Kitabı oku: «Leistungen von Funktionsverbgefügen im Text», sayfa 3

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2.3. 1. Funktionsverbgefüge in der linguistischen Forschungsliteratur

Die germanistische Forschungsliteratur blickt gegenwärtig auf knapp sechzig Jahre Forschung zu Funktionsverbgefügen zurück, die anhand der Vorstellung verschiedener Forschungszweige zu Funktionsverbgefügen in Grundzügen vorgestellt werden soll.1 Trotz der unterschiedlichen Untersuchungsschwerpunkte haben die Forschungsarbeiten zu Funktionsverbgefügen den Bezug zur Kritik am Gebrauch von Funktionsverbgefügen gemeinsam (z.B. Daniels 1963, von Polenz 1963, Heringer 1968, Schmidt 1968, Storrer 2013), die in zahlreichen Stil- und Schreibratgebern wiederholt aufgegriffen wird: Funktionsverbgefüge gehören zu schlechtem Stil und sollen mit einfachen Verben ersetzt werden (vgl. Wustmann 1891: 416ff.; Reiners 1943–2009), weil sie „Texte weniger verständlich machen“ würden (Mackowiak 2011: 72; s. dazu ausführlich Kap. 1.2.1). Der Forschungszweig zu Funktionsverbgefügen in Verbindung mit dem Ausdruck von Aspekt und Aktionsart mit den frühen Arbeiten z.B. von Kolb (1963), v. Polenz (1963), Heringer (1968) und Klein (1968) legt jedoch offen, dass sich Funktionsverbgefüge von Basisverben unterscheiden:

Durch die Verbindung des punktuellen Grundverbums entscheiden mit einem Erstreckungsverbum wird der an sich momentane Vorgang des Entscheidens zeitlich zerdehnt. Zur Entscheidung bringen ist nicht dasselbe wie entscheiden, sondern bedeutet ‚einer Entscheidung zuführen, eine Entscheidung herbeiführen‘ oder ‚eine Entscheidung vorbereiten und treffen‘. (von Polenz 1963: 14; Hervorhebung im Original)

Die pauschale Verurteilung nominaler Fügungen ist nicht gerechtfertigt. Die grammatikalisierten Funktionsverbfügungen mit kommen und bringen werden vor allem dazu benutzt, um die Wertigkeit und die Aktionsart des Grundverbs zu verändern. (Heringer 1968: 121; Hervorhebung im Original)

Wegen der semantisch-aspektuellen Unterschiede zwischen den Konstruktionstypen können Funktionsverbgefüge nicht immer durch Basisverben ersetzt werden (von Polenz 1963: 14; Heringer 1968: 121) – wie in Stilratgebern gefordert wird. Im Anschluss an die Ergebnisse von v. Polenz (1963), Heringer (1968) und Klein (1968) werden Funktionsverbgefüge nach verschiedenen Aktionsarten systematisiert. Gefüge mit dem Ausdruck einer andauernden Handlung, also durativen Aktionsart, sind z.B. zur Verfügung stehen oder in Kontakt bleiben. Der Beginn einer Handlung, d.h. in inchoativer Aktionsart, kann durch Gefüge, wie in Gang kommen und in Kontakt treten, markiert werden (vgl. z.B. Klein 1968, Fabricius-Hansen 1975, Fink 1976, Bahr 1977, von Polenz 1994, Kang 2010; s. Kap. 1.1).

Ein weiterer Forschungszweig innerhalb der Forschungsliteratur zu Funktionsverbgefügen setzt sich mit der Problematik einer Definition des Untersuchungsgegenstandes Nomen-Verb-Verbindung auseinander (u.a. Dobrovol´skij 1979, Helbig 1979, Dyhr 1980, Lehmann 1983, von Polenz 1987, Elsayed 2000, van Pottelberge 2001, Wotjak/Heine 2005, Helbig 2006). Die Forschungsarbeiten thematisieren Funktionsverbgefüge in Bezug auf die Kriterien zur Eingrenzung des Gegenstandes und zur Abgrenzung von anderen angrenzenden linguistischen Disziplinen, wie der Phraseologie- und der Kollokationsforschung. Die Schwierigkeit der Definition von Funktionsverbgefügen liegt v.a. an der Vielzahl unterschiedlicher Konstruktionen, die sich sowohl funktional als auch formal voneinander unterscheiden (vgl. Tao 1997: 7ff./12ff.; Helbig/Buscha 2011: 83ff.; s. dazu auch Kap. 1.1). Ob eine Konstruktion zum Gegenstandsbereich der Funktionsverbgefüge gerechnet werden kann oder nicht, entscheidet sich mit der Wahl einer engeren oder weiteren Definition des Untersuchungsgegenstandes. Für die Zwecke der vorliegenden Arbeit wird die weite Definition nach Kamber (2008) angewendet, in der unterschiedliche Typen von Nomen-Verb-Verbindungen zum Untersuchungsgegenstand gezählt werden (vgl. Kamber 2008: 22ff.; s. Kap. 1.1).

In Bezug auf die Bedeutung Funktionsverbgefügen, wie Frage stellen, Antwort geben oder Entscheidung treffen, in Gegenüberstellung mit ihren Basisverben, also fragen, antworten und entscheiden, finden sich in der Forschungsliteratur die folgenden Auffassungen:

Der Terminus „Streckformen“ ist stilistisch wertend gedacht. [Streckformen] […] sind Verbalphrasen, die nicht nur verbale Teile enthalten, aber an Stelle von einfachen Verben stehen. Zwar ist ihr Kern ein Verb, aber daneben enthalten sie noch verbale Teile in nominaler Form:


Wer kann [Hilfe leisten]? Wer soll [Auskunft geben]?
(Heringer 2014: 115; Hervorhebung S.K.)

„Funktionsverbgefüge“ (Streckformen), d.h. Konstruktionen aus Funktionsverb und (präpositional regiertem) Substantiv, die formal i.d.R. durch ein einfaches Verb ersetzbar sind, aber dann ihren amtlichen Charakter verlieren: […] ein Geständnis ablegen[…]. (Hoffmann 2017: 225; Hervorhebung S.K.)

Nominalisierungsverbgefüge unterscheiden sich semantisch von entsprechenden einfachen Prädikatsausdrücken in der Regel nicht hinsichtlich der Verifikationsregeln für die damit gebildeten Prädikate, sondern hinsichtlich ihrer pragmatisch-stilistischen Wirkungen: Für Nominalisierungsverbgefüge ist typisch der Gebrauch in akademischer, technischer, amtssprachlicher oder formal-öffentlicher Rede, wie schon v. Polenz 1987 festgestellt hat. Sie sind also im Wesentlichen pragmatisch bedingte Varianten der einfachen Ausdrücke. (grammis online 20192: Nominalisierungsverbgefüge; Hervorhebung S.K.)

Heringer (2014), Hoffmann (2017) und grammis (2019) zufolge werden Gefüge, wie Frage stellen und Entscheidung treffen, anstelle von einfachen Verben verwendet; sie können ersetzt werden, weil sie sich semantisch nicht von Basisverben, wie fragen und entscheiden, unterscheiden und lediglich Varianten der Verben darstellen.3 Die Unterschiede zwischen diesen Nomen-Verb-Verbindungen und Basisverb-Konstruktionen, wie z.B. in Sie stellt ihm eine Frage. vs. Sie fragt ihn etwas, seien v.a. auf stilistischer Ebene angesiedelt und eine Substitution des Gefüges mit dem Basisverb hätte lediglich den Verlust des „amtlichen Charakters“ zur Folge (vgl. Heringer 2014: 115; Hoffmann 2017: 22; grammis online 20184: Nominalisierungsverbgefüge). Dies spiegelt sich in den Auffassungen der Stil- und Schreibratgeber, die Gefüge, wie Frage stellen und Entscheidung treffen, seit Wustmann (1891: 416f.) stilistisch als schwülstiges Behördendeutsch und Behördenjargon abtun, denn „[n]amentlich Menschen, die von Natur Langweiler und Kanzleiräte sind, neigen zu dieser Form der Hauptwörterei“ (Reiners 2009: 72) und „[w]er so etwas schreibt, hat einen Stock verschluckt“ (Textwende: Besser schreiben mit Verben5).

Als Hinweis auf die angesprochenen stilistischen Unterschiede werden Studien zur Textsortenspezifik6 – ein weiterer Forschungszweig in der Forschung zu Nomen-Verb-Verbindungen – herangezogen, die zeigen, dass die Gefüge häufig in Textsorten mit offiziellem Sprachduktus und amtlichen Charakter vorkommen, wie z.B. in politischer Berichterstattung (Panzer 1986), technischer Fachsprache (Vigašová 1968), wissenschaftlichen Texten (Richter 1988), Texten aus Wirtschaft und Handel (Schaarschuh 1990, Marušić 2012) und in Gesetzestexten (Seifert 2004, Crestani 2013, Storrer 2013). Die Hypothese, dass Funktionsverbgefüge häufiger in Gesetzestexten vorkommen, konnte allerdings nicht bestätigt werden, denn

[d]er empirische Befund hat […] ergeben, daß die Gebrauchsfrequenz der FVG in Gesetzestexten a) nicht höher als in anderen fachsprachlich geprägten Textsorten und b) zumindest in der Gegenwart kein konstantes Merkmal ist. Offensichtlich handelt es sich bei der Auffassung, FVG seien besonders typisch für die Gesetzessprache, um ein Vorurteil. (Seifert 2004: 201f.)

Außerdem weist Pottelberge (2001) darauf hin, dass es unter Funktionsverbgefügen im weiteren Sinn sowohl Konstruktionen gibt, die einen elaborierten Sprachgebrauch kennzeichnen, wie z.B. eine Kalkulation vornehmen, als auch Gefüge, die stilistischer näher am Standard anzusiedeln sind (vgl. Pottelberge 2001: 249). Deswegen kommen Funktionsverbgefüge nicht nur in amtlichen und offiziellen Textsorten vor, sondern finden auch in einer Vielzahl anderer kommunikativer Gattungen7 Anwendung, wie z.B. Zeitungstexten (Schmidt 1968, Popadić 1971), literarischer Prosa (Storrer 2013), Wikipedia-Artikeln (Storrer 2013), in gesprochenen Texten (1) (vgl. Deppermann 2006: 45) oder in Rap-Texten (2)(3), vgl. folgende Beispiele:

1 was (.) äh äh herr kretschmann (.) ich würde gerne ihnen nachher auch noch ne frage stellen (.) hh ähm(ID: FOLK_E_00064_SE_01_T_05; Hervorhebung S.K.)

2 „Vermiss die Fam, die Gang, die StraßenRichter legen uns in Ketten, aus StacheldrahtKinder schlafen in Zellen wegen TatverdachtImmer Fragen stellen – LKA, zu abgefuckt, der verkackte Staat“(187 Straßenbande: Lieblingszahl, Album: Der Sampler 3; Hervorhebung S.K.)

3 „Du denkst du und deine Spinner-Clique kickt Raps und kommt gegen mich an? […]Ich rap weltklasse auch wenn ich dafür kein Geld fasseIch kick Rhymes die Chicks aufblühen und verwelken lassen“(Morlockk Dilemma, Leipzig steht in Flammen, Album: Egoshooter; Hervorhebung S.K.)

Weil Beispiel (1) aus den Stuttgart 21 Schlichtungsgesprächen (Folk-Korpus, IDS) – einem politischen und öffentlichen Diskurs zum Neubauprojekt des Stuttgarter Bahnhofs – stammt, könnte argumentiert werden, dass derartige Gespräche zwar mündlich vermittelt sind, sich aber durch den offiziellen und öffentlichen Rahmen der Veranstaltung durch als konzeptionell schriftlich klassifizieren lassen (vgl. Koch/Oesterreicher 1985: 17). Den nachstehenden Beispielen (2) und (3) aus den Musiktexten der Rapper der 187 Straßenbande und Morlock Dilemma kann jedoch durch Ausdrücke und Wendungen wie Fam (Familie), Gang, Chicks, abgefuckt und verkackter Staat kein amtlicher Sprachduktus attestiert werden. Wären Funktionsverbgefüge, wie Frage stellen, also stilistisch markiert, dann würden sie vermutlich nicht in Rap-Texten vorkommen, die sich durch einen provokativen und vulgären Sprachstil auszeichnen (vgl. Androutsopoulos 2003, Kabatnik 2014). Funktionsverbgefüge werden aber nicht nur im Rap verwendet, es können sich darüber hinaus auch neue und textsortenspezifische Gefüge, wie z.B. Raps oder Rhymes kicken für rappen oder rhymen (engl. ‚sprechsingen‘) entwickeln. Die Existenz von Funktionsverbgefügen lässt sich demnach nicht oder zumindest nicht allein mit amtlichem oder elaboriertem Stil von Funktionsverbgefügen (im weiteren Sinn) im Vergleich mit Basisverben begründen (vgl. Pottelberge 2001: 249f.).

Zudem sind Funktionsverbgefüge kein allein deutsches Phänomen und kommen in einer Vielzahl verschiedener Sprachen vor, z.B. im Englischen (z.B. Stevenson et al. 2004), Französischen (z.B. Cortès 1999), Japanischen (z.B. Ahn 1990), Niederländischen (z.B. Klimaszewska 1983) sowie in vielen slawischen Sprachen, wie dem Russischen (z.B. Abramov 1989) und Polnischen (z.B. Żmigrodzki 2000; Taborek 2018).8 Das Funktionsverbgefüge Frage stellen existiert beispielsweise in den folgenden Sprachen (Tabelle 1):


Sprache Funktionsverbgefüge Basisverb
Englisch to ask [sb.] a question to ask
Niederländisch de [o. een] vraag stellen Vragen
Französisch poser une question à qn questionner qn sur qc
Portugiesisch fazer uma pergunta (a alguém) Perguntar
Spanisch hacer [o plantear]una pregunta a alguien preguntar por
Italienisch porre una domanda domandare [oder chiedere] (qc) a qu
Latein proponere quaestionem Quaerere
Polnisch zadawać [perf. zadać] komuś pytanie pytać [perf. s oder za pytać]
Russisch зада́ть кому́-ли́бо вопро́с спроси́ть св.
Slowenisch postaviti komu vprašanje spraševati [perf. vprašati]
Bulgarisch задавам въпрос питам [o. попитвам]
Türkisch soru sormak sormak -e -i
Arabisch طرح سؤالاً سأل / يسأل
Chinesisch 对某人提个问题 向某人打听某事
Griechisch κάνω μια ερώτηση σε κάποιον Ρωτώ

Tabelle 1:

Frage stellen und fragen in 15 Sprachen (Pons-Online 2019)

Den Wörterbucheinträgen in Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass das Funktionsverbgefüge Frage stellen in allen Sprachen jeweils ein eigenständiges Lemma bildet und es ist – zumindest für die Sprachen mit lateinischem Alphabet – abzulesen, dass die meisten Gefüge in einem Ableitungsverhältnis mit den Basisverben stehen, vgl. z.B. das Polnische zadawać/zadać pytanie vs. pytać oder das Türkische soru sormak vs. sormak -e -i. Eine Ausnahme bildet das Englische mit to ask a question vs. to ask. Zudem weisen diese 15 Sprachen durch ihre unterschiedliche Entstehung und Entwicklung auch starke typologische Varianz auf: das Türkische als agglutinierende, das Chinesische als isolierende Sprache und die flektierenden Sprachen, wie das Deutsche und das Polnische (vgl. Haarmann 1976, Moravcsik 2013). Trotz der sprachsystematischen Unterschiede haben die aufgeführten Sprachen gemeinsam, dass das Funktionsverbgefüge Frage stellen in ihrem Wortschatz vorkommt, sogar im Lateinischen.

Im Polnischen, der Vergleichssprache dieser Arbeit, existieren Funktionsverbgefüge im weiteren Sinn, wie z.B. Frage stellen zadać/zadawać pytanie, aber auch Funktionsverbgefüge im engeren Sinn, wie in Gang bringen – auf Polnisch puścić coś w ruch ‚etwas in Gang bringen‘, was überraschend ist, weil es für in Gang bringen ja das Verb uruchomić ‚in Gang bringen‘ gibt, d.h. trotz des Ausdrucks von Kausativität durch das Verb uruchomić ‚in Gang bringen‘ existiert im Polnischen ein kausatives Funktionsverbgefüge, das mit dem Basisverb in Ableitungsrelation steht und ebenfalls Kausativität ausdrückt (vgl. Korytkowska 2004; Skibicki 2016: 288ff.). Würden die Funktionen von Funktionsverbgefügen also allein im Ausdruck von Aspekt und Aktionsart liegen, dann dürfte es im Polnischen dem Ökonomieprinzip der Sprache nach (Sivula 1989, Barz 1997) keine Funktionsverbgefüge geben. Und würden sich Funktionsverbgefüge, wie Frage stellen, nicht von Basisverben unterscheiden, würde dies bedeuten, dass sich typologisch unterschiedliche Sprachen semantische Dubletten leisten würden (vgl. s. Kap. 1.2.3). Warum existieren derartige Mehrwortlexeme in so vielen typologisch unterschiedlichen Sprachen, wenn es entsprechende Basisverben gibt?

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Forschungszweig wesentlich, der sich mit den Arbeiten von Daniels (1963), Schmidt (1968) und Popadić (1971) entwickelte. Diese Arbeiten konzentrieren sich v.a. auf die semantischen und syntaktischen Leistungen von Funktionsverbgefügen in Gegenüberstellung mit Basisverben, d.h. sie untersuchen die Konstruktionen auf ihren pragmatischen Mehrwert. Die Autoren und Autorinnen werten in ihren Analysen authentische Sprachdaten in Form von literarischer Prosa (Daniels 1963) und Zeitungsartikeln aus (Schmidt 1968, Popadić 1971) und stellen damit die ersten Arbeiten mit korpuslinguistischem Ansatz dar. Häufig finden sich in diesen Arbeiten Funktionsverbgefüge im weiteren Sinn, wie z.B. eine Feststellung machen (Daniels 1963: 230), einen Befehl geben (Schmidt 1968: 50) oder Arbeit/Beitrag leisten (Popadić 1971: 43f.), d.h. weniger lexikalisierte und syntaktisch restringierte Gefüge (Daniels 1963; Schmidt 1968: 56; Popadić 1971, Eroms 2000; Hinderdael 1985; Storrer 2006a, 2006b, 2007, 2013). Derartige Leistungen von Funktionsverbgefügen werden in der Forschungsliteratur zu Nomen-Verb-Verbindungen unter stilistischen, syntaktischen oder kommunikativen Leistungen zusammengefasst (vgl. Daniels 1963, Schmidt 1968: 56; Hinderdael 1985), vgl. die folgende Auflistung:

 Modifikation und Spezifizierung der Funktionsnomen durch Attribute (vgl. Daniels 1963: 230; Popadić 1971: 56; Hinderdael 1985: 256; Heine 2005: 163f.; Helbig/Buscha 2011: 90)

 „Zusammenballung und Konzentration von Aussagen auf engem Raum“ (Daniels 1963: 227, s. dazu auch Schmidt 1968: 70f.; Popadić 1971: 56; Hinderdael 1985: 256ff.; Seifert 2004: 106, 195)

 Verteilung der Komponenten des Gefüges auf mehrere Sätze (vgl. Daniels 1963: 230; Storrer 2006a: 173; Schmidt 1968: 49f.; Popadić 1971: 51)

 Valenzreduzierung und Vereinheitlichung der Valenz (Heringer 1968; Popadić 1971: 40; Hinderdael 1985: 214; Seifert 2004: 192; Helbig/Buscha 2011: 93; Heidolph et al. 1984: 439)

 Präzision der Aussage (Schmidt 1968: 97; Popadić 1971: 25), Aussagenverallgemeinerung (vgl. Hinderdael 1985: 213f.; Popadić 1971; Helbig/Buscha 2011: 93)

 Perspektivierung der Handlung (vgl. Daniels 1963: 226/229; Schmidt 1968: 68)

 Betonung und Gewichtung unterschiedlicher Positionen der Glieder im Satz (Popadić 1971: 25; Hinderdael 1985: 159; Helbig/Buscha 2011: 94), Auswirkungen auf kommunikative Struktur und thematische Progression (vgl. Hinderdael 1985: 218f.; Seifert 2004: 192; Heine 2006: 162ff.)

 Referenzfähigkeit (Heidolph et al. 1984: 441; Eroms 2000: 170), Wiederaufnahme im Folgetext (Seifert 2004: 197; Schmidt 1968: 73; Hinderdael 1985: 221; Storrer 2006a/2013, Gautier 1998; Helbig/Buscha 2011: 88)

Semantische und syntaktische Leistungen von Funktionsverbgefügen werden mit kommunikativen verknüpft und die Autoren und Autorinnen weisen auf besondere Leistungen von Funktionsverbgefügen im Textzusammenhang hin (vgl. Gautier 1998, Seifert 2004, Storrer 2006a, 2013). Beispielsweise können die Funktionsnomen durch Attribute modifiziert werden und so auf eine bestimmte Weise im Text dargestellt werden (vgl. Daniels 1963: 230; Popadić 1971: 56; Hinderdael 1985: 256; Heine 2006: 163f.; Lucius-Hoene/Deppermann 2004: 171) oder die Informationen können im Text unterschiedlich angeordnet und wiederaufgenommen werden, wodurch sich eine „unterschiedliche kommunikative Struktur“ (Hinderdael 1985: 218f.; s.a. Heine 2006) ergibt, die die „thematische Progression“ (Seifert 2004: 192; s.a. Storrer 2013) im Text beeinflusst.

Die aufgeführten Arbeiten zeigen, dass Funktionsverbgefüge spezifische semantische, syntaktische und kommunikative Funktionen erfüllen können. Trotz der zahlreichen Hinweise in der Forschungsliteratur auf den Zusammenhang von Funktionsverbgefügen mit der Strukturierung von Informationen im Text, existiert keine mir bekannte deutsche, polnische bzw. deutsch-polnische Monographie, die Leistungen von Nomen-Verb-Verbindungen auf der Ebene des Textes fokussiert. Was also bislang fehlt, ist eine systematische Klassifikation von Funktionsverbgefügen nach ihren Leistungen im Textzusammenhang. Auf den textlinguistischen Hintergrund der vorliegenden Arbeit gehe ich im Folgenden ein.

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