Kitabı oku: «Zürcher Bibel», sayfa 14
2. Mose 18
1. JETHRO aber, der Priester der Midianiter, der Schwiegervater Moses, hörte, was Gott alles an Mose und seinem Volke Israel getan, dass der Herr die Israeliten aus Ägypten herausgeführt habe.
2. Da nahm Jethro, Moses Schwiegervater, die Zippora, das Weib Moses, die dieser zurückgesandt hatte,
3. und ihre beiden Söhne. Der eine hiess Gersom (vgl. Anm. zu 1.Mo. 29,32), weil er gesagt hatte: ich bin Gast geworden in fremdem Lande;
4. der andre hiess Elieser (vgl. Anm. zu 1.Mo. 29,32), weil (er gesagt hatte): Der Gott meines Vaters ist meine Hilfe gewesen und hat mich vor dem Schwert des Pharao errettet.
5. Jethro also, der Schwiegervater Moses, kam mit den Söhnen und dem Weibe Moses zu diesem in die Wüste, wo er sich gelagert hatte, an den Berg Gottes.
6. Und er liess Mose sagen: Ich, dein Schwiegervater Jethro, komme zu dir mit deinem Weibe und ihren beiden Söhnen.
7. Da ging Mose seinem Schwiegervater entgegen, verneigte sich und küsste ihn. Und als sie einander begrüsst hatten, gingen sie ins Zelt hinein.
8. Da erzählte Mose seinem Schwiegervater alles, was der Herr dem Pharao und den Ägyptern um Israels willen angetan, von all der Mühsal, die sie auf dem Wege betroffen, und wie der Herr sie errettet hatte.
9. Jethro aber freute sich über all das Gute, das der Herr für Israel getan, dass er sie aus der Hand der Ägypter errettet hatte.
10. Und Jethro sprach: Gelobt sei der Herr, der euch aus der Hand der Ägypter und aus der Hand des Pharao errettet hat!
11. Nun weiss ich, dass der Herr grösser ist als alle Götter; denn ebendeshalb, weil die Ägypter so vermessen an ihnen handelten, hat er das Volk aus ihrer Hand errettet.
12. Dann brachte Jethro, der Schwiegervater Moses, Gott Brandopfer und Schlachtopfer dar, und Aaron und alle Ältesten Israels kamen, um mit dem Schwiegervater Moses das Mahl vor Gott zu halten.
13. Am andern Morgen setzte sich Mose hin, um dem Volke Recht zu sprechen, und die Leute traten vor Mose vom Morgen bis zum Abend.
14. Als aber Moses Schwiegervater sah, was er alles mit dem Volk zu tun hatte, sprach er: Was machst du dir da mit dem Volk zu schaffen? Warum sitzest du allein (zu Gericht), während die Leute vom Morgen bis zum Abend vor dich treten?
15. Mose antwortete seinem Schwiegervater: Die Leute kommen zu mir, um Gott zu befragen.
16. Denn wenn sie eine Rechtssache haben, so kommen sie zu mir, und ich entscheide zwischen den Parteien und tue ihnen die Satzungen und Weisungen Gottes kund.
17. Da sprach sein Schwiegervater zu ihm: Es ist nicht gut, wie du das machst.
18. Du wirst dich selbst und diese Leute, die bei dir sind, völlig erschöpfen; denn die Sache ist für dich zu schwer, du kannst sie nicht allein besorgen.
19. So höre nun auf mich, ich will dir raten, und Gott wird mit dir sein. Sei du vor Gott der Anwalt für das Volk, und bringe du die Rechtssachen vor Gott;
20. belehre sie über die Satzungen und Weisungen und zeige ihnen den Weg, auf dem sie wandeln, und die Werke, die sie tun sollen.
21. Du aber erwähle dir aus dem ganzen Volke wackere und gottesfürchtige Männer, zuverlässige Leute, die sich nicht bestechen lassen, und mache sie zu ihren Vorgesetzten, zu Vorgesetzten über je tausend, je hundert, je fünfzig und je zehn,
22. damit sie dem Volke jederzeit Recht sprechen. Jede grosse Sache sollen sie vor dich bringen, jede kleine aber selbst entscheiden; so werden sie dir's leichter machen und dir tragen helfen.
23. Wenn du das tust und Gott es dir gebietet, so kannst du dabei bestehen, und auch alle diese Leute werden befriedigt heimgehen.
24. Mose hörte auf seinen Schwiegervater und tat alles, was er sagte:
25. Mose wählte wackere Männer aus ganz Israel und machte sie zu Häuptern über das Volk, zu Vorgesetzten über je tausend, je hundert, je fünfzig und je zehn,
26. damit sie dem Volke jederzeit Recht sprächen; schwere Sachen sollten sie vor Mose bringen, kleine aber selbst entscheiden.
27. Darauf entliess Mose seinen Schwiegervater, und dieser zog in seine Heimat.
2. Mose 19
1. IM dritten Monat nach dem Auszug der Israeliten aus dem Lande Ägypten*, an diesem Tage kamen sie in die Wüste Sinai.
2. Sie brachen von Rephidim auf und kamen in die Wüste Sinai, und sie lagerten sich in der Wüste. Und Israel lagerte sich daselbst dem Berge gegenüber.
3. Mose aber stieg hinauf zu Gott. Und der Herr rief ihm vom Berge aus zu und sprach: So sollst du zum Hause Jakobs sprechen und den Söhnen Israels verkünden:
4. «Ihr habt selbst gesehen, was ich den Ägyptern getan und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch hierher zu mir gebracht habe.
5. Und nun, wenn ihr auf meine Stimme hört und meinen Bund haltet, so sollt ihr vor allen Völkern mein Eigentum sein; denn mein ist die ganze Erde.
6. Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern werden und ein heiliges Volk.» Das sind die Worte, die du den Israeliten sagen sollst.
7. Da ging Mose hin, berief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die der Herr ihm aufgetragen hatte.
8. Und das ganze Volk antwortete einmütig: Alles, was der Herr befohlen hat, wollen wir tun. Und Mose überbrachte dem Herrn die Antwort des Volkes.
9. Der Herr aber sprach zu Mose: Siehe, ich werde im dichten Gewölke zu dir kommen, damit das Volk es hört, wenn ich mit dir rede, und dir für immer vertraut. Und Mose verkündete dem Herrn die Antwort des Volkes.
10. Da sprach der Herr zu Mose: Gehe hin zum Volke und ordne an, dass sie sich heute und morgen rein halten und ihre Kleider waschen
11. und auf übermorgen bereit seien; denn übermorgen wird der Herr vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabfahren.
12. Und ziehe eine Grenze rings um den Berg und sprich zu ihnen: Hütet euch, auf den Berg zu steigen oder auch nur seinen Saum zu berühren; denn wer den Berg berührt, der ist des Todes.
13. Keine Hand soll ihn berühren; er soll gesteinigt oder erschossen werden; es sei Tier oder Mensch, er soll nicht am Leben bleiben! Wenn das Widderhorn ertönt, sollen sie den Berg hinansteigen.
14. Darauf stieg Mose vom Berge zum Volk hinab und befahl ihnen, sich rein zu halten, und sie wuschen ihre Kleider.
15. Und er sprach zum Volke: Seid bereit auf übermorgen; keiner nahe sich einem Weibe!
16. Am dritten Tage aber, als es Morgen wurde, erhob sich ein Donnern und Blitzen, und eine schwere Wolke lag auf dem Berge, und mächtiger Posaunenschall ertönte, sodass das ganze Volk im Lager erschrak.
17. Da führte Mose das Volk aus dem Lager heraus, Gott entgegen, und sie stellten sich unten am Berge auf.
18. Der Berg Sinai aber war ganz in Rauch gehüllt, weil der Herr im Feuer auf ihn herabgefahren war. Und der Rauch stieg von ihm auf wie von einem Schmelzofen, und der ganze Berg erbebte stark.
19. Und der Posaunenschall wurde je länger je stärker: Mose redete, und Gott antwortete ihm im Donner.
20. Als nun der Herr auf den Berg Sinai herabgefahren war, auf die Spitze des Berges, rief er Mose auf die Spitze des Berges, und Mose stieg hinauf.
21. Da sprach der Herr zu Mose: Steige hinab und warne das Volk, dass sie nicht zu dem Herrn vordringen, ihn zu sehen; sonst müssten viele unter ihnen umkommen.
22. Auch die Priester, die dem Herrn sich nahen dürfen, sollen sich rein halten, damit der Herr nicht eine Lücke reisse unter ihnen.
23. Mose aber sprach zum Herrn: Das Volk kann ja nicht auf den Berg Sinai steigen; denn du selbst hast uns gewarnt und gesagt: Ziehe eine Grenze um den Berg und erkläre ihn für heilig.
24. Da sprach der Herr zu ihm: Geh, steige hinab und komm dann wieder herauf, du und Aaron mit dir; die Priester aber und das Volk sollen nicht vordringen, um zu dem Herrn heraufzusteigen, damit er nicht eine Lücke reisse unter ihnen.
25. Und Mose stieg zu dem Volke hinab und sagte es ihnen.
2. Mose 20
1. UND Gott redete alle diese Worte und sprach:
2. Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Sklavenhause, herausgeführt habe;
3. du sollst keine andern Götter neben mir haben.
4. Du sollst dir kein Gottesbild machen, keinerlei Abbild, weder dessen, was oben im Himmel, noch dessen, was unten auf Erden, noch dessen, was in den Wassern unter der Erde ist;
5. du sollst sie nicht anbeten und ihnen nicht dienen; denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott, der die Schuld der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Geschlecht an den Kindern derer, die mich hassen,
6. der aber Gnade übt bis ins tausendste Geschlecht an den Kindern derer, die mich lieben und meine Gebote halten.
7. Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.
8. Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heilig haltest.
9. Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun;
10. aber der siebente Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. Da sollst du keine Arbeit tun, weder du noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Sklave, noch deine Sklavin, noch dein Vieh, noch der Fremdling, der innert deiner Tore ist.
11. Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was in ihnen ist, und er ruhte am siebenten Tage; darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.
12. Ehre deinen Vater und deine Mutter, auf dass du lange lebest in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will.
13. Du sollst nicht töten.
14. Du sollst nicht ehebrechen.
15. Du sollst nicht stehlen.
16. Du sollst nicht falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
17. Du sollst nicht begehren nach dem Hause deines Nächsten: du sollst nicht begehren nach dem Weibe deines Nächsten, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, nach seinem Rinde oder seinem Esel, nach irgend etwas, was dein Nächster hat.
18. Als aber das ganze Volk die Donnerschläge und Blitze, den Posaunenschall und den rauchenden Berg wahrnahm, da fürchtete sich das Volk und zitterte und blieb in der Ferne stehen.
19. Und sie sprachen zu Mose: Rede du mit uns, so wollen wir zuhören; aber Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben.
20. Mose aber sprach zum Volke: Fürchtet euch nicht; denn Gott ist nur gekommen, um euch auf die Probe zu stellen und damit die Furcht vor ihm euch gegenwärtig bleibe, auf dass ihr nicht sündiget.
21. So blieb das Volk in der Ferne stehen, während Mose sich dem Wolkendunkel nahte, in dem Gott war.
22. DA sprach der Herr zu Mose: So sollst du zu den Israeliten sagen: Ihr habt gesehen, dass ich vom Himmel her mit euch geredet habe.
23. Ihr sollt mir nichts an die Seite stellen: silberne und goldene Götter sollt ihr euch nicht machen.
24. Einen Altar von Erde sollst du mir machen und darauf deine Brandopfer und Heilsopfer, deine Schafe und Rinder, opfern. An jeder Stätte, die ich für meine Anbetung bestimme, werde ich zu dir kommen und dich segnen.
25. Willst du mir aber einen Altar aus Steinen machen, so sollst du ihn nicht aus behauenen Steinen bauen; denn wenn du sie mit dem Eisen behaust, so entweihst du sie.
26. Du sollst auch nicht auf Stufen zu meinem Altar emporsteigen, damit nicht deine Blösse vor ihm enthüllt werde.
2. Mose 21
1. Dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
2. Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre dienen, im siebenten aber soll er ohne Entgelt freigelassen werden.
3. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; war er aber verheiratet, so soll sein Weib mit ihm entlassen werden.
4. Hat ihm dagegen sein Herr ein Weib gegeben, und sie hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn gehören; er soll allein entlassen werden.
5. Erklärt jedoch der Sklave: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden,
6. so führe ihn sein Herr vor Gott; er führe ihn an die Türe oder an den Türpfosten, und dort durchbohre ihm sein Herr das Ohr mit einem Pfriem, und dann ist er für immer sein Sklave.
7. Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so soll sie nicht entlassen werden wie die Sklaven.
8. Gefällt sie ihrem Herrn nicht, nachdem er ihr beigewohnt hat, so soll er sie loskaufen lassen; doch ist er nicht befugt, sie an fremde Leute zu verkaufen, indem er treulos an ihr handelt.
9. Bestimmt er sie aber für seinen Sohn, so soll er sie nach dem Töchterrecht ausstatten.
10. Nimmt er sich noch eine andre (Frau), so soll er jener an der Nahrung, der Kleidung und dem ehelichen Umgang nichts entziehen.
11. Erfüllt er an ihr diese drei (Pflichten) nicht, so wird sie ohne weiteres frei, ohne Lösegeld.
12. Wer einen Menschen schlägt, sodass er stirbt, der soll getötet werden.
13. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es so durch ihn gefügt, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen kann.
14. Doch wenn jemand an seinem Nächsten frevelt, indem er ihn hinterlistig mordet, so sollst du ihn von meinem Altar wegreissen, damit man ihn töte.
15. Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll getötet werden.
16. Wer einen Menschen raubt - ob er ihn nun verkaufe, oder ob man ihn noch bei ihm finde -, der soll getötet werden.
17. Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll getötet werden.
18. Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, sodass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
19. so soll der Täter straflos bleiben, wenn jener wieder aufkommt und an seinem Stocke draussen umhergehen kann; nur soll er ihm vergüten, was er versäumt hat, und den Arzt bezahlen.
20. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, so soll er bestraft werden;
21. bleiben sie aber noch einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht bestraft werden, denn es ist sein Geld.
22. Wenn Männer miteinander raufen und sie verletzen dabei ein schwangeres Weib, sodass eine Fehlgeburt eintritt, aber kein (weiterer) Schaden entsteht, so soll es mit Geld gebüsst werden; was der Ehemann dem Täter auferlegt, das soll dieser geben für die Fehlgeburt.
23. Entsteht aber ein (weiterer) Schaden, so sollst du geben Leben um Leben,
24. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand; Fuss um Fuss,
25. Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
26. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und es zerstört, so soll er sie für das Auge freilassen.
27. Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er sie für den Zahn freilassen.
28. Wenn ein Rind einen Mann oder ein Weib stösst, sodass sie sterben, so soll man das Rind steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Besitzer des Rindes aber bleibt straflos.
29. War jedoch das Rind schon seit einiger Zeit stössig, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat es doch nicht gehütet, so soll man das Rind, wenn es einen Mann oder ein Weib tötet, steinigen, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
30. Wird aber ein Sühnegeld auferlegt, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel zahlen, als man ihm auferlegt.
31. Nach dem gleichen Recht soll man mit ihm verfahren, wenn es einen Knaben oder ein Mädchen stösst.
32. Stösst das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreissig Lot Silber zahlen, das Rind aber soll man steinigen.
33. Wenn jemand eine Zisterne offen lässt, oder wenn jemand eine Zisterne gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
34. so soll der Besitzer der Zisterne Ersatz leisten: Geld soll er dem Besitzer (des Tieres) bezahlen, das tote Tier aber gehört ihm.
35. Wenn jemandes Rind das Rind eines andren stösst, sodass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös teilen, und auch das tote sollen sie teilen.
36. War es aber bekannt, dass das Rind schon seit einiger Zeit stössig war, und sein Besitzer hat es nicht gehütet, so soll er ein Rind für das andre erstatten, das tote aber gehört ihm.
2. Mose 22
1. (Die Lutherbibel hat für 2.Mo. 22,1-31 die Zählung 2.Mo. 21,37; 22,1-30) Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für das eine Rind und vier Schafe für das eine Schaf erstatten.
2. Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und totgeschlagen wird, so trifft den Täter keine Blutschuld.
3. Geschieht es aber nach Sonnenaufgang, so trifft ihn Blutschuld. Ersatz muss er leisten; hat er nichts, so soll er um den Wert des Gestohlenen verkauft werden.
4. Findet man das Gestohlene, es sei Rind oder Esel oder Schaf, noch lebend bei ihm, so soll er es doppelt erstatten.
5. Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh dabei frei laufen lässt, sodass es auf dem Felde eines andern weidet, so soll er mit dem Besten (vom Ertrage) seines Feldes oder seines Weinbergs Ersatz leisten.
6. Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp ergreift, und es wird so ein Garbenhaufen oder das Korn, das noch steht, oder das Feld zerstört, so soll der, der das Feuer angezündet hat, Ersatz leisten.
7. Wenn jemand einem andern Geld oder Kostbarkeiten zu verwahren gibt, und es wird diesem aus dem Hause gestohlen, so soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.
8. Findet man aber den Dieb nicht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, (damit man sehe,) ob er sich nicht am Gute des andern vergriffen habe.
9. Wenn es sich um Unterschlagung handelt, sei es eines Rindes, eines Esels, eines Schafes, eines Mantels oder sonst einer Sache, die verlorengegangen ist und die einer als Eigentum anspricht, so soll die Sache der beiden vor Gott kommen; wen Gott schuldig spricht, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten.
10. Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier zu hüten gibt, und es stirbt oder bricht ein Bein, ohne dass es jemand sieht,
11. so soll zwischen den beiden ein Eid bei dem Herrn entscheiden, ob der Hüter sich nicht am Gute seines Nächsten vergriffen habe; dann muss der Besitzer es hinnehmen und (der andre) braucht nicht Ersatz zu leisten.
12. Wird es ihm aber gestohlen, so soll er dem Besitzer Ersatz leisten.
13. Wird es (von einem Raubtier) zerrissen, so soll er es als Beweis beibringen; dann braucht er das Zerrissene nicht zu ersetzen.
14. Wenn jemand von einem andern (ein Tier) entlehnt, und es bricht ein Bein oder stirbt, ohne dass der Besitzer dabei ist, so muss er Ersatz leisten.
15. Ist aber der Besitzer dabei, so muss er nicht Ersatz leisten; ist es (um Geld) gemietet, so geht der Mietpreis dafür.
16. Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er den Brautpreis für sie zahlen und sie zum Weibe nehmen.
17. Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er doch Geld darwägen, soviel der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
18. Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
19. Ein jeder, der einem Tiere beiwohnt, soll getötet werden.
20. Wer andern Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, der soll dem Bann verfallen.
21. Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken noch bedrängen; ihr seid ja auch Fremdlinge gewesen in Ägypten.
22. Witwen und Waisen sollt ihr nicht bedrücken.
23. Wenn du sie doch bedrückst, und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören,
24. und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, dass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
25. Wenn du (einem aus) meinem Volke Geld leihst, einem Armen neben dir, so handle an ihm nicht wie ein Wucherer; ihr sollt ihm keinen Zins auflegen.
26. Wenn du den Mantel eines andern zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
27. ist er doch seine einzige Decke, die Hülle seines Leibes. Worauf sollte er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
28. Gott sollst du nicht lästern, und den Fürsten in deinem Volke sollst du nicht verfluchen.
29. Die Fülle (deiner Tenne) und den Saft (deiner Kelter) sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben.
30. Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tage aber sollst du es mir geben.
31. Ihr sollt mir heilige Leute sein: Fleisch von zerrissenen Tieren dürft ihr nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
