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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 33
Viertes Kapitel
Wie der städtische Verkehr zur Vervollkommnung der Landwirtschaft beigetragen hat
Die Zunahme und der Reichtum der Handels- und Industriestädte trug auf dreifache Weise zur Kultur und Verbesserung der Gegenden bei, in denen sie lagen:
Erstens ermutigten sie durch Gewährung eines großen und leichten Absatzes für die Rohprodukte des Landes zu seiner Kultur und weiteren Verbesserung. Dieser wohltätige Einfluss beschränkte sich nicht auf die Gegenden, in denen sie lagen, sondern breitete sich mehr oder weniger auf alle Länder aus, mit denen sie in Verkehr standen. Diesen allen eröffneten sie einen Markt für ihre rohen und verarbeiteten Produkte und erteilten ihnen infolge davon Antriebe zu Fleiß und Kultur. Doch zog ihr eigenes Land wegen seiner Nähe den größten Vorteil von diesem Markte. Da seine Rohprodukte weniger Frachtkosten zu tragen hatten, so konnten die Händler den Produzenten bessere Preise bewilligen, und sie den Konsumenten doch ebenso wohlfeil liefern als die aus entfernteren Gegenden.
Zweitens wurde das von den Städtern erworbene Vermögen oft dazu verwendet, verkäufliche Ländereien an sich zu bringen, die sonst meist unbebaut geblieben wären. Kaufleute haben in der Regel den Ehrgeiz, Gutsbesitzer zu werden, und wenn sie es sind, erweisen sie sich gewöhnlich als die eifrigsten Förderer der Bodenkultur. Ein Kaufmann ist gewohnt, sein Geld hauptsächlich in gewinnreichen Unternehmungen anzulegen, während ein Landedelmann gewohnt ist, es hauptsächlich in großem Aufwande draufgehen zu lassen. Der eine sieht sein Geld oft davongehen und mit Gewinn wieder zurückkehren; der andere hingegen erwartet, wenn er sich einmal davon getrennt hat, kaum je etwas davon wiederzusehen. Diese verschiedenen Gewohnheiten wirken auf ihre Sinnesart und Neigung in jeder Art von Geschäften. Ein Kaufmann ist in der Regel unternehmend, ein Landjunker ängstlich. Der eine scheut es nicht, auf einmal ein großes Kapital für die Verbesserung seines Landes zu verausgaben, wenn er nur die wahrscheinliche Aussicht hat, ein größeres Kapital wieder herauszuschlagen; der andere wagt, wenn er wirklich ein Kapital hat, was nicht immer der Fall ist, nur selten, es auf diese Weise zu verwenden. Wenn er überhaupt etwas für Verbesserungen tut, so geschieht es in der Regel nicht mit einem Kapital, sondern mit den Ersparnissen aus seinen jährlichen Einkünften. Wer jemals in einer Handelsstadt gelebt hat, die in einer wenig kultivierten Gegend liegt, muss oft bemerkt haben, um wie viel kühner Kaufleute in solchen Unternehmungen Vorgehen als Landedelleute. Überdies macht die Gewöhnung an Ordnung, Sparsamkeit und Aufmerksamkeit, wozu Handelsgeschäfte den Kaufmann von selbst heranbilden, diesen weit geschickter, Unternehmungen der Art mit Gewinn und Erfolg durchzuführen.
Drittens und letztens bringen Handel und Industrie nach und nach Ordnung und Verwaltung und damit zugleich individuelle Freiheit und Sicherheit unter den Landbewohnern mit sich, die zuvor fast in beständigem Kriegszustande mit ihren Nachbarn und in sklavischer Abhängigkeit von ihren Obern gelebt hatten. Diese Wirkung ist zwar am wenigsten beachtet worden, ist aber gleichwohl die wichtigste von allen. Hume ist meines Wissens der einzige Schriftsteller, der darauf hingewiesen hat.
In einem Lande, das weder auswärtigen Handel, noch irgendeine der feineren Manufakturen besitzt, findet ein großer Eigentümer nichts, wofür er den Überschuss seiner Bodenprodukte vertauschen könnte, und verbraucht deshalb alles in bäurischer Gastlichkeit daheim. Ist der Überschuss seiner Bodenprodukte groß genug, um hundert oder tausend Menschen zu erhalten, so kann er doch keinen anderen Gebrauch davon machen als hundert oder tausend Menschen damit zu ernähren. Er ist daher allezeit von einer Menge von Schmarotzern und Abhängigen umgeben, die, weil sie für ihren Unterhalt keinen Gegenwert zu geben haben, sondern nur von seiner Gnade leben, ihm gehorchen müssen, wie Soldaten dem Fürsten, der sie bezahlt. Vor der Ausbreitung des Handels und der Industrie in Europa überstieg die Gastlichkeit der Reichen und Großen, vom Landesherrn herab bis zum kleinsten Baron, alle Begriffe. Westminster-Hall war der Speisesaal Wilhelms des Roten und mag oft für seine Gesellschaft nicht zu groß gewesen sein. Als ein Beweis verschwenderischen Reichtums wurde es angesehen, dass Thomas Becket den Fußboden seiner Halle mit Stroh oder Heu bestreuen ließ, damit die Ritter oder Knappen, die keine Sitze bekommen konnten, sich ihre schönen Kleider nicht verderben sollten, wenn sie sich auf den Boden setzten, um ihr Mahl zu verzehren. Der große Graf von Warwick soll auf seinen verschiedenen Gütern jeden Tag dreißigtausend Menschen ernährt haben; und wenn diese Zahl auch übertrieben sein mag, so muss sie immerhin sehr groß gewesen sein, um eine solche Übertreibung zuzulassen. Eine ähnliche Gastfreiheit war noch vor wenigen Jahren in vielen Gegenden der schottischen Hochlande Sitte. Sie scheint allen Völkern eigen zu sein, die wenig Handel und Industrie kennen. »Ich habe gesehen,« erzählt Dr. Pococke, »wie ein arabischer Häuptling in einer Stadt, wohin er gegangen war, um Vieh zu verkaufen, auf offener Straße speiste, und alle Vorübergehenden, selbst gemeine Bettler, einlud, sich zu ihm zu setzen und an dem Mahle teilzunehmen.«
Die Bauern waren vom großen Grundeigentümer in jeder Beziehung ebenso abhängig wie seine Dienstleute. Die nicht Leibeigenen waren Pächter auf Zeit (Tenants at will), die eine dem Unterhalt, den ihnen das Land lieferte, in keiner Weise entsprechende Rente zahlten. Eine Krone (fünf Schilling), eine halbe Krone, ein Schaf, ein Lamm war noch vor wenigen Jahren in den schottischen Hochlanden ein üblicher Pachtzins für ein Stück Land, das eine Familie nährte. An einigen Orten ist es noch bis heute so; auch erhält man für Geld dort jetzt nicht mehr Waren als anderwärts. In einem Lande, wo die überschüssigen Produkte eines großen Gutes auf dem Gute selbst verzehrt werden müssen, wird es dem Eigentümer oft angenehmer sein, wenn es zum Teil nicht in seinem Hause geschieht, wofern nur die Verzehrer von ihm ebenso abhängig bleiben als sein Gefolge oder sein Hausgesinde. Er erspart sich dadurch die Last einer zu großen Gesellschaft oder eines zu großen Hausstandes. Ein Pächter auf Zeit, der gerade genug Land hat, um seine Familie zu unterhalten und einen Erbzins zu zahlen, ist ebenso abhängig vom Eigentümer, und muss ihm ebenso bedingungslos gehorchen, wie ein Diener oder Angestellter. Seine Dienstboten und Angestellten füttert er in seinem Hause, und seine Zinsleute in den ihrigen. Beider Existenz hängt von seiner Gnade ab, und die Dauer des Verhältnisses von seinem Belieben.
Auf die Autorität, welche die großen Eigentümer unter solchen Verhältnissen über ihre Pächter und Dienstleute hatten, gründete sich die Macht der alten Barone. Sie wurden im Frieden die Richter und im Kriege die Anführer all’ derer, die auf ihren Gütern wohnten. Sie konnten innerhalb ihrer Besitzungen die Ordnung aufrechterhalten und das Gesetz zur Geltung bringen, weil sie die Gesamtkräfte aller Einwohner gegen das Unrecht eines einzelnen aufzubieten vermochten. Niemand sonst hatte hinlängliche Macht dazu. Namentlich hatte sie der König nicht. In jenen Zeiten war er wenig mehr als der größte Eigentümer auf seinen Domänen, dem die übrigen großen Eigentümer zur gemeinschaftlichen Verteidigung gegen gemeinsame Feinde eine gewisse Ehrerbietung zollten. Die Zahlung einer kleinen Schuld innerhalb des Gebiets eines großen Eigentümers, wo alle Einwohner bewaffnet und an gegenseitiges Zueinanderstehen gewöhnt waren, erzwingen zu wollen, würde dem König, wenn er es kraft eigener Gewalt versucht hätte, beinahe ebenso viel Anstrengung gekostet haben als die Dämpfung eines Bürgerkriegs. Er war daher genötigt, im größten Teile des Landes die Rechtspflege denen zu überlassen, die sie zu handhaben vermochten, und aus dem nämlichen Grunde den Befehl über die Landmiliz denen zu überlassen, welchen diese Miliz gehorchte.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass diese Territorialgerichtsbarkeit ihren Ursprung in den Lehnsgesetzen habe. Nicht bloß die höchste Zivil- und Kriminal-Gerichtsbarkeit, sondern auch die Macht, Truppen auszuheben, Geld zu schlagen, und selbst Provinzialgesetze für ihre Untertanen zu machen, dies alles waren Rechte, die schon Jahrhunderte früher, ehe nur der Name des Feudalrechts in Europa bekannt war, den großen Eigentümern als Allod zukamen. Die Macht der angelsächsischen Barone vor der Eroberung scheint ebenso groß gewesen zu sein, wie die Macht der normannischen Barone nachher; aber das Lehnrecht ist erst nach der Eroberung in England gemeines Recht geworden. Dass die großen Barone in Frankreich lange vor Einführung des Feudalrechts die ausgedehnteste Macht und Gerichtsbarkeit besaßen, ist unzweifelhaft. Diese Macht und Gerichtsbarkeit entsprang notwendig aus den eben geschilderten Verhältnissen des Eigentums und der Gewohnheiten. Auch ohne auf das entfernte Altertum der französischen und englischen Monarchie zurückzugehen, kann man in weit späterer Zeit viele Belege dafür finden, dass aus derartigen Ursachen stets auch derartige Wirkungen entstehen müssen. Es ist noch keine dreißig Jahre her, dass Cameron von Lochiel, ein Edelmann von Lochabar in Schottland, der kein Staatsbeamter, ja nicht einmal ein reichsunmittelbarer Baron, sondern nur ein Vasall des Herzogs von Argyll und nicht einmal Friedensrichter war, dennoch die höchste Kriminaljustiz über seine Leute ausübte. Er soll es zwar ohne alle gerichtlichen Förmlichkeiten, aber mit großer Gerechtigkeit getan haben, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Zustand jener Gegend es damals für ihn notwendig machte, sich diese Autorität anzumaßen, um den öffentlichen Frieden zu erhalten. Dieser Edelmann, dessen Rente nie über £ 500 jährlich betrug, führte 1745 achthundert seiner Leute gegen die Regierung ins Feld.
Die Einführung des Lehnrechts, weit entfernt, die Macht der großen Lehnsbarone zu erweitern, kann vielmehr als ein Versuch angesehen werden, sie einzuschränken. Das Lehnrecht führte eine geregelte Subordination mit einer langen Reihe von Diensten und Pflichten ein, vom König bis zum kleinsten Grundbesitzer herunter. Während der Minderjährigkeit des Grundherrn fiel die Rente und die Verwaltung des Gutes in die Hände des unmittelbaren Lehnsherrn, und folglich bei allen großen Eigentümern in die Hände des Königs, der für den Unterhalt und die Erziehung des Mündels zu sorgen hatte und dem als Vormund das Hecht zustand, ihn seinem Stande entsprechend zu verheiraten. Wenn nun diese Einrichtung schon darauf abzielte, die Macht des Königs zu heben und die der großen Grundherren zu schwächen, so konnte sie doch nicht ausreichen, um Ordnung und eine gute Verwaltung unter den Bewohnern des Landes herzustellen, weil sie jene Verhältnisse des Eigentums und der Sitten, aus denen die Missstände erwuchsen, nicht ausreichend ändern konnte. Die Macht der Regierung blieb, wie vorher, im Haupte zu schwach und in den untergeordneten Gliedern zu stark, und die übermäßige Stärke der untergeordneten Glieder war die Ursache der Schwäche des Hauptes. Nach der Einführung der Lehnsordnung war der König noch ebenso unfähig, die Gewalttätigkeit der großen Barone einzuschränken, wie vorher. Sie fuhren fort, nach Belieben miteinander fast ohne Unterlass Krieg zu führen, oft genug auch gegen den König; und das offene Land blieb nach wie vor ein Schauplatz der Gewalttätigkeit, des Raubes und der Zerrüttung.
Aber was all’ die Gewalt der Lehnseinrichtungen niemals hatte bewirken können, das brachte allmählich der stille und unmerkliche Einfluss des auswärtigen Handels und der Industrie zuwege. Diese lieferten den großen Besitzern allmählich Artikel, für die sie das ganze überschüssige Produkt ihrer Ländereien vertauschen, und die sie selber ganz verbrauchen konnten, ohne sie mit ihren Pächtern und Dienstleuten teilen zu müssen. Alles für uns und nichts für andere, das scheint auf allen Kulturstufen die elende Maxime der Herren des Menschengeschlechts gewesen zu sein. Sobald sie daher ein Mittel finden konnten, den ganzen Betrag ihrer Rente selbst zu verbrauchen, hatten sie keine Neigung mehr, sie mit anderen Leuten zu teilen. Für ein Paar diamantene Schnallen oder derartigen Tand und Überfluss gaben sie den Unterhalt oder, was dasselbe ist, den Preis des Unterhalts von tausend Menschen auf ein Jahr, und damit die ganze Wucht und Macht hin, die dies ihnen verschaffen konnte. Doch die Schnallen waren ganz ihr eigen, und kein anderes Menschenkind konnte einen Anteil daran fordern, während sie bei der früheren Ausgabeart mit wenigstens tausend Menschen hätten teilen müssen. Für die Richter, die hier zu wählen hatten, war der Unterschied entscheidend; und so gaben sie allmählich für die Befriedigung der kindischsten, gemeinsten und armseligsten aller Eitelkeiten ihre ganze Macht und Autorität hin.
In einem Lande, wo es keinen auswärtigen Handel und keine feinere Industrie gibt, kann ein Mann von zehntausend Pfund jährlich sein Einkommen nicht wohl anders verwenden als zum Unterhalt von etwa tausend Familien, die ihm natürlich untertan sind. Unter den jetzigen Verhältnissen Europas kann ein Mann von zehntausend Pfund jährlich sein ganzes Einkommen ausgeben (und tut es auch gewöhnlich), ohne unmittelbar zwanzig Leute zu ernähren oder mehr als zehn Soldaten zu kommandieren, die des Kommandierens nicht wert sind. Mittelbar erhält er vielleicht eine ebenso große oder noch größere Anzahl von Menschen, als bei seinem früheren Ausgabesystem; denn wenn auch die Menge der kostbaren Produkte, für welche er sein ganzes Einkommen hingibt, nur sehr klein ist, so muss doch die Anzahl der Arbeiter, von denen jene gesammelt und zubereitet wurden, sehr groß sein. Ihr hoher Preis rührt in der Regel vom Lohn ihrer Arbeit und den Gewinnen all’ ihrer Arbeitgeber her. Indem er den Preis bezahlt, bezahlt er mittelbar all’ den Lohn und Gewinn und trägt so mittelbar- zum Unterhalt aller Arbeiter und Arbeitgeber bei. Doch trägt er gewöhnlich nur einen sehr kleinen Teil zum Lohn oder Gewinn jedes einzelnen bei; bei sehr wenigen vielleicht ein Zehntel, bei vielen nicht ein Hundertstel, und bei manchen nicht ein Tausendstel, ja nicht ein Zehntausendste] des ganzen jährlichen Unterhalts. Wenn er also auch zu ihrer aller Unterhalt beiträgt, so sind sie doch alle mehr oder weniger unabhängig von ihm, weil sie alle im Allgemeinen auch ohne ihn leben können.
Wenn die großen Grundeigentümer ihre Renten für den Unterhalt ihrer Pächter und Dienstleute ausgeben, so erhält ein jeder von ihnen alle seine Pächter und Dienstleute vollständig. Wenn sie die Renten hingegen für den Unterhalt von Gewerbsleuten und Handwerkern ausgeben, so können sie alle zusammen genommen eine ebenso große oder, wegen der mit einer rohen Gastlichkeit verknüpften Vergeudung, eine noch größere Anzahl von Leuten erhalten als früher; allein jeder von ihnen trägt, einzeln genommen, oft nur einen sehr kleinen Teil zum Unterhalt jedes einzelnen jener großen Anzahl bei. Der Gewerbsmann oder Handwerker zieht seinen Unterhalt nicht aus der Beschäftigung für einen, sondern für hundert oder tausend Kunden. Obwohl er daher ihnen allen in einem gewissen Maße verpflichtet ist, so ist er doch nicht von einem einzelnen völlig abhängig.
Wenn auf diese Weise der persönliche Aufwand der großen Grundeigentümer allmählich zunahm, so war es nicht anders möglich als dass die Anzahl ihrer Leute ebenso allmählich abnahm, bis sie endlich alle entlassen wurden. Derselbe Grund bewog sie auch, nach und nach den unnötigen Teil ihrer Pächter zu entlassen. Die Pachtgüter wurden erweitert und die Bauern trotz aller Klagen über Entvölkerung bis zu der Anzahl vermindert, die nach dem damaligen unvollkommenen Zustande der Landwirtschaft zum Anbau nötig war. Durch die Entfernung der unnötigen Mäuler und durch die Einforderung des vollen Pachtwertes vom Pächter gewann der Eigentümer einen größeren Überschuss oder, was dasselbe ist, den Preis eines größeren Überschusses, und Kaufleute und Fabrikanten sorgten bald dafür, dass er den größeren Überschuss in derselben Weise, wie früher den kleineren, für seine eigene Person ausgab. Dieselben Ursachen wirkten fort, und so wünschte er, seine Renten über die Summe zu steigern, die sein Grundbesitz im damaligen Zustande des Anbaues eintrug. Seine Pächter konnten aber nur unter der einen Bedingung in eine Erhöhung ihrer Pacht willigen, dass sie in ihrem Besitze auf eine hinreichende Reihe von Jahren gesichert würden, um Zeit zu haben, ihre Auslagen für die Verbesserung des Bodens mit Gewinn wieder zu erhalten. Die kostspielige Eitelkeit des Grundeigentümers machte ihn willig, auf diese Bedingung einzugehen, und so entstanden die langen Pachten.
Selbst ein Pächter auf Zeit, der den vollen Wert des Bodens bezahlt, ist nicht gänzlich vom Grundherrn abhängig. Die Geldvorteile, die sie von einander haben, sind gleich und beruhen auf Gegenseitigkeit, und ein solcher Pächter wird weder sein Leben noch sein Vermögen in dem Dienste des Eigentümers bloßstellen. Hat er aber einen Pachtkontrakt auf eine lange Reihe von Jahren, so ist er völlig unabhängig, und sein Grundherr darf von ihm auch nicht den kleinsten Dienst erwarten, der nicht entweder ausdrücklich in dem Kontrakte bedungen, oder dem Pächter nach den allgemeinen Landesgesetzen auferlegt ist.
Nachdem so die Pächter unabhängig geworden und die Dienstleute entlassen waren, vermochten die großen Eigentümer nicht mehr die geregelte Rechtspflege zu unterbrechen oder den Landfrieden zu stören. Sie hatten nicht wie Esau in Zeiten des Hungers und Not für ein Linsengericht, sondern im Übermut des Reichtums für Flitterkram und Tand, der sich besser zum Spielzeug für Kinder als zum Ziel der Wünsche von Männern eignet, ihr Erstgeburtsrecht verkauft und wurden ebenso unbedeutend, wie irgendein wohlhabender Bürger und Geschäftsmann in einer Stadt. Nun wurde im offenen Lande nicht minder als in der Stadt eine feste Regierung eingeführt, da dort wie hier niemand mehr Macht genug besaß, um sich ihren Maßregeln zu widersetzen.
Es gehört vielleicht nicht hierher, aber ich kann die Bemerkung nicht unterdrücken, dass in handeltreibenden Ländern sehr alte Familien, die viele Generationen hindurch große Güter vom Vater auf den Sohn vererbten, sehr selten sind. In Ländern hingegen, die wenig Handel haben, wie Wales oder die schottischen Hochlande, sind sie sehr häufig. Die arabischen Geschichten sind alle mit Genealogie angefüllt und eine darunter, die von einem tartarischen Chan geschrieben und in mehrere europäische Sprachen übersetzt worden ist, enthält fast nichts anderes; ein Beweis, dass unter diesen Völkern alte Familien sehr häufig sind. In Ländern, wo ein reicher Mann sein Einkommen nicht anders ausgeben kann als zum Unterhalt von so viel Menschen, wie davon leben können, vermag er nicht weiter zu gehen; und sein Wohltätigkeitssinn wird selten so unbezähmbar sein, dass er mehr Menschen zu unterhalten suchen sollte als er vermag. Aber wo er den größten Teil seines Einkommens für seine eigene Person ausgeben kann, gibt es oft für seinen Aufwand keine Schranken, weil seine Eitelkeit oder Eigenliebe keine Schranken hat. Deshalb bleiben in handeltreibenden Ländern die Reichtümer trotz der strengsten Gesetze gegen Verschwendung sehr selten lange in derselben Familie, bei einfachen Völkern dagegen geschieht es oft ohne alle gesetzliche Vorkehrungen, denn unter Hirtenvölkern, wie den Tartaren und Arabern, macht die verzehrbare Natur ihres Eigentums alle solche Vorkehrungen überflüssig.
Auf diese Weise war eine für das Glück der Gesellschaft ungemein wichtige Revolution durch zwei Klassen von Leuten zuwege gekommen, die nicht im mindesten die Absicht hatten, der Allgemeinheit zu dienen. Das einzige Motiv der großen Eigentümer war die Befriedigung einer höchst kindischen Eitelkeit; die Kaufleute und Handwerker aber handelten zwar aus einem weit weniger lächerlichen aber durchaus eigennützigen Beweggrund, nämlich in Verfolgung ihres Krämertriebes, den Pfennig zu nehmen, wo er zu haben ist. Keine von beiden Klassen hatte eine Kenntnis oder Ahnung von der großen Revolution, welche die Torheit der einen und die Emsigkeit der anderen nach und nach zuwege brachte.
So sind Handel und Gewerbe der Städte in den meisten Ländern Europas die Ursache und Veranlassung zu den Fortschritten der Bodenkultur geworden, statt ihre Wirkung zu sein.
Da indessen dieser Vorgang dem natürlichen Laufe der Dinge entgegengesetzt ist, so ist er auch langsam und unsicher. Man vergleiche den langsamen Fortschritt derjenigen europäischen Länder, deren Wohlstand hauptsächlich von ihrem Handel und ihrer Industrie abhängt, mit den schnellen Fortschritten unserer nordamerikanischen Kolonien, deren Wohlstand gänzlich auf dem Ackerbau beruht. Im größten Teile Europas verdoppelt sich die Einwohnerzahl, wie man annimmt, erst in fünfhundert Jahren; in einigen unserer nordamerikanischen Kolonien verdoppelte sie sich in zwanzig oder fünfundzwanzig Jahren. In Europa verhindern die Erstgeburtsrechte und verschiedene Methoden, das Eigentum der Familien zu verewigen, die Teilung der großen Güter, und machen dadurch eine Vermehrung der kleinen Eigentümer unmöglich. Ein kleiner Eigentümer aber, der jeden Teil seines Gütchens kennt, der es mit all der Liebe betrachtet, welche Eigentum, zumal kleines Eigentum einflößt, und der deshalb seine Freude daran hat, es nicht bloß anzubauen, sondern auch zu schmücken, ist gewöhnlich der emsigste, verständigste und glücklichste Förderer der Bodenkultur. Überdies werden durch die nämlichen Gesetze so viele Ländereien dem Markte entzogen, dass stets mehr Kapitalien zum Kauf vorhanden sind als Land zum Verkauf, sodass der Rest stets zu einem Monopolpreise verkauft wird. Die Rente trägt niemals die Zinsen des Kaufgeldes aus und ist außerdem noch mit Kosten für die Erhaltung und anderen gelegentlichen Lasten beschwert, denen der Geldzins nicht unterliegt. Land zu kaufen, ist in Europa überall eine höchst unvorteilhafte Anlage eines kleinen Kapitals. Allerdings wird ein Mann von mäßigem Vermögen, wenn er sich vom Geschäft zurückzieht, sein kleines Kapital der größeren Sicherheit wegen manchmal in Grundbesitz anlegen. Auch pflegen oft Leute, deren Einkommen aus einer anderen Quelle fließt, ihre Ersparnisse auf diese Weise zu sichern. Aber ein junger Mann, der ein Kapital von zwei- oder dreitausend £ auf den Kauf und Anbau eines kleinen Gutes verwendet, statt sich dem Handel oder einer Profession zu widmen, kann zwar hoffen, recht glücklich und unabhängig zu leben, muss aber aller Hoffnung auf großes Vermögen oder große Auszeichnung, die zu gewinnen er bei einer anderen Kapitalanlage dieselbe Chance hätte wie jeder andere, auf immer entsagen. Kann jedoch ein solcher Mann nicht Eigentümer werden, so verschmäht er es auch oft, Pächter zu werden. Die geringe Menge und der hohe Preis des verkäuflichen Grundbesitzes hindert mithin zahlreiche Kapitalien, im Anbau und in der Verbesserung des Bodens Verwendung zu suchen, die sonst diese Richtung eingeschlagen haben würden. In Nordamerika hingegen sind fünfzig oder sechzig £ oft ein hinlängliches Kapital, um eine Pflanzung damit anzufangen. Der Kauf und die Kultur unangebauten Bodens ist dort die gewinnbringendste Anlage für die kleinsten wie für die größten Kapitalien und der geradeste Weg zu all’ dem Vermögen und Ansehen, die man daselbst zu erwerben vermag. Allerdings ist solcher Boden in Nordamerika fast für nichts oder zu einem Preise zu haben, der weit hinter dem Werte seiner freiwilligen Produkte zurückbleibt; was in Europa oder überhaupt in jedem Lande, wo sämtlicher Grund und Boden längst Privateigentum ist, nicht statthaben kann. Ginge jedoch Grundeigentum beim Tode eines Eigentümers, der eine zahlreiche Familie hinterlässt, auf alle Kinder zu gleichen Teilen über, so würde es gewöhnlich zum Verkauf kommen, und es käme dann soviel Land auf den Markt, dass es keinen Monopolpreis mehr haben könnte. Die freie Rente von Grund und Boden würde den Zinsen des Kaufgeldes näher kommen, und man könnte ein kleines Kapital ebenso vorteilhaft auf den Ankauf von Grund und Boden, wie auf irgendetwas anderes verwenden.
England ist wegen der natürlichen Fruchtbarkeit seines Bodens, wegen der großen Ausdehnung seiner Seeküste im Verhältnis zum ganzen Lande und wegen der vielen schiffbaren Flüsse, die es durchschneiden und vielen seiner Binnenplätze bequeme Wasserverbindung verschaffen, von Natur vielleicht ebenso geeignet wie irgendein großes Land Europas der Sitz auswärtigen Handels, einer Industrie für entfernten Umsatz und aller Bodenkultur zu sein, die dadurch veranlasst werden kann. Auch war seit Beginn der Regierung Elisabeths die englische Gesetzgebung auf die Interessen des Handels und der Industrie vorzugsweise bedacht, und in der Tat gibt es in Europa, selbst Holland nicht ausgenommen, kein Land, dessen Gesetze im Allgemeinen diesen Zweigen des Gewerbfleißes günstiger wären. Daher sind auch Handel und Industrie während dieser ganzen Zeit immer mehr vorgeschritten. Auch die Landwirtschaft hat zweifellos Fortschritte gemacht; aber sie scheint dem weit schnelleren Fortschritt des Handels und der Industrie nur langsam und in einiger Entfernung gefolgt zu sein. Der größte Teil des Landes war wohl schon vor der Regierung Elisabeths angebaut; aber selbst jetzt noch liegt ein sehr großer Teil brach, und der bei weitem größte Teil ist noch lange nicht so kultiviert, wie er sein könnte. Gleichwohl begünstigt das englische Gesetz den Ackerbau nicht nur mittelbar durch den Schutz des Handels, sondern auch unmittelbar durch manche direkte Aufmunterungen. Außer in Zeiten der Teuerung ist die Getreideausfuhr nicht nur frei, sondern wird durch eine Prämie befördert; in Zeiten mäßiger Fülle aber ist die Einfuhr fremden Getreides mit Abgaben belegt, die einem Verbote gleichkommen. Die Einfuhr lebenden Viehs, außer von Irland, ist stets verboten, und auch von Irland ist sie erst seit kurzem frei gegeben worden. Die Landwirte haben also ein Monopol auf die zwei größten und wichtigsten Artikel der Landwirtschaft, Brot und Fleisch. Sind auch diese Ermunterungen, wie ich später zeigen werde, im Grunde wohl ganz illusorisch, so zeigen sie doch wenigstens zur Genüge den guten Willen der Gesetzgebung, den Ackerbau zu fördern. Aber was weit wichtiger ist als all’ dies: die englischen Landleute genießen so viel Sicherheit, Unabhängigkeit und Achtung als das Gesetz nur geben kann. Kein Land mithin, wo das Recht der Erstgeburt gilt, Zehnten gezahlt werden und Fideikommisse gestattet sind, so sehr sie auch dem Geiste des Gesetzes zuwiderlaufen, kann der Landwirtschaft mehr Förderung zuteilwerden lassen als England. Und dennoch ist seine Bodenkultur noch auf verhältnismäßig niederer Stufe. Wie würde es damit aussehen, wenn das Gesetz der Landwirtschaft unmittelbar keine andere Förderung hätte zuteilwerden lassen als die aus dem Fortschritt des Handels unmittelbar entspringende, und wenn die Landleute in derselben Lage geblieben wären, wie in den meisten andern Ländern Europas? Seit Beginn der Regierung Elisabeths sind jetzt mehr als zweihundert Jahre verflossen, ein Zeitraum so lang, wie menschlicher Wohlstand zu dauern pflegt.
Frankreich scheint schon ein Jahr früher, ehe England sich als ein handeltreibendes Land auszeichnete, einen bedeutenden Handel getrieben zu haben. Die französische Marine war vor der Expedition Karls VIII. nach Neapel, nach den Begriffen der Zeit, bedeutend. Die Landwirtschaft Frankreichs steht jedoch im Ganzen auf einer niedrigeren Stufe als die Englands. Das Gesetz des Landes gab ihr niemals eine so direkte Aufmunterung.
Der Außenhandel Spaniens und Portugals nach anderen Teilen Europas wird zwar größtenteils auf fremden Schiffen betrieben, ist aber sehr bedeutend. Der Handel mit ihren Kolonien wird auf ihren eignen Schiffen betrieben und ist wegen des großen Umfangs und Reichtums jener Kolonien noch viel größer. Doch haben beide Länder niemals eine bedeutende Industrie für fernen Umsatz gehabt, und der größte Teil ihres Grund und Bodens liegt noch brach. Portugals auswärtiger Handel ist von älterem Datum als der jedes anderen großen Landes in Europa, mit Ausnahme von Italien.
Italien ist das einzige große Land Europas, das durch auswärtigen Handel und Industrie für fernen Umsatz in allen Teilen kultiviert und verbessert worden ist. Vor dem Einfalle Karls VIII. war Italien nach Guicciardini in seinen gebirgigsten und dürrsten Gegenden nicht weniger angebaut als in den ebensten und fruchtbarsten. Die günstige Lage und die große Zahl unabhängiger Staaten, die damals dort bestanden, trugen wahrscheinlich zu dieser Kultur nicht wenig bei. Auch ist es, trotz dieser Erklärung eines der einsichtigsten und maßvollsten der neueren Geschichtsschreiber, nicht unmöglich, dass Italien zu jener Zeit nicht besser angebaut war als England gegenwärtig.
Das in einem Lande durch Handel und Industrie erworbene Kapital ist jedoch ein sehr prekärer und unsicherer Besitz, bis ein Teil von ihm in der Kultur seines Bodens gesichert und realisiert ist. Ein Kaufmann ist, wie man sehr richtig sagt, nicht notwendig der Bürger eines bestimmten Landes. Es ist ihm höchst gleichgültig, an welchem Ort er seinen Handel treibt, und eine Kleinigkeit kann ihn veranlassen, sein Kapital und mit ihm alle Gewerbtätigkeit, die es unterstützt, von einem Lande nach einem anderen zu bringen. Kein Kapital kann als zum Lande gehörig betrachtet werden, ehe es nicht in Gebäuden oder in den dauernden Verbesserungen des Bodens so zu sagen über das Land ausgebreitet wurde. Von dem großen Reichtum, den die meisten Hansestädte besessen haben sollen, ist jetzt keine Spur mehr übrig, außer in den vergessenen Geschichten des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts. Es ist sogar ungewiss, wo einige dieser Städte gelegen haben, oder welchen europäischen Städten die lateinischen Namen zukommen, die ihnen gegeben waren. In Italien hingegen haben zwar die Unglücksfälle, die das Land am Ende des fünfzehnten und am Anfänge des sechzehnten Jahrhunderts zu erleiden hatte, den Handel und die Industrie der lombardischen und toskanischen Städte bedeutend verringert; aber diese Länder gehören doch noch zu den bevölkertsten und bestangebauten in Europa. Die Bürgerkriege Flanderns und die darauffolgende spanische Herrschaft vernichteten den großen Handel Antwerpens, Gents und Brügges; aber Flandern ist noch immer eines der reichsten, bestangebauten und bevölkertsten Länder Europas. Die gewöhnlichen Erschütterungen des Krieges und des Staats trocknen leicht die Quellen des nur dem Handel entsprossenen Reichtums aus; derjenige hingegen, der aus den solideren Verbesserungen des Ackerbaues hervorgeht, ist weit dauerhafter, und kann nur durch die gewaltsameren Zuckungen zerstört werden, wie sie durch jahrhundertlange Verheerungen feindlicher und barbarischer Völkerschaften veranlasst werden, und wie sie einige Zeit vor und nach dem Falle des römischen Reiches im Westen Europas stattgefunden haben.
