Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 22
Die NATO-Rat hat am 14. April 2021 das Ende der Mission ~ beschlossen. Die Rückverlegung aller deutschen Kräfte wurde Ende Juni 2021 abgeschlossen und der Einsatz beendet.
UNMHA (United Nations Mission to support the Hodeidah Agreement)
Der Krieg im Jemen ist Resultat des gescheiterten Transitionsprozesses nach den Umbrüchen des »Arabischen Frühlings«. Eine politische Lösung ist in weite Ferne gerückt. Mit der Ausbreitung von Covid-19 droht dem Land eine weitere humanitäre Katastrophe. Konflikt zwischen Huthi-Rebellen und der international anerkannten Regierung sowie dem Südübergangsrat. In ihrem Bemühen, die politische Macht im Jemen wiederzuerlangen, wird die Hadi-Regierung von einer von Saudi-Arabien geführten Koalition (SGK) politisch und militärisch unterstützt. Der Koalition gehören mehrere, vor allem sunnitische Staaten an, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Das militärische Eingreifen der Koalition wird durch Resolution 2216 des UN-Sicherheitsrats legitimiert, die u. a. den Rückzug der Huthis aus allen Gebieten fordert, einschließlich der Hauptstadt Sanaa. In Stockholm wurde unter Vermittlung der VN im Dezember 2018 u. a. eine Waffenruhe für die Stadt Hodeidah sowie die Häfen von Hodeidah, Ras Issa und Salilf beschlossen. Die Mission ~ wurde 2019 zur Unterstützung der Umsetzung des Hodeidah-Abkommens eingerichtet. Aufgabe der Mission ist insbesondere die Überwachung der Waffenruhe und die Koordinierung der Verlegung und des Rückzugs der Konfliktparteien aus Hodeidah.
Aktuelle Einsätze – Mittelmeer
EUNAVFOR MED Irini (European Union Naval Forces Mediterranean Irini)
Nachdem die Außenminister der Europäischen Union am 17. Februar 2020 vereinbart hatten, das VN-Waffenembargo gegen Libyen zu überwachen, wurde einen Monat später durch den EU-Rat die Operation Irini beschlossen. Die Europäische Union verstärkt ihre Bemühungen zur Durchsetzung des Waffenembargos der VN gegen Libyen und trägt damit durch die Einleitung einer neuen Militäroperation im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Mittelmeerraum zum Friedensprozess im Land bei. Die Hauptaufgabe von Irini (neugriechisch für »die Friedfertige«) besteht darin, einen Beitrag zur Umsetzung des VN-Waffenembargos gegen Libyen mittels Luftfahrzeugen, Satelliten und Schiffen zu leisten. Dies beinhaltet das Entdecken, Anhalten und Durchsuchen des Waffenschmuggels nach Libyen sowie verdächtiger Schiffe im Einsatzgebiet (VN-Sicherheitsrats-Resolution 2292 [2016] und Folgeresolutionen – zuletzt Resolution 2526 [2020]). Weitere Aufgaben der Mission sind das Überwachen und Sammeln von Informationen über illegale Exporte von Erdöl, Rohöl und raffinierten Erdölprodukten aus Libyen. Dabei erstellt die Operation ein Lagebild zu den illegalen Ölexporten und leitet es an die zuständigen libyschen Behörden sowie die EU weiter, um so die verborgenen Finanzierungsmöglichkeiten der Waffenlieferungen aufzudecken und einzuschränken. ~ unterstützt beim Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache/Marine und der Ausbildung von Strafverfolgungsaufgaben auf See. Weiterhin leistet die Operation Irini einen Beitrag zur Bekämpfung des Geschäftsmodells des Menschenschmuggels und Menschenhandels durch das Sammeln von Informationen im Operationsgebiet und anschließender Weitergabe von Daten hinsichtlich der Schleuserkriminalität an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die deutsche Beteiligung an der Operation ~ besteht seit März 2020, bei einer aktuellen personellen Obergrenze von 300 Soldatinnen und Soldaten.
UNIFIL (United Nations Interim Force in Libanon)
Die Mission ~, ursprünglich mit VN-SR-Resolution 425 (1978) am 19. März 1978 mandatiert, ist seit 1978 im Süden Libanons eingesetzt. Nach dem Israeli-Hizbollah-Krieg im Juli/August 2006 beschloss der Sicherheitsrat der VN die substanzielle Verstärkung der Mission, um die Waffenruhe zwischen Libanon und Israel zu überwachen und den Libanon politisch zu stabilisieren. Das Einsatzgebiet von ~ umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der »Blauen Linie« sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den libanesischen Küstengewässern sowie einem Seeraum bis etwa 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste mit dem darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich seit 2006 in einem größeren Rahmen (1. März 2021: 131 Soldatinnen und Soldaten) am UNIFIL-Einsatz auf See. Der deutsche Beitrag besteht derzeit aus einer Korvette, Stabs- und Unterstützungskräften in Limassol (Zypern) und Anteilen in den Stäben des ~ Force Headquarters in Naqoura (Libanon). Seit 15. Januar 2021 hat Deutschland zusätzlich mit einem Admiral und Stabselementen die Führung der Maritime Task Force (MTF) zunächst für 18 Monate von Land aus übernommen. Die UNIFIL MTF, in deren Rahmen das deutsche Einsatzkontingent eingesetzt ist, unterstützt die libanesische Regierung bei der Sicherung ihrer Seegrenze. Zum umfangreichen Aufgabenspektrum gehören vornehmlich die Führung der maritimen Operation, Aufklärung und Überwachung des Seegebiets innerhalb des durch die VN festgelegten maritimen Einsatzraums, die seewärtige Sicherung der libanesischen Grenze, die Kontrolle des Seeverkehrs – inklusive Kontrolle der Ladung bzw. Personen von Schiffen gemäß der durch die VN festgelegten Einsatzregeln – sowie Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall und maritime Abriegelungsoperationen. Darüber hinaus stellt Deutschland Ausbildungspersonal für die Lebanese Armed Forces (LAF) Marine.
Anerkannte Missionen – Europa
Aktivität in der Ägäis
Während des NATO Verteidigungsministertreffens am 10. Februar 2016 haben Griechenland, die Türkei und Deutschland die NATO um Unterstützung bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität im Rahmen der Flüchtlings- und Migrationskrise gebeten. Der NATO-Oberbefehlshaber Europa (SACEUR) ordnete am 11. Februar 2016 die Entsendung der Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) in die Ägäis an. Der NATO-Rat beschloss die Unterstützungsmission am 25. Februar 2016 formal. Verfassungsrechtlich liegt kein Einsatz, sondern eine Verwendung der Streitkräfte vor. Eine Mandatierung durch den Deutschen Bundestag ist für die nichthoheitlichen Aufgaben der Aufklärung und Informationsgewinnung nicht notwendig. Mit diesem Engagement trägt die NATO zum verbesserten Informationsaustausch zwischen der griechischen und der türkischen Küstenwache sowie der EU-Grenzschutzagentur Frontex in der Ägäis bei. Das ist notwendig, um das Vorgehen der nationalen Behörden gegen Schlepper und ihre Netzwerke zu optimieren. Hierfür hat die NATO eine Einsatzgruppe der SNMG 2 in die Ägäis entsandt. Die Bundeswehr beteiligt sich regelmäßig mit einem Kriegsschiff. Gemeinsames Ziel ist die Einschränkung des unkontrollierten Zugangs von Flüchtlingen in die Europäische Union und die Überwachung der Seegrenzen in der Ägäis zu unterstützen.
EFP (Enhanced Forward Presence)
Anfang 2017 startete die NATO mit der Verlegung von Soldaten nach Polen und in die baltischen Staaten. Die Mission ~ dient der Sicherung der osteuropäischen Staaten und der Abschreckung von Bedrohungen des Bündnisgebiets. Die Mitgliedstaaten reagieren mit der »verstärkten Vornepräsenz« auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und die fortgesetzte Destabilisierung der Ukraine.
~ sieht die Aufstellung von »Battlegroups« in Polen und den baltischen Staaten vor. Die vier multinationalen Gefechtsverbände bestehen aus jeweils ca. 1.000 Soldaten, die die Streitkräfte der Gastländer verstärken. Ausbildung, Training und Abschreckung bilden den Kernauftrag der Kampfverbände. Das Personal rotiert als regelmäßiges Ereignis bei ~ im halbjährlichen Rhythmus, da die NATO-Russland-Grundakte keine dauerhafte Stationierung alliierter Truppen in Osteuropa erlaubt.
Die Zusammensetzung der Gefechtsverbände variiert und erfolgt in Abstimmung mit der Gastgebernation. Polen und die baltischen Staaten bilden jeweils den Kern der multinationalen Kampfverbände. Jeder dieser Verbände wird von einer Rahmennation geführt. Diese Aufgabe haben Großbritannien, Kanada, die USA und Deutschland übernommen.
Die Bundeswehr hat die Führungsrolle für die »Battlegroup« in Litauen inne. Seit Januar 2017 verlegen Truppenangehörige nach Rukla, rund 100 Kilometer nordwestlich von der litauischen Hauptstadt Vilnius. Im März 2017 war die Einsatzbereitschaft der deutschen Truppen hergestellt. Die Kräfte werden mit ihrer kompletten Ausrüstung und allen Gefechtsfahrzeugen sowie der dazugehörigen Munition ins Baltikum verlegt: rund 500 Bundeswehrangehörige, dazu Schützenpanzer, Kampfpanzer und andere Fahrzeuge. Neben Deutschland beteiligten sich Norwegen, Belgien, Kroatien und die Niederlande am ersten NATO-Bataillon in Litauen. Im Mai 2017 war der Kampfverband mit knapp 1.000 Kräften vollständig aufgestellt. Den Kern des Gefechtsverbands bildeten mechanisierte und infanteristische Kräfte. Zeitweise wurden Verstärkungskräfte – zur ABC-Abwehr, Aufklärung oder Artillerie – hinzugezogen.
Regelmäßiges Üben des Gefechtes ist ein stetig wiederkehrendes Element und Ereignis bei ~. Bei Gefechtsübungen und Manövern trainieren die NATO-Truppen zahlreiche Szenarien, vom Häuser- und Stellungskampf bis zur Verzögerung eines anrückenden Feindes. Die Armeeangehörigen demonstrieren die multinationale Zusammenarbeit und ihre Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft. Über 3.500 Soldaten der Bundeswehr haben sich bisher an dem multinational zusammengesetzten Kampfverband beteiligt. Aktuell befinden sich weiterhin etwa 500 Bundeswehrangehörige bei ~.
EUAM Ukraine (European Union Advisory Mission Ukraine)
Auf Einladung der ukrainischen Regierung wurde 22. Juli 2014 durch EU-Ratsbeschluss die zivile EU-Mission ~ beschlossen. Ziel der Mission ist es, die Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors, einschließlich der Polizei und der Rechtsstaatlichkeit, zu unterstützen. Ihr Hauptquartier ist in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Deutschland beteiligte sich seit Missionsbeginn aktiv mit Polizistinnen und Polizisten sowie mit zivilen Experten an der Mission.
Anerkannte Missionen – Afrika
EUCAP Sahel Mali (European Union Capacity Building Mission in Mali)
Der Rat der Europäischen Union hat am 15. April 2014 die Errichtung der zivilen ~ beschlossen. ~ soll durch Ausbildung und Beratung von Polizei, Nationalgarde und Gendarmerie einen Beitrag zur Stärkung des inneren Sicherheitssektors leisten und das bisherige sicherheitspolitische Engagement der internationalen Gemeinschaft in Mali ergänzen. Missionsgebiet ist Mali. Das Missionshauptquartier befindet sich in Bamako. Seit 15. Oktober 2014 beteiligt sich Deutschland mit zivilem Personal sowie mit Polizeibeamtinnen und -beamten.
EUCAP Sahel Niger (European Union Capacity Building Mission in Niger)
Am 16. Juli 2012 hat der Rat der Europäischen Union die Errichtung der zivilen ~ beschlossen. Niger ist mit Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, illegaler Drogenhandel, Waffenhandel und Menschenhandel, insbesondere im Norden von Agadez, konfrontiert. Außerdem ist Niger in größerem Umfang regionale Transitdrehscheibe für irreguläre Migration, ~ soll durch Beratung und Ausbildung zum Aufbau der Fähigkeiten der nigrischen Sicherheitskräfte (Polizei, Nationalgarde, Gendarmerie) beitragen und diese zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus und – seit der Mandatserweiterung 2016 – auch zur Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration befähigen. Das aktuelle Mandat läuft bis zum 30. September 2022.
EUCAP Somalia (European Union Capacity Building Mission in Somalia)
Am 16. Juli 2012 beschloss der Rat der EU die nichtexekutive zivil-militärische Mission EUCAP NESTOR. Ziel dieser zivilen GSVP-Mission, an der sich in der Vergangenheit Deutschland mit zivilem Personal sowie zeitweise mit Polizistinnen und Polizisten sowie Soldatinnen und Soldaten beteiligt hat, war es, gemeinsam mit der EUNAVFOR ATALANTA und EUTM Somalia als Teil des umfassenden Ansatzes der EU die Piraterie am Horn von Afrika zu bekämpfen. Mit der Umstrukturierung und Umbenennung der Mission in ~ im Dezember 2016 wurde der Schwerpunkt der Mission auf das Land Somalia ausgerichtet. Sie zielt darauf, Somalia in die Lage zu versetzen, seine Hoheitsgewässer besser zu kontrollieren und damit effizienter gegen Piraterie vorzugehen. Zu ihren Aufgaben zählen die Beratung, Anleitung und Ausbildung der Küstenwache, der maritimen Strafjustiz und der Küstenpolizei.
Anerkannte Missionen – Multinational
SNMG 1 & 2 (Standing NATO Maritime Group 1 & 2)
Die Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG 1) besteht in der Regel aus mehreren Zerstörern und Fregatten sowie einem Versorgungsschiff der Flotten nahezu aller NATO-Mitgliedstaaten – darunter fast immer ein Schiff aus Deutschland. Mit diesen Marineschiffen sind die Hauptfähigkeiten des Verbands vor allem Kontrolle und Schutz strategisch wichtiger Seewege. Im Frieden operiert die SNMGS 1 vor allem in Nordatlantik, Nordsee und Ostsee, kann bei Bedarf aber sofort in andere Krisengebiete verlegt werden. Regelmäßig nehmen die Schiffe der SNMG 1 auch an multinationalen Großübungen und kleineren Trainingsvorhaben der NATO und weiterer Nationen teil. Diese Maritime Group ist die älteste der NATO. Gegründet wurde der Marineverband bereits 1967 als »Standing Naval Force Atlantic«; 2005 erhielt er seine jetzige Bezeichnung.
Die Standing NATO Maritime Group 2 (SNMG 2) hat den gleichen Aufbau und Zielsetzung wie die SNMG 1. Die SNMG 2 operiert normalerweise vor allem im Mittelmeer, kann nötigenfalls aber auch sofort andere Seegebiete ansteuern. In den vergangenen Jahren wurde der Marineverband in Teilen oder auch in Gänze, temporär oder auch längerfristig in Einsätze und anerkannte Missionen unter Führung der NATO integriert – darunter die abgeschlossene »Operation Active Endeavour« sowie die aktuelle »Operation Sea Guardian« und Ägäis-Aktivität. Der Verband entstand 1992 unter dem Namen »Standing Naval Force Mediterranean«; 2005 wurde sie in SNMG 2 umbenannt. Regelmäßig nehmen die Schiffe der SNMG 2 auch an multinationalen Großübungen und kleineren Trainingsvorhaben der NATO und weiterer Nationen teil.
SNMCMG 1 & 2 (Standing NATO Mine Countermeasures Group 1 & 2)
Die Standing NATO Mine Countermeasures Group 1 (SNMCMG 1) setzt sich normalerweise aus mehreren Minenabwehrbooten sowie einem Führungs- und Versorgungsschiff verschiedener NATO-Partner zusammen – darunter fast immer eines aus Deutschland. Die ~1 ist auf das Suchen und Bekämpfen von Seeminen ausgerichtet. Das beinhaltet auch, Munitionsaltlasten aus vergangenen Kriegen und Konflikten zu beseitigen. Der Verband ist im Raum Nordeuropa unterwegs, vor allem im Englischen Kanal, in Nordsee und Ostsee. Wenn gefordert, kann sie aber auch in anderen Regionen operieren. Regelmäßig nehmen die Schiffe der ~1 auch an multinationalen Großübungen und kleineren Trainingsvorhaben der NATO und weiterer Nationen teil. Dieser Minenabwehrverband wurde 1973 als »Standing Naval Force Channel« aufgestellt; 2005 wurde er zuletzt umfirmiert zur heutigen ~1.
Die Standing NATO Mine Countermeasures Group 2 (SNMCMG 2) hat den gleichen Aufbau wie die ~1. Der Verband ist ganzjährig vor allem im Mittelmeer als regionaler Schwerpunkt, aber auch in den angrenzenden Seegebieten unterwegs und trainiert alle Aspekte der Minenkampfführung und ist auf das Suchen und Bekämpfen von Seeminen ausgerichtet. Das beinhaltet auch, Munitionsaltlasten aus vergangenen Kriegen und Konflikten zu beseitigen. Wenn gefordert, kann sie aber auch in anderen Seegebieten operieren. Regelmäßig nehmen die Schiffe der ~2 auch an multinationalen Großübungen und kleineren Trainingsvorhaben der NATO und weiterer Nationen teil. Diese jüngste Maritime Group der NATO wurde 1999 aktiviert. Die heutige Bezeichnung ~2 erhielt sie 2005.
East African Community (EAC)
Die ~ ist eine im November 1999 begründete Regionalorganisation ostafrikanischer Staaten (Kenia, Uganda, Tansania, Burundi, Ruanda) mit Hauptquartier in Arusha, Tansania. Sie soll friedensfördernd auf regionale und grenzüberschreitende Konflikte einwirken.
Ebenen militärischer Führung
Ebenen der Militärstrategie, der Operation und der Taktik, die der gedanklichen Zuordnung inhaltlicher Aufgaben dienen. ~ sind begrifflich und inhaltlich von militärischen Führungsebenen zu unterscheiden. Die Aufgaben militärischer Führung sind flexibel und lageabhängig jeweils den am besten geeigneten militärischen Führungsebenen zuzuordnen.
ECAP (European Capabilities Action Plan)
Grundsatzartikel »Europäische Union«
Effects Based Approach to Operations (EBAO)
(dt.: Wirkungsorientierter Ansatz für Operationen)
Der ~ stellt einen sicherheitspolitisch breiten Ansatz militärischer, ziviler und wirtschaftlicher Instrumente zum Krisenmanagement dar, mithilfe dessen diese planmäßig, angemessen und unter Nutzung der jeweiligen Stärken zur Erreichung des politischen Ziels (end state) koordiniert und bestmöglich zur Wirkung gebracht werden sollen. ~ zielt in seiner umfassenden, ressortübergreifenden Perspektive weit über rein militärische Transformationsansätze hinaus. Kernelement des ~ ist ein übergeordneter Führungsprozess, der es ermöglicht, gestützt auf ein Netzwerk staatlicher und nichtstaatlicher Sachkenntnis und Instrumente, einzelstaatliche Macht frühzeitig und konzertiert zur Anwendung zu bringen, um maximale Wirkung zu erzielen.
Effects Based Operations
(dt.: Wirkungsorientierte Operationen)
Im Zusammenhang mit den komplexen Erfordernissen zeitgemäßer Sicherheitspolitik und des demokratischen Nation-Building entwickelter Begriff zur Erreichung eines vorgesehenen strategischen Ergebnisses durch synergetische Anwendung des gesamten Spektrums direkter und indirekter Effekte. Hierbei kommen diplomatische, psychologische, militärische und wirtschaftliche Instrumente zur Anwendung. Der Fokus liegt auf den funktionalen und systematischen Effekten auch jenseits der direkten physischen Einwirkung auf die taktische, operative oder strategische Ebene.
EFTA Europäische Freihandelsgemeinschaft
EFP (Enhanced Forward Presence)
Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«
EG Europäische Gemeinschaften
EHG 2010
Grundsatzartikel »Europäische Union«
Eid
1. In der Regel feierliche Bekräftigung einer Aussage mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel.
2. Kulturhistorisch und anthropologisch bedeutsames Urphänomen, das sich bei nahezu allen Völkern und Kulturen findet und das bis in unsere Zeit hohe Bedeutung für die Wahrheitsfindung und Einhaltung wichtiger Versprechen hat.
3. In der Bundesrepublik Deutschland wird der ~ entweder vor der Übernahme bestimmter Pflichten wie beim Amtseid der Regierungsmitglieder, beim Diensteid der Beamten und Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, beim Richtereid der Richter oder im Anschluss an eine Aussage (Zeugen- und Sachverständigeneid vor Gericht) geleistet. Er kann bei Vorliegen besonderer gesetzlicher Voraussetzungen verweigert werden (Eidesverweigerung), z. B. durch Zeugen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. In der Bundeswehr schwört der Soldat, der sich als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat verpflichtet hat, folgenden ~: »Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.« Danach kann der Zusatz folgen: »So wahr mir Gott helfe.« Dienstherr; Feierliches Gelöbnis
Einberufung
Zustellung eines Einberufungsbescheides/Dienstleistungsbescheides, mit dem Wehrpflichtige/Dienstleistungspflichtige zur Ableistung des Grundwehrdienstes, von Wehrübungen und des unbefristeten Wehrdienstes im Verteidigungsfall verpflichtet wurden bzw. werden sollten.