Kitabı oku: «Deutsche Geschichte», sayfa 5
Die Gründerjahre
Nach Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges setzte in Deutschland ein explosionsartiges Wirtschaftswachstum im Zuge der Industrialisierung und des weiteren Ausbaus des Eisenbahnnetzes ein. Die Rahmenbedingungen dafür waren günstig, denn seit 1869 bestand die Gewerbefreiheit, seit 1870 war der Konzessionszwang für die Gründung von Aktiengesellschaften aufgehoben worden, das Reich stellte einen einheitlichen Wirtschaftsraum dar, und ein großer Teil der französischen Reparationszahlungen gelangte in den Wirtschaftskreislauf. Reichsgesetzliche Regelungen, welche sich wirtschaftsfördernd auswirkten, waren die Vereinheitlichung der Handelsgesetzgebung, der Währung, der Maße und Gewichte, des Markenschutzes und des Patentwesens (25.11.1871 Gesetz über die Ausprägung der Goldmünzen [1 Taler = 3 Goldmark]; am 1.1.1872 Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems; ab 9.7.1873 Übergang zur Goldwährung; ab 1.1.1876 wurde die Goldmark verbindliche Rechnungseinheit; Schutz der Fabrikmarken durch das Markenschutzgesetz vom 30.11.1874; Patentgesetz vom 25.5.1877). Mit Wirkung vom 1.1.1876 wurde die Preußische Bank in die Reichsbank umgewandelt und damit eine Zentralisierung des Geldumlaufs durch Begünstigung der Reichsbank gegenüber den Notenbanken der übrigen deutschen Bundesstaaten erreicht.
Die Folge davon waren viele Firmengründungen sowie ein unwahrscheinlicher Bau-Boom, denn man brauchte plötzlich vor allem sehr viele Arbeiter-Wohnungen. Bauunternehmer errichteten innerhalb kürzester Zeit sog. Mietskasernen, dichtgedrängt stehende, große Mietshäuser mit vielen ungesunden Kleinstwohnungen, davon rund 10 % als Kellerwohnungen. Zur größten Mietskasernen-Stadt der Welt wurde Berlin (826.341 Einwohner 1871). Zwei Drittel der Berliner hausten in kleinen Wohnungen mit höchstens zwei beheizbaren Stuben; 162.000 von ihnen vegetierten in überbelegten Kleinwohnungen (Stube und Küche, die mit durchschnittlich 7 Personen belegt waren). Dieses Berliner »Milljöh« hat Heinrich Zille mit seinen Zeichnungen überliefert.
Zahlreiche Firmen wurden gegründet, vielfach als Aktiengesellschaften. Viele Firmen bildete man zu Aktiengesellschaften um. 1871 gab es 17 bedeutende Handels- und Diskontbanken.
Mit dem Börsenkrach in Wien (8./9.5.1873) begann eine Weltwirtschaftskrise, die im Oktober 1873 auch auf Deutschland übergriff und den Gründerboom beendete. Viele Unternehmer hatten sich verspekuliert.
Die Bündnispolitik des Reiches bis 1890
Mit dem Deutschen Reich hatte sich im Herzen Europas eine von allen Seiten beargwöhnte Großmacht etabliert. Frankreich wartete auf eine Gelegenheit zum Krieg, um Revanche zu üben und Elsass- Lothringen zurückzuholen, diesmal aber zusammen mit starken Bündnispartnern.
Bismarck versuchte, das Ausland zu beruhigen, indem er das Reich als »saturiert« (gesättigt) bezeichnete und damit weitere territoriale Erwerbungen ausschloss. Gleichzeitig musste er jedoch auf eine politische Isolierung Frankreichs bedacht sein und deshalb die traditionelle Freundschaft zu Russland erhalten, um ein Bündnis zwischen Russland und Frankreich und damit einen Zweifrontenkrieg zu verhindern. Dem Erwerb von Kolonien stand Bismarck lange Zeit skeptisch gegenüber, denn er wollte es sich vor allem mit der Kolonialmacht England nicht verderben. Als Deutschland schließlich doch begann, Kolonialpolitik zu betreiben, geschah dies maßvoll und in Fühlungnahme mit England.
Bismarcks Bündnispolitik führte zunächst zum Dreikaiserabkommen (22.10.1873) zwischen Deutschland, Russland und Österreich-Ungarn, welches durch den bis 1914 geheim gehaltenen Dreikaiservertrag (18.6.1881) fortgesetzt wurde. – Nach dem Berliner Kongress (1878) hatten sich die russisch-deutschen Beziehungen verschlechtert. Deshalb schlossen sich Deutschland und Österreich-Ungarn im Zweibund (7.10.1879) zusammen. Sollte Russland angreifen, dann wollten sich beide Mächte mit ihrer gesamten Streitmacht gegenseitig unterstützen und beim Angriff durch eine andere Macht gegenseitige wohlwollende Neutralität wahren. Dieses Bündnis richtete sich gegen Russland, sollte aber auch eine Annäherung Österreich-Ungarns an Frankreich/England verhindern. Der Zweibund galt bis zum 1. Weltkrieg. Er wurde zur Grundlage der weiteren Beziehungen zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn. – Mit dem Beitritt Italiens zum Zweibund wurde dieser zum Dreibund (20.5.1882) erweitert, der jedoch bereits durch die Verständigung (1.11.1902) Italiens mit Frankreich an Wert verlor und 1915 durch Italien gekündigt wurde. – Als die Spannungen zwischen Russland und Österreich-Ungarn in der Balkanfrage die Fortsetzung des Dreikaiservertrages unmöglich machten, gelang Bismarck der Abschluss des geheimen, auf drei Jahre befristeten Rückversicherungsvertrages (18.6.1887) mit Russland, in dem sich die Vertragspartner im Fall eines Krieges zu gegenseitiger Neutralität verpflichteten, nicht jedoch bei einem Angriff der Vertragspartner auf Österreich-Ungarn bzw. Frankreich.
Durch Bismarcks Bündnispolitik war es gerade noch einmal gelungen, die Gefahr eines Zweifrontenkrieges für Deutschland abzuwenden. Dies sollte sich mit der Entlassung Bismarcks ändern.
Der Kulturkampf
Als 1870 ein Konzil in Rom die Unfehlbarkeit des Papstes feststellte und die katholische Kirche gleichzeitig gegen den Liberalismus Front machte, sah Bismarck den inneren Frieden im Reich bedroht, zumal sich die Katholiken politisch in der Zentrumspartei organisiert hatten, um ein Gegengewicht gegen das Übergewicht des protestantischen Norddeutschland zu bilden. Hinzu kam, dass jene Bevölkerungsteile des Reiches, die dem Reich distanziert bis ablehnend gegenüberstanden – vor allem die Elsässer und die Polen – katholisch waren und in der Zentrumspartei ihre politische Heimat fanden. Außerdem wollte Bismarck sowieso eine stärkere Trennung zwischen Staat und Kirche herbeiführen und sah dieses Ziel durch den politischen Katholizismus gefährdet. Aus all diesen Gründen organisierte Bismarck über gesetzgeberische Initiativen eine durch das Strafrecht begleitete massive Ausgrenzungs- und Unterdrückungspolitik gegen die Katholiken, den sog. Kulturkampf. Als 1878 der Papstwechsel in Rom einen moderateren Kurs des Katholizismus zur Folge hatte und Bismarck in der aufstrebenden Arbeiterbewegung die größere Gefahr für das Reich sah, nahm er ab 1878 viele seiner Maßnahmen gegen die Katholiken bis 1887 wieder zurück. Die Zentrumspartei ging gestärkt aus dem Kulturkampf hervor und blieb bis zum Ende der Weimarer Republick eine der bedeutendsten politischen Parteien; auch ihre konfessionelle Fundierung behielt sie bei. – Einige Veränderungen, welche der Kulturkampf bewirkt hatte, wurden allerdings beibehalten. Dies betraf u. a. die alleinige Gültigkeit der standesamtlich geschlossenen Zivilehe (ab 1.1.1876), das Verbot des Jesuitenordens (1872 verfügt; 1913 wieder aufgehoben) und die Beibehaltung der staatlichen Schulaufsicht (seit 1872).
Die Entwicklung der Arbeiterbewegung
Die deutsche Arbeiterbewegung hatte sich im Königreich Sachsen formiert. Dort hatte Ferdinand Lasalle am 23.5.1863 in Leipzig den »Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein« (ADAV) gegründet. Im Programm war der politische Kampf der Arbeiterklasse gegen die Bourgeoisie festgeschrieben worden, nur sollte dieser Kampf mit friedlichen Mitteln ausgetragen werden (Kampf um das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht; Gründung von Arbeiter-Produktionsgenossenschaften mit Unterstützung des Staates). Die später reichsweit gegründete Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) hatte aufgrund dieser Tradition auch in den folgenden Jahrzehnten in Sachsen beste Entwicklungsmöglichkeiten, sodass Sachsen zur Hochburg der Sozialdemokratie in Deutschland, zum »roten Königreich Sachsen«, wurde.
Als Gegenbewegung gründete sich am 7./8.6.1863 der liberal-demokratische »Vereinstag (später: Verband) deutscher Arbeitervereine« in Frankfurt/Main. Am 6./7.10.1867 wurde der Sozialist August Bebel zu dessen Präsidenten gewählt und schloss sich 1868 unter dem Einfluss von Wilhelm Liebknecht mit der Mehrzahl der Mitglieder dieses Verbandes der deutschen Sektion der marxistischen »Internationalen Arbeiterassoziation« an.
Am 7./9.8.1869 erfolgte unter der Führung von August Bebel in Eisenach die Gründung der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« (SDAP)«. Das Programm propagierte den Klassenkampf und forderte die Abschaffung der »kapitalistischen Ordnung« (Marktwirtschaft), die politische Befreiung als Voraussetzung der ökonomischen Befreiung sowie den Kampf für eine Republik. – Auf dem Vereinigungskongress in Gotha (22.-27.5.1875) schlossen sich die SDAP und die ADAV unter Führung von August Bebel und Wilhelm Liebknecht zur »Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands« (SAP) zusammen. Hinsichtlich des Programms setzte sich die SDAP durch.
Nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes wurde die SAP reorganisiert und nahm auf ihrem Parteitag in Halle (12.-18.10.1890) den Namen »Sozialdemokratische Partei Deutschlands« (SPD) an. Diese Partei hatte sich sehr früh zur Massenpartei entwickelt und galt den konservativen Kräften des Kaiserreiches als national unzuverlässig sowie staatsfeindlich. Bedeutsam für den inneren Zusammenhalt der SPD wurden die vielen kulturellen und sozialen Einrichtungen, die vielfach zusammen mit den Gewerkschaften betrieben wurden. Dazu gehörten Konsumvereine, Bau- und Sparvereine sowie Sport- und Gesangsvereine.
Seit 1868 entwickelte sich aus zahlreichen Gewerksvereinen die deutsche Gewerkschaftsbewegung. Bereits 1865 war der »Allgemeine Deutsche Zigarrenmacherverein« und 1866 der »Deutsche Buchdruckerverband« gegründet worden. 1873 wurde der erste Tarifvertrag mit den Buchdruckern abgeschlossen. Ende der 1860er Jahre gab es bereits die sozialistisch orientierten freien Gewerkschaften und seit 1868/69 die liberal orientierten Hirsch-Dunckerschen Gewerksvereine. Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes schlossen sich die freien Gewerkschaften zur Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zusammen (Vorsitzender: Carl Legien; ab 1889 Kampf um den Achtstundentag und den 1. Mai als Arbeiterfeiertag) und entwickelten sich zu Massenorganisationen (1890 rund 250.000; 1913 rund 2,5 Mio. Mitglieder).
Das Sozialistengesetz
Die Reichsregierung wurde durch die Erfolge der Arbeiterbewegung zunehmend beunruhigt. So betrug der Stimmenanteil der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) bei den Reichstagswahlen von 1877 bereits 9,2 %. Als Vorwand zum Vorgehen gegen die Arbeiterbewegung dienten unbegründeterweise zwei Attentate (11.5.1878; 2.6.1878) auf Kaiser Wilhelm I. – Am 21.10.1878 trat das »Sozialistengesetz« (»Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurden die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen sowie deren Zeitungen und Druckschriften verboten. Genossenschaftsdruckereien schloss man. Versammlungen und andere öffentliche Veranstaltungen mit sozialdemokratischen Tendenzen waren verboten. Die Teilnahme an verbotenen Versammlungen und die Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen wurden mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet. Über Bezirke und Ortschaften, in denen die öffentliche Sicherheit bedroht war, konnte der kleine Belagerungszustand verhängt werden. Die polizeilichen Vollmachten wurden wesentlich erweitert (Polizei- und Justizterror, Ausweisungen usw.). Die Unternehmer konnten mit Repressalien gegen Sozialdemokraten vorgehen (Entlassungen; Führen »Schwarzer Listen«). – Trotz all dieser Repressalien war die Arbeiterbewegung nicht zu unterdrücken. Sie arbeitete in der Illegalität weiter. So erhielt die SAP bei den Reichstagswahlen von 1890 19,7 % der Wählerstimmen. – Die Verlängerung des Sozialistengesetzes wurde am 25.1.1890 vom Reichstag abgelehnt.
Die Sozialgesetzgebung
Unmittelbar nach dem Erlass des Sozialistengesetzes brachte Bismarck die Sozialgesetzgebung auf den Weg, um die soziale Lage der Arbeiterschaft zu verbessern und die Arbeiter damit für seine Politik zu gewinnen. – Das sozialpolitische Programm verkündete die Regierung am 17.11.1881 vor dem Reichstag. Durch die in den folgenden Jahren erlassenen Gesetze wurden Unterstützungsansprüche ohne Prüfung der Bedürftigkeit erworben, welche allerdings bis auf die Unfallversicherung noch keine hinreichende Absicherung darstellten. – Dies waren das Krankenversicherungsgesetz (ab 1.12.1884); das Unfallversicherungsgesetz (ab 1.10.1885); das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (ab 1.1.1891). – Diese Sozialgesetzgebung war einzigartig in der Welt und viele Jahre Vorbild für die sozialpolitischen Maßnahmen in anderen Ländern. Trotzdem gelang es Bismarck nicht, die Arbeiterschaft damit auf seine Seite zu bringen. Die Sozialgesetzgebung kritisierte man vor allem auch deshalb, weil einige Gruppen außerhalb der Versicherung blieben.
Die deutschen Kolonien
Der Kolonialgedanke war in Deutschland im 16. Jh. vom Handelshaus der Welser und Ende des 17. Jh. nochmals kurzzeitig vom Großen Kurfürsten verfolgt worden. – Propagiert wurde der Erwerb von Kolonien erst wieder nach der Reichsgründung durch Einzelpersonen, durch Vereine und von zu diesem Zweck gegründeten Handelsgesellschaften. Erst als sich, allerdings nur kurzzeitig, eine deutsch-französiche Zusammenarbeit in Kolonialfragen anbahnte, stellte Bismarck einige Gebiete, welche durch deutsche Kaufleute (Gustav Nachtigal, Adolf Lüderitz, Carl Peters) erworben worden waren, als Schutzgebiete unter deutsche Hoheit. Dies waren 1884 Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika sowie 1885 Deutsch-Ostafrika, Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel und die Marshall-Inseln. Bis 1899 überführte man alle diese Gebiete in die Verwaltung des Deutschen Reiches, weil sich die Ausübung der Souveränität über diese Gebiete durch Kolonialgesellschaften nicht bewährt hatte. Außerdem war es zu Aufständen der Einheimischen gekommen, deren Niederschlagung nur mit Reichshilfe (militärische Schutztruppe) erfolgen konnte. Meinungsverschiedenheiten mit England wurden durch Verhandlungen sowie den Helgoland-Sansibar-Vertrag beigelegt. Nach 1890 wurden die Kolonien auch als Flottenstützpunkte interessant. 1898 pachtete man Kiautschou (Nordost-China) und unterstellte es als Militärstützpunkt dem Reichsmarineamt. Am 12.2.1899 kaufte das Reich von Spanien die Karolinen-Inseln, die Marianen sowie die Palau-Inseln und erwarb in Abstimmung mit England und den USA im November 1899 die Samoa-Inseln Upolu und Sawai. Der Erwerb dieser Inseln diente dem Aufbau eines Netzes von Flottenstützpunkten. Die Kolonien erschloss man wirtschaftlich und kulturell (z. B. Bau von Schulen; Aufbau einer medizinischen Versorgung). Militärisch niedergeschlagen wurden u. a. in Deutsch-Südwestafrika der Hereroaufstand (1904) und der Hottentottenaufstand (1904-1908). – Das Kolonialgebiet umfasste 1911 nach der letzten Erwerbung (Erweiterung von Kamerun) insgesamt etwa 3 Mio. qkm mit 11,7 Mio. Einwohnern (darunter 24.000 Deutsche). Es war nicht gelungen, den Strom der deutschen Auswanderer in die Kolonien umzulenken, denn um sich dort niederzulassen, war eine erhebliche Kapitalausstattung erforderlich. – Die Ausgaben des Reiches für die Kolonien überstiegen noch 1913 die Einnahmen um das Dreifache, obgleich die Anfangsschwierigkeiten in der Erschließung des Landes überwunden waren. Auch die Erwartungen hinsichtlich des Außenhandels mit den Kolonien waren nicht erfüllt worden. So lagen 1913 die Ausfuhr von Deutschland nach den Kolonien sowie die Einfuhr von den Kolonien nach Deutschland lediglich bei 0,6 % bzw. 0,5 % der gesamten deutschen Aus- bzw. Einfuhr. Die Einfuhr von Rohstoffen aus den Kolonien war unerheblich.
Kaiser Wilhelm II.
Als Kaiser Wilhelm I. starb (9.3.1888) ruhten die Hoffnungen auf dessen Sohn Kaiser Friedrich III. (9.3.1888-15.6.1888), Enkel der Königin Victoria von England. Als Friedrich den Thron bestieg, war er bereits todkrank. Friedrich war dem Liberalismus zugetan, zugleich aber auch Monarch und vertrat wehrpolitisch die Linie des Offizierskorps. Sicher wäre er ein guter Vermittler zwischen Deutschland und England geworden, denn er kannte England und war dort beliebt.
Nach dem Tode Friedrichs III. kam dessen ältester Sohn 29-jährig als Kaiser Wilhelm II. zur Herrschaft. In seinen Entscheidungen erwies er sich als beeinflussbar, oberflächlich und sprunghaft. Seine innere Unsicherheit überspielte er mit Prunk- und Herrschsucht, Großsprecherei sowie Demonstration von Stärke. Daher kam auch Wilhelms Vorliebe fürs Militärische. Bei seinem Hang zu theatralischen Gesten ließ er sich gern zu kernigen, unbekümmerten und oft ungeschickten Äußerungen hinreißen, mit denen er politisches Ärgernis erregte und Missverständnisse provozierte. So entstand eine politische Atmosphäre des Unsteten und der Unberechenbarkeit. Für die Wissenschaften und die neuen Technik war Wilhelm aufgeschlossen. Die stark ausgeprägten Eigenheiten des Kaisers übertrugen sich auf seine nähere Umgebung und zogen immer weitere Kreise, sodass es für das Sozialprestige schließlich unerlässlich wurde, wenigstens Reserveoffizier zu sein. Auch in die zivilen Amtsstuben zog der Kasernenhofton ein. All diese martialischen Umgangsformen haben viel dazu beigetragen, dass Deutschland als Hort des Militarismus galt.
Bald kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bismarck und dem geltungsbedürftigen Kaiser, der Bismarck nahelegte, seinen Rücktritt einzureichen und dies mit außenpolitischen Differenzen zu begründen. Am 20.3.1890 erhielt Bismarck mit allen Ehren seinen Abschied. Die Wilhelminische Zeit (1890-1918) begann. Dieser Epochenbegriff bezieht sich zwar auf Kaiser Wilhelm II., doch hat dieser die deutsche Politik sehr viel weniger geprägt als Bismarck. Wilhelm II. versuchte nur anfangs, sich in allen politischen Bereichen zu profilieren. Später beschränkte sich dies auf sporadische Aktionen, die aber umso mehr Schaden anrichteten, als es dem Kaiser trotz seiner sehr raschen Auffassungsgabe an gründlicher Sachkenntnis und an der nötigen Stetigkeit und Ausdauer fehlte.
Die Innenpolitik (1890-1914)
Der Nachfolger Bismarcks im Amt des Reichskanzlers, der preußische General Leo Graf von Caprivi (20.3.1890 – 26.10.1894), setzte auf eine Politik des Ausgleichs. Um die Arbeiterschaft mit der Monarchie auszusöhnen, setzte er die Sozialpolitik fort. Die Novelle zur Gewerbeordnung (1891) enthielt Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit für Kinder, Jugendliche und Frauen. Als Schiedsstellen für Arbeitsrechtsstreitigkeiten richtete man Gewerbegerichte ein. Handelspolitisch baute Caprivi die Einfuhrzölle ab, denn infolge der Bismarckschen Schutzzollpolitik hatte sich die deutsche Industrie seit 1878 so gut entwickelt, dass jetzt der Binnenmarkt nicht mehr genügte, wenn sich das Wirtschaftswachstum fortsetzen sollte. Auch mussten zusätzliche Arbeitsplätze für die sprunghaft zunehmende Bevölkerung geschaffen werden, die jetzt verstärkt auswanderte (Caprivi: »Wir müssen exportieren: entweder wir exportieren Waren, oder wir exportieren Menschen.«) Am 15.7.1893 billigte der Reichstag die Heeresvorlage, wonach das Landheer auf 589.000 Mann verstärkt werden sollte.
Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst (29.10.1894 – 17.10.1900) nahm unter dem Einfluss seiner Berater den Kampf gegen die Sozialdemokratie wieder auf, war aber grundsätzlich um sozialen Ausgleich bemüht.
Unter Reichskanzler Bernhard Fürst von Bülow (Reichskanzler 17.10.1900 – 14.7.1909) kam mit der Erweiterung des Kreises der Unfallversicherten (1900) die ins Stocken geratene Sozialgesetzgebung wieder in Fluss. Ab 1901 förderte das Reich den Bau von Arbeiterwohnungen und gab dafür jährlich 4 bis 5 Mio. Mark aus. 1903 verlängerte man die Dauer der Krankenversicherung und verbot die Kinderarbeit auch in der Heimindustrie. Mit dem Reichsvereinsgesetz (1908) wurde ein reichseinheitliches Vereins- und Versammlungsrecht geschaffen, welches liberaler war als die bisher in den meisten Bundesstaaten geltenden Gesetze. Am 1.7.1906 wurde als erste direkte Reichssteuer die Erbschaftssteuer eingeführt. Die Reichsfinanzreform brachte neue Steuern auf Zündwaren und Schaumwein sowie Erhöhungen der Kaffee- und Teezölle sowie der Tabak- und Brausteuer (10.7.1909).
Unter Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg (14.7.1909 – 14.7.1917) wurden die Konservativen und das Zentrum zu Stützen der Reichsregierung. Die Konservativen lehnten jede liberale Veränderung der Reichsverfassung ab, sodass auch dieses Mal die Reform des preußischen Wahlrechts scheiterte. – Hinsichtlich der Sozialgesetzgebung gelang es nur, mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zusammenzufassen und durch eine Hinterbliebenenrente zu ergänzen. – Elsass-Lothringen, welches bisher von einem nur dem Kaiser verantwortlichen Statthalter regiert worden war, erhielt mit Reichstagsbeschluss vom 26.5.1911 einen aus zwei Kammern bestehenden Landtag. – In den Reichstagswahlen vom 12.1.1912 wurde die SPD mit 110 Mandaten die stärkste Partei im Reichstag. Ihr bisher bestes Wahlergebnis verdankte die SPD auch den Wahlbündnissen mit der Fortschrittspartei. Diese Annäherung war vor allem dadurch zustande gekommen, dass jetzt mit Friedrich Ebert, Gustav Noske, Carl Legien und Wolfgang Heine neue Persönlichkeiten an die SPD-Spitze gelangt waren, welche ihren sozialistischen Zielen mit parlamentarisch-demokratischen Mitteln näherkommen wollten. – Am 30.6.1913 nahm der Reichstag die große Militärvorlage zur Erhöhung der Heeresstärke um 136.000 Mann und die Deckungsvorlage gegen die Stimmen der SPD an.
Die nächsten Reichskanzler bis zum Ende des Kaiserreiches waren Georg Michaelis (14.7.1917 – 31.10.1917), Georg Friedrich Graf von Hertling (1.11.1917 – 30.9.1918) und Prinz Max von Baden (3.10.1918 – 9.11.1918).
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