Kitabı oku: «Die Katholizität der Kirche», sayfa 11

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1.10Die Verwendung in AA

Ebenfalls am 18.11.1965 verabschiedet wurde das Dekret „Apostolicam actuositatem“, welches an fünfundzwanzig Stellen (Fußnote 7 zu AA 12,1; AA 14,1.2; 17,1.2; 19,3 und Fußnote 4 zu AA 19,1; 20,1.2.7 und Fußnote 8 zu AA 20,1; 21; 22,1; 24,3; 25,2; 27; 30,4; 31,3 inkl. Fußnote 5 zu AA 31,2 und Fußnote 6 zu AA 31,4; 32,1) das Substantiv „catholici“ oder das Adjektiv „catholicus“ zumeist im Sinne der Denominationsbezeichnung „römisch-katholisch“ verwendet; zumeist muss deshalb gesagt werden, weil eine Belegstelle, AA 24, das Adjektiv „katholisch“ durchaus in einem qualitativen Sinn verwendet, dies aber höchstwahrscheinlich in einem anderen Kontext, als der Begriff in dieser Untersuchung beleuchtet wird.

Die Frage, die AA 24 behandelt, ist die, wer darüber zu befinden habt und wacht, ob eine apostolische Laienbewegung den Begriff „katholisch“ in ihrem Namen tragen darf und dies zu Recht tut. So sehr Laienbewegungen im strengeren Sinn als autonom, d.h. als unabhängig von der kirchlichen Autorität anzusehen sind, so sehr „gelten hinsichtlich ihres Verhältnisses zur Hierarchie […] Mindestforderungen einer Vigilanz bezüglich Lehre und Ordnung aufgrund des kirchlichen Gemeinwohls.“337 AA 24 bestimmt deshalb, dass eine freie Laienbewegung, die zwar „unter bestimmten Umständen die Sendung der Kirche besser erfüllt“ als manch kirchliche Einrichtung, dann nicht „den Namen ‚katholisch’ für sich beanspruchen [kann], wenn nicht die Zustimmung der rechtmäßigen kirchlichen Autorität hinzugekommen ist.“ (AA 24,3) „Katholisch“ sollen sich also nur solche apostolischen Bewegungen namentlich nennen (dürfen), die auch tatsächlich „katholisch“ sind, wobei das Konzil „katholisch“ hier wohl synonym zu „kirchlich“ verwendet. Klostermann konstatiert: „Der innere Grund der ganzen Bestimmung […] kann nur darin liegen, dass ein Werk, das sich in aller Öffentlichkeit ‚katholisch’ nennt, eine gewisse ‚Kirchlichkeit’ mit in Anspruch nimmt und darum auch die Kirche irgendwie mitbelastet.“338

Es geht dem Konzil also um die Gewährleistung einer gewissen Qualität, die die apostolischen Bewegungen erfüllen sollen, wollen sie das „K“ in ihrem Namen mit Recht tragen. Nun könnte die Frage erhoben werden, warum die Konzilsväter nicht gleich von einer notwendigen „Kirchlichkeit“ dieser Vereine und Verbände sprechen. Dies dürfte sich wie folgt aus dem Zusammenhang ergeben: Die Bischöfe zielen explizit auf die Namensgebung solcher Bewegungen ab, die ein „katholisch“ in ihrem Namen führen wie etwa in Deutschland der Katholischen Akademikerverband (KAV), der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD). Diesen wird nahegelegt, „katholisch“ nicht nur als „Etikett“ zu führen, sondern auch nach innen hin „katholisch“, sprich „kirchlich“ zu sein: konform mit der Lehre der Kirche.

Aus unserer Warte könnte das „katholisch“ auch dergestalt interpretiert werden, dass sich die Konzilsväter bewusst für diesen Begriff entschieden haben, um die Teilhabe der Laienbewegungen am Sendungsauftrag der Kirche zu unterstreichen, wovon im Dokument einen Satz zuvor die Rede ist. Dann könnte das „katholisch“ zum Ausdruck bringen wollen, dass die Laienbewegungen nur solange Teilhabe an der Katholizität der Kirche haben und „katholisch“ im qualitativen Sinne sind, wie sie am Sendungsauftrag der Kirche teilhaben, was ein gewisses Maß an Kirchlichkeit mit sich bringt. Diese Interpretation aber dürfte mehr Spekulation sein, so dass mit Bausenhart die Lesart so zusammengefasst werden kann: „Ohne Zustimmung der Hierarchie sollen solche Vereinigungen […] nicht die Bezeichnung ‚katholisch’ für sich in Anspruch nehmen“.339

Die anderen Belegstellen sprechen im Sinne der Denomination entweder von „Katholiken“ („catholici“ in AA 14,1.2; 17,2; 19,3; 21,1; 27; 31,3), von der „katholischen Gesinnung“ („mens catholica“ in AA 17,1 bzw. „sensus catholicus“ in AA 30,4), von „katholischen Organisationen“ („organisationes Catholicae“ in AA 19,3), „katholischen Gemeinschaften“ („catholicae communitates“ in AA 22,1), „katholischen Vereinigungen“ („consociationes catholicae“ in AA 25,2) oder „katholischen Einrichtungen“ („institutiones catholicae“ in AA 30,4), von der „katholischen Aktion“ („Actio Catholica“ in AA 20,1.2.7) sowie von der „katholischen Lehre“ („doctrina catholica“ in AA 31,3 und 32,1). Fußnote 7 in AA 12,1 verweist auf eine Ansprache Pius X. „an die Vereinigung der katholischen Jugend Frankreichs“ am 25.9.1904 („ad Catholicam Associationem Iuventutis Gallicae“), Fußnote 4 in AA 19,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Rat des internationalen Verbandes katholischer Männer“ vom 8.12.1956 („ad Consilium Foederationis internationalis virorum catholicorum“), Fußnote 8 in AA 20,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Katholische Aktion Italiens“ vom 4.9.1940 („ad A.C. Italicam“), Fußnote 5 in AA 31,2 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Akademiker der italienischen Katholischen Aktion“ vom 24.5.1953 („ad ‚laureati’ Act. Cath. It.“), und Fußnote 6 in AA 31,4 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Weltkongress der Katholischen weiblichen Jugend“ vom 18.4.1952 („ad Congressum universalem Foederationis mundialis Iuventutis Feminae Catholicae“).

1.11Die Verwendung in DiH

Gut drei Wochen später, am 7.12.1965, nehmen die Konzilsväter die Erklärung „Dignitatis humanae“ mit großer Mehrheit an. Diese weist an insgesamt sechs Stellen das Adjektiv bzw. Substantiv „catholicus“ auf (DiH 1,2.3; 10; 14,1.3; 15,3).

DiH 1 wiederholt, bevor sich das Dokument grundsätzlich zur Frage der Religionsfreiheit eines jeden Menschen äußert, das ekklesiologische Selbstverständnis der katholischen Kirche, das bereits in LG grundgelegt wurde. Dies dürfte erfolgen, um etwaigen Fehlinterpretationen von DiH vorzugreifen und ein mögliches „Abgleiten in den religiösen Indifferentismus“340 zu vermeiden, was von einzelnen Konzilsvätern bis zuletzt befürchtet worden war und deren ablehnende Haltung gegenüber der Erklärung evozierte.341 DiH betont, dass Gott in Jesus Christus einen Weg zum Heil eröffnet hat, und zwar in der einzig wahren Religion („unicam veram Religionem“, DiH 1,2), die in der katholischen und apostolischen Kirche verwirklicht ist („subsistere […] in catholica et apostolica Ecclesia“, DiH 1,2).

Die Rede von der „catholica et apostolica Ecclesia“ könnte für sich genommen – wären „catholica“ und „apostolica“ zusätzlich groß geschrieben – die „Catholica“ des Glaubensbekenntnisses bezeichnen, der sich Gott bedient, um sein in Christus begonnenes Heilswerk auf Erden fortzuführen. Der im „subsistit in“ jedoch deutlich werdende terminologische Rückgriff auf LG 8 lässt darauf schließen, dass die Adjektive im Sinne der notae ecclesiae zu lesen sind und somit die konkrete Existenzform der Catholica in der (römisch-)katholischen Kirche ausgesagt werden soll. Offensichtlich wählten die Konzilsväter ganz bewusst diese beiden der vier notae aus, um den inneren Grund herauszustellen, der die besondere „Nähe“ der (römisch-)katholischen Kirche zur Kirche Jesu Christi begründet bzw. sie als deren vollkommenste Existenzform qualifiziert. Das „catholica“ wäre dann nicht gewählt worden, um auf die allen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zukommende Katholizität anzuspielen, sondern einzig, um die Catholica als in der (römisch-)katholischen Kirche „am meisten“ verwirklicht auszusagen. Hätte man sich ausschließlich für ein „catholica“ ohne „apostolica“ entschieden, wäre der Bezug zu den notae ecclesiae und die innere Aussageabsicht weniger augenfällig, hätte das „catholica“ schließlich als reine Denominationsbezeichnung „katholisch“ gelesen werden können, wie es etwa in DiH 14 geschieht, wobei hier – wie schon in anderen Papieren – das „catholica“ im „weiteren“ konfessionellen Sinne zu lesen ist, weil das „katholisch“ auch jene Kirchen des Ostens mit einschließt, die mit Rom uniert sind. Die Ergänzung des „catholica“ um das „apostolica“ lässt jedoch den Eindruck gewinnen, man habe hier mit Nachdruck die Exklusivität der (römisch-)katholischen Kirche betonen wollen.342 Dieser Eindruck verhärtet sich, zieht man die Textgenese von DiH in Betracht: Es fällt nämlich auf, dass erst mit dem fünften Textentwurf, dem „Textus recognitus“ vom 25.10.1965343, besagter Passus zum Wahrheitsanspruch der Kirche eingeschoben wurde, wahrscheinlich als Reaktion auf die Minorität von Konzilsvätern, die die Gefahr eines religiösen Indifferentismus und Pluralismus in der mehrheitlichen Haltung der Konzilsväter zur Frage der religiösen Freiheit gegeben sahen:

„Primum itaque profitetur et asserverat Sacra Synodus Deum Ipsum vias generi humano notas fecisse per quas, Ipsi inserviendo, homines in Christo salvi et beati fieri possint. Hanc unicam veram Religionem subsistere credimus in catholica et apostolica Ecclesia, cui Dominus Iesus munus concredidit eam ad universos homines diffundendi, dicens Apostolis: ‘Euntes ergo docete omnes gentes baptizantes eos in nomine Patris et Filii et Spiritus Sancti, docentes eos servare omnia quaecumque mandavi vobis’ (Mt. 28,19–20).”344

Der „Textus denuo recognitus“ verändert diesen Passus noch einmal dahingehend, dass das „asserverat“ ausgelassen wird und der Plural „Wege“ („vias“) zum Heil, die („quas“) Gott den Menschen offenbar gemacht habe, um in Christus das Heil zu finden, in den Singular gesetzt wird. Fortan ist also nur noch von einem Weg („viam“) zum Heil die Rede, was mit der „einzigen wahren Religion“ („unicam veram Religionem“) korrespondiert, die das Konzil in der (römisch-)katholischen Kirche verwirklicht sieht und an dieser Stelle deutlich hervorhebt.

Damit verstärkt sich die Annahme, dass mit dem „catholica“ im Sinne der dritten nota die (römisch-)katholische Kirche explizit ausgesagt wird, um deren einzigartige Qualität im Sinne von Glaubensfülle und -wahrheit zu unterstreichen (qualitative Katholizität), verwirklicht sie doch als „einzige wahre Religion“ die Catholica des Glaubensbekenntnisses in vollkommener Weise. Diese Interpretation ist gestützt durch die Tatsache, dass die Aufnahme des Passus nur aus dem Grund erfolgte, um eine dem Papier inhärente Beliebigkeit auszuschließen. Damit aber muss diese Passage inhaltlich als Rückschritt hinter das weiter gefasste Verständnis des „subsistere“ in LG 8 gewertet werden, wo ja das frühere exklusive Selbstverständnis der katholischen Kirche („est“) in ein bewusst „weiteres“ („subsistit in“) geändert wurde. Auch steht die exklusive Verwendung des „catholica“ in DiH 1 in einem gewissen Widerspruch zu der sonst in den Konzilstexten herauszulesenden „weiteren“ Verwendung, wo in inkludierender Weise auf die in ihrer Katholizität gründende Fülle und Weite der (römisch-)katholischen Kirche abgezielt wird, die – nach (römisch-)katholischem Verständnis zwar in graduell verschiedener Weise – allen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gleichermaßen zukommt.

Die weiteren Belegstellen sprechen allesamt in konfessioneller Lesart entweder von der „katholischen Lehre“ („doctrina catholica“ in DiH 1,3 und DiH 10), von der „katholischen Kirche“ („Ecclesia catholica“ in DiH 14,1.3) oder von den „Katholiken“ („Catholici“ in DiH 15,3).

1.12Die Verwendung in AD

Am 7.12.1965 erfolgte ebenfalls die Abstimmung über das Dekret „Ad gentes“, das mit nur fünf Neinstimmen die größte Zustimmung unter allen Konzilsdokumenten erzielte.345 Im Dekret lassen sich 19 Belegstellen für das Adjektiv „catholica“ bzw. die Substantive „catholici“ und „catholicitas“ finden (AG 1,1; AG 4 inklusive Fußnote 21; AG 6,2.6; 7,1; 15,3.7 sowie Fußnote 23 zu AG 15,3; AG 17,3; 20,7; 22,2; 36,2; 38,3; 39,2; 40,1; 41,2 sowie in der Fußnote 46 in AG 8).

AG 1 spricht unter Rückbezug auf die Kirchenkonstitution Lumen gentium vom Wesen der Kirche als allumfassendem Sakrament des Heils (vgl. LG 48) und stellt die Sendung der Kirche heraus, allen Menschen die Frohe Botschaft zu verkünden. Diese Sendung sieht das Missionsdekret in der ihr eigenen Katholizität („catholicitas“, AG 1,1) sowie im Missionsbefehl Christi (vgl. Mk 16,15) begründet.346 Hier wird deutlich, dass die extensive Katholizität der Kirche (ihre Weite und Offenheit gegenüber denen, die noch nicht zum Glauben gefunden haben) notwendig rückgebunden ist an ihre intensive Katholizität (ihre sakramentale Fülle, die ihr in und durch Christus geschenkt ist) bzw. dass die extensive Katholizität der Kirche innere Konsequenz ihrer intensiven Katholizität ist. Das, was gültig und wahr zu sein beansprucht, weil es die ganze Fülle Christi auf sakramentale Weise in sich trägt, hat universale Heilsbedeutung für alle Menschen und ist für alle bestimmt. Die qualitative Fülle und Ganzheit von Kirche (intensive Katholizität) drängt auf ihre quantitative Weite und Ganzheit (extensive Katholizität).347

In AG 4 wird – nachdem AG 3 das Heilswirken Gottes in der Welt in Jesus Christus entfaltet hat – Gottes Wirken in der Welt durch die Kraft des Heiligen Geist thematisiert. Den Konzilsvätern ist bewusst, dass der Heilige Geist bereits vor der Menschwerdung Jesu von Beginn der Welt an (vgl. Gen 1) in dieser wirkte; sie betonen aber, dass mit der Geistsendung am Pfingsttag dieses Wirken des Heiligen Geistes in der Welt in qualitativer Weise eine Steigerung erfuhr, als er von Gott auf die Apostel und somit auf die werdende Kirche herab gesandt wurde, um diese zu befähigen und zu beauftragen, an der Sendung Christi teilzuhaben und am Auferbau des Reiches Gottes und der Kirche mitzuwirken. Das Missionsdekret bezeugt den Heiligen Geist als „inneren Motor“ der Sendung der Kirche, welcher die Ausbreitung der Kirche voranbringt (vgl. AG 4); darin erweist sich der Heilige Geist als inneres Konstitutivum der Kirche und ihrer Katholizität. Im Fortgang spricht AG von der geistgewirkten „Katholizität des Glaubens“ („fidei catholicitas“, vgl. AG 4) – hier im quantitativen Sinne von „Weite“ und „Offenheit“ gedacht – die sich darin erweise, dass durch die Aufnahme der Heiden in die junge Gemeinschaft der Kirche die von Gott immer schon gewollte Einheit aller Menschen vorausgebildet und anfanghaft konkretisiert worden sei. Es ist die „alle Differenzen und Abgrenzungen überspannende Weite des Geistes“, die dies bewirkt und die sich zeigen soll „in der Offenheit der Kirche auf alle Sprachen und das liebende Verstehen aller Sprachen und Kulturen“348. Hier äußert sich die der Katholizität eigene Spannung von Einheit und Vielheit, nämlich in der inneren Verwiesenheit auf die Einheit und Fülle des Glaubens (qualitative Katholizität) einerseits und in der vielfältigen Gemeinschaft und Weite der Kirche (quantitative Katholizität) andererseits.

Fußnote 21 in AG 4 führt als Beleg für die Katholizität („Weite“) des Glaubens, die sich im Sprachenwunder des Pfingsttages erstmals erwiesen hat und in der Vielfalt der Sprachen der doch nur einen Kirche fortsetzt, verschiedene Schriften von Augustinus, Johannes Chrysostomos, Cyrill von Alexandrien und Fulgentius an mit dem Hinweis: „Die Kirche spricht alle Sprachen und sammelt so alle in der Katholizität des Glaubens“ („Ecclesia omnes linguas loquitur, et sic omnes colligit in Fidei catholicitate“ (Fußnote 21, AG 4). Die notwendige Weite der Kirche (Vielfalt) ist immer schon gebündelt in ihrer notwendigen Einheit, so dass Vielfalt und Weite nicht Vereinzelung meinen, sondern das Zielen auf das Ganze bzw. Eine.

In AG 6 wird dieser Zusammenhang deutlicher, wenn AG expressis verbis von der „katholischen Fülle“ („in catholicam plenitudinem“, AG 6,2) und der „katholischen Einheit“ („catholicam unitatem“, AG 6,6) spricht: Gemäß ihrer Sendung und kraft ihrer missionarischen Tätigkeit sucht die Kirche die Vielen, sprich alle Menschen, Rassen und Völker aller Orten und Zeiten in die ihr durch Christus geschenkte sakramentale Fülle aufzunehmen (vgl. AG 6,2), um so ihre wesensgemäße Einheit bzw. Ganzheit zu vervollkommnen (vgl. AG 6,6). Umfasst Kirche nach ihrem Selbstverständnis zwar schon die „Gesamtheit bzw. Fülle der Heilsmittel“ (AG 6,2), verwirklicht sie also schon in ihrem Wesen und Wirken die Anteil-Gabe der Heilsuniversalität Christi (intensive Katholizität), so muss sie diese doch im Sinne einer bleibenden Auf-Gabe immer wieder neu realisieren und in ihren Gläubigen sowie unter allen Menschen verwirklichen (extensive Katholizität), weshalb „das Ziel der Mission primär im Gegenwärtig-Setzen der ganzen institutionellen und sakramentalen Fülle der Kirche für die Völker bzw. die Menschen besteht.“349

In AG 7 ist von der „katholischen Kirche“ („Ecclesiam Catholicam“, AG 7,1350) im konfessionellen Sinne die Rede, deren Heilsnotwendigkeit herausgestellt wird, die in der Heilsuniversalität Christi gründet.

AG 8 betont, dass Christus und gleichermaßen die Kirche, dessen mystischer Leib sie ist, aufgrund ihrer je eigenen Universalität und Fülle (qualitative Katholizität) alles Besondere und darin Begrenzende sprengen bzw. übersteigen und somit „von niemandem und nirgendwo als fremd erachtet werden“ (AG 8) können. Das Dekret verweist in diesem Zusammenhang auf eine Aussage Benedikts XV., der von der Kirche gesagt hat: „Denn als Kirche Gottes ist sie katholisch und bei keinem Volk und keiner Nation fremd“ („Nam ut Ecclesia Dei catholica est nullamque apud gentem vel nationem extranea“) (AAS 11 (1919) 445). Das „catholica“ ist hier im Sinne von „Weite“ und damit im Sinne der extensiven Katholizität zu verstehen, die in der intensiven Katholizität gründet.

AG 15 spricht – wie auch AG 38 – im konfessionellen Sinne von den „Katholiken“ („catholici“, AG 15,3 und 38,3) und erwähnt die „katholische Aktion“ („actio catholica“, AG 15,7), die auf ihre Weise an der missionarischen Sendung der Kirche und der Glaubensverbreitung teilhat. Fußnote 32 (AG 15,3) verweist auf das „Dekret über die katholischen Ostkirchen“ OE („Decr. de Ecclesiis Orientalibus Catholicis“).

In AG 17 wird das Adjektiv „catholica“ im Sinne der Denominationsbezeichnung verwendet, wenn von der „katholischen Lehre“ („doctrinam catholicam“, AG 17,3) die Rede ist, genauso wie dies der Fall in AG 20 ist, wo das Dekret auf örtlich bedingte Schwierigkeiten zur Annahme des „katholischen Glaubens“ („fide catholica“, AG 20,7) zu sprechen kommt.

AG 22 bringt – wie schon AG 6,6 – die „katholische Einheit“ („unitatem catholicam“, AG 22,2) im extensiven Sinne als Ziel und bleibenden Auftrag der Kirche und ihrer Sendung ins Wort. Im Fokus steht dabei die Frage nach der notwendigen Inkulturation des christlichen Glaubens, wie also „die Gebräuche, die Empfindungen des Lebens und die gesellschaftliche Ordnung [einzelner Völker und Kulturen] mit den durch die göttliche Offenbarung bezeichneten Sitten in Einklang gebracht werden können“ (AG 22,2). Ziel einer kontextuellen Theologie und Pastoral dürfe nicht eine Gleichmacherei im Sinne von Uniformität sein; genauso schädlich wären jeglicher „Synkretismus und falsche[…][r] Partikularismus“ (AG 22,2). Mit dieser Feststellung stellt das Dekret die anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe jeder Glaubensverkündigung heraus, „in einer originären und authentischen Weise die Gestalten des Glaubenslebens und Glaubensverständnisses aus dem Glauben selbst in eine kulturell, sozial, religiös spezifisch geprägte Welt zu gebären.“351 Das Missionsdekret weist der bisherigen missionarischen Praxis darin einen neuen Weg, dass „das christliche Leben […] dem Charakter und der Eigenart jeder Kultur angepasst […][und] die besonderen Traditionen […] mit ihren je eigenen, im Licht des Evangeliums erhellten Gaben jeder Völkerfamilie in die katholische Einheit aufgenommen“ (AG 22,2) werden sollen. Die „neuen Teilkirchen, mit ihren Traditionen ausgestattet, [sollen] ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft haben […], wobei der Primat der Kathedra Petri unangetastet bleibt, die den Vorsitz über die gesamte Gemeinschaft der Liebe führt“ (AG 22,2) und als Wächteramt die katholische Einheit repräsentiert und garantiert. Mit dem Hinweis auf das Dienstamt des Papstes zielt das Dekret auf die spannungsreiche Verhältnisbestimmung von Universal- und Ortskirche, die das der Katholizität der Kirche eigene Verhältnis von Einheit und Vielfalt zum Ausdruck bringt. Es lässt erahnen, dass mit dem in Ad gentes zugrunde liegenden „Programm von pluriformer Weltkirche eine neue Interpretation des Primates einhergehen muss, um der Eigenständigkeit und Eigenprägung der Teilkirchen das nötige Gewicht im Verbund der Gesamtkirche zukommen zu lassen“352, ohne die notwendige Einheit der Kirche dabei zu gefährden.

AG 36 und AG 40 sprechen vom „wahrhaft katholischen Geist“ („spiritum vere catholicum“ in LG 36,2 und LG 40,1, wobei in LG 40,1 vom „spiritum et laborem vere catholicum“, also dem „wahrhaft katholischen Geist und Wirken“ die Rede ist). In beiden Belegstellen dürfte das „catholica“ weniger im Sinne der Denominationsbezeichnung zu lesen sein, als vielmehr im Sinne der quantitativen Katholizität, also im Sinne von „Weite“ und „Offenheit“, zu der alle Glieder der Kirche aufgrund ihrer Teilhabe an der missionarischen Sendung der Kirche gegenüber Anders- und Nichtgläubigen – letztlich gegenüber allen Menschen – aufgefordert sind:

„Die missionarische Mitarbeit […] ist eine Grundpflicht und Kernaufgabe, die aus dem Selbstverständnis der Kirche resultiert, die als Heilsvermittlerin in die Menschheit gesandt ist. Dieser Sendung darf sich kein Glied ‚des lebendigen Christus’ […] entziehen, ganz unabhängig von seiner Stellung und Funktion innerhalb der Kirche. Aus der Einheit mit Christus durch Taufe, Firmung und Eucharistie folgt die Teilnahme und Mitwirkung an seiner Sendung zur vollen Ausgestaltung seines mystischen Leibes. […] Es gilt also, den Geist aufzuschließen zu wahrhaft katholischer Weite, in universalen Dimensionen zu denken und nach Kräften sich für die Verbreitung der Botschaft Christi einzusetzen. […] Durch das gemeinsame Zeugnis [i.e. zusammen mit den nichtkatholischen Christen im ökumenischen Geist] wird das Christentum zum ‚Licht der Welt’ und zum ‚Salz der Erde’ und die Kirche zum ‚hocherhobenen Zeichen unter den Völkern’.“353

Die von der Kirche zuvor geforderte Vielfalt, die sie im Sinne ihrer Katholizität unter Wahrung ihrer Einheit ermöglichen, fördern und bewahren muss, wenn sie das Prädikat „katholisch“ zu Recht tragen will, soll nicht nur in der Vielzahl ihrer je unterschiedlichen Ortskirchen konkret werden, die unter dem Haupt des Bischofs von Rom in der Gesamtkirche geeint sind und aus dieser hervorgehen, sondern auch und vor allem in der Weite und einem wahrlich „katholischen“, d.h. offenen Geist einer jeden Katholikin, eines jeden Katholiken und allen Menschen gegenüber. Es geht um eine innere, wahrlich katholische, d.h offene und einladende Haltung, mit der all jenen gegenübergetreten werden soll, die nicht oder noch nicht zur Gemeinschaft der Kirche zählen, um ihnen von Christus und seiner befreienden Botschaft zu künden. Dieser „katholische Geist“ meint also die Fähigkeit und Bereitschaft, mit Menschen anderer Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Meinungen in einen offenen Dialog zu treten, sie gewissermaßen in die Communio eines Diskurses über den christlichen Glauben zu integrieren, so wie Paulus es auf dem Areopag tut (vgl. Apg 17,16–34), ohne sie dabei gleich vereinnahmen, bevormunden, belehren oder gar vorverurteilen zu wollen. Dabei, und dies gehört gleichermaßen zu einem wahrhaft „katholischen Geist“, gilt es, die eigene Integrität zu wahren, sprich das Stehen im katholischen Glauben und das „sentire cum ecclesia“ stets zu reflektieren, zu bekräftigen und ggf. zu erneuern, sich also der Fülle der eigenen Katholizität zu vergewissern, in der die geforderte Weite gründet.

Die letzten beiden Belegstellen in AG 39 und AG 41 kommen auf die „katholischen Vereinigungen“ („catholicarum associationum“ in AG 39,2 und „associationibus catholicis“ in AG 40,2) zu sprechen, das „catholica“ ist hier im Sinne der Denominationsbezeichnung „katholisch“ zu lesen, in denen der missionarische Eifer gefördert, die aktive Teilhabe an der Sendung der Kirche bewusst gemacht und missionarische Berufungen geweckt werden sollen.

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