neue logistische Probleme, denn die zur Verfügung stehenden Gebäude stoßen langsam an ihre Grenzen.
Vor Kurzem ist es zu weiteren Verhandlungen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der wallonischen Region zur Übernahme von neuen Bereichen, wie zum Beispiel dem Verkehr oder der Energiepolitik, gekommen; diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zwischendurch hat die Regierung der DG beschlossen, den Terminus „Ostbelgien“ zu verwenden. Dies weist eher auf ein Territorium hin, wobei das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich ja wie gesagt auf dem Territorium der Wallonie befindet. Es wurden ebenfalls Stimmen laut, bei einer siebten Staatsreform dann die Einrichtung einer vierten Region (neben Flandern, der Wallonie und Brüssel) für die Deutschsprachigen einzufordern. Ostbelgien als vierte Region hätte dann die gleichen Befugnisse wie die anderen Regionen. Dies würde ebenfalls eine Übertragung vieler neuen Aufgaben mit sich bringen, die wiederum sehr hohe Kosten verursachen würden. So bleibt diese Frage ganz offen; sie wäre sowieso erst fällig, sollte diese siebte Staatsreform von den beiden großen Gemeinschaften angepeilt werden.
