Kitabı oku: «Zeuge und Aussagepsychologie», sayfa 5

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3. BGH-Rechtsprechung zur Hypothesenbildung

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Erstmals in der Grundsatzentscheidung zu aussagepsychologischen Gutachten hat der BGH den aus der Experimentalpsychologie herrührenden Begriff der „Nullhypothese“ übernommen. Es geht um die wissenschaftlichen Anforderungen, die an die Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu stellen sind.

Den Begriff „Nullhypothese“[168] hat der BGH auch in den Nachfolgeentscheidungen zu der Grundsatzentscheidung verwendet. Erläutert wird der Begriff in der Grundsatzentscheidung.[169] Danach hat der Sachverständige zunächst davon auszugehen, dass die Aussage keinen Erlebnisbezug hat. Hierzu hat er Spezifizierungen[170] zu bilden. Nur wenn er diese zurückweisen kann, gilt das Gegenteil: die Aussage hat einen Erlebnisbezug.

Zum hypothesengeleiteten Vorgehen des Sachverständigen finden sich z.B. folgende BGH-Entscheidungen:


BGH [4 StR 662/19] Autosuggestion
BGH [2 StR 168/18] Autosuggestion
BGH [2 StR 338/18] Umdeutung
BGH [2 StR 485/17] Rache
BGH [4 StR 587/17] Suggestion
BGH [2 StR 135/16] Sorgerecht
BGH [2 StR 463/16] Falschbeschuldigung
BGH [2 StR 308/15] Bewusste Falschaussage
BGH [2 StR 455/14] Suggestionshypothese
BGH [4 StR 381/14] Unwahrheit
BGH [4 StR 427/14] Nullhypothese
BGH [2 StR 206/12] Hypothese
BGH [3 StR 47/12] Übertragung
BGH [2 StR 316/11] Bewusste Falschaussage
BGH [4 StR 163/11] Bewusste Falschaussage
BGH [1 StR 181/10] Fremdsuggestion
BGH [5 StR 157/10] Falschaussage
BGH [2 StR 215/09] Darlegung
BGH [1 StR 541/08] Pseudoerinnerung
BGH [5 StR 227/08] Falschbeschuldigung
BGH [5 StR 412/08] Falschbeschuldigung
BGH [5 StR 94/07] Falschbeschuldigung
BGH [4 StR 33/05] Unwahrheitshypothese – Rache
BGH [3 StR 301/07] Nur die realistischen Hypothesen berücksichtigen
BGH [2 StR 203/05] Bewusste Falschaussage – Umgangsrechtsstreit
BGH [5 StR 200/05] Falschbelastungshypothese – BtM-Verfahren.
BGH [5 StR 416/05] Unglaubhaftigkeitshypothese -Nullhypothese
BGH [3 StR 431/04] Verärgerung
Nur die realistischen Hypothesen berücksichtigen
BGH [1 StR 483/04] Rachehypothese
BGH [5 StR 544/04] Nullhypothese zur Aussagetüchtigkeit
BGH [2 StR 378/03] Alternativhypothese
Geprüfte Hypothesen sind im Urteil zu benennen
BGH [2 StR 307/02]
BGH [1 StR 529/02]
Erklärungsmöglichkeiten diskutieren
BGH [1 StR 169/00] Bewusste Falschbeschuldigung
BGH [5 StR 552/99] Übertragungshypothese
Allgemein
Grundsatzentscheidung – Nullhypothese

4. BGH-Rechtsprechung zur Beurteilung der Aussagekompetenz

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Aussagekompetenz – Beurteilung

ist

Teil der Glaubhaftigkeitsbeurteilung

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Die Aussagekompetenz ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aussageanalyse zu prüfen. Üblicherweise – und so in § 241 Abs. 2 StPO geregelt – ist der Zeuge (nur) zur Sache zu vernehmen. Vorgelagerte allgemeine routinemäßige Fragestellungen zur Zeugentüchtigkeit sieht die StPO nicht vor, so z.B. nicht die Prüfung der sprachlichen Fähigkeiten des Zeugen. Die Einschätzung, wie sich der Zeuge im Allgemeinen äußert, wie groß sein Wortschatz ist, ob er allgemein – und deshalb auch in der Befragung – eher wenig spricht, ob er sich nur knapp oder ausschweifend äußert, kann für die Beurteilung seiner Aussage aber von Bedeutung sein.

Aussagetüchtigkeitsaspekte finden in der BGH-Rechtsprechung bei kindlichen Zeugen Berücksichtigung. Die Aussagekompetenz erwachsener Zeugen wird in der BGH-Rechtsprechung vor allem bei psychischen Auffälligkeiten, bei Erinnerungsbeeinträchtigung und bei Beschuldigtenaussagen im Zusammenhang mit Alkoholisierung diskutiert.

Die Beurteilung der Qualität einer Aussage gewinnt erst an Aussagekraft durch ihren Bezug zu den spezifischen Kompetenzen und Erfahrungen des Aussagenden.

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Beurteilung der Aussagequalität

erfolgt

nur im Zusammenhang mit den Kompetenzen und den Erfahrungen des Zeugen

Dies erfordert die Feststellung und Beurteilung etwaiger aussagerelevanter Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung des Zeugen, bevor die Qualitätsanalyse der Aussage vorgenommen wird. Liegen beim Zeugen Einflüsse vor, die die Zeugentüchtigkeit beeinträchtigen, oder sind besondere Erfahrungen oder Erlebnisse vorhanden, so muss im Einzelfall vorab geprüft werden, ob möglicherweise die Zeugentüchtigkeit eingeschränkt ist oder ob z.B. die vorgefundene Aussagequalität durch sogenannte Parallelerlebnisse[177] beeinträchtigt oder durch reine Erfindung[178] erklärbar sein könnte.[179] Dies ist insbesondere dann geboten, wenn die Auffälligkeiten einen solchen Schweregrad erreichen, dass sie geeignet sind, die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Zeugen zu beeinträchtigen. Erst vor diesem Hintergrund kann die Frage beantwortet werden, ob der Zeuge die Aussage mit den darin festgestellten Qualitätsmerkmalen möglicherweise ganz oder teilweise ausgedacht oder von einem Erlebnis mit einer anderen Person auf den Beschuldigten übertragen haben könnte.

a) Aussagekompetenz bei kindlichen Zeugen

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Bei kindlichen Zeugen stellt sich die Frage nach der Aussagekompetenz anders als bei Erwachsenen.

Bei kleinen Kindern richtet sich die Frage, ob sie eine verwertbare Aussage machen können, nach ihrem Entwicklungsstand. Suggestionseffekte können – gerade bei jüngeren Kindern – den Inhalt der Aussage wesentlich verändern. Bei der Beurteilung kindlicher Angaben spielt es auch eine Rolle, ob das Kind schon über ein eigenes bereichsspezifisches Wissen verfügt.

Mit der Aussagekompetenz von kindlichen Zeugen befassen sich z.B. folgende Entscheidungen des BGH:


BGH [2 StR 300/19] 8,5 Jahre altes Kind
BGH [2 StR 405/15] Kind ist nicht aussagetüchtig
Aussagetüchtigkeit eines 7-jährigen zu drei Jahre zurückliegenden Geschehen
BGH [3 StR 281/07] Suggestion, Befragung
BGH [4 StR 23/07] Fantasiebegabung
Suggestion, Pseudoerinnerung
BGH [1 StR 379/03] Kinderaussage
Suggestion
Intensive gedankliche Befassung mit fiktiven Geschehnissen und bestätigende Gespräche, narzisstische Selbstdarstellung, therapieinduzierte Suggestion
Suggestion
Suggestion
BGH [5 StR 461/99]
Kompetenzanalyse, Suggestion, Sexualwissen
Suggestion
Alter
Suggestion

b) Aussagekompetenz bei psychischen Auffälligkeiten

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Eigene Sachkunde. In der Regel ist der erwachsene Zeuge aussagetüchtig. Das beurteilt der Richter mit eigener Sachkunde z.B. bei


Anpassungsstörung in Form einer längeren depressiven Reaktion, erinnerungsverändernde Hypnosetherapie nach der Tat, polizeiliche Vernehmungen davor
BGH [1 StR 46/02] Narzisstische Störung bei histrionischer Persönlichkeit – Anhörung behandelnder Ärzte

Keine eigene Sachkunde. Die nötige Sachkunde darf sich der Tatrichter nach der BGH-Rechtsprechung[191] bei erwachsenen Zeugen nicht zutrauen, wenn „die Beweislage wegen vorliegender Besonderheiten besonders schwierig ist“. Von solchen Besonderheiten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung z.B. bei folgenden psychischen Auffälligkeiten aus:


BGH [3 StR 18/18] Psychische Beeinträchtigung
BGH [5 StR 135/18] Psychische Erkrankung
Auswirkung auf die Aussage
BGH [3 StR 618/17] Dissoziative Störung
BGH [2 StR 308/15] Borderline-Persönlichkeitsstörung
BGH [2 StR 92/15] Persönlichkeitsakzentuierungen
BGH [2 StR 485/14] Posttraumatische Belastungsstörung
BGH [3 StR 557/14] Depression, Psychose
BGH [4 StR 234/13] Psychische Vorerkrankung
BGH [5 StR 39/13] Psychische Störung
BGH [1 StR 415/12] Sprachliche Beeinträchtigung
BGH [1StR 602/12] Déjà-vu-Erlebnisse
BGH [5 StR 174/12] Paranoide Persönlichkeitsstörung
BGH [5 StR 428/12] Erinnerungslosigkeit
BGH [4 StR 19/11] Beeinträchtigung Medikament Lorzepam
BGH [2 StR 185/10] Psychische Störung – Borderline, Selbstverletzung
BGH [2 StR 242/10] Albtraum, Wirklichkeitskontrolle
BGH [3 StR 386/10] Erinnerungsbeeinträchtigung
BGH [3 StR 410/10] Geistige Behinderung – Auswirkung auf Widerstandsunfähigkeit
BGH [ 4 StR 390/09] Weiteres Gutachten
BGH [4 StR 301/08] IQ unter 50 – eingeschränkte Aussagetüchtigkeit
BGH [5 StR 206/08]
BGH [2 StR 505/06] Dissoziationsstörung
Organische Hirnstörung
BGH [5 StR 25/04] Alterabbau
BGH [5 StR 174/04] Definition Aussagetüchtigkeit, geistige Erkrankung, Alkoholismus
BGH [2 StR 492/03] Posttraumatische Belastungsstörung
BGH [5 StR 534/02] Hirnschädigung
BGH [1 StR 46/02] Persönlichkeitsstörung
BGH [1 StR 5/02] Hirnorganische Störung
Borderline, Selbstverletzendes Verhalten
BGH [5 StR 199/00] Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis
BGH [1 StR 613/99] Amnesie, Erinnerungsinsel
Hörbeeinträchtigung
Borderline, HIV-Enzephalitis
Unterdurchschnittliche Intelligenz
Psychische Auffälligkeiten
BGH [1 StR 476/96] Histrionische Persönlichkeitsstörung
Alkohol- und Tablettenmissbrauch
Hysterische Neurose
Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis
Hirnorganische Störung
Psychosomatische Erkrankung
Magersucht
BGH [2 StR 439/92] Psychische Störung
Epilepsie
Alkohol- und Drogenmissbrauch
Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis
BGH [4 StR 500/88] Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis
Depression
Schwachsinn
Psychopharmaka – Alkoholgenuss im Übermaß, Depressionen
Alkoholgenuss – mehr als 3 ‰ zur Tatzeit
Heroinabhängigkeit
Epilepsie

Alkoholkonsum bei Erwachsenen


BGH [2 StR 503/13] Alkohol
BGH [1 StR 155/09] Alkohol
Alkoholmissbrauch
BGH [5 StR 174/04] Alkoholismus
BGH [1 StR 46/02] Alkoholkonsum
Anreicherung der Erinnerung bei Müdigkeit und Alkohol
Alkohol- und Tablettenmissbrauch

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