Kitabı oku: «Praxiswissen für Kommunalpolitiker», sayfa 4

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Antragsmanager (Formularserver)

Basisdienst des Freistaats Bayern, über den Formulare für die Nutzer zentral bereitgestellt werden. Das Ausfüllen der Formulare wird unterstützt (z.B. Plausibilitätsprüfung der Benutzereingaben) und die eingegebenen Daten können elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Ausnahme

Geregelt in § 31 Abs. 1 BauGB. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Setzt die Gemeinde beispielsweise ein allgemeines Wohngebiet fest, sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgezählten Nutzungen – etwa Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder Tankstellen – ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahme wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – oder bei genehmigungsfreien Vorhaben isoliert – von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

Außenbereich

Geregelt in § 35 BauGB. Der Außenbereich ist einer der drei planungsrechtlichen Bereiche (Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, Außenbereich, Innenbereich). Er stellt die Auffangkategorie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Einzelbauvorhaben dar. Außenbereich ist damit jede Fläche, die nicht qualifiziert überplant ist und keinem im Zusammenhang bebauten Ortsteil angehört. Damit zählen auch Flächen innerhalb einer Splittersiedlung, der die Ortsteileigenschaft fehlt, zum Außenbereich.

Ausschuss

Jeder Gemeinderat hat die Möglichkeit, beschließende und nicht beschließende Ausschüsse zu bilden (Art. 32 BayGO). Dabei handelt es sich um ein verkleinertes Gremium, das dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen zu entsprechen hat. Vergleichbare Regelungen gibt es auch für die Ebene der Landkreise und Bezirke.

Ausschuss der Regionen (AdR)

Der AdR ist ein 1994 eingerichtetes Beratungsorgan der EU, das aus 353 regional und lokal gewählten Vertretern besteht, die auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt werden. Durch die Abgabe von Stellungnahmen bringt der AdR den Standpunkt der Regionen und Kommunen in den EU-Rechtsetzungsprozess ein. Die Kommission und der Rat müssen den AdR in Bereichen anhören, die lokale und regionale Interessen unmittelbar betreffen. Der Ausschuss kann auch auf eigene Initiative Stellung nehmen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden ihm mehr Rechte zugestanden, wie z. B. bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips ein Klagerecht vor dem EuGH. Deutschland hat 24 Sitze im AdR, davon jedoch nur drei kommunale.

authega

authega ist ein datenschutzgerechter Authentifizierungsdienst, der auf Basis der ELSTER-Technologie entwickelt wurde. authega wurde 2017 in Bayern als weiteres sicheres Verfahren zum elektronischen Schriftformersatz zugelassen.

Authentizität

Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit einer behaupteten Eigenschaft, z. B. der Identität einer Person.

Authentifizierung

Die Überprüfung einer behaupteten Eigenschaft. → Authentizität

Automatisierte Verfahren

Verfahren, bei denen die gesammelten personenbezogenen Daten automatisiert (maschinell) nach bestimmten Merkmalen ausgewertet werden.

Barrierefreiheit

Gestaltung von Informationstechnik so, dass sie auch von Menschen mit Behinderung ohne zusätzliche Hilfen genutzt werden können.

Basisdienst

Elektronische Verwaltungsinfrastrukturen, die der Freistaat Bayern zur behördenübergreifenden Nutzung bereitstellt (Art. 8 Abs. 2 BayEGovG).

Baugrenze

Geregelt in § 23 Abs. 3 BauNVO. Die Baugrenze ist eine Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Lediglich ein geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden.

Bauleitplanung

Geregelt in § 1 ff. BauGB. Die Bauleitpläne sind die planerischen Instrumente zur Umsetzung der gemeindlichen Planungshoheit. Man unterscheidet den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Die wesentlichen inhaltlichen Bindungen der Bauleitpläne sind in § 1 Abs. 3 bis Abs. 7 BauGB sowie in § 1a BauGB enthalten.

Baulinie

Geregelt in § 23 Abs. 2 BauNVO. Die Baulinie ist eine Festsetzung über die überbaubaren Grundstücksflächen. Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Lediglich ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden.

Baumassenzahl (BMZ)

Geregelt in § 21 Abs. 1 BauNVO. Die Baumassenzahl ist eine Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Sie gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bedeutung hat die BMZ vor allem in Gewerbe- und Industriegebieten.

Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung enthält wichtige Instrumente zur Festsetzung der Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur überbaubaren Grundstücksfläche. Sie gilt ganz regelmäßig nicht aus sich selbst heraus, sondern die darin enthaltenen Regelungsinstrumente werden durch Festsetzung in den Bebauungsplan gleichsam inkorporiert.

Bauweise

Geregelt in § 22 BauNVO. Man unterscheidet die offene, die geschlossene und die atypische Bauweise. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet, in der geschlossenen Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand. Im Bebauungsplan kann auch eine atypische Bauweise festgesetzt, also z. B. bestimmt werden, dass an die hintere Grundstücksgrenze gebaut werden muss oder dass ein einseitiger Grenzausbau zulässig ist.

Bayerisches Behördennetz

Geschlossenes Netzwerk für staatliche Behörden und angeschlossene Kommunen.

BayernID

Zentrale Identifizierungs-Komponente des Freistaats Bayern, über die die daran angebundenen Verwaltungsleistungen von Bund, Land und Kommunen genutzt werden können (Prinzip: „Ein Konto für alles“). Der Freistaat Bayern stellt die BayernID den Kommunen dauerhaft betriebskostenfrei zur Verfügung.

BayernPortal

Zentrales E-Government-Portal der Bayerischen Staatsregierung (ehemals „Verwaltungsservice Bayern“ und „Bayerischer Behördenwegweiser“). Das Portal enthält u. a. Informationen über die Kontaktdaten von Behörden, Verwaltungsleistungen und ermöglicht deren elektronische Inanspruchnahme.

Bebauungsplan

Geregelt in § 1 Abs. 2, § 8 ff. BauGB. Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan in der Gemeinde. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist grundsätzlich mit Normenkontrolle nach § 47 VwGO anfechtbar. Man unterscheidet den qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 2 und den einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB.

Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen

Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind Leistungen aus dem Finanzausgleich (Art. 11 BayFAG). Bedarfszuweisungen werden gewährt, wenn der Ausgleich des Haushalts einer Kommune nicht mehr gewährleistet ist. Insbesondere bei hohen Gewerbesteuerausfällen, sowie zum Ausgleich von Schäden bei Naturkatastrophen. Stabilisierungshilfen bei einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 5 % und bei besonderen Struktur- und Finanzproblemen für bis zu 5 Jahre bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung (Hilfe zur Selbsthilfe).

Befreiung

Geregelt in § 31 Abs. 2 BauGB. Von zwingenden Vorschriften eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – oder bei genehmigungsfreien Vorhaben isoliert – von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

Behördendienste

Verwaltungsdienstleistungen, die von den Behörden in elektronischer Form über das Internet, z. B. über Behördenwebsites oder E-Government-Portale für den Nutzer zum Abruf bereitgestellt werden. In Bayern in Art. 4 BayEGovG geregelt.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben u.a. die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen und den Verantwortlichen hinsichtlich seiner datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten (Art. 37 bis 39 DSGVO).

Beiträge

Beiträge dienen dazu, den Investitionsaufwand einer öffentlichen Einrichtung ganz oder teilweise zu decken. Die Beitragspflicht trifft denjenigen Grundstückseigentümer, der die Möglichkeit hat, Vorteile aus einer solchen Anlage zu ziehen. Beiträge werden insbesondere zur Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für den Ausbau von Ortsstraßen und für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben.

Benchmarking

Benchmarking ist eine Maßnahme der Verwaltungsreform, bei der vergleichende Untersuchungen über die Erfüllung einzelner Aufgaben zwischen Kommunen oder Einrichtungen innerhalb einer Kommune angestellt werden. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen lassen sich Aussagen und Empfehlungen zu Wirtschaftlichkeit und Effizienz kommunalen Handelns treffen.

Beschleunigtes Verfahren

Geregelt in § 13a BauGB. Das beschleunigte Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Bebauungspläne der Innenentwicklung zur Anwendung kommen. Das sind Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren entsprechend, so dass insbesondere kein Umweltbericht erstellt werden muss. Darüber hinaus sind die Bebauungspläne vom Entwicklungsgebot befreit und sie dürfen – bis zu einer gewissen Größenordnung – auch ohne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt werden.

Beschluss

Der Beschluss als EU-Rechtsakt ist in allen Teilen für den Adressaten verbindlich. Adressaten eines Beschlusses können sowohl die Mitgliedstaaten als auch natürliche und juristische Personen sein. Er ist mit einem Verwaltungsakt vergleichbar.

Beschränkte Ausschreibung

Die Beschränkte Ausschreibung ist eine Verfahrensart im Vergabewesen. Sie gibt es in zwei Varianten: Bei einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb fordert die Kommune eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Nach der Eignungsprüfung fordert die Kommune mehrere geeignete Bewerber auf, ein Angebot in Textform abzugeben; sie kann dabei die Zahl der aufgeforderten Bewerber begrenzen. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert die Kommune ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mehrere Unternehmen nach Prüfung ihrer Eignung auf, ein Angebot in Textform abzugeben.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Postfach für den elektronischen Rechtsverkehr, das von Behörden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Postfachinhaber) zur Übermittlung und zum Empfang elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg verwendet werden kann.

Besonderes Wohngebiet

Geregelt in § 4a BauNVO. Das besondere Wohngebiet (WB) ist ein Baugebietstyp der BauNVO, der als Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Dieser Typus kommt nur in bereits überwiegend bebauten Bereichen in Frage, die – wie die Vorschrift regelt – aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutzung erhalten und fortentwickelt werden soll. Besondere Wohngebiete haben gerade in kleineren Gemeinden kaum Bedeutung erlangt.

Beteiligungsquorum

Bei plebiszitären Entscheidungen ist in vielen Einzelgesetzen in der Regel ein sogenanntes Beteiligungsquorum vorgesehen. Das heißt, eine bestimmte Anzahl der wahlberechtigten Bevölkerung muss sich schriftlich hinter ein Begehren stellen z. B. beim Bürgerbegehren nach Art. 18a BayGO bei Gemeinden bis 10.000 Einwohnern mind. 10 % der wahlberechtigten Bevölkerung. Auch beim später anschließenden Bürgerentscheid ist ein Beteiligungsquorum notwendig, u. a. bei Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern müssen mind. 20 % der Wahlberechtigten sich für einen Bürgerentscheid aussprechen.

Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH)

Über § 50 IV WHG und § 4 TrinkwasserVO ergibt sich für den Wasserbereich die Einführung von BOHs. Aus Gründen der Haftungsminimierung, der Dokumentation, der Fixierung von Ablauf und Zuständigkeitsprozessen hat sich die Erstellung von BOHs in vielen Bereichen der Verwaltung bewährt. In Fachbereichen gibt es dafür auch Regelwerke, wie im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Auch bei Bauhöfen haben sich BOHs etabliert. Der Bayer. Gemeindetag vermittelt die externe Erstellung und berät über Sinn und Nutzen der BOHs.

Bezirksumlage

Die Bezirke sind nach Art. 21 BayFAG berechtigt, ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Städte und Landkreise umzulegen. Die Bezirksumlage ist die Haupteinnahmequelle der Bezirke. Umlagegrundlagen sind die Steuerkraft der Gemeinden und 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen des Vorjahres (Umlagekraft).

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Er ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist ein Verfahrensschritt bei der Bauleitplanung. Er wird von der Gemeinde regelmäßig nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Er bringt den Bauleitplanentwurf auf einen solchen Konkretisierungsstand, dass die förmliche Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt kann materielle Planreife eintreten.

Biodiversität

Darunter versteht man die Artenvielfalt in Flora und Fauna. Nach den alarmierenden Berichten der jüngeren Vergangenheit sind aktuell rund 1/8 aller Spezies entweder ausgestorben oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Es muss auch ein kommunales Anliegen sein, mit Natur und Umwelt schonend umzugehen und zum Erhalt der Artenvielfalt beizutragen.

BSI-Grundschutz

Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelte IT-Grundschutz ist eine Basis für die Informationssicherheit in Behörden und Unternehmen. Der IT-Grundschutz ermöglicht es, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Die IT-Grundschutz-Kataloge des BSI umfassen sowohl technische als auch nicht-technische Standard-Sicherheitsmaßnahmen für typische Geschäftsbereiche, IT-Anwendungen und IT-Systeme.

Bürgerantrag

Gem. Art. 18b BayGO können Gemeindebürger einen Antrag stellen, dass das zuständige Organ eine gemeindliche Angelegenheit behandeln muss. Ein Bürgerantrag ist zu begründen und muss bis zu drei Personen benennen, die vertretungsberechtigt für die Unterzeichner sind. Der Bürgerantrag muss mindestens von 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Ein zulässiger Bürgerantrag muss innerhalb von drei Monaten behandelt werden.

Als plebiszitäres Element, also als Mitwirkungsmöglichkeit der Bürgerschaft in demokratischen Entscheidungsprozessen werden Volksentscheide, Volksbefragung bzw. Volksbegehren verstanden, die von der Begrifflichkeit her, insbesondere auf Bundesebene und Landesebene, vorkommen. Daneben gibt es aber auch, etwa auf kommunaler Ebene die Möglichkeiten des Bürgerantrags, des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids, die ebenfalls eine unmittelbare, politische Teilhabe durch die Bürgerschaft vorsehen und bei deren Zulässigkeit und Erfolg das Bürgervotum anstelle des Votums eines repräsentativen Organs steht.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das 1991 gegründete Bundesamt gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und ist für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene zuständig.

Bundesnetzagentur

Eigentlich Bundesnetzagentur für Gas/Elektrizität/Telekommunikation/Post und Eisenbahnen. Der Sitz ist in Bonn. Die Behörde ist als Wettbewerbskontrolleur für diese Bereiche zuständig.

City-Management

City-Management oder auch City-Marketing fokussiert die Anwendung des Marketings auf einen bestimmten räumlichen Bereich (Stadtzentrum = City), der als Mittelpunkt und Identifikationsort der Gesamtstadt und der Region gilt. Die Anziehungskraft des Stadtzentrums entsteht im Zusammenspiel der Angebote, durch städtebauliche und gestalterische Qualität, Erreichbarkeit sowie Erlebnis- und Aufenthaltsqualität und soll durch konzeptionelles City-Management erhalten, gefördert und weiter ausgebaut werden.

Das erfordert das strategische Abstellen der Angebots- und Leistungspalette auf die Anforderungen aktueller und potentieller Nutzer sowie die Erhaltung einer lebendigen Nutzungs- und Wirtschaftsvielfalt. Eine Herausforderung in Zeiten, in denen die bisherige Leitfunktion stationärer Handel zunehmend an Bedeutung verliert. Hauptakteure sind Kommunalpolitik und Wirtschaft, die Integration anderer Akteure erfolgt projektbezogen.

Cloud Computing

Cloud Computing (deutsch „Rechnerwolke“) ist ein Modell, das es erlaubt, bei Bedarf, jederzeit und überall bequem über ein Netz auf einen geteilten Pool von konfigurierbaren Rechnerressourcen (z.B. Netze, Server, Speichersysteme, Anwendungen und Dienste) zuzugreifen, die schnell und mit minimalem Managementaufwand oder geringer Service-Provider-Interaktion zur Verfügung gestellt werden können.

Corporate Identity (Abkürzung: CI)

Das bezeichnet die Identität eines Unternehmens im Sinne der Gesamtheit der dieses Unternehmen kennzeichnenden Merkmale. Also die Summe der besonderen Merkmale eines Unternehmens repräsentiert die unverwechselbare Unternehmensidentität.

Corporate Design (Abkürzung: CD)

Dieser Begriff betrifft das Unternehmenserscheinungsbild nach außen, also insbesondere die vorrangige Gestaltung der Werbe- und Wortzeichen, die eine Markenbekanntheit wiedergibt.

Click & Collect und Click & Reserve

Beide Begriffe verbinden die online- mit der offline-Einkaufswelt. Bei „Click & Collect“ werden online bestellte und bezahlte Produkte im lokalen Geschäft oder an einem festgelegten Schalter abgeholt. Bei „Click & Reserve“ können Produkte lediglich online reserviert werden und dann innerhalb einer Frist von max. 48 Stunden im Geschäft erworben werden.

Cluster

Unter Cluster versteht man im Bereich der räumlichen Entwicklung die Zusammenfassung und Vernetzung von Betrieben und Organisationen, auch Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Schwerpunktsetzungen, mit dem Ziel, dass sich diese ergänzen und raumwirksam Arbeitsplätze geschaffen und neue wirtschaftliche Kraftpotenziale gehoben werden.

Daseinsvorsorge

Der Begriff der daseinsvorsorge spielt im Rahmen unseres Selbstverwaltungsverständnisses eine herausragende Rolle. Wir verstehen im Deutschen Rechtsraum inklusive Österreich, Schweiz und Südtirol darunter alle wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen, die als für alle Bürger notwendig erachtet werden. Die Bayer. Verfassung umschreibt dabei einige Teilbereiche wie Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Abwasserentsorgung, Ortsplanung, Feuerschutz etc.

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9783782506281
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