Kitabı oku: «Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente», sayfa 16
I. Volatilitätsderivate
I. Merkmale und Arten
Volatilitätsderivate sind Derivate, die gegenläufig zu angenommenen Schwankungsrisiken strukturiert werden. Das betreffende Risiko betrifft hier also nicht ein Finanzinstrument als solches, sondern nur die hierauf bezogenen Marktbewegungen. Es ist nicht möglich, direkt in solche Marktbewegungen zu investieren. Diesem Umstand wird bei der Strukturierung von Volatilitätsderivaten Rechnung getragen.
Eine Form solcher Derivate sind Volatilitätsfutures. Diese Futures lauten auf einen Terminkurs mit einem Volatilitätsindex als Bezugswert. Dieser spezielle Index spiegelt die erwartete Schwankungsbreite eines Portfolios gehandelter Wertpapiere innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. VIX-Index).384 Der erste Volatilitätsfuture („Volax-Future“) wurde bereits im Jahr 1998 aufgelegt, dennoch sind solche Produkte bisher auf eine Marktnische begrenzt geblieben.385 Zusätzlich werden mittlerweile exotische Optionsscheine auf Volatilitätsfutures und verschiedene Kombinationsprodukte (z.B. Zertifikate) angeboten.386 Auf exotische Optionen wird im Abschnitt K (S. 119) näher eingegangen.387
Ein Produkt anderer Art sind so genannte Varianzswaps. Diese Finanzinstrumente hängen nicht notwendig von einem Volatilitätsindex ab. Varianzswaps sollen wirtschaftlich die Funktion einer Option auf eine bestimmte Volatilität erfüllen. Die Prämie für eine solche Option berechnet sich als Risikoaufschlag aufgrund der Schätzung der künftigen Schwankungen eines Referenzwerts. Angesichts der Tatsache, dass die Risikoprämie außerdem von der Steilheit der Volatilitätskurve abhängt, wird anstelle einer Optionsgestaltung jedoch ein Swap strukturiert, da sich die Zahlungsströme eines solchen Swaps genauer an die Schwankungen des Referenzwerts anpassen lassen.388
II. Wirtschaftliche Funktionen
Volatilitätsderivate sollen es Sicherungsnehmern ermöglichen, sich die Tatsache zunutze zu machen, dass die Schwankungsbreite sich bei fallenden Kursen vergrößert und mit dem Kauf der zum Kurs gegenläufigen Volatilität somit ein Risiko-Diversifikationseffekt einhergehen kann.389 Allerdings tendieren Volatilitätsindizes langfristig gegen den Mittelwert, während die implizite Volatilität selbst zu starken Ausschlägen neigt. Deshalb wird eine Direktanlage in Volatilitätsfutures nur als kurzfristige Beimischung im Anlageportfolio für sinnvoll gehalten.390
III. Risiken beim Einsatz
Volatilitätsderivate führen im bilateralen Verhältnis zu einer Verlagerung von Schwankungsrisiken. Außerdem bestehen Gegenparteirisiken aus dem Derivatkontrakt. Die Risiken, die mit Volatilitätsderivaten über das bilaterale Verhältnis hinaus verbunden sind, dürften angesichts des Einsatzzwecks und der speziellen Eigenschaften solcher Produkte in der Regel begrenzt sein. Anderes dürfte allenfalls bei einem strategischen Einsatz von Volatilitätsfutures oder bei Varianzswaps gelten. Auf der Seite des Sicherungsnehmers dürfte dann insbesondere eine Fehlbewertung der Schwankungsrisiken Probleme aufwerfen können. Auf der Seite des Sicherungsgebers kann es ferner zu einer problematischen Konzentration von Risiken (Klumpenrisiko) kommen, wenn der Sicherungsgeber in großer Zahl gleichartige Volatilitätsderivate in den Markt gibt.
384 Commerzbank, Anlageklasse Aktienvolatilität – Die Funktionsweise verstehen, Broschüre, Stand: 3. Oktober 2013, S. 2: Der VIX-Index spiegelt die erwartete Schwankungsbreite des S&P 500 auf Sicht von 30 Tagen. 385 Zum sog. Volax-Future siehe näher https://www.eurexchange.com/blob/181660/47497f2ec4a772501f1007c7f3faf287/data/tc_history_21121998_de.pdf.pdf. 386 So z.B. die von Société Générale emittierten EndInLine-, EndHigh- und EndLow-Optionsscheine; dazu o.A. (n-tv), 24 %-Chance in einem Monat: Exotisches auf Volatilitäts-Futures, 12. November 2015; abrufbar: https://www.n-tv.de/incoming/Exotisches-auf-Volatilitaets-Futures-article16336426.html. 387 Siehe unten Abschn. K und darin insb. Abschn. I.2 (S. 119). 388 Brunner (Allianz Global Investors), Volatilität als Anlageklasse, HEDGEWORKNEWS vom September 2015, 8 (9). 389 Brunner (Allianz Global Investors), Volatilität als Anlageklasse, HEDGEWORKNEWS vom September 2015, 8; Commerzbank, Anlageklasse Aktienvolatilität – Die Funktionsweise verstehen, Broschüre, Stand: 3. Oktober 2013, S. 2; Raviol, ZfgK 2019, 830 (831ff.). 390 Commerzbank, Anlageklasse Aktienvolatilität – Die Funktionsweise verstehen, Broschüre, Stand: 3. Oktober 2013, S. 3.
J. Derivate, die andere Risiken handelbar machen (z.B. Rohstoff-, Zins- und Wetterderivate)
I. Merkmale und Arten
Abgesehen von den in den vorigen Abschnitten beschriebenen Finanzinstrumenten gibt es praktisch unbegrenzt viele weitere Derivate, bei denen der Vertragsgegenstand andere Risiken als die bei den bisherigen Referenzwerten im Vordergrund stehenden Ausfall- und Kursrisiken umfasst.
Die Derivate können in handelbaren Finanzinstrumenten verbrieft sein. Als Beispiele lassen sich inflations- oder zinsbezogene Anleihen (Rate-Linked Notes – RLN) nennen, aber auch z.B. Tranchierungsverbriefungen über Rohstoffe und Waren (Collateralized Commodity Obligations – CCO) und darauf bezogene Derivate, wobei Letztere unter anderem das Risiko der tatsächlichen Verfügbarkeit der betreffenden Rohstoffe und Waren abbilden, oder sogar Anleihen mit hineinstrukturierten Derivaten über Wetterereignisse (Wetterderivate) oder große Unglücke bzw. Versicherungsfälle (Katastrophenanleihen, cat bonds). Dabei müssen die Derivate nicht direkt auf die betreffenden Werte und Ereignisse, sondern auch lediglich auf Indizes als abgeleitete Referenzwerte bezogen sein. In erster Linie gestatten die angesprochenen Derivate eine Absicherung gegen die Risiken des Referenzwerts bzw. -ereignisses, also z.B. Inflationsrisiken oder Zahlungsrisiken für eine Versicherung aufgrund einer Katastrophe. Ähnlich vielen der zuvor beschriebenen Finanzinstrumente ist es eine weitere Funktion von ihnen, die relevanten Risiken handelbar zu machen.391
Die genannten derivativen Finanzinstrumente werden ungeachtet der Tatsache, dass sie unterschiedliche Risiken synthetisch nachbilden, unter Nutzung vergleichbarer rechtlicher Mäntel (wrappers) strukturiert. Im Einzelfall kann es fraglich sein, ob es sich bei den Mänteln überhaupt um Finanzinstrumente handelt.392 Auf diesen Aspekt soll hier wegen der Fülle der Ausgestaltungsmöglichkeiten nur hingewiesen werden. Die rechtliche Struktur dürfte häufig durch den Einsatzzweck und die angestrebte Handelbarkeit des Instruments beeinflusst werden.
II. Risiken beim Einsatz
Allgemeine Aussagen zu den Risiken, die mit dem Einsatz der betreffenden Finanzinstrumente verbunden sind, sind kaum möglich. Einen Einfluss auf dieses Risikoprofil haben – abgesehen vom vertragsgegenständlichen Referenzwert – auch die unterschiedliche Handelbarkeit, eine möglichen Risikotranchierung und möglicherweise weitere Faktoren. Bei Derivaten mit einem finanzmarktfremden Referenzwert liegen immerhin die folgenden Überlegungen nahe:
• Die Risiken, die sich aus der Bestimmung eines solchen Referenzwerts ergeben, werden nicht davon beeinflusst, dass die Risiken an den Finanzmärkten steigen oder fallen. Deshalb erscheint der Beitrag, den die betreffenden Derivate zu einer Krise leisten können, die aus der Realisierung von finanzmarktspezifischen Risiken folgen, begrenzt.
• Der Umstand, dass die Derivate es einem Transaktionspartner ermöglichen, sich gegen finanzmarktfremde Risiken abzusichern, führt allerdings auch zu zusätzlichen Risikoketten, weil die ursprünglich außerhalb des Finanzmarktgeschäfts zu tragen waren, nun mithilfe der Derivate unter den Finanzmarktteilnehmern verteilt werden können. Daneben kann es zur Abwälzung von Risiken kommen, wenn die Derivate in Anleihen oder handelbare Fondsanteile hineinstrukturiert sind und die übertragenen Risiken nicht richtig bewertet werden.
Die Verknüpfung des Finanzmarktgeschehens mit anderen risikogeprägten Zuständen und Entwicklungen führt jedenfalls dazu, dass sich die Realisierung finanzmarktfremder Risiken auch auf den Finanzmärkten auswirkt. Die Beurteilung der Finanzmarktentwicklung wird also schwieriger.
391 Insofern sind sie von Emissionszertifikate u.ä. abzugrenzen, die Anrechte auf den betreffenden Rohstoff geben. Zu Zertifikaten siehe näher unten Kap. 3.L, insb. Abschn. I.2 (S. 123). 392 Vgl. schon oben Kap. 3.E.IV.2 (S. 75).
K. Spezielle Optionsvarianten
I. Merkmale und Arten
Die Grundformen der Derivate sind in den Jahren vor der Finanzkrise um spezielle Optionsvarianten ergänzt worden, die mit anderen Finanzinstrumenten kombiniert werden können. Wenn solche Optionen in die bisher beschriebenen Finanzinstrumente hineinstrukturiert werden, erhalten diese dadurch ein mehr oder minder stark ausgeprägtes asymmetrisches Risikoprofil. An dieser Stelle soll ein knapper Überblick über Optionsprodukte zur Zinsbegrenzung und exotische Optionen gegeben werden, die jeweils eine möglichst passgenaue Anpassung an Marktschwankungen erlauben.
1. Zinsbegrenzungsprodukte
Zinsbegrenzungsprodukte sind eine besonders variantenreiche Gruppe von Derivaten. In der Grundform wird ein optional ausgestaltetes Zinsderivat mit einem anderen Finanzinstrument verbunden, um entstehende Zahlungspflichten durch einen Höchst- bzw. Mindestbetrag zu begrenzen (cap bzw. floor). Eine solche Verbindung liegt z.B. vor, wenn bei Anleihen mit variabler Verzinsung (Floating Rate Notes – FRN) eine Maximalverzinsung vereinbart wird. Die Umsetzung der Vereinbarung erfolgt durch eine vertragliche Ausgleichsverpflichtung. Der Verkäufer (Überschusszahler) übernimmt bei einem cap gegen Prämienzahlung die Pflicht, an den Käufer einen betragsmäßig nicht vorab fixierten Ausgleichsbetrag zu zahlen, falls der Referenzzinssatz (Basissatz) am Ende des jeweiligen Berechnungszeitraums oberhalb eines vertraglich festgelegten Höchstsatzes (cap rate) liegt. Dagegen entsteht die Zahlungspflicht bei einem floor, wenn der Referenzzinssatz unterhalb eines vertraglich festgelegten Mindestsatzes (floor rate) liegt.393 Ein cap bzw. floor kann isoliert gehandelt werden. Die zuletzt genannten Produkte können als eigenständige Abrede zur Risikoübernahme sogar ohne vorherige Anleiheemission vereinbart werden.394 Zinscaps und -floors werden im Rahmen von Zinsspannenstrategien (Spread-Strategien) wie z.B. dem corridor oder dem collar miteinander kombiniert.395 Bei einem corridor kauft der Erwerber einen cap mit einem vereinbarten Höchstsatz und verkauft gleichzeitig einen auf den gleichen Referenzbetrag lautenden cap mit höherem Höchstsatz (sog. Passivsatz). Eine entsprechende Gestaltung ist es, wenn der Erwerber einen floor mit einem vereinbarten Mindestsatz kauft und gleichzeitig einen auf den gleichen Bezugsbetrag lautenden floor mit niedrigerem Mindestsatz verkauft (sog. Aktivsatz).396 Ein collar ist dagegen ein Kombinationsprodukt, das sich aus einem gekauften cap und einem verkauften floor (passiver collar) oder einem gekauften floor und einem verkauften cap (aktiver collar) zusammensetzt, wobei auch hier der Referenzbetrag jeweils identisch ist.397 Beim corridor reduziert der Verkauf der zweiten (billigeren) Option die vom Käufer des corridors aufzuwendende Prämie, während er beim collar der Teilfinanzierung der für den Erwerb des gegenläufigen Zinsbegrenzungsgeschäfts aufzuwendenden Prämie dient.398 Bei einem so genannten participating cap bzw. floor handelt es sich um entsprechende Geschäfte mit unterschiedlichen Referenzbeträgen.399
2. Exotische Optionen
Eine weitere große Gruppe von Derivaten bilden die so genannten „exotischen Optionen“. Der Begriff „exotische Optionen“ bezeichnet Instrumente, die von einem Standard-Derivat abweichen (z.B. weil sie Simulationen erfordern).400 Die Parteien vereinbaren also, dass das Optionsrecht nur dann (knock-in) oder nicht mehr (knock-out) ausgeübt werden kann, wenn der Kurs des Referenzwerts ein bestimmtes Kassenniveau (barrier knock-in/knock-out level; in- bzw. outstrike) erreicht oder unter- bzw. überschreitet. Eine Variante ist der so genannte fade-in, wobei die Überschreitung einer relevanten Kursgröße zur Änderung des geschuldeten Betrags bis zu einem Maximalbetrag führt.401
Bei einer digitalen Devisen-/Zinsoption (digital/binary option räumt der Optionsverkäufer dem Käufer gegen eine Prämie einen Anspruch auf Zahlung eines festen Geldbetrags ein für den Fall, dass der Kurs des Referenzwerts einen vereinbarten Basispreis erreicht/überschreitet (digitaler call) bzw. erreicht/unterschreitet (digitaler put). In der Knock-out-Variante kann auch eine Spanne (range) vereinbart werden, d.h. der Referenzwert muss innerhalb bestimmter Schwellen notieren.402 Davon abgesehen wird eine Vielzahl weiterer exotischer Optionen unterschieden, bei denen qualifizierte Bedingungen für die Ausübung des Optionsrechts bestehen, bei denen der Optionskäufer die Art oder die Ausgestaltung des Optionsrechts bei der Ausübung wählen oder den Umfang des aus der Option folgenden Anspruchs bestimmen kann. Andere exotische Optionen gestatten eine Änderung des Referenzwertes oder der Berechnung der Optionsprämie.403 Bei so genannten Basketoptionen ist die Auszahlung vom Wert eines Portfolios von zwei oder mehr Vermögenswerten abhängig.404 Performanceoptionen beziehen sich auf mehr als einen Referenzwert, indem sie z.B. den Austausch des Referenzwerts auf Basis einer Entscheidung des Optionskäufers erlauben.405
Der Referenzwert kann schließlich auch selbst eine Option sein (Compound-Option).406 Insofern sind vier Kombinationen möglich (call auf call, call auf put usw.). Solche Optionen sind durch zwei Referenzpreise und zwei Ausübungstermine gekennzeichnet. Dennoch handelt es sich dabei um ein einheitliches Finanzinstrument.
II. Wirtschaftliche Funktionen
Zinsbegrenzungsprodukte dienen entweder der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken oder auch der Erwirtschaftung von Zinsgewinnen. Das zugrunde liegende Geschäft muss kein Handelsgeschäft sein. Exotische Optionen werden ebenfalls zur Zinsbegrenzung sowie zu beliebigen anderen Zwecken im Rahmen optionsbasierter Handelsstrategien eingesetzt. Daneben können derartige Optionen mit handelbaren Finanzinstrumenten verbunden werden.407
III. Risiken beim Einsatz
Die Risikoeinschätzung ist bei Zinsbegrenzungsgeschäften und Transaktionen mit exotischen Optionen im Grundsatz ähnlich wie beim Einsatz von Standardoptionen. Eine Herausforderung stellt im bilateralen Verhältnis die Risikobewertung dar. Denn der Verkäufer muss hier nicht nur die Möglichkeit berücksichtigen, dass die Option ausgeübt oder eben nicht ausgeübt wird (asymmetrisches Risikoprofil). Daneben muss er gegebenenfalls auch Marktveränderungen berücksichtigen, die Einfluss auf die optional eingeräumten Ansprüche haben. Dem steht für den Käufer der Vorteil gegenüber, durch den hintereinander geschalteten Einsatz solcher Instrumente Marktpreisschwankungen berücksichtigen und hieraus folgende Absicherungsmöglichkeiten bzw. Kurschancen nutzen zu können (dynamisches hedging).408 Ein erhöhtes Risiko kann mit exotischen Optionen einhergehen, die in Fremdkapitalprodukte hineinstrukturiert sind, sodass sich für den Investor, abhängig von den Ausübungsbedingungen, die Möglichkeit des Verlusts seines Anlagebetrags eröffnet. Dies ist bei bestimmten strukturierten Anleihen der Fall, die in Abschnitt L (S. 122) näher betrachtet werden (sog. Zertifikaten).409
Ein signifikanter Beitrag der genannten Instrumente zur Erhöhung makroökonomischer Risiken (z.B. durch Risikoexternalisierung) wird üblicherweise nicht diskutiert. Dies mag sich bei Zinsbegrenzungsgeschäften daraus erklären, dass der Optionskäufer typischerweise ein eng definiertes Interesse zur Absicherung gegen Kursschwankungen verfolgt. Exotische Optionen sind dagegen oft Teil komplexerer Finanzprodukte, deren Risiko sich durch die Option durchaus erhöhen kann.
393 Clouth (Fn. 98), S. 50. 394 Henssler (Fn. 58), S. 630. 395 Diese Strategien gelten zumindest nach dem U.S.-Recht ebenfalls als Finanzinstrumente (swaps); siehe § 1a des Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 1a(47)(A)); § 2(a)(17) des Securities Act (15 U.S.C. § 77b(a)(17)); § 3(a)(68)-(69) des Securities Exchange Act (15 U.S.C. § 78c(a)(68)-(69)). Die Definitionen des Finanzinstruments im EU-Recht sind insofern offen; siehe z.B. Anhang I Abschn. C der RL 2014/65/EU; Anhang I Abschn. C der Richtlinie 2004/39/EG. 396 Clouth (Fn. 98), S. 57. 397 Clouth (Fn. 98), S. 58. 398 Clouth (Fn. 98), S. 57f. 399 Clouth (Fn. 98), S. 59. 400 Monopolkommission, XX. Hauptgutachten (Fn. 64), Tz. 1428 m. Fn. 124. 401 Clouth (Fn. 98), S. 62, 67. 402 Clouth (Fn. 98), S. 69. 403 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (498ff.). 404 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (500). 405 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (500). 406 Auer/Schuster, Wi. S.t 2013, 497 (498). 407 Siehe nachfolgend Abschn. L.I.2 (S. 123) zu Zertifikaten. 408 Sernetz (Fn. 8), S. 96; Clouth (Fn. 98), S. 111 (mit Beispiel); siehe auch unten Abschn. P (S. 156) mit einem eigenen Beispiel für ein dynamisches hedging. Der Begriff ist hier übrigens nicht mit dem „dynamischen Hedging“ im bilanzrechtlichen Sinne gleichzusetzen; dazu unten Kap. 6.B.II.2.b) (S. 787). 409 Siehe insb. Abschn. L.I.2, II und III.1 (S. 123ff.).
L. Kombinationsprodukte
I. Merkmale und Arten
Die in den vorstehenden Abschnitten vorgestellten Finanzinstrumente kommen nicht nur in Reinform, sondern auch in einer Vielzahl von Kombinationen vor. Einige Kombinationsmöglichkeiten wurden abhängig vom Sachzusammenhang zuvor bereits angesprochen.410 Hier sollen darüber hinaus gehende Kombinationsprodukte in Form strukturierter Fremdkapitalinstrumente angesprochen werden, die typischerweise zu Finanzierungszwecken emittiert werden (Wandelanleihen, strukturierte Anleihen)411. Häufig wird dem Käufer solcher Instrumente ein zusätzliches Recht oder ein zusätzlicher Schutz eingeräumt. Andere Produkte bauen auf einer Derivatstruktur auf und werden mit dem Ziel eingesetzt, einen Vermögenswert mit oder ohne bestimmte Risiken zu erwerben (Asset-Swaps).
1. Wandelanleihen
Wandelanleihen sind Anleihen mit einer Option auf Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument. Die Möglichkeit zur Emission von Wandelanleihen ist im deutschen Recht explizit anerkannt (§§ 221 Abs. 1 S. 1, 192 Abs. 2 AktG). Eine Vielzahl von Mezzanine-Produkten dürfte sich als Wandelanleihe einordnen lassen (zumindest solche mit equity kicker).412 Eine Sonderform stellen die so genannten Pflichtwandelanleihen dar, die Banken zur Stärkung ihres aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenkapitals ausgeben können (Contingent Convertibles – CoCos). Dabei handelt es sich um Verbriefungen von Fremdkapital, welches bestimmte Voraussetzungen erfüllt und erst im Fall eines gesetzlich festgelegten Auslöseereignisses in Eigenkapital umgewandelt wird. Die Umwandlung erfolgt in diesem Fall, anders als bei sonstigen Wandelanleihen, ohne Wahlmöglichkeit.413
2. Strukturierte Anleihen/Zertifikate
Als „strukturierte“ Anleihen werden Anleihen mit einer derivativen Komponente bezeichnet. Hierzu zählen z.B. die schon erwähnten FRN, d.h. Anleihen, die über Optionsgestaltungen eine variable Verzinsung erlauben.414 Ein anderes Beispiel sind kurz- oder mittellang laufende Anleihen mit erhöhtem Ertrag, typischerweise jedoch unterhalb eines caps (Accelerated Return Notes – ARN). Zu den strukturierten Anleihen zählen ferner Doppelwährungsanleihen (multicurrency notes), bei denen der Emittent Kapital in einer Währung aufnimmt und in einer anderen Währung zurückzahlt. Solche Anleihen können dem Emittenten auch einen Kreditrahmen (Kreditfazilität) einräumen. Dieser Kreditrahmen kann z.B. so ausgestaltet ein, dass der Emittent wählen kann, welche Währung jeder Refinanzierungsperiode zugrunde gelegt werden soll, während der Investor die Währung wählen kann, in welcher der von ihm eingesetzte Betrag zurückgezahlt werden soll.415
Eine große Gruppe innerhalb der strukturierten Anleihen bilden die so genannten Zertifikate. Dabei handelt es sich um von einer Bank zu Refinanzierungszwecken emittierte Anleihen, deren Wertentwicklung über eine Optionsgestaltung von der Wertentwicklung anderer Finanzprodukte abhängt. Zumeist ist die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals über eine oder mehrere (exotische) Option(en) an eine Vielzahl von Bedingungen, Märkte und Referenzwerte geknüpft.416 Zum Kapitalschutz kann zudem ein Kreditderivat in das Instrument hineinstrukturiert sein (z.B. ein CDS).417
Innerhalb der Gruppe der Zertifikate lassen sich verschiedene Arten unterscheiden.418 Anlageprodukte können ein gegenüber einer Direktinvestition in den Referenzwert reduziertes Verlustrisiko aufweisen (z.B. Discount-, Bonus- oder Kapitalschutzzertifikate).419 Ein zusätzlicher Investorenschutz besteht bei besicherten Zertifikaten, deren Marktwert vollständig mit einem Portfolio aus sicheren Wertpapieren (z.B. Staatsanleihen) unterlegt ist.420 Partizipationszertifikate erlauben es handelsorientierten Investoren, produktspezifisch bestimmte Marktbewegungen auszunutzen (z.B. Tranchen-, Index- oder Basketzertifikate). Auch diese Zertifikate können besichert sein; ihre Laufzeit ist häufig endlos. Hebelzertifikate wiederum erfordern nur einen verminderten Kapitaleinsatz, weisen aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Hebels bzw. wegen eines oder mehrerer hineinstrukturierter knock-outs in der Regel auch deutlich erhöhte Verlustrisiken auf (z.B. Turbo- oder Bandbreitenzertifikate). Schließlich können Investitionen in Zertifikate auch über die Emission von Anteilen an einem Zertifikate-Fonds ermöglicht werden.421
Zertifikate sind auf den Kapitalmärkten von der Emission bis zur Rückzahlung (Primärmarktgeschäft) börslich oder außerbörslich handelbar (Sekundärmarktgeschäft).422 Zu unterscheiden sind so genannte Geldmarktzertifikate (Certificates of Deposit – CD). Hierbei handelt es sich überhaupt nicht um Zertifikate im oben genannten Sinn, sondern um Geldmarkt-Inhaberpapiere (verbriefte Termineinlagen). Diese können entweder mit festem Zinssatz oder als strukturierte Anleihen mit variabler Verzinsung ausgestattet sein (dann: Floating Rate Certificate of Deposit – FRCD). Die Laufzeit ist bei Geldmarktzertifikaten standardisiert (anders bei Commercial Papers).