Kitabı oku: «Zürcher Bibel», sayfa 31
4. Mose 27
1. DA kamen die Töchter Zelophhads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs - seine Töchter hiessen Mahala, Noa, Hogla, Milka und Thirza -,
2. und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, vor die Fürsten und die ganze Gemeinde an den Eingang des heiligen Zeltes und sprachen:
3. Unser Vater ist in der Wüste gestorben; doch war er nicht bei der Rotte, die sich wider den Herrn zusammentat, bei der Rotte Korahs, sondern er starb um eigner Sünde willen, ohne Söhne zu hinterlassen.
4. Warum soll nun der Name unsres Vaters aus seinem Geschlechte verschwinden, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns Grundbesitz unter den Brüdern unsres Vaters.
5. Da brachte Mose ihre Rechtssache vor den Herrn.
6. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
7. Die Töchter Zelophhads haben recht. Du sollst ihnen in der Tat erblichen Grundbesitz unter den Brüdern ihres Vaters geben und sollst ihnen das Erbe ihres Vaters zukommen lassen.
8. Und zu den Israeliten sollst du sagen: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zukommen lassen.
9. Und hat er keine Tochter, so sollt ihr sein Erbe seinen Brüdern geben.
10. Hat er auch keine Brüder, so sollt ihr sein Erbe den Brüdern seines Vaters geben.
11. Und hatte sein Vater keine Brüder, so sollt ihr sein Erbe seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte geben, und dieser soll es in Besitz nehmen. Das soll den Israeliten als Rechtssatzung gelten, wie der Herr dem Mose geboten hat.
12. UND der Herr sprach zu Mose: Steige auf das Gebirge Abarim hier und besieh dir das Land, das ich den Israeliten bestimmt habe.
13. Und wenn du es gesehen hast, so wirst auch du zu deinen Stammesgenossen versammelt werden wie dein Bruder Aaron,
14. weil ihr in der Wüste Zin bei dem Hadern der Gemeinde meinem Befehle, mich vor ihren Augen durch das Wasser zu verherrlichen, ungehorsam gewesen seid. <Das ist das Haderwasser von Kades in der Wüste Zin.>
15. Und Mose redete mit dem Herrn und sprach:
16. Der Herr, der Gott des Lebensodems in allem Fleisch, wolle einen Mann über die Gemeinde setzen,
17. der vor ihnen her ins Feld und wieder heim ziehe, der sie ins Feld und wieder heim führe, dass die Gemeinde des Herrn nicht sei wie die Schafe, die keinen Hirten haben.
18. Und der Herr sprach zu Mose: Nimm dir Josua, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem der Geist ist, und stütze deine Hand auf ihn.
19. Dann stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde und setze ihn ein vor ihren Augen;
20. lege auch von deiner Hoheit auf ihn, damit die ganze Gemeinde Israel ihm gehorsam sei.
21. Er soll aber vor Eleasar, den Priester, treten, und der soll für ihn die Entscheidung der Urim vor dem Herrn einholen. Nach seinem Worte sollen sie ins Feld ziehen, und nach seinem Worte sollen sie heimziehen, er und alle Israeliten mit ihm, die ganze Gemeinde.
22. Und Mose tat, wie ihm der Herr geboten hatte: er nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde;
23. dann stützte er seine Hände auf ihn und setzte ihn ein, wie der Herr durch Mose befohlen hatte.
4. Mose 28
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Gebiete den Israeliten und sprich zu ihnen: Meine Opfergaben, meine Speise, sollt ihr mir als lieblich duftende Feueropfer an meinen Festtagen gewissenhaft darbringen.
3. Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Herrn darbringen sollt: Tag für Tag zwei einjährige fehllose Lämmer als tägliches Brandopfer.
4. Das eine Lamm sollst du am Morgen darbringen, das andre um die Abendzeit;
5. dazu ein zehntel Epha Semmelmehl als Speisopfer, eingerührt mit einem viertel Hin Öl von zerstossenen Oliven.
6. Das ist das tägliche Brandopfer, das am Berge Sinai dargebracht wurde, als lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
7. Und das zugehörige Trankopfer besteht aus einem viertel Hin für jedes Lamm; im Heiligtum soll man dem Herrn das Trankopfer von starkem Getränk ausgiessen.
8. Das andre Lamm sollst du um die Abendzeit darbringen; mit demselben Speisopfer wie am Morgen und mit dem zugehörigen Trankopfer sollst du es darbringen als lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
9. Am Sabbattag aber zwei einjährige fehllose Lämmer und zwei zehntel Epha Semmelmehl, mit Öl eingerührt, als Speisopfer und das zugehörige Trankopfer.
10. Das ist das Brandopfer, das an jedem Sabbat zum täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer hinzukommt.
11. Jeweilen am ersten Tage eurer Monate aber sollt ihr dem Herrn ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer;
12. dazu je drei zehntel Epha Semmelmehl, mit Öl eingerührt, als Speisopfer zu jedem Stier, zwei zehntel Semmelmehl, mit Öl eingerührt, zu dem Widder
13. und je ein zehntel Semmelmehl, mit Öl eingerührt, als Speisopfer zu jedem Lamm, (dies alles) als lieblich duftendes Brandopfer, als Feueropfer für den Herrn.
14. Und das zugehörige Trankopfer soll sein: ein halbes Hin Wein zu jedem Stier, ein drittel Hin zu dem Widder, ein viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Neumondsbrandopfer an jedem Neumond im Jahr.
15. Auch soll man dem Herrn einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen ausser dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16. Am vierzehnten Tage des ersten Monats aber ist Passafeier für den Herrn.
17. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist ein Fest; da soll man sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
18. Am ersten Tage findet eine heilige Festversammlung statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
19. Und als Feueropfer, als Brandopfer sollt ihr dem Herrn darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
20. samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden Stier sollt ihr darbringen, zwei zehntel auf den Widder
21. und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;
22. dazu einen Bock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
23. Das alles sollt ihr darbringen ausser dem Morgenbrandopfer, das als tägliches Brandopfer gilt.
24. Diese selben (Opfer) sollt ihr täglich, sieben Tage lang, als lieblich duftende Feueropferspeise dem Herrn darbringen; neben dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es dargebracht werden.
25. Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
26. Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Herrn ein Speisopfer vom neuen Korn darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
27. Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
28. samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden Stier, zwei zehntel auf den Widder
29. und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;
30. dazu einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken.
31. Ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern sollt ihr es darbringen.
4. Mose 29
1. Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch.
2. Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
3. samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
4. und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;
5. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -
6. ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
7. Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun.
8. Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
9. samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
10. und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,
11. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.
12. Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang.
13. Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -
14. samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern
15. und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;
16. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
17. Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
18. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
20. Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,
21. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22. dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
23. Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
24. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
26. Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
27. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28. dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
29. Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
30. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31. dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
32. Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
33. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
34. dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
35. Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
36. Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
37. samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38. dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
39. Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.
4. Mose 30
1. Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der Herr geboten hatte.
2. UND Mose redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten und sprach: Dies ist's, was der Herr geboten hat:
3. Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung auferlegen zu wollen, so soll er sein Wort nicht brechen; genau wie er es ausgesprochen hat, soll er es halten.
4. Und wenn ein Weib dem Herrn ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist,
5. und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.
6. Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und der Herr wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
7. Und wenn sie sich verheiratet, während sie noch ihre Gelübde oder eine Verpflichtung zu erfüllen hat, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen,
8. und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu an dem Tage, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, bestehen zu Recht.
9. Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so hebt er damit ihr Gelübde auf, das sie zu erfüllen hätte, und ebenso die Verpflichtung, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen hat, und der Herr wird ihr vergeben.
10. <Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstossenen, alles, was sie sich auferlegt hat, besteht für sie zu Recht.>
11. Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde tut oder durch einen Eid sich eine Enthaltung auferlegt,
12. und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu und wehrt ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.
13. Wenn jedoch ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, es aufhebt, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen hat, kein Gelübde und keine Enthaltung; ihr Mann hat es aufgehoben, und der Herr wird ihr vergeben.
14. Jedes Gelübde und jeden Enthaltungseid zum Zweck der Kasteiung kann ihr Mann zu Recht bestehen lassen oder aufheben.
15. Wenn ihr Mann bis zum andern Tage dazu schweigt, so lässt er damit alle ihre Gelübde oder Enthaltungen, die sie zu erfüllen hat, zu Recht bestehen; er hat sie zu Recht bestehen lassen, weil er an dem Tage, da er davon hörte, dazu schwieg.
16. Wenn er sie aber (erst einige Zeit), nachdem er davon gehört hat, aufhebt, so hat er ihre Schuld zu tragen.
17. Das sind die Satzungen, die der Herr dem Mose geboten hat, damit sie gelten zwischen Mann und Weib und zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist.
4. Mose 31
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Räche die Israeliten an den Midianitern! Darnach wirst du zu deinen Stammesgenossen versammelt werden.
3. Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet aus eurer Mitte Leute zum Kriegszug aus; sie sollen wider die Midianiter ziehen, um die Rache des Herrn an den Midianitern zu vollstrecken.
4. Aus jedem Stamm, von allen Stämmen Israels, sollt ihr je tausend Mann zum Kriegszug entsenden.
5. Und es wurden aus den Tausenden Israels je tausend Mann von jedem Stamm gestellt: zwölftausend zum Kriegszug Gerüstete.
6. Und Mose sandte sie, je tausend Mann aus jedem Stamme, zum Kriegszug aus, zusammen mit Pinehas, dem Sohne Eleasars, des Priesters, der die heiligen Geräte und die Lärmtrompeten bei sich hatte.
7. Und sie zogen in den Kampf wider die Midianiter, wie der Herr dem Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war.
8. Auch die Könige der Midianiter töteten sie gleich den (andern), die sie erschlugen, nämlich Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, töteten sie mit dem Schwerte.
9. Und die Israeliten führten die Frauen und Kinder der Midianiter gefangen weg, und alle ihre Lasttiere, alle ihre Herden und ihre ganze Habe machten sie zur Beute.
10. Alle ihre Städte in ihren Wohnsitzen aber und alle ihre Zeltlager verbrannten sie.
11. Und sie nahmen den ganzen Raub und die ganze Beute an Menschen und Vieh
12. und brachten die Gefangenen, die Beute und den Raub zu Mose, zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde Israel ins Lager, in die Gefilde Moabs am Jordan gegenüber Jericho.
13. Da gingen ihnen Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde vor das Lager hinaus entgegen.
14. Und Mose ward zornig über die Vorgesetzten des Heeres, die Anführer der Tausende und Hunderte, die von dem Kriegszug heimkamen.
15. Und Mose sprach zu ihnen: Wie? ihr habt alle Frauen am Leben gelassen?
16. Sie gerade haben ja die Israeliten auf den Rat Bileams dazu gebracht, dem Herrn um des Peor willen untreu zu werden, sodass die Plage über die Gemeinde des Herrn kam.
17. So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern; auch alle Frauen, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten.
18. Alle weiblichen Kinder aber, denen noch kein Mann beigewohnt hat, lasst für euch am Leben.
19. Und ihr selbst sollt euch sieben Tage lang ausserhalb des Lagers lagern; ihr alle, die ihr einen Menschen getötet oder die Erschlagenen berührt habt, sollt euch am dritten und am siebenten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen.
20. Auch alle Kleider, alles Lederzeug, alles, was von Ziegenhaar gemacht ist, und alle hölzernen Geräte sollt ihr entsündigen.
21. Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die aus dem Kampfe heimgekommen waren: Dies ist die Gesetzesverordnung, die der Herr dem Mose gegeben hat:
22. Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Zinn und Blei indessen,
23. alles, was das Feuer aushält, sollt ihr durchs Feuer gehen lassen, dann wird es wieder rein; doch muss man es auch mit dem Reinigungswasser entsündigen. Alles aber, was das Feuer nicht aushält, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen.
24. Und am siebenten Tage sollt ihr eure Kleider waschen, dann seid ihr wieder rein. Darnach dürft ihr ins Lager kommen.
25. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
26. Stelle mit Eleasar, dem Priester, und den Familienhäuptern der Gemeinde fest, wieviel an Menschen und Vieh insgesamt erbeutet worden ist,
27. und gib die eine Hälfte der Beute denen, die den Krieg geführt haben, die ins Feld gezogen sind, die andre der ganzen (übrigen) Gemeinde.
28. Und du sollst von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für den Herrn erheben: je eins von fünfhundert, von den Menschen sowohl als von den Rindern, Eseln und Schafen.
29. Von ihrer Hälfte sollt ihr sie nehmen, und du sollst sie Eleasar, dem Priester, geben als Hebeopfer für den Herrn.
30. Von der Hälfte der (andern) Israeliten aber sollst du je eins von fünfzig nehmen, von den Menschen sowohl als von den Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die den Dienst an der Wohnung des Herrn versehen.
31. Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der Herr dem Mose geboten hatte.
32. Und die Beute - der Rest dessen, was das Kriegsvolk erbeutet hatte - belief sich auf 675 000 Schafe,
33. 72 000 Rinder
34. und 61 000 Esel.
35. An Menschen aber - Mädchen, denen noch kein Mann beigewohnt hatte - waren es insgesamt 32 000 Seelen.
36. Davon betrug die Hälfte, der Anteil derer, die ins Feld gezogen waren, 337 500 Schafe,
37. wovon 675 Schafe als Abgabe für den Herrn;
38. ferner 36 000 Rinder, wovon 72 als Abgabe für den Herrn;
39. ferner 30 500 Esel, wovon 61 als Abgabe für den Herrn;
40. endlich 16 000 Menschen, wovon 32 Seelen als Abgabe für den Herrn.
41. Und Mose gab die Abgabe, als Hebeopfer für den Herrn, Eleasar, dem Priester, wie der Herr dem Mose geboten hatte.
42. Und von der den Israeliten zukommenden Hälfte, die Mose von dem Anteil der Kriegsleute geschieden hatte -
43. die der Gemeinde zukommende Hälfte aber betrug (ebenfalls) 337 500 Schafe,
44. 36 000 Rinder,
45. 30 500 Esel
46. und 16 000 Menschen -,
47. von der den Israeliten zukommenden Hälfte nahm Mose je eins von fünfzig, von den Menschen sowohl als von den Tieren, und gab es, wie der Herr dem Mose geboten hatte, den Leviten, die den Dienst an der Wohnung des Herrn versahen.
48. Da traten die Vorgesetzten der Tausende des Heeres, die Anführer der Tausende und Hunderte, zu Mose
49. und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Gesamtzahl der Kriegsleute festgestellt, die uns untergeben sind, und es fehlt nicht einer.
50. Darum bringen wir nun als Opfergabe für den Herrn, was ein jeder an goldenem Geschmeide gefunden hat: Armspangen und Armbänder, Siegelringe, Ohrringe und andern Schmuck, um uns Sühne zu erwirken vor dem Herrn.
51. Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold, allerlei Kunstgeschmeide, von ihnen in Empfang.
52. Und all das zum Hebeopfer bestimmte Gold, das die Anführer der Tausende und die Anführer der Hunderte für den Herrn abgaben, wog 16 750 Lot.
53. Was aber ein jeder von den Kriegsleuten erbeutet hatte, das war sein.
54. Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Anführern der Tausende und Hunderte in Empfang und brachten es in das heilige Zelt, damit der Herr der Israeliten gedenke.