Kitabı oku: «Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht», sayfa 24

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b. Monopol

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Das Monopol ist durch die Alleinstellung eines Unternehmens am Markt gekennzeichnet. Unter Monopolbedingungen bzw. bei Abwesenheit von Wettbewerb ist die Situation eine völlig andere als bei vollkommenem Wettbewerb.

(1) Unternehmensperspektive

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Zunächst einmal ist allerdings auch der Monopolist mit der oben dargestellten Nachfragekurve (Schaubild 13) konfrontiert, die einen fallenden Verlauf nimmt, weil mit zunehmender Angebotsmenge der Preis fällt. Für den Monopolisten als alleinigem Anbieter ist diese Kurve zugleich seine Absatzkurve, weil sie zugleich die gesamte seitens der Konsumenten vorhandene Nachfrage repräsentiert. Somit ist auch der Monopolist an die Tatsache gebunden, dass die Nachfrage und dementsprechend der Absatz mit steigenden Preisen sinkt. Dies bedeutet, dass der Monopolist mit einer nicht vollkommen elastischen Nachfrage konfrontiert ist: auch im Falle von Preiserhöhungen muss er nicht mit dem vollständigen Verlust jeglicher Nachfrage rechnen. Aufgrund der reduzierten Elastizität der Nachfrage verfügt also das Monopolunternehmen über einen Preiserhöhungsspielraum, der vom Wettbewerb nicht kontrolliert wird. Anders als ein Unternehmen, das unter Wettbewerbsbedingungen operiert, ist ein Monopolist ist also kein „Preisnehmer“ bzw. „Mengenanpasser“.

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Dies hat nun ganz erhebliche Konsequenzen für das Angebotsverhalten des Monopolisten. Selbstverständlich will auch der Monopolist seinen Profit maximieren. Er muss also ebenfalls eine Entscheidung darüber treffen, wie weit er seine Produktion ausdehnen soll, um den größten Profit zu erzielen. Dabei unterliegt auch der Monopolist dem Gesetz, dass ein Unternehmen seinen Profit in dem Punkt maximiert, in dem sich die Grenzerlöskurve und die Grenzkostenkurve schneiden, dh in dem Grenzerlös und Grenzkosten gleich sind.

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Dieser Punkt liegt für den Monopolisten nicht dort, wo er für ein Unternehmen liegt, das unter Wettbewerbsbedingungen arbeiten muss. Dies lässt sich Anhand des folgenden Schaubildes näher erläutern:

Schaubild 14:

Preisbildung im Monopol


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Wenn der Monopolist seine Angebotsmenge (Mw) bis zu dem Punkt ausdehnen würde, in dem die Grenzkosten (Kʼ) die Nachfragekurve N (dh seine Absatzkurve A) schneidet, würde er auf einen Erlös verzichten, den er erzielen könnte, wenn er eine geringere Menge produzierte (Mm), die zu einem höheren Preis (Pm) absetzbar wäre. Seine Grenzerlöskurve (Eʼ), die den Zusatzerlös je zusätzlich produzierter Einheit anzeigt, fällt somit erheblich schneller als seine Absatzkurve. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Monopolist zwar mit jeder zusätzlich produzierten Einheit einen Mehrerlös erzielt, der jedoch mit einer entsprechenden Preissenkung bezahlt werden muss. Dies beruht darauf, dass auch der Monopolist seine Güter nur zu einem einheitlichen Preis absetzen kann soweit er nicht zur Preisdiskriminierung zwischen unterschiedlichen Konsumentengruppen entsprechend deren unterschiedlicher Zahlungsbereitschaft in der Lage ist. Bis zu einem bestimmten Punkt ist der Effekt der Erlössteigerung aufgrund der Mengenreduktion größer als der Effekt der Erlösminderung aufgrund der Preissenkung. Jenseits dieses Punktes hingegen überwiegt der Preissenkungseffekt den Effekt der Erlössteigerung. Daher wird der Monopolist sein Angebot nicht über diesen Punkt hinaus ausdehnen. Dieser Punkt liegt im Schnittpunkt der Grenzerlöskurve (Eʼ) und der Grenzkostenkurve (Kʼ). Der Punkt – und dies ist das Entscheidende – liegt offensichtlich nicht dort, wo er bei einem Unternehmen läge, das unter Wettbewerbsbedingungen operiert, nämlich im Schnittpunkt der Grenzkostenkurve mit der Nachfragekurve. Dies bedeutet, dass die Konsumenten einen höheren Preis entrichten müssen, als durch die Herstellungskosten gerechtfertigt wäre.

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Der Monopolist verfügt also, anders als ein Unternehmen, das unter den Bedingungen der freien Konkurrenz um die Gunst der Marktgegenseite ringt, über gewisse Handlungsspielräume. Er kann seine Ausbringungsmenge reduzieren (dh seine Ressourcen nicht optimal nutzen) und gleichwohl (in gesamtwirtschaftlich schädlicher Weise) suprakompetitive Preise erzielen. Das Monopol ist somit durch die Fähigkeit des Anbieters zur wettbewerbswidrigen Mengenreduktion bzw. Preiserhöhung gekennzeichnet. Was für Preise und Mengen gilt, ist auch für andere Wettbewerbsparameter wie Qualität, Produktvielfalt oder Innovation relevant: Der Monopolist wird tendenziell stets hinter den unter Wettbewerbsbedingungen erreichbaren Möglichkeiten zurückbleiben.

(2) Gesamtwirtschaftliche Perspektive

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Der Monopolpreis gibt also nicht die für den monopolisierten Wirtschaftszweig vorhandenen Produktionsmöglichkeiten wieder. Er täuscht eine größere Knappheit der für die Herstellung des Monopolprodukts erforderlichen Ressourcen vor als es der Wirklichkeit entspricht. Unter wohlfahrtsökonomischen Aspekten werden den Nachfragern Konsummöglichkeiten vorenthalten, die ihnen unter Wettbewerbsbedingungen zugänglich wären. Die Konsumentenwohlfahrt (Konsumentenrente) wird auf diese Weise nicht gefördert, sondern vermindert. Aber nicht nur das. Diese Einbuße wird nicht einmal durch eine entsprechende Erhöhung der Produzentenwohlfahrt (Produzentenrente) des Monopolisten kompensiert. Es handelt sich also nicht bloß um eine Umverteilung zugunsten des Monopolisten und zulasten der Konsumenten. Vielmehr erleiden alle einen Gesamtwohlfahrtverlust aufgrund einer ineffizienten Allokation der Ressourcen. Das lässt sich folgendermaßen veranschaulichen:

Schaubild 15:

Gesamtwohlfahrtsverlust im Monopol


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Der Monopolist beschränkt sich auf die Produktion der Menge Mm, die er zum Monopolpreis Pm absetzt. Damit wird die unter Wettbewerbsbedingungen zu erwartende Konsumentenrente (Schaubild 13) erheblich reduziert (und zwar auf das Dreieck oberhalb Pm und unterhalb der Nachfragekurve N). Den Konsumenten entgeht der Nutzen, der im Schaubild durch die Gesamtfläche repräsentiert wird, die unterhalb der Nachfragekurve N zwischen dem Monopolpreis Pm und dem Wettbewerbspreis Pw liegt. Von diesem Nutzen wird aber nur der Teil zugunsten des Monopolisten umverteilt, der dem Absatz der Menge Mm entspricht (repräsentiert durch das Viereck, das zwischen den Preisen Pm und Pw liegt und durch die Menge Mm begrenzt wird). Der restliche Teil der unter Wettbewerbsbedingungen erreichbaren Konsumentenrente (repräsentiert durch das verbleibende Dreieck) geht ganz verloren und mindert die Gesamtwohlwohlfahrt. Man spricht deshalb von einem „dead weight loss“. Dieser gesamtwirtschaftliche Verlust ist ein wichtiger Indikator für die Abweichung des Monopols von der Effizienz des Wettbewerbs. Diese Abweichung ist die Folge der Handlungsspielräume, über die der Monopolist verfügt. Seine vom Wettbewerb unkontrollierten Handlungsspielräume begründen seine Marktmacht. Sie führt dazu, dass der Monopolist – anstatt an die Gesetzmäßigkeiten des Wettbewerbs gebunden zu sein – selbst die Marktverhältnisse bestimmt. Eben dies kommt exemplarisch in der erwähnten Fähigkeit des Monopolisten zum Ausdruck, im Verhältnis zur Wettbewerbssituation geringere Mengen zu höheren Preisen zu produzieren. Marktmacht kann sich aber in gleicher Weise auf andere Aspekte beziehen wie etwa die Qualität der Produkte, die Vertriebskonditionen oder die Innovationsneigung im Hinblick auf die Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren, da die Abnehmer ohnehin keine Alternativen haben und nicht abwandern können. Jedenfalls lässt sich aber folgender Zusammenhang verallgemeinern:

Die Ausübung von Marktmacht kommt in der Beschränkung der produzierten Menge, in der Festlegung der Preise oberhalb der Grenzkosten sowie darin zum Ausdruck, dass marktmächtige Unternehmen in der Lage sind, Profite zu erzielen.

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Das Ergebnis ist jedenfalls ein Verlust an allokativer Effizienz. Es sind nicht alle wohlfahrtsteigernden Tauschmöglichkeiten ausgeschöpft. Zugleich können mit einem Monopol auch Verluste an produktiver und dynamischer Effizienz verbunden sein. Der Monopolist ist mangels Wettbewerbsdrucks weniger kostenbewusst und sein Anreiz, durch Innovation zusätzliche Gewinne zu erzielen, ist vergleichsweise schwach. Dennoch kann auch in diesem Zusammenhang ein Zielkonflikt auftreten: Die Monopolstellung, die allokative Ineffizienz zur Folge hat, kann von einem Unternehmen im Einzelfall durchaus aufgrund erfolgreicher Innovation (dynamischer Effizienz) oder Senkung der Produktionskosten (produktiver Effizienz) errungen worden sein.

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Effizienzverluste sind aber nur ein Aspekt der gesamtwirtschaftlichen Nachteile des Monopols. Hinzu kommen die Kosten, die Unternehmen aufwenden, um eine Monopolstellung zu erringen, damit sie in den Genuss von Monopolrenten kommen.[14] Die Investitionen in den Wettkampf um Monopolstellungen, insbesondere die Aufwendungen für bestimmte Verdrängungsstrategien oder für die Errichtung und Aufrechterhaltung von Marktzutrittsschranken können ein Ausmaß annehmen, das den Zugewinn an Produzentenrente mehr als wettmacht.[15] Der Monopolist verwandelt so seine Monopolrente möglicherweise in Kosten, die das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Verschwendung von Ressourcen noch erheblich erweitern.

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Die Erodierung eines bestehenden Monopols ist nur durch den Neueintritt von Konkurrenten in den Markt möglich. Mit solchem potentiellen Wettbewerb muss der Monopolist unter Umständen rechnen. Soweit das der Fall ist, kann die monopolistische Marktstruktur angegriffen werden. Man spricht in diesem Sinne von „bestreitbaren“ Märkten („contestable markets“). Dies setzt voraus, dass die Marktzutrittsschranken für potentielle Wettbewerber relativ niedrig sind, insbesondere dass zum Markteintritt keine zu hohen Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich sind, die nicht auch für andere Zwecke als zur Herstellung des Monopolprodukts verwendet werden können. Sind die Produktionsanlagen nur für die Herstellung des Monopolprodukts verwendbar, so stellen die Investitionen für den Fall des Misserfolgs des Markteintritts versunkene Fixkosten (sunk costs) dar. Der neu eintretende Wettbewerber kann diese Kosten allenfalls auf die seinem Marktanteil entsprechende Produktmenge umlegen, was sein Absatzrisiko erhöht. Für den Monopolisten stellen diese Kosten kein Risiko mehr dar. Er hat die Investition bereits getätigt und kann sie als Fixkosten auf die gesamte produzierte Menge umlegen, mit der er die Marktnachfrage befriedigt.

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Es ist daher unter bestimmten Voraussetzungen sogar denkbar, dass ein Monopol ganz und gar unangreifbar ist, weil die Struktur der Produktionskosten nur einen Anbieter auf dem Markt zulässt. Wie weiter oben erläutert (siehe Schaubild 3), fallen die gesamten Durchschnittskosten (DK) zunächst aufgrund der abnehmenden durchschnittlichen Fixkosten (DFK) und der dadurch bedingten Skalenerträge (economies of scale). Sie steigen dann aber wieder an wegen der steigenden durchschnittlichen variablen Kosten (DVK). Entsprechend fallen bzw. steigen die gesamten Grenzkosten (Kʼ). Solange aber die Grenzkosten noch unter den Durchschnittskosten liegen, ist es für den Produzenten profitabel, die produzierte Menge auszudehnen. Wenn also die gesamte Nachfrage mit Produkten eines Produzenten befriedigt werden kann, die zu fallenden Durchschnittskosten hergestellt werden können, hat kein neu in den Markt eintretender Wettbewerber die Chance, diesen Produzenten zu unterbieten. Sollte es zunächst noch mehrere konkurrierende Anbieter auf dem Markt geben, so wird der Wettbewerb angesichts der Skalenerträge dieses Produzenten ganz natürlich dazu führen, dass nur er als Anbieter übrig bleibt. Man spricht deshalb von einem „natürlichen Monopol“. Diese Situation lässt sich folgendermaßen veranschaulichen:

Schaubild 16:

Natürliches Monopol


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Beispiele für solche natürlichen Monopole liefern Wirtschaftsbereiche, die durch einen hohen Anteil fixer Kosten an den Gesamtkosten gekennzeichnet sind (z.B. Transport bestimmter Güter oder Leistungen wie Wasser, Gas, Strom über physische Netze). Aufgrund der sinkenden Durchschnittskosten (Größendegressionseffekte) kommt es dann zu Skalenerträgen (economies of scale) im gesamten relevanten Bereich der Marktnachfrage. Die Belieferung durch einen einzigen Anbieter ist daher die einzig stabile Marktsituation.

c. Oligopol

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Eine oligopolistische Marktstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtnachfrage nach einer bestimmten Art von Gütern von einer relativ geringen Zahl von Anbietern gedeckt wird, von denen zumindest einige bedeutend genug sind, um den Marktpreis oder die Angebotsmenge beeinflussen zu können. In diesem Punkt unterscheidet sich auch das Oligopol vom Polypol. Anders als Polypolisten sind Oligopolisten nicht bloße „Mengenanpasser“. Vielmehr verfügen sie über Mengen- bzw. Preisspielräume, die sie je nach den Produktionsbedingungen in einem bestimmten Wirtschaftszweig aktiv als Wettbewerbsparameter einsetzen können. Andererseits befinden sie sich auch zusammen genommen nicht in der Lage eines Monopolisten, der seine Monopolrente maximieren kann. Das wäre in gleichem Maße für Oligopolisten nur unter der Voraussetzung denkbar, dass sie miteinander kooperieren. Dann könnten sie ein kollektives Monopol bilden und gegebenenfalls tatsächlich die Monopolrente untereinander aufteilen. Solange aber die Oligopolisten jeweils selbstständig am Markt agieren und ihren individuellen statt den gemeinsamen Profit maximieren wollen, werden sie das kollektive Profitmaximum (das auch ein Monopolist erzielen würde), verfehlen. Entsprechend geringer sind die Wohlfahrtsverluste im Vergleich zum Monopol. Daher sollte einer Verhaltensabstimmung unter Oligopolisten im Interesse der Allgemeinheit schon im Ansatz entgegengewirkt werden. Allerdings kann es im engen Oligopol auch ohne solche Verhaltensabstimmung dazu kommen, dass Wettbewerb durch Parallelverhalten ersetzt wird. Allerdings hängen das konkrete Marktverhalten von Oligopolisten sowie die daraus resultierenden Wohlfahrtswirkungen von mehreren Faktoren ab.

(1) Unternehmensperspektive

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Das Marktverhalten von Oligopolisten wird entscheidend durch den Grad der Homogenität (Austauschbarkeit) der produzierten Güter oder Leistungen sowie den Grad der Unsicherheit bezüglich des Verhaltens ihrer Konkurrenten bestimmt.

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Je homogener die Güter und je größer damit auch die Ausweichmöglichkeiten der Abnehmer, dh die Preiselastizität der Nachfrage, desto eher sind die Abnehmer bereit, auf Preisänderungen durch einen Wechsel der Bezugsquelle zu reagieren. Im Falle einer erheblichen Preissenkung durch einen Oligopolisten wird daher dessen Absatz steigen, aber dies ginge dann erkennbar und spürbar auf Kosten des Absatzes der Konkurrenten. Daher würden die Konkurrenten mit Preissenkungen reagieren, die den Vorsprung wieder wettmachen. Das kann jeder Oligopolist mit einiger Sicherheit antizipieren, so dass jedenfalls bei Homogenität der Güter Preissenkungen erst gar nicht vorgenommen werden. Um den Absatz und damit die Erlöse zu steigern, ist es für einen Oligopolisten unter diesen Voraussetzungen nicht sinnvoll, Preissenkungen vorzunehmen. Aber auch Preiserhöhungen sind in solchen Fällen normalerweise kein sinnvolles Mittel für einen Oligopolisten, um höhere Erlöse zu erzielen. Sofern nicht eine für alle Oligopolisten gleichermaßen relevante Erhöhung der Produktionskosten dazu zwingt, werden die Konkurrenten demjenigen, der die Preise erhöht, nicht folgen. Zwar hat jeder Oligopolist gewisse Preisspielräume, so dass er nicht befürchten muss, im Falle einer vergleichsweise geringen Preiserhöhung einen nennenswerten Teil des Absatzes an die Konkurrenz zu verlieren. Werden die Preise aber wesentlich erhöht, so muss auch der Oligopolist befürchten, dass seine Absatzeinbußen größer sind als die aufgrund der Preiserhöhung zusätzlich erzielten Erlöse. Hieraus folgt, dass der einzelne Oligopolist seine Profite nicht – wie der Monopolist – isoliert maximieren kann, sondern stets nur in Abhängigkeit vom profitmaximierenden Verhalten der Konkurrenten. Oligopolisten befinden sich in einer Reaktionsverbundenheit miteinander.

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Die Preisbildung unter den Bedingungen einer oligopolistischen Marktstruktur lässt sich vereinfacht folgendermaßen veranschaulichen:[16]

Schaubild 17:

Preisbildung im Oligopol


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Das Schaubild gibt zwei unterschiedliche Nachfrage- bzw. Absatzkurven wieder: zum einen N=A, zum anderen No=Ao. Die erste ist steiler als die letztere. Sie entsprechen unterschiedlichen Preiselastizitäten: Im Fall der Kurve N=A ist die Preiselastizität geringer, dh im Falle einer Preiserhöhung gehen Nachfrage und Absatz vergleichsweise weniger stark zurück als im Fall der Kurve No=Ao. Es stellt sich nun die Frage, mit welcher der beiden Nachfragekurven ein Oligopolist tatsächlich rechnen muss. Der Beantwortung dieser Frage dient die folgende Überlegung:

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Ein Oligopolist, der für sich allein vom oligopolistischen Ausgangspreis nach oben abweichen wollte, wäre bis zu einem gewissen Grad mit dem relativ hohen Risiko konfrontiert, dass sein Absatz in nennenswertem Umfang zurückginge, wenn die Konkurrenten auf dem niedrigeren Ausgangspreisniveau verharren und dementsprechend einen Teil der Nachfrage auf sich ziehen würden. Er kann daher kaum erwarten, seinen Erlös durch individuelle Preiserhöhungen zu steigern und wird von dieser Möglichkeit aufgrund der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit auch nur sehr begrenzt Gebrauch machen. (Preiserhöhungen wären daher nur aufgrund koordinierten Verhaltens der Oligopolisten möglich). Hieraus folgt, dass ein Oligopolist nicht ohne weiteres von einer relativ unelastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve No=Ao ausgehen kann, sondern mit der relativ elastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve No=Ao rechnen muss. – Im umgekehrten Fall einer ins Auge gefassten Preissenkung könnte der Absatz des Oligopolisten vergleichsweise stark steigen, wenn er allein vom Ausgangspreis Po nach unten in Richtung Pw abwiche. Er müsste dann aber damit rechnen, dass seine Konkurrenten ihm folgen würden, was den Anstieg seines Absatzes wiederum erheblich reduzieren müsste. Der Oligopolist ist daher für den Preissenkungsfall aufgrund der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit mit der für ihn relativ unelastischen Nachfrage- bzw. Absatzkurve N=A konfrontiert. Im Ergebnis gelten somit für Preiserhöhungen und für Preissenkungen unterschiedliche Nachfrage- bzw. Absatzkurven, die unterschiedliche Preiselastizitäten wiederspiegeln.

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Dieser Sachverhalt lässt sich in Form einer „geknickten“ Nachfrage- bzw. Absatzkurve darstellen, bei der die Kurve No=Ao an einem bestimmten Punkt (Mo) in die Kurve N=A übergeht. Dieser Punkt wird durch den Oligopolpreis bestimmt: Für Preise oberhalb des Oligopolpreises ist die Elastizität relativ groß, weil im Falle einer Preiserhöhung mit einer nennenswerten Abwanderung der Nachfrage zur Konkurrenz gerechnet werden muss (Reaktionsverbundenheit). Für Preise unterhalb des Oligopolpreises ist die Elastizität relativ gering, weil von Preissenkungen aufgrund der Reaktionsverbundenheit der Oligopolisten keine nennenswerten Mengeneffekte für den einzelnen Oligopolisten zu erwarten sind. Insoweit sind die Oligopolisten als Gruppe also gleich einem Monopolisten mit der relativ unelastischen Gesamtnachfragekurve N konfrontiert, die für die gesamte Gruppe mit der Gesamtabsatzkurve A übereinstimmt. Daher verfügt die Gruppe insgesamt durchaus über Preis- und Mengenspielräume, die vom Wettbewerb nicht kontrolliert werden, aber nur wenn sie geschlossen am Markt auftreten.

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Da sich das Oligopol also dem Monopol nähert, lässt sich auch das Konzept der Monopolpreisbildung im Prinzip auf das Oligopol übertragen: Oligopolpreis und -menge werden nicht – wie unter Wettbewerbsbedingungen – durch den Schnittpunkt von Grenzkostenkurve (Kʼ) und Nachfragekurve (N) bestimmt, sondern durch den Schnittpunkt von Grenzkostenkurve (Kʼ) und Grenzerlöskurve (Eʼ), der die profitmaximierende Kombination von Preis und produzierter Menge angibt.

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In der Realität sind nun Auswirkungen der oligopolistischen Reaktionsverbundenheit auf das Marktverhalten der einzelnen Oligopolisten vom Grad der wechselseitigen Unsicherheit bezüglich des Marktverhaltens der Konkurrenten abhängig. Preis- und Mengentscheidungen fallen unterschiedlich aus, je nachdem ob die Oligopolisten wissen oder nur vermuten können, wie die Konkurrenten reagieren werden. Ein Oligopolist unterliegt somit – anders als ein Monopolist – nicht nur den Restriktionen, die sich aus der Absatzkurve und den Grenzerlösen ergeben, sondern auch den Restriktionen, die aus dem von ihm vermuteten Marktverhalten seiner Konkurrenten resultieren. Wie die den Oligopolisten zur Verfügung stehenden Verhaltensspielräume angesichts dieser unterschiedlichen Einflussfaktoren profitmaximierend ausgenutzt werden, ist entsprechend schwierig zu bestimmen.

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Die Entscheidungssituation, in der sich Oligopolisten befinden, ist inzwischen zu einem prominenten Gegenstand der Spieltheorie geworden.[17] Die Spieltheorie analysiert das Entscheidungsverhalten von Akteuren in „strategischen“ Situationen. Das sind Situationen, in denen die Entscheidung jedes beteiligten „Spielers“ abhängig davon ist, wie sich die anderen entscheiden. Dabei werden „Nullsummen-Spiele“, in denen der Gewinn eines Spielers immer zu einem entsprechenden Verlust der anderen Spieler führt, von „Nicht-Nullsummenspielen“ unterschieden, bei denen alle Spieler die Möglichkeit hätten, Gewinne zu erzielen, falls sie in der Lage wären, zu kooperieren. Die wichtigste Erscheinungsform eines „Nicht-Nullsummen-Spiels“ wird in der Spieltheorie als „Gefangenendilemma“ modelliert. Es soll ein solches Spiel zwischen zwei Personen veranschaulichen, die sich in folgender hypothetischen Entscheidungssituation befinden:

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Angenommen, zwei Personen (A und B) sind einer gemeinsam begangenen kriminellen Handlung verdächtig. Sie erfüllt sowohl die Voraussetzungen eines Straftatbestandes, der eine Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis vorsieht, als auch die Voraussetzungen eines weniger schwerwiegenden Straftatbestandes, dessen Verletzung nur mit 2 Jahren Gefängnis sanktioniert ist. Die Staatsanwaltschaft macht beiden Verdächtigen jeweils getrennt folgendes Angebot: Im Falle eines Geständnisses wird dem Geständigen die Strafe erlassen, während der jeweils andere (nunmehr überführte) Mittäter, wenn er nicht ebenfalls gesteht, die Höchststrafe erhält. Wenn beide gestehen, wird die Strafe abgemildert auf 5 Jahre. Falls keiner ein Geständnis ablegt, ist aufgrund der Indizienlage zumindest die geringfügigere Straftat nachgewiesen, für die beide mit 2 Jahren Gefängnis zu rechnen haben. Die beiden Verdächtigen haben keine Möglichkeit, sich zu verständigen. Wie werden sie entscheiden?

296

Hier muss sich jeder der beiden Verdächtigen zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: entweder ein Geständnis abzulegen oder zu schweigen. Das Ergebnis hängt aber für jeden davon ab, wie sich der andere entscheidet. Die hiernach möglichen Ergebnisse werden üblicherweise in folgender Matrix wiedergegeben:


A / B schweigt gesteht
schweigt 2, 2 10, 0
gesteht 0, 10 5, 5

Wenn jeder der beiden Verdächtigen nur sein eigenes Davonkommen im Auge hat, wird er sich für das Geständnis entscheiden, denn damit wird für ihn die Höchststrafe vermieden, unabhängig davon wie der andere sich entscheidet: schweigt der andere, so bleibt der Geständige straffrei; gesteht der andere ebenfalls, so gibt es jedenfalls nur die verminderte Strafe. Es ist offensichtlich, dass sich damit beide schlechter stehen als wenn sie geschwiegen hätten. Obwohl beide individuell völlig rational entscheiden, verfehlen sie das für sie optimale Ergebnis. Der Grund liegt darin, dass sie nicht kooperieren können.

297

Das trifft auch auf Oligopolisten zu, die ohne Kooperation nicht in der Lage sind, sich wie ein kollektives Monopol zu verhalten und die Monopolrente zu erwirtschaften. Andererseits zeigt die Spieltheorie damit auch, dass Oligopolisten einen starken Anreiz haben, sich hinsichtlich ihres Marktverhaltens zu verständigen. Das Wettbewerbsrecht versucht dies durch das Kartellverbot, dh das Verbot der Verhaltensabstimmung unter Konkurrenten, gerade zu verhindern (siehe Art. 101 AEUV). Wettbewerb ist also gewissermaßen ein im Allgemeininteresse erwünschtes Gefangenendilemma.[18]

298

Die ökonomische Oligopoltheorie hat schon früh begonnen, das Verhalten von Oligopolisten zu modellieren. Dabei ist man zunächst von der Annahme ausgegangen, dass die von den Oligopolisten produzierten Güter homogen (dh vollständig austauschbar) sind und die einzelnen Oligopolisten nicht kooperieren können, sondern auf ihre eigenen Vermutungen bezüglich des Marktverhaltens ihrer Konkurrenten angewiesen sind.

299

Der erste, der das Verhalten von Oligopolisten unter diesen Bedingungen zu analysieren versucht hat, war der französische Mathematiker Cournot (1801–1877).[19] Er ging in seinem Modell von zwei Unternehmen aus (Duopol), die unabhängig voneinander gleichzeitig die jeweils für sich optimale Produktionsmenge festsetzen, aus der sich dann angesichts der fallenden Absatzkurve, mit der beide Unternehmen gemeinsam konfrontiert sind, der jeweilige Marktpreis ergibt. Jedes Unternehmen wird unter diesen Umständen seine Menge in der Weise festlegen, dass es sich an die vermutete Mengenfestlegung des jeweils anderen Unternehmens anpasst. Es wird für sich daher die Menge festlegen, die das jeweils andere Unternehmen ihm vermutlich übrig lässt. Im Hinblick auf diese Menge verhält sich jedes Unternehmen dann aber wie ein Monopolist. Es dehnt die Menge nur bis zu dem Punkt aus, in dem seine erwarteten Grenzerlöse und seine Grenzkosten gleich groß sind, dh in dem sich seine Grenzerlöskurve und die Grenzkostenkurve schneiden. Im Ergebnis werden also die Oligopolisten insgesamt eine geringere Menge zu höheren Preisen als unter Wettbewerbsbedingungen anbieten.

300

Ein anderes Oligopolmodell ist von dem französischen Mathematiker Bertrand (1822–1900) entwickelt worden,[20] welches auf der Annahme aufbaut, dass zwei Wettbewerber nicht über die Festlegung ihrer Mengen konkurrieren, sondern über die Festlegung ihres jeweiligen Marktpreises. Sie sind also jederzeit in der Lage, ihre Mengen an die preisinduzierte Nachfrage anzupassen. Auch in dieser Konstellation geht es wieder darum, dass jeder der beiden Konkurrenten seinen profitmaximierenden Preis in der Weise festlegt, dass er sich der vermuteten Preisfestsetzung des anderen anpasst. Jeder von beiden muss nun aber vermuten, dass der andere seine Preissenkungsspielräume bis zur Höhe der Grenzkosten ausnutzen wird, um die Nachfrage auf sich zu ziehen. Denn jeder der beiden Oligopolisten kann seinen Profit dadurch maximieren, dass er den anderen unterbietet. Da dies für jeden Preis oberhalb der Grenzkosten gilt, werden beide Oligopolisten letztlich einen Preis wählen, der den Grenzkosten entspricht. Das muss nicht erst in mehreren Preissenkungsrunden herausgefunden werden. Es lässt sich vielmehr von beiden antizipieren. Dieses Modell führt daher zu dem Ergebnis, dass der Oligopolpreis nicht über den Grenzkosten liegt, die auch bei vollkommenem Wettbewerb preisbestimmend wären. Das gilt jedenfalls bei homogenen Gütern, bei denen die Kreuzpreiselastizität unendlich ist, so dass jeder Oligopolist im Fall einer Anhebung der Preise auf ein Niveau oberhalb der Grenzkosten mit der vollständigen Abwanderung der Nachfrage zum Konkurrenten rechnen muss.

301

Beide Modelle sind im einzelnen so voraussetzungsvoll was die Homogenität der konkurrierenden Produkte (dh die Abwesenheit der für Oligopole typischen Produktdifferenzierung), die Übereinstimmung der Kostenfunktionen (insbesondere der Grenzkosten) der Konkurrenten oder die verfügbaren Produktionskapazitäten (dh die Möglichkeit unbegrenzter Produktionsausweitungen) betrifft, dass sie kaum geeignet sind, die Realität abzubilden. Die Oligopoltheorie hat aber durchaus erhebliche Schwierigkeiten, die Reaktionsverbundenheit von Oligopolisten wesentlich realitätsnäher zu modellieren.

302

Einen Versuch in diese Richtung hat von Stackelberg unternommen,[21] indem er die Bedingung, dass die Oligopolisten ihre Mengen- bzw. Preisentscheidungen gleichzeitig in wechselseitiger Unkenntnis ihrer Entscheidungen treffen, fallen gelassen hat. Stattdessen ist er sehr viel wirklichkeitsnäher von sequentiellen Entscheidungen ausgegangen. Danach trifft zunächst ein Unternehmen als erstes seine Entscheidungen, während sich die anderen Unternehmen erst danach – also in Kenntnis des Marktverhaltens des ersten Unternehmens – festlegen. Die Ergebnisse unterscheiden sich von denen, die nach dem Cournot-Modell für den Fall anzunehmen sind, dass die Oligopolisten die produzierten Mengen als Wettbewerbsparameter einsetzen: Das Unternehmen, welches zuerst seine Menge festlegt (der Marktführer), wird dazu tendieren, eine größere Menge zu wählen als dies bei gleichzeitiger Mengenfestlegung durch alle Oligopolisten der Fall wäre. Denn dieses Unternehmen kann vorhersehen, dass die anderen Unternehmen, die ihm nachfolgen, in Kenntnis seiner Mengenfestlegung ihre Mengen so bestimmen werden, dass am Gesamtmarkt kein Überangebot entsteht und damit ein Preisverfall eintritt. Um dies zu verhindern, müssen sich die Konkurrenten des Marktführers für entsprechend niedrigere Mengen entscheiden und sich mit einem geringeren Profit begnügen. Insgesamt ist die Angebotsmenge damit niedriger als wenn die Oligopolisten ihre Mengenentscheidungen gleichzeitig treffen würden. Dies bedeutet aber, dass sich das Oligopol tendenziell dem Monopol nähert, wenn die Konkurrenten gegenseitig Kenntnis von ihrem Marktverhalten haben. Bei vollständiger Transparenz der Mengentscheidungen ist der Wettbewerb genauso ausgeschaltet wie im Monopol. – Für den Fall, dass die Oligopolisten nicht die Mengen, sondern ihre Preise als Wettbewerbsparameter einsetzen, unterscheiden sich die Ergebnisse hingegen nicht von denen, die im Bertrand-Modell eintreten: Die Konkurrenten werden sich auch hier notwendigerweise auf einem Preisniveau einpendeln, das dem Niveau bei vollkommenem Wettbewerb entspricht.

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