Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 21
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Im Zusammenhang mit den START-Verhandlungen (Strategic Arms Reduction Treaty) die Festlegung einer bestimmten Zahl von Raketen, deren nukleare Gefechtsköpfe jeweils unterhalb einer 1987 in Washington festgelegten Gefechtskopfzahl reduziert werden dürfen. Dahinter stand das Bestreben, die Zahl der Trägersysteme zu vergrößern, um deren Einsatzflexibilität zu erhöhen und ihre Attraktivität als Ziel eines gegnerischen Vernichtungsschlages zu vermindern.
DPKO
(engl.: Department of Peacekeeping Operations)
VN-Hauptabteilung für Friedenssicherungseinsätze
DPO
(engl.: Department of Peace Operations)
VN-Hauptabteilung für Friedensoperationen
Dresdener Erlass
Erlass des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) vom 1. April 2012 für die Grundsätze zur Spitzengliederung, zu Unterstellungsverhältnissen und zur Führungsorganisation im BMVg und in der Bundeswehr.
Wesentliche Inhalte sind:
•Der Generalinspekteurs der Bundeswehr (GenInspBw) ist truppendienstlicher Vorgesetzter der Soldaten in den Streitkräften und Teil der Leitung BMVg.
•Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche außerhalb des Ministeriums.
•Die Abteilungen im BMVg und die Dienststellen in der Bundeswehr werden statusübergreifend mit militärischem und zivilem Personal besetzt.
Dringlichkeitssitzung
Bezeichnung der Zusammenkunft des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-SR) außerhalb der Reihe regelmäßiger Sitzungen, aufgrund des Antrages eines Staates, eine Frage oder Streitigkeit den Frieden betreffend an den VN-SR heranzutragen. Ob die antragstellende Nation, wenn sie nicht Mitglied des VN-SR ist, bei der Sitzung anwesend sein kann, entscheidet der VN-SR nach Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch), Art. 32.
Dritte Welt
Ursprünglich Bezeichnung für die Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, die nicht zu den kapitalistischen (Erste Welt) oder sozialistischen (Zweite Welt) Industriestaaten gehörten. Der Begriff wurde 1952 durch den französischen Demografen Alfred Sauvy geprägt und bezog sich auf die kolonialisierten, unterentwickelten Staaten. Gleichzeitig formierte sich während des Kalten Krieges die Gruppe der blockfreien Staaten, die sich 1955 als ~ oder dritter Block bezeichneten (neben dem Westen und dem Ostblock). Hierzu gehörten Staaten wie Indien, Ägypten, Indonesien oder Jugoslawien.
Als gemeinsame Merkmale für die etwa 130 Staaten der ~ wurden in den vergangenen Jahrzehnten Defizite in Schlüsselbereichen wie Industrialisierung, wirtschaftliche Entwicklung, Infrastruktur, Bildungs- und Gesundheitswesen und Politik angesehen. Mittlerweile wird angesichts der großen Unterschiede eine Unterteilung in Schwellenländer (Newly Industrialized Countries) und Vierte Welt (Least Developed Countries) für sinnvoller erachtet. Zur ersten Gruppe gehören Staaten wie Brasilien, China oder Singapur. Zur zweiten Gruppe gehören rund 40 Staaten, darunter die meisten afrikanischen Staaten, die den Anschluss an die globalisierte Welt verloren haben. Die Begriffe der Ersten und Zweiten Welt haben nach dem Ende des Ost-West-Konflikts ihre politische Bedeutung verloren. Entwicklungshilfe; Entwicklungsländer; Entwicklungspolitik; Blockfreie Staaten; Gruppe der 77
Drittstaaten, sichere
»Sichere Drittstaaten« sind nach § 26a Asylverfahrensgesetz und den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz. Wenn ein Ausländer bereits einen dieser Staaten erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland schon an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem »sicheren Drittstaat« einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen.
Drittstaatensysteme
Die Nuklearwaffen, die nicht zu den Nuklearpotenzialen Russlands und der Vereinigten Staaten von Amerika gehören und nicht in die Rüstungskontrollverhandlungen einbezogen waren oder sind.
Drohne
Unbemanntes Luftfahrzeug zur Aufklärung oder zum Waffeneinsatz, das zum Startplatz zurückgelenkt werden kann. ~ unterscheiden sich damit von Marschflugkörpern, die beim Einsatz detonieren und sind auch keine autonomen Waffen (engl.: Lethal Autonomous Weapons Systems – LAWS), die sich gänzlich der menschlichen Verfügungsgewalt entziehen. Die Bundeswehr setzt seit März 2010 Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron erfolgreich in Afghanistan ein. Parallel dazu führte der gerade von den USA in Afghanistan geführte Drohnenkrieg zu internationalen Protesten, da die außergerichtlichen Tötungen mit bewaffneten ~ weithin als völkerrechtswidrig eingeschätzt wurden. Auch führten amerikanische Drohneneinsätze zu hohen Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung. Aus diesem Grund verschob der Deutsche Bundestag seit 2012 mehrfach die Entscheidung über eine Bewaffnung der von der Bundeswehr genutzten ~. 2020 schob das Bundesministerium der Verteidigung erneut eine öffentliche Debatte über die Beschaffung von bewaffneten ~ an, um den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz den notwendigen Schutz zukommen zu lassen. Dies führte zu einem heftigen Streit innerhalb der Regierungskoalition.

Drohne
Quelle: BMVg
Drohpolitik
In den internationalen Beziehungen die Politik eines Staates, die durch glaubhafte Androhung von Machtmitteln die Politik in anderen Staaten/Staatengemeinschaften so beeinflussen will, dass diese ihre Politik nach dem Willen des Bedrohenden ausrichten.
Dual Capable Systems
Waffensysteme, die sowohl zum Einsatz von konventionellen als auch Nuklearwaffen verwendbar sind. Hieraus erwachsen Probleme für Rüstungskontrolle hinsichtlich der Verifikation.
Dual Use
Technologien oder Produkte, die sowohl für zivile als auch für militärische Nutzung Verwendung finden können. ~-Technologien werden meist für den zivilen Markt entwickelt und sind oft ohne weitere Anwendungsentwicklung militärisch nutzbar. Grundsatzartikel »Rüstungsexportkontrolle«
Dualismus
In der internationalen Politik das konkurrierende Nebeneinander von Staaten/Staatengemeinschaften in der Ausübung von Macht.
Dubliner Übereinkommen
Völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (»Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags vom 15. Juni 1990«), der die Verteilung der Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union regelt und für alle Mitgliedstaaten am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist.
Nach dem Übereinkommen ist nur ein einziger, nach objektiven Kriterien zu bestimmender Vertragsstaat für die Prüfung eines Asylantrags, der in einem der Vertragsstaaten gestellt wird, zuständig. Ein vorrangiges Kriterium ist hierbei, ob ein Familienmitglied des Asylsuchenden bereits als Flüchtling von einem Vertragsstaat anerkannt ist. Von Bedeutung ist außerdem, welchem Staat es zuzurechnen ist, dass der Asylsuchende das Vertragsgebiet betreten hat (durch Erteilung eines Visums, durch Ermöglichung der sichtvermerksfreien oder illegalen Einreise über die EU-Außengrenze). Nur wenn auf Grundlage dieser Kriterien der zuständige Staat nicht bestimmt werden kann, ist subsidiär der Mitgliedstaat zuständig, in dem zuerst ein Asylantrag gestellt worden ist.
Mit diesen klaren Zuständigkeitsbestimmungen soll gewährleistet werden, dass sich kein Vertragsstaat als unzuständig ansieht. Daher haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, jeden in ihrem Hoheitsgebiet oder an der Grenze gestellten Asylantrag zu prüfen. Es soll auch vermieden werden, dass ein Asylbewerber gleichzeitig oder nacheinander Asylanträge in mehreren Vertragsstaaten stellt (sog. »Asylhopping«).
Durchhaltefähigkeit
1. Fähigkeit eines Staates/Staatengemeinschaft oder Bündnisses in allen lebenswichtigen Bereichen durch Planung, Organisation und Schaffung überlebensfähiger Strukturen oder lagegerechter Entscheidungen im Falle von Krisen und Notlagen handlungsfähig zu bleiben sowie getroffene Entscheidungen umsetzen zu können.
2. Die Fähigkeit, den Einsatz von Streitkräften mit der erforderlichen Intensität und für die notwendige Dauer aufrechtzuerhalten, um die angestrebten strategischen, operativen oder taktischen Ziele zu erreichen. ~ ist gegeben, wenn die Unterstützungsleistungen für einsatzbezogen ausgebildete Kontingente einschließlich ihrer Betriebskomponenten feldmäßig über längere Zeiträume bereitgestellt werden können. Dies erfordert sowohl personell als auch materiell ausreichend dimensionierte und qualifizierte Kräfte und Mittel sowie entsprechend ausgelegte Einrichtungen, etwa Ausbildungseinrichtungen oder logistische Kapazitäten.
E
Einsätze der Bundeswehr
Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Seit 1992 beteiligt sie sich an unterschiedlichen Auslandseinsätzen, und seit 1994 sind bewaffnete Missionen grundsätzlich an Mandate des Deutschen Bundestages gebunden. Mehrere Tausend ihrer Soldaten und Soldatinnen leisten ständig Dienst im Ausland – zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Der militärische Einsatz der Bundeswehr erfolgt grundsätzlich im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, wie den Vereinten Nationen oder der NATO. Grundlage hierfür sind entsprechende Beschlüsse der Regierung und – bei bewaffneten Auslandseinsätzen – des Deutschen Bundestages.
Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der politischen Entwicklung Europas und der Welt verbunden. Der Bogen aktueller sicherheitspolitischer Herausforderungen für Deutschland reicht von West- über Zentralafrika und Somalia über den Nahen und Mittleren Osten bis nach Afghanistan und Pakistan. Mit dem Beschluss der Indo-Pazifik-Leitlinien im September 2020 erklärte die Bundesregierung auch diesen Teil des Globus zu einer für Deutschland sicherheitspolitisch relevanten Region, in der sich Deutschland stärker als gestaltender Akteur und Partner engagieren möchte. Risiken und Bedrohungen entstehen heute vor allem aus zerfallenden und zerfallenen Staaten sowie aus dem Wirken des internationalen Terrorismus. Hinzu kommt, dass viele der heutigen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht klar voneinander abgegrenzt werden können, sondern miteinander verwoben sind. Aufgabe der Bundeswehr ist es, einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zur außenpolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands zu leisten. Die Achtung des Völkerrechts, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie Partnerschaft und Kooperation sind heute prägende Elemente der Auslandseinsätze. Das Engagement im Rahmen der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist ein wesentlicher Teil des Aufgabenspektrums der Bundeswehr. Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen heute überwiegend in einem ganzheitlichen, vernetzten und multilateralen Ansatz. Dabei wird stets versucht, politische, diplomatische und militärische Instrumente auf Grundlage eines ressortübergreifenden Sicherheitsverständnisses miteinander zu verknüpfen. Wichtiges Ziel der Auslandseinsätze der Bundeswehr ist es, dabei auch die Befähigung der Partnerländer und Regionalorganisationen zur eigenverantwortlichen Übernahme von Aufgaben insbesondere im Bereich Sicherheitsvorsorge zu fördern. Im Juni 2021 ist die Bundeswehr mit ca. 2.500 Soldatinnen und Soldaten in elf Einsätzen auf drei Kontinenten und dem Mittelmeer einer der großen Truppensteller für internationale Friedenseinsätze. Zusätzlich zu den Auslandseinsätzen ist die Bundeswehr derzeit in sechs sogenannten anerkannten Missionen und sonstigen Verpflichtungen gebunden. Von den seit 1992 in die Auslandseinsätze und anerkannten Missionen entsandten Bundeswehrangehörigen starben insgesamt 114 Soldaten. 37 Soldaten fielen in Gefechten oder durch Fremdeinwirkung, 77 kamen durch sonstige Umstände ums Leben. (Quelle Bundeswehr)
Siehe auch www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr
Aktuelle Einsätze – Europa
KFOR (Kosovo Force)
Seit 1999 tragen deutsche Soldaten zur Stabilität Kosovos bei. Seit mehr als 20 Jahren hat die Kosovo Force (KFOR) den Auftrag, ein multiethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Umfeld mit aufzubauen und dies militärisch abzusichern. Dazu gehören auch die Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationaler ziviler Präsenz in Kosovo sowie die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.
Die deutsche militärische Beteiligung erfolgt auf Grundlage eines Mandates, dem der Deutsche Bundestag erstmalig am 11. Juni 1999 zugestimmt hat und das auf Antrag der Bundesregierung jährlich fortgeschrieben wird. Eine fortgesetzte Beteiligung deutscher Soldaten an ~ liegt im deutschen sicherheitspolitischen Interesse. Unverändert bleibt die internationale Truppenpräsenz als ein essenzieller Bestandteil zur Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes im Kosovo sowie der Sicherstellung der Bewegungsfreiheit, insbesondere im Norden Kosovos. Falls sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte, ist KFOR als sog. »Third Responder« unverändert in Ergänzung zu den kosovarischen Kräften (First Responder) und zur Formed Police Unit (FPU) im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX (Second Responder) in die Sicherheitsarchitektur integriert.
Es gelingt den kosovarischen Sicherheitsorganen, der Kosovo Police (KP) und der Kosovo Security Force (KSF), zunehmend, die Sicherheit zu gewährleisten. Seit mehreren Jahren war kein Eingreifen seitens EULEX oder ~ gefordert, wobei ~ zuletzt im Mai 2012 aktiv eingreifen musste. Auch wenn weiterhin ein latentes Konflikt- und Eskalationspotenzial im Norden Kosovos besteht, ist die Sicherheitslage in der Republik Kosovo insgesamt ruhig und stabil.
Im Rahmen mehrerer Anpassungen des ~-Einsatzes seitens der NATO wurde die Truppenstärke der internationalen Gemeinschaft von rund 50.000 Soldaten zu Beginn 1999 sukzessive reduziert, sodass heute noch ca. 3.500 Soldaten aus 27 Nationen vor Ort sind. Parallel wurde auch die deutsche Mandatsobergrenze von 8.500 auf heute 400 Soldaten sowie die tatsächliche Zahl der eingesetzten deutschen Soldaten von ca. 5.800 1999 auf rund 60 2021 gesenkt. Zeitweise gehörte Deutschland zu den größten Truppenstellern in ~ und stellte mehrfach auch den Kommandeur der NATO-Mission.
Seit 2016 engagiert sich Deutschland zudem im NATO Advisory and Liaison Team (NALT), u. a. mit der Gestellung des Director NALT (Brigadegeneral). NALT berät die kosovarischen Sicherheitsorgane und ist damit das Instrument der NATO, das zeitlich und inhaltlich über ~ hinausgeht und langfristig entscheidenden Einfluss auf die Strukturen von Kosovo bewahren soll.
Aktuelle Einsätze – Afrika
EUNAVFOR Somalia (European Union Naval Force Somalia) – Operation ATALANTA
Die Anti-Piraterie-Mission wurde im Dezember 2008 als erster maritimer Einsatzverband der Europäischen Union ins Leben gerufen. ~ erfolgt auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und des Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit Beschlüssen des Rates der Europäischen Union (EU). ~ ist Teil des gemeinsamen Handelns der Europäischen Union im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und entspricht der in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) eingegangenen Verpflichtung zur substanziellen Unterstützung gemeinsam beschlossener GSVP-Missionen und -Operationen. Sie dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt vor der Küste Somalias, der Pirateriebekämpfung sowie insbesondere dem Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) und jenen der Mission AMISOM der Afrikanischen Union. Die ~ hat in den vergangenen Jahren sehr viel bewirkt; die seit 2012 wesentliche Eindämmung der Piraterie vor Somalia und der vollständige Schutz der humanitären Transporte des Welternährungsprogramms sind ein Erfolg. Fortan wird ~ auch einen aktiven Beitrag zur Unterbindung des Waffenschmuggels nach Somalia und damit zur Durchsetzung des Waffenembargos der VN sowie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen leisten. Kernaufgabe bleibt indessen der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms und der Kampf gegen Piraterie.
Mit Beschluss 2020/2188/GASP vom 22. Dezember 2020 hat der Rat der EU das Mandat der Operation um zusätzliche Aufgaben erweitert. ATALANTA überwacht fortan auch den Handel mit Waffen, Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Holzkohle vor der Küste Somalias. Als sekundäre exekutive Aufgabe trägt Atalanta zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias bei.
Seit Juni 2021 wird die Teilnahme Deutschlands an ATALANTA mit seegehenden Einheiten der Deutschen Marine, mit qualifiziertem Einzelpersonal im Operational Headquarters in Rota/Spanien sowie im deutschen Verbindungskommando des United States Naval Forces Central Command in Manamah/Bahrain realisiert. Die Obergrenze beträgt wie in den Jahren zuvor 300 Soldatinnen und Soldaten.
EUTM Mali (European Union Training Mission in Mali)
Der Rat der EU beschloss am 8. Februar 2013 die Entsendung einer Militärmission zur Beratung und Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Deutschland ist seit Missionsbeginn mit der Bundeswehr an diesem Einsatz beteiligt und hat von Juli 2015 bis Juli 2016 den Kommandeur im Einsatzland gestellt (Mission Force Commander). Die deutsche Beteiligung zielt darauf, die malischen Streitkräfte auszubilden und zu beraten. Mit Fortschreibung des europäischen und des nationalen Mandats ist seit 2020 auch die Unterstützung der G5 Force Conjointe sowie sukzessive Missionsaktivitäten in anderen G5-Staaten möglich (hier vor allem in Niger und Burkina Faso). Die militärischen Fähigkeiten der Sicherheitskräfte sollen so weit befähigt werden, dass sie selbssttändig militärische Einsätze zum Erhalt der territorialen Unversehrtheit Malis (bzw. der G5-Staaten) und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen künftig durchführen können. Der Schwerpunkt des deutschen Missionsbeitrags lag bis 2020 in der Pionier-, Logistik- und Infanterieausbildung. Zunehmend soll nun auch die einsatzvorbereitende Ausbildung geschlossener Einheiten sowie (Niger) die Beratung und nichtexekutive Begleitung von Spezialkräften erfolgen. Weitere Ausbildungsinhalte sind moderne Menschenführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte. Im Rahmen der Ausbildungsmission wurden bis Ende 2020 rund 13.000 malische Soldatinnen und Soldaten in unterschiedlichen Lehrgängen ausgebildet. Für eine friedliche und stabile Zukunft Malis wird es darauf ankommen, die staatliche Integrität so zu festigen, dass alle malischen Bevölkerungsgruppen Anteil am politischen Prozess, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und am gesellschaftlichen Leben haben können.
MINURSO (United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara)
Am 16. Oktober 2013 hat das Bundeskabinett beschlossen, sich mit maximal vier unbewaffneten Militärbeobachtern für eine politische Lösung für den Westsahara-Konflikt im Rahmen der VN- Beobachtermission MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental) zu engagieren. Die Mission wurde 1991 eingerichtet, um den Waffenstillstand zwischen dem Königreich Marokko und der Frente Polisario (FPOL) zu überwachen und ein Referendum über den Status der Westsahara durchzuführen. Nach dem Rückzug der Kolonialmacht Spanien hatte 1976 die Frente Polisario (Frente Popular para la Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro) die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) ausgerufen. Westsahara wird heute zu 80 Prozent von Marokko kontrolliert. Gegenwärtig sind ca. 500 Kräfte bei MINURSO im Einsatz, darunter ca. 200 als Militärbeobachter.

Einsätze und anerkannte Missionen der Bundeswehr (Stand: 8/2021)
Quelle: BMVg
MINUSMA (Mission multidimensionnelle intégrée des Nations Unies pour la stabilisation au Mali)
Die am 25. April 2013 durch den VN-Sicherheitsrat mandatierte »multidimensionale integrierte VN-Stabilisierungsmission« ~ hat am 1. Juli 2013 die afrikanisch geführte Stabilisierungsmission AFISMA abgelöst. Zu den ~-Kernaufgaben gehören die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie die Unterstützung des innermalischen Dialog- und Versöhnungsprozesses, der Schutz von Zivilpersonen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unterstützung humanitärer Hilfe sowie die Unterstützung der nationalen und internationalen Justiz. Die vom Sicherheitsrat mandatierte personelle Obergrenze für die Mission liegt bei bis zu 13.289 militärischem und 1.920 polizeilichem Personal. Die humanitäre Lage in Mali hat sich seit dem Beginn der internationalen Bemühungen zwar grundsätzlich verbessert. Die schwierige Sicherheitslage im Norden und zunehmend auch im Zentrum Malis stellt für die Umsetzung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit und Maßnahmen der humanitären Hilfe aber nach wie vor eine große Herausforderung dar. Deutschland beteiligt sich seit Beginn der Mission an diesem Einsatz mit Personal in den Führungsstäben der Mission und mit Verbindungsoffizieren, mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports sowie der Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen des VN-Sicherheitsrates autorisierten französischen Kräfte. Deutschlands konkreter militärischer Beitrag zur ~-Mission besteht aus einer verstärkten gemischten Aufklärungskompanie, Objektschutzkräften und erforderlichen Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräften. Ebenfalls wird Personal für die Stäbe der Mission in Bamako und Gao bereitgestellt. Zu den von der Bundeswehr beigetragenen Fähigkeiten gehört auch die Aufklärungsdrohne Heron 1. Die aktuelle Mandatsobergrenze liegt bei 1.100 Soldatinnen und Soldaten.
MSO SG (Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN)
Die von den NATO-Mitgliedstaaten während des NATO-Gipfels in Warschau am 8. und 9. Juli 2016 beschlossene Transition der Operation Active Endeavour (OAE) in eine maritime Sicherheitsoperation wurde mit der militärischen Aktivierung der MSO SG durch SACEUR (Supreme Allied Commander Europe) am 9. November 2016 abgeschlossen.
MSO SG hat als Folgemission zum Ziel, im Mittelmeerraum einen Beitrag zu Überwachungsmaßnahmen und gemeinsamem Kapazitätsaufbau zu leisten, Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig zu erkennen sowie diesem entgegenzuwirken. Hierzu wurden die Aufgaben Seeraumüberwachung (Support to Maritime Situatonal Awarness), Kapazitätsaufbau (Contribute to security capacity building) mit Anrainerstaaten in der Mittelmeerregion und Beitrag zur Bekämpfung von Maritimem Terrorismus (Support to Maritime Counter Terrorism) aktiviert. Zusätzliche Teilaufgaben (Seeraumabriegelung, Aufrechterhaltung der Freiheit der Meere, Schutz kritischer maritimer Infrastruktur, Verhinderung der Weitergabe und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) können nach Zustimmung im Nordatlantikrat ergänzend im Rahmen von MSO SG wahrgenommen werden, ruhen aber derzeit. Eine Teilnahme kann im direct support oder im associated support erfolgen. Das Einsatzgebiet umfasst, wie schon bei OAE, das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Im Rahmen von regelmäßig angesetzten »fokussierten Operationen« wird ein bestimmter Teil des Seegebietes Mittelmeer genauer betrachtet. Dabei werden Befragungen und Seeraumüberwachung für einen definierten Zeitraum auf diesen Teil konzentriert. Die Zeiträume der »fokussierten Operationen« wurden im Laufe der Operation angepasst und ermöglichen, dass die Präsenz der Schiffe erhöht und das maritime Lagebild verbessert wird. Die Deutsche Marine beteiligt sich an der Operation von Beginn an. Dabei stellte sie im Jahr 2018 eine Fregatte im direct support sowie regelmäßig auch andere Einheiten wie Unterseeboote und Versorgungsschiffe im associated support zur Verfügung. Im associated support tragen die eingesetzten Einheiten, die sich zumeist im Transit zu anderen Missionen befinden, durch die Weitergabe von Informationen ihrer Bordsensorik zur Lagebilderstellung im Rahmen der Seeraumüberwachung bei.
UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan)
Am 8. Juli 2011 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) die Einrichtung der ~. Der neu gegründete Staat Südsudan sollte unterstützt werden, offene territoriale und ethnische Konflikte im Land friedlich zu lösen. Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit dem 15. Dezember 2013 hatte sich u. a. die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert und die humanitäre Notlage verschärft. Der Unterzeichnung eines durch die IGAD (Intergovernmental Authority on Development – Ostafrikanische Subregionalorganisation mit Sitz in Dschibuti) vermittelten Friedensabkommens 2015 folgten weitere Kämpfe im Jahr 2016. Erst 2018 konnten sich die meisten der relevanten politischen und militärischen Kräfte auf ein sog. »revitalisiertes Friedensabkommen« einigen. Es sieht die Bildung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit vor, die sich erst 2020 konstituierte. Das Abkommen ist bislang kaum umgesetzt; es kommt unverändert zu Gewaltausbrüchen, auch gegen humanitäre Helfer. Die Bewegungsfreiheit von ~ wird bislang durch alle Konfliktparteien eingeschränkt. Deutschland beteiligt sich seit Beginn der Mission mit Einzelpersonal im Hauptquartier der Mission und mit Militärbeobachtern.
Aktuelle Einsätze – Asien
OIR (Operation Inherent Resolve)
Der militärische Kampf der internationalen Anti-IS-Koalition wird seit September 2014 im Rahmen der Operation Inherent Resolve (OIR) durchgeführt. Deutschland unterstützt ~ seit Januar 2015 durch den Einsatz Ausbildungsunterstützung Irak (bis März 2018), in dessen Rahmen die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte, hier primär die nordirakischen kurdischen Peschmerga, durch Beratung, Ausbildung und Lieferung militärischen Materials im Kampf gegen den IS, unterstützt wurden, im Schwerpunkt mit Waffen und Munition.
Ab Dezember 2015 unterstützte Deutschland ~ zusätzlich im Rahmen des Bundestagsmandats Counter Daesh (CD) durch luftgestützte Aufklärung mit Tornado-Kampfflugzeugen (bis März 2020), durch Bereitstellung von Aufklärungsmitteln, Tankflugzeugen zur Luft-zu-Luft-Betankung, einer Fregatte als Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger sowie mit Personal bei AWACS und in internationalen Stäben und Hauptquartieren. Die Einsätze Ausbildungsunterstützung Irak und Counter Daesh wurden im März 2018 zum gemeinsamen Einsatz Counter Daesh/Capacity Building Iraq zusammengeführt.
Nachdem das Mandat des Deutschen Bundestags für die Beteiligung der Bundeswehr am ISAF-Einsatz am 31.12.2014 ausgelaufen war, wurde das internationale militärische Engagement unter Führung der NATO mit anderen Aufgabenschwerpunkten mit der Mission Resolute Support (RS) fortgesetzt. Mit dem Übergang zu Resolute Support ging eine deutliche Reduzierung der Truppenstärke der internationalen Gemeinschaft einher.
Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei ~ erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der NATO und auf Grundlage der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum NATO-geführten Einsatz ~.
Trotz der Fortschritte beim Aufbau einer afghanischen Sicherheitsarchitektur und nach der Übernahme der vollständigen Sicherheitsverantwortung durch die Afghanen musste man feststellen, dass weitere Hilfe notwendig ist. Die NATO entschloss sich, die afghanische Regierung und ihre Sicherheitsinstitutionen sowie insbesondere die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (ANDSF) dauerhaft in die Lage zu versetzen, die Sicherheit im eigenen Land zu gewährleisten, damit Afghanistan nicht noch einmal zum Rückzugsraum für Terroristen wird. Dazu wurden die ANDSF vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt. Hierfür wurde ab 01.01.2015 ~ eingerichtet. Deutschland beteiligte sich seit Januar 2015 mit zunächst bis zu 850 Soldaten. Im März 2021 lag die personelle Obergrenze bei 1.300 Soldaten. Als Führungsnation der Speiche Nord in Masar-e Scharif gewährleistete das deutsche Bundeswehrkontingent als Framework-Nation, unterstützt von zeitweise bis zu 20 internationalen Partnern, den Betrieb des sogenannten Train, Advise and Assist Command North (TAAC North). Insgesamt beteiligten sich Anfang 2021 noch 37 Nationen an ~.
Die eingesetzten Kräfte der Mission hatten keinen expliziten Kampfauftrag, sondern konzentrierten sich auf Ausbildung, Beratung und nichtkinetische Unterstützung der afghanischen Korpsebene.
