Kitabı oku: «Privatrecht für den Bachelor», sayfa 4

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6. Rechtsgeschäfte (insbesondere Arten, Zustandekommen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Diskriminierungsverbot)

78

Bestimmungen über Rechtsgeschäfte sind


a) nur im 1. Buch
b) auch im 2. Buch, dagegen nicht in den übrigen Büchern
c) in sämtlichen Büchern des BGB

anzutreffen.

79

Ein Rechtsgeschäft besteht


a) stets nur aus Willenserklärungen
b) i.d.R. nur aus Realakten
c) immer nur aus einer Willenserklärung und einem Realakt
d) stets aus mindestens einer Willenserklärung.

80

Keine Tathandlung (Realakt) ist


a) der Fund
b) die Übergabe einer Sache
c) die Abtretung einer Forderung
d) die Verarbeitung i.S. von § 950.

81

Kein einseitiges Rechtsgeschäft ist


a) die Auslobung
b) die Bevollmächtigung
c) die Übernahme einer Bürgschaft.

82

Kein Verpflichtungsgeschäft ist


a) der Kaufvertrag
b) der Schenkungsvertrag
c) die Forderungsabtretung
d) der Leihvertrag.

83

Objekt von Verfügungsgeschäften können sein


a) nur bewegliche Sachen
b) nur bewegliche und unbewegliche Sachen
c) auch Forderungen.

84

Beispiel einer (rechtsgeschäftlichen) Verfügung ist


a) der Abschluss eines Mietvertrages
b) der Forderungserlass
c) die Mahnung des Schuldners durch den Gläubiger.

85

Die Übertragung einer Forderung vollzieht sich grundsätzlich durch Vertrag zwischen


a) altem Gläubiger und Schuldner
b) neuem Gläubiger und Schuldner
c) altem und neuem Gläubiger
d) allen Beteiligten.

86

Die Zweiteilung in (schuldrechtliches) Verpflichtungsgeschäft und (dingliches) Erfüllungs-, insbesondere Verfügungsgeschäft hat zur Folge, dass die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts das formell gültige Erfüllungsgeschäft grundsätzlich


a) zunächst völlig unberührt lässt
b) ebenfalls automatisch nichtig werden lässt
c) anfechtbar macht.

87

Ein Vertrag setzt voraus


a) mindestens zwei Willenserklärungen
b) wenigstens eine Willenserklärung und einen Realakt
c) zwei Realakte.

88

Zu den Verträgen zählt


a) die Schenkung
b) die Kündigung
c) die Mahnung
d) die Aneignung beweglicher Sachen.

89

Von folgenden Rechtsgeschäften ist kein Vertrag


a) die Anfechtung
b) die Abtretung
c) der Schulderlass
d) die Leihe.

90

Ein gegenseitiger Vertrag i.S. der §§ 320 ff. ist


a) die Leihe
b) die Geschäftsführung ohne Auftrag
c) der Mietvertrag.

91

Der Jurastudent S verabredet sich mit seiner Freundin F zu einem Kinobesuch. Als S die F abholen will, erklärt diese kurzerhand, nicht mit kommen zu wollen. S hält ihr vor, sie sei rechtlich gesehen zum vereinbarten gemeinsamen Kinobesuch verpflichtet. Hat S recht?


a) Ja
b) Nein
c) Ja, sofern F keinen triftigen Grund für ihre Weigerung anführen kann.

92

Das Modeatelier V hat in seinem Schaufenster u.a. ein Modellkleid zu einem günstigen Preis ausgestellt. Frau A kauft das Kleid, das jedoch noch für einige Tage im Schaufenster bleiben soll. Bevor das Kleid dort mit einem Schild „verkauft“ gekennzeichnet ist, kommt Frau B in den Laden und sagt, sie nehme das im Schaufenster gemachte Angebot zum Kauf des Modellkleids an. Ist damit ein Kaufvertrag zwischen V und Frau B zu Stande gekommen?


a) Ja, da das Kleid noch nicht als verkauft gekennzeichnet war
b) Ja, wenn Frau A das Kleid noch nicht bezahlt hatte
c) Nein, da eine Sache nicht zwei Mal verkauft werden kann
d) Nein, da eine Schaufensterauslage nur eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots darstellt.

93

Schlau kauft im Selbstbedienungsladen ein. Er entdeckt dabei eine im Preis offenbar zu niedrig ausgezeichnete Flasche Sekt und verstaut diese voller Freude in seinem Einkaufswagen. An der Kasse weist die Kassiererin noch vor der Registrierung des Preises in der Ladenkasse auf die Falschauszeichnung hin. Schlau besteht darauf, die Ware zu dem auf dem Preisetikett ausgewiesenen Preis zu erwerben. Zu Recht?


a) Ja, denn es ist ein Kaufvertrag nach Maßgabe des niedrigen Preises zu Stande gekommen
b) Nein, denn es liegt mit der Warenvorlage an der Kasse noch kein Kaufvertrag, sondern erst ein durch Schlau abgegebenes Angebot zum Vertragsabschluss vor, dessen Annahme die Kassiererin als Vertreterin des Ladeninhabers abgelehnt hat
c) Nein, denn das Verhalten der Kassiererin stellt eine wirksame Anfechtung wegen Inhaltsirrtums dar
d) Nein, denn das Verhalten der Kassiererin stellt eine wirksame Anfechtung wegen Erklärungsirrtums dar.

94

A geht in ein Restaurant, studiert die Speisekarte, ruft den Ober herbei und sagt: „Einmal Wiener Schnitzel bitte.“ In diesem Moment


a) ist ein Vertrag zwischen A und dem Wirt – vertreten durch den Ober – zu Stande gekommen
b) liegt lediglich ein Angebot des A vor
c) liegen weder Angebot noch Annahme vor.

95

Schweigen auf eine Vertragsofferte bedeutet


a) grundsätzlich Annahme
b) grundsätzlich Ablehnung
c) bei Kaufleuten prinzipiell Annahme.

96

B bekommt von einem ihm unbekannten Verlag unbestellt den Band „Die schönsten Fotos der Fußballweltmeisterschaft“ zum Preis von 80,– € zugesandt. Im Begleitschreiben heißt es, wenn der Band nicht innerhalb von vierzehn Tagen zurückgeschickt werde, sei das Kaufangebot angenommen. B möchte das Buch nicht behalten, lässt es aber stillschweigend bei sich liegen. Muss er den Kaufpreis zahlen?


a) Nein, weil er das Kaufangebot des A nicht angenommen hat und deshalb kein Vertrag zu Stande gekommen ist
b) Nur, wenn der Wert des Buches dem verlangten Preis entspricht
c) Ja, weil er dem A seine Ablehnung nicht mitgeteilt hat
d) Ja, weil er den Band nicht – wie im Begleitschreiben vorgeschrieben – innerhalb von vierzehn Tagen zurückgesandt hat.

97

T bestellt bei Hotelier H per Postkarte ein Zimmer für das übernächste Wochenende. H schreibt einen entsprechenden Vermerk in das Reservierungsbuch, gibt T aber keine Nachricht davon. Ein diesbezüglicher Beherbergungsvertrag ist


a) wegen fehlenden Zugangs der Annahmeerklärung unwirksam
b) bis zur Bestätigung der Reservierung schwebend unwirksam
c) voll wirksam.

98

Weinhändler V sendet dem ihm unbekannten K unbestellt 20 Flaschen Wein zu. Laut beiliegender Rechnung beträgt der Preis hierfür 100,– €. K schenkt den Wein bei einer Examensfeier aus. Muss K zahlen?


a) Ja, weil ein Kaufvertrag zwischen ihm und V zu Stande gekommen ist
b) Ja, weil K ungerechtfertigt bereichert ist
c) Nein, weil K nicht zur Rücksendung des Weins verpflichtet war.

99

Eine Vertragsofferte unter Anwesenden kann


a) immer nur sofort
b) stets nur unverzüglich
c) bei entsprechender Abrede der Partner auch z.B. erst nach einer Woche

angenommen werden.

100

A erhält ein briefliches Vertragsangebot des B um 11 Uhr mit der normalen Postzustellung. Bereits um 10 Uhr ist bei A ein Fax des B eingegangen, in dem B sein Angebot widerruft. A weiß jetzt nicht, ob er das Angebot als Basis für seine Annahme betrachten kann.


a) Das Angebot ist wirksam, weil eine einmal abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen werden kann
b) Das Angebot ist wirksam, weil B allenfalls brieflich widerrufen durfte
c) Das Angebot ist nicht wirksam, weil der Widerruf dem A vor Zustellung des Briefes zuging.

101

In einem Gespräch unter vier Augen macht A dem B ein verlockendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. B äußert sich trotz Drängens des A zunächst nicht, erklärt jedoch am folgenden Tag schriftlich die Annahme. A meint nun, er sei an das Angebot nicht mehr gebunden. Zu Recht?


a) Ja
b) Nein
c) Nur dann, wenn A die Bindung an sein Angebot ausgeschlossen hatte („ohne Obligo“, „freibleibend“).

102

Ist im vorangegangenen Fall nunmehr der B an seine Willenserklärung gebunden?


a) Grundsätzlich ja
b) Nur dann, wenn B ausdrücklich eine Bindung erklärt hatte
c) Nein.

103

A macht am 15.6. dem B ein bis zum 15.7. befristetes Vertragsangebot. Die schriftliche Annahmeerklärung des B wird am 14.7. bei A in den Briefkasten geworfen. Da A vom 13. bis 17. 7. wegen eines Trauerfalls verreist ist, kommt ihm die Annahmeerklärung erst am 18.7. zur Kenntnis.


a) Der Vertrag ist nicht zu Stande gekommen, da B die Annahmeerklärung zu lange hinausgezögert hat
b) Der Vertrag ist nicht zu Stande gekommen, da A die Erklärung des B ohne sein Verschulden erst nach dem 15. 7. zur Kenntnis nehmen konnte
c) Der Vertrag ist zu Stande gekommen, weil A einen Stellvertreter hätte bestellen müssen, der die Annahmeerklärung noch rechtzeitig zur Kenntnis genommen hätte
d) Der Vertrag ist nach h.M. zu Stande gekommen, weil A – normale Umstände vorausgesetzt – die Erklärung noch rechtzeitig zur Kenntnis hätte nehmen können.

104

Verträge können abgeschlossen werden


a) nur schriftlich
b) nur durch notarielle Beurkundung
c) nur durch notarielle Beglaubigung
d) im Allgemeinen formfrei.

105

Welches der folgenden Rechtsgeschäfte braucht nicht kraft Gesetzes notariell beurkundet zu werden, um von Vornherein wirksam zu sein?


a) Ein Grundstückskaufvertrag
b) Ein Mietvertrag
c) Ein Erbschaftskaufvertrag.

106

Die in § 766 S. 1 geforderte Schriftform des Bürgschaftsversprechens bedeutet, dass


a) die Urkunde vom Aussteller eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss
b) nur eigenhändig unterschrieben sein muss
c) die gesamte Urkunde einschließlich der Namensunterschrift z.B. maschinenschriftlich hergestellt werden kann („gezeichnet …“).

107

H beauftragt M, gegen das Versprechen einer Bezahlung von 25.000,– € den X umzubringen; dieses Vorhaben misslingt jedoch, X wird nur verletzt. M kann jetzt von H


a) die gesamte Summe
b) nur einen der Verletzung des X entsprechenden Teil der 25.000,– €
c) gar kein Geld

verlangen.

108

AGB eines Partners werden für den Vertragsgegner grundsätzlich verbindlich


a) mit ihrer bloßen Aufstellung
b) durch einseitigen Hinweis des Aufstellenden
c) durch beiderseitige Einbeziehungsvereinbarung.

109

Unklare Bestimmungen in AGB sind nach der sog. Unklarheitenregel zulasten


a) des Aufstellers oder Verwenders der betreffenden AGB
b) des anderen Vertragspartners
c) beider Partner gleichermaßen

auszulegen.

110

Durch Verwendung entsprechender AGB kann man im Voraus seine Haftung für eigene vorsätzliche Vertragsverletzungen


a) ganz ausschließen
b) nicht ganz ausschließen, aber auf eine Höhe von maximal 50.000,– € begrenzen
c) weder ganz ausschließen noch summenmäßig begrenzen.

111

Durch Verwendung entsprechender AGB kann man im Voraus seine Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen von Erfüllungsgehilfen


a) ganz ausschließen
b) nicht ganz ausschließen, aber auf eine Höhe von maximal 50.000,– € begrenzen
c) weder ganz ausschließen noch summenmäßig begrenzen.

112

Beim Kauf neuer Waren darf der Verkäufer durch AGB


a) die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels (Gewährleistungsansprüche) ganz ausschließen
b) die Gewährleistungsansprüche grundsätzlich auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränken
c) die Gewährleistungsansprüche überhaupt nicht ausschließen.

113

Der Sonderling S – ein Frauenhasser – will seinen gebrauchten Pkw verkaufen und gibt ein entsprechendes Inserat in der Zeitung auf. Als sich daraufhin die Hausfrau H als Kaufinteressentin an ihn wendet, erklärt er ihr wütend, dass er sein Auto nicht an eine Frau verkaufen werde. H hält diese Weigerung unter Berufung auf den Gleichberechtigungsgrundsatz und auf das „Antidiskriminierungsgesetz“ für unzulässig. Hat sie Recht?


a) Uneingeschränkt nein
b) Uneingeschränkt ja
c) Nur dann, wenn der Pkw ein Kleinwagen ist.

114

Wie zuvor, nur dass S jetzt kein Frauen-, sondern ein Fremdenhasser ist und sich deshalb weigert, seinen Wagen an den Türken T zu verkaufen. Ist das zulässig?


a) Uneingeschränkt nein
b) Uneingeschränkt ja
c) Nur dann, wenn T nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Türler ve etiketler

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9783811487765
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