Kitabı oku: «Zeuge und Aussagepsychologie», sayfa 6

Yazı tipi:

c) Erinnerung

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Verdrängung


BGH [2 StR 455/17] Verdrängung als Therapieansatz – Scheinerinnerung möglich
Verdrängung traumatisches Ereignis

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Erinnerungslücke – Erinnerungsinsel


BGH [1 StR 375/19] Erinnerungslücke
BGH [2 StR 79/17] Erinnerungsinsel
BGH [2 StR 346/16] Erinnerungslücke
BGH [2 StR 270/16] Erinnerungsverlust
BGH [3 StR 436/15] Erinnerungslücke
BGH [2 StR 485/14] Uminterpretation
BGH [3 StR 301/14] Erinnerungslücke
BGH [1 StR 485/13] Erinnerungsfehler
BGH [2 StR 624/12] Erinnerugsfehler
BGH [4 StR 305/12] Erinnerungslücke nicht erklärbar
BGH [5 StR 428/12] Erinnerungslücke
BGH [5 StR 28/12] Erinnerungslücke
BGH 5 StR 126/11] Erinnerungslücke
BGH [1 StR 369/11] Erinnerungslücke
BGH [2 StR 427/09] Erinnerungslücke
BGH [5 StR 169/08] Erinnerungslücke
BGH [4 StR 540/06] Erinnerungsverlust Hypnose
BGH [3 StR 431/04] Konstuktives Schließen von Erinnerungslücke
BGH [5 StR 544/04] Erinnerungslücke
BGH [2 StR 112/03] Erinnerungsverlust
BGH [2 StR 535/02] Erinnerungslücke
BGH [4 StR 467/02] Erinnerungslücke BtM-Verfahren
BGH [5 StR 136/02] Erinnerungsverlust
BGH [1 StR 349/01] Erinnerungslücke
BGH [5 StR 15/01] Erinnerungslücke
BGH [3 StR 389/00] Erinnerungslücke BtM-Verfahren
BGH [1 StR 613/99] Erinnerungsinsel

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Verschmelzung – Vermengung


BGH [2 StR 431/17] Vermengung
BGH [2 StR 206/12] Verschmelzung, Vermengung
BGH [5 StR 181/12] Verschmelzung
BGH [4 StR 301/08] Verschmelzung
BGH [4 StR 422/04] Verschmelzung
BGH [1 StR 524/02] Vermengung

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Erinnerung – Therapie


BGH [2 StR 69/21] keine Realkennzeichenanalyse anwendbar
BGH 82 StR 450/19] keine Realkennzeichenanalyse anwendbar
BGH [4 StR 662/19] Abgrenzung zu anderen Fällen
BGH [2 StR 455/14] Entstehung in Therapie
BGH [2 StR 624/12] unzurechende Beweiswürdigung
BGH [1 StR 579/05]

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Erinnerung bei lange zurückliegenden Vorgängen. Die Erinnerungsfähigkeit hängt bei länger zurückliegenden Vorgängen – nach BGH [4 StR 412/00] – „maßgebend unter anderem von der Bedeutung des Vorgangs für den Zeugen, von der Häufigkeit ähnlicher Vorgänge und der Länge des Zeitablaufs“ ab.

d) Erfindungskompetenz

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Die Erfindungskompetenz ist ein in der bisherigen Rechtsprechung eher vernachlässigter Gesichtspunkt, obwohl er bei der Prüfung, ob der Zeuge bewusst falsch aussagt, eine entscheidende Rolle spielt.[219] Es geht um die Fähigkeit, sich eine Aussage auszudenken und sich diese zu merken.


BGH [2 StR 487/18] Durchschnittliche Intelligenz, Schilderungsfähigkeit
Einschränkte Leistungsfähigkeit, beachtliche Konstanz
BGH [3 StR 281/07] Intellektuelle Fähigkeiten des Zeugen, sich die Aussage auszudenken

Sexuelle Vorerfahrungen/Eigene Missbrauchserfahrungen des Aussagenden. Der Aussagepsychologe prüft im Rahmen der Aussagetüchtigkeit auch, über welche sexuellen Vorerfahrungen bzw. über welche sexuellen Kenntnisse der kindliche Zeuge verfügt. Das ist für die Prüfung der sog. Übertragungshypothese – ob der Zeuge den behaupteten sexualbezogenen Sachverhalt in einem anderen Zusammenhang oder mit einer anderen Person erlebt hat – von Belang,

In diesem Zusammenhang sind Fragen zum Privat- und Intimleben des Aussagenden – nach BGH [1 StR 498/04][221] – unerlässlich, wonach im Rahmen „der vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen Bedacht zu nehmen“ und die Befragung dazu nur nach sorgfältiger Prüfung statthaft ist.

Sexuelle Vorerfahrungen/Eigene Missbrauchserfahrungen des Aussageempfängers. Bei dem sog. Aussageempfänger, also dem gegenüber der Zeuge sich zu dem Vorwurf äußert, ist zu prüfen, ob er in dem Gespräch mit dem Zeugen voreingenommen ist, ein bestimmtes Geschehen im Blick hat oder sich vorstellt und den Zeugen dementsprechend dazu befragt.

Ist z.B. eine Mutter selbst von ihrem Stiefvater missbraucht worden und erfährt sie, dass ihrer Tochter „dasselbe“ mit ihrem Lebensgefährten passiert ist, wird das sicher in ihre Reaktion mit einfließen. Nahe liegt, dass sich die Mutter in einem Gespräch mit der Tochter an ihren eigenen Erlebnissen „orientiert“ und so z.B. die Tochter in der Befragung „lenkt“, z.B. danach fragt, ob der Lebensgefährte ihr auch die Hand in die Hose gesteckt hat, wenn die Mutter das mit ihrem Stiefvater auch so erlebt hat. Eine solche Erwartungshaltung bzw. Voreinstellung kann die Antworten der Tochter erheblich beeinflussen. Hier wird man das Augenmerk auf die ursprünglichen Angaben des Zeugen und mögliche Veränderungen – womöglich noch in demselben Gespräch – lenken müssen, erst recht, wenn die Zeugin erst in dem Gespräch mit dem Aussageempfänger von deren Vorerfahrung erfährt.

Deshalb dürfte das Aufklärungsinteresse gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Aussageempfängers als Zeugen i.S.d. § 68a StPO überwiegen.[222]

Früheres Verhalten in vergleichbaren früheren Lebenssituationen. Zeugen können auch nach ihren Alkoholkonsumgewohnheiten gefragt werden, ebenso zu möglichem Drogenkonsum, wenn das einen Zusammenhang zu dem erhobenen Vorwurf hat.


Fehlverhalten bei oder nach Beendigung privater Beziehung, z.B. Alkoholismus

5. BGH-Rechtsprechung zur Fehlerquellenanalyse

a) BGH-Rechtsprechung zur Entstehungsgeschichte der Aussage

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Der Entstehung und Entwicklung der Aussage kommt für sämtliche Deliktsbereiche bei der Beurteilung kindlicher wie auch erwachsener Zeugenaussagen wesentliche Bedeutung zu. Man unterscheidet zwischen der Erstaussage und allen weiteren Aussagen, die der Zeuge über das fragliche Geschehen einem oder mehreren anderen gegenüber macht.

Näheres dazu findet sich unter Teil 3 VIII (Rn. 621 ff.) „Fehlerquellenanalyse“.

aa) Kindliche Zeugen

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Seit Mitte der 90er Jahre hat der BGH mehrfach entschieden, dass bei der Bewertung kindlicher Aussagen der Entstehung[224] der Aussage und deren Entwicklung[225] besondere Bedeutung zukommt.

Suggestionseffekte können die Aussage inhaltlich so verändern, dass Kinder möglicherweise auch über etwas berichten, was sie selbst nicht so erlebt haben.

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Checkliste: Prüfung der Aussageentstehungsgeschichte

Fragen nach den ersten Angaben zum Geschehen


wann
wem gegenüber
welche Angaben
zum ersten Mal
in welcher Situation

Äußerungen


spontan oder
erst auf Befragen
welche Art Fragen wurden gestellt

Einstellungen und Erwartungen des Aussageempfängers

Reaktion des Aussageempfängers auf die Angaben

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Aussageempfänger ist häufig z.B. die Mutter, eine Freundin oder eine dem Kind sonst vertraute Person. Es muss versucht werden, die Situation genauestens zu rekonstruieren, um so möglicherweise wirksam gewordene Suggestionseffekte und andere Fehlerquellen finden und überprüfen zu können (Erstaussageanalyse).

In der Grundsatzentscheidung zu aussagepsychologischen Gutachten hat der BGH[226] klargestellt:

BGH [1 StR 618/98]

„Im Rahmen der Fehlerquellenanalyse wird es in Fällen, bei denen wie hier (auch unbewußt) fremdsuggestive Einflüsse in Erwägung zu ziehen sind, in aller Regel erforderlich sein, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (vgl. Steller/Volbert aaO S. 24, 31f.; Köhnken a.a.O. 297). …

Die Feststellung der Aussagegenese stellt insofern einen zentralen Analyseschritt dar (Gutachten Prof. Dr. Steller). Besonders dann, wenn es sich bei dem möglichen Tatopfer um ein (jüngeres) Kind handelt, werden zu diesem Zweck die Angaben der Personen, denen gegenüber es sich zu den Tatvorwürfen geäußert hat (z.B. Eltern, Lehrer), zu berücksichtigen sein (BGH StV 1995, 451 f.; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 10).“

(1) Aussageentstehung

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Zur Prüfung der Aussageentstehung bei kindlichen Zeugenaussagen finden sich z.B. folgende Entscheidungen des BGH und des Bundesverfassungsgerichts:


BGH [2 StR 194/17] Grundsätzliches
BGH [2 StR 273/17] Inkonstanz bei Details
BGH [4 StR 1/17] Erinnerungsverlust
BGH [4 StR 284/17] keine Mitteilung im Urteil
BGH [2 StR 94/16] Antwort i.S. sozialer Erwünschtheit
BGH [2 StR 235/16] Grundsätzliches
BGH [2 StR 92/15] Konkretisierung inkonstant
BGH [5 StR 599/15] Anzeigemotivation, potentielle Suggestion
BGH [1 StR 351/14] Dritter drängt zur Anzeige
Therapie zu verdrängter Erinnerung
BGH [1 StR 135/13] Dritter drängt zur Anzeige
BGH [5 StR 246/13] Inkonstanz
BGH [5 StR 174/12] aus Scham späte Anzeige
BGH [5 StR 316/12] Aussageentstehung fehlt
BGH [1 StR 185/10] Auswirkung Borderline-Persönlichkeitsstörung auf Aussageentstehung
BGH [1 StR 194/10] Mitteilung der Entstehungsgeschichte
BGH [5 StR 127/10] Umstände der Anzeigenerstattung
Auffälligkeiten in der Aussageentstehung
Umstände der Anzeigenerstattung
BGH [1 StR 231/08] Grundsätzliches
BGH [1 StR 541/08] von vager zu präziser Aussage
BGH [5 StR 248/08] Beschuldigungszeitpunkt
Mutter bezichtigt Beschuldigten ebenfalls
BGH [3 StR 281/07] Rekonstruktion der Befragungsweise
BGH [4 StR 23/07] Falsche Angaben der Zeugin
Suggestive Befragung, Übertreibung
BVerfG [2 BvR 1199/06] Grundsätzliches
BVerfG [2 BvR 1788/06] Grundsätzliches
BVerfG [2 BvR 2203/06] Grundsätzliches
BVerfG [2 BvR 1788/06] Grundsätzliches
BGH [1 StR 392/06] Entstehung als wesentliches Indiz
BGH [1 StR 582/06] Entlastungszeuge
BGH [1 StR 582/06] Zunächst vage, dann präzise Aussage
BGH [4 StR 426/06] Schweregrad psychischer Auffälligkeiten im Zeitraum der Aussageentstehung
BGH [1 StR 396/05] keine Prüfung der Entstehung
BGH [1 StR 579/05] Umstände der Entstehung
Reihenfolge der anfänglichen Aussagen
BGH [4 StR 76/05] Späte Offenbarung
BGH [4 StR 59/05] Telefonvermerk der Zeugin
Umstände der Anzeigenerstattung
BGH [5 StR 329/05] Änderung der ursprünglichen Aussage
BGH [4 StR 552/04] Umstände der Anzeigenerstattung
BGH [3 StR 258/03] „Vage“ Erinnerung
BGH [4 StR 582/03] Aussageentstehung – Freisprüche
BGH [5 StR 262/03] Umstände der Anzeigenerstattung
Therapiesitzung
BGH [1 StR 46/02] Histrionische Persönlichkeitsstörung
BGH [1 StR 129/02] Anzeige – Komplott – „falscher“ Widerruf
Zeuge bezichtigt sich selbst der Falschaussage
BGH [1 StR 46/02] Umstände der Anzeigenerstattung
Übertragung
BGH [1 StR 129/02] Entstehung des Widerrufs der Anzeige
BGH [3 StR 263/02] Kritische Prüfung der Aussageentstehung
Erstaussage gegenüber dem Freund
Kenntnis vom Vorwurf
BGH [4 StR 345/02] Widersprüchliche Aussagen des Zeugen
BGH [5 StR 136/02] Bessere Erinnerung an richterliche Vernehmung als in der Hauptverhandlung
Grundsätzliches
Halluzinationen
BGH [1 StR 190/01] Erste Anschuldigung und spätere Beschuldigungen
BGH [1 StR 506/01] Aussageverhalten im Ermittlungsverfahren
Histrionische Persönlichkeitsstörung
BGH [2 StR 237/00] Entstehungsgeschichte eines Gerüchts
BGH [4 StR 405/00] Lernbehinderte Zeugin
Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen
Alternative kein Erlebnisbezug prüfen
Befangenheit des Sachverständigen
BGH [1 StR 293/99] Allgemein
Grundsatzentscheidung zu aussagepsychologischen Gutachten
Therapiesitzung
Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen, Längere Zeiträume in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung
Grundsätzliches
Grundsätzliches
Tagebuchaufzeichnungen
Grundsätzliches
Zuflucht des Unschuldigen zur Lüge
Grundsätzliches
Ehescheidungs- und Sorgerechtsverfahren
Private Befragungen
Abrücken von früheren weitergehenden Beschuldigungen
Abweichen vom Gutachten zur Aussageentstehung
BGH [1 StR 476/96] Gutachten
Streit mit Beschuldigtem
Grundsätzliches
Sorgerechtsstreit
Grundsätzliches
Grundsätzliches
Private Befragungen zu Tatvorwürfen
Private Befragung mit anatomischen Puppen
Grundsätzliches
Grundsätzliches
BGH [5 StR 415/94] Grundsätzliches
BGH [1 StR 214/94] Grundsätzliches
BGH [3 StR 263/94] Anzeige nur auf Drängen des Freundes
Kleines Kind, 1 Jahr zwischen Tatende und Aussage
Grundsätzliches
Vorfall nicht in Exploration erwähnt
Späte Anzeigenerstattung, Scheidungsauseinandersetzungen

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