Kitabı oku: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik», sayfa 9

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Balance of Power

 Mächtegleichgewicht

Balfour-Deklaration
 Grundsatzartikel »Nahost-Konflikt«
Balkanisierung

Populistisch Prozess der Aufspaltung oder des Auseinanderbrechens eines Staates oder Herrschaftsgebietes in eine Anzahl zersplitterter und miteinander konkurrierender oder feindlicher Gemeinwesen.  Balkankonflikt

Balkankonflikt

In der Folge des Zusammenbruchs der Sowjetunion und dem Ende des Ost-West-Konflikts seit 1991 andauernder  Konflikt auf dem Balkan, der bislang zu vier  Kriegen führte:

•Krieg in Slowenien (1991)

•Krieg in Kroatien (1991–1995)

•Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)

•Krieg im Kosovo (1999).

Krieg in Slowenien (1991)

Am 25. Juni 1991 verkündeten Slowenien und Kroatien nach langem Tauziehen auf diplomatischer Ebene ihre Souveränität. Der Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien folgten. Serbien reagierte mit der Mobilisierung der Volksarmee und ging militärisch gegen Slowenien vor. Das Einwirken der  Europäischen Gemeinschaften (EG) und der  Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verhinderte eine weitere  Eskalation des Konflikts.

Krieg in Kroatien (1991–1995)

Während sich Serbien schnell mit dem Ausscheiden Sloweniens aus dem jugoslawischen Staat abfand, lagen die Verhältnisse in Kroatien anders. Dort kam es zu häufigen Zusammenstößen zwischen  Einheiten Kroatiens und Serben aus der slawonischen Krajina, in die die jugoslawische Volksarmee eingriff. Serbische  Milizen begannen mit der Vertreibung der Kroaten aus der Krajina. Die Krajina-Serben eroberten gemeinsam mit der jugoslawischen Bundesarmee etwa 30 Prozent Kroatiens. Nachdem 1992 der Krieg in Kroatien vorläufig beendet worden war, konnten die Kroaten die Krajina mit einem militärischen Gegenschlag zurückerobern. Ein Großteil der Serben wurde vertrieben.

Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)

Im April 1992 anerkannte die  EG Bosnien-Herzegowina als unabhängigen Staat. Am 7. April 1992 riefen die bosnischen Serben ihren eigenen Staat aus. Gleichzeitig kam es zu ersten Kämpfen zwischen Regierungsarmee und den Serben, die in wenigen Monaten annähernd 70 Prozent des Landes eroberten. Die Kroaten antworteten mit der Ausrufung der Kroatischen Republik Herceg-Bosna mit der Hauptstadt Mostar. Dies führte zu einem Bruch der moslemisch-kroatischen Militärallianz gegen die Serben bis hin zur militärischen Konfrontationen zwischen Kroaten und Moslems. Im März 1994 gelang die Schaffung eines neuen  Bündnisses zwischen Kroaten und Muslimen, das die Wende des Krieges herbeiführte und die Serben in die Defensive drängte. Aufgrund der so eingetretenen Frontstellung wurde es möglich, den Krieg zu beenden.  Dayton-Abkommen

Krieg im Kosovo (1999)

Wesentliche  Konfliktursache im Kosovo war die faktische Aufhebung der seit 1974 in der jugoslawischen Verfassung garantierten  Autonomie des Kosovo durch den serbischen Präsidenten Milosevic. In der Zeit von Mai 1992 bis Februar 1998 häuften sich die Zusammenstöße zwischen der  Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) und serbischen Sicherheitskräften. Eine eingerichtete  Kontaktgruppe regte auf mehreren Treffen einen Aktionsplan zur Befriedung an. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-SR) verhängte in seiner Resolution 1160 (1998) ein Waffenembargo gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ). Serbisch-albanische Gespräche zur Lösung des Konflikts blieben ohne Ergebnis. Im Juni 1998 hielt die NATO an der  Grenze zum Kosovo in Albanien und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien Luftmanöver ab. Anfang Juli nahm eine internationale  Beobachtergruppe (Kosovo Diplomatic Observer Mission – KDOM) ihre Tätigkeit im Kosovo auf. Trotz der Zusage Milosevics, die jugoslawischen Offensiven zu beenden, dauerten die Kämpfe unvermindert an. Berichte über Massaker und Massengräber häuften sich. Weiter steigende Flüchtlingszahlen sowie der bevorstehende Winter ließen eine humanitäre Katastrophe erwarten. Ab dem 21. Dezember 1998 kam es zu Feuergefechten unter Einsatz schwerer Waffen zwischen der jugoslawischen  Armee und UCK-Kämpfern. Nach einer weiteren Eskalation der Lage bestellte die Kontaktgruppe (KG) die Konfliktparteien zu direkten Verhandlungen am 6. Februar 1999 in Rambouillet bei Paris ein. Trotz intensiven Dialogs war Belgrad nicht zu ernsthaften Verhandlungen bereit. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zog am 20. März 1999 ihre  Beobachter aus dem Land ab. Am 23. März 1999 erteilte der NATO Generalsekretär die Weisung, mit  Luftangriffen gegen Ziele in der BRJ zu beginnen. Nach mehreren Wochen konstanter Luftschläge gegen serbische Streitkräfte schlossen die G8-Außenminister am 8. Juni auf dem Petersberg bei Bonn und in Köln die Ausarbeitung einer Resolution zur Beendigung des Konflikts ab. Belgrad erklärte seine Bereitschaft zur Annahme der G8-Forderungen. Als die jugoslawischen Truppen nachweislich mit dem Rückzug begannen, suspendierte die NATO am 10. Juni 1999 die Luftschläge gegen die BRJ. Damit war der Weg für die Errichtung einer internationalen militärischen Sicherheitspräsenz ( Kosovo Force – KFOR) sowie für eine internationale zivile Präsenz (UNMIK) frei, mit deren Einrichtung der VN-GS beauftragt wurde.

Ballistic Missile Defense

 Ballistische Raketenabwehr

Ballistische Flugbahn

Flugbahn eines Geschosses bzw. eines  Flugkörpers nach Beendigung des Antriebs, bestimmt durch Schwerkraft und Aerodynamik.  Ballistischer Flugkörper

Ballistische Raketenabwehr

(engl.: Ballistic Missile Defense – BMD)

Verfahren und Systeme zum Schutz eines Territoriums vor Raketenangriffen.

Erste Versuche zur Entwicklung einer ~ gehen auf die 60er-Jahre zurück. Die technischen Möglichkeiten reichten damals nur für ein  ABM-System, bestehend aus bodengestützten Abfangraketen, zum Schutz begrenzter Räume. Mit dem  ABM-Vertrag vom 26. Mai 1972 wurde der Aufbau von ABM-Systemen begrenzt. Die USA bauten ihr System in den 70er-Jahren ab, während das sowjetische System weiterhin einsatzbereit gehalten wurde. Am 23. März 1983 leitete der damalige US-Präsident Ronald Reagan mit der Strategischen Verteidigungsinitiative (SDI) ein langfristiges Forschungs- und Entwicklungsprogramm gegen die  Bedrohung durch strategische Nuklearraketen ein, das von den folgenden US-Regierungen auf den Schutz gegen begrenzte Angriffe mit ballistischen Raketen eingeengt wurde. ABM-Vertrag; Theater Missile Defense; Raketenabwehr

Ballistischer Flugkörper

Rakete zum Transport eines  Gefechtskopfes.

Baltikum

Historische Bezeichnung für die Länder Estland, Lettland und Litauen. Nach dem Ersten Weltkrieg unabhängig, wurden sie 1940 von der Sowjetunion annektiert. Im Frühjahr 1990 erklärten die drei baltischen Staaten ihre erneute Unabhängigkeit. Sie wurden am 17. September 1991 Mitglieder der Vereinten Nationen. Der NATO-Beitritt erfolgte am 29. März 2004, der Beitritt zur EU am 1. Mai 2004.

Barcelona-Prozess

Auf der Außenministerkonferenz der Mitgliedstaaten der  EU und zwölf Mittelmeer-Anrainern Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und Palästinensische Autonomiebehörde wurde im November 1995 in Barcelona ein Programm zur Förderung der Stabilität im Mittelmeerraum und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und dem Mittelmeerraum beschlossen. Der ~ ist das einzige Forum außerhalb der VN, an dem die arabischen Staaten und Israel gemeinsam teilnehmen. Dieser hier begonnene ~ bildet seither den institutionellen Rahmen der Mittelmeerpolitik der EU mit Blick auf die Partner südlich des Mittelmeers. Der ~ zielt darauf ab, den Frieden und die Stabilität in der Region auf eine solidere Grundlage zu stellen und einen politischen Dialog einzuleiten, der sich an den gemeinsamen Werten der Partnerländer – wie beispielsweise  Demokratie und Rechtstaatlichkeit – orientiert. Ein weiteres Ziel sind die Verhütung und Beilegung von Konflikten sowie größerer Wohlstand, der insbesondere durch die Einrichtung einer Freihandelszone bis 2010 und erweiterte Zusammenarbeit angestrebt wird.

Vor diesem Hintergrund führt die Partnerschaft Europa-Mittelmeer die Mitgliedstaaten der Union und die Mittelmeerländer in einem breit angelegten Partnerschaftsprogramm zusammen, das drei Teile umfasst: Politik und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen sowie Soziales und Kultur. Die stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Migration und soziale Integration sind weitere wichtige Bestandteile des Prozesses.

Die Partnerschaft soll auf zwei Ebenen verwirklicht werden, und zwar auf der bilateralen und der regionalen Ebene. Auf bilateraler Ebene richten sich die Beziehungen nach den Besonderheiten der einzelnen Partnerländer, wobei die Assoziationsabkommen zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern einen wichtigen Aspekt darstellen. Unterstützt wird der Prozess ebenfalls durch Finanzhilfen der Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank.

Seit dem Gipfeltreffen zum zehnten Jahrestag finden einmal jährlich gegen Jahresende Außenministertreffen statt, um jährliche konkretisierte Umsetzungsmaßnahmen des vereinbarten Fünfjahresprogramms zu beschließen.

Auf Initiative Frankreichs verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 13. Juli 2008 auf eine Transformation des ~ in eine Mittelmeerunion mit dem Ziel, der Euro-Mediterranen Partnerschaft neuen Schwung zu verleihen und die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln (»Union für den Mittelmeerraum«). Ihr gehören alle Mitgliedstaaten der EU und 15 Partnerstaaten aus dem Mittelmeerraum an.  Mittelmeerunion

Baruch-Plan

Von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 14. Juni 1946 durch ihren Delegierten Bernard Mannes Baruch bei der Atomenergiekommission der Vereinten Nationen (VN) vorgelegter Plan zur Kontrolle aller nuklearen Angelegenheiten und zur Verhinderung des militärischen Gebrauchs der Nukleartechnologie. Zugleich Vorschlag zur Schaffung einer  Internationalen Atomenergiebehörde und Verzicht der USA auf ihre Nuklearwaffen. Ablehnung durch die Sowjetunion, die damit die Festschreibung des US-Monopols an nukleartechnischem Wissen verhindern wollte. Beginn der nuklearen Rüstungsdynamik.

Battlegroup

 Grundsatzartikel »Europäische Union«

Beauftragte/r der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

In der Bundesrepublik Deutschland Abteilungsleiter/-in des  Auswärtigen Amtes, als persönliche/r ~ dem  Bundesminister des Auswärtigen für Konzeption und Gestaltung der Rüstungskontrollpolitik verantwortlich.  Jahresabrüstungsbericht

Beauftragter für Reservistenangelegenheiten (BResAngelBw)

In der Bundesrepublik Deutschland vom  Generalinspekteur der Bundeswehr (Bw) beauftragter General/Admiral, der streitkräftegemeinsame Aufgaben nach den Vorgaben der  Konzeption Reserve der Bw wahrnimmt. Die Aufgabe ist dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bw übertragen. Der BResAngelBw wird fachlich durch ein Referat im BMVg und durch das  Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten (KompZResAngelBw) unterstützt.

Bedrohung

Sicherheitspolitisch die Wahrnehmung einer existenziellen Gefährdung eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines  Bündnisses durch die Politik eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft, die, meist gestützt auf überlegene militärische Machtmittel, Gefahren für deren Sicherheit, Souveränität und Integrität birgt.

Der Begriff gewann seine Dimension in der Phase des  Kalten Krieges. In diesem Sinne wird ~ als eine existenzielle Gefährdung durch den jeweiligen Gegner verstanden, der in der Regel durch seine ideologisch geprägten Absichten (»intentions«) und mit dem ihm zur Verfügung stehenden Potenzial (»capabilities«) eine ständige ~ bedeutet. Nach der Annexion der Krim durch Russland hat der klassische Bedrohungsbegriff wieder an Bedeutung gewonnen.

Bedrohungsperzeption

Wahrnehmung oder Einschätzung der politischen Haltung eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines  Bündnisses mit Blick auf die Souveränität, Integrität und Sicherheit des eigenen Territoriums und seiner Gesellschaftsordnung.  Bedrohung; Risiko

Befehl

1. Weisung, Anweisung,  Auftrag zur Ausführung.

2. In der  Bundeswehr eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein ~ darf nicht befolgt werden, wenn er die Ausführung einer Straftat bedeutet. Wehrrecht

Befehl und Gehorsam

1. Bezeichnung für die spezifisch militärische Form von Unterstellungsverhältnissen.

2. In der Bundeswehr ist nach Wehrstrafgesetz (WStG), § 2 Nr. 2 der  Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Wer militärischer Vorgesetzter ist, bestimmt das Soldatengesetz (SG), § 1 Abs. 5. Einzelheiten regelt die Verordnung über die militärischen Vorgesetztenverhältnisse. Der Vorgesetzte hat die gesetzliche Pflicht (§ 10 Abs. 4 SG), nur rechtmäßige Befehle zu erteilen, d. h., er darf seine Befehlsbefugnis nur zu dienstlichen Zwecken ausüben und muss die Gesetze, das Völkerrecht sowie die Dienstvorschriften beachten. Der Untergebene, an den sich der Befehl richtet, ist gemäß SG § 11 zum Gehorsam verpflichtet, soweit es sich um einen verbindlichen Befehl handelt. Er darf Befehle nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde; er braucht Befehle nicht auszuführen, die aus anderen Gründen unverbindlich sind, zum Beispiel wegen fehlenden dienstlichen Zwecks, Verstoßes gegen die Menschenwürde oder Unzumutbarkeit der Ausführung. Kommt der Soldat verbindlichen Befehlen nicht nach, begeht er nicht nur eine Dienstpflichtverletzung, sondern kann nach dem Wehrstrafgesetz zur Verantwortung gezogen werden.

Befehls- und Kommandogewalt

1. Weisungsbefugnis über Streitkräfte.

2. In der Bundesrepublik Deutschland geht im  Frieden und in der  Krise die ~ gem.  Grundgesetz (GG) Art. 65a vom  Bundesminister der Verteidigung aus. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die ~ gem. GG Art. 115b auf den  Bundeskanzler über.  Bundeswehr;  Gesamtverteidigung

3. In der NATO gelten besondere Verfahren zur NATO-Übertragung der ~.

Befehlsbefugnis

In der  Bundeswehr (Bw) das Recht eines Vorgesetzten, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, Weisungen und  Befehle zu erteilen. Grundlage der ~ in der Bw bildet das Soldatengesetz (SG) § 1 Abs. 4. Die Grenzen der ~ werden in SG § 11 geregelt. Die Vorgesetztenverordnung (VVO) definiert die Formen der ~ in den Streitkräften.

Befehlshaber

Militärischer Führer, der  Befehlsgewalt über ihm unterstellte Truppen, meist oberhalb der  Armeekorpsebene, ausübt.

Befehlshaber im Einsatzgebiet, nationaler

Militärischer Führer eines Kontingentes der  Bundeswehr in einem  Einsatzgebiet.

Befreiungsbewegung

Organisation, die die staatliche Unabhängigkeit eines kolonialisierten oder unter anderen Formen der Fremdherrschaft stehenden Volkes anstrebt. Die meisten heute aktiven ~ nehmen für sich – trotz gegensätzlicher Bestrebungen des Völkerrechts,  Krieg zu ächten – das Recht auf  Kriegführung in Anspruch. Sie berufen sich dabei auf Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie die Resolution 2621/XXV vom 12. Oktober 1970.

~ sehen ihre Hauptaufgabe, gleich in welcher Form der Kampf geführt wird, in der Erlangung möglichst einmütiger Zustimmung des Volkes zu ihren jeweiligen Zielen, um so zur  Macht zu kommen.

Begleitstrategie

Konzeptioneller Ansatz der Staaten der  Europäischen Union (EU) und der Nordatlantischen Allianz (NATO) zur Flankierung des Öffnungs-/Erweiterungsprozesses nach Osten. Die ~ ist ein tragendes Element der Kooperationspolitik von NATO und EU mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht oder noch nicht beitreten können. Die ~ unterstreicht damit auch, dass die beiden Organisationen grundsätzlich offen für weitere Mitglieder sind und die Öffnung/Erweiterung der  Allianzen als Prozess angelegt ist, mit dem die Heranführung möglicher künftiger Mitgliedstaaten intensiviert und deren Chance erhöht wird, möglichst bald und zu angemessenen Bedingungen Mitglied von EU und NATO zu werden.

Zu den Instrumenten der ~ gehören vor allem der weitere Ausbau des 1994 etablierten Programms NATO Partnerschaft für den Frieden (PfP), das seit 1997 im  Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) aufgegangen ist, sowie die engere bilaterale und regionale Zusammenarbeit. NATO-Öffnung

Begrenzter Teststopp Teststoppverträge
Behind the Urals

Rüstungskontrollpolitische Bezeichnung für den Teil der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR), der ostwärts des Urals und damit außerhalb des Anwendungsgebietes des  KSE-Vertrages liegt. ~ gewann besondere Bedeutung durch die Tatsache, dass die ehemalige UdSSR während der Vertragsverhandlungen über 50.000 Treaty Limited Equipments (TLE) aus dem Anwendungsgebiet herausnahm und hinter den Ural verbrachte, sie dem Art.-III-Gerät zuordnete, um sie den Obergrenzenregelungen des  KSE-Vertrages zu entziehen.

Beirat für Fragen der Inneren Führung

Für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1958 geschaffenes Gremium von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom  Bundesminister der Verteidigung für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihm gehören gegenwärtig 18 feste Mitglieder und sechs ständige Gäste an. Der ~ gibt durch Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Bundeswehrführung Handreichungen mit Blick auf eine zeitgemäße Menschenführung.  Innere Führung

Beistandspakt

Militärischer Zusammenschluss von Staaten zum Ziele gemeinsamer Verteidigung auf der Grundlage der  Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Partner des ~ oder auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Die Vertragsparteien eines ~ verpflichten sich im Allgemeinen, Maßnahmen einschließlich militärischer  Gewalt zu treffen, um Sicherheit wiederherzustellen. Die  Beistandsverpflichtung kann unterschiedlich stringent ausgelegt sein.

Beistandsverpflichtung

Die in einem  Bündnis zugesagten verpflichtend zu erfüllenden Maßnahmen. Nach dem Verständnis der  Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) wird die ~ nur im Falle eines bewaffneten Angriffs gegenüber einem Bündnispartner wirksam.  Beistandspakt;  Bündnisfall

Beistandsvertrag

Der einem  Beistandspakt zugrunde liegende völkerrechtlich verbindliche Vertrag.

Bellizismus

Befürwortung des Krieges. Der Begriff stammt aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, der den  Krieg als »Motor des Kulturfortschritts« und als »Beweger des Menschengeschlechts« idealisiert. Bereits nach den Materialschlachten des Ersten Weltkrieges mit den damit verbundenen Verlusten war der ~ mit der Verklärung des Krieges als »Stahlbad der Völker« nicht mehr konsensfähig.  Kellogg-Pakt

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
1519 s. 49 illüstrasyon
ISBN:
9783813210347
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