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Der Deutsche Zollverein
Größtes Interesse an einer Überwindung der wirtschaftlichen Zersplitterung hatte Preußen, denn seine Kernlande waren durch das Königreich Hannover sowie durch Kurhessen von seinen Westprovinzen getrennt. Auch Bayern hatte entsprechende Probleme, denn zwischen dessen Kernland und der bayerischen Pfalz erstreckten sich die Großherzogtümer Baden und Hessen-Darmstadt. Die Binnenzölle hatten Bayern und Preußen bereits 1808 bzw. 1818 aufgehoben.
Die Initiative zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes ergriff Preußen, indem es hohe Durchgangszölle von jenen Staaten erhob, die innerhalb des preußischen Gebietes lagen. Diese schlossen sich daraufhin zwischen 1819 und 1828 dem preußischen Zollgebiet an. Am 14.2.1828 schloss Preußen einen Zollvertrag mit Hessen-Darmstadt (Preußisch-Hessischer Zollverein). Bereits am 18.1.1828 hatten Bayern und Württemberg eine Zolleinigung erreicht. Am 24.9.1828 schlossen sich 17 mitteldeutsche Staaten (darunter Sachsen und Kurhessen) zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen. Letzterer zerfiel, nachdem sich der Bayerisch-Württembergische Zollverein durch ein Sonderabkommen (27.5.1829) dem Preußisch-Hessischen Zollverein angenähert hatte, Kurhessen am 25.8.1831 Letzterem beigetreten war und die Herzöge zweier thüringischer Kleinstaaten (Meiningen; Gotha) bereits am 3.7. bzw. 4.7.1829 mit Preußen ein Abkommen über den Bau einer von Preußen subventionierten zollfreien Straße durch ihr thüringisches Gebiet abgeschlossen hatten, welche das norddeutsche mit dem süddeutschen Zollgebiet verbinden sollte. Nach vollständiger Einigung mit den süddeutschen Staaten durch Vertrag vom 22.3.1833 konnte schließlich der Deutsche Zollverein am 1.1.1834 ins Leben treten, darunter auch Sachsen sowie die thüringischen Staaten, die sich noch 1833 anschlossen hatten. Ab 1835 erfolgte der Beitritt weiterer deutscher Staaten. – Mit dem Deutschen Zollverein war ein einheitliches deutsches Wirtschaftsgebiet entstanden, welches die Voraussetzung für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und deren Integration in die seit der Wende vom 18. zum 19. Jh. rasch expandierende und von England dominierte Weltwirtschaft darstellte. Indem Preußen dafür Sorge trug, dass Österreich außerhalb des Zollvereins blieb, wurde mit der Bildung des Deutschen Zollvereins die nationalstaatliche Einheit Deutschlands unter der Führung Preußens vorbereitet.
Die Zollpolitik des Zollvereins war zunächst auf Initiative Preußens freihändlerisch-liberal, denn die Rohstoffeinfuhr blieb weitgehend zollfrei, und für importierte Manufaktur- und Fabrikwaren wurde auf einen Zollsatz von 10 % orientiert. Luxus- und Kolonialwaren, wie Kaffee, Zucker, Tabak und alkoholische Getränke, wurden hingegen im Sinne einer verdeckten Verbrauchersteuer mit 30 % und mehr verzollt und machten bis zu 70 % der preußischen Einfuhrzolleinnahmen aus. Nur in Ausnahmefällen gab Preußen dem Drängen vor allem von Bayern und Württemberg nach und verhängte höhere Schutzzölle (z. B. 1844 für Roheisen- und 1846 für Garn-Importe). – Nach der Reichsgründung erfolgte eine Wende zur Schutzzollpolitik.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches endete der Vertrag des Deutschen Zollvereins. Die Freien Städte Bremen und Hamburg, welche nicht dem Deutschen Zollverein angehört hatten, traten erst 1885 bzw. 1888 dem Zollgebiet des Deutschen Reiches bei.
Vom Wiener Kongress bis zur Märzrevolution (1815-1848)
Der Deutsche Bund hatte die verfassunggebende Tätigkeit der einzelnen Bundesländer angeregt. Zu den daraufhin verabschiedeten Verfassungen gehörten die Verfassungen von Nassau (September 1814), Bayern (Mai 1818), Baden (August 1818), Württemberg (September 1819) und Hessen-Darmstadt (Dez. 1820). Diese Verfassungen wurden erlassen, um in den neuen, meist aus mehreren Territorien zusammengefügten Staatsgebieten die Herausbildung des Staatsbewusstseins zu fördern. In den meisten Bundesländern blieben die alten landständischen Verfassungen im Wesentlichen erhalten. Österreich und Preußen entwickelten sich hingegen nicht zu Verfassungsstaaten.
Die Auswirkungen der Französischen Revolution, der preußischen Reformen und der Erhebung gegen Napoleon hatten zwar einen geistigen und politischen Gärungsprozess in Gang gebracht, der überwiegende Teil der Bevölkerung stand jedoch angesichts wirtschaftlich-existenzieller Sorgen den politischen Entwicklungen bald wieder gleichgültig gegenüber. Träger des liberal-freiheitlichen und nationalen Gedankengutes blieb hingegen die akademische Jugend, welche in den Freikorps und den freiwilligen Jägerkorps gegen die napoleonische Fremdherrschaft gekämpft hatte und nun wieder in die Hörsäle zurückgekehrt war. Von der politischen Entwicklung waren die Studenten grenzenlos enttäuscht. Um wenigstens im Rahmen der Universitäten der Idee von einem einheitlichen Vaterland Ausdruck zu verleihen, sollten die Studenten in Deutschland künftig nur einer studentischen Verbindung angehören. So schlossen sich an der Universität Jena die bis dahin landsmannschaftlich organisierten Studenten zur sog. »Burschenschaft« (12.6.1815) zusammen, deren Farben Schwarz-Rot-Gold waren und auf die Uniformfarben des Lützower Freikorps zurückgingen (schwarzer Rock mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen), aber auch als die Farben des Alten Reiches galten. Von Jena breitete sich die Burschenschaft vor allem auf die süd- und mitteldeutschen Universitäten aus. Die Burschenschaftler bekämpften die als roh empfundenen alten Studentenbräuche und bekannten sich zu christlich-vaterländischen Idealen, die im Bekenntnis zur Einheit der deutschen Nation gipfelten.
Erste gemeinsame Kundgebung der Burschenschaftler war das Wartburgfest (17./18.10.1817). Den äußeren Anlass dazu bildeten das 300-jährige Jubiläum der Reformation bzw. das vierjährige Jubiläum der Völkerschlacht bei Leipzig als Symbole des freien Gedankens bzw. der Befreiung des Vaterlandes.
Am 18.10.1818 begründeten die Vertreter der Burschenschaften von 14 deutschen Universitäten in Jena die »Allgemeine deutsche Burschenschaft«. Als Farben für das zu tragende Brustband übernahm man Schwarz-Rot-Gold. Diese Farben wurden in der Zeit des Vormärz (vom Wiener Kongress 1815 bis zur Märzrevolution 1848) zum Symbol der deutschen Einheit.
Durch das Wartburgfest war Fürst Metternich auf das vermeintlich revolutionäre Treiben der Studenten aufmerksam geworden, in dem er zu Unrecht das Wirken von deutschlandweiten Geheimbünden vermutete. Dieser Eindruck verstärkte sich, als am 23.3.1819 der Jenaer Theologiestudent Karl Ludwig Sand den Schriftsteller August von Kotzebue, der in seinen Schriften die Burschenschaft der Lächerlichkeit preisgegeben hatte, erdolchte.
Metternich sah jetzt die einmalige Gelegenheit gekommen, die nationale und liberale Bewegung niederzuwerfen und den Ultraliberalismus auszurotten. Als deren Urheber sah Metternich die Professoren und Studenten sowie die eben in Süddeutschland eröffneten Landtage. Die allgemeine Furcht vor einer Revolution, die an den Fürstenhöfen herrschte, kam Metternichs Plänen entgegen. Die Grundlage zur Überwachung der Universitäten und zum Vorgehen gegen missliebige Personen (sog. Demagogenverfolgungen) wurden die Karlsbader Beschlüsse, welche am 20.9.1819 vom Bundesrat einstimmig bestätigt wurden. Seitdem wurde der Deutsche Bund endgültig und fast ausschließlich zum Instrument der Unterdrückung der liberalen und nationalen Bewegung. Unter den Demagogenverfolgungen hatten viele Intellektuelle zu leiden (z. B. Ernst Moritz Arndt, Wilhelm von Humboldt, Friedrich Ludwig Jahn, Friedrich Schleiermacher). Insbesondere Preußen entwickelte sich zum Polizeistaat.
Während es in den 1820er Jahren in Südeuropa von Spanien bis nach Griechenland zu ersten revolutionären Erhebungen kam, blieb es in Deutschland dank der Metternichschen Innenpolitik äußerlich ruhig. Man lebte in einem Polizeistaat und richtete sich in diesem ein. Der deutsche Bürger zog sich in die häusliche Beschaulichkeit und Geborgenheit zurück, was im Lebensstil des Biedermeier seinen Ausdruck fand.
Als Folge der Juli-Revolution (1830) in Frankreich kam es zum ersten gesamteuropäischen Aufbegehren der liberalen und nationalen gesellschaftlichen Kräfte gegen die polizeistaatliche Unterdrückung. In Deutschland wirkte sich dies nur in wenigen, örtlich begrenzten Unruhen aus, die ihre Ursache in lokalen Zwistigkeiten hatten und damit nur sehr begrenzte Ziele verfolgten (z. B. Herrscherwechsel in Braunschweig; Verfassungsreformen in Kurhessen und Hannover; Übergang zur konstitutionellen Monachie im Königreich Sachsen).
Obwohl das System der Restauration unangetastet blieb, war die Zeit nach der Juli-Revolution politisch unruhiger und geistig bewegter als zuvor. Dies fand vor allem in der politischen Publizistik seinen Niederschlag. – Ausdruck der jetzt permanenten politischen Unruhe war das Hambacher Fest (27.5.-30.5.1832) auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Haardt, eine Massenkundgebung (etwa 30.000 Teilnehmer) demokratischer und liberaler Kreise, an der neben Mitgliedern der 1819 verbotenen Burschenschaft vor allem Bürger und Handwerker, aber auch Arbeiter teilnahmen. Proklamiert wurden unter anderem die Volkssouveränität und die »Vereinigten Freistaaten Deutschlands« in einem »konföderierten republikanischen Europa«. – Die Radikalisierung der Bewegung unter dem Einfluss länderübergreifend operierender Geheimbünde zeigte sich im Sturm auf die Frankfurter Hauptwache (3.4.1833), welcher von der Burschenschaft ausging und dem eine Attacke auf den Bundestag folgen sollte. – Diese Ereignisse, insbesondere das Hambacher Fest, nahm Metternich zum Anlass, den Deutschen Bund gegen diese revolutionären Umtriebe zu aktivieren, welcher daraufhin am 28.6./5.7.1832 Maßnahmen zur weiteren Einschränkung die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit ergriff. Als sich in Baden die Professoren Karl Wenzeslaus von Rotteck und Karl Theodor Welcker dagegen empörten, kam es zur zeitweiligen Schließung der Universität Freiburg und zur Entlassung der beiden Professoren. – Nachdem in Hannover am 1.11.1837 im Zuge eines Thronwechsels die Verfassung außer Kraft gesetzt worden war, protestierten sieben Professoren der Göttinger Universität dagegen und wurden daraufhin am 14.12.1837 entlassen. Zu diesen »Göttinger Sieben« gehörten die Germanisten Jakob und Wilhelm Grimm. Die öffentliche Meinung stellte sich auf die Seite der Gemaßregelten, was wesentlich zur Verbreitung liberalen Gedankengutes und zur Begründung des Einflusses deutscher Professoren auf die Politik beitrug.
Nach dem Tode Friedrich Wilhelms III. kam dessen ältester Sohn als Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1840-1861) auf den Thron. Er war geistig und künstlerisch hochbegabt, aber sprunghaft in seinem Charakter und neigte zu mystisch-romantischen Auffassungen (der »Romantiker auf dem Thron«). Die Liberalen setzten große Hoffnungen auf ihn, zumal er die Zensur lockerte sowie Ernst Moritz Arndt und Ludwig Jahn, die Opfer der Demagogenverfolgungen geworden waren, rehabilitierte. Hinsichtlich einer Verfassungsreform ging es in Preußen jedoch nicht voran.
Die Märzrevolution
Die Impulse hierzu gingen von den Februar-Ereignissen in Paris aus. Zur ersten Aktion in Deutschland kam es am 27.2.1848 in Mannheim. Im März 1848 breitete sich die Revolution auf ganz Deutschland aus.
Bereits in Mannheim hatte sich der zugleich nationale als auch liberal-demokratische Charakter dieser Revolution gezeigt, deren Ziele darin bestanden, die nationalstaatliche Einheit Deutschlands herzustellen (Umwandlung des Deutschen Bundes in einen Bundesstaat) und für diesen Staat eine konstitutionell-liberale Verfassung durchzusetzen. Die Ablösung der Monarchie durch eine Republik mit einer liberal-demokratischen Verfassung wurde zwar durch eine Minderheit radikal-demokratischer Kräfte vertreten, hatte aber unter den gegebenen politischen Verhältnissen kaum Aussicht auf Erfolg. Das Kampfprogamm der Kommunisten, das 1847 im Auftrag des »Bundes der Kommunisten« von Karl Marx und Friedrich Engels ausgearbeitete »Manifest der Kommunistischen Partei« (Kommunistisches Manifest), wurde zwar bereits im Frühjahr 1848 als Flugschrift veröffentlicht, und deren Verfasser hatten auch den Ausbruch der Revolution vorausgesehen, es entfaltete jedoch nur eine geringe Wirkung, denn in Deutschland fehlte noch das Industrieproletariat.
Hinsichtlich des Verlaufs der Revolution wichen die Landesfürsten nach anfänglicher Konfrontation mit den revolutionären Kräften zunächst zurück, verlegten sich aufs Verhandeln, setzten liberale Ministerien, die sog. Märzministerien, ein und beriefen verfassunggebende Versammlungen. Inzwischen formierten sich konservative Gegenbewegungen, und man konnte bereits Ende 1848 zurückschlagen. Zu militärischen Auseinandersetzungen kam es besonders dort, wo in den Randgebieten im Rahmen dieser sozialen Revolution nationale Konflikte, hervorgerufen durch das erwachende nationale Bewusstsein der nichtdeutschen Völker, ausgetragen wurden, so in den meisten Teilen Österreichs (vor allem in Ungarn und Böhmen), in Posen sowie in Schleswig. Als die Frankfurter Nationalversammlung mit ihrem Verfassungswerk gescheitert war, versandeten die revolutionären Aktivitäten bzw. die Aufstände zur Durchsetzung der Reichsverfassung wurden blutig niedergeschlagen.
Österreich: Zu den Trägern der revolutionären Bewegung wurden Studenten sowie der Demokratische Verein, zu dessen Anhängern auch Arbeiter gehörten. Erster Erfolg der sich immer mehr radikalisierenden revolutionären Bewegung war der Rücktritt des Staatskanzlers Fürst von Metternich (13.3.1848). Im Mai verließ Kaiser Ferdinand I. Wien. Aufstände in Böhmen und Italien wurden militärisch niedergeschlagen. Am 22.7.1848 eröffnete man in Wien einen konstituierenden Reichstag. Als das Militär auch einen zweiten Aufstand in Wien niederschlug (26.-31.10.1848), wurde der von der Frankfurter Nationalversammlung nach Wien entsandte sächsische liberale Abgeordnete Robert Blum unter Mißachtung seiner Immunität verhaftet und am 9.11.1848 standrechtlich erschossen. Kaiser Ferdinand I. hatte sich der revolutionären Situation als nicht gewachsen gezeigt. Man legte ihm nahe abzudanken. Ferdinand I. verzichtete am 2.12.1848 zugunsten seines 18-jährigen Neffen, der als Kaiser Franz Joseph I. die Herrschaft übernahm, auf den Thron.
Preußen: Seit dem 14.3.1848 führten zunehmende Unruhen in Berlin zu Zusammenstößen mit dem Militär; es gab Todesopfer. Am 18.3.1848 kam es zu einer Massenversammlung vor dem Berliner Schloss, deren Zweck unklar geblieben ist. Als der Schlossplatz durch das Militär geräumt wurde, lösten sich einige Schüsse. Das Volk fühlte sich vom König verraten; der Straßen- und Barrikadenkampf begann und forderte am 18./19.3.1848 etwa 250 Todesopfer. Um die Lage zu retten, erließ der König in der Nacht vom 18.3. zum 19.3.1848 die Proklamation »An meine lieben Berliner«, in welcher er bei Aufgabe des Barrikadenkampfes den Abzug der Truppen zusagte, was auch befolgt wurde. Nachdem die vorbereitete Flucht des Königs nach Potsdam nicht geglückt war, musste sich dieser am 19.3.1848 entblößten Hauptes vor den Opfern der Barrikadenkämpfe, den Märzgefallenen, die man auf den Schlosshof gebracht hatte, verneigen. Am 29.3.1848 berief der König ein liberales Ministerium und musste zwecks Ausarbeitung einer Verfassung eine aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgegangene Versammlung (Berliner Nationalversammlung) zulassen, die am 22.5.1848 zusammentrat und in der radikale Männer der demokratischen Linken schließlich den Ton angaben. Als der Verfassungsentwurf nach radikal-demokratischen Grundsätzen modifiziert worden war, setzte der König ein konservatives Ministerium ein, löste die Nationalversammlung am 5.12.1848 auf und verordnete am selben Tage überraschenderweise eine liberal-konstitutionelle Verfassung.
Frankfurter Nationalversammlung: Inzwischen war der Bundestag des »Deutschen Bundes« in Frankfurt durch Vertreter der Märzregierungen der einzelnen Bundesstaaten besetzt worden, konnte sich aber hinsichtlich einer Revision der Bundesverfassung nicht durchsetzen. Die Führung in dieser Angelegenheit übernahm das vom 31.3.-3.4.1848 in Frankfurt tagende Vorparlament, welches sich aus über 500 Vertrauensmännern aus den deutschen Staaten zusammensetzte, die ohne direktes Mandat waren. Das Vorparlament beschloss die Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung, deren Vertreter aus allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen hervorgehen sollten und welche am 18.5.1848 in der Paulskirche in Frankfurt/Main zusammentrat. Bald bildeten sich politische Gruppierungen, aus denen später die politischen Parteien hervorgingen. Die Nationalversammlung hatte sowohl einen nationalen Staat als auch eine bürgerlich-konstitutionelle Verfassung zu schaffen. Das Parlament beschloss am 28.6.1848 die Auflösung der Bundesversammlung. Eingeleitet wurde die Bildung einer provisorischen Zentralgewalt am 29.6.1848 mit der Wahl des Erzherzogs Johann von Österreich zum Reichsverweser, der am 15.7.1848 ein Reichsministerium einsetzte. Reichsverweser und Reichsministerium gewannen jedoch keine Autorität. Die Nationalversammlung übertrug einem Verfassungsausschuss die Ausarbeitung einer nationalstaatlichen Verfassung mit der Garantie bürgerlich-liberaler Grundrechte. Diese Reichsverfassung wurde am 27./28.3.1849 verabschiedet und sah ein gesamtdeutsches Reich im Umfang des Deutschen Bundes vor. Hinsichtlich des Reichsoberhauptes mit der Würde eines erblichen »Kaisers der Deutschen« einigte man sich auf König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, der es jedoch am 3.4.1849 ablehnte, die Kaiserkrone aus der Hand von Revolutionären anzunehmen. Damit war die Frankfurter Nationalversammlung mit ihrer Verfassungspolitik gescheitert. Das Parlament löste sich auf. Die linken Abgeordneten proklamierten den Aufstand für die Durchsetzung der Reichsverfassung und gingen am 30.5.1849 als Rumpfparlament nach Stuttgart (gewaltsam aufgelöst durch die württembergische Regierung am 18.6.1849). Reichsverweser und Reichsregierung traten am 20.12.1849 zurück und übertrugen ihre Befugnisse einer österreichisch-preußischen Bundeskommission. Die im Mai 1849 von radikal-demokratischen Kräften zur Durchsetzung der Reichsverfassung organisierten Aufstände in Sachsen, in der Pfalz und in Baden wurden durch preußisches Militär blutig niedergeschlagen. Baden blieb bis 1851 durch preußische Truppen besetzt.
Die Revolution von 1848/49 war gescheitert. Mit diesem für die liberalen Kräfte deprimierenden Ausgang der Revolution hatte das Bürgertum die Zuversicht verloren, jemals aus eigener Kraft seine nationalen Ziele zu erreichen. Das Bürgertum betätigte sich in den folgenden Jahrzehnten hingegen sehr erfolgreich in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, die Herstellung der nationalstaatlichen Einheit Deutschlands überließ es jedoch den monarchistischen Kräften.
Trotzdem zeigte die Revolution Langzeitwirkung, denn die Diskussionen in den während der Revolutionszeit gegründeten politischen Vereinen, zu denen auch Arbeitervereine gehörten, hatten zur politischen Meinungsbildung auf breiter Basis beigetragen und zur Formierung politischer Gruppierungen geführt, aus denen sich später die politischen Parteien entwickelten.
Zwischen Märzrevolution und Reichsgründung
Nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 kehrten die meisten deutschen Einzelstaaten sowie der Deutsche Bund zur vorrevolutionären Rechtsordnung zurück. Einzige Ausnahme blieb das Großherzogtum Baden, wo der seit 1852 regierende Friedrich I. den liberalen Regierungskurs, der bereits vor der Revolution in Baden praktiziert worden war, wieder aufnahm, sodass Baden zum »liberalen Musterland« wurde.
In Preußen wurde die am 5.12.1848 verordnete Verfassung, welche noch liberale Züge aufgewiesen hatte, durch das neue Wahlgesetz vom 30.5.1849 revidiert, welches für die Zweite Kammer der Ständevertretung (Landtag) das Dreiklassenwahlrecht festlegte, welches bis 1918 galt. Am 31.1.1850 trat diese revidierte Verfassung in Kraft. Die Erste Kammer der Ständevertretung bildete man mit königlicher Verordnung vom 12.10.1854 in das vom Adel beherrschte sog. »Herrenhaus« um. – Getragen wurde dieser Prozess der Reaktion besonders in Preußen von der staatlichen Bürokratie, welche ihre ehemals fortschrittlich-liberalen Züge verloren hatte. In Preußen kam auch der feudal-junkerliche Einfluss wieder verstärkt zur Geltung, und mit Ausnahme der Patrimonialgerichtsbarkeit wurden viele gutsherrschaftliche Rechte wiederhergestellt.
In Österreich nahm man die Verfassung von 1849 am Silvestertag 1851 zurück. Die Einheit des Landes wurde ohne Rücksicht auf nationale Sonderinteressen wiederhergestellt. Mittel dazu waren ein bürokratisch-zentralistisches System sowie als Bindeglied zwischen den auseinanderstrebenden Nationen eine Widerspruch hervorrufende Bevorzugung des Deutschtums. Erst nach der Niederlage Österreichs gegen die nationale Befreiungsbewegung in Italien (1859) bemühte man sich im Rahmen verschiedener Verfassungsexperimente um einen Ausgleich.
Der Bundestag des Deutschen Bundes nahm am 2.9.1850 auf Initiative Österreichs gegen den Willen Preußens seine Tätigkeit wieder auf. Hatte es vor der Revolution noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Österreich und Preußen im Bundestag gegeben, so traten jetzt die Interessengegensätze zwischen diesen beiden Mächten offen zutage. Durch die Konfrontation der beiden Großmächte wuchs die Bedeutung der mittleren und kleineren Bundesstaaten, die von den beiden Großen umworben wurden und sich jetzt bemühten, im Bundestag als dritte Kraft politisch eine Rolle zu spielen.
In Preußen übernahm anstelle des schwer erkrankten Friedrich Wilhelm IV. dessen Bruder Wilhelm 1857 die Vertretung, 1858 die Regentschaft und am 2.1.1861 als Wilhelm I. (1861-1888) die Thronfolge. Er setzte ein gemäßigt-liberales Ministerium ein. Entsprechend seiner bisherigen militärischen Laufbahn gründete er seine Politik auf die militärische Stärke Preußens. Als bei der Mobilisierung anlässlich des Krieges 1859 in Italien Schwächen der preußischen Heeresverfassung offenbar geworden waren, nahm er unverzüglich eine Heeresreform in Angriff und erhöhte die Friedenspräsenzstärke des Heeres von 140.000 Mann auf 213.000 Mann. Die Beibehaltung der dreijährigen Dienstzeit wurde vom Abgeordnetenhaus 1860 abgelehnt, weshalb es um die Bewilligung der für die Reform benötigten finanziellen Mittel zum Streit kam. Wilhelm I. setzte sich darüber hinweg; ein jahrelanger Verfassungskonflikt war die Folge. Als Wilhelm I. deshalb schon abdanken wollte, wurde ihm der Gesandte Otto von Bismarck empfohlen, den Wilhelm I. am 24.9.1862 zum Staatsminister mit vorläufigem Vorsitz im Ministerium und am 8.10.1862 zum Ministerpräsidenten und Außenminister berief. Bismarck führte mit rücksichtsloser Energie den Kampf gegen das Parlament. In einer der 1863 geführten Budget-Debatten äußerte Bismarck: »Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden…, sondern durch Blut und Eisen.« Erst als sich die Erfolge der Bismarckschen Politik gezeigt hatten, billigte das Parlament am 3.9./14.9.1866 rückwirkend die Staatsausgaben für die Heeresreform. Außenpolitisch war Bismarck der kalt kalkulierende Staatsmann. Als Gesandter im Frankfurter Bundestag war Bismarck zur Überzeugung gelangt, dass sich Preußen von Österreich lösen und eine eigenständige Machtpolitik betreiben müsse.
Der auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Bund zwischen Wilhelm I. und Bismarck zum Wohle Deutschlands bewährte sich bis zum Tode des Königs (1888). Auf der Grundlage dieses Vertrauensverhältnisses übernahm der geistig überlegene Bismarck von Anfang an die Führung und konnte seinen König immer wieder davon überzeugen, das sein Weg der Richtige war.
Um die Einheit Deutschlands unter Preußens Führung zu erreichen, musste Österreich als Konkurrent ausgeschaltet werden. Auch war für eine deutsche Reichsgründung zumindest das stillschweigende Einverständnis der Großmächte erforderlich, denen eine neue Großmacht im Zentrum Europas nicht gleichgültig sein konnte. Bismarck hatte vor allem mit dem Widerstand Frankreichs zu rechnen. So kam zu den drei Einigungskriegen von 1864, 1866 und 1870/71. Mit dem Deutschen Krieg (1866) zerbrach der Deutsche Bund, und Österreich schied endgültig als Partner auf dem Weg zur Reichseinigung aus. Bismarck schuf im Norddeutschen Bund unter Führung Preußens einen norddeutschen Staat, der im Verlauf des Deutsch-Französischen Krieges (1870/71) ohne grundlegende verfassungsrechtliche Änderungen durch den Anschluss der süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitert wurde.








