Kitabı oku: «Deutsche Geschichte», sayfa 2

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Die neuen Industrien: Nachdem die klassischen Sektoren der deutschen Industrien ihre Wachstumsdynamik in den 1870er Jahren weitgehend eingebüßt hatten, wurden die neuen Industrien (chemische, elektrotechnische und optische Industrie) zu weltmarktbestimmenden Wachstumsbranchen, in denen die Entwicklung von Hochtechnologieprodukten erstmals durch gezielte wissenschaftliche Forschung vorangetrieben wurde. Dafür standen in Deutschland gut ausgebildete Wissenschaftler, Ingenieure und Facharbeiter zur Verfügung. – Elektroindustrie: Ausgangspunkt war zunächst die Schwachstromtechnik mit der Telegrafie (zunächst für die militärische Nachrichtenübermittlung, dann für die Nachrichtenübermittlung zur Koordinierung des meist eingleisigen Eisenbahnbetriebes und später für den geschäftlichen und privaten Gebrauch). Noch in den 1840er Jahren mussten dafür die Komponenten aus England importiert werden. Es folgte das Telefon (1881 Eröffnung des ersten Orts-Fernsprechamtes in Deutschland). Parallel dazu begann mit der Starkstromtechnik eine neue industrielle Revolution. Zu diesem Zweck gründete man am 19.3.1883 in Berlin die Deutsche Edison-Gesellschaft (seit 1887 Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft AEG), die 1885 das erste Starkstromnetz in Berlin in Betrieb nahm und mit Siemems & Halske in Berlin kooperierte. Ab den 1890er Jahren kamen Drehstrommotoren zum Einsatz, wodurch die ganztägige Auslastbarkeit der Elt-Netze sowie der Einzelantrieb von Maschinen und damit auch die Mechanisierung der Handwerksbetriebe möglich wurden. Bereits 1906 verbrauchte man in Deutschland mehr Elektroenergie für Elektromotoren als für Beleuchtungsanlagen. Die private Anwendung der Elektroenergie war bis zum 1. Weltkrieg allerdings noch zu kostspielig. 1881 erfolgte der Bau der ersten elektrischen Straßenbahn in Berlin-Lichterfelde durch Siemens & Halske. Die Kommunen beteiligten sich zögernd an der Elektrifizierung, solange diese sich zunächst nur auf die Beleuchtung bezog, die bereits durch die kommunalen Gaswerke abgedeckt war. – Chemische Industrie: Für die Herstellung der Grundchemikalien (Schwefelsäure, alkalische Stoffe, Chlor usw.) wurden neue, wirtschaftlichere Verfahren entwickelt. Mit der Herstellung synthetischer Farben (angeregt durch die Textilindustrie) auf der Grundlage von Steinkohlenteer begründete die deutsche Chemieindustrie ihre führende Stellung auf dem Weltmarkt. Die deutsche Farbenindustrie zeichnete sich durch ein überdurchschnittliches Wachstum aus und sicherte sich bereits in den 1880er Jahren einen Weltmarktanteil von 50 %, der um 1900 auf 90 % anstieg. Gegen Ende des 19. Jh. führten die bei der Farbenforschung gewonnenen Erkenntnisse zur Teerfarbenchemie und zur pharmazeutischen Industrie. – Optische Industrie: Obgleich hinsichtlich des Produktionsvolumens unbedeutend, erreichte die deutsche feinmechanisch-optische Industrie auf dem Weltmarkt nahezu eine Monopolstellung. Diese alte Branche durchlief im letzten Drittel des 19. Jh. analog der chemischen Industrie einen Verwissenschaftlichungsprozess, der zu revolutionierend neuen, konkurrenzlosen Hochtechnologieprodukten führte. Die Grundlage dafür bildete die seit 1884 betriebene Entwicklung geeigneter optischer Gläser. – Autoindustrie: Obwohl viele grundlegende Erfindungen in Deutschland gemacht wurden, blieb diese Branche bis zum 1. Weltkrieg unterentwickelt, weil in Deutschland der Markt für große Stückzahlen fehlte.

Aus einem gegenüber dem westeuropäischen Ausland rückständigen Agrarland entwickelte sich Deutschland im Verlauf der Industrialisierung zu einer der wirtschaftlich führenden Industrie-Nationen der Welt. Hatte um 1800 der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft (primärer Sektor) noch knapp zwei Drittel und im Gewerbe (sekundärer Sektor) nur knapp 20 % betragen, so waren es um 1850 in der Landwirtschaft nur noch etwa 55 % (Gewerbe etwas mehr als 25 %), Mitte der 1870er Jahre knapp unter 50 % und 1914 nur noch etwas mehr als ein Drittel (Gewerbe etwa 40 %). Die bedeutenden Einnahmen aus der Wirtschaft ermöglichten unabhängig von Rentabilitätsüberlegungen die Vergleichmäßigung des Straßen- und Eisenbahnnetzes über den provinziellen und kommunalen Finanzausgleich. In den 1870er Jahren betraf dies vor allem den Straßenbau, in den 1880er Jahren den Ausbau des Nebenbahn-Netzes und in den 1890er Jahren die Schaffung eines dichten Kleinbahnnetzes v. a. in den ländlichen Gebieten des dünnbesiedelten Ostens.

Export/Import: Anfang der 1830er Jahre bestand der deutsche Export zu zwei Dritteln aus Agrarprodukten sowie Rohstoffen und nur zu knapp einem Viertel aus Fertigwaren. Dies entsprach der Rückständigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber Deutschlands wichtigsten Handelspartnern Großbritannien, Belgien und Frankreich. Während die Exportüberschüsse des Zollvereins zunächst wuchsen, wurde die Handelsbilanz in den 1840er Jahren durch die für den Eisenbahnbau erforderlichen Importe schlagartig negativ, denn Schienen und Lokomotiven mussten zunächst fast ausnahmslos aus Großbritannien importiert werden, sodass sich der Import von Eisen und Stahl zwischen 1834 und 1844 verzehnfachte. Ab etwa 1860 war die Handelsbilanz trotz der Rohstoffimportabhängigkeit Deutschlands wieder ausgeglichen bzw. leicht positiv, dies vor allem wegen des Ansteigens der Fertigwarenexporte auf etwas mehr als 50 %. – Nach der Reichsgründung (1871) und der Gründerkrise (1873) trat Deutschland in die Periode der Hochindustrialisierung ein und wurde zu einem wichtigen Außenhandelspartner und zum ernsthaften Konkurrenten der Industrie-Nation England, der »Werkstatt der Welt«. Seit etwa 1890 genügte der Inlandsmarkt nicht mehr, und Deutschland war zunehmend auf den Export angewiesen. In den 1880er Jahren stieg der deutsche Fertigwarenexportanteil auf 18 %, der 14 % der Weltproduktion an Fertigwaren ausmachte (Anstieg am Anteil der Weltproduktion bis zum Beginn des 1. Weltkrieges auf 22 %; der Anteil Englands lag damals bei 27 %). Die höchsten Wertanteile am deutschen Export hatten Eisen, Eisenwaren, Maschinen, chemische Erzeugnisse, Zucker und Textilien. Die wichtigsten Handelspartner Deutschlands hinsichtlich des Exports waren Österreich-Ungarn und Großbritannien, hinsichtlich des Imports die USA (Weizen und Baumwolle) und Russland (Getreide und Holz). Der Handel mit den deutschen Kolonialgebieten spielte kaum eine Rolle.

Wirtschaftsstandort Deutschland: Gründe für den Erfolg des industriellen Nachzüglers Deutschland gegenüber dem Industrie-Pionier England waren niedrigere Lohnkosten in Deutschland (verbunden mit niedrigerem Lebensstandard), die Überlegenheit des deutschen Bildungssystems von der Facharbeiter- bis zur Ingenieurausbildung (daraus folgte eine Verwissenschaftlichung der Produktentwicklung, wodurch Deutschland in den Hochtechnologiebranchen des ausgehenden 19. Jh. einen höheren Weltmarktanteil als Großbritannien aufzuweisen hatte) und organisatorische Vorzüge deutscher exportorientierter Branchen (besonders auch hinsichtlich des Marketings). Die Aufhebung der staatlichen Genehmigungspflicht für Aktiengesellschaften (1870) erleichterte die Herausbildung von Großunternehmen in der Industrie und im Bankwesen. Im Kaiserreich verdreifachte sich die Zahl der Großunternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten (1907 waren im Durchschnitt knapp 14 % der Arbeiter in Großbetrieben beschäftigt, im Bergbau jedoch schon knapp 60 % bzw. in der Eisen- und Stahlindustrie schon knapp 75 %). 1913 befanden sich 59 % der Steinkohlenförderung in der Hand von 10 Unternehmen, 35 % der Roheisenproduktion in der Hand von 5 und 90 % der Farbenherstellung in der Hand von ebenfalls nur 5 Unternehmen. Hinzu kam die Ausschaltung der Konkurrenz durch Monopolisierung (Kartellbildung). Als Unternehmerorganisationen konstituierten sich die Handelskammern und die Unternehmerverbände.

Die sozialen Auswirkungen der Industrialisierung

Im Verlauf der Industrialisierung wurde die durch ständische Privilegien geprägte Feudalgesellschaft im Wesentlichen durch die vom Besitz an Kapitalgütern geprägte Marktgesellschaft abgelöst. Mit dem damit verbundenen Vordringen der Lohnarbeit kam es zur Herausbildung der Klasse der Fabrikarbeiter und damit zur Proletarisierung großer Teile der Bevölkerung, was harte Klassenkämpfe zur Folge hatte.

Die Fabrikarbeiter wurden hemmungslos ausgebeutet. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit betrug um 1800 10 bis 12 Stunden, in den 1820er Jahren 12 bis 14 Stunden und in den 1830er Jahren 12 bis 16 Stunden, und dies an 6 bis 7 Tagen in der Woche. Erst nach 1871 wurde die Arbeitszeit reduziert. Selbst der Reallohn der wenigen Facharbeiter lag nahe am Existenzminimum. Familien ungelernter Arbeiter konnten nur durch Mitarbeit der Frauen und Kinder überleben. Kinder wurden vielfach schon ab dem fünften Lebensjahr mit zur Arbeit herangezogen und arbeiteten im Extremfall genauso lange wie die Erwachsenen. Weil weder die Unternehmer noch der Staat an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen Interesse zeigten, mussten sich die Lohnarbeiter selbst helfen. Nachdem es schon 1849 zu Zusammenschlüssen der Buchdrucker und Schriftsetzer sowie der Zigarrenarbeiter gekommen war, die man in der Zeit der Repression verboten hatte, kam es seit den 1860er Jahren, besonders aber seit der Liberalisierung des Koalitionsrechtes (1869), zur Gründung klassenkämpferischer sozialistischer Organisationen (Gewerkschaften; sozialdemokratische Parteien) sowie der liberalen und christlichen Gewerkschaften. Krankheit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit brachten die Lohnarbeiterfamilien oft hart an die Hungergrenze. Durch die politischen Aktivitäten der Sozialdemokratie und das »Drohpotenzial« der Gewerkschaften wurde der Druck auf die Regierung verstärkt, welche als repressive Maßnahme 1878 zunächst das Sozialistengesetz und als »kollektive Massenbestechung potenziell staatsfeindlicher Gruppen« in den 1880er Jahren die Bismarckschen Sozialgesetze erließ, wovon bis in die Zeit kurz nach 1900 zunächst nur die überwiegend politisch organisierten gewerblichen Arbeiter, nicht hingegen die noch stärker benachteiligten Landarbeiter (einschließlich des Gesindes) und die Heimarbeiter profitierten. Die Industrialisierung führte zu katastrophalen Wohnverhältnissen der Lohnarbeiter, weil Hauseigentümer und Bauspekulanten die Nachfrage nach Wohnraum ausnutzten (unangemessene Mietforderungen), sodass es zur Überbelegung von oft ungesunden Wohnungen kam. Viele Arbeiter konnten sich noch nicht einmal eine Wohnung in den sog. Mietskasernen leisten. Ledige Männer wurden oft in Massenquartieren untergebracht, die man Schlafhäuser nannte. Die Kommunen, in deren Vertretungen die Hauseigentümer das Sagen hatten, griffen hinsichtlich des Wohnungsproblems nicht ein. Punktuell brachte der Werkswohnungsbau von Großunternehmen eine Linderung (12 % der Einwohner von Essen sollen um 1900 in Werkswohnungen gewohnt haben, die v. a. von der Firma Krupp errichtet wurden).

Die Industrialisierung wirkte sich jedoch nicht nur auf die Arbeiterschaft aus, sondern auch auf Handwerker, kleinere Gewerbetreibende, Bauern usw. Um zu überleben, schlossen sich diese seit der Mitte des 19. Jh. in wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen, den Genossenschaften, zusammen. Vorkämpfer des Genossenschaftswesens war Hermann Schulze-Delitzsch, der bereits in Delitzsch 1849 eine »Rohstoffgenossenschaft« (Einkaufsgenossenschaft) des Handwerks sowie 1850 eine »Vorschusskasse« (Kreditkasse) gründete. Friedrich Wilhelm Raiffeisen war der Gründer der deutschen landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften und schuf die typische Form der genossenschaftlichen Spar- und Darlehnskasse. – Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterschaft waren die Konsumgenossenschaften.

6.2. Die Befreiung von der französischen Fremdherrschaft

Durch die totale militärische Niederlage Preußens war offenbar geworden, dass das Land nur eine Zukunft hatte, wenn das gesamte Staatswesen erneuert würde. Vordringlich mussten die Wirtschaft und die Staatsfinanzen in Ordnung gebracht werden, um den baldigen, an hohe Kontributionszahlungen gebundenen Abzug der französischen Besatzungstruppen zu erreichen und die Kriegsfolgen zu überwinden. – Die anstehenden Reformen in Preußen mussten darauf abzielen, die Bürger als freie und gleichberechtigte Partner an den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu beteiligen und damit deren Interesse zur Mitarbeit anzuregen, d. h. den Gemeinsinn und den Bürgersinn zu beleben. Um dies zu erreichen, war es vor allem erforderlich, die Privilegien des Adels einzuschränken bzw. ganz aufzuheben, die Leibeigenschaft der Bauern abzuschaffen und eine kommunale Selbstverwaltung aufzubauen. Die Wirtschaft konnte nur vorankommen, wenn die mittelalterlichen Zunftzwänge zugunsten der Gewerbefreiheit aufgegeben wurden. Die Rahmenbedingungen für alle diese Maßnahmen waren durch eine effektive Verwaltung mit einem leistungsfähigen Beamtentum zu schaffen. Jedem Bürger musste es möglich sein, durch Leistung in die höchsten Verwaltungsstellen aufzusteigen. Um Preußen auch politisch wieder Geltung zu verschaffen und vor allem die französische Fremdherrschaft abzuschütteln, waren Reformen der Heeresverfassung auf der Grundlage der Volksbewaffnung und damit der allgemeinen Wehrpflicht erforderlich, denn insbesondere die Missstände im Militärwesen hatten zur Niederlage Preußens gegen die aus der französischen Revolution hervorgegangenen Volksheere Frankreichs geführt. – Die Initiatoren der preußischen Reformbewegung waren Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg. Die Heeresreform (1807-1814) war im Wesentlichen das Werk der Generale Gerhard von Scharnhorst und August Graf Neidhardt von Gneisenau sowie des Kriegsministers Hermann von Boyen. Die Bildungsreform wurde durch Wilhelm von Humboldt vorangetrieben. König Friedrich Wilhelm III. stand den Reformen abwartend gegenüber. Königin Luise förderte hingegen die Reformer.

Die Befreiungskriege

Der spanische Unabhängigkeitskrieg (1808), durch den die französischen Truppen in Spanien gebunden waren, gab das Signal zu Erhebungen in Österreich, Tirol und Norddeutschland gegen Napoleon. – Österreichisch-Französischer Krieg: Am 9.4.1809 erfolgte die Kriegserklärung Österreichs an Frankreich. Nach der Besetzung von Wien (13.5.1809) durch napoleonische Truppen und der Niederlage der Österreicher bei Wagram (5./6.7.1809) wurde der Friede von Schönbrunn (14.10.1809) geschlossen. Österreich hatte abzutreten: an Bayern Salzburg, Berchtesgaden, das Innviertel und die Hälfte des Hausruckviertels; an Italien Görz, Monfalcon, Triest, Krain, den Villacher Kreis sowie das Gebiet rechts der Save; an Sachsen, welches auf der Seite Napoleons gekämpft hatte, die böhmischen Enklaven in der Oberlausitz; an das Herzogtum Warschau, welches zum Großherzogtum erhoben wurde, Westgalizien, Krakau und den Zamoscer Kreis; an Russland einen Teil Ostgaliziens. Österreich musste sich der Kontinentalsperre anschließen, 85 Mio. Francs Kriegsentschädigung zahlen und sein Heer auf 150.000 Mann reduzieren. Damit war Österreich auf die Stufe einer zweitrangigen Macht herabgedrückt worden. – Der preußische König hatte es abgelehnt, zusammen mit Österreich gegen Napoleon vorzugehen. So kam es 1809 in Norddeutschland nur zu den erfolglosen Einzelaktionen des preußischen Majors Ferdinand von Schill und anderer. – Auch der Tiroler Aufstand unter Andreas Hofer wurde niedergeschlagen.

Im Russlandfeldzug (1812) erlitt Napoleon eine vernichtende Niederlage und verlor rund 96 % seiner »Großen Armee«. Das preußische Hilfskorps der Großen Armee stand im Dezember 1812 in Ostpreußen. Der Kommandeur des Hilfskorps, Hans David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg, schloss eigenmächtig mit dem russischen General Diebitsch die Konvention von Tauroggen (30.12.1812), worin sich die Preußen zur Neutralität verpflichteten. Der König wies diesen Vertrag zurück und wollte Yorck vor ein Kriegsgericht stellen. Dieser Vertrag wurde zum Fanal für die Befreiungskriege. Nach dem Abschluss des russisch-preußischen Militärbündnisses von Kalisch (26.2.1813) verdrängten am 4.3.1813 russische Truppen die Franzosen aus Berlin. Erst jetzt ließ sich König Friedrich Wilhelm III. von Preußen mitreißen, stiftete als Kriegsauszeichnung das Eiserne Kreuz (10.3.1813), erklärte Frankreich den Krieg (16.3.1813) und forderte in seinem »Aufruf an mein Volk« (17.3.1813) zur nationalen Erhebung auf. Ende März /Anfang April wurden in Preußen aus Freiwilligen nichtpreußischer Gebiete Freikorps aufgestellt, welche sich selbst ausrüsteten. Dazu gehörte das aus etwa 760 Mann bestehende Lützow’sche Freikorps des Majors Adolf Freiherr von Lützow, dem auch »Turnvater« Friedrich Ludwig Jahn sowie die Dichter Theodor Körner und Joseph Freiherr von Eichendorff angehörten. Dem Bündnis gegen Napoleon schlossen sich England (14.6.1813) und Österreich (27.6.1813) an. Schweden hatte bereits am 23.3.1813 Frankreich den Krieg erklärt und am 22.4.1813 mit Preußen ein Bündnis geschlossen. Am 8.10.1813 ging Bayern auf die Seite der Verbündeten über. Seinen letzten großen Sieg in Deutschland errang Napoleon bei Dresden (26./27.8.1813). – Die Entscheidung fiel durch die Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19.10.1813) gegen die Verbündeten unter dem preußischen Heerführer Gebhard Leberecht Blücher. An Toten und Verwundeten verloren die Verbündeten etwa 54.000 Mann (22.605 Russen, 16.033 Preußen, 14.958 Österreicher, 178 Schweden). – Am 30.3.1814 besetzten die Verbündeten Paris; am 6.4.1814 musste Napoleon abdanken und wurde auf die Insel Elba verbannt. Nach der Wiederherstellung des französischen Königtums (Ludwig XVIII.) schloss man am 30.5.1814 den 1. Frieden von Paris, der den Fortbestand Frankreichs in den Grenzen vom 1.1.1792 zusicherte. Als bereits der Wiener Kongress tagte, kam Napoleon nach Frankreich zurück (1.3.1815). Endgültig geschlagen wurde er bei Waterloo (18.6.1815) durch die Engländer und die Preußen unter Wellington bzw. Blücher. Im 2. Frieden von Paris (20.11.1815) wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 zurückgeführt.

6.3. Vom Wiener Kongress bis zur Reichsgründung (1815-1871)

Der Wiener Kongress und die Gründung des Deutschen Bundes

Nach dem Sturz Napoleons fanden sich die Fürsten und Staatsmänner Europas in Wien zusammen (1.11.1814 – 11.6.1815), um über eine territoriale Neugestaltung das Gleichgewicht der europäischen Großmächte wiederherzustellen. Dazu gehörte auch die Behandlung der deutschen Verfassungsfrage.

Die Ergebnisse dieser Friedenskonferenz wurden in der Wiener Schlussakte vom 9.6.1815 zusammengefasst. Garantiemächte für dieses Abkommen waren Russland, England, Österreich und Preußen. Bekräftigt wurde die in Wien ausgehandelte europäische Friedensordnung durch die »Heilige Allianz«, eine am 26.9.1815 abgeschlossene, sehr allgemein gehaltene Vereinbarung zwischen Russland, Österreich und Preußen, der später außer England und dem Hl. Stuhl alle christlichen Monarchen Europas beitraten. Die Heilige Allianz beruhte auf den Grundsätzen der Legitimität sowie des Kräftegleichgewichts und hatte die Restauration der vorrevolutionären Staatenwelt zum Ziel. Später wurde die Heilige Allianz zum Synonym für die konservativ-reaktionäre Politik Metternichs.

Die für Deutschland wichtigsten territorialen Bestimmungen des Wiener Kongresses waren: Weil Russland den größten Teil des Großherzogtum Warschau beanspruchte, welches jetzt als Königreich Polen (»Kongresspolen«) mit Russland verbunden wurde, erhielt Preußen von jenen Gebieten, die es einst durch die Teilungen Polens erworben hatte, nur Westpreußen mit Danzig und der Festung Thorn sowie Gebiete um Posen zurück. Als Entschädigung für den Verlust der Gebiete in Polen erhielt Preußen 58 % des Staatsgebietes des Königreich Sachsen sowie am Mittel- und Niederrhein neben den schon zum altpreußischen Besitz gehörenden Ländern (außer Obergeldern, das jetzt zu den Vereinigten Niederlanden kam) u. a. noch die Herzogtümer Jülich, Berg und Westfalen, Kurtrier und Kurköln sowie Paderborn und Teile von Münster (diese Länder am Mittel- und Niederrhein wurden 1822 zur preußischen Rheinprovinz zusammengeschlossen). Für Abtretungen an das Königreich Hannover erhielt Preußen Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund, Greifswald und der Insel Rügen). Österreich verzichtete auf die österreichischen Niederlande (diese kamen zu dem jetzt gebildeten Königreich der Vereinigten Niederlande) und erhielt Tirol mit Vorarlberg, Salzburg sowie das Inn- und das Hausruckviertel von Bayern sowie die illyrischen Provinzen zurück. Mit dem Zugewinn der Lombardei und Venetiens erlangte es die Vorherrschaft in Oberitalien (dort wurden auch die habsburgischen Sekundogenituren in Toskana und Modena wiederhergestellt). Wiederhergestellt wurden von den deutschen Mittel- und Kleinstaaten Hannover (ab jetzt Königreich und vergrößert u. a. um das Bistum Hildesheim und Ostfriesland), das Kurfürstentum Hessen-Kassel (jetzt erweitert um den größten Teil des Bistum Fulda), Oldenburg (jetzt als Großherzogtum) sowie Braunschweig. Aufgelöst wurden hingegen das Königreich Westfalen sowie die Großherzogtümer Würzburg und Frankfurt. Das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg behielten ihre Zugewinne aus napoleonischer Zeit. Bayern erhielt als Ausgleich für seine Gebietsabtretungen an Österreich die linksrheinische Pfalz, das Großherzogtum Würzburg sowie die mainzischen Gebiete um Aschaffenburg. Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt erhielt für das Herzogtum Westfalen Rheinhessen (mit Mainz). Die Städte Frankfurt a.M., Hamburg, Bremen und Lübeck erhielten den Status Freier Städte. Insgesamt erlitt Deutschland Gebietsverluste. Als einziges 1806 mediatisiertes Fürstentum wurde Hessen-Homburg wiederhergestellt. Luxemburg wurde zum Großherzogtum erhoben und kam an den König der Niederlande, wurde jedoch Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes.

Indem man die später zur Rheinprovinz zusammengeschlossenen Territorien sowie Westfalen an Preußen gegeben hatte, um am Rhein ein Gegengewicht zu Frankreich zu schaffen, war ein innerdeutscher Konflikt vorprogrammiert, denn das Staatsgebiet Preußens bestand jetzt aus zwei Landblöcken, zwischen denen eine Landbrücke fehlte.

Durch das Erleben der Fremdherrschaft und der Befreiungskriege war das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen größer geworden und sowohl patriotische Publizisten, wie Ernst Moritz Arndt und Joseph von Görres, aber auch Staatsmänner, wie von Stein und Wilhelm von Humboldt, forderten die nationalstaatliche Einheit Deutschlands. Entsprechende Verfassungspläne lagen vor. Der Wiener Kongress enttäuschte diese Hoffnungen.

Mit der Paraphierung der Deutschen Bundesakte am 8.6.1815 schlossen sich auf dem Wiener Kongress die 34 souveränen Fürsten und 4 Freien Städte Deutschlands zu einem »unauflösbaren« Bund zusammen, der den Zweck verfolgte, die »Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten« zu garantieren. Am 7.7.1817 kam als 39. Mitglied Hessen-Homburg hinzu. Die beiden bestimmenden Mächte im Bund, Preußen und Österreich, gehörten diesem Deutschen Bund nur mit jenen Gebieten an, die bis 1806 Teile des Alten Reiches gewesen waren. Außerdem gehörten dem Bund drei außerdeutsche Monarchen für ihnen unterstehende vormalige Reichsterritorien an, und zwar der König von Dänemark für Holstein und Lauenburg, der König von England für Hannover, der König der Niederlande für Luxemburg und Limburg.

Der Deutsche Bund war kein festgefügter Bundesstaat, sondern eine lockere völkerrechtliche Vereinigung souveräner Staaten. Die politische Zersplitterung Deutschlands wurde damit erneut festgeschrieben. Dadurch, dass es kein Bundes-Oberhaupt als Integrationsfigur gab und nur ein Gesamtorgan des Bundes akzeptiert wurde, war der Endpunkt in der Dezentralisation erreicht worden. Politische Vorteile hatten davon auf Dauer nur die beiden Großmächte Österreich und Preußen, die sich auf Kosten der deutschen Klein- und Mittelstaaten voll entfalten konnten.

Einziges Gesamtorgan des Deutschen Bundes war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt), ein in Permanenz unter dem Vorsitz der Präsidialmacht Österreich in Frankfurt a.M. tagender Gesandten-Kongress. Nach außen besaß der Bund Gesandten- und Vertragsrecht. Die einzelnen Bundesstaaten hatten das Bündnisrecht, nur durften keine Bündnisse geschlossen werden, die sich gegen den Bund oder einzelne Bundesstaaten richteten, und im Kriegsfall durften sie keine Sonderverhandlungen führen.

Indem der Wiener Kongress durch die Ausstattung Preußens mit der späteren Rheinprovinz dessen Großmachtstellung bestätigt hatte, war der Deutsche Bund vom Dualismus zwischen den beiden im Bund vertretenen Großmächten Österreich und Preußen geprägt. Österreich nutzte den Bund zur Eindämmung liberaler und nationaler Bewegungen sowie zur Einflussnahme auf die Klein- und Mittelstaaten. Preußen nutzte den Bund zur Zurückdrängung des österreichischen Einflusses sowie für Verhandlungen mit den anderen Staaten, was z. B. zur Begründung des Deutschen Zollvereins führte.

Das Gesandtschaftsrecht und das Bündnisrecht des Bundes wurden kaum wahrgenommen. Die Großmächte zeigten daran kein Interesse, denn sie verfolgten eigene Ziele und waren an einer Stärkung der Autorität des Deutschen Bundes nicht interessiert.

Durch das Bundesgesetz über die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes vom 9.4.1821 wurde ein in 10 Armeekorps gegliedertes und aus Kontingenten der Bundesstaaten bestehendes Bundesheer aufgestellt, welches niemals zum Einsatz gekommen ist.

Die umfangreichsten Aktivitäten betrafen die innere Politik. Der Deutsche Bund wurde unter dem Einfluss des österreichischen Staatskanzlers Clemens Fürst von Metternich zum Vollstrecker der Restaurationsidee. Dies bezog sich vor allem auf die Unterdrückung der demokratisch-liberalen sowie der nationalen deutschen Bewegung, mit denen der Bund von Anfang an konfrontiert war. Dieser Bund scheute sich dabei nicht, in die Souveränitätsrechte der Bundesstaaten einzugreifen.

Der Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat standen die Souveränität der Bundesmitglieder sowie die Interessen Österreichs und Preußens entgegen.

Der Deutsche Bund beruhte auf dem gegenseitigen Einvernehmen von Österreich und Preußen. Als daher der Bundestag auf Antrag Österreichs am 14.6.1866 die Mobilisierung des Bundesheeres gegen Preußen beschloss, trat Preußen vom Bundesvertrag zurück, dessen Auflösung von Österreich im Prager Frieden vom 23.8.1866 anerkannt wurde.

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