Kitabı oku: «Deutsche Geschichte», sayfa 4

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Der Deutsch-Dänische Krieg (1864)

Bereits 1848 hatte Dänemark versucht, das Herzogtum Schleswig seinem Reich einzuverleiben. Auf internationalen Druck war es damals davon abgehalten worden (Londoner Protokolle von 1850, 1852). Am 13.11.1863 beschloss der dänische Reichstag ein Grundgesetz (»Novemberverfassung«) für Dänemark und Schleswig, was einer Annexion Schleswigs durch Dänemark gleichkam, deren Realisierung im Rahmen eines kurz darauf folgenden Thronwechsels (15.11.1863) wahrscheinlich wurde. Bismarck nahm dies zum Anlass, um gegen Dänemark vorzugehen, um Schleswig und auch Holstein für Preußen zu gewinnen. Am 16.1.1864 verlangten Preußen und Österreich in einem Ultimatum an Dänemark die Rücknahme der Novemberverfassung. Als Dänemark ablehnte, begann der Krieg mit dem Einmarsch eines 57.000 Mann starken Heeres. Die verlustreichste militärische Aktion war die Erstürmung der Düppeler Schanzen (18.4.1864) durch die Preußen. Dänemark unterlag schließlich. Im Frieden von Wien (30.10.1864) musste Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Sachsen-Lauenburg mit allen ihren Rechten zugunsten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen abtreten und sich verpflichten, alle künftigen Entscheidungen dieser beiden Herrscher über diese Fürstentümer anzuerkennen.

Der künftige Status der drei Herzogtümer blieb offen. Sie wurden zunächst gemeinsam von Österreich und Preußen verwaltet (Kondominium). Mit der Gasteiner Konvention (14.8.1865) kam es zur Trennung, und man vereinbarte die vorläufige Verwaltung Schleswigs durch Preußen und Holsteins durch Österreich. Seinen Anspruch auf das Herzogtum Sachsen-Lauenburg trat Österreich für einen Kaufpreis von 2,5 Mio. dänische Taler an Preußen ab. Preußen erhielt außerdem das Recht, einen Kanal durch Holstein zu bauen, dort Befestigungen und Marinestützpunkte einzurichten (1865 Verlegung des preußischen Flottenstützpunktes von Danzig nach Kiel) sowie zwei Straßen nach Schleswig für militärische Zwecke zu nutzen.

Der Deutsche Krieg (1866)

Während Preußen weiterhin eine Politik der Annexion Holsteins verfolgte, strebte Österreich einen selbstständigen Mittelstaat Schleswig-Holstein an. Ab Anfang 1866 betrieb Preußen die diplomatischen Vorbereitungen zu einem Krieg gegen Österreich. England und Russland konnten außer Betracht bleiben, denn diese waren mit inneren Angelegenheiten befasst und hatten die Schwerpunkte ihrer Außenpolitik damals außerhalb Europas. Zu beachten war das Verhalten Italiens und vor allem Frankreichs in einem Krieg. Italien war eingeschworener Feind Österreichs, solange Letzteres noch italienische Territorien besaß (v. a. Venetien). Deshalb schloss Preußen am 8.4.1866 mit Italien ein auf drei Monate befristetes Offensiv- und Defensivbündnis. Durch geschickte Verhandlungen mit Napoleon III. sicherte sich Bismarck eine Neutralitätszusage Frankreichs. Frankreich seinerseits schloss mit Österreich am 12.6.1866 gegen feste territoriale Zusagen einen Neutralitätsvertrag und wollte im Falle eines Krieges zwischen Österreich und Preußen vermitteln und dabei Gebietsgewinne für sich verbuchen. Am 1.6.1866 übertrug Österreich die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage dem Deutschen Bund und teilte mit, dass der österreichische Statthalter in Holstein beauftragt worden sei, die dortigen Stände einzuberufen. Daraufhin rückten die Preußen am 7.6.1866 in Holstein ein. Auf Antrag Österreichs beschloss der Bundestag am 14.6.1866 die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen. Der preußische Gesandte erklärte daraufhin den Bundesvertrag als erloschen und legte den Entwurf einer neuen Bundesverfassung vor, dessen erster Artikel lautete: »Das Bundesgebiet besteht aus den seitherigen Staaten mit Ausnahme der kaiserlich österreichischen und königlich niederländischen Landesteile.« Bereits am 16.6.1866 rückten preußische Truppen in die mit Österreich verbündeten Staaten Hannover, Kurhessen und Sachsen ein (weitere Verbündete Österreichs waren Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und weitere 4 Kleinstaaten; auf preußischer Seite standen Italien und 17 norddeutsche Kleinstaaten). Es folgte der Einmarsch der Preußen in Österreich. Die Entscheidung fiel in der Schlacht bei Königgrätz (3.7.1866). Ursache dieses preußischen Sieges waren die überlegene Führung unter Generalstabschef Helmuth Graf von Moltke sowie die bessere Ausrüstung (Zündnadelgewehr) der Preußen, welche auch moderne Mittel der Kriegführung (Eisenbahn, Telegrafie) einsetzten. Die Preußen setzten nach der Schlacht von Königgrätz ihren Vormarsch fort. – Während König Wilhelm I., der offiziell den Oberbefehl innehatte, in Wien einmarschieren und damit den Kaiser demütigen wollte, drängte Bismarck auf einen schnellen Friedensschluss mit Österreich unter fairen Bedingungen, um weiteren Einmischungen Frankreichs vorzubeugen und Österreich als Großmacht sowie als künftigen Bündnispartner für Preußen zu erhalten. So kam es bereits am 26.7.1866 zum Abschluss des Waffenstillstands und Vorfriedens von Nikolsburg zwischen Preußen und Österreich. Österreich gab seine Zustimmung zur Auflösung des Deutschen Bundes und zu einer Neugestaltung Deutschlands ohne Beteiligung Österreichs, trat seine Rechte an Schleswig-Holstein an Preußen ab (in den nördlichen Distrikten Schleswigs sollte eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zu Dänemark oder Preußen entscheiden, was aber von den Vertragspartnern 1878 annulliert wurde), hatte 20 Mio. Taler Kriegsentschädigung zu zahlen und die in Norddeutschland von Preußen vorzunehmenden Veränderungen (einschließlich der territorialen Neuordnung) mit Ausnahme des Königreiches Sachsen anzuerkennen. Österreich trat Venetien an Italien ab. Die südlich des Mains gelegenen deutschen Staaten sollten einen unabhängigen Bund bilden. Alle diese Bedingungen wurden im Frieden von Prag (23.8.1866) bestätigt. Österreich musste endgültig die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen. – Im Frieden von Berlin (22.8.1866) zwischen Preußen und Bayern stimmte Bayern kleineren Grenzkorrekturen zu, zahlte an Preußen eine Kriegsentschädigung von 30 Mio. Gulden und schloss mit Preußen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis ab, wonach im Kriegsfall Bayerns Streitmacht auf preußischer Seite trat und sich dem preußischen Oberbefehl unterstellte. Gleichartige geheime Schutz- und Trutzbündnisse wurden am 13.8.1866 mit Württemberg, am 17.8.1866 mit Baden und am 3.9.1866 mit Hessen-Darmstadt geschlossen. Diese hatten an Preußen 8 Mio., 6 Mio. bzw. 3 Mio. Gulden Kriegsentschädigung zu zahlen. Die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten waren möglich geworden, weil Preußen nur kleine Grenzkorrekturen vornahm und verhältnismäßig geringe Kriegsentschädigungen gefordert hatte. Andererseits waren diese Bündnisse für die süddeutschen Staaten, die jederzeit mit französischen Gebietsforderungen rechnen mussten, überlebenswichtig. – Am 20.9.1866 trat ein vom preußischen Landtag beschlossenes Gesetz in Kraft, wonach Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt am Main annektierte (Frankfurt verlor den Status einer Freien Stadt). Damit verfügte Preußen erstmals über ein geschlossenes Staatsgebiet, welches von der Memel im Osten bis an die Maas im Westen reichte. – Der Frieden zwischen Preußen und Sachsen wurde am 21.10.1866 geschlossen. Das Königreich Sachsen blieb in seinen Grenzen von 1815 bestehen, zahlte eine Kriegsentschädigung von 10 Mio. Talern und trat dem Norddeutschen Bund bei. Diese Vorzugsbehandlung Sachsens war auf Intervention Österreichs und Frankreichs zustande gekommen. – Frankreich war enttäuscht, denn wegen des schnellen preußischen Sieges bei Königgrätz (Sadowa) fiel die französische Vermittlerrolle weg, von der sich Frankreich den Hinzugewinn linksrheinischer Gebiete erhofft hatte. Frankreich wollte sich damit nicht zufrieden geben (»Rache für Sadowa!«).

Die politischen Parteien in Preußen

Im Verlauf der Debatte um die Heeresreform, die erst unter dem Eindruck der außenpolitischen Erfolge Bismarcks 1866 zum Abschluss kam, war es zu einer Differenzierung bzw. Neuformierung der politischen Kräfte gekommen, welche über die Reichsgründung hinaus die politischen Entscheidungen in zunehmendem Maße mitbestimmen sollten.

Während der Revolutionsjahre 1848/49 hatten sich als politische Kräfte die Konservativen, die Liberalen und die Demokraten formiert. Nach dem Scheitern der Revolution gewannen die Konservativen die Oberhand. Von den Liberalen spaltete sich 1859 eine Gruppierung ab, aus der 1861 die Deutsche Fortschrittspartei hervorging, welche gegen die Heeresreform Front machte. 1866 spaltete sich von den Liberalen eine weitere Gruppierung ab, aus der sich 1867 die Nationalliberale Partei (Industrielle, Bankiers, protestantisches Bildungsbürgertum) formierte, welche im Reichstag des Norddeutschen Bundes die Stütze Bismarcks wurde, während die Deutsche Fortschrittspartei (Teile des Mittelstandes und des Kleinbürgertums) in der Opposition stand. Von den Altkonservativen löste sich eine Gruppe gemäßigt Konservativer (seit 1871 Deutsche Reichspartei).

Der Norddeutsche Bund

Noch während des Deutschen Krieges schloss Bismarck mit den 17 mit Preußen verbündeten norddeutschen Kleinstaaten ein Bündnis (»Augustbündnis« 18.8.1866). Dies waren die Großherzogtümer Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt-Dessau, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß jüngere Linie, Waldeck, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe sowie die Freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen. Nach Abschluss des Berliner Friedensvertrages traten am 3.9.1866 der Großherzog von Hessen-Darmstadt für seine nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen, am 26.9.1866 Reuß ältere Linie, am 8.10.1866 das Herzogtum Sachsen-Meiningen und am 21.10.1866 das Königreich Sachsen bei. Am 12.2.1867 wurde der konstituierende Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt (allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht), der am 16.4.1867 die Verfassung des Norddeutschen Bundes annahm, die am 1.7.1867 in Kraft trat. Das Präsidium des Bundes übertrug man erblich der Krone Preußens. Damit lag die Autorität des Bundes in der Hand des preußischen Königs (monarchisch-konstitutionelle Komponente der Verfassung). König Wilhelm I. entschied über Krieg und Frieden sowie den Abschluss von Verträgen, war Oberbefehlshaber des Bundesheeres, vertrat den Bund nach außen, ernannte den mit dem preußischen Ministerpräsidenten identischen Bundeskanzler als Haupt der Exekutive, berief den Bundesrat sowie den Reichstag und konnte den Ministerpräsidenten absetzen bzw. den Reichstag auflösen. Dem Bundesrat gehörten die Bevollmächtigten der verbündeten Staaten an (föderative Komponente der Verfassung). Der Reichstag ging als Volksvertretung und Legislative aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervor (liberale Komponente der Verfassung). Die Bundesgesetzgebung erstreckte sich auf das gesamte Verkehrs-, Handels-, Münz- und Zollwesen sowie wichtige Rechtsgebiete. Die innere Verwaltung der Einzelstaaten blieb möglichst unberührt. Bundesgesetze standen über den Landesgesetzen. Kriegsmarine und Heeresverfassung waren für die Bundesstaaten einheitlich zu regeln. – Die Wahl des endgültigen Reichstags fand am 31.8.1867 statt. Am 10.9.1867 wurde er eröffnet.

Mit der Gründung dieses Bundes wurden die deutschen Staaten nördlich der Main-Linie unter Führung Preußens zusammengeschlossen. Dieser Bund repräsentierte mit 79 % der Fläche und 76 % der Bevölkerung (jeweils bezogen auf Fläche und Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1871 ohne Elsass-Lothringen) den deutlich größeren Teil Deutschlands. Innerhalb des Norddeutschen Bundes dominierte Preußen nicht nur politisch, sondern auch hinsichtlich seiner flächenmäßigen Größe (84 % der Fläche des Norddeutschen Bundes waren preußisch) und vor allem hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft (zu Preußen gehörten alle bedeutenden Montanregionen). Die Attraktivität dieses Staatenbundes sowohl für die Landesfürsten als auch für das liberale Bürgertum bestand in seiner starken Führungsspitze bei gleichzeitiger Wahrung der föderalen Interessen der Einzelstaaten sowie der Mitbestimmung der Bevölkerung in einem Parlament, sodass dieser Bund auch Anziehungskraft auf die süddeutschen Staaten ausüben musste. Damit kam Bismarck mit der Gründung des Norddeutschen Bundes der Einheit Deutschlands einen entscheidenden Schritt näher. – Zu den wichtigsten Bundesgesetzen gehörten die Gewerbeordnung vom 21.6.1869, durch welche der Zunftzwang sowie die behördliche Konzessionspflicht aufgehoben und die allgemeine Gewerbefreiheit eingeführt wurden, sowie die Aktiennovelle vom 11.6.1870, welche die Aufhebung des staatlichen Konzessionszwanges für die Gründung von Aktiengesellschaften und damit die Beseitigung einer der letzten bürokratischen Schranken für die Industrialisierung brachte. – Mit der Gewerbeordnung von 1869 war die Aufhebung des Koalitionsverbotes verbunden, wodurch sich jetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks Durchsetzung ihrer Forderungen zu Vereinigungen zusammenschließen durften. Dies war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien.

Die österreichisch-ungarische Monarchie

Nachdem Österreich von der Entwicklung zu einem deutschen Nationalstaat ausgeschlossen worden war, widmete es sich wieder verstärkt seinen inneren Problemen hinsichtlich eines nationalen Ausgleichs, der mit Ungarn im Februar 1867 zustande kam. Ungarn war jetzt mit Österreich durch die Person des Herrschers in Personalunion verbunden. Den verwaltungsmäßigen Zusammenhalt stellten gemeinsame Reichsministerien für Auswärtiges, Finanzen und Kriegswesen her (Kaiserlich-Königliche [K.K.] Behörden). Kaiser Franz Joseph I. wurde am 8.6.1867 in Budapest in feierlicher Form zum König von Ungarn gekrönt und damit die Versöhnung der ungarischen Magnaten mit der österreichischen Dynastie besiegelt. Kaiser Franz Joseph I. (1848-1916) war bis zu seinem Tode (21.11.1916) Symbol- und Integrationsfigur der jetzt als Österreich-Ungarn bezeichneten Doppelmonarchie (»Donaumonarchie«). Die nationalen Interessen der in Österreich-Ungarn lebenden slawischen Völker wurden hingegen nur ungenügend berücksichtigt. Dies gab jenen Zündstoff ab, welcher 1914 Anlass zum Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde und 1918 zum Auseinanderbrechen dieses Vielvölkerstaats führte, dessen deutscher Reichsteil dann wieder Anschluss an das Deutsche Reich suchte.

Die Neuordnung des Deutschen Zollvereins

Am 27.4.1868 eröffnete man das Deutsche Zollparlament. Ihm gehörten die Abgeordneten des Norddeutschen Reichstages sowie 85 Abgeordnete der süddeutschen Staaten an. Das Zollparlament besaß Mitspracherecht hinsichtlich der Zoll- und Handelsvertragspolitik sowie bei der Festlegung einiger indirekter Steuern. Die Hoffnung, der Einheit Deutschlands über die Wirtschaftsintegration näherzukommen, erfüllte sich nicht, denn unter den Abgeordneten der süddeutschen Staaten gab es eine starke, von Bayern angeführte antipreußische Fraktion.

Der Deutsch-Französische Krieg (1870/71)

Die seit dem Deutschen Krieg zwischen Frankreich und Preußen sich aufbauenden Spannungen verschärften sich, als der katholischen Linie Hohenzollern-Sigmaringen 1869 und erneut 1870 die spanische Krone angetragen wurde, wodurch sich Frankreich bedroht fühlte. Auf Druck Bismarcks nahm Erbprinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen an, trat aber schließlich in Absprache mit dem preußischen König wieder von der spanischen Thronkandidatur zurück. Jetzt verlangte Frankreich über seinen Botschafter von König Wilhelm I., der in Bad Ems weilte, eine Garantie für den Verzicht des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen auf die spanische Krone für alle Zeiten. Wilhelm I. lehnte ab und informierte Bismarck am 13.7.1870 telgrafisch über diese Vorgänge. Bismarck veröffentlichte diese »Emser Depesche« in gekürzter und damit schärfer wirkender Form und stellte damit Frankreich mit seinen überzogenen Forderungen vor aller Öffentlichkeit bloß. Dies löste in Deutschland heftige Empörung aus und ließ politische Meinungsverschiedenheiten in den Hintergrund treten. Es kam ein Gemeinschaftsgefühl auf, das sich im Verlauf des Krieges bis zum Patriotismus steigerte. Weil Napoleon III. auch im eigenen Land unter Druck geriet und die diplomatische Niederlage nicht hinnehmen konnte, erklärte er Preußen am 19.7.1870 den Krieg. Da jetzt auch die Beistandsverträge (Schutz- und Trutzbündnisse) mit den süddeutschen Staaten in Kraft traten, mobilisierte ganz Deutschland gegen Frankreich. Die problemlose Mitwirkung der süddeutschen Staaten hatte Napoleon III. nicht für möglich gehalten. Die deutsche Heeresmacht marschierte nach dem Feldzugsplan des Generalstabschefs Helmuth von Moltke unverzüglich in Frankreich ein. In der Schlacht von Sedan (1.9.1870) wurde die französische Armee auf die Festung Sedan zurückgeworfen und musste am 2.9.1870 kapitulieren. Kaiser Napoleon III. geriet dort in Gefangenschaft und wurde auf Schloss Wilhelmshöhe bei Kassel interniert. Am 4.9.1870 wurde in Paris unter Absetzung Napoleons III. die Republik ausgerufen. Diese setzte den Krieg fort, der erst am 28.1.1871 mit dem Waffenstillstand von Paris beendet werden konnte. Auf deutscher Seite fielen in diesem Krieg etwa 41.000 Soldaten. Nach den Bestimmungen des Vorfriedens von Versailles (26.2.1871) und des Friedens von Frankfurt (10.5.1871) musste Frankreich Elsass mit der Festung Straßburg sowie den östlichen Teil Lothringens mit der Festung Metz abtreten sowie eine Kriegsentschädigung von 5 Mrd. Francs zahlen. Von den abzutretenden Gebieten waren die östlichen Gebiete fast vollständig deutsch, die westlichen teilweise auch französisch besiedelt. – Bei der Abtrennung von Elsass-Lothringen hatte man weniger daran gedacht, diese vor etwa 200 Jahren durch Frankreich annektierten Gebiete wieder zurückzuholen, sondern maßgebend waren vielmehr strategische Gesichtspunkte, wonach die Verteidigungsstellungen auf den Höhen der Vogesen sowie die Festungen Metz und Straßburg Süddeutschland vor künftigen französischen Angriffen zuverlässig schützen sollten. Elsass-Lothringen wurde zunächst nicht als gleichberechtigter Bundesstaat behandelt, sondern als »Reichsland« mit einem Statthalter an der Verwaltungsspitze organisiert. Erst ab 1911 erhielt das Land einen vollberechtigten Landtag, der Statthalter blieb jedoch. Es gelang nicht, die Bevölkerung Elsass-Lothringens in das Deutsche Reich zu integrieren; ihre Protesthaltung verstärkte sich zunehmend. – Durch die elsässische Baumwollindustrie erhielt die deutsche Textilindustrie einen bedeutenden Zuwachs. So erhöhte sich der deutsche Bestand an Spindeln um 56%, an Webstühlen um 88 % und an Druckmaschinen für Baumwollstoffe um 100 %. Wirtschaftlich bedeutsam wurde vor allem Lothringen durch seine Eisenerzvorkommen. Der Abbau der oberelsässischen Kalisalze erfolgte ab 1904. Die Universität Straßburg gründete man 1872. Die Abtrennung von Elsass-Lothringen hat das deutsch-französische Verhältnis bis zum 1. Weltkrieg stark belastet.

Die Kosten des Krieges betrugen für Deutschland lediglich ein Sechstel des jährlichen deutschen Volkseinkommens, was etwa den jährlichen Militärausgaben bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges entsprach. Preußen hatte den Krieg aus seinem Staatsschatz vorfinanziert. Die zur Auffüllung desselben aufgenommenen Kredite wurden durch die französischen Reparationen getilgt. Jetzt bildete man im Deutschen Reich einen Reichskriegsschatz von 120 Mio. Mark, den man bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 205 Mio. Mark aufstockte.

6.4. Das deutsche Kaiserreich

Die Gründung des Deutschen Reiches

Noch während des Deutsch-Französischen Krieges waren auf Initiative des Großherzogs von Baden die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund beigetreten (am 15.11.1870 das Großherzogtum Baden, am 18.11.1870 als Gesamtstaat das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, am 23.11.1870 das Königreich Bayern und am 25.11. 1870 das Königreich Württemberg). Zum Abbau der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden deutschen Staatengruppen hatte vor allem auch die Waffenbrüderschaft in diesem Krieg beigetragen. Allerdings waren den Königreichen Bayern und Württemberg größere Zugeständnisse gemacht worden. Der König von Bayern fand sich schließlich auch dazu bereit, dem König von Preußen offiziell anzutragen, die Kaiserkrone aus der Hand aller deutschen Fürsten anzunehmen. Am 4.12.1870 wurde dem Reichstag des Norddeutschen Bundes mitgeteilt, dass der König von Bayern den Vorschlag gemacht habe, mit dem Präsidium des Norddeutschen Bundes künftig den Titel »Deutscher Kaiser« zu verbinden. Am 9.12.1870 beantragte der Bundesrat beim Reichstag für den erweiterten Norddeutschen Bund den Namen »Deutsches Reich«, der am 10.12.1870 auf der letzten Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes genehmigt wurde. Am 18.12.1870 überbrachte eine Deputation des Reichstages König Wilhelm I. von Preußen eine Adresse, durch welche er gebeten wurde, »vereint mit den Fürsten Deutschlands« durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. König Wilhelm I. nahm vorbehaltlich der formellen Zustimmung der Fürsten und der Freien Städte an. Nachdem diese Zustimmungen eingegangen waren, erfolgte am 18.1.1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles die Proklamation Wilhelms I. zum »Deutschen Kaiser«. Anwesend waren die Fürsten der deutschen Einzelstaaten bzw. deren Vertreter, die hohe Generalität sowie eine Delegation der Abgeordneten des Reichstages des Norddeutschen Bundes. Bismarck verlas die Kaiserproklamation, der Großherzog von Baden rief den König von Preußen, Wilhelm I., zum Deutschen Kaiser aus (der Akt der Reichsgründung fand in Versailles statt, weil sich der Kaiser als formeller Oberbefehlshaber der deutschen Truppen während des Deutsch-Französischen Krieges damals in Frankreich aufhielt). Damit stellte das Deutsche Reich einen Bund gleichberechtigter Fürsten und dreier Freier Städte dar. Das Volk war an dessen Zustandekommen nicht beteiligt worden (Reichseinigung »von oben«), befürwortete jedoch zum überwiegenden Teil diese Reichsgründung. Indem die Einheit Deutschlands mit dem Kaisertum verbunden wurde, hatte man an den Verfassungsentwurf der Frankfurter Nationalversammlung angeknüpft.

Am 31.12.1870 war die Verfassung des Deutschen Reiches verkündet worden und am 1.1.1871 in Kraft getreten. Die ersten Reichstagswahlen fanden am 3.3.1871 statt; die Eröffnung dieses Reichstages erfolgte am 21.3.1871. Der Reichstag wurde in allgemeiner, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt; wahlberechtigt waren die Männer ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.

Bei der Reichsverfassung handelte es sich im Wesentlichen um die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Die Reservatrechte (Sonderrechte) einzelner Bundesstaaten hatte man vertraglich geregelt. Organe des Deutschen Reiches waren der Bundesrat und der Reichstag. Das Präsidium (den Vorsitz) des Bundesrates nahm jetzt der Deutsche Kaiser wahr. Nach der Reichsverfassung war nicht der Kaiser Inhaber der Souveränität im Reich, sondern diese wurde gemeinsam durch die 22 Monarchen (Landesfürsten) sowie die Senate der drei Freien Städte wahrgenommen, welche im Bundesrat Sitz und Stimme hatten. Zu diesen gehörte auch der Kaiser als König von Preußen. Alleiniger Inhaber der Souveränität war der Kaiser nur hinsichtlich der völkerrechtlichen Vertretung des Reiches nach außen. Auch die Regierung des Deutschen Reiches bestand, wie im Norddeutschen Bund, aus nur einem Minister, jetzt dem Reichskanzler (gleichzeitig Ministerpräsident von Preußen), der ausschließlich vom Vertrauen des Kaisers abhängig war (Letzterer allein entschied über dessen Berufung bzw. Absetzung).

Bismarck übernahm in dem von ihm geschaffenen Deutschen Reich als Reichskanzler und einziger Minister die Führung der Reichspolitik. Die Reichsverfassung war auf seine überragende Persönlichkeit zugeschnitten. Damit prägte Bismarck bis 1890 die Entwicklung Deutschlands, weshalb man die Epoche Deutscher Geschichte von 1870/71 bis 1890 auch als die »Ära Bismarck« bezeichnet. Repräsentiert wurde diese Epoche jedoch von seinem königlichen Herrn, Wilhelm I., der als der »alte Kaiser« zum Symbol der Einheit und der Größe des »Deutschen Reiches« wurde.

Eine gegenüber der seit dem 1.1.1871 geltenden Verfassung geringfügig modifizierte Reichsverfassung wurde am 16.4.1871 vom Reichstag verabschiedet. Sie galt bis kurz vor Kriegsende 1918 (erst der letzte kaiserliche Reichskanzler und die letzte kaiserliche Regierung waren an das Vertrauen des Reichstages gebunden). Die Zahl der Stimmen im Bundesrat erhöhte man aufgrund der hinzugekommenen süddeutschen Staaten von 43 auf 58. Die Rechte des Bundespräsidiums (des Kaisers) wurden insofern eingeschränkt, als bei der Erklärung von Bundeskriegen außer im Fall bereits erfolgter Angriffe auf das Bundesgebiet die Zustimmung des Bundesrates erforderlich war; außerdem oblag jetzt dem Bundesrat die Beschlussfassung über die Durchführung von Bundesexekutionen. Elsass-Lothringen wurde als Reichsland gemeinsamer Besitz des Reiches.

Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches war weitestgehend identisch mit dem Gebiet des Deutschen Zollvereins, nur das dem Zollverein 1842 beigetretene und seit 1867 neutrale Großherzogtum Luxemburg gehörte nicht zum Reich. Hinzugekommen war das Reichsland Elsass-Lothringen.

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