Kitabı oku: «Privatrecht für den Bachelor», sayfa 2
Literaturverzeichnis
Brox/Walker, AT | Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeines Schuldrecht, 45. A. 2021 |
Brox/Walker, BT | Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Besonderes Schuldrecht, 45. A. 2021 |
Brox/Henssler, HR | Brox, Hans: Handelsrecht und Wertpapierrecht, 23. A. 2020 |
Eisenhardt/Wackerbarth | Eisenhardt, Ulrich/Wackerbarth, Ulrich: Gesellschaftsrecht I – Recht der Personengesellschaften, 16. A. 2015 |
Förster | Förster, Christian: Allgemeiner Teil des BGB, 3. A. 2015 |
Förster | Förster, Christian: Schuldrecht Allgemeiner Teil, 2. A. 2015 |
Förster | Förster, Christian: Schuldrecht Besonderer Teil, 2. A. 2016 |
Stadler | Stadler, Astrid: Allgemeiner Teil des BGB, 20. A. 2020 |
Schünemann | Schünemann, Wolfgang B.: Wirtschaftsprivatrecht, 6. A. 2011 |
Schwab/Löhnig | Schwab, Dieter/Löhnig, Martin: Falltraining im Zivilrecht 1, 6. A. 2016 |
Wellenhofer | Wellenhofer, Marina: Sachenrecht, 35. A. 2020 |
Teil A Aufgaben
I. Bürgerliches Recht[*]
1. Grundlagen
1
Rechtsquelle des Privatrechts ist
a) | nur das Gesetzesrecht |
b) | nur das Gewohnheitsrecht |
c) | nur das Richterrecht |
d) | auch das Gewohnheitsrecht. |
2
Das Prinzip von Treu und Glauben (§ 242) gilt grundsätzlich
a) | wegen seiner Stellung im Gesetz nur im Recht der Schuldverhältnisse |
b) | nur im Bereich des Bürgerlichen Rechts |
c) | für die ganze Rechtsordnung |
d) | für das gesamte Privatrecht, nicht hingegen für das Gebiet des öffentlichen Rechts. |
3
Die Geltendmachung einer verjährten Forderung durch ihren Inhaber ist erfolglos,
a) | da die Forderung mit Verjährungseintritt automatisch erloschen ist |
b) | da der Verjährungseintritt die Realisierung der Forderung unmittelbar beseitigt hat |
c) | sobald der Schuldner sich auf den Eintritt der Verjährung beruft. |
4
Ein potenzieller Erblasser kann die Person seines Erben
a) | überhaupt nicht |
b) | grundsätzlich frei |
c) | nur dann, wenn er seinen Ehepartner oder nahe Verwandte als Miterben einsetzt, (partiell) frei bestimmen. |
2. Rechtssubjekte (insbesondere Rechtsfähigkeit)
5
Wer rechtsfähig ist, kann stets
a) | durch eigenes Handeln Rechte, aber keine Pflichten begründen |
b) | durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen |
c) | Rechtsgeschäfte wirksam abschließen |
d) | Träger von Rechten und Pflichten sein. |
6
Der kinderlose Springreiter S will sein Springpferd „Lord“, mit dem er die Goldmedaille gewann, zum Erben einsetzen.
a) | Er muss ein entsprechendes notarielles Testament errichten |
b) | Er kann „Lord“ lediglich als Miterben neben seiner Ehefrau einsetzen |
c) | Er kann „Lord“ nur mit Zustimmung des Tierschutzvereins zum Erben einsetzen |
d) | Er kann „Lord“ überhaupt nicht zum Erben einsetzen, da dieser nicht erbfähig ist. |
7
Erblasser E stirbt am 31.10. Durch formgültiges Testament vom 10.10. hat er neben seinen beiden Enkeln A (20 Jahre alt) und B (18 Jahre alt) auch sein „jüngstes, zur Zeit noch ungeborenes Enkelkind X“, das sich damals im 7. Monat seiner Entwicklung als „Leibesfrucht“ befand – „als Erben zu gleichen Teilen“ eingesetzt. Erben des E sind
a) | in jedem Fall A, B und X zu 1/3, auch falls X anschließend lediglich tot geboren wird |
b) | A, B und X nur dann zu je 1/3, wenn X anschließend lebend geboren wird |
c) | in jedem Fall nur A und B zu je ½. |
8
Aussteiger A, der in Übersee verschollen ist, wird vom zuständigen deutschen Gericht für tot erklärt. Seine Rechtsfähigkeit ist damit
a) | in jedem Fall erloschen |
b) | auch dann erloschen, wenn er noch lebt und älter als 65 Jahre ist |
c) | nicht erloschen, falls er noch lebt. |
3. Rechtsobjekte (insbesondere Sachen)
9
Fabrikant F will seinen Park umgestalten und lässt zu diesem Zweck dort von Gärtner G 20 neue Bäume pflanzen. Diese Bäume sind jetzt
a) | wesentliche Bestandteile des Parkgrundstücks |
b) | nicht wesentliche Grundstücksbestandteile, sondern selbstständige bewegliche Sachen, sofern sie jeweils mehr als zwei Meter hoch sind |
c) | nicht wesentliche Bestandteile, sondern selbstständige bewegliche Sachen, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Höhe. |
10
Gärtner G kauft von einer Baumschule 10 Jungtannen. Er will sie in absehbarer Zeit weiterverkaufen und pflanzt sie zunächst in sein Grundstück ein. Diese Jungtannen sind jetzt
a) | wesentliche Bestandteile des Grundstücks, in das sie eingepflanzt wurden |
b) | nicht wesentliche Grundstücksbestandteile, sondern selbstständige bewegliche Sachen, sofern sie binnen 10 Tagen weiterverkauft werden |
c) | nicht wesentliche Bestandteile, sondern selbstständige bewegliche Sachen, und zwar ohne Rücksicht darauf, wann der Weiterverkauf erfolgt. |
11
Der Erbbauberechtigte E errichtet kraft seines Erbbaurechts auf dem Grundstück des A ein massives Gebäude. Eigentümer dieses Gebäudes
a) | ist allein E |
b) | ist allein A |
c) | sind A und E zu gleichen Teilen. |
4. Rechtlich erhebliche Handlungen im Allgemeinen
(insbesondere Geschäftsfähigkeit)
12
Um Eigentümer einer beweglichen Sache kraft Aneignung gemäß § 958 zu werden,
a) | bedarf es der vollen Geschäftsfähigkeit |
b) | genügt die beschränkte Geschäftsfähigkeit |
c) | bedarf es nach h.M. nicht einmal der beschränkten Geschäftsfähigkeit, sondern lediglich der „natürlichen“ Fähigkeit, einen Eigenbesitzwillen zu bilden. |
13
Um das Eigentum an einer beweglichen Sache durch sog. Dereliktion gemäß § 959 aufgeben zu können,
a) | bedarf es grundsätzlich der vollen Geschäftsfähigkeit |
b) | genügt prinzipiell die beschränkte Geschäftsfähigkeit |
c) | genügt schon der „natürliche“ Besitzaufgabewille. |
14
Ein minderjähriger Geschäftsunfähiger kann nicht
a) | Besitzer sein |
b) | durch eigenes Handeln Besitz gemäß § 854 Abs. 1 erwerben |
c) | Eigentümer sein |
d) | durch eigenes Handeln Eigentum nach § 929 erwerben. |
15
Der hochgradig geisteskranke V hat dem gutgläubigen K ein altes Gemälde veräußert.
a) | Kaufvertrag und Übereignung sind nichtig |
b) | Kaufvertrag und Übereignung sind gültig |
c) | Der Kaufvertrag ist nichtig, die Übereignung ist gültig |
d) | Der Kaufvertrag ist gültig, die Übereignung ist nichtig. |
16
Die Willenserklärung, die ein schwer Geisteskranker in einem sog. lichten Moment – d.h. in einem Augenblick geistiger Klarheit – abgibt, ist nach h.M.
a) | nichtig |
b) | schwebend unwirksam |
c) | wirksam. |
17
Das 6-jährige Wunderkind W kauft sich von seinem Taschengeld eine neue Partitur, die es auch erhält. Dieser Kaufvertrag ist
a) | voll unwirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll wirksam. |
18
Wie zuvor. W ist ferner
a) | nur Eigentümer |
b) | nur Besitzer |
c) | Eigentümer und Besitzer |
d) | weder Eigentümer noch Besitzer der Partitur geworden. |
19
Verträge, die ein beschränkt Geschäftsfähiger ohne Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter schließt, sind
a) | stets voll wirksam |
b) | gelegentlich voll wirksam |
c) | stets unwirksam |
d) | immer schwebend unwirksam. |
20
Wie Aufgabe 17, jedoch ist W jetzt nicht 6, sondern 7 Jahre alt. Der Kaufvertrag ist nunmehr
a) | voll unwirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll wirksam. |
21
Wie zuvor. Der Verkäufer der Partitur ist jetzt
a) | nur Besitzer |
b) | nur Eigentümer |
c) | weder Eigentümer noch Besitzer |
d) | Eigentümer und Besitzer |
des Geldscheins, mit dem W die Partitur bezahlt hat.
22
Der 11-jährige Fußballfreak F entdeckt in der Sportabteilung des Kaufhauses K ein Sonderangebot, nämlich einen Lederfußball, der an Stelle von 35,– € nur noch 10,– € kostet. Er beschließt, sich die 10,– € von seinem Bruder zu „pumpen“ und den Fußball zu kaufen. Der entsprechende Kaufvertrag zwischen F und K wäre
a) | gänzlich unwirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll wirksam. |
23
Die 16-jährige Chiara hat ohne Kenntnis ihrer Eltern einen leider bissigen Hund geschenkt bekommen. Die örtliche Hundesteuer beträgt jährlich 140,– €. Die Übereignung des Hundes an Chiara ist nach h.M.
a) | voll wirksam, da sie für Chiara trotz allem vorteilhaft ist |
b) | schwebend unwirksam |
c) | nichtig. |
24
Der 17-jährige S will sich ohne Wissen seiner Eltern von seinen Ersparnissen ein gebrauchtes tragbares Fernsehgerät kaufen, hat jedoch, wie sich im Laden des mit ihm gut bekannten Händlers H herausstellt, nicht genug Geld mitgenommen. Als S verspricht, die restlichen 25,– € am nächsten Tag zu bezahlen, gibt ihm H das Gerät gleich mit (es ist davon auszugehen, dass beide „an sich“ alle einschlägigen Erklärungen vorgenommen haben). Der entsprechende Kaufvertrag ist rechtlich
a) | voll unwirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll wirksam. |
25
Wie zuvor. S ist ferner nach h.M.
a) | nur Eigentümer |
b) | nur Besitzer |
c) | Eigentümer und Besitzer |
d) | weder Eigentümer noch Besitzer des Fernsehgeräts geworden. |
26
Kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres schließt A mit B einen schwebend un-wirksamen Kaufvertrag. Nach Eintritt der Volljährigkeit des A wird dieser Vertrag
a) | von selbst wirksam |
b) | wirksam, wenn A ihn genehmigt |
c) | wirksam, wenn die Eltern des A ihn genehmigen |
d) | wirksam, wenn die Eltern oder A den Vertrag genehmigen. |
27
Der voll geschäftsfähige Partner eines Vertrages, den ein Siebzehnjähriger schwebend unwirksam geschlossen hat, kann den Vertrag vor Erteilung der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen
a) | nie |
b) | grundsätzlich |
c) | nur auf Grund einer Irrtumsanfechtung |
d) | nur auf Grund eines vereinbarten Rücktrittvorbehalts |
einseitig auflösen.
28
Die 17-jährige Schülerin S arbeitet nachmittags als Aushilfskassiererin in einem Lebensmittelgeschäft. Ihre Eltern hatten sie ohne Einschränkungen zum Abschluss des entsprechenden Arbeitsvertrages ermächtigt. Als S plötzlich die Lust an dieser Tätigkeit verliert, kündigt sie den Arbeitsvertrag fristgemäß, jedoch ohne dass ihre Eltern davon Kenntnis haben. Diese Kündigung ist
a) | voll wirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | gänzlich unwirksam. |
29
Der 17-jährige A ficht einen nach § 110 geschlossenen, aber von der Gegenseite noch nicht voll erfüllten Kaufvertrag form- und fristgerecht wegen arglistiger Täuschung an. Diese Anfechtung, die ohne Wissen und Willen seiner Eltern erfolgt, ist
a) | voll wirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll unwirksam. |
30
Wie zuvor, nur handelt A jetzt mit der mündlich erklärten Einwilligung seiner Eltern, die der Anfechtungsgegner aber nicht als ausreichend akzeptiert, weshalb er die Anfechtung sofort zurückweist. Die Anfechtung ist nunmehr
a) | voll wirksam |
b) | schwebend unwirksam |
c) | voll unwirksam. |
31
Die insbes. auf Baustellenschildern zu lesende Aussage „Eltern haften für ihre Kinder“ ist deliktsrechtlich
a) | grundsätzlich unzutreffend, da – obwohl Minderjährige nicht immer deliktsfähig sind – ihre Eltern prinzipiell nur haften, wenn ihnen eine schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann |
b) | grundsätzlich zutreffend, da Minderjährige prinzipiell nicht deliktsfähig sind und deshalb generell ihre Eltern haften |
c) | grundsätzlich unzutreffend, da Minderjährige generell deliktsfähig sind und deshalb ihre Eltern prinzipiell gar nicht haften. |
32
Der 6-jährige R wirft im Nachbarhaus, das dem N gehört, eine Fensterscheibe ein, weil er sich über N geärgert hat. Für diesen Schaden ist R dem N
a) | in vollem Umfang |
b) | maximal zur Hälfte |
c) | gar nicht |
verantwortlich.
33
Wie zuvor, nur ist R jetzt 12 Jahre alt. Für diesen Schaden ist R nunmehr dem N
a) | in vollem Umfang |
b) | maximal zur Hälfte |
c) | gar nicht |
verantwortlich.
34
Der 22-jährige Student S feiert feucht-fröhlich im Nachbarort den Geburtstag eines Freundes. Auf der Rückfahrt zu seiner Wohnung verursacht er mit seinem Fahrrad infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit – sein Blutalkoholwert beträgt 3,0 Promille – einen Verkehrsunfall. Für den von ihm verursachten Sachschaden ist er zivilrechtlich
a) | in vollem Umfang |
b) | maximal zur Hälfte |
c) | überhaupt nicht |
verantwortlich.
35
Wie zuvor, nur haben den S jetzt seine „lieben“ Freunde ohne sein Wissen und Wollen in diesen Zustand versetzt. Für den entsprechenden Schaden ist er zivilrechtlich nunmehr
a) | in vollem Umfang |
b) | maximal zur Hälfte |
c) | überhaupt nicht |
verantwortlich.