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1. Teil Grundlagen › 2. Kapitel Die Öffnung der Märkte
2. Kapitel Die Öffnung der Märkte
1. Teil Grundlagen › 2. Kapitel Die Öffnung der Märkte › § 6 Funktion der Marktöffnung
§ 6 Funktion der Marktöffnung
Inhaltsverzeichnis
I. Internationale Arbeitsteilung
II. Beschränkungen des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Protektionismus)
III. Liberalisierung des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Integration)
I. Internationale Arbeitsteilung
Literatur:
Ethier Moderne Außenwirtschaftstheorie (3. Aufl. 1994); Krugman (ed.) Strategic Trade Policy and the New International Economics (1986); Krugman/Obstfeld Internationale Wirtschaft – Theorie und Politik der Außenwirtschaft (9. Aufl. 2011); Lorz/Siebert Außenwirtschaft (9. Aufl. 2014); Wagener/Eger Europäische Integration – Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik (3. Aufl. 2014).
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Die Funktion der Öffnung nationaler Märkte und insbesondere deren Integration in einen Binnenmarkt besteht in der Erweiterung und Verbesserung der Arbeitsteilung. Das Prinzip der Arbeitsteilung ist die Grundlage modernen Wirtschaftens. Der Grund dafür, dass Menschen die Produktion der von ihnen nachgefragten Güter weitestgehend nicht selbst übernehmen, sondern zu einem wesentlichen Teil anderen überlassen, liegt in dem Umstand begründet, dass die Leistungsfähigkeit der Menschen im Hinblick auf die Produktion von Gütern – und das heißt: im Hinblick auf die Umwandlung der vorhandenen Produktionsmittel (Ressourcen) in bedarfsgerechte Gegenstände – unterschiedlich ist. Die Menschen haben eine unterschiedliche Produktivität auf unterschiedlichen Gebieten. Jeder hat in diesem Sinne seine spezifischen Stärken. Daher sollte sich jeder auf das spezialisieren, was er am besten kann, und die übrigen Tätigkeiten anderen überlassen. Auf diese Weise kann jeder mit gleichem Arbeitseinsatz ein umfangreicheres und qualitativ besseres Arbeitsergebnis (sogenannte Skalenvorteile) erzielen als ohne Spezialisierung. Was die Menschen benötigen, aber nicht selbst produzieren, können sie sich dann im Wege des Tauschs am Markt beschaffen. Auf diese Weise erhöhen sich jedenfalls die Konsummöglichkeiten sehr erheblich. Letztlich entsteht so ein differenziertes gesellschaftliches System basierend auf Arbeitsteilung, Spezialisierung, Skalenvorteilen und Märkten. Die Erfahrung lehrt, dass ein solches System für alle ergiebiger ist als wenn jeder versucht, sich selbst zu versorgen (Autarkie). Zwar schafft ein solches System wechselseitige Abhängigkeit zwischen den Menschen. Sie wird aber kompensiert durch eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten, die vielfältigen Bedürfnisse zu befriedigen. Ein solches System erhöht daher den Wohlstand, dh den Lebensstandard.
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Gewirtschaftet wird in diesem Sinne keineswegs nur im Rahmen geschlossener nationaler Volkswirtschaften. Seit langem haben sich internationale Wirtschaftsbeziehungen herausgebildet, um die Arbeitsteilung über die Grenzen eines Landes hinaus auszudehnen. Auf diese Weise haben Länder die Möglichkeit, wechselseitig an den produktiven Möglichkeiten anderer Länder teilzuhaben, genauer: die Menschen in einem Land haben die Möglichkeit, die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Menschen in anderen Ländern auch für sich fruchtbar zu machen, und zwar wiederum durch das Mittel des Tausches. Was binnenwirtschaftlich gilt, ist auch außenwirtschaftlich richtig. Die Aufnahme von Tauschbeziehungen zwischen Ländern verspricht einen höheren Ertrag für die Menschen als wenn alle Gegenstände ihres Bedarfs im Inland produziert würden. Hinzukommt, dass sich die Produktionsbedingungen zwischen Ländern aufgrund unterschiedlicher Ausstattung mit produktiven Ressourcen unterscheiden können. So wird die Herstellung von bestimmten Gütern in einigen Ländern durch die dortigen Standortbedingungen (z.B. klimatische Gegebenheiten, Zugang zu Rohstoffen, verfügbare Technologien, Ausbildungsniveau) begünstigt, während in anderen Ländern deren Herstellung nicht oder nur zu erheblich höheren Kosten möglich ist. Daher sollten sich die Menschen nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch international auf die Produktion von Gütern spezialisieren, die sie vergleichsweise besser bzw. kostengünstiger als Menschen in anderen Ländern produzieren können (Prinzip der komparativen Kostenvorteile).
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Im Sinne der wohlfahrtsökonomischen Theorie ist die internationale Arbeitsteilung grundsätzlich effizient, sofern keine nennenswerten Marktunvollkommenheiten vorliegen.[1] Der Nutzen für die Verbraucher besteht in vergleichsweise geringeren Preisen oder einer größeren Vielfalt ausländischer Produkte. Zwar führt die internationale Arbeitsteilung auch dazu, dass mancher inländischer Produzent nicht mehr konkurrenzfähig ist und die entsprechenden Arbeitsplätze wegfallen. Andererseits steigen wiederum die Marktchancen derjenigen inländischen Produzenten, deren Produkte im Ausland nachgefragt werden. Dadurch entstehen wiederum neue Arbeitsplätze. Entsprechende Qualifizierungsprogramme können die Anpassungslasten mindern. Langfristig werden alle gegenüber ihrer vorherigen Lage zumindest nicht schlechter gestellt. Die Empfehlung an die nationalen Regierungen lautet daher, dass der Marktzugang für ausländische Anbieter liberalisiert und gleichzeitig die Öffnung der ausländischen Märkte für inländische Anbieter eingefordert werden sollte. Findet eine solche gegenseitige Öffnung der Märkte statt, so führt dies tendenziell zu einer effizienten internationalen Arbeitsteilung.
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Die neuere Theorie der strategischen Handelspolitik hält es allerdings für sinnvoll, dass Regierungen unter bestimmten Voraussetzungen die Entstehung komparativer Kostenvorteile der inländischen Industrien durch geeignete industriepolitische Maßnahmen – etwa durch Subventionen – fördern.[2] Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass es zu einem Subventionswettlauf unter den Staaten kommt, von dem aufgrund der entsprechend niedrigeren Preise dann nur Staaten profitieren, die sich an diesem Wettlauf nicht beteiligen. Eine optimale internationale Arbeitsteilung lässt sich nur erreichen, wenn die Produktionsfaktoren an den Ort ihrer jeweils größten Produktivität wandern können. Das ist nur bei ungehinderter Faktormobilität der Fall. Nur dann können Produktionsfaktoren aus (inländischen) Wirtschaftszweigen mit unterdurchschnittlicher Produktivität in produktivere (ausländische) Bereiche abwandern und umgekehrt. Nur so können komparative Kostenvorteile voll zum Tragen kommen, welche die allokative und die produktive Effizienz steigern. Zugleich löst die Faktormobilität Wachstums-, Innovations- und Produktivitätsfortschritte aus, welche die dynamische Effizienz fördern.
II. Beschränkungen des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Protektionismus)
Literatur:
Thünen Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie (1826); Röpke International Economic Disintegration (1942); Hirschman National Power and the Structure of Foreign Trade (1945); Heuss Wirtschaftssysteme und internationaler Handel (1955); Hagen An economic justification of protectionism, Quarterly Journal of Economics 72 (1958) 496; Müller-Godefroy/Pfaller/Rode/Rytkönen Der neue Protektionismus – Zur politischen Ökonomie von Handelsbeschränkungen gegenüber Fertigwarenexporten aus Entwicklungsländern (1983); Culbertson The Dangers of „Free Trade“ (1985); Krugman (ed.) Strategic Trade Policy and the New International Economics (1986).
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Trotz der Vorteile einer internationalen Arbeitsteilung sind nationale Märkte traditionell mehr oder weniger stark durch Beschränkungen des Wirtschaftsverkehrs (Verkehrsbeschränkungen) gegeneinander abgeschottet. Der grenzüberschreitende Warenverkehr ist staatlich reguliert und handelspolitischen Beschränkungen unterworfen. Die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente sind äußerst vielfältig. Sie lassen sich einteilen in tarifäre Instrumente (finanzielle Belastungen von Importen durch Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung; finanzielle Förderung von Exporten durch Subventionen) und nicht-tarifäre Instrumente (mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung). Vergleichbare Beschränkungen gibt es aber auch für den Dienstleistungsverkehr. Die Erbringung von Dienstleistungen ist gewöhnlich staatlichen Kontrollen unterworfen. So ist der Zugang zu bestimmten dienstleistenden Tätigkeiten von bestimmten Qualifikationen abhängig und auch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen ist an die Einhaltung bestimmter Anforderungen gebunden. Die entsprechenden Regelungen weichen in verschiedenen Ländern erheblich voneinander ab, so dass Leistungserbringer aus einem Land ihre Dienste in anderen Ländern nicht ohne weiteres zu den Bedingungen ihres Heimatlandes anbieten können. Der Personenverkehr, dh die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Niederlassungsfreiheit von Unternehmern, kann ebenfalls durch inländische Regulierungen beschränkt werden, die es Ausländern erschweren, im Inland zu arbeiten oder sich gewerblich zu betätigen. Und schließlich wird auch der Kapital- und Zahlungsverkehr häufig durch Investitionsbeschränkungen und Devisenkontrollvorschriften behindert.
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Ein wesentlicher Teil solcher staatlicher Verkehrsbeschränkungen lässt sich durch ihre Schutzwirkung zugunsten inländischer Marktteilnehmer erklären: Das Maß handelspolitischer Beschränkungen bestimmt die Intensität des Wettbewerbs, dem inländische Anbieter seitens ausländischer Anbieter ausgesetzt sind. Je stärker die Beschränkungen, desto geringer der Wettbewerbsdruck aus dem Ausland. Den Preis dafür zahlen die inländischen Nachfrager: ihnen wird der Zugang zu ausländischen Produkten und Leistungen verwehrt, erschwert oder zumindest verteuert. Ihre Nachfrage wird auf das Inlandsangebot gelenkt, das möglicherweise von geringerer Qualität ist und nur aufgrund der künstlichen Handelsbarrieren preisgünstiger erscheint. Die Konsequenz ist zugleich eine implizite Umverteilung von den inländischen Nachfragern zu den inländischen Produzenten und Anbietern. In Wahrheit löst also die staatliche Steuerung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs den Interessenkonflikt zwischen inländischen Konsumenten und Produzenten zugunsten der letzteren.
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Die Existenz von Handelsbeschränkungen lässt sich politökonomisch damit erklären, dass die vom Wettbewerb ausländischer Konkurrenten bedrohten inländischen Produzenten vergleichsweise überschaubare Gruppen bilden, die sich relativ leicht organisieren und ihre Interessen im politischen Prozess schlagkräftig durchsetzen können. Demgegenüber sind Konsumenten in der Regel zu zahlreich, um sich als Gruppe organisieren und im politischen Wettbewerb durchsetzen zu können. Allerdings gibt es auch Produzentengruppen, die an einer Marktöffnung interessiert sind, weil sie ihre profitabelsten Chancen gerade auf den Exportmärkten sehen. Der Zugang zu Auslandsmärkten ist nämlich in der Regel nur um den Preis des entsprechenden Zugangs von Auslandsunternehmen zu den Inlandsmärkten zu haben (Reziprozitätsprinzip). Je stärker also der politische Einfluss der exportorientierten Produzentengruppen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Außenwirtschaftsverkehr von staatlichen Beschränkungen befreit (liberalisiert) wird. Dies allerdings in der Regel nur auf der Grundlage völkervertraglich abgesicherter gegenseitiger „Konzessionen“ der Staaten, die zu einem gewissen Grad mit Verbindlichkeit auf den Einsatz außenwirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente verzichten müssen. Handelsliberalisierung verlangt daher eine rechtlich-institutionelle Absicherung.
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Ein Gegenmodell stellt der internationale Zahlungs- und Kapitalverkehr dar. Seine Liberalisierung beruht erkennbar auf einem internationalen Deregulierungswettbewerb, der eine Spirale unilateraler Schritte zur Beseitigung nationaler Beschränkungen und Kontrollen ausgelöst hat. Politökonomisch ist dies dadurch erklärbar, dass – anders als etwa im Bereich des Warenhandels – gerade die Gruppe der an der Marktöffnung interessierten Finanzmittler wie Banken und Versicherungen besonders gut organisierbar und im politischen Wettbewerb durchsetzungsfähig sind, während die an Protektionismus interessierten Gruppen, welche die Kosten der Marktöffnung zu tragen haben, nur schwach ausgeprägt sind, zumal diese Kosten weniger sichtbar sind und sich kaum im Verlust von Arbeitsplätzen niederschlagen.[3] Das Ergebnis kann ein Übermaß an Deregulierung durch Abbau selbst zwingend erforderlicher aufsichtsrechtlicher Regeln sein. Die krisenhaften Erscheinungen an den internationalen Finanzmärkten der letzten Jahre hatten auch darin ihren Grund.
III. Liberalisierung des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Integration)
1. Regionale Integration
Literatur:
Viner The Customs Union Issue (1950); Balassa The Theory of Economic Integration (1961); Tinbergen International Economic Integration (1965); Machlup A History of Thought on Economic Integration (1977); Behrens Integrationstheorie – Internationale wirtschaftliche Integration als Gegenstand politologischer, ökonomischer und juristischer Forschung, RabelsZ 45 (1981) 8; Pelkmans European Integration – Methods and economic analysis (3rd ed. 2006); Kirchner Europa als Wirtschaftsgemeinschaft, in: Schuppert/Pernice/Haltern (Hrsg.) Europawissenschaft (2005) 375; Molle The Economics of European Integration – Theory, Practice, Policy (5th ed. 2006); Wagener/Eger Europäische Integration – Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik (3. Aufl. 2014); Baldwin/Wyplosz The Economics of European Integration (5th ed. 2015).
a. Integrationstypologie
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Die Liberalisierung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs führt zur Integration bisher gegeneinander abgeschotteter Märkte. Beschränkt sich die gegenseitige Marktöffnung auf eine benachbarte Gruppe von Staaten, so spricht man von regionaler Integration. Die ökonomische Integrationstheorie, zu deren Klassikern die Arbeiten von Viner, Balassa, und Tinbergen gehören, hat dafür eine immer noch gültige Typologie entwickelt. Sie lässt sich auch als eine Theorie der Integrationsstufen begreifen, an denen sich ein Integrationsprozess jeweils orientieren kann. Maßgeblich für die Unterscheidung der Integrationstypen ist das Ausmaß der Liberalisierung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs durch Abbau von Beschränkungen (sogenannte negative Integration)[4] sowie der Grad der Vergemeinschaftung relevanter Politikbereiche (sogenannte positive Integration). Hiernach werden unterschieden: die Freihandelszone, die Zollunion, der Gemeinsame Markt, die Wirtschaftsunion und die Vollintegration. Diese Typologie lässt sich in folgender Übersicht zusammenfassen:
Übersicht: Integrationstypen
Freiheit von Zöllen und Zollsubstituten | Gemeinsamer Außenzoll | Faktormobilität | Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken | Vereinheitlichung der Politiken und Institutionen | |
---|---|---|---|---|---|
Freihandelszone | X | ||||
Zollunion | X | X | |||
Gemeinsamer Markt | X | X | X | ||
Wirtschaftsunion | X | X | X | X | |
Vollintegration | X | X | X | X | X |
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Unterhalb der Schwelle zur Integration bleibt eine rein einseitige (nicht reziproke) Gewährung von Importerleichterungen (etwa in Gestalt niedrigerer Präferenzzölle) für ausländische Waren, denen keine entsprechenden Erleichterungen des Marktzugangs für Inlandswaren im Ausland gegenüber stehen. Solche asymmetrischen Liberalisierungen sind typisch für die Handelspolitik der EU im Rahmen der Assoziierung von Entwicklungsländern (siehe dazu im Einzelnen unten Rn. 206 ff.).
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Bei den genannten Integrationstypen handelt es sich um Idealtypen.[5] Dies bedeutet, dass die Unterschiede zwischen ihnen in der Realität nicht immer klar und eindeutig sind. Die Übergänge sind vielmehr fließend. So lässt sich für die Europäische Integration feststellen, dass sie zwar an der Errichtung eines Gemeinsamen Markts (Binnenmarkts) ausgerichtet ist und insoweit einer Strategie der „negativen Integration“ folgt. Sie enthält aber durchaus auch gewisse Elemente einer Wirtschaftsunion bzw. Vollintegration und damit einer „positiven Integration“. Bevor darauf näher eingegangen werden kann, sollen im Folgenden zunächst die Idealtypen der wirtschaftlichen Integration vorgestellt werden.
b. Freihandelszone
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In einer Freihandelszone[6] beschränkt sich die Integration auf die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen zwischen den Partnerstaaten (interne Liberalisierung). Die Integration erfasst somit nur den Handel mit Gütern und auch diesen nur, soweit er zwischen den Partnerstaaten stattfindet. Die Integration erstreckt sich insbesondere nicht auf die Zölle und Handelsbeschränkungen gegenüber Drittstaaten. In einer Freihandelszone wird die Festsetzung der Außenzölle und Handelsbeschränkungen gegenüber Drittstaaten in der Autonomie der Partnerstaaten belassen, die Außenwirtschaftspolitik gegenüber Drittstaaten wird also nicht vergemeinschaftet. Daraus resultiert eine immanente Schwäche der Freihandelszone: Die außenwirtschaftspolitische Autonomie ihrer Mitglieder macht nämlich nur Sinn, wenn die Partnerstaaten gegenüber Drittstaaten ein jeweils unterschiedliches Schutzniveau (insbesondere ein unterschiedliches Zollniveau) aufrechterhalten wollen. Dies aber hat zur Folge, dass Importe in die Freihandelszone zunächst in das Land mit dem niedrigsten Zollniveau gelenkt werden und erst anschließend von dort in die Bestimmungsländer gelangen. Um zu verhindern, dass den übrigen Partnerstaaten auf diese Weise der Außenzoll des Niedrigzolllandes faktisch als gemeinsamer Außenzoll aufgedrängt wird und die Zolleinnahmen ausschließlich in diesem Land anfallen, bedarf es administrativer Verfahren, um solche Handelsumlenkungen zu verhindern. So müsste die Zollfreiheit von Importen auf Erzeugnisse beschränkt werden, die ihren Ursprung in den Partnerstaaten der Freihandelszone haben bzw. es müssten Ausgleichszölle auf Erzeugnisse erhoben werden, die ihren Ursprung in Drittstaaten haben. Die Bestimmung des Ursprungs von Waren erfordert jedoch hochkomplexe Regeln (Ursprungsregeln),[7] deren Administration mit erheblichen Kosten verbunden ist. Das kann dazu führen, dass die Zollschranken zwischen den Partnerstaaten der Freihandelszone letztlich doch weiter aufrecht erhalten werden müssen, um die entsprechenden Kontrollen durchführen zu können.