Kitabı oku: «Der Wiener Kongress», sayfa 4
• Noch sehr unbestimmt fielen die territorialen Rahmenbedingungen für den mitteleuropäischen Raum nördlich und südlich der Alpen aus. Art. 6 schrieb eine staatenbündische Lösung für den deutschen Raum fest („Les Etats de l’Allemagne seront indépendans et unis par un lien fédératif“). Auf der Apenninenhalbinsel wurde Österreich eine Einflusszone im Norden vorbehalten (ein geheimer Zusatzartikel nannte die Flüsse Po und Ticino sowie den Lago Maggiore als Grenzen der [<<39] künftigen österreichischen Besitzungen in Italien), südlich davon sollte es zur Wiederherstellung selbständig-souveräner Staatswesen kommen („L’Italie … sera composée d’Etats souverains“).
Weitere territoriale Dispositionen, die als Richtschnur bei den noch zu treffenden Entscheidungen im Sinne der ausdrücklich so genannten Herstellung eines wirklichen und dauerhaften Gleichgewichts-Systems in Europa („un système d’equilibre réel et durable en Europe“) dienen sollten, wurden in geheimen Zusatzabsprachen getroffen. Hier wurden die Besitzansprüche Österreichs in Norditalien festgeschrieben, ebenso die Entschädigung von Sardinien-Piemont mit dem Gebiet von Genua. Die Grenzen für die Vergrößerung der Niederlande, durch die sichergestellt werden sollte, dass dieses Land sich künftig mit seinen eigenen Ressourcen verteidigen konnte, wurden vorläufig durch Kanalküste, Frankreich und Maas umschrieben, die Regelung des künftigen Grenzverlaufs rechts der Maas noch aufgeschoben. Die früher zum Reich gehörigen Gebiete links des Rheins, deren Besetzung und territoriale Integration zu Frankreichs ersten erfolgreich realisierten Kriegszielen gehört hatte und die es jetzt zurückgeben musste, sollten der weiteren Vergrößerung Hollands sowie der territorialen Entschädigung deutscher Staaten dienen, von denen vorerst nur Preußen namentlich genannt wurde.
Noch in Paris regelten Österreich und Bayern wenigstens einen Teil ihrer nachbarschaftlichen Differenzen in einer Vertragsabsprache vom 3. Juni 1814. Bayern gab mit sofortiger Wirkung Tirol und Vorarlberg an Österreich zurück und erhielt dafür Würzburg und Aschaffenburg. Ferner war die Rückstellung der größeren Teile Salzburgs sowie des Innviertels an Österreich vorgesehen, aber erst, wenn Bayern dafür in ausreichender Weise anderswo (in Aussicht genommen wurden Mainz, das Gebiet des alten pfälzischen Kurfürstentums und Teile des Großherzogtums Frankfurt) entschädigt worden sei.29 Um den Besitz Salzburgs sollte sich allerdings noch ein zwei Jahre währendes, zähes Ringen unter den beiden Nachbarmächten anschließen. Vorerst wurden Österreich und [<<40] Bayern gemeinsam beauftragt, die Gebiete links des Rheins und südlich der Mosel gemeinsam in provisorische Verwaltung zu nehmen, während nach Mainz vorerst eine gemischt preußisch-österreichische Garnison gelegt werden sollte.
Schon zu Beginn der Verhandlungen, Mitte April, ist in Castlereaghs Korrespondenz die Idee zu greifen, an den Abschluss des Friedens einen allgemeinen Kongress („general Congress“) anzuschließen, auf dem auch Frankreich vertreten sein sollte.30 Die Idee fand Eingang in Art. 32 des Friedensvertrags, der diesen „congrès général“ aller Teilnehmer am vorausgehenden Krieg binnen zweier Monate nach Wien berief, um dort die Regelungen des Friedenswerks im Sinne des gewünschten Gleichgewichtssystems zu vervollständigen.
Damit ergab sich allerdings die Frage nach dem Einfluss, der dem „Verlierer“ Frankreich und den „kleinen Siegermächten“ Spanien, Portugal und Schweden auf einem solchen Kongress zukommen würde. In der Sicht der vier Großmächte (die sie im ersten geheimen Artikel festhielten) waren nur sie selbst dazu berufen, den Entscheidungen des Kongresses Richtlinien vorzugeben („bases arrêtées par les puissances alliées entr’Elles“). Sowohl Castlereagh als auch Metternich wollten deshalb alle wesentlichen Entscheidungen (vor allem über Polen) in einer weiteren exklusiven Verhandlungsrunde treffen; als Vehikel dafür diente eine von Castlereagh mit langem Vorlauf geplante Einladung des britischen Prinzregenten an die Monarchen Russlands, Österreichs und Preußen nach London. Der Kongress wäre dann nur noch ein „ratifying instrument“ für die dortigen Entscheidungen der Großmächte geworden.31 In diesem Sinn ist die Einschätzung Metternichs eine Woche vor Unterzeichnung des Friedens zu verstehen: „Mit Anfang August wird der Congreß in Wien eröffnet. Da wir uns in der Zwischenzeit … mit den deutschen Fürsten einverstehen werden und unsere Ausgleichung unter den Großmächten definitiv in England stattfinden wird, so wird dieser Congreß weniger zum Negociiren als zum Unterfertigen bestimmt sein [<<41] und sich in der ersten Hinsicht … auf die Erwägung einiger durch ganz Europa laufenden gesellschaftlichen Fragen beschränken.“32 Diese Einschätzung sollte sich freilich als viel zu optimistisch erweisen.
Auf Einladung des britischen Prinzregenten Georg reisten Zar Alexander I., König Friedrich Wilhelm III. und Metternich von Paris aus Anfang Juni 1814 nach London, um dort zwischen dem 6. und dem 22. Juni im Kreis der Vier über weitere Grundsatzentscheidungen zu beraten, die dem nach Wien einberufenen Kongress vorgelegt werden sollten. Der Zar und seine jüngere Lieblingsschwester, Großfürstin Katharina, brachten durch eine Reihe persönlicher und diplomatischer Ungeschicklichkeiten die konservative Regierung des Earl of Liverpool gegen sich auf. Nicht zuletzt deswegen konnte über die wichtige Causa Polen nicht offiziell verhandelt werden, und die Pläne des Zaren hinsichtlich einer Verbindung des Herzogtums Warschau mit den früheren Gebietsgewinnen aus den polnischen Teilungen blieben den Verbündeten unklar. In den offenen Fragen um Polen, aber auch hinsichtlich der künftigen Verfassung Deutschlands, setzte Metternich stark auf eine Kooperation mit Preußen und signalisierte deshalb wiederholt seine Bereitschaft zu Zugeständnissen hinsichtlich des preußischen Interesses an Sachsen.33
In London erfolgte nur eine wichtige Präzisierung der Pariser Regelungen, bei der die Briten erfolgreich Regie führten: die Übergabe der vormals Österreichischen Niederlande („Belgique“) an Prinz Wilhelm, Souveränen Fürsten der Niederlande („Hollande“), und die Verbindung beider („amalgame“) zu einem neuen niederländischen Staatswesen, dessen Grenzen rechts der Maas vorerst noch nicht genau festgelegt waren. Die Bestimmungen zur provisorischen Verfassung vom Juli 1814 legten fest, dass diese Union eine „tiefgehende und vollständige“ („intime et complète“) sein und auf der Basis der in den Niederlanden gültigen Verfassungsregelungen erfolgen sollte; faktisch ging es also um einen „Anschluss“ der belgischen Gebiete an die Niederlande. Großbritannien sicherte sich für diese Vermittlungsdienste aus dem überseeischen Besitz [<<42] der Niederlande die Kolonie am Kap der Guten Hoffnung, Cochin an der indischen Malabarküste und einen Teil des südamerikanischen Niederländisch-Guayana (Essequibo, Demerara und Berbice).34
Abgesprochen wurde weiterhin, im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten mit Frankreich Truppen in Kriegsstärke von je 75.000 Mann mobilisiert zu halten und in den besetzten Gebieten keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen, bevor über deren künftige Zugehörigkeit vertraglich entschieden sein würde. Die Wichtigkeit dieser Zusage erhellt aus der Tatsache, dass russische Truppen in Sachsen und preußische auf dem linken Rheinufer standen. Die umstrittene Zuordnung der Festungsplätze Mainz und Luxemburg wurde noch nicht festgelegt. Metternich und Hardenberg führten eine Reihe von Gesprächen über die mögliche Ausgestaltung des „föderativen Bands“ für die deutschen Staaten.
Es erwies sich bald, dass die ursprüngliche Terminplanung, den großen Kongress in Wien Ende Juli 1814 zu beginnen, nicht zu halten war. Eine erste Verschiebung gab es Mitte Juni, denn der Zar wollte noch einmal zurück nach Russland und Castlereagh brauchte Zeit für die politische Vertretung seiner Anliegen im britischen Unterhaus. Um Organisation und Ablauf des Kongresses festzulegen, sollten die Bevollmächtigten der vier Mächte ab Anfang August zusammenkommen, aber auch dieser Termin wurde nochmals verschoben, da der Zar, der London am 22. Juni verließ, apodiktisch verkündete, er werde erst am 27. September in Wien erscheinen.
Metternichs Planung am Ende der Londoner Verhandlungen sah schließlich den 10. September als Termin für die Aufnahme der Vorgespräche zwischen Castlereagh, Hardenberg, Nesselrode und ihm selber vor, die Ankunft des Zaren, des Preußenkönigs und der übrigen Monarchen für Ende September und den Kongressbeginn mit 1. Oktober. Vorher wollte er mit Preußen „den Plan der deutschen Verfaßung ins Reine bringen“ und anschließend Hannover, Bayern und Württemberg zur Diskussion dieses Planes zuziehen. Diese Idee hatte Metternich von [<<43] Humboldt übernommen, der die Einsetzung eines „Vorbereitenden Komitees für die deutsche Verfassung“ in Wien empfohlen hatte, um schon zur Eröffnung des Kongresses einen Verfassungsentwurf für einen Deutschen Bund vorliegen zu haben. Darum sollte Humboldt sich im August in Wien kümmern. Mit weiterhin übertriebenem Optimismus hinsichtlich des Kongressverlaufs schrieb Metternich an den Kaiser: „Wenn der rußische Kaiser sich nicht ganz auf Abwegen verliert, so unterliegt es keinem Zweifel, daß wir dieses große Werk in weniger als 6 Wochen beendigen werden.“35
Zusammen mit Hardenberg unternahm Metternich zwischen dem 30. Juni und dem 2. Juli 1814 die Rückreise auf den Kontinent, die die beiden leitenden Minister zunächst nach Paris führte. Im Gespräch mit König Ludwig XVIII. warb Metternich für die Idee eines „unabhängigen Polen“ – gemeint war: möglichst unabhängig von Russland.36 Über das badische Bruchsal, wo er nochmals mit Alexander I. zusammentraf, Ludwigsburg und München kehrte Metternich am 20. Juli 1814 nach Wien zurück.
Außenminister Talleyrand konzipierte inzwischen, gewissermaßen an die eigene Adresse gerichtet, die französischen Instruktionen zum Kongress.37 Er spielte darin das Prinzip der Legitimität stark in den Vordergrund. Mit den Beispielen Frankreich und Spanien im Rücken und mit dem Eintreten für die Rechte weiterer alter Monarchien wie Neapel und Sachsen konnte Talleyrand „am unauffälligsten die spezifischen Interessen Frankreichs unter dem Regime der restaurierten Bourbonenherrschaft verteidigen.“38 Dabei half ihm auch die Tatsache, dass Frankreich keinerlei territoriale Ansprüche stellen und Talleyrand sich deswegen auch als Anwalt jener Staaten gerieren konnte, die wie Polen oder Sachsen im Fokus der Forderungen der Großmächte lagen, darüber hinaus als Fürsprecher der Interessen der Klein- und Mittelstaaten. [<<44]
Kontakte nach England erwiesen sich für die Franzosen dabei als besonders nutzbringend. Auf Empfehlung des Herzogs von Wellington lud Talleyrand Castlereagh ein, auf seiner Reise zum Wiener Kongress in Paris Station zu machen, und der britische Außenminister akzeptierte diese Einladung trotz einiger Bedenken. Man sprach über die Niederlande und Schweden, und Castlereagh versicherte sich des Rückhalts in Paris gegen die polnischen Pläne des Zaren. Aus der Sicht Frankreichs bedeuteten diese Gespräche, die Castlereagh Ende August 1814 mit Ludwig XVIII. und seinem Außenminister in Paris führte, einen ersten Schritt zur Anerkennung als Gesprächspartner im europäischen Mächtekonzert.
Metternich verbrachte den August und die erste Hälfte des September 1814 auf seinem Sommersitz in Baden südlich von Wien. Das in Aussicht genommene Vorbereitungstreffen mit seinen alliierten Kollegen kam nicht mehr zustande. Über den Berliner Gesandten Graf Zichy hielt er Verbindung mit Hardenberg und dachte über einen möglichen Kompromiss mit dem Zaren nach: Ein Anfall der Gebiete östlich der Weichsel an Russland schien ihm, unter der Voraussetzung, dass damit nicht ein Königstitel für Polen verbunden würde, vertretbar. Zu seiner Beunruhigung war man in Berlin nicht bereit, im Gegenzug eine Abschwächung des Anspruchs auf Sachsen auch nur zu erwägen. Auch die zwischen Berlin und Wien vereinbarte Erarbeitung eines Grundlagenplans für die Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland machte keine Fortschritte. Zwar war Wilhelm von Humboldt seit der zweiten Augustwoche in Wien, doch Hardenbergs „Entwurf der Grundlagen einer deutschen Bundesverfassung“ (die sog. „41 Artikel“ in ihrer zweiten Fassung)39 erreichten ihn dort erst Ende August und die offizielle Übergabe an Metternich in Baden verzögerte sich bis zum 9. September.
So beschäftigte sich der leitende Minister Österreichs im August mit der Reorganisation seiner Staatskanzlei, in der die Vorbereitungen auf den Kongress bereits auf Hochtouren liefen, und bestimmte den mit den deutschen wie mit den italienischen Verhältnissen vertrauten Diplomaten Johann Freiherr von Wessenberg zum zweiten Vertreter Kaiser [<<45] Franz’ I. auf dem Kongress, nachdem Johann Philipp Graf von Stadion diese Funktion abgelehnt hatte.
Als Metternich die Nachricht erhielt, dass der britische Außenminister Castlereagh und der Chefberater des Zaren Nesselrode am 13. September 1814 in Wien eingetroffen waren, machte er sich am 15. auf die kurze Reise von Baden in die Hauptstadt. Am 17. vervollständigte Hardenberg den Kreis der leitenden Minister der vier alliierten Mächte. Bis zur geplanten Kongresseröffnung am 1. Oktober blieben noch zwei Wochen, und in den kritischen Fragen Polen, Sachsen, Neuverteilung der Gebiete am Rhein sowie bei der Gestaltung des deutschen Staatenbundes war man noch keinen Schritt vorangekommen. [<<46]
1 Lieven, Russland gegen Napoleon, S. 349f.
2 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 7, S. 60f.
3 Geheimartikel bei Angeberg, Congrès, S. 1f.
4 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 8, S. 63.
5 Angeberg, Congrès, S. 9–12.
6 Angeberg, Congrès, S. 25f.
7 Sellin, Geraubte Revolution, S. 73.
8 Angeberg, Congrès, S. 50–52; Treichel, Quellen, Nr. 5, S. 25–36; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 9, S. 65–68.
9 Treichel, Quellen, Nr. 7, S. 41–48; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 10, S. 69–71. Art. 4 garantierte Bayern „la souveraineté pleine et entière“, der Geheimartikel 1 „l’indépendance entière et absolue“.
10 Webster, British Diplomacy, Nr. 3–31, S. 3–56, Nr. 54–60, S. 94–107.
11 Angeberg, Congrès, S. 73–82, v. a. S. 76f., 78f. (Deklaration); Sellin, Geraubte Revolution, S. 84 (Zitat).
12 Webster, British Diplomacy, Nr. 32–33, S. 56–63, Zitat S. 58; Instruktion für Castlereagh vom 26. Dezember 1813 ebd., Nr. 70, S. 123–128.
13 Fournier, Châtillon, S. 56–79, 286–288 (Zitat S. 287), 306–308; Demelitsch, Actenstücke, S. 240–252.
14 Fournier, Châtillon, S. 105–138.
15 Wittichen/Salzer, Briefe Gentz, Nr. 145, S. 244; Vertragsentwurf: Angeberg, Congrès, S. 110–113. Vgl. Fournier, Châtillon, S. 146–174; Demelitsch, Actenstücke, S. 254–287; Kerautret, Les grands traités, S. 104–117.
16 Sellin, Geraubte Revolution, S. 114. Vgl. Webster, British Diplomacy, Nr. 82, S. 157 (18. Februar).
17 Text: Angeberg, Congrès, S. 116–120; Kerautret, Les grands traités, S. 118–123.
18 Sellin, Geraubte Revolution, S. 114f.
19 Fournier, Châtillon, S. 183–232; Demeltisch, Actenstücke, S. 127–143, 374–391.
20 Angeberg, Congrès, S. 143–146 (25. März 1814).
21 Sellin, Geraubte Revolution, S. 121–142, Zitat S. 141; Willms, Talleyrand, S. 200–204.
22 Angeberg, Congrès, S. 156.
23 Angeberg, Congrès, S. 148–151; Kerautret, Les grands traités, S. 126–133; Fahrmeir, Revolutionen und Reformen, S. 140 (Zitat).
24 Angeberg, Congrès, S. 156–161; Kerautret, Les grands traités, S. 139–144.
25 Sellin, Geraubte Revolution, S. 195–273, Zitat S. 272.
26 Müller, Quellen, Nr. 1, S. 33–59 mit Karte 1, Zitate S. 44f., 34.
27 Webster, Congress, S. 46 Anm. 1.
28 Text: Treichel, Quellen, Nr. 27, S. 153–168 (preuß. Exemplar), Angeberg, Congrès, S. 161–178, 206f. (österr. Exemplar plus Geheimartikel aller Verträge); dt. Übersetzung bei Grewe, Fontes Bd. 2, Nr. 34, S. 278–294 (preuß. Exemplar).
29 Teile des Vertrags in Übersetzung bei Müller, Quellen, S. 164 Anm. 5.
30 Webster, British Diplomacy, Nr. 98, S. 177.
31 Webster, Congress, S. 45.
32 Müller, Quellen, Nr. 2, S. 59f.
33 Müller, Quellen, Nr. 5, S. 66–70.
34 Angeberg, Congrès, S. 182f. (Datierung und Ortsangabe dort falsch, richtig: London 21. Juni), 207–209 (21. Juli), 209–213 (13. August).
35 Müller, Quellen, Nr. 4, beide Zitate S. 65; Treichel, Quellen, Nr. 28, S. 168f.
36 Fournier, Studien und Skizzen, S. 303.
37 Müller, Quellen, Nr. 14, S. 121–144 (10. September 1814); vgl. Willms, Talleyrand, S. 223f.
38 Willms, Talleyrand, S. 227.
39 Müller, Quellen, Nr. 65, S. 314–336.
3. Schwierige Anfänge und drohendes Scheitern
3.1 Mächtepolitik und Organisationsprobleme im Herbst 1814
Die ersten politischen Gespräche in Wien (zwischen Vertretern Preußens und Hannovers) fanden am 5. September 1814 statt. Die leitenden Minister der vier alliierten Mächte trafen zwischen dem 13. und 17. September ein, die wichtigsten Monarchen zwischen dem 22. und dem 27. September. Der Höhepunkt dieser Woche war für Sonntag, den 25. September reserviert, an dem Kaiser Franz I. den Zaren Alexander I. von Russland und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen mit großem zeremoniellen Aufwand willkommen hieß und in einem langen Paradezug zur Hofburg geleitete.
Die Vorabsprachen der vier Alliierten
Zur ersten Besprechung über den Geschäftsgang des Kongresses, dessen Eröffnung immer noch für den 1. Oktober vorgesehen war, kamen Nesselrode und Castlereagh am 16. September 1814 in die Amtsräume von Metternichs Staatskanzlei am Ballhausplatz. Es gab keinerlei Erfahrungswerte für die Abwicklung einer multilateralen diplomatischen Konferenz dieser Größenordnung, und bei allen Vorbesprechungen im Lauf des Jahres 1814 waren nicht nur wichtige Sachfragen offen geblieben, sondern auch das Problem, wie man den nach Wien berufenen Kongress organisieren sollte – als eine Art diplomatisches Parlament mit Rede- und Abstimmungsrecht aller Delegierten oder als bloßes Forum der Ratifikation für die Entscheidungen jener Mächte, die den Pariser Frieden unterschrieben hatten. Auch der Umgang mit der besiegten [<<47] Macht Frankreich und mit den Vertretern der mediatisierten Reichsstände war unklar. Klar war nur, dass die vier Großmächte auf ihrer Rolle als Hauptentscheider beharrten.
Die britisch-russisch-österreichische Dreierrunde identifizierte zwei große Problemkomplexe und beschloss ihre Behandlung in zwei unterschiedlichen Gremien. Alle deutschen Angelegenheiten sollten von einer eigenen „Kommission“ beraten werden, die aus Bevollmächtigten der wichtigsten deutschen Staaten zusammengesetzt war. Diese Kommission unterstand einem „Komitee“ der vier Großmächte, das für die Fragen der europäischen Politik zuständig war und auch über die Zulassung von Delegationen und Verhandlungsgegenständen zu befinden hatte. Zu diesem „Kleinen Ausschuss“ der vier Allianzmächte Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland1 sollten „gleichermaßen die Bevollmächtigten Frankreichs und Spaniens zugelassen werden“. Dieses Gremium sollte sich fallweise mit den übrigen Kongressdelegierten in Verbindung setzen und seine Arbeitsergebnisse schließlich „allen Mächten zur Annahme“ vorlegen.2
Diese Aufteilung der Sachfragen in zwei Gruppen, ihre Behandlung in zwei getrennten Gremien, die Rolle der „Großen Vier“ als Leitungskollegium sowie die Zuziehung Frankreichs und Spaniens gingen auf Überlegungen Castlereaghs zurück, der zum einen auf praktikable Verfahrensordnungen bedacht war, zum anderen eine Sonderrolle für die kriegführenden Mächte von 1813/14 gewahrt sehen wollte. Castlereagh zielte darauf, in der „special Commission“ „for the consideration of German affairs“ neben Österreich und Preußen die süddeutschen Mittelstaaten Bayern und Württemberg sowie das britische Hannover vertreten zu sehen. Die organisatorische Arbeit müsse in den Händen einer „general commission“ der „six powers in Europe most considerable in population and weight“ liegen, wozu der britische Minister [<<48] neben den vier Allianzmächten auch Spanien und Frankreich rechnete. In die gleiche Richtung argumentierte Humboldt; er lieferte auch, der Wichtigkeit nach gereiht, ein Verzeichnis aller wesentlichen Verhandlungspunkte.3
Aus Castlereaghs bemerkenswerter Überlegung, Frankreich als große, wenngleich militärisch besiegte Macht in die Überlegungen zur politischen Neuordnung nach dem Friedensschluss einzubeziehen, ergab sich allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten für das ohnehin komplizierte Vorhaben, den Fahrplan für die Verhandlungen aufzustellen.
Am 22. September beschlossen die Vertreter der vier Siegermächte die Einsetzung eines Gremiums der sechs Großmächte (Österreich, Russland, Großbritannien, Preußen, Frankreich, Spanien) für „die großen Interessen Europas“ bzw. eines Ausschusses der fünf deutschen Mächte Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Württemberg „für die Organisation der deutschen Bundesverfassung“ und die Ausarbeitung der „Grundlagen für“ einen „deutschen Bund“. Die vier alliierten Sieger erinnerten an ihr im ersten Geheimartikel des Pariser Friedens festgeschriebenes Recht, Vorabsprachen über die territorialen wie die rechtlichen Grundsätze zur Ausgestaltung der europäischen Friedenordnung zu treffen und sprachen sich den ersten Zugriff auf diese Fragen im Viererkreis zu; erst danach würden die Vertreter Spaniens und Frankreichs informativ hinzugezogen.4 Castlereagh verlangte unmissverständlich: „the conduct of the business must practically rest with the leading Powers.“5 Frankreich habe inzwischen wieder eine legitime Regierung und solle deshalb als besiegte, gleichwohl „befreundete“ Macht an der Neugestaltung Europas beteiligt werden. Allerdings gebe es einen Statusunterschied zu beachten: die französische Vertretung habe keinen Anspruch auf „sofortige Theilnahme an der Verhandlung mit völlig gleichem Einfluß“, sondern sei [<<49] erst dann hinzuzuziehen, „wenn die andern Theile sich bereits untereinander verständigt haben.“6
Noch deutlicher formulierte Humboldt in einem separaten Protokollzusatz vom 23. September das Recht der „Großen Vier“ auf eine Vorabverständigung untereinander und berief sich dazu auf das Recht der militärischen Eroberung. Er empfahl auch, keine förmliche Eröffnungsversammlung aller in Wien anwesenden Bevollmächtigten abzuhalten, um Streit über Zulassungs- und Rangfragen zu vermeiden. Vielmehr sollten die Großmächte allen anderen diplomatischen Vertretern lediglich Informationen zukommen lassen.7
In insgesamt fünf oder sechs Zusammenkünften am Ballhausplatz (nicht alle sind schriftlich dokumentiert) versuchten Metternich, Nesselrode, Hardenberg, Humboldt und Castlereagh in der Woche nach dem 16. September, die politischen wie organisatorischen Fäden in der Hand zu halten und unter Berufung auf den Ersten Pariser Frieden den prinzipiellen Vorrang der vier Großmächte festzuschreiben. Gentz arbeitete bis zum 30. September eine entsprechende Erläuterung für die Vertreter Frankreichs, Spaniens und Portugals aus; überdies rechnete man damit, dass der Zar auch König Karl XIII. von Schweden, seinen ersten Bündnispartner des Jahres 1812, hinzugezogen sehen wollte.
