Sadece Litres'te okuyun

Kitap dosya olarak indirilemez ancak uygulamamız üzerinden veya online olarak web sitemizden okunabilir.

Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 32

Yazı tipi:

Drittes Kapitel
Entstehen und Wachsen der Städte nach dem Falle des römischen Reichs

Die Einwohner der Städte und Flecken waren nach dem Falle des römischen Reichs nicht besser daran als die des platten Landes. Freilich waren sie eine Menschenklasse, die von den ersten Einwohnern der alten griechischen und italischen Republiken sehr verschieden war. Diese bestanden vornehmlich aus den Grundeigentümern, unter die das Staatsgebiet ursprünglich verteilt war, und die es geraten fanden, ihre Häuser nahe beieinander zu bauen und sie behufs gemeinsamer Verteidigung mit einer Mauer zu umgeben. Nach dem Falle des römischen Reichs dagegen scheinen die Grundeigentümer gewöhnlich in befestigten Schlössern auf ihren Gütern und mitten unter ihren Pächtern und Dienstleuten gelebt zu haben. Die Städte wurden hauptsächlich von Gewerbtreibenden und Handwerkern bewohnt, die damals in einem sklavenähnlichen Zustande gelebt zu haben scheinen. Die Privilegien, die man in alten Dokumenten den Einwohnern einiger der bedeutendsten Städte von Europa bewilligt findet, zeigen hinlänglich, was sie vor jenen Verleihungen waren. Leute, denen es als ein Privilegium bewilligt wird, dass sie ihre Töchter ohne Erlaubnis ihres Herrn verheiraten dürfen, dass bei ihrem Tode ihre Kinder und nicht ihr Herr ihr Vermögen erben soll, und dass sie über ihren Nachlass testamentarisch verfügen dürfen, müssen sich vor jenen Verleihungen entweder ganz oder doch fast ganz in dem nämlichen Zustande der Leibeigenschaft befunden haben, wie die Bauern auf dem Lande.

Sie scheinen in der Tat eine sehr arme niedrige Klasse von Menschen gewesen zu sein, die, wie die Trödler und Hausierer heutzutage, mit ihren Waren von Ort zu Ort und von Markt zu Markt zu ziehen pflegten. In allen europäischen Ländern wurden damals ebenso, wie heute noch in verschiedenen tartarischen Staaten Asiens, von den Personen und Waren der Reisenden Abgaben erhoben, wenn sie durch gewisse Edelhöfe kamen, gewisse Brücken passierten, ihre Waren von Markt zu Markt führten und auf dem Markte eine Verkaufsbude errichteten. Diese Abgaben waren in England unter dem Namen von Passier-, Brücken-, Stand- und Marktzöllen bekannt. Bald vom König, bald von einem der großen Lords, die anscheinend in gewissen Fällen dazu ermächtigt waren, wurde einzelnen Handelsleuten, zumal solchen, die auf den Domänen des Königs oder des Lord wohnten, eine allgemeine Befreiung von diesen Abgaben bewilligt. Solche Handelsleute wurden deshalb, obgleich sie in anderer Beziehung noch leibeigen oder nicht viel besser als leibeigen waren, freie Handelsleute genannt. Zum Ersatz pflegten sie ihrem Schutzherrn eine Art jährlicher Kopfsteuer zu zahlen, denn in jenen Zeiten wurde Schutz selten ohne bare Bezahlung bewilligt, und diese Abgabe mochte als ein Ersatz für den Verlust angesehen werden, die ihre Patrone durch ihre Befreiung von andern Abgaben erlitten. Anfänglich scheinen sowohl die Kopfsteuern als die Befreiungen durchaus persönlich gewesen zu sein, und nur einzelne Individuen entweder lebenslänglich oder bis auf Widerruf berührt zu haben. In den sehr unvollständigen Nachrichten, die aus dem Domesday-Book über verschiedene Städte Englands veröffentlicht worden sind, werden oft bald die Abgaben, welche einzelne Bürger für diese Art Schutz an den König oder an einen anderen großen Herrn zahlten, bald nur der Gesamtbetrag aller solcher Abgaben erwähnt.27

So knechtisch aber auch die Lage der Stadtbewohner ursprünglich gewesen sein mag, so sind sie doch offenbar weit früher zu Freiheit und Unabhängigkeit gelangt als die Bauern auf dem Lande. Der aus solchen städtischen Kopfsteuern sich ergebende Teil der königlichen Einkünfte wurde gewöhnlich gegen eine bestimmte Rente bald an den Sheriff der Grafschaft, bald an andere Leute auf eine Reihe von Jahren verpachtet. Oft hatten die Bürger selbst Kredit genug, um die Pachtung der aus ihrer Stadt fließenden Steuern zu übernehmen, indem sie solidarisch für die ganze Rente hafteten.28 Derartige Verpachtungen scheinen dem damals üblichen Wirtschaftssystem der europäischen Fürsten entsprochen zu haben; denn sie überließen oft ganze Güter ihren Insassen pachtweise, wobei letztere solidarisch für die ganze Rente hafteten, aber die Eintreibung nach Gutdünken besorgen und die Rente durch eigene Verwalter an die königliche Schatzkammer zahlen konnten, so dass sie von der Zudringlichkeit der königlichen Beamten befreit blieben, was man in jener Zeit als äußerst wichtig ansah.

Anfänglich wurden die städtischen Pachtungen ebenso wie andere den Bürgern wahrscheinlich nur auf eine Reihe von Jahren überlassen. Im Laufe der Zeit jedoch scheint es allgemeine Praxis geworden zu sein, sie ihnen gegen eine bestimmte, nie zu erhöhende Rente gewissermaßen in Erbpacht zu geben. Da auf diese Weise die Zahlung eine immerwährende geworden war, so wurden natürlich die Befreiungen, für die sie entrichtet wurde, es ebenfalls und hörten nunmehr auf, persönlich zu sein und konnten nicht mehr den Einzelnen als solchen, sondern als Bürgern einer gewissen Stadt zustehen, die deshalb eine Freistadt hieß, wie jene Personen Freibürger oder freie Handelsleute geheißen hatten.

Zugleich mit dieser Bewilligung wurden den Bürgern der Stadt die wichtigen oben genannten Privilegien erteilt, dass sie ihre Töchter nach Gutdünken verheiraten, dass ihre Kinder sie beerben und dass sie über ihr bewegliches Vermögen letztwillig verfügen durften. Ob Privilegien dieser Art schon früher einzelnen als solchen zugleich mit der Gewerbefreiheit bewilligt zu werden pflegten, weiß ich nicht; ich halte es jedoch nicht für unwahrscheinlich, obgleich ich keinen direkten Beweis dafür beibringen kann. Wie dem aber auch sei, die Hauptattribute der Leibeigenschaft und Sklaverei wurden nun wenigstens von ihnen genommen und sie wurden nun frei im heutigen Sinne des Worts.

Dies war nicht alles. In der Regel wurden sie gleichzeitig zu einer Gemeinde oder Korporation erhoben, mit dem Recht, ihre städtischen Beamten und Vertretungen selbst zu wählen, Ortsstatute zu erlassen, Mauern zu ihrer Verteidigung aufzuführen und sämtliche Einwohner einer gewissen militärischen Disziplin zu unterwerfen sowie zum Wachtdienst heranzuziehen d. h. zur Beschützung und Verteidigung jener Mauern gegen Angriffe und Überfälle sowohl bei Nacht wie bei Tage. In England waren sie in der Regel von der Hundertschafts- und Grafschafts-Gerichtsbarkeit befreit, und alle vorkommenden Rechtsstreitigkeiten außer den die Krone betreffenden der Entscheidung ihrer eigenen Obrigkeiten überlassen. In anderen Ländern war ihnen oft eine noch weit größere und ausgedehntere Gerichtsbarkeit zugebilligt.29

Es mochte wohl notwendig sein, Städten, die ihre Einkünfte in Pacht hatten, auch eine gewisse Exekutiv-Gerichtsbarkeit zu verleihen, um ihre Bürger zur Zahlung anhalten zu können. In jenen gesetzlosen Zeiten würde es sehr bedenklich gewesen sein, wenn sie diese Art Justiz bei einem anderen Tribunal hätten suchen sollen. Gleichwohl muss es auffallend erscheinen, dass die Fürsten aller Länder Europas sich auf diese Weise für eine festbestimmte und niemals zu erhöhende Rente des Teils ihrer Einkünfte entäußerten, der unter allen am ehesten lediglich durch den natürlichen Gang der Dinge, ohne Kosten oder Mühe ihrerseits, wachsen konnte, und dass sie überdies aus freien Stücken eine Art unabhängiger Republiken im Herzen ihrer Reiche errichteten.

Um dies zu verstehen, muss man sich erinnern, dass damals vielleicht in keinem europäischen Staate ein Landesherr imstande war, im ganzen Umfang seines Gebietes den schwächeren Teil seiner Untertanen gegen die Bedrückung der Großen zu schützen. Diejenigen, welche das Gesetz nicht beschützen konnte, und die nicht stark genug waren, sich selbst zu verteidigen, mussten entweder zu dem Schutze eines Großen ihre Zuflucht nehmen und, um ihn zu erhalten, seine Sklaven oder Vasallen werden, oder sie mussten unter sich ein gemeinsames Schutz- und Trutzbündnis schließen. Die einzelnen Einwohner der Städte und Flecken waren zur Verteidigung ohnmächtig; dagegen mit ihren Nachbarn zu Schutz und Trutz verbunden, waren sie imstande, einen nicht verächtlichen Widerstand zu leisten. Die Barone verachteten die Bürger, die sie nicht bloß als einen anderen Stand, sondern als einen Haufen emanzipierter Sklaven, und fast als eine andere Species von Geschöpfen ansahen. Der Wohlstand der Bürger weckte stets ihren Neid und Zorn, und sie plünderten sie bei jeder Gelegenheit ohne Gnade und Erbarmen. Die Bürger ihrerseits hassten und fürchteten die Adligen. Auch der König hasste und fürchtete die letzteren, wogegen er die Bürger wohl verachten konnte, aber keinen Grund hatte, sie zu hassen oder zu fürchten. So machte ein gegenseitiges Interesse die Bürger geneigt, den König zu unterstützen, und den König, ihnen gegen den Adel zu helfen. Die Bürger waren die Feinde seiner Feinde, und es lag in seinem Interesse, sie gegen diese Feinde so sicher und unabhängig wie möglich zu stellen. Durch die Erlaubnis, ihre Magistrate zu wählen und durch das Recht, Ortsstatute zu erlassen, Mauern zu ihrer Verteidigung zu bauen und alle Einwohner einer Art militärischer Disziplin zu unterwerfen, gab er ihnen alle Mittel zur Sicherheit und Unabhängigkeit von den Baronen, die er zu geben imstande war. Ohne die Herstellung einer geordneten Verfassung dieser Art und ohne die Macht, ihre Bewohner zu nötigen, nach einem bestimmten Plan oder System zu handeln, würde kein freiwilliger Bund zu Schutz und Trutz ihnen dauernde Sicherheit verschafft oder sie in Stand gesetzt haben, dem König ansehnlichen Beistand zu leisten. Indem dieser ihnen die Einkünfte ihrer Stadt in Erbpacht gab, benahm er denen, die er zu Freunden und gewissermaßen zu Verbündeten zu haben wünschte, allen Grund zur Eifersucht und zu dem Verdachte, dass er sie später etwa durch Erhöhung der Rente oder durch Vergebung der Pacht an einen anderen drücken werde.

Die Fürsten, die mit ihren Baronen am gespanntesten lebten, scheinen demgemäß in Bewilligungen an ihre Bürger am freigebigsten gewesen zu sein. Der König Johann von England z. B. war anscheinend einer der größten Wohltäter der Städte.30 Nachdem Philipp der Erste von Frankreich allen Einfluss auf seine Barone verloren hatte, zog, nach P. Daniel, gegen das Ende seiner Regierung sein Sohn Ludwig, später bekannt unter dem Namen Ludwigs des Dicken, die Bischöfe seines Königreiches darüber zu Rate, welches die geeignetsten Mittel sein dürften, die Gewalt der großen Barone einzuschränken. Sie machten zwei Vorschläge. Der eine ging dahin, eine neue Art Gerichtsbarkeit einzuführen und in jeder größeren Stadt seines Gebiets Magistrate und städtische Vertretungen herzustellen; der andere, eine neue Miliz zu bilden und die Einwohner der Städte unter dem Befehl ihrer Magistrate unter Umständen zum Beistände des Königs ausrücken zu lassen. Von diesem Zeitpunkte ist, den französischen Altertumsforschern zufolge, die Einführung der Magistrate und Stadtvertretungen in Frankreich zu datieren. In Deutschland erlangten die meisten freien Städte unter den unseligen Regierungen der Hohenstaufen zuerst ihre Privilegien und ward der berühmte hanseatische Bund zuerst furchtbar.31

Die städtische Miliz scheint damals den Mannen der Adligen nicht nachgestanden zu haben, und da sie bei plötzlichen Vorfällen schneller versammelt werden konnte, so gewann sie oft in ihren Streitigkeiten mit den benachbarten Baronen die Oberhand. In Ländern wie Italien und die Schweiz, in denen wegen ihrer Entfernung vom Hauptsitze der Regierung oder wegen der natürlichen Stärke des Landes oder aus irgendeinem anderen Grunde der Landesherr nach und nach sein ganzes Ansehen verlor, wurden die Städte in der Regel unabhängige Republiken, unterjochten den Adel der Umgegend und zwangen ihn, seine Burgen niederzureißen und gleich anderen friedlichen Einwohnern in der Stadt zu wohnen. Dies ist die kurze Geschichte der Republik Bern, sowie verschiedener anderer Städte in der Schweiz. Mit Ausnahme von Venedig, dessen Geschichte etwas anders verlief, war es die Geschichte aller bedeutenden italienischen Republiken, deren so viele zwischen dem Ende des zwölften und dem Anfang des sechzehnten Jahrhunderts entstanden und untergegangen sind. In Ländern wie Frankreich und England, wo das Ansehen des Landesherrn, so gering es oft war, doch niemals ganz erlosch, hatten die Städte keine Gelegenheit, völlig unabhängig zu werden. Indes wurden sie doch so mächtig, dass der Landesherr ihnen ohne ihre Einwilligung außer der festgesetzten Pachtrente keine Abgaben auflegen konnte. Sie wurden daher aufgefordert, Abgeordnete zu der allgemeinen Ständeversammlung des Reichs zu schicken, um im Verein mit der Geistlichkeit und den Baronen dem König bei dringenden Gelegenheiten außerordentliche Hilfe zu bewilligen. Da sie auch seine Macht gewöhnlich mehr begünstigten, so scheinen ihre Abgeordneten öfters als ein Gegengewicht gegen die Macht der großen Barone benutzt worden zu sein. Daher die Vertretung der Städte in den ständischen Versammlungen aller großen europäischen Monarchien.

Auf diese Weise wurde zu einer Zeit, wo die Bauern des platten Landes noch jeder Art von Gewalttätigkeit ausgesetzt waren, in den Städten Ordnung und gute Verwaltung und mit diesen zugleich Freiheit und Sicherheit der einzelnen begründet. Menschen in wehrloser Lage begnügen sich aber mit ihrem notwendigen Unterhalt, weil ihr Mehrerwerb nur die Ungerechtigkeit ihrer Unterdrücker reizen würde. Sind sie hingegen sicher, die Früchte ihres Fleißes zu genießen, so strengen sie sich natürlich an, ihre Lage zu verbessern, und nicht nur das notwendige, sondern auch die Bequemlichkeiten und feineren Genüsse des Lebens zu erwerben. Dieser Fleiß, der auf etwas mehr als den notwendigen Unterhalt ausgeht, stellte sich daher weit früher in den Städten als bei den Bewohnern des platten Landes ein. Wenn sich in den Händen eines armen Bauern, der unter dem Druck der Leibeigenschaft schmachtete, ein kleines Kapital sammelte, so verbarg er es sorgfältig vor seinem Herrn, dem es sonst gehört hätte, und ergriff die erste Gelegenheit, um in eine Stadt zu entfliehen. Das Gesetz war damals so nachsichtig gegen die Städter und so beeifert, die Macht der Barone über die Landbewohner zu schmälern, dass der Flüchtling, wenn er sich ein Jahr lang vor der Verfolgung seines Herrn verbergen konnte, auf immer frei war. Alle Kapitalien, die sich in den Händen des fleißigen Teils der Landbewohner sammelten, flüchteten sich daher natürlich in die Städte, die einzigen Zufluchtsorte, wo sie ihrem Erwerber sicher waren.

Allerdings müssen die Einwohner einer Stadt zuletzt immer ihren Unterhalt und alle Stoffe und Hilfsmittel ihrer Industrie vom Lande empfangen. Doch sind die Einwohner einer Stadt, die entweder an der Meeresküste oder an den Ufern eines schiffbaren Flusses liegt, nicht notwendig darauf beschränkt, ihren Bedarf aus der Umgegend zu beziehen. Sie haben einen viel weiteren Spielraum und können ihren Bedarf aus den entlegensten Enden der Welt beziehen, entweder in Tausch gegen ihre gewerblichen Erzeugnisse, oder durch Reederei zwischen fremden Ländern und Vermittlung ihres gegenseitigen Austausches. Auf solche Weise kann eine Stadt zu großem Wohlstand und Glanz gelangen, während nicht nur ihre Umgebung, sondern auch die Länder, mit denen sie Handel treibt, arm und elend bleiben. jedes dieser Länder einzeln könnte der Stadt vielleicht nur einen kleinen Teil ihres Unterhalts oder ihrer Beschäftigung gewähren, aber alle zusammen sind sie imstande, ihr Unterhalt und Beschäftigung im reichsten Maße zu verschaffen. Indes gab es doch in dem engen Verkehrskreise jener Zeiten einige Länder, die reich und gewerbsam waren; so das griechische Reich, solange es bestand, und das Reich der Sarazenen während der Herrschaft der Abbassiden; so auch Ägypten bis zu seiner Eroberung durch die Türken, ein Teil der Küsten der Berberei und alle Provinzen Spaniens, die unter der Herrschaft der Mauren standen.

Die Städte Italiens scheinen die ersten in Europa gewesen zu sein, die sich durch den Handel zu einem hohen Grade von Wohlstand aufschwangen. Italien lag im Mittelpunkte der damaligen Zivilisation. Auch die Kreuzzüge, die zwar durch die großen von ihnen zugefügten Verluste an Kapitalien und Menschen den Fortschritt der meisten europäischen Länder notwendig hemmen mussten, waren doch dem Aufschwunge einiger italienischer Städte äußerst günstig. Die großen Heere, welche von allen Seiten her zur Eroberung des Heiligen Landes auszogen, gaben der Schifffahrt Venedigs, Genuas und Pisas teils durch die Beförderung der Heere, noch mehr aber durch ihre Versorgung mit Lebensmitteln, außerordentlichen Aufschwung. Sie waren gleichsam die Proviantmeister dieser Heere, und so wurde die verderblichste Tollheit, die jemals die europäischen Völker befallen hat, eine Quelle des Reichtums für jene Republiken.

Die Einwohner der Handelsstädte nährten durch Einfuhr der fertigen Fabrikate und kostspieligen Luxusartikel reicherer Länder die Eitelkeit der großen Eigentümer, die jene Waren mit großen Mengen ihrer Rohprodukte gierig kauften. Der Handel fast ganz Europas bestand damals vornehmlich in dem Austausch seiner Rohprodukte gegen die industriellen Erzeugnisse zivilisierterer Völker. So wurde die Wolle Englands gegen französische Weine und die feinen Tücher Flanderns vertauscht, wie heutzutage das Getreide Polens gegen den Wein und Branntwein Frankreichs und die Seiden- und Sammetwaren Frankreichs und Italiens.

Auf diese Art wurde durch den auswärtigen Handel der Geschmack an den feineren und künstlicheren Fabrikaten in Länder verpflanzt, in denen solche Gegenstände nicht verfertigt wurden. Als jedoch dieser Geschmack so allgemein wurde, dass er eine beträchtliche Nachfrage hervorrief, suchten die Kaufleute, um die Frachtkosten zu ersparen, Manufakturen derselben Art in ihrem eigenen Lande zu errichten. Daher der Ursprung der ersten Fabriken für entfernte Absatzgebiete, die nach dem Falle des römischen Reichs in den westlichen Ländern Europas entstanden.

Kein großes Land hat, wie bemerkt werden muss, jemals ohne alle Industrie bestanden oder bestehen können; und wenn man von einem Lande sagt, es habe keine Industrie, so meint man damit die feineren und künstlicheren d. h. solche, die sich für entfernte Absatzgebiete eignen. In jedem großen Lande ist die Kleidung und das Hausgerät der großen Mehrzahl des Volkes das Produkt seiner eigenen Industrie. Dies ist sogar in den armen Ländern, die nach dem gewöhnlichen Ausdruck keine Industrie haben, noch allgemeiner der Fall als in den reichen, wo sie als hoch entwickelt betrachtet wird. In den letzteren wird man im Allgemeinen unter den Kleidern und dem Hausgerät der niedrigsten Volksklasse einen weit größeren Teil ausländischer Produkte finden als in den ersteren.

Die Industrien, die sich für entfernte Absatzgebiete eignen, scheinen auf zweierlei Art in die verschiedenen Länder verpflanzt worden zu sein.

Zuweilen wurden sie in der oben erwähnten Art durch die so zu sagen gewaltsame Einwirkung der Kapitalien einzelner Kaufleute und Unternehmer eingeführt, die sie auf die Nachahmung fremder Industrien derselben Art verwendeten. Solche Industrien haben daher ihren Ursprung im auswärtigen Handel, und dies scheint mit der früheren Seiden-, Samt- und Brokatindustrie, die im dreizehnten Jahrhundert in Lucca blühte, der Fall gewesen zu sein. Von da wurde sie durch die Tyrannei eines der Helden Macchiavells, Castruccio Castracani, verbannt; er vertrieb im Jahre 1310 neun Hundert Familien aus Lucca, von denen einunddreißig nach Venedig flohen und sich erboten, daselbst die Seidenindustrie einzuführen.32 Ihr Anerbieten wurde angenommen; sie erhielten viele Vorrechte und fingen die Geschäfte mit dreihundert Arbeitern an. Ähnlich scheint es mit der Manufaktur von feinen Tüchern gegangen zu sein, die schon vor Alters in Flandern blühte und in den ersten Regierungsjahren der Königin Elisabeth nach England verpflanzt wurde; und ebenso mit der jetzigen Seidenindustrie von Lyon und Spitalfields. Derartig verpflanzte Industrien verarbeiten in der Regel ausländische Stoffe, da sie ausländische Waren nachahmen. Beim ersten Aufblühen der venezianischen Industrie kamen die Stoffe, sämtlich aus Sizilien und der Levante. Die noch ältere Industrie Luccas wurde gleichfalls mit ausländischen Stoffen betrieben. Die Kultur des Maulbeerbaums und die Zucht der Seidenwürmer scheint im nördlichen Italien nicht vor dem sechzehnten Jahrhundert üblich gewesen zu sein; nach Frankreich kamen diese Geschäfte erst unter der Regierung Karls IX. Die flandrischen Manufakturen wurden hauptsächlich mit spanischer oder englischer Wolle betrieben. In England war die spanische Wolle zwar nicht das Material der ersten Wollmanufakturen überhaupt, aber doch das der ersten Manufakturen für entfernten Absatz. Rohstoff der Lyoner Manufakturen ist bis zum heutigen Tag zur großem Hälfte ausländische Seide; bei ihrer ersten Errichtung bestand das ganze oder fast das ganze Material daraus. Unter den Rohstoffen der Manufakturen in Spitalfields ist wohl nichts von englischer Herkunft. Da solche Manufakturen in der Regel von wenigen Privatleuten eingeführt werden, so haben sie ihren Sitz bald in einer Seestadt, bald in einer Stadt im Innern des Landes, je nachdem Interesse, Einsicht oder Laune es fügt.

Ein andres Mal entstehen Manufakturen für entfernten Absatz auf natürlichem Wege und gleichsam von selbst durch die allmähliche Verfeinerung jener groben, aufs Haus beschränkten Manufakturen, die auch in den ärmsten und rohesten Ländern immer betrieben werden müssen. Solche Manufakturen arbeiten gewöhnlich mit Materialien, welche das Land hervorbringt, und scheinen oft zuerst in Gegenden vervollkommnet zu sein, die, wenn auch nicht allzu weit, so doch immer entfernt von der Seeküste, ja manchmal ohne alle Wasserverbindung waren. Ein von Natur fruchtbares und leicht zu bebauendes Binnenland bringt einen großen Überschuss von Lebensmitteln über die zum Unterhalt der Bauern nötige Menge hervor, und bei den hohen Kosten der Landfracht und der Schwierigkeit der Flussschifffahrt wird es oft schwer, diesen Überschuss auszuführen. Der Überfluss macht daher die Lebensmittel wohlfeil und veranlasst zahlreiche Arbeiter, welche finden, dass sie sich hier durch Fleiß mehr Unterhaltsmittel und Lebensgenuss verschaffen können als anderwärts, sich in der Gegend niederzulassen. Sie verarbeiten nur die Rohstoffe, die das Land hervorbringt, und vertauschen ihre fertigen Waren, oder, was dasselbe ist, den Preis dieser Waren gegen neue Rohstoffe und Lebensmittel. Sie geben dem überschüssigen Teile der Bodenerzeugnisse einen neuen Wert, indem sie die Kosten, diese nach einem Seehafen oder auf einen entfernten Markt zu schaffen, ersparen; und verschaffen zugleich im Tausch für die Bodenerzeugnisse dem Landmann wohlfeiler als zuvor die ihm nützlichen oder angenehmen Gegenstände. Die Landleute erhalten für ihre überschüssigen Erzeugnisse bessere Preise und kaufen ihren Bedarf an anderen Waren wohlfeiler. Dadurch werden sie ermutigt und befähigt, den Überschuss durch weitere Verbesserungen und vollkommenere Bodenkultur noch zu vermehren; und wie die Fruchtbarkeit des Landes den Manufakturen ihr Dasein gab, so wirkt der Fortschritt der Manufakturen wieder auf das Land zurück und erhöht dessen Fruchtbarkeit. Die Industriellen versorgen zuerst die Umgegend und später, wenn ihre Arbeit sich vervollkommnet und verfeinert, entferntere Märkte; denn wenn auch weder das Rohprodukt noch selbst die gröberen Manufakturwaren die Kosten einer bedeutenden Landfracht ohne große Schwierigkeit tragen könnten, so vermag es doch die feinere und künstlichere Ware ganz leicht. Sie enthält oft in einem kleinen Raume den Preis einer großen Menge von Rohprodukten. Ein Stück Tuch z. B. das nur achtzig Pfund wiegt, schließt nicht nur den Preis von achtzig Pfund Wolle, sondern manchmal auch den von mehreren tausend Pfund Getreide, die den Unterhalt der verschiedenen Arbeiter und ihrer Arbeitgeber bildeten, in sich. Auf diese Weise wird das Getreide, welches in seiner eigenen Gestalt nur mit großer Schwierigkeit hätte versandt werden können, in der Gestalt eines fertigen Fabrikats wirksam ausgeführt und kann mit Leichtigkeit in die entlegensten Gegenden der Welt versendet werden. Auf diesem natürlichen Wege sind die Manufakturen von Leeds, Halifax, Sheffield, Birmingham und Wolverhampton entstanden. Sie sind Kinder des Ackerbaues. In der neueren Geschichte Europas ist ihre Ausbreitung und Vervollkommnung gewöhnlich später eingetreten als die solcher Gewerbe, die dem auswärtigen Handel ihr Dasein verdanken. England war in der Fabrikation feiner Tücher aus spanischer Wolle schon länger als ein Jahrhundert berühmt, ehe eines der jetzt in den oben erwähnten Städten blühenden Gewerbe auf entfernten Absatz eingerichtet war. Die Ausbreitung und Vervollkommnung dieser letzteren konnte nur infolge der Ausbreitung und Vervollkommnung des Ackerbaues eintreten, – der letzten und größten Wirkung des auswärtigen Handels und der durch ihn unmittelbar verpflanzten Industrie, wie ich dies jetzt begründen werde.

27.Siehe: Brady`s Historical Treatise of Cities und Boroughs, Pag. 3 u. ff.
28.Siehe: Madox Firma Burgi pag. 18; und History of the Exchequer ch. X. sect. V. pag. 223, first edition.
29.Siehe: Madox Firma Burgi. Ferner; Pfeffel, Abrégé chronologique de l`histoire d‘Allemagne.
30.Siehe Madox.
31.Siehe Pfeffel.
32.Siehe Saudi, Istoria civile di Vinezia, Parte II. Vol. I, pag. 247, 256.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
10 aralık 2019
Hacim:
1400 s. 85 illüstrasyon
Telif hakkı:
Public Domain