Kitabı oku: «Sachenrecht III», sayfa 2
Wie lernen Menschen?
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!
Lernthema 1 Lernprozesse und Lernmotivation
Gerade beim Lernen setzen wir uns schnell unter hohen Leistungsdruck, haben hohe Erwartungen an uns. Das Ziel, also die Prüfung, ist weit entfernt, wir sehen häufig nicht, was wir schon erreicht haben, sondern nur das, was wir noch nicht geschafft haben – gemessen an der noch großen Distanz bis zum Ziel „Examen“. Es dauert häufig viele Wochen bis Monate bis wir eine Rückmeldung in Form einer Zensur erhalten. Das fördert leider nicht unsere unmittelbare Lernmotivation und unser aktuelles Lernverhalten.
Unser Gehirn lernt durch Erfolge und durch Misserfolge und möchte gerade in unangenehmen Stresssituationen (langweiliger Stoff, Leistungsdruck) „pfleglich“ behandelt werden. Durch positive Rückmeldungen, Anerkennung und Belohnungen werden wir darin bekräftigt, bestimmte Tätigkeiten weiter (intensiver, besser) auszuüben. Diesen Umstand können Sie nutzen.
Durch entsprechende Zielsetzungs-, Feedback- und Verstärkungsmechanismen kann man sich motivieren bzw. auch neu eingeübte Lernprozesse verstärken. Sie können Lernfortschritte und Erfolge auch nach kurzen Lernphasen und Zeitabschnitten deutlicher wahrnehmen.
Lerntipps
Planen Sie herausfordernde aber realistische Ziele!
Ein Ziel befindet sich am Ende eines Weges. Am besten Sie planen Etappenziele. Stellen Sie sich z. B. vor, was genau Sie nach vier Wochen, einer Woche, an diesem Tag, bis zur ersten Pause erreicht haben wollen. Fragen Sie sich, woran Sie Ihr erfolgreiches Lernen festmachen wollen. Und wie Sie den Erfolg überprüfen (lassen) wollen. Setzen Sie sich klare, anspruchsvolle aber realistische Lernziele anhand eines individuellen Lernplanes. Fordern Sie sich ruhig (positiver leistungsförderlicher Stress), aber erzeugen Sie keinen zu hohen Erwartungsdruck und damit so genannten leistungshemmenden Dis-Stress. Nutzen Sie einen Wochenplaner – mit Stundenplan wie in der Schule – und machen Sie sich eine Tagesplanung einschließlich Pausen, Freizeitaktivitäten, Haushalt etc.
Setzen Sie sich positive Anreize!
Da Sie sich gut kennen, werden Sie recht leicht eigene Vorstellungen zur Belohnung entwickeln. Sie können sich materiell verstärken, z. B. mit dem Download eines neuen Songs oder dem Kauf neuer Schuhe, die Sie schon immer haben wollten. Da diese Art von Verstärkern schnell an finanzielle Grenzen stoßen können, sollten Sie sie für besondere Gelegenheiten nutzen. Andere Verstärker können Lesen, Fernsehen, Klavier spielen, Musik hören, ein Nickerchen, der Kneipenbesuch, das Kino, Sport und sogar der ungeliebte Abwasch sein. Machen Sie doch erst einmal eine Ideensammlung, welche Verstärker für Sie attraktiv sein könnten.
Körperliche Betätigung ist ein optimaler Verstärker!
Körperliche Aktivitäten sind für Lernende eine optimale Verstärkungsmöglichkeit. Als Ausgleich zum langen Sitzen braucht es in besonderem Maße Bewegung. Bewegung ist dann Abwechslung, Erholung und Ausgleich. Wenn Sie sich körperlich bewegen, wird einerseits das Stresshormon Adrenalin abgebaut, andererseits wird das „Glückshormon“ Serotonin verstärkt ausgeschüttet. Sportliche Betätigung führt zu körperlicher Ermüdung und fördert einen besseren Schlaf.
Belohnen Sie sich mit Konzept!
Mit Ihren Verstärkern und Belohnungen sollten Sie am besten abwechslungsreich und erfinderisch sein. Es sollte kleine und größere Belohnungen geben, gemessen an dem Anspruchsniveau der Zielsetzungen oder der Dauer der Lernphasen. Hier orientieren Sie sich an der Zielplanung. Das Anspruchsniveau ist ganz individuell zu betrachten. Die Belohnungen sollten direkt nach Zielerreichung erfolgen können, also z. B. nach eineinhalb Stunden, fünf geschriebenen Seiten, sieben bearbeiteten Fällen, am Ende eines erfolgreichen Tages.
Überprüfen Sie Ihren Erfolg und verhalten Sie sich konsequent!
Ist das angestrebte Ziel erreicht, muss sofort die Belohnung eingetauscht werden, damit das Gehirn den Zusammenhang zwischen Zielerreichung in der Sache und gutem Gefühl abspeichert. Ist das Ziel nicht erreicht, dann darf es keine Belohnung geben. Es ist dann wichtig, sich genauer damit zu beschäftigen, warum Sie das Ziel nicht erreicht haben. Dadurch nehmen Sie eine Analyse vor, aus der Sie die erforderlichen Veränderungen ableiten können.
Keine Belohnung – was dann?
Falls Sie sich über längere Zeit (mehrere Tage) nicht mehr belohnen konnten, dann sollten Sie eine Analyse vornehmen. Wahrscheinlich werden Sie sehr schnell merken, an welchen Stellen Schwächen oder Stärken Ihres Lernsystems zu finden sind. Die Analyse sollte sich sachlich an Ihrem Lernsystem und auch an Ihrem Lernverhalten orientieren. Es sollte keine „persönliche Selbstgeißelung“ sein. Das setzt Ihr Gehirn unter negativen emotionalen Stress, und das können Sie beim Lernen und in der Phase der Prüfungsvorbereitung am wenigsten gebrauchen.
Reflektieren Sie Ihr Lernverhalten bei Misserfolg!
Eine Kurzanalyse und Reflexion soll Ansatzpunkte für mögliche Veränderungen liefern. Dafür einige Leitfragen:
• | Ist mein eigener Leistungsanspruch zu hoch? |
• | Habe ich insgesamt (zeitmäßig) zu wenig gearbeitet? |
• | Zuviel an Ablenkung? |
• | Wie habe ich es geschafft, das Lernen zu vermeiden? |
• | Nehme ich mein Lernen ernst genug? |
• | Mache ich es mir zu bequem? |
• | Mangelnde Konsequenz in der Planung und im Einhalten des Lernpensums, der Belohnung? |
• | Bin ich zu großzügig im Belohnen? |
• | Gab es unerwartete Ereignisse, die mich behindert haben? |
• | Habe ich zuviel gearbeitet? Warum? |
• | Bin ich zu erschöpft? Woran liegt das? |
• | Habe ich zu wenig behalten und verstanden trotz vieler Arbeit? |
• | Ist der Stoff zu schwer? |
• | Gab es (emotional) hemmende Gründe (in der Familie, bei Freunden, wegen Geldsorgen)? |
• | Wer oder was könnte mir bei Schwierigkeiten helfen? |
Erkennen Sie Ihr persönliches Vermeidungsverhalten!
Sie kennen das vielleicht: Bevor es mit dem Lernen losgeht – Zeitung lesen, noch einmal zur Toilette gehen, Blumen gießen, etwas aus dem Kühlschrank holen, noch schnell etwas einkaufen gehen . . . Wir versuchen unangenehme Tätigkeiten vor uns her zu schieben. Hierdurch vermeiden wir, uns in eine vermeintlich aversive Situation zu begeben. Durch das Vermeidungsverhalten entziehen wir uns der Arbeit und belohnen uns für Verzögerungen. Das hat zur Folge, dass wir lernen, die primär angestrebte Tätigkeit immer öfter zu vermeiden. Betrachten Sie Ihr Vermeidungsverhalten und seine Auswirkungen einmal genauer! Kurzfristig hilft es, vermeintlichen Stress (Aversion) abzubauen, langfristig kann das Ganze Ihnen wirklich über den Kopf wachsen.
Bauen Sie Vermeidungsverhalten Schritt für Schritt ab!
Der riesige Berg an Arbeit, der vor uns liegt, lässt uns häufig ausweichen. Man geht Dinge nicht an, weil man die Befürchtung hat, den Überblick zu verlieren oder sie insgesamt nicht bewältigen zu können („Wie soll ich das denn alles schaffen?“). Hier entsteht negativer Stress für unser Gehirn. Damit ist Vermeidungsverhalten erst einmal (emotional) vernünftig. Nur in der Sache kommen Sie nicht weiter.
Folgende Tipps können weiterhelfen:
• | Bei Lernproblemen das Pensum anfänglich bewusst reduzieren. |
• | Den Lernstoff in für Sie überschaubare Lerneinheiten portionieren. |
• | Die einzelnen Lerneinheiten in angenehme Mengen- und Zeiteinheiten unterteilen. |
• | Besonders angenehme Anfangstätigkeiten finden. |
• | Strenge Disziplin, d. h. striktes, selbst auferlegtes Verbot von Vermeidungsverhalten. |
• | Sitzen bleiben. Wenn Sie nicht mit der Arbeit beginnen können, notieren, was Sie eigentlich arbeiten wollen, was Ihnen schwierig erscheint, welche Aspekte behindern, welche vielleicht sogar Freude machen könnten. |
1. Teil Überblick
Inhaltsverzeichnis
A. Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung
B. Der Regress
1. Teil Überblick › A. Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung
A. Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung
1. Teil Überblick › A. Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung › I. Bedeutung und Grundstruktur der Kreditsicherung
I. Bedeutung und Grundstruktur der Kreditsicherung
1. Bedeutung der Kreditsicherung
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Wer einen Kredit will, muss zunächst beweisen, dass er eigentlich keinen braucht. So oder ähnlich denken viele, wenn es um das Recht der Kreditsicherung geht.
Dabei gibt es wohl niemanden (gleich ob als Unternehmer oder als Verbraucher), der nicht mit der Kreditsicherung zu tun hat. Tatsächlich hatte nämlich ein durchschnittlicher Haushalt 2008 rund 5700 € Schulden bei der Bank. Das klassische Bankdarlehen ist zudem nach wie vor das wichtigste Finanzierungsinstrument für die gewerbliche Wirtschaft. Alle diese Kredite sind – in welcher rechtlichen Form auch immer – mit einem Instrument aus dem Baukasten des Kreditsicherungsrechts hinterlegt.
Aber nicht nur zur Absicherung von Darlehen dienen die Instrumente der Kreditsicherung. Jeder Ratenkauf wird (mindestens) durch den Eigentumsvorbehalt des liefernden Unternehmens abgesichert, genauso wie sich der Lieferant, der seinem Kunden ein Zahlungsziel einräumt, nahezu immer das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehält.
Der Kredit ist also der wesentliche Schmierstoff, ohne den der Wirtschaftsmotor sofort blockieren würde. Die Sicherheit dient der Abfederung – im Idealfall des Ausgleichs – für den Fall, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Kreditsicherung ist somit, wie Bülow es formuliert, der Ausdruck des Misstrauens des Gläubigers in die künftige Solvenz des Schuldners.[1]
Das Kreditsicherungsrecht, das mithin die entscheidende Frage beantwortet, ob und gegebenenfalls wie viel der Gläubiger vom Sicherungsgeber im Fall des Ausfalls des Schuldners erhält, ist daher von immenser praktischer Relevanz und zugleich ein zentrales Element der von Ihnen abzulegenden juristischen Prüfung.
2. Grundstruktur der Kreditsicherung
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Sämtliche im Nachfolgenden zu besprechenden Instrumenten der Kreditsicherung haben eine gemeinsame Struktur. Sie sind alle als Dreieckskonstellation ausgelegt. Es gibt immer einen Gläubiger, der von einem Schuldner etwas (fast immer Geld) verlangen kann. Diesen Anspruch sichert ein Dritter (Sicherungsgeber) ab.
Beispiel
Abiturient A beabsichtigt, die Laufbahn eines Berufspiloten einzuschlagen. Er schreibt sich bei einer entsprechenden Flugschule ein. Die Kosten für die Ausbildung betragen 70 000 €. A kann von der B Bank ein entsprechendes Darlehen erhalten. B verlangt aber, dass der Vater von A eine Bürgschaft für den Rückzahlungsanspruch der B übernimmt.
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Natürlich kommt es (gar nicht selten) vor, dass Schuldner und Sicherungsgeber personenidentisch sind.
Beispiel
Studienrat O erwirbt ein Grundstück mit Haus. Hierzu erhält er ein Darlehen über 100 000 €, das er durch die Bewilligung einer Grundschuld auf dem Grundstück absichert.
Doch auch in diesem Fall bleibt es dabei, dass die Kreditebene von der Sicherungsebene gedanklich zu trennen ist.
3. Weitere Darstellung
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Ich möchte Ihnen zunächst einen Überblick über die Arten und Instrumente der Kreditsicherung geben. Das hat zwei entscheidende Vorteile: Erstens sehen Sie in einer gerafften Zusammenfassung, mit welchen Rechtsinstituten wir uns beschäftigen werden. Zweitens kann ich Ihnen die zentralen Begriffe der Akzessorietät sowie der fiduziarischen Sicherung sozusagen vor der Klammer erörtern. Das erspart uns bei der ab dem 2. Teil detaillierten Erarbeitung der einzelnen Anspruchsgrundlagen zeit- und nervtötende Wiederholungen.
1. Teil Überblick › A. Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung › II. Arten der Kreditsicherung
II. Arten der Kreditsicherung
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1. Unterscheidungsmerkmale
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Wie Sie dem obigen Schaubild entnehmen können, wird im Kreditsicherungsrecht einmal zwischen den Personalsicherheiten einerseits und den Realsicherheiten andererseits unterschieden. Bei den Realsicherheiten unterteilen wir dann noch die Sicherheiten aufgrund von beweglichen Gegenständen (Sachen und Rechten) sowie die Sicherheiten, die an unbeweglichen Gegenständen (also Grundstücken)[2] entstehen können. In jeder der so entstehenden Gruppen unterscheiden wir dann, ob die Sicherung akzessorisch ist oder nicht.
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Personalsicherheiten sind solche, bei denen die Bonität des Sicherungsgebers dem Gläubiger genügt. Bei den Personalsicherheiten geht es also immer um einen Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen den Sicherungsgeber.
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Realsicherheiten dagegen geben dem Gläubiger im Sicherungsfall das Recht, den Gegenstand (Sache, Recht, Grundstück), an dem das Recht bestellt ist, zu Geld machen zu dürfen.
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Sowohl aber bei den Personalsicherheiten als auch bei den Realsicherheiten gibt es akzessorische und nicht akzessorische Rechte.
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Was bedeutet nun Akzessorietät und welche Konsequenzen hat diese?
Ein Sicherungsrecht ist dann akzessorisch, wenn sein Entstehen oder Erlöschen, sein Umfang, seine rechtliche Zuordnung und seine Durchsetzbarkeit vom Bestehen der Hauptschuld abhängt.[3]
Ein akzessorisches Sicherungsrecht ist unselbständig und hängt in seinem Bestand von der gesicherten Forderung ab. Gibt es die gesicherte Forderung nicht (mehr), gibt es auch keine Rechte (mehr) aus der Sicherheit.
Die Akzessorietät der Sicherheit ist eine der entscheidenden Verständnisfragen im Rahmen des Kreditsicherungsrechts. Hierauf sollten Sie viel Mühe verwenden. Wir werden diesen Begriff immer wieder brauchen.
Beispiel
S hat bei P ein Darlehen von 1000 € aufgenommen. Zu Sicherung der Darlehensrückzahlung hat E seine Uhr zugunsten des P verpfändet. Zahlt S dem P das Darlehen vollständig zurück, hat P keinerlei Rechte mehr an der verpfändeten Uhr. Das Pfandrecht ist akzessorisch und erlischt folglich mit der Forderung (vgl. § 1252).[4]
Ganz anders, wenn E dem P Sicherungseigentum an der Uhr übertragen hätte. In diesem Fall führt das Erlöschen der Forderung P gegen S nicht automatisch zu einem Erlöschen bzw. „Rückfall“ des Sicherungseigentums.
Außerdem lassen sich akzessorische Sicherungsrechte nicht isoliert übertragen, sondern immer nur zusammen mit der gesicherten Forderung (vgl. §§ 401, 1153, 1250).
Damit haben Ansprüche aus akzessorischen Sicherungsmitteln eine andere Struktur (und damit einen unterschiedlichen Prüfungsaufbau) als solche, die nicht akzessorisch sind. Auch die Fragen des Regresses (siehe Rn. 401 ff.) sowie des gutgläubigen Erwerbs sind unterschiedlich zu beantworten.
2. Die Personalsicherheiten im Überblick
a) Die akzessorischen Personalsicherheiten
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Die mit Abstand wichtigste akzessorische Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bürge sich verpflichtet, „im Fall der Fälle“ für die Erfüllung der Schuld des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Die Bürgschaft selber gibt es zwar in unterschiedlichen Ausprägungen (dazu ausführlich unter Rn. 109 ff.), alle Formen der Bürgschaft sind aber in ihrer Grundstruktur identisch.
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Ein weiterer Anspruch eines Gläubigers gegen einen Dritten kann sich aus § 778 (lesen!) ergeben. Der Kreditauftrag führt im Ergebnis nämlich zu einer Haftung „wie ein Bürge“. Diese Vorschrift hat folgende Fallkonstellation im Blick:
Jemand beauftragt z.B. eine Bank damit, einem anderen Kredit zu gewähren. Erfüllt die Bank diesen Auftrag und gewährt dem Dritten den Kredit, haftet ihr der Vertragspartner, als wenn er sich für den Kredit verbürgt hätte, obwohl er eine solche Willenserklärung gar nicht abgegeben hat.
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Lesen Sie hierzu §§ 17, 18 AktG.
Drittens schließlich ist als akzessorisches Sicherungsmittel die Patronatserklärung zu erwähnen. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis kommt sie insbesondere bei Konzernen im „Mutter-Tochter-Verhältnis“ vor, also wenn eine Gesellschaft eine andere beherrscht. Wenn nun „die Muttergesellschaft“ eine hohe Bonität hat, „die Tochtergesellschaft“ hingegen unsicher dasteht, kommt es vor, dass Gläubiger bei „der Konzernmutter“ eine solche Patronatserklärung einfordern. Wenn dann „die Konzernmutter“ etwa erklärt: „Wir übernehmen die Verpflichtung, unsere Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten Ihnen gegenüber nachzukommen“, hat der Gläubiger bei Verletzung dieser Verpflichtung einen Anspruch gegen die Konzernmutter.
Gemeinsam mit der Bürgschaft hat der Anspruch aus einer solchen harten Patronatserklärung[5] die Akzessorietät. Nur dann, wenn auch der Anspruch gegen „die Tochter“ besteht, besteht auch der Anspruch gegen „die Mutter“.
Der konstruktiv entscheidende Unterschied liegt darin begründet, dass Anspruchsinhalt nicht die Erfüllung der Verbindlichkeit der Tochtergesellschaft ist, sondern der Schadenersatz aus der Verletzung der Patronatsverpflichtung.