Kitabı oku: «Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen», sayfa 4
2. Informationstechnik
Als Informationstechnik können für den Zweck dieser Untersuchung diejenigen physikalischen Ressourcen und Kapazitäten zusammengefasst werden, die der Verarbeitung von Informationen oder allgemein der Bewältigung von Rechenaufgaben dienen. Hierzu gehören zunächst Computer sowie weitere Geräte, die mittels Chip-Technologie nach einer Eingabe vorgegebene Aufgaben selbstständig lösen können. Werden Daten über das Internet, also durch IP-Routing, ausgetauscht, müssen die aufgrund des Transportprotokolls vorgegebenen Informationen durch selbstständig im Netzwerk angeschlossene Computer, zum Beispiel Router, Server oder Switche, umgesetzt werden.
Etwa seit Beginn des 21. Jahrhunderts werden zunehmend Technologien zur mobilen Internetanbindung und -nutzung eingesetzt. Dies hat zu einer Entwicklung von leistungsstärkeren Computer-Chips für mobile Endgeräte geführt.63 Zum Beispiel werden Rechner nicht mehr bloß stationär an einem Schreibtisch verwendet, sondern können von dem jeweiligen Nutzer transportiert werden. Smartphones kombinieren bisherige Mobilfunk-Telefone mit Computer-Technologie und Breitband-Internetanbindung. Dies führte zu einer noch stärkeren persönlichen Vernetzung der Smartphone-Nutzer mit der weiteren Folge, dass eine Vielzahl an Internetdiensten ihr Angebot auf diese Endgeräte erweiterte und Apps für Smartphones anbot. Die zunehmend mobile Anbindung der Informationstechnik ist Ausdruck der Dynamisierung der Nutzung digitaler Plattformen.
3. Protokolle und Schnittstellen
Damit Telekommunikationswege und Informationstechnik flexibel und einfach Daten transportieren oder verarbeiten können, benötigen sie Protokolle wie zum Beispiel das bereits erwähnte Internet Protokoll. Bei diesen handelt es sich um Anwendungsregeln für spezifische vorgegebene technische Standardsituationen, die entweder einseitig durch ein Unternehmen als Anwender gesetzt werden oder aber kooperativ durch mehrere Anwender entwickelt und akzeptiert werden. Protokolle stellen technische Regelwerke für die Kommunikation dar und legen Formate sowie Austauschinformationen fest.64 So schreibt das Internet Protokoll die Zerlegung der einzelnen Informationen in Pakete und ihren anschließenden leitungsunabhängigen Transport vor. Daneben werden über die Ausgestaltung der Protokolle logische Schnittstellen bereitgestellt, über die andere Aufgaben erfüllt werden können.65 Das bedeutet, dass Protokolle Spielräume eröffnen, um neue Funktionen anbieten zu können. Dies ist insbesondere in komplexen Wirkungszusammenhängen zwischen unterschiedlichen technischen Kapazitäten der Fall, die mit unterschiedlichen Protokollen arbeiten. Um den Austausch von Daten oder Informationen zwischen unterschiedlichen Akteuren zu ermöglichen, werden Schnittstellen eingesetzt, die ebenso häufig standardisiert sind.
4. Nutzeranwendungen
Anwendungen stellen den Oberbegriff für internet- oder softwaregestützte Hilfsmittel dar, die durch Benutzer zur Lösung von Aufgaben nach individuellen Vorgaben verwendet werden. Zahlreiche digitale Plattformen bieten eigene Anwendungen zur Inanspruchnahme ihrer Angebote an.
Die für den grundlegenden Betrieb des Internets bedeutendste Anwendung ist das World Wide Web (WWW), ein über das Internet durch Protokolle vernetztes System an Inhalten und Hyperlinks, das dem Nutzer den Zugriff zu im Internet bereitgestellten Inhalten ermöglicht.66 Die für seinen Betrieb maßgeblichen Anwendungsprotokolle sind Hypertext Transfer Protocol (HTTP) und Hypertext Markup Language (HTML). Das WWW wird häufig mit dem Internet gleichgesetzt, setzt dieses aber voraus und stellt lediglich eine über das Internet vermittelte Anwendung dar.67 Für den Internetnutzer stellt sich das World Wide Web als „Oberfläche“ des Internet dar, das durch „browsen“ erkundet werden kann.
5. Technische Standardisierung
Einen wesentlichen Anteil an den vorausgehend beschriebenen wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der „digitalen Revolution“ bilden Initiativen, die zu einer Standardisierung beitragen.68 Standards sind Regelwerke, die unabhängig von staatlichen Regelungsvorgängen durch ihre Anwender selbst geprägt werden können und der einheitlichen Bewältigung eines bestimmten Vorgangs dienen.69 In der Internetwirtschaft beschreiben technische Standards Vorgaben, die der Interoperabilität und Kompatibilität beteiligter Kapazitäten, Ressourcen oder Akteure dienen.70 Die EU-Kommission beschreibt dies unter dem Begriff „Normen“ und grenzt demgegenüber „Standardbedingungen“ als gleichförmig verwendete Kauf- und Verkaufsbedingungen ab.71 Die Anwender eines Standards können sich also darauf verlassen, dass andere Anwender sich an ihre jeweils einschlägigen technischen Vorgaben halten werden. Dabei kann grob zwischen durch Normierungsgremien kooperativ beschlossenen Standards und von Unternehmen eigenständig gesetzten De-facto-Standards unterschieden werden.72 Sie können offen oder nicht-offen ausgestaltet sein. Offene Standards können von allen Anwendern zu gleichen Bedingungen genutzt werden. Nichtoffene Standards können dagegen aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht von jedem Anwender genutzt werden. Nicht aufgrund kooperativer Abstimmungen zustande gekommene Standards können aufgrund ihrer Akzeptanz und Durchsetzung in der Branche sowie im Wettbewerb zu verbindlichen Defacto-Standards werden.73
Über die Verwendung von Standards lassen sich Effizienzvorteile und damit positive wettbewerbliche Effekte erzielen, wenn hierdurch technische Barrieren abgebaut werden und Wissen verteilt wird.74 Sie stehen deshalb in einem möglichen Zusammenhang mit den Freistellungswirkungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV. Die Einhaltung von technischen Standards bei der Entwicklung von Technologien führt dazu, dass die neue Entwicklung mit anderen Technologien zusammenwirken kann.75 Dies ist gerade bei internetgenutzten Technologien der Vorteil, da keine Lösung für eine „Übersetzung“ notwendig ist und damit Informationsverluste geringer ausfallen. Indem dort standardisierte Kommunikationsprotokolle zur Anwendung kommen, wird zum einen sichergestellt, dass überhaupt ein Datenaustausch stattfinden kann und nicht verschiedene technologische Entwicklungen ohne Vernetzung existieren. Standardisierung ist damit gerade im digitalen Bereich ein wichtiger Faktor für einen erleichterten Informationsaustausch. Zum anderen werden Kosten für die Entwicklung von individuellen Übersetzungs- oder Vermittlungstechnologien vermieden oder gesenkt, indem der dafür erforderliche Entwicklungsaufwand gesenkt wird. Offene Standardisierungsinitiativen können damit in der Internetwirtschaft verhindern, dass jeder Akteur eine eigene technische Lösung für ein spezifisches Kompatibilitäts- oder Interoperabilitätsproblem entwickeln muss und stattdessen auf einer abgestimmten Entwicklung aufbauen kann und sie über eine abstrakte logische Schnittstelle weiterentwickeln kann. Auf der anderen Seite bedeutet die Durchsetzung eines Standards die gleichzeitige Verhinderung anderer, nicht mit ihm konformgehender Lösungen. Die EU-Kommission sieht deshalb bei kooperativ gesetzten Standards das grundsätzliche Risiko von Wettbewerbsbeschränkungen, lässt aber eine Untersuchung im Einzelfall offen.76 Maßgeblich seien dabei die Auswirkungen der gesetzten Standardbedingungen auf Produktqualität, Produktvielfalt und Innovation.77
6. Fortschreitende Digitalisierung
Die grundlegende Architektur des Internet sowie die Treiber der Digitalisierung verändern sich fortwährend.78 So zeichnet sich in den letzten Jahren eine neue Entwicklung in der internetgestützten Wirtschaft ab, das Internet der Dinge. Der deutsche IT-Gipfel beschreibt dieses Phänomen als „massive Vernetzung unterschiedlichster Dinge und Geräte und deren virtuelle Erreichbarkeit über das Internet“.79 Es geht also um die Anbindung von anderen physischen Gegenständen als Computern an das Internet. Dies erfolgt auf verschiedene Weisen. Zum einen ist es möglich, andere Maschinen als Computer mit internettauglicher Technologie auszustatten oder bereits vorhandene Technologie aufzurüsten. So werden mittlerweile marktgängige Lichtsysteme angeboten, bei denen die einzelnen Leuchtmittel über technische Schnittstellen oder einen WLAN-Router mit dem Internet verbunden werden und durch eine App gezielt gesteuert werden können.80 Alternativ können Gegenstände mit bestimmten Chips ausgestattet werden, die eine Erkennung und Auswertung über kurze Distanzen ermöglicht. Dies erfolgt derzeit hauptsächlich mittels der sogenannten RFID-Technologie.81 Unterstützend wird dabei häufig die Blockchain-Technologie herangezogen.
Das Besondere an diesen Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Untersuchung ist zum einen, dass eine weitere Vernetzung stattfindet und zwar von Objekten. Das bedeutet im Vergleich zu dem vorherigen Internet, das zunächst vor allem auf die Darstellung von Inhalten ausgerichtet war und anschließend mehr für Kommunikationsaustausch verwendet wurde, eine noch tiefere Durchdringung des alltäglichen menschlichen Lebens.82 Das Internet ist nicht mehr nur Medium oder Kommunikationskanal, sondern dient als Träger für eine Vielzahl an darüberhinausgehenden alltäglichen Vorgängen. Das zieht wiederum neue Angebote und Wertschöpfungsmöglichkeiten nach sich.83 Gegenstände können erfasst werden und Informationen über ihren gegenwärtigen Zustand und den gesamten „Lebenszyklus“ in Echtzeit erhoben, transportiert und ausgewertet werden.84 Hierauf aufbauend könnten neue oder bessere Angebote zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel weil sich neue Erkenntnisse über bestimmtes Nutzerverhalten oder Bedarfe ergeben. Der steigende Informationsbedarf wird als ein weiterer Faktor die Nachfrage nach höherbitratigen Telekommunikationsinfrastrukturen steigern.
Zum anderen lassen sich eine Vielzahl dieser neuen Produkte und Leistungen wiederum erneut über Plattformen vertreiben oder abbilden oder werden von diesen gar allein vorangetrieben. Industrielle Plattformen könnten einen noch schnelleren Informationsaustausch zwischen vernetzten Maschinen oder Produktionsstätten zu Lieferanten oder Abnehmern ermöglichen, zu verarbeitende Güter könnten schneller und effizienter zugeordnet werden oder beim Endkunden verwendete Maschinen könnten einfacher mit Gütern versorgt oder gewartet werden. Für Endkunden und Verbraucher könnten zusätzliche Bedarfe bestehen, diese neuen Angebote mit anderen Angeboten zu verbinden. Als ein einfaches Beispiel ließe sich hierfür der vernetzte Kühlschrank in einem Privathaushalt anführen, der aufgrund des bisherigen datenmäßig erfassten Einkaufsverhaltens und einer ständigen Überwachung seines Inhalts feststellen kann, wann ein bestimmtes Produkt aufgebraucht ist und hierdurch ausgelöst einen automatischen Vorgang auslöst, der zur Nachlieferung des fehlenden Produktes – gegebenenfalls wiederum über einen vernetzten Supermarkt – führt. Ähnlich können vernetzte Garagentoröffner mit einem internetgebundenen Lokalisierungsdienst eines bestimmten in der Garage zu parkenden Fahrzeugs verknüpft werden und sich bei Annäherung automatisch öffnen.
Schließlich nehmen kryptografische und algorithmische Technologien zunehmend Platz in der Diskussion ein. Ersterer Umstand erfährt seinen derzeit prominentesten Anwendungsfall in den immer mehr verwendeten Blockchain-Technologien. Hierbei handelt es sich ebenso um Netzwerke, die zusätzlich über ein besonderes kryptografisches Verfahren, das sogenannte Hashing, miteinander verbunden sind.85 Hierfür werden wiederum Algorithmen verwendet, bei denen es sich um vorbereitete Anwendungsmuster zur Lösung von Aufgaben handelt, die selbstständig durch Computer ausgeführt werden.86 Diese werden auch in Technologien eingesetzt, die allgemeinhin als „Künstliche Intelligenz“ oder „Autonome Systeme“ beschrieben werden. Hier regeln Algorithmen die Zusammenarbeit verschiedener Kapazitäten, meistens besonders umfangreicher wie zum Beispiel Netze, Rechnerressourcen oder Datenbanken.
7. Zusammenfassung der technischen Begrifflichkeiten
Voraussetzungen dafür, dass man von einer „digitalen“ Plattform sprechen kann, sind also zum einen der Einsatz von internettauglicher Infrastruktur und zum anderen für die Verarbeitung digitalisierter Informationen geeigneter Informationstechnik. Beides hat sich in den letzten Jahrzehnten rapide verändert. Die Übertragungswege sind schneller geworden und ermöglichen den Transport großer Datenmengen in kurzer Zeit. Gleichzeitig finden sich stets neue Methoden des Austauschs und der Verwendung von Informationen. Dies wiederum fördert und fordert die Weiterentwicklung bereits vorhandener Technologien.87 Dabei sind diese Entwicklungen in technischer Hinsicht insofern stark miteinander verbunden, als dass sich eine sogenannte Pfadabhängigkeit ergibt.88 Das bedeutet, dass sich Entscheidungen für bestimmte Optionen nicht nur nach ihrer konkreten Auswirkung bewerten lassen, sondern vielmehr auch eine Entscheidung für ein technologisches Regime ausdrücken können.89
41 Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 40; Goldfarb/Tucker, JEL 2019, S. 3 (3ff.). 42 Federrath et al., IS 2015, S. 277 (277); Dewenter/Rösch, Einführung in die neue Ökonomie der Medienmärkte, 2015, S. 6; Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 41; Boehme-Neßler, ZÖR 2009, S. 145 (149); Podszun, in: Surblytė, Competition on the Internet, 2015, S. 101 (104); Engert, AcP 2018, S. 304 (307); Kurz, Wirtschaftsdienst 2017, S. 785 (787). 43 Podszun, in: Surblytė, Competition on the Internet, 2015, S. 101 (102); Dreher, ZWeR 2009, S. 149 (151). 44 Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 41ff. machen folgende sechs Merkmale dieser Entwicklung aus: bessere Computer-Chips, die Entwicklung des Internets, das WWW, Breitbandkommunikation, die weitere Entwicklung von Programmiersprachen und Betriebssystemen und schließlich die Cloud. 45 Dreher, ZWeR 2009, S. 149 (152f.). 46 Sieber, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 1 Technische Grundlagen, 45. EL Juli 2017, Rn. 1; Braun, IS 2010, S. 201 (201); Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 4; Goldfarb/Tucker, JEL 2019, S. 3 (5). 47 Braun, IS 2010, S. 201 (202); Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 6. 48 Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 41. 49 Sieber, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 1 Technische Grundlagen, 45. EL Juli 2017, Rn. 3; Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 6. 50 Andelfinger/Hänisch, Internet der Dinge, 2015, S. 12; Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 8. 51 Ebenda, S. 9. 52 Vgl. zur Übersicht hierzu: Henseler-Unger, in: Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, § 1, Rn. 12ff. 53 Charlesworth, Die digitale Revolution, 2011, S. 6ff.; Podszun, in: Surblytė, Competition on the Internet, 2015, S. 101; Kretschmer, Wirtschaftsdienst 2018, S. 459; Martinek, ZVertriebsR 2018, S. 139 (140). 54 Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 46. 55 Vgl. die Differenzierung zwischen kabelgebundenen und kabelungebundenen Übertragungsmedien bei ebenda, S. 47; auch: Zarnekow/Wulf/von Bornstaedt, Internetwirtschaft, 2013, S. 8. 56 Ebenda, S. 16. 57 Ebenda, S. 14. 58 Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 43; Zarnekow/Wulf/von Bornstaedt, Internetwirtschaft, 2013, S. 17. 59 Braun, IS 2010, S. 201 (204f.); Wilde, World Wide Web, 1999, S. 26ff.; Zarnekow/Wulf/von Bornstaedt, Internetwirtschaft, 2013, S. 15ff. 60 Ebenda, S. 97. 61 Swann, The economics of innovation, 2009, S. 92. 62 Diese Entwicklung zusammenfassend Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 41. 63 Ebenda, S. 40f. 64 Zarnekow/Wulf/von Bornstaedt, Internetwirtschaft, 2013, S. 12; Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 33. 65 Ebenda, S. 33. 66 Strobel, Web-Technologien in E-Commerce-Systemen, S. 26; Evans/Schmalensee, Matchmakers, 2016, S. 42. 67 Strobel, Web-Technologien in E-Commerce-Systemen, S. 26; Zarnekow/Wulf/von Bornstaedt, Internetwirtschaft, 2013, S. 161; Vgl. insofern klarstellend Assion, Must Carry, 2015, S. 102 (Fn. 547). 68 Zimmerlich, Marktmacht in dynamischen Märkten, 2007, S. 104; Dreher, ZWeR 2009, S. 149 (152); zur Begriffsverwendung und Abgrenzung Loest/Bartlik, ZWeR 2008, S. 41 (42). 69 Swann, The economics of innovation, 2009, S. 101. 70 Körber, ZUM 2017, S. 93 (94); Delfs, in: Eifert/Hoffmann-Riem, Innovation und rechtliche Regulierung, 2002, S. 171. 71 Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Horizontalleitlinien v. 14.1.2011, Rn. 259. 72 Loest/Bartlik, ZWeR 2008, S. 41 (44). 73 Zusammenfassend hierzu Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Horizontalleitlinien v. 14.1.2011, Rn. 258ff. 74 Delfs, in: Eifert/Hoffmann-Riem, Innovation und rechtliche Regulierung, 2002, S. 171. 75 Dreher, ZWeR 2009, S. 149 (153). 76 Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Horizontalleitlinien v. 14.1.2011, Rn. 270. 77 Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit – Horizontalleitlinien v. 14.1.2011, Rn. 306. 78 Goldfarb/Tucker, JEL 2019, S. 3 (10). 79 Vgl. https://it-gipfelglossar.hpi-web.de/internet-der-dinge/, abgerufen am 20.3.2018, zitiert nach Henseler-Unger, in: Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, § 1, Rn. 15. 80 Vgl. u.a. das Angebot Philips Hue. 81 Vgl. hierzu Adamowsky, in: Sprenger/Engemann, Internet der Dinge, 2015, S. 120; Andelfinger/Hänisch, Internet der Dinge, 2015, S. 45; Meinel/Sack, Internetworking, 2012, S. 356. 82 Henseler-Unger, in: Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, § 1, Rn. 13ff. 83 Ebenda, Rn. 26ff. 84 Ebenda, Rn. 26. 85 Drescher, Blockchain Basics, 2017, S. 81ff. 86 Ebenda, S. 34. 87 Vgl. zusammenfassend auch Bundeskartellamt, Arbeitspapier – Marktmacht von Plattformen und Netzwerken v. 9.6.2016, https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Think-Tank-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (abgerufen 14.12.2019), S. 86. 88 Vgl. grundlegend in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand Innovation Hoffmann-Riem, Innovation und Recht, Recht und Innovation, 2016, S. 213; Walterscheid/Wegehenkel, in: Vanberg, Evolution und freiheitlicher Wettbewerb, 2012, S. 127 (136); Podszun, Wirtschaftsordnung durch Zivilgerichte, 2014, S. 123ff.; Liebowitz/Margolis, JLEO 1995, S. 205 (206f.). 89 Hoffmann-Riem, Innovation und Recht, Recht und Innovation, 2016, S. 214.
II. Systematik der Erscheinungsformen von Plattformen
1. Begegnungsorte und physische Plattformen
Als klassische Archetypen einer Plattform-Konstellation lassen sich zunächst Formen beschreiben, in denen Menschen mit unterschiedlichen Interessenlagen seit jeher zueinander fanden und in irgendeiner gedachten Form Waren oder Leistungen austauschten. Entsprechend weisen Evans/Schmalensee zurecht auf die historische Bedeutung von Matchmakern seit Beginn der gesellschaftlich organisierten Menschheit hin.90 Dabei handelt es sich im sprichwörtlichen Sinn um Märkte in Form einer einen Begegnungsort umschreibenden sozialen Tatsache, zum Beispiel Wochenmärkte, Dorfmärkte oder ihren kommerziellen Ausrichtungen in Fußgängerzonen oder Einkaufsgalerien.91 Ein prominentes antikes Beispiel lässt sich bereits in der Agora sehen. Auch wenn diese in einigen Formen als „Märkte“ bezeichnet werden, ist diese Bezeichnung nicht synonym mit dem kartellrechtlichen Marktbegriff, der sich ausschließlich nach Angebot und Nachfrage bestimmt.92 Dabei soll 93unabhängig von Gründen des sozialen Austauschs und der gelebten Öffentlichkeit der Beobachtungsfokus auf diejenigen Umstände gerichtet werden, die für die spätere Annahme eines Marktes im kartellrechtlichen Sinne relevant sein können.
In diesem Zusammenhang lassen sich zunächst physisch abgrenzbare und begrenzte Orte oder Räumlichkeiten beschreiben, die sich üblicherweise auf einem klar bestimmten Platz oder in einer dafür vorgesehenen Halle befinden.94 Als ein erstes Beispiel lassen sich hierfür kleinere der Versorgung der örtlichen Bevölkerung mit Lebensmitteln dienende Märkte festhalten. Dort erhalten Erzeuger oder Verkäufer von Produkten die Möglichkeit, mit einer Vielzahl an Kunden in Kontakt zu treten und ihre Produkte oder Leistungen anzubieten. Auf der anderen Seite finden Besucher eines Marktes die Möglichkeit, abhängig von der Vielfalt der dort auftretenden Erzeuger oder Verkäufer unterschiedliche Nachfragebedürfnisse zu befriedigen. Die Zulassung zu diesen Märkten erfolgt häufig nur für begrenzte Zeit, um auch anderen Anbietern Zugang zu diesem Markt zu ermöglichen. Der Auftritt erfolgt hier meistens mittels mobiler Verkaufsstände, die kurzfristig auf- und abbaubar sind, sodass ein tageweiser Wechsel zu anderen Märkten möglich ist. Hauptzweck dieser Märkte und Anhaltspunkt für die Preisbildung ist dabei bereits die Ermöglichung der bloßen Teilnahme der unterschiedlichen Nutzergruppen, nicht aber eine tatsächliche Transaktion.95
Für beide Seiten sind die Nutzung und der Besuch des Marktes mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Beide Teilnehmergruppen in diesem einfachen Beispiel, die Anbieter von Produkten oder Leistungen auf der einen Seite und potenzielle Kunden auf der anderen Seite, können davon ausgehen, dass sie durch ihren Marktbesuch mit verschiedenen Individuen der jeweils anderen Teilnehmergruppe in Kontakt treten werden. Damit sinkt der jeweilige individuelle Aufwand, zum Beispiel in Form von beiderseits zusätzlichen Such- oder Anreisekosten. So müssen Hersteller oder Händler keine zusätzlichen Werbemaßnahmen initiieren, um Kunden zu einem Besuch ihrer Geschäfte zu motivieren. Außerdem kann aus Sicht der Anbieter von Produkten und Leistungen mit zunehmender Anzahl von potenziellen Kunden die mögliche Anzahl an zustande kommenden umsatzsteigernden Geschäften ansteigen. Für Besucher und potenzielle Kunden ergeben sich verbesserte Vergleichsmöglichkeiten.
Derartige Märkte werden üblicherweise in kommunaler oder privater Trägerschaft betrieben. So finden viele „Dorfmärkte“ zur örtlichen Lebensmittelversorgung auf extra dafür geschaffenen und bereitgestellten Flächen eines öffentlichen Rechtsträgers statt. Die teilnehmenden Anbieter zahlen an den Marktbetreiber üblicherweise eine Abgabe. Dies ist nicht in jedem Fall Bedingung für eine Zulassung zu dem Markt. Märkte können von privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben werden. Hier haben sich in den letzten Jahrzehnten die beiden Sonderformen der Einkaufszentren und Einkaufsgalerien herausgebildet.96 Dabei handelt es sich um Gebäudeanlagen, die Kapazitäten für verschiedene Geschäfte und eine Besucherinfrastruktur anbieten. Anbieter können mit dem jeweiligen Betreiber über eine vertragliche Bindung Zugang zu der Galerie oder dem Zentrum erhalten.