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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 38
Drittens und letztens werden an einigen Plätzen, wie Rotterdam, Hamburg, Venedig usw., ausländische Wechsel in dem sogenannten Bankogeld gezahlt, an anderen dagegen, wie London, Lissabon, Antwerpen, Livorno, usw., in dem gewöhnlichen Umlaufsmittel des Landes. Das sogenannte Bankogeld ist stets von größerem Wert als dieselbe Nominalsumme in gewöhnlichen Umlaufsmitteln. Tausend Gulden in der Bank von Amsterdam z. B. sind mehr wert als tausend Gulden holländisch Kurant. Die Differenz zwischen ihnen wird Bankagio genannt, das in Amsterdam in der Regel etwa 5% beträgt. Angenommen, das Kurantgeld der beiden Länder komme dem Münzfuß ihrer bezüglichen Münzen gleich nahe und das eine zahle ausländische Wechsel in diesem gewöhnlichen Umlaufsmittel, während das andere sie in Bankogeld zahlt, so ist es klar, dass der berechnete Wechselkurs zu Gunsten desjenigen Landes sein kann, das in Bankogeld zahlt, wenn auch der wirkliche Kurs zu Gunsten desjenigen sein sollte, das in Kurantgeld zahlt; und zwar aus dem nämlichen Grunde, aus welchem der berechnete Kurs zu Gunsten des Landes sein kann, welches in besserem Gelde, d. h. in dem seinem Münzfüße näher kommenden Gelde zahlt, obwohl der wirkliche Kurs zu Gunsten des Landes sein kann, das in schlechterem zahlt. Der berechnete Wechselkurs war, vor der letzten Umprägung der Goldmünze, mit Amsterdam, Hamburg, Venedig und ich glaube mit allen anderen Plätzen, die in sogenanntem Bankogeld zahlen, in der Regel gegen London. Daraus folgt aber keineswegs, dass der wirkliche Kurs gegen London gewesen ist. Seit der Umprägung der Goldmünze hat er sich selbst mit diesen Plätzen zu Gunsten Londons gewendet. Der berechnete Wechselkurs war in der Regel mit Lissabon, Antwerpen, Livorno und, Frankreich ausgenommen, wohl mit den meisten anderen Plätzen Europas, die in dem gewöhnlichen Kurant zahlen, zu Gunsten Londons, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass der wirkliche Kurs es ebenfalls war.

Abschweifung über die Depositenbanken, namentlich diejenige Amsterdams
Die Umlaufsmittel eines großen Staats wie Frankreich und England bestehen in der Regel fast ausschließlich aus seiner eigenen Münze. Sollte das Umlaufsmittel mithin einmal abgenutzt, beschnitten oder sonst unter seinen Währungswert gesunken sein, so kann der Staat durch eine Umprägung seiner Münze den Nennwert leicht wiederherstellen. Das Kurantgeld eines kleinen Staats wie Genua oder Hamburg dagegen kann schwerlich durchaus in seiner eigenen Münze bestehen, sondern wird zu einem großen Teil aus Münzen aller benachbarten Staaten bestehen, mit denen seine Einwohner einen ununterbrochenen Verkehr haben. Ein derartiger Staat kann mithin durch Umprägung seiner Münze nicht immer seine Umlaufsmittel informieren. Werden in diesem Umlaufsmittel auswärtige Wechsel gezahlt, so muss der unsichere Wert einer Summe Geldes, das seiner Natur nach selbst so unbestimmt ist, den Wechselkurs stets erheblich gegen einen solchen Staat wenden, da seine Umlaufsmittel in allen auswärtigen Ländern unter ihrem wirklichen Wert stehen.
Um nun den Schaden abzuwenden, den dieser ungünstige Wechselkurs für die Kaufleute solcher kleinen Staaten herbeiführen muss, haben diese, sobald sie ihrem Handel größere Teilnahme zuwendeten, oft verordnet, dass auswärtige Wechsel von einem gewissen Betrag nicht in dem gewöhnlichen Kurantgeld, sondern durch eine Anweisung auf eine bestimmte Bank oder durch eine Übertragung in deren Büchern bezahlt werden solle, einer Bank, die auf Kredit gegründet war und unter dem Schutz des Staates stand; und diese Bank war stets verpflichtet, in gutem und richtigem, dem Münzfuß des Staats genau entsprechendem Gelde zu zahlen. Die Banken von Venedig, Genua, Amsterdam, Hamburg und Nürnberg scheinen sämtlich ursprünglich mit dieser Absicht gegründet zu sein, wenn auch einige von ihnen später anderen Zwecken dienstbar gemacht worden sind. Da das Geld solcher Banken besser ist als das gewöhnliche Kurantgeld des Landes, so trug es natürlich ein größeres oder kleineres Agio, je nachdem das Kurant als mehr oder weniger gegen den Münzfuß des Staates verschlechtert galt. Das Agio der Bank von Hamburg z. B., das gewöhnlich etwa 14% betragen soll, ist die vorausgesetzte Differenz zwischen dem Normalgelde des Staats und dem beschnittenen, abgenutzten und verschlechterten Kurant, das von allen benachbarten Ländern hereinströmt.
Vor 1609 verringerte die große Menge beschnittener und abgenutzter ausländischer Münzen, die der ausgedehnte Handel Amsterdams aus allen Teilen Europas zusammenbrachte, den Wert des dortigen Kurant etwa 9% unter denjenigen des guten, frisch aus der Münze kommenden Geldes. Das gute Geld kam nicht so bald in Umlauf als es auch schon eingeschmolzen oder ausgeführt wurde, wie es in solchen Fällen stets geschieht. Die Kaufleute konnten bei reichlich vorhandenen Umlaufsmitteln nicht immer eine hinreichende Menge guter Münzen finden, um ihre Wechsel zu zahlen, und der Wert dieser Wechsel wurde trotz verschiedener Verordnungen, die es verhüten sollten, in hohem Maße unsicher.
Um diesem Übelstande abzuhelfen, wurde 1609 unter der Garantie der Stadt eine Bank gegründet. Diese Bank nahm sowohl die ausländischen, wie die leichten und abgenutzten Landesmünzen zu ihrem wahren inneren Werte nach der Landeswährung an und zog nur so viel ab, wie für die Deckung der Prägungs- und anderer notwendigen Verwaltungskosten erforderlich war. Für den nach diesem geringfügigen Abzug übrig bleibenden Betrag gab sie einen Kredit in ihren Büchern, der Bankgeld genannt wurde, das, da es ein genau dem Währungswerte entsprechendes Geld darstellte, stets von demselben tatsächlichen Wert war, wie dies, und einen höheren inneren Wert hatte als das Kurantgeld. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass alle auf Amsterdam gezogenen Wechsel im Werte von 600 Gulden und darüber in Bankgeld gezahlt werden sollten, was auf einmal alle Unsicherheit im Werte dieser Wechsel beseitigte. Infolge dieser Bestimmung war jeder Kaufmann genötigt, sich ein Konto bei dieser Bank zu verschaffen, um seine auswärtigen Wechsel zu bezahlen, was natürlich eine bestimmte Nachfrage nach Bankgeld veranlasste.
Außer seinem großen inneren Wert im Verhältnis zum Kurantgeld und dem durch jene Nachfrage ihm erteilten Wert, besitzt das Bankgeld noch andere Vorzüge. Es ist sicher vor Feuersgefahr, Diebstahl und anderen Unfällen; die Stadt Amsterdam leistet dafür Bürgschaft; es kann durch eine einfache Übertragung ohne die Mühe des Zählens oder das Risiko des Transports von einem nach dem andern Platze, gezahlt worden, In Folge dieser verschiedenen Vorzüge scheint es von Anfang an ein Agio gebracht zu haben, und man glaubt allgemein, dass all das Geld, das ursprünglich in der Bank deponiert war, darin geblieben ist, da Niemandem daran lag, Zahlung für eine Schuld zu fordern, die er gegen ein Agio verkaufen konnte. Fordert der Besitzer eines Bankkredits Zahlung von der Bank, so verliert er dieses Agio. Wie ein frisch von der Münze kommender Schilling nicht .mehr Waren kaufen wird als ein außergewöhnlich abgenutzter Schilling, so würde auch das gute und vollwichtige Geld der Bank, wenn es in die Hände eines Privatmanns übergeht und mit dem gewöhnlichen Kurant des Landes vermischt und vertauscht wird, nicht mehr Wert haben als dieses Kurant, von dem es ferner nicht leicht zu unterscheiden wäre. So lange es in der Bank blieb, war sein Vorzug bekannt und unzweifelhaft. Kommt es dagegen an eine Privatperson, so würde es vielleicht mühsamer sein, seinen höheren Wert festzustellen als es die Differenz wert ist. Durch sein Heraustreten aus den Kassen der Bank verliert es überdies alle die anderen Vorzüge des Bankgeldes: seine Sicherheit, seine leichte und sichere Übertragbarkeit, seine Verwendbarkeit als Zahlmittel für ausländische Wechsel. Überdies konnte man, wie sich zeigen wird, es nicht aus den Kassen der Bank entnehmen, ohne vorher die Aufbewahrungskosten zu bezahlen.
Die Depositen an Bargeld, d. h. die Depositen, welche die Bank in Münze wiederzuerstatten verpflichtet war, bildeten das Stammkapital der Bank, oder den ganzen Wert dessen, was durch das sogenannte Bankgeld repräsentiert war. Gegenwärtig nimmt man an, dass sie nur einen sehr kleinen Teil davon bilden. Um den Bullionhandel zu erleichtern, pflegt die Bank seit diesen vielen Jahren auf Depositen von Gold- und Silberbarren Kredit in ihren Büchern zu erteilen. Dieser Kredit ist in der Regel etwa 5% unter dem Münzpreise solcher Barren. Die Bank erteilt dagegen einen Schein, der den Deponenten oder Inhaber berechtigt, die deponierten Barren innerhalb sechs Monaten jederzeit wieder herauszunehmen, wenn er an die Bank eine gleiche Menge Bankgeld, wie die, worauf ihm in ihren Büchern auf das Depositum Kredit gegeben war, zurücküberträgt und für die Aufbewahrung des Deposits, falls es in Silber bestand, 1/4% und falls in Gold 1/2% zahlt, gleichzeitig aber erklärt, dass mangels solcher Zahlung und beim Erlöschen dieses Termins das Depositum der Bank zu dem Preise gehören soll, zu welchem sie es angenommen oder wofür sie in ihren Büchern Kredit eröffnet hatte. Was so für die Aufbewahrung des Deposits gezahlt wird, kann als eine Art von Lagerhauszins betrachtet werden; und warum dieser Lagerhauszins für Gold um so viel teurer sein soll als für Silber, dafür hat man verschiedene Gründe geltend gemacht. Die Feinheit des Goldes, hat man gesagt, ist schwieriger festzustellen als die des Silbers. Betrügereien sind leichter möglich und veranlassen bei dem edleren Metall einen größeren Verlust. Überdies ist Silber das Währungsmetall, und der Staat, sagte man, wünsche mehr die Hinterlegung von Silberdepositen als von Golddepositen zu begünstigen.
Depositen von Barren werden am häufigsten gemacht, wenn der Preis etwas niedriger als gewöhnlich steht, und werden herausgezogen, wenn er steigt. In Holland steht der Marktpreis des Bullion gewöhnlich über dem Münzpreise, aus demselben Grunde, aus dem es in England vor der letzten Umprägung der Goldmünzen der Fall war. Die Differenz soll in der Regel 6—16 Stüber auf die Mark, oder 8 Unzen Silber zu 1 1/12 fein und 1/12 Zusatz betragen. Der Bankpreis, oder der Kredit, den die Bank für Depositen von solchem Silber (auch in ausländischen Münzen von bekannter und anerkannter Feinheit, wie die mexikanischen Dollars) erteilt, beträgt 22 Gulden für die Mark; der Münzpreis ist ungefähr 28 Gulden und der Marktpreis 23 fl. 6 St. bis 23 fl. 16 Stüber, oder 2 bis 3% über dem Münzpreise34
Die Verhältnisse zwischen dem Bankpreise, Münzpreise und Marktpreise der Goldbarren sind beinahe die gleichen. Man kann in der Regel seinen Bankschein für die Differenz zwischen dem Münzpreise der Barren und dem Marktpreise verkaufen. Ein Schein für Bullion ist fast stets etwas wert und es kommt daher selten vor, dass jemand ihn erlöschen, oder seine Barren zu dem Preise, zu dem sie die Bank angenommen hat, verfallen lässt, indem er sie entweder nicht vor Ablauf der 6 Monate zurücknimmt, oder die Zahlung des ¼ oder ½% für die Verlängerung auf abermalige 6 Monate verabsäumt. Immerhin soll es, zwar selten, aber doch gelegentlich vorgekommen sein, und zwar bei Gold häufiger als bei Silber, wegen der höheren Lagerhausgebühr, die für die Aufbewahrung des edleren Metalles zu zahlen ist.
Wer gegen ein Depositum von Bullion sowohl einen Bankkredit wie einen Schein erhält, zahlt seine Wechsel bei Fälligwerden mit diesem Bankkredit und verkauft oder behält seinen Schein, je nachdem er glaubt, dass der Preis des Bullion steigen oder fallen wird. Der Schein oder der Bankkredit bleiben selten lange in einer Hand, und es ist dazu auch kein Anlass vorhanden. Wer einen Schein hat und Bullion braucht, findet stets eine Menge Bankgeld zum gewöhnlichen Preis, und wer Bankgeld hat und Bullion braucht, findet stets Bankscheine in gleicher Menge.
Die Besitzer von Bankkrediten und die Inhaber von Scheinen bilden zwei verschiedene Sorten von Gläubigern der Bank. Der Inhaber eines Scheins kann das Bullion, auf das der Schein ausgestellt ist, nicht herausziehen, ohne der Bank eine dem Preis, zu dem sie das Bullion angenommen hatte, gleichkommende Summe Bankgeld zu verschreiben. Wenn er kein Bankgeld selbst besitzt, muss er es von anderen kaufen. Der Besitzer von Bankgeld kann Bullion nicht herausziehen, ohne der Bank Scheine für die Menge, die er braucht, zu produzieren. Wenn er im eigenen Besitz keine hat, muss er sie von anderen kaufen. Der Inhaber eines Scheins, der Bankgeld kauft, kauft damit die Mittel, eine Menge Bullion herauszunehmen, dessen Münzpreis 5% unter dem pari-Preis steht. Das Agio von 5%, das er in der Regel dafür bezahlt, wird mithin nicht für einen eingebildeten, sondern für einen tatsächlichen Wert gezahlt. Kauft der Besitzer von Bankgeld einen Schein, so kauft er das Mittel, eine gewisse Menge Bullion herauszunehmen, dessen Marktpreis in der Regel 2 bis 3% über dem Münzpreis steht. Der Preis, den er dafür zahlt, wird mithin ebenfalls für einen tatsächlichen Wert gezahlt. Der Preis des Scheins und der Preis des Bankgeldes machen zusammen den vollen Wert oder Preis des Bullion aus.
Auf Depositen in der Landesmünze gewährt die Bank ebenso wohl Scheine wie Bankkredite. Allein diese Scheine sind oft von keinem Wert und haben daher auch keinen Marktpreis. Auf Ducatons z. B., die im Umlauf 3 Gulden 3 Stüber gelten, gibt die Bank nur einen Kredit von 3 Gulden, oder 5% weniger als ihren Kurantwert. Sie gibt einen Schein, der den Inhaber gleicherweise berechtigt, die deponierte Anzahl von Ducatons innerhalb 6 Monaten gegen Zahlung von ¼% für die Aufbewahrung wieder herauszunehmen. Dieser Schein wird oft keinen Marktpreis haben. Drei Gulden Bankgeld sind in der Regel auf dem Markt 3 Gulden 3 Stüber, d. h. den vollen Wert der Ducatons, wenn sie aus der Bank genommen würden, wert, und ehe sie herausgenommen werden können, müssen sie ¼% für die Aufbewahrung zahlen, was für den Inhaber des Scheines lediglich ein Verlust sein würde. Fällt jedoch das Agio der Bank einmal auf 3%, so können diese Scheine einen Marktpreis haben und für 1% Agio verkauft werden. Jetzt steht das Agio der Bank in der Regel 3% und man lässt daher solche Scheine oft verfallen. Die Scheine, welche für Depositen von Golddukaten gegeben werden, lässt man noch öfter verfallen, weil auf sie ein höherer Lagerhauszins, nämlich ½% für die Aufbewahrung bezahlt werden muss, wenn man sie wieder haben will. Die 5%, welche die Bank verdient, wenn die Depositen von Münze oder Bullion verfallen, können als der Lagerhauszins für die Aufbewahrung solcher Depositen gelten.
Die Summe des Bankgeldes, für die die Scheine verfallen, muss sehr bedeutend sein und das ganze Stammkapital der Bank umfassen, das, wie man annimmt, seit der Zeit der ersten Depositen darin geblieben ist, weil niemand ein Interesse daran hatte, seinen Schein erneuern zu lassen, oder sein Depositum zu erheben, da aus den bereits angeführten Gründen niemand das eine oder andere ohne Verlust tun konnte. Welches aber auch der Betrag dieser Summe sein mag, im Verhältnis zur Gesamtmenge des Bankgeldes gilt sie doch nur für sehr klein. Die Bank von Amsterdam ist seit dieser langen Zeit das größte Lagerhaus Europas für Bullion gewesen, wofür man die Scheine selten verfallen ließ. Der bei weitem größte Teil des Bankgeldes oder der Buchkredite der Bank soll seit diesen vielen Jahren durch die Depositen geschaffen sein, welche die Edelmetallhändler ununterbrochen machen und herausziehen.
Forderungen an die Bank können nur auf Grund eines Scheines erhoben werden. Der kleinere Teil des Bankgeldes, wofür die Scheine erloschen sind, ist mit der weit größeren Masse, für die sie noch in Kraft bestehen, gemischt, sodass, wenn auch eine beträchtliche Summe vorhanden ist, für die es keine Scheine gibt, dennoch kein besonderer Teil sich darunter befindet, der nicht zu irgendeiner Zeit von irgendwem eingefordert werden könnte. Die Bank kann nicht an zwei Personen für dieselbe Sache Schuldnerin sein und der Besitzer von Bankgeld, der keinen Schein hat, kann von der Bank nicht eher Zahlung fordern als bis er einen kauft. In gewöhnlichen und ruhigen Zeiten kann es ihm nicht schwer werden, einen Schein zum Marktpreise zu kaufen, der in der Regel dem Preis entspricht, zu welchem er die Münze oder das Bullion verkaufen kann, das aus der Bank zu nehmen der Schein berechtigt.
Anders kann es freilich während einer öffentlichen Notlage sich gestalten, bei einem kriegerischen Einfall z. B., wie der der Franzosen im Jahre 1672. Die Besitzer von Bankgeld sind dann alle bestrebt, es aus der Bank in eigene Verwahrung zu nehmen, und die Nachfrage nach Scheinen kann dann ihren Preis auf eine exorbitante Höhe steigern. Ihre Besitzer können sich ausschweifenden Erwartungen hingeben und anstatt 2 bis 3% die Hälfte des Bankgeldes fordern, das auf die Depositen, auf welche die Scheine lauten, kreditiert wurde. Der Feind, der die Verfassung der Bank kennt, könnte selbst die Scheine aufkaufen, um zu verhindern, dass der Barschatz fortgeführt werde. In solchen Notlagen würde indes, wie man annimmt, die Bank wohl ihre gewöhnliche Regel, nur an die Inhaber von Scheinen Zahlung zu leisten, durchbrechen. Die Inhaber von Scheinen, die kein Bankgeld hätten, müssten doch den Wert des Deposits, wofür ihre Scheine ausgestellt worden sind, bis auf 2 oder 3% erhalten haben. Die Bank, sagt man, würde daher in diesem Fall kein Bedenken tragen, den vollen Wert dessen, was den Besitzern von Bankgeld, die keine Scheine erhalten können als Kredit in ihre Bücher eingeschrieben war, entweder in Geld oder Bullion zu zahlen und gleichzeitig auch die 2 oder 3% an solche Inhaber von Scheinen, die kein Bankgeld haben, da dies der ganze Betrag ist, auf den sie unter solchen Umständen mit Recht Anspruch hätten.
Selbst in gewöhnlichen und ruhigen Zeiten liegt es im Interesse der Inhaber von Scheinen, das Agio zu drücken, um entweder Bankgeld (und folglich das Bullion, welches aus der Bank zu nehmen ihr Schein sie in den Stand setzen würde) umso billiger zu kaufen, oder ihre Scheine an Leute, die Bankgeld haben und Bullion herausnehmen wollen, desto teurer zu verkaufen, da der Preis eines Scheins in der Regel der Differenz zwischen dem Marktpreise des Bankgeldes und dem der Münze oder des Bullion, wofür der Schein bewilligt war, gleich ist. Im Interesse der Inhaber des Bankgeldes hingegen liegt es, das Agio zu steigern und entweder ihr Bankgeld umso teurer zu verkaufen, oder einen Schein umso billiger zu kaufen. Um die Machenschaften der Börsenjobber zu verhüten, die durch diese entgegenstehenden Interessen veranlasst werden können, war die Bank vor einigen Jahren zu dem Entschluss gekommen, jederzeit Bankgeld für Kurant mit 5% Agio zu verkaufen und es mit 4% Agio wieder zu kaufen. Infolge dieses Beschlusses kann das Agio niemals über 5% steigen oder unter 4% fallen und das Verhältnis zwischen dem Marktpreis und dem Bank- und Kurantgeld ist zu allen Zeiten dem Verhältnis zwischen ihren inneren Werten beinahe gleich. Bevor dieser Beschluss gefasst war, pflegte der Marktpreis des Bankgeldes zuweilen bis auf 9% Agio zu steigen und zuweilen auf pari zu sinken, je nachdem die entgegenstehenden Interessen den Markt beeinflussten.
Die Bank von Amsterdam erklärt, dass sie von ihren Depositen nichts ausleihe, sondern für jeden Gulden, wofür man in ihren Büchern kreditiert steht, den Wert eines Gulden entweder in Geld oder Barren liegen habe. Dass sie in ihren Kassen all das Geld oder Rohmetall hat, wofür Scheine ausgestellt wurden, die jederzeit zur Einlösung präsentiert werden können und die tatsächlich beständig hin- und zurückgehen, ist nicht wohl zu bezweifeln. Ob es aber hinsichtlich derjenigen Teile ihres Kapitals der Fall ist, wofür die Scheine schon längst erloschen sind, die in gewöhnlichen und ruhigen Zeiten nicht eingefordert werden können und die tatsächlich aller Wahrscheinlichkeit nach für immer oder wenigstens so lange, wie die Generalstaaten bestehen, bei ihr bleiben werden, ist wohl nicht so unzweifelhaft. In Amsterdam indessen steht kein Glaubensartikel fester als dass für jeden Gulden, der als Bankgeld umläuft, ein entsprechender Gulden in Gold oder Silber im Schatze der Bank zu finden sei. Die Stadt leistet dafür Garantie. Die Bank steht unter der Direktion der vier regierenden Bürgermeister, die jedes Jahr wechseln. Jede neue Reihe von Bürgermeistern untersucht den Schatz, vergleicht ihn mit den Büchern, leistet einen Eid darauf und liefert ihn mit derselben hergebrachten Feierlichkeit ihren Nachfolgern ab; und .in diesem ordentlichen und religiösen Lande sind Eide noch heilig. Ein derartiger Turnus scheint allein schon eine ausreichende Sicherheit treten alle unzulässigen Praktiken darzubieten. Inmitten aller der Revolutionen, die der Parteigeist in der Regierung von Amsterdam veranlasst hat, klagte die herrschende Partei ihre Vorgänger niemals einer Untreue in der Bankverwaltung an. Keine Anklage hätte das Ansehen und das Glück der unterlegenen Partei tiefer schädigen können, und wenn eine solche Anklage Grund gehabt hätte, darf man überzeugt sein, dass sie erhoben worden wäre. Im Jahre 1672 als der König von Frankreich in Utrecht war, zahlte die Bank von Amsterdam so leicht, dass an der treuen Erfüllung ihrer Verpflichtungen kein Zweifel bleiben konnte. Manche Stücke, die damals aus ihren Kassen kamen, schienen von dem Feuer angegriffen zu sein, das im Stadthause bald nach Gründung der Bank ausgebrochen war, und mussten mithin seit dieser Zeit dort gelegen haben.
Welchen Betrag der Barschatz der Bank erreicht, ist eine Frage, die die Berechnungen der Neugierigen lange beschäftigt hat; doch können darüber nur Vermutungen angestellt werden. Im Allgemeinen rechnet man, dass ungefähr zweitausend Leute bei der Bank Konten haben, und wenn man annimmt, dass jeder durchschnittlich £ 1500 auf seinem Konto habe (was sehr hoch gerechnet ist), so würde die Gesamtmenge des Bankgeldes, und folglich auch des Schatzes in der Bank, sich auf etwa 3 Millionen Pfund oder, zu 11 Gulden das Pfund, auf 33 Millionen Gulden belaufen; eine bedeutende Summe und hinreichend, um einen sehr ausgedehnten Umlauf zu unterhalten, aber gleichwohl weit unter den ausschweifenden Ideen, die manche Laute sich von diesem Schatz gebildet haben.
Die Stadt Amsterdam zieht aus der Bank eine bedeutende Einnahme. Außer dem, was man den oben berührten Lagerhauszins nennen kann, zahlt jeder bei der ersten Eröffnung eines Kontos eine Gebühr von 10 Gulden und für jedes neue Konto 3 Gulden 3 Stüber; für jede Übertragung 2 Stüber, und wenn die Übertragung weniger als 300 Gulden beträgt, 6 Stüber, um die häufige Übertragung so kleiner Beträge zu verhindern. Wer es verabsäumt, sein Konto zweimal im Jahr auszugleichen, verfällt in eine Strafe von 25 Gulden. Wer eine Übertragung für mehr als sein Guthaben anweist, hat 3% für die überschüssige Summe zu zahlen und seine Anweisung wird überdies bei Seite gelegt. Auch macht, wie man annimmt, die Bank durch den Verkauf fremder Münzen oder Barren, die zuweilen durch Erlöschen der Scheine ihr anheimfallen und die sie stets liegen lässt, bis sie sie mit Vorteil verkaufen kann, einen beträchtlichen Gewinn. Ebenso durch Verkauf des Bankgeldes zu 5% Agio und durch seinen Kauf zu 4%. Diese verschiedenen Einnahmequellen betragen bei weitem mehr als zur Bezahlung der Gehälter der Beamten und zur Deckung der Verwaltungskosten erforderlich ist. Die Zahlungen für die Aufbewahrung des Bullion gegen Scheine sollen allein eine jährliche Nettoeinnahme von 150,000 bis 200,000 Gulden ausmachen. Der ursprüngliche Zweck dieser Einrichtung war jedoch nicht die Erzielung einer Einnahme, sondern der öffentliche Nutzen. Ihr Zweck war, die Kaufleute von den Nachteilen eines ungünstigen Wechselkurses zu befreien. Die Einnahme, welche daraus entstanden ist, war eine unvorhergesehene und kann als nebensächlich betrachtet werden.
Es ist nun Zeit, von dieser langen Abschweifung, in die ich unvermerkt geraten bin, um die Gründe zu erklären, warum der Wechselkurs zwischen den Ländern, die in sogenanntem Bankgeld zahlen und denen, die in gewöhnlichem Kurant zahlen, in der Regel zu Gunsten der ersteren und gegen die letzteren zu sein scheint, zurückzukehren. Das erstere zahlt in einer Geldsorte, deren innerer Wert stets derselbe ist und sich genau dem Münzfuß der bezüglichen Münzen anpasst; das letztere in einer Geldsorte, deren innerer Wert beständig schwankt und fast stets mehr oder weniger unter jenem Münzfüße steht.

