Kitabı oku: «Zürcher Bibel», sayfa 32
4. Mose 32
1. DIE Rubeniten und Gaditen aber hatten grosse, sehr starke Herden, und als sie das Land Jaeser und das Land Gilead besahen, erschien ihnen die Gegend für Herden geeignet.
2. Da kamen die Gaditen und Rubeniten und sprachen zu Mose und Eleasar, dem Priester, und zu den Fürsten der Gemeinde:
3. Ataroth, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sibma, Nebo und Beon,
4. das Land, das der Herr vor der Gemeinde Israel hat erliegen lassen, ist ein für Herden geeignetes Land, und deine Knechte haben Herden.
5. Und sie sprachen: Wenn wir Gnade vor dir gefunden haben, so gebe man dieses Land deinen Knechten zu eigen; führe uns nicht über den Jordan.
6. Und Mose sprach zu den Gaditen und Rubeniten: Wie? während eure Brüder in den Kampf ziehen, wollt ihr hier bleiben?
7. Warum macht ihr das Herz der Israeliten davon abwendig, in das Land hinüberzuziehen, das ihnen der Herr bestimmt hat?
8. Gerade so machten es auch eure Väter, als ich sie von Kades-Barnea aussandte, das Land zu besehen:
9. sie zogen hinauf bis zum Tal Eskol und besahen das Land; dann aber machten sie das Herz der Israeliten abwendig, sodass sie nicht in das Land gehen wollten, das ihnen der Herr bestimmt hatte.
10. Darum entbrannte jenes Tages der Zorn des Herrn, und er schwur:
11. Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten ausgezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber, sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen habe, weil sie nicht unwandelbar zu mir gehalten haben,
12. ausgenommen der Kenissiter Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie haben unwandelbar zum Herrn gehalten.
13. Also entbrannte der Zorn des Herrn wider Israel, und er liess sie in der Wüste hin und her ziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht aufgerieben war, das getan hatte, was dem Herrn missfiel.
14. Und nun seid ihr an eurer Väter Statt aufgetreten, eine Brut von Sündern, um den Zorn und Grimm des Herrn wider Israel noch grösser zu machen.
15. Wenn ihr euch von ihm abwendet, so wird er sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben.
16. Da traten sie zu ihm heran und sprachen: Wir wollen hier nur Schafhürden bauen für unsre Herden und Städte für unsre Kinder.
17. Wir selbst wollen dann kampfgerüstet vor den Israeliten einherziehen, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; unsre Kinder aber sollen in den festen Städten bleiben wegen der Bewohner des Landes.
18. Wir wollen nicht heimkehren, bis von den Israeliten ein jeder sein Erbteil erhalten hat.
19. Wir werden ja nicht mit ihnen jenseits des Jordan und darüber hinaus Besitz erhalten, sondern unser Erbteil ist uns östlich vom Jordan zugefallen.
20. Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, wenn ihr euch im Angesicht des Herrn zum Kampfe rüstet,
21. und wenn jeder Gerüstete unter euch im Angesicht des Herrn über den Jordan geht, bis er seine Feinde vor sich her vertrieben hat
22. und das Land dem Herrn unterworfen ist, und ihr erst dann umkehren wollt, so habt ihr gegenüber dem Herrn und gegenüber Israel eure Schuldigkeit getan, und dieses Land soll euch als Eigentum zufallen vor dem Herrn.
23. Wenn ihr aber nicht so tun wollt, versündigt ihr euch an dem Herrn, und ihr sollt erfahren, dass euch (die Strafe für) eure Sünde treffen wird.
24. Baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt.
25. Da sprachen die Gaditen und Rubeniten zu Mose: Deine Knechte werden tun, was unser Herr befiehlt.
26. Unsre Kinder und Frauen, unsre Herden und all unsre Lasttiere sollen hier in den Städten Gileads bleiben.
27. Wir aber, deine Knechte, wir alle, die im Angesicht des Herrn zum Kampf gerüstet sind, wollen hinüber in den Krieg ziehen, wie unser Herr befiehlt.
28. Da gab Mose ihrethalben Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme Israels Weisung,
29. und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Gaditen und Rubeniten, alle, die im Angesicht des Herrn zum Kampf gerüstet sind, mit euch über den Jordan ziehen, so gebt ihnen, nachdem das Land von euch unterworfen ist, das Land Gilead zu eigen.
30. Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch hinüber, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan Besitz erhalten.
31. Da antworteten die Gaditen und Rubeniten: Wie der Herr deinen Knechten befohlen hat, so wollen wir tun:
32. wir wollen im Angesicht des Herrn gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen, damit wir unsern Erbbesitz jenseits-1- des Jordan behalten. -1) das bed. hier: östlich des Jordan.
33. Und Mose gab ihnen, nämlich den Gaditen und Rubeniten und dem halben Stamm Manasses, des Sohnes Josephs, das Reich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Reich des Königs Og von Basan, das Land und seine Städte samt (ihren) Gebieten, die Städte im Lande ringsum.
34. Und die Gaditen bauten Dibon, Ataroth, Aroer,
35. Atroth-Sophan, Jaeser, Jogbeha,
36. Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Schafhürden.
37. Die Rubeniten aber bauten Hesbon, Eleale, Kirjathaim,
38. Nebo und Baal-Meon sowie Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, ihre Namen.
39. Und die Söhne Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und eroberten es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten.
40. Und Mose gab Gilead dem Machir, dem Sohne Manasses, und er liess sich darin nieder.
41. Jair aber, der Sohn Manasses, zog hin und eroberte ihre Zeltdörfer und nannte sie Zeltdörfer Jairs.
42. Auch Nobah zog aus und eroberte Kenath samt seinen Nebenorten und nannte es nach seinem Namen Nobah.
4. Mose 33
1. DIES sind die Wanderungen der Israeliten, in denen sie, nach ihren Heerscharen geordnet, unter der Führung Moses und Aarons aus dem Lande Ägypten auszogen.
2. Und Mose schrieb nach dem Befehl des Herrn die Orte auf, von denen sie jeweilen auf ihrer Wanderung aufbrachen, und dies sind ihre Wanderungen, in der Reihenfolge ihrer Ausgangsorte:
3. Sie brachen von Ramses auf im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passa zogen die Israeliten aus, unter dem Schutze einer hocherhobenen Hand vor den Augen aller Ägypter,
4. während die Ägypter diejenigen begruben, die der Herr unter ihnen geschlagen hatte, nämlich alle Erstgebornen; auch an ihren Göttern hatte der Herr ein Strafgericht vollstreckt.
5. Als die Israeliten von Ramses aufgebrochen waren, lagerten sie sich in Sukkoth.
6. Und sie brachen von Sukkoth auf und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt.
7. Und sie brachen von Etham auf und kehrten zurück gegen Pi-Hahiroth, das angesichts von Baal-Zephon liegt, und sie lagerten sich angesichts von Migdol.
8. Und sie brachen von Pi-Hahiroth auf und zogen mitten durch das Meer in die Wüste hinüber und wanderten drei Tagereisen weit in der Wüste von Etham und lagerten sich in Mara.
9. Und sie brachen von Mara auf und kamen nach Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und sie lagerten sich daselbst.
10. Und sie brachen von Elim auf und lagerten sich am Schilfmeer.
11. Und sie brachen vom Schilfmeer auf und lagerten sich in der Wüste Sin.
12. Und sie brachen aus der Wüste Sin auf und lagerten sich in Dophka.
13. Und sie brachen von Dophka auf und lagerten sich in Alus.
14. Und sie brachen von Alus auf und lagerten sich in Rephidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
15. Und sie brachen von Rephidim auf und lagerten sich in der Wüste am Sinai.
16. Und sie brachen aus der Wüste am Sinai auf und lagerten sich bei den Lustgräbern.
17. Und sie brachen von den Lustgräbern auf und lagerten sich in Hazeroth.
18. Und sie brachen von Hazeroth auf und lagerten sich in Rithma.
19. Und sie brachen von Rithma auf und lagerten sich in Rimmon-Parez.
20. Und sie brachen von Rimmon-Parez auf und lagerten sich in Libna.
21. Und sie brachen von Libna auf und lagerten sich in Rissa.
22. Und sie brachen von Rissa auf und lagerten sich in Kehelath.
23. Und sie brachen von Kehelath auf und lagerten sich am Berge Sapher.
24. Und sie brachen vom Berge Sapher auf und lagerten sich in Harada.
25. Und sie brachen von Harada auf und lagerten sich in Makheloth.
26. Und sie brachen von Makheloth auf und lagerten sich in Thahath.
27. Und sie brachen von Thahath auf und lagerten sich in Tharah.
28. Und sie brachen von Tharah auf und lagerten sich in Mithka.
29. Und sie brachen von Mithka auf und lagerten sich in Hasmona.
30. Und sie brachen von Hasmona auf und lagerten sich in Moseroth.
31. Und sie brachen von Moseroth auf und lagerten sich in Bene-Jaakan.
32. Und sie brachen von Bene-Jaakan auf und lagerten sich in Hor-Gidgad.
33. Und sie brachen von Hor-Gidgad auf und lagerten sich in Jotba.
34. Und sie brachen von Jotba auf und lagerten sich in Abrona.
35. Und sie brachen von Abrona auf und lagerten sich in Ezjon-Geber.
36. Und sie brachen von Ezjon-Geber auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades.
37. Und sie brachen von Kades auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom.
38. Da stieg Aaron, der Priester, nach dem Befehl des Herrn auf den Berg Hor und starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszug der Israeliten aus dem Lande Ägypten, am ersten Tage des fünften Monats.
39. Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb.
40. Da hörte der Kanaaniter, der König von Arad, der im Südland, im Lande Kanaan, wohnte, dass die Israeliten heranrückten.
41. Und sie brachen vom Berge Hor auf und lagerten sich in Zalmona.
42. Und sie brachen von Zalmona auf und lagerten sich in Phunon.
43. Und sie brachen von Phunon auf und lagerten sich in Oboth.
44. Und sie brachen von Oboth auf und lagerten sich in Ije-Abarim im Gebiete Moabs.
45. Und sie brachen von Ijim auf und lagerten sich in Dibon-Gad.
46. Und sie brachen von Dibon-Gad auf und lagerten sich in Almon-Diblathaim.
47. Und sie brachen von Almon-Diblathaim auf und lagerten sich am Gebirge Abarim angesichts des Nebo.
48. Und sie brachen vom Gebirge Abarim auf und lagerten sich in den Gefilden Moabs am Jordan gegenüber Jericho.
49. Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis nach Abel-Sittim, in den Gefilden Moabs.
50. UND der Herr redete mit Mose in den Gefilden Moabs am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
51. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
52. so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch vertreiben und alle ihre Steinbilder vernichten; auch alle ihre Gussbilder sollt ihr vernichten und alle ihre Opferhöhen verwüsten.
53. Und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land bestimmt, dass ihr es besitzet.
54. Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe zugeteilt erhalten entsprechend euren Geschlechtern: den grössern sollt ihr ein grosses Erbgut zuteilen und den kleinern ein kleines. Wohin immer das Los für einen jeden fällt, dort soll es ihm zufallen; nach euren Stämmen sollt ihr das Erbe zugeteilt erhalten.
55. Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch vertreibt, so werden die, die ihr von ihnen übriglasst, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, wo ihr wohnt,
56. und so werde ich euch antun, was ich ihnen anzutun gedachte.
4. Mose 34
1. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Gebiete den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt - nämlich das Land, das euch als Erbteil zufällt, das Land Kanaan nach seinen Grenzen -,
3. so soll sich eure Südseite von der Wüste Zin her Edom entlang ziehen, sodass eure Südgrenze im Osten vom (Süd-)Ende des Salzmeers ausgeht.
4. Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionensteig umbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kades-Barnea verlaufen; dann gehe sie weiter nach Hazar-Addar und hinüber nach Azmon.
5. Und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens und endige am Meer.
6. Eure Westgrenze aber sei das grosse Meer und sein Gestade. Das soll eure Westgrenze sein.
7. Und dies soll eure Nordgrenze sein: vom grossen Meer aus sollt ihr euch die Grenze ziehen bis zum Berge Hor,
8. und vom Berge Hor sollt ihr die Grenze ziehen bis dahin, wo man nach Hamath geht, und die Grenze endige bei Zedad.
9. Dann gehe die Grenze weiter bis Siphron und endige bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein.
10. Und eure Ostgrenze sollt ihr ziehen von Hazar-Enan bis Sepham,
11. und von Sepham gehe die Grenze hinab nach Ribla, östlich von Ain; dann gehe sie weiter hinab und streiche an dem Höhenzug östlich vom See Kinnereth (d. h. Gennesaret) entlang.
12. Dann gehe die Grenze hinab an den Jordan und endige am Salzmeer. Das seien die Grenzen eures Landes ringsum.
13. Und Mose gebot den Israeliten und sprach: Das ist das Land, das ihr durchs Los als Erbe zugeteilt erhalten sollt, das der Herr den neunundeinhalb Stämmen zu geben befohlen hat.
14. Denn die Familien des Stammes der Rubeniten und die Familien des Stammes der Gaditen und auch der halbe Stamm Manasse, die haben ihr Erbteil schon empfangen.
15. Die zweiundeinhalb Stämme haben ihr Erbteil im Osten, jenseits des Jordan gegenüber Jericho, empfangen.
16. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
17. Dies sind die Namen der Männer, die euch das Land als Erbe zuteilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns;
18. auch sollt ihr von jedem Stamm je einen Fürsten für die Zuteilung des Landes beiziehen.
19. Und dies sind die Namen der Männer: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda;
20. Samuel, der Sohn Ammihuds, vom Stamme Simeon;
21. Elidad, der Sohn Chislons, vom Stamme Benjamin;
22. Bukki, der Sohn Joglis, als Fürst des Stammes der Daniten;
23. von den Josephiten: Hanniel, der Sohn Ephods, als Fürst des Stammes der Manassiten,
24. und Kemuel, der Sohn Siphtans, als Fürst des Stammes der Ephraimiten;
25. Elizaphan, der Sohn Parnachs, als Fürst des Stammes der Sebuloniten;
26. Paltiel, der Sohn Assans, als Fürst des Stammes der Issaschariten;
27. Ahihud, der Sohn Selomis, als Fürst des Stammes der Asseriten;
28. Pedahel, der Sohn Ammihuds, als Fürst des Stammes der Naphthaliten.
29. Das sind die Männer, denen der Herr gebot, den Israeliten ihr Erbe im Lande Kanaan zuzuteilen.
4. Mose 35
1. UND der Herr redete mit Mose in den Gefilden Moabs, am Jordan gegenüber Jericho, und sprach:
2. Gebiete den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte geben, wo sie wohnen können; zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weideland in deren Umkreis geben.
3. Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz dienen, und die Weideplätze sind für ihr Vieh und ihre Habe und für alle ihre (übrigen) Tiere bestimmt.
4. Die Weideplätze vor den Städten aber, die ihr den Leviten gebt, sollen sich von der Stadtmauer an ringsum tausend Ellen weit erstrecken.
5. Und ihr sollt ausserhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt; das soll ihnen als Weideland vor den Städten dienen.
6. Und was die Städte betrifft, die ihr den Leviten geben sollt, so sollen es die sechs Freistädte sein, die ihr bestimmt, damit der Totschläger dorthin fliehen kann; und dazu sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben.
7. Solcher Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sind insgesamt 48, die Städte samt den Weideplätzen.
8. Und was die Städte betrifft, die ihr (den Leviten) vom Besitz der Israeliten abgebt, so sollt ihr den grössern (Stämmen) eine grössere, den kleinern eine kleinere Anzahl wegnehmen; ein jeder (Stamm) soll entsprechend dem Erbteil, das er bekommt, den Leviten eine Anzahl seiner Städte abgeben.
9. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
10. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
11. sollt ihr euch einige Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen, damit ein Totschläger, der jemand aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann.
12. Und die Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht etwa getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um gerichtet zu werden.
13. Solcher Städte aber, die ihr als Freistädte abgebt, sollen sechs sein:
14. drei Städte sollt ihr jenseits des Jordan abgeben, und drei Städte sollt ihr im Lande Kanaan abgeben; die sollen Freistädte sein.
15. Diese sechs Städte sollen den Israeliten sowohl als dem Fremden und dem Beisassen unter euch als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der jemand aus Versehen erschlägt.
16. Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug getroffen hat, sodass er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden.
17. Und wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, durch den einer getötet werden kann, getroffen hat, sodass er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden.
18. Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem einer getötet werden kann, getroffen hat, sodass er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder soll getötet werden.
19. Der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20. Und wenn er ihn aus Hass gestossen oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, sodass er starb,
21. oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, sodass er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn töten, sobald er ihn antrifft.
22. Wenn er ihn aber von ungefähr, ohne dass er ihm feind war, gestossen oder irgend etwas unvorsätzlich auf ihn geworfen hat,
23. oder wenn er, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn hat fallen lassen, sodass er starb, obschon er ihm nicht feind war und ihm auch nichts Böses antun wollte,
24. so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden,
25. und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn in seine Freistadt, in die er geflohen war, zurückbringen lassen, und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
26. Wenn aber der Totschläger das Gebiet seiner Freistadt, in die er geflohen ist, verlässt,
27. und der Bluträcher trifft ihn ausserhalb des Gebietes seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so hat er keine Blutschuld;
28. denn der Totschläger soll in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.
29. Das soll euch für alle Zukunft als Rechtssatzung gelten in allen euren Wohnsitzen.
30. Wenn jemand einen Menschen erschlagen hat, so soll man den Mörder auf Grund von Zeugenaussagen töten; aber die Aussage eines einzelnen Zeugen soll nicht hinreichen, um einen Menschen zum Tode zu verurteilen.
31. Und ihr sollt für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, kein Lösegeld annehmen, sondern er soll getötet werden.
32. Ihr sollt auch kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, dass einer nicht in seine Freistadt fliehen müsse, sondern schon vor dem Tod des Hohenpriesters zurückkehren und im Lande wohnen dürfe.
33. Und ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann nicht Sühne erwirkt werden für das Blut, das darin vergossen worden ist, es sei denn durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34. So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der Herr, wohne inmitten der Israeliten.